Gewässerübersicht Alm 2016

Liebe Fischer,
Wiestalstausee
Fischereirevier ALM 2016
der Vorstand des Halleiner Fischereivereins heißt Sie herzlichst an den
Gewässern unseres Vereins willkommen.
Reviergrenze flussaufwärts,
Staumauer Wiestalstausee
Wir legen sehr viel Wert auf die artgerechte Bewirtschaftung unserer
Gewässer. Der Großteil des Besatzes stammt aus der eigenen Fischzuchtanlage in Gamp. Die Aufzucht unterliegt den Regeln der extensiven
Fischzucht: Qualität vor Quantität.
Bitte beachten Sie als Besonderheit an der Alm den Schwallbetrieb des
Kraftwerks Wiestal. Der aktuelle Pegelstand ist auf unserer Homepage abrufbar. Die Reviere A1, A3, A 4 und A5 sind selbst bei hohem Wasserstand
problemlos zu befischen.
Vor Ausübung der Fischerei möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden
Bestimmungen sorgfältig zu lesen um eine vereinskonforme und waidgerechte Fischerei ausüben zu können.
Bestimmungen
Das Fischen ist nur mit einer Angelrute und einem feststehendem Schwimmer
erlaubt (ausgenommen Rev. A 1 ), auf deren Angelschnur 2 Einfachhaken montiert
sein dürfen. Die Tragfähigkeit des Schwimmers muss höher als die Bebleiung sein.
Tageskartenpreise:
Mitglieder FVH:
Gäste:
Ein kräftiges Petri Heil
wünscht der Vorstand
Stoppelfischen:
Revier A 1
Grundfischen:
€ 25,€ 40,-
Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt (ausgenommen Rev. A 1), auf deren
Angelschnur 2 Einfachhaken montiert sein dürfen.
P
Spinnfischen:
Ausgleichsbecken
Das Spinnfischen ist mit folgenden Ködern erlaubt: Blinker, Spinner, Koppe,
Pfrille und Zopf.
*Fliegenfischen mit der Fliegenrute:
Im Revier A 2 + A 4 ist das Fliegenfischen mit einer Fliege bis zur Hakengröße 10
und kleiner, nur mit Schonhaken und ohne Vorbleien erlaubt (siehe Skizze).
Beschwerte Vorfächer, sowie sinkende Schnüre sind ausnahmslos verboten.
In den anderen Revieren unterliegt das Fliegenfischen keinen Einschränkungen.
Revier Beschreibung:
Revier A1:
Revier A2:
Revier A3:
Revier A4:
Revier A5:
Staumauer Wiestalsee - Deislwehr inkl. Deislmühlbach bis Turbine
Deislwehr - Tafelmarkierung Staubeginn Kieferwehr
Tafelmarkierung Staubeginn Kieferwehr - Kieferwehr
Kieferwehr - Brücke Oberalmer Landesstraße
Brücke Oberalmer Landesstraße - Kleine Salzach
von Stadtbrücke bis Heidebrücke
P
Sbirolinofischen:
Nur in stehenden Gewässern erlaubt (Ausgleichsbecken Revier A1).
Revier A 2
Ausfang:
P
Brücke
Allgemeine Bestimmungen:
* Das Verlassen der ausgelegten Angel ist verboten.
Revier A 3
* Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu halten und auch
so zu verlassen.
* Im Setzkescher gehaltene Fische gelten als Eigentum des
Fischers und dürfen nicht zurückgesetzt oder ausgetauscht
werden.
* Der Verkauf der Fische ist verboten.
Revier A 4
* Zentimetermaß, Hakenlöser, Uhr und Kugelschreiber
sind griffbereit mitzuführen.
* Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge
zu leisten.
Oberalm
* Köderfische dürfen nur für den eigenen Tagesbedarf
gefangen werden (max. 10 Stück).
Der Ausfang in der Alm beträgt 4 Fische pro Tag, davon maximal 2 Karpfen. Jeder
Fischer hat sofort nach dem Fang den Fisch in das dafür vorgesehene Fangverzeichnis mit Kugelschreiber einzutragen. Das Fischen ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Ist das Tageslimit erreicht, ist das Fischen
unverzüglich einzustellen. Der Nachkauf von Tageskarten ist nicht gestattet. Die
Tageskarten sind ausgefüllt an den Ausgabestellen oder im Vereinsheim abzugeben.
In den Revieren A 1, A 3 und A 5 sind maßige Fische zu entnehmen. Ausgenommen
sind Fische die mit der Fliegenrute gefangen wurden!
Gasthaus
Seefeldmühle
Brittelmaße und Abkürzungen:
Adnet
P
Regenbogenforelle
Bachforelle
Seeforelle
Saibling
Huchen
Karpfen
Hecht
Zander
Fliegenhaken, Revier A 2 + A 4
Die restlichen Fischarten unterliegen den Bestimmungen des Salzburger
Landesgesetzes. Erlaubt sind nur die oben angeführten Angelmethoden. Alle
anderen Angelmethoden sind verboten!
15 mm
Revier A 5
Pingitzzerkai 14, 5400 Hallein
E-Mail: [email protected]
www.fischereiverein-hallein.at
P
P
Hallein
Pernerinsel
Stadtbrücke
Brücke
Oberalmer Landesstraße
Revier A 1
5
Fischerei Verein Hallein
Reviergrenze flussabwärts
Kleine Salzach
Von Heidebrücke
bis zur Stadtbrücke
28 cm
28 cm
50 cm
28 cm
90 cm
35 cm
50 cm
50 cm
Äsche, Barbe und Nase sind ganzjährig geschont.
Autobahnbrücke
Heidebrücke
RF
BF
SF
SA
HU
KA
HE
ZA
6
< Gr. 10
Schonhaken oder
zusammengedrückter
Widerhaken.
Fischereisaison:
1.3. - 31.12.
Revier A 2
Revier A 3
Revier A 4
Revier A 5
Stoppelfischen *Fliegenfischen Stoppelfischen *Fliegenfischen Stoppelfischen
Spinnfischen
Spinnfischen
Spinnfischen
Grundfischen
Grundfischen
Grundfischen
Fliegenfischen
Fliegenfischen
Fliegenfischen
2 Angelruten
1 Angelrute
1 Angelrute