Jauche- und Gülleausbringung im Wasserschutzgebiet Pfaffenhofen Die Gemeinde Buttenwiesen bittet die Landwirte, die Grundstücke in der engeren Schutzzone (Zone 2) im Wasserschutzgebiet Pfaffenhofen als Eigentümer oder Pächter bewirtschaften, dort keine Jauche oder Gülle mehr auszubringen. Der Grund für diesen Aufruf ist das wiederholte Auftreten von Keimen im Wasser der beiden Flachbrunnen, die durch die landwirtschaftliche Düngung verursacht sein können, weil das Grundwasser, dort nur eine sehr geringe Deck- oder Schutzschicht hat. Gemäß Nr. 1.2 der Verordnung des Landratsamts Dillingen an der Donau über das Wasserschutzgebiet Pfaffenhofen vom 26.6.1990 ist in den Zonen 2 und 3 des Schutzgebiets die Gülle- oder Jaucheausbringung mit Fass bisher nur verboten auf abgeernteten Böden ohne unmittelbar folgenden Zwischenfrucht- oder Hauptfruchtanbau, auf Brache, gefrorenen oder schneebedeckten Böden. Die aktuellen Schutzgebietsverordnungen der meisten Trinkwasserversorger beinhalten bereits das Verbot der Jauche- oder Gülleausbringung in der engeren Schutzzone. Das Landratsamt Dillingen an der Donau hat der Gemeinde Buttenwiesen mit Schreiben vom 5.2.2016 mitgeteilt, dass eine Überarbeitung der Schutzgebietsverordnung Pfaffenhofen im Hinblick auf das vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der Regierung von Schwaben geforderte Verbot zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger in der engeren Schutzzone (Zone 2) von Wasserschutzgebieten oberste Priorität hat. Da das Verfahren, bis eine neue Schutzgebietsverordnung in Kraft treten kann, längere Zeit dauern wird, bittet die Gemeinde die betreffenden Landwirte, schon jetzt freiwillig auf die Ausbringung von Jauche oder Gülle im Wasserschutzgebiet zu verzichten, um damit auch die Vorwürfe, die Landwirtschaft sei der Verursacher der aufgetretenen Keimprobleme, zu entkräften.
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