Jauche- und GĂĽlleausbringung im

Jauche- und Gülleausbringung im Wasserschutzgebiet Pfaffenhofen
Die Gemeinde Buttenwiesen bittet die Landwirte, die Grundstücke in der engeren
Schutzzone (Zone 2) im Wasserschutzgebiet Pfaffenhofen als Eigentümer oder
Pächter bewirtschaften, dort keine Jauche oder Gülle mehr auszubringen. Der Grund
für diesen Aufruf ist das wiederholte Auftreten von Keimen im Wasser der beiden
Flachbrunnen, die durch die landwirtschaftliche Düngung verursacht sein können,
weil das Grundwasser, dort nur eine sehr geringe Deck- oder Schutzschicht hat.
Gemäß Nr. 1.2 der Verordnung des Landratsamts Dillingen an der Donau über das
Wasserschutzgebiet Pfaffenhofen vom 26.6.1990 ist in den Zonen 2 und 3 des
Schutzgebiets die Gülle- oder Jaucheausbringung mit Fass bisher nur verboten auf
abgeernteten Böden ohne unmittelbar folgenden Zwischenfrucht- oder
Hauptfruchtanbau, auf Brache, gefrorenen oder schneebedeckten Böden. Die
aktuellen Schutzgebietsverordnungen der meisten Trinkwasserversorger beinhalten
bereits das Verbot der Jauche- oder Gülleausbringung in der engeren Schutzzone.
Das Landratsamt Dillingen an der Donau hat der Gemeinde Buttenwiesen mit
Schreiben
vom
5.2.2016
mitgeteilt,
dass
eine
Überarbeitung
der
Schutzgebietsverordnung Pfaffenhofen im Hinblick auf das vom Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der Regierung von
Schwaben geforderte Verbot zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger in der engeren
Schutzzone (Zone 2) von Wasserschutzgebieten oberste Priorität hat. Da das
Verfahren, bis eine neue Schutzgebietsverordnung in Kraft treten kann, längere Zeit
dauern wird, bittet die Gemeinde die betreffenden Landwirte, schon jetzt freiwillig auf
die Ausbringung von Jauche oder Gülle im Wasserschutzgebiet zu verzichten, um
damit auch die Vorwürfe, die Landwirtschaft sei der Verursacher der aufgetretenen
Keimprobleme, zu entkräften.