Bestimmungen zum Fischen in der Fischach Bestimmungen zum

Bestimmungen zum Fischen in der Fischach
Bestimmungen zum Fischen in der Fischach
1.
Die Tageskarte berechtigt zum Fischen von 6 Uhr bis nächsten
Tag 6 Uhr Früh.
13. Die Tageskarte berechtigt zum Fischen von 6 Uhr bis nächsten
Tag 6 Uhr Früh.
2.
Mit einer Karte darf mit 2 Angel gefischt werden. Diese Karte
berechtigt zum Fischfang auf alle zur Sportfischerei gehörigen
und erlaubten Fangarten.
14. Mit einer Karte darf mit 2 Angel gefischt werden. Diese Karte
berechtigt zum Fischfang auf alle zur Sportfischerei gehörigen
und erlaubten Fangarten.
3.
Jeder Fischer hat neben dem Angelgerät unbedingt eine
Lösezange , ein Maßband und einen Setzkescher bzw. ein
Behältnis für gefangene Fische bei sich zu führen.
15. Jeder Fischer hat neben dem Angelgerät unbedingt eine
Lösezange , ein Maßband und einen Setzkescher bzw. ein
Behältnis für gefangene Fische bei sich zu führen.
4.
Die gesetzlichen Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten.
16. Die gesetzlichen Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten.
5.
Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische müssen
unter größter Rücksichtnahme zurückgesetzt werden.
Mindestmaße: Seeforelle
50cm
Regenbogenforelle 30cm
Bachforelle
25cm
Saibling
25cm
Schleien
25cm
Hechte
55cm
Zander
47cm
Karpfen
35cm
Maränen
38cm
17. Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische müssen
unter größter Rücksichtnahme zurückgesetzt werden.
Mindestmaße: Seeforelle
50cm
Regenbogenforelle 30cm
Bachforelle
25cm
Saibling
25cm
Schleien
25cm
Hechte
55cm
Zander
47cm
Karpfen
35cm
Maränen
38cm
6.
Ausfang:
18. Ausfang:
7.
Kartenpreise : 1 Tageskarte
€
2 Wochenkarte €
4 Wochenkarte €
Jahreskarte
€
8.
Bei den Stegen an der Seemündung darf nur auf Anfrage gefischt werden.
20. Bei den Stegen an der Seemündung darf nur auf Anfrage gefischt werden.
9.
Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu
leisten. Bei Verstößen gegen die oben angeführten
Bestimmungen wird die Karte ersatzlos eingezogen.
21. Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu
leisten. Bei Verstößen gegen die oben angeführten
Bestimmungen wird die Karte ersatzlos eingezogen.
Je Fischart max. 3 Stück pro Tag
13.-30.-40.-130.--
Je Fischart max. 3 Stück pro Tag
19. Kartenpreise : 1 Tageskarte
€
2 Wochenkarte €
4 Wochenkarte €
Jahreskarte
€
13.-30.-40.-130.--
10. Die Angelplätze sind sauber und frei von Müll und Fischabfällen zu hinterlassen.
22. Die Angelplätze sind sauber und frei von Müll und Fischabfällen zu hinterlassen.
11. Kinder unter 15 Jahren können mit einem erwachsenen Fischer,
der eine Karte gelöst hat mit 1 Angel mitfischen.
23. Kinder unter 15 Jahren können mit einem erwachsenen Fischer,
der eine Karte gelöst hat mit 1 Angel mitfischen.
12. Das Fischen im STRANDBAD SEEKIRCHEN ist von 1. Juni bis 15. September nur von
20.00 – 5.00 Uhr, und nur am linken Uferrand des Strandbades erlaubt.
24. Das Fischen im STRANDBAD SEEKIRCHEN ist von 1. Juni bis 15. September nur von
20.00 – 5.00 Uhr, und nur am linken Uferrand des Strandbades erlaubt.
DAS FISCHEN AM BADESTEG IST STRENGSTENS VERBOTEN!!!“
Fischerinnung Wallersee Kapeller Christian
DAS FISCHEN AM BADESTEG IST STRENGSTENS VERBOTEN!!!“
Fischerinnung Wallersee Kapeller Christian