Liebe Fischer, Wiestalstausee Fischereirevier ALM 2016 der Vorstand des Halleiner Fischereivereins heißt Sie herzlichst an den Gewässern unseres Vereins willkommen. Reviergrenze flussaufwärts, Staumauer Wiestalstausee Wir legen sehr viel Wert auf die artgerechte Bewirtschaftung unserer Gewässer. Der Großteil des Besatzes stammt aus der eigenen Fischzuchtanlage in Gamp. Die Aufzucht unterliegt den Regeln der extensiven Fischzucht: Qualität vor Quantität. Bitte beachten Sie als Besonderheit an der Alm den Schwallbetrieb des Kraftwerks Wiestal. Der aktuelle Pegelstand ist auf unserer Homepage abrufbar. Die Reviere A1, A3, A 4 und A5 sind selbst bei hohem Wasserstand problemlos zu befischen. Vor Ausübung der Fischerei möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen um eine vereinskonforme und waidgerechte Fischerei ausüben zu können. Bestimmungen Das Fischen ist nur mit einer Angelrute und einem feststehendem Schwimmer erlaubt (ausgenommen Rev. A 1 ), auf deren Angelschnur 2 Einfachhaken montiert sein dürfen. Die Tragfähigkeit des Schwimmers muss höher als die Bebleiung sein. Tageskartenpreise: Mitglieder FVH: Gäste: Ein kräftiges Petri Heil wünscht der Vorstand Stoppelfischen: Revier A 1 Grundfischen: € 25,€ 40,- Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt (ausgenommen Rev. A 1), auf deren Angelschnur 2 Einfachhaken montiert sein dürfen. P Spinnfischen: Ausgleichsbecken Das Spinnfischen ist mit folgenden Ködern erlaubt: Blinker, Spinner, Koppe, Pfrille und Zopf. *Fliegenfischen mit der Fliegenrute: Im Revier A 2 + A 4 ist das Fliegenfischen mit einer Fliege bis zur Hakengröße 10 und kleiner, nur mit Schonhaken und ohne Vorbleien erlaubt (siehe Skizze). Beschwerte Vorfächer, sowie sinkende Schnüre sind ausnahmslos verboten. In den anderen Revieren unterliegt das Fliegenfischen keinen Einschränkungen. Revier Beschreibung: Revier A1: Revier A2: Revier A3: Revier A4: Revier A5: Staumauer Wiestalsee - Deislwehr inkl. Deislmühlbach bis Turbine Deislwehr - Tafelmarkierung Staubeginn Kieferwehr Tafelmarkierung Staubeginn Kieferwehr - Kieferwehr Kieferwehr - Brücke Oberalmer Landesstraße Brücke Oberalmer Landesstraße - Kleine Salzach von Stadtbrücke bis Heidebrücke P Sbirolinofischen: Nur in stehenden Gewässern erlaubt (Ausgleichsbecken Revier A1). Revier A 2 Ausfang: P Brücke Allgemeine Bestimmungen: * Das Verlassen der ausgelegten Angel ist verboten. Revier A 3 * Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu halten und auch so zu verlassen. * Im Setzkescher gehaltene Fische gelten als Eigentum des Fischers und dürfen nicht zurückgesetzt oder ausgetauscht werden. * Der Verkauf der Fische ist verboten. Revier A 4 * Zentimetermaß, Hakenlöser, Uhr und Kugelschreiber sind griffbereit mitzuführen. * Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Oberalm * Köderfische dürfen nur für den eigenen Tagesbedarf gefangen werden (max. 10 Stück). Der Ausfang in der Alm beträgt 4 Fische pro Tag, davon maximal 2 Karpfen. Jeder Fischer hat sofort nach dem Fang den Fisch in das dafür vorgesehene Fangverzeichnis mit Kugelschreiber einzutragen. Das Fischen ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Ist das Tageslimit erreicht, ist das Fischen unverzüglich einzustellen. Der Nachkauf von Tageskarten ist nicht gestattet. Die Tageskarten sind ausgefüllt an den Ausgabestellen oder im Vereinsheim abzugeben. In den Revieren A 1, A 3 und A 5 sind maßige Fische zu entnehmen. Ausgenommen sind Fische die mit der Fliegenrute gefangen wurden! Gasthaus Seefeldmühle Brittelmaße und Abkürzungen: Adnet P Regenbogenforelle Bachforelle Seeforelle Saibling Huchen Karpfen Hecht Zander Fliegenhaken, Revier A 2 + A 4 Die restlichen Fischarten unterliegen den Bestimmungen des Salzburger Landesgesetzes. Erlaubt sind nur die oben angeführten Angelmethoden. Alle anderen Angelmethoden sind verboten! 15 mm Revier A 5 Pingitzzerkai 14, 5400 Hallein E-Mail: [email protected] www.fischereiverein-hallein.at P P Hallein Pernerinsel Stadtbrücke Brücke Oberalmer Landesstraße Revier A 1 5 Fischerei Verein Hallein Reviergrenze flussabwärts Kleine Salzach Von Heidebrücke bis zur Stadtbrücke 28 cm 28 cm 50 cm 28 cm 90 cm 35 cm 50 cm 50 cm Äsche, Barbe und Nase sind ganzjährig geschont. Autobahnbrücke Heidebrücke RF BF SF SA HU KA HE ZA 6 < Gr. 10 Schonhaken oder zusammengedrückter Widerhaken. Fischereisaison: 1.3. - 31.12. Revier A 2 Revier A 3 Revier A 4 Revier A 5 Stoppelfischen *Fliegenfischen Stoppelfischen *Fliegenfischen Stoppelfischen Spinnfischen Spinnfischen Spinnfischen Grundfischen Grundfischen Grundfischen Fliegenfischen Fliegenfischen Fliegenfischen 2 Angelruten 1 Angelrute 1 Angelrute
© Copyright 2024 ExpyDoc