11.12.2015 An die Beschäftigten der ASB Altenpflegeheim GmbH Senftenberg / Brieske Verantwortlich: Ralf Franke, ver.di-Bezirk Cottbus, 03048 Cottbus, Calauer Straße 70, Tel.: 0355-47858-0; Fax: 0355-47858-24; E-Mail: [email protected], Internet: www.cottbus.verdi.de 4/2015 ASB macht Gewinne und lehnt Tarifverhandlungen ab! Der Betriebsrat kann keine Tarifregelungen treffen! Die ASB Altenpflegeheim GmbH macht seit Jahren Gewinne. Das heißt, dass die ASB Altenpflegeheim GmbH seit Jahren mehr Heimbewohnerentgelte einnimmt, als jährlich an Personalkosten und Sach- und Investitionskosten zur Pflege, zur Versorgung und zur Unterbringung der Heimbewohner ausgegeben wird. Die Jahresabschlüsse der ASB Altenpflegeheim GmbH sind auf der Internetseite des Bundesanzeigers unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Zur Veröffentlichung besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Überblick über die Einnahmen, die Personalausgaben incl. Lohnnebenkosten, den Jahresüberschuss / Gewinne vor Steuern und über den Kassenbestand („flüssige Mittel“) in EUR: Personalausgaben Jahresüberschuss / Kassenbestand & gesamt Gewinne vor Steuern Guthaben bei Banken Jahr Einnahmen 2005 4.410.251 3.246.532 384.644 1.884.162 2006 6.247.655 3.771.899 275.817 2.336.127 2007 6.698.624 4.110.006 -642.932 (minus) 2.502.682 2008 6.880.166 4.125.865 204.610 3.105.578 2009 6.283.536 4.143.778 359.782 2.273.102 2010 7.242.093 4.410.489 545.555 2.086.662 2011 7.535.234 4.593.877 707.861 2.710.024 2012 7.441.428 4.588.952 382.257 3.228.092 2013 6.830.603 4.575.717 641.962 3.736.839 2014 7.009.130 4.693.968 667.760 4.392.679 Der Kassenbestand und die Gewinne waren bei der ASB Altenpflegeheim GmbH im Jahr 2014 höher als bei der Klinikum Niederlausitz GmbH im Jahr 2013. Zum Vergleich die Werte der Klinikum Niederlausitz GmbH aus dem Jahr 2013 mit rund 1.015 Beschäftigten: Jahr Einnahmen Personalausgaben gesamt Jahresüberschuss Kassenbestand & Guthaben bei Banken 2013 70.005.362 44.019.215 740.136 3.634.677 ver.di-Tarifinfo Nr. 4 – ASB Altenpflegeheim GmbH Senftenberg - Brieske Der Gewinn bei der ASB Altenpflegeheim GmbH im Jahr 2014 umfasste 9,5% der Einnahmen. Bei der Klinikum Niederlausitz GmbH lag der Gewinn im Jahr 2013 nur bei rund 1% der Einnahmen. Was macht die ASB Altenpflegeheim GmbH mit den jährlichen Gewinnen? Die Einnahmen sind im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2005 um 59% gestiegen, die Personalausgaben sind im gleichen Zeitraum nur um 45%, die Gewinne sind dagegen um 74% und der Kassenbestand („flüssige Mittel“) sind im gleichen Zeitraum um 133% gestiegen. Der Jahresüberschuss nach Steuern im Jahr 2014 in Höhe von rund 656.000 EUR bedeutet entweder, dass die 240 Heimbewohner im Jahr 2014 pro Monat rund 220 EUR zu viel Heimbewohnerentgelte gezahlt haben, oder dass die 200 Beschäftigten im Jahr 2014 hätten monatlich im Durchschnitt rund 220 EUR plus 21% Lohnnebenkosten mehr Entgelt bekommen müssen! Vergleich mit der Seniorenzentrum Albert Schweitzer gGmbH: Die Seniorenzentrum Albert Schweitzer gGmbH im Landkreis Elbe-Elster mit den Pflegeheimen in Herzberg, Doberlug-Kirchhain und Finsterwalde schreibt trotz einem ver.di-Tarifvertrag und niedrigeren Heimbewohnerentgelten schwarze Zahlen und macht geringere Gewinne. Hier die Zahlen vom Jahresabschluss 2013, bevor die Tarifentgelte zum 01.01.2015 um 3% erhöht wurden: Jahr Einnahmen 2013 12.651.867 Personalausgaben Jahresüberschuss vor gesamt Steuern 8.525.692 353.368 Kassenbestand & Guthaben bei Banken 1.475.412 Bei der Seniorenzentrum Albert Schweitzer gGmbH lag der Gewinn im 2013 bei 2,8% der Einnahmen. Bei der ASB Altenpflegeheim GmbH lag der Gewinn im Jahr 2014 bei 9,5% der Einnahmen. Der Betriebsrat kann keine hausinterne Lösung vereinbaren! Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates geregelt. Dazu gehören unter anderem, dass nach § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig sind. Dem Betriebsrat ist nach § 77 Abs. 3 BetrVG aber auch untersagt, Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden, zu regeln: „Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.“ „Hausinterne Lösungen“ mit dem Betriebsrat zur Regelung von Arbeitsentgelten, Urlaubanspruch & Zeitzuschlägen wären nach dem Betriebsverfassungsgesetz unzulässig! Daher fordert auch der Betriebsrat von der Geschäftsführung der ASB Altenpflegeheim GmbH, mit der Gewerkschaft ver.di unverzüglich Tarifverhandlungen auf Grundlage des Grundgesetzes (Artikel 9 Abs. 3 GG) und auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes aufzunehmen. Nur Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di können faire Verhandlungen für die Arbeitnehmer ermöglichen. Die ver.di-Mitglieder im Betriebsrat sowie der Betriebsratsvorsitzende sind in der ver.di-Tarifkommission und in der ver.di-Verhandlungskommission vertreten. 2
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