Milchstrasse 9 Postfach 3072 Ostermundigen Tel 031 938 22 22 Fax 031 938 22 50 [email protected] www.bernerbauern.ch Frau Franziska Schwarz Abteilung Arten, Ökosysteme Landschaften 3003 Bern Zuständig Tel. direkt E-Mail Bereich Datum Helen Husmann 031 938 22 62 [email protected] Agrarpolitik 26. Januar 2016 Revision der Verordnung über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung L O B A G F o r e l s t r a s s e 1 P o s t f a c h 3 0 7 2 O s t e r m u n d i g e n 1 T e l . 0 3 1 9 3 8 2 2 2 2 Sehr geehrte Frau Schwarz, sehr geehrter Herr Staubli Sehr geehrte Damen und Herren Gerne nehmen wir Ihr Schreiben vom 3. August 2015 zur Kenntnis und lassen uns zur oben genannten Revision vernehmen. Wir bedanken uns für die gegebene Möglichkeit. Grundsätzliche Erwägungen Die Landwirtschaft leistet mit der Bewirtschaftung einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Flachmooren, Trockenwiesen und Trockenweiden. Diese Bewirtschaftung ist oft streng, arbeitsintensiv und der daraus erzielte Ertrag klein. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Bewirtschafter / Landwirte angemessen entschädigt werden, um zu verhindern, dass diese ökologisch wertvollen Flächen verwalden und verganden. Diese Abgeltung wird in der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV, Art. 18 und 19) geregelt. Obwohl die NVH nicht Gegenstand der Revision ist, äussern wir an dieser Stelle das Anliegen, dass solche Beiträge in keinem Fall auf das Agrarbudget überwälzt werden dürfen. Die Abgrenzung der Objekte ist in allen Verordnungen geregelt und beinhaltet eine Anhörung der Grundeigentümer und Bewirtschafter. Obwohl dieser jeweilige Artikel nicht Gegenstand der Revision ist, möchten wir betonen, dass die Landwirte als Grundeigentümer und/oder Bewirtschafter bereits zu Beginn in die Planung einbezogen werden müssen, damit Konflikte vermieden werden können und für alle Beteiligten eine tragbare Lösung gefunden werden kann. Dies ist notwendig, besonders da der Landwirt gezwungen ist, den Vertrag einzugehen, um die entsprechenden Beiträge zu erhalten. Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen Der Berner Bauern Verband ist mit den Änderungen der Verordnung einverstanden und erachtet diese als sinnvoll. Zu den einzelnen Revisionsobjekten gibt es keine Bemerkungen. Schlussbemerkungen Aus Sicht der Landwirtschaft enthalten die Verordnungen keine störenden Änderungen. Wichtig ist, dass die Anhörung der Grundeigentümer und Bewirtschafter beibehalten und in der Praxis auch so gehandhabt wird. Sollten bei neueingestuften Projekten Konflikte auftreten oder diese dem Landwirt Probleme bereiten, so sollen dessen Anfechtung und ein möglicher Kompromiss ohne viel Aufwand möglich sein. Zudem soll die Bewirtschaftungsentschädigungen weiterhin mit Naturschutzbudgets und nicht mit dem Agrarbudget finanziert werden. Betroffene Fruchtfolgeflächen müssen ersetzt werden. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Freundliche Grüsse Berner Bauern Verband Hans Jörg Rüegsegger Andreas Wyss Präsident Berner Bauern Verband Geschäftsführer Berner Bauern Verband Berner Bauern Verband 2/2
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