und Siedlungskonzept (RGSK) II

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Datum
Helen Husmann
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Agrarpolitik
08.07.2015
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum regionalen Gesamtverkehrs- und
Siedlungskonzept (RGSK) II
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Sehr geehrte Damen und Herren
Als Berner Bauern Verband nehmen wir gerne die Gelegenheit war, an der laufenden Mitwirkung zum Bericht und den vorgeschlagenen Massnahmen Stellung zu nehmen. Als Interessensvertreter der Berner und somit auch Mittelländischen Bauernfamilien erachten wir
es als notwendig, unsere Anliegen bezüglich des geplanten Richtplans anzubringen und erhoffen uns, dass diese bei der weiteren Ausarbeitung berücksichtigt werden.
Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass das Projekt ohne die Mitwirkung von Vertretern aus der Landwirtschaft ausgearbeitet und auch die Differenzen, auf diese bei einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern des Vereins Landwirtschaft Bern-Mittelland aufmerksam
gemacht wurde, nicht bereinigt wurden.
Die Auswirkungen der geplanten Änderungen wären für die Landwirtschaftsbetriebe in den
betroffenen Gebieten zum Teil massiv und könnten die zukünftige Betriebsführung stark einschränken. Die Konsequenzen des geplanten Konzepts hätten besonders in den Bereichen
Fruchtfolgeplanung und Erstellung von landwirtschaftlichen Gebäuden negative Folgen und
würden die unternehmerische Freiheit von Landwirtschaftsbetrieben arg eingrenzen. Natürlich ist es auch im Interesse der Landwirtschaft, dass der vorhandene Lebens- und Naturraum
erhalten bleibt, dies soll aber nicht auf Kosten der zukünftigen Betriebsausrichtung geschehen. Die Landwirtschaft übernimmt eine wichtige Funktion in der Landschaftsgestaltung. Die
geplanten Einschränkungen der Bewirtschaftungsfreiheit, hätten negative Auswirkungen auf
die Entwicklung der Landwirtschaft und somit auch auf die gesamte Landschaft.
Gemäss Baugesetz Artikel 98a beinhaltet das RGSK lediglich die Bereiche Siedlung und Verkehr. Wieso der Bereich Landschaft trotzdem ins Projekt einbezogen wurde, erachten wir als
nicht nachvollziehbar. Aufgrund der oben erwähnten Punkte, verlangen wir einen Ausschluss
dieses Bereichs aus dem Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept, welcher weder Auswirkungen auf die Planung, noch die damit verbundene Bundesfinanzierung haben wird.
Das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept, welches als behördenverbindlich eingestuft wird, würde die Gemeinden zum Schadenersatz bei einer Entwertung der Gebiete
zwingen. Dadurch, dass aber die Gemeinden im Kanton unterschiedlich betroffen wären,
hätte dies eine Verzehrung des Wettbewerbs zur Folge.
Als Berner Bauern Verband bezweifeln wir somit die Vorgehensweise, solche interregionale
Entscheide im Kanton durch die Regionalkonferenz festzulegen. Wir sind der Auffassung,
dass es nicht nötig ist, die Gemeinden mittels einem regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept zur Ausscheidung von Landschaftsschutzzonen zu zwingen. Die nötigen Massnahmen zur Sicherstellung einer naturverträglichen Bewirtschaftung werden auch ohne
RGSK II aufgrund genügend anderen Präjudizen getroffen.
Aufgrund der beschriebenen Problematik akzeptiert der Berner Bauern Verband das geplante RGSK II nur unter dem Vorbehalt, dass im Projekt die Vorranggebiete Kultur- und Naturlandschaften ausgeschlossen und ersatzlos gestrichen werden. Andernfalls sehen wir uns
gezwungen, das Konzept als Ganzes abzulehnen.
Freundliche Grüsse
Berner Bauern Verband
Hans Jörg Rüegsegger
Daniel Lehmann
Präsident Berner Bauern Verband
Vorstand Berner Bauern Verband
Berner Bauern Verband
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