ASB macht Gewinne - ver.di | Bezirk Cottbus

11.12.2015
An die Beschäftigten der
ASB Altenpflegeheim GmbH
Senftenberg / Brieske
Verantwortlich: Ralf Franke, ver.di-Bezirk Cottbus, 03048 Cottbus, Calauer Straße 70, Tel.: 0355-47858-0; Fax: 0355-47858-24; E-Mail: [email protected], Internet: www.cottbus.verdi.de
4/2015
ASB macht Gewinne
und lehnt Tarifverhandlungen ab!
Der Betriebsrat kann keine Tarifregelungen treffen!
Die ASB Altenpflegeheim GmbH macht seit Jahren Gewinne. Das heißt, dass die ASB Altenpflegeheim GmbH seit Jahren mehr Heimbewohnerentgelte einnimmt, als jährlich an Personalkosten
und Sach- und Investitionskosten zur Pflege, zur Versorgung und zur Unterbringung der Heimbewohner ausgegeben wird.
Die Jahresabschlüsse der ASB Altenpflegeheim GmbH sind auf der Internetseite des Bundesanzeigers unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Zur Veröffentlichung besteht eine gesetzliche
Verpflichtung.
Überblick über die Einnahmen, die Personalausgaben incl. Lohnnebenkosten, den Jahresüberschuss / Gewinne vor Steuern und über den Kassenbestand („flüssige Mittel“) in EUR:
Personalausgaben Jahresüberschuss /
Kassenbestand &
gesamt
Gewinne vor Steuern Guthaben bei Banken
Jahr
Einnahmen
2005
4.410.251
3.246.532
384.644
1.884.162
2006
6.247.655
3.771.899
275.817
2.336.127
2007
6.698.624
4.110.006
-642.932 (minus)
2.502.682
2008
6.880.166
4.125.865
204.610
3.105.578
2009
6.283.536
4.143.778
359.782
2.273.102
2010
7.242.093
4.410.489
545.555
2.086.662
2011
7.535.234
4.593.877
707.861
2.710.024
2012
7.441.428
4.588.952
382.257
3.228.092
2013
6.830.603
4.575.717
641.962
3.736.839
2014
7.009.130
4.693.968
667.760
4.392.679
Der Kassenbestand und die Gewinne waren bei der ASB Altenpflegeheim GmbH
im Jahr 2014 höher als bei der Klinikum Niederlausitz GmbH im Jahr 2013.
Zum Vergleich die Werte der Klinikum Niederlausitz GmbH aus dem Jahr
2013 mit rund 1.015 Beschäftigten:
Jahr
Einnahmen
Personalausgaben
gesamt
Jahresüberschuss
Kassenbestand & Guthaben bei Banken
2013
70.005.362
44.019.215
740.136
3.634.677
ver.di-Tarifinfo Nr. 4 – ASB Altenpflegeheim GmbH Senftenberg - Brieske
Der Gewinn bei der ASB Altenpflegeheim GmbH im Jahr 2014 umfasste 9,5% der Einnahmen.
Bei der Klinikum Niederlausitz GmbH lag der Gewinn im Jahr 2013 nur bei rund 1% der Einnahmen.
Was macht die ASB Altenpflegeheim GmbH mit den jährlichen Gewinnen?
Die Einnahmen sind im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2005 um 59% gestiegen, die Personalausgaben sind im gleichen Zeitraum nur um 45%, die Gewinne sind dagegen um 74% und der
Kassenbestand („flüssige Mittel“) sind im gleichen Zeitraum um 133% gestiegen.
Der Jahresüberschuss nach Steuern im Jahr 2014 in Höhe von rund 656.000 EUR bedeutet entweder, dass die 240 Heimbewohner im Jahr 2014 pro Monat rund 220 EUR zu viel Heimbewohnerentgelte gezahlt haben, oder dass die 200 Beschäftigten im Jahr 2014 hätten monatlich im
Durchschnitt rund 220 EUR plus 21% Lohnnebenkosten mehr Entgelt bekommen müssen!
Vergleich mit der Seniorenzentrum Albert Schweitzer gGmbH:
Die Seniorenzentrum Albert Schweitzer gGmbH im Landkreis Elbe-Elster mit den Pflegeheimen in
Herzberg, Doberlug-Kirchhain und Finsterwalde schreibt trotz einem ver.di-Tarifvertrag und niedrigeren Heimbewohnerentgelten schwarze Zahlen und macht geringere Gewinne. Hier die Zahlen
vom Jahresabschluss 2013, bevor die Tarifentgelte zum 01.01.2015 um 3% erhöht wurden:
Jahr
Einnahmen
2013
12.651.867
Personalausgaben Jahresüberschuss vor
gesamt
Steuern
8.525.692
353.368
Kassenbestand & Guthaben bei
Banken
1.475.412
Bei der Seniorenzentrum Albert Schweitzer gGmbH lag der Gewinn im 2013 bei 2,8% der Einnahmen. Bei der ASB Altenpflegeheim GmbH lag der Gewinn im Jahr 2014 bei 9,5% der Einnahmen.
Der Betriebsrat kann keine hausinterne Lösung vereinbaren!
Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates geregelt. Dazu gehören unter anderem, dass nach § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Maßnahmen
des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig sind. Dem Betriebsrat ist
nach § 77 Abs. 3 BetrVG aber auch untersagt, Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden, zu regeln: „Arbeitsentgelte und
sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise
geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.“
„Hausinterne Lösungen“ mit dem Betriebsrat zur Regelung von Arbeitsentgelten, Urlaubanspruch & Zeitzuschlägen wären nach dem Betriebsverfassungsgesetz unzulässig!
Daher fordert auch der Betriebsrat von der Geschäftsführung der ASB Altenpflegeheim GmbH,
mit der Gewerkschaft ver.di unverzüglich Tarifverhandlungen auf Grundlage des Grundgesetzes
(Artikel 9 Abs. 3 GG) und auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes aufzunehmen.
Nur Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di können faire Verhandlungen für die Arbeitnehmer ermöglichen. Die ver.di-Mitglieder im Betriebsrat sowie der Betriebsratsvorsitzende sind in der ver.di-Tarifkommission
und in der ver.di-Verhandlungskommission vertreten.
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