Frau Franziska Schwarz Abteilung Arten, Ökosysteme Landschaften

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Frau
Franziska Schwarz
Abteilung Arten, Ökosysteme Landschaften
3003 Bern
Zuständig
Tel. direkt
E-Mail
Bereich
Datum
Helen Husmann
031 938 22 62
[email protected]
Agrarpolitik
26. Januar 2016
Revision der Verordnung über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
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Sehr geehrte Frau Schwarz, sehr geehrter Herr Staubli
Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne nehmen wir Ihr Schreiben vom 3. August 2015 zur Kenntnis und lassen uns zur oben
genannten Revision vernehmen. Wir bedanken uns für die gegebene Möglichkeit.
Grundsätzliche Erwägungen
Die Landwirtschaft leistet mit der Bewirtschaftung einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung
von Flachmooren, Trockenwiesen und Trockenweiden. Diese Bewirtschaftung ist oft streng,
arbeitsintensiv und der daraus erzielte Ertrag klein. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass
die Bewirtschafter / Landwirte angemessen entschädigt werden, um zu verhindern, dass
diese ökologisch wertvollen Flächen verwalden und verganden. Diese Abgeltung wird in der
Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV, Art. 18 und 19) geregelt. Obwohl die NVH nicht
Gegenstand der Revision ist, äussern wir an dieser Stelle das Anliegen, dass solche Beiträge
in keinem Fall auf das Agrarbudget überwälzt werden dürfen.
Die Abgrenzung der Objekte ist in allen Verordnungen geregelt und beinhaltet eine Anhörung der Grundeigentümer und Bewirtschafter. Obwohl dieser jeweilige Artikel nicht Gegenstand der Revision ist, möchten wir betonen, dass die Landwirte als Grundeigentümer
und/oder Bewirtschafter bereits zu Beginn in die Planung einbezogen werden müssen, damit Konflikte vermieden werden können und für alle Beteiligten eine tragbare Lösung gefunden werden kann. Dies ist notwendig, besonders da der Landwirt gezwungen ist, den
Vertrag einzugehen, um die entsprechenden Beiträge zu erhalten.
Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen
Der Berner Bauern Verband ist mit den Änderungen der Verordnung einverstanden und erachtet diese als sinnvoll.
Zu den einzelnen Revisionsobjekten gibt es keine Bemerkungen.
Schlussbemerkungen
Aus Sicht der Landwirtschaft enthalten die Verordnungen keine störenden Änderungen.
Wichtig ist, dass die Anhörung der Grundeigentümer und Bewirtschafter beibehalten und
in der Praxis auch so gehandhabt wird. Sollten bei neueingestuften Projekten Konflikte auftreten oder diese dem Landwirt Probleme bereiten, so sollen dessen Anfechtung und ein
möglicher Kompromiss ohne viel Aufwand möglich sein. Zudem soll die Bewirtschaftungsentschädigungen weiterhin mit Naturschutzbudgets und nicht mit dem Agrarbudget finanziert werden. Betroffene Fruchtfolgeflächen müssen ersetzt werden.
Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals
für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Berner Bauern Verband
Hans Jörg Rüegsegger
Andreas Wyss
Präsident Berner Bauern Verband
Geschäftsführer Berner Bauern Verband
Berner Bauern Verband
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