Milchstrasse 9 Postfach 3072 Ostermundigen Tel 031 938 22 22 Fax 031 938 22 50 [email protected] www.bernerbauern.ch Regionalkonferenz Bern-Mittelland Holzikofenweg 22 Postfach 8623 3001 Bern Zuständig Tel. direkt E-Mail Bereich Datum Helen Husmann 031 938 22 82 [email protected] Agrarpolitik 08.07.2015 Stellungnahme zur Vernehmlassung zum regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) II L O B A G F o r e l s t r a s s e 1 P o s t f a c h 3 0 7 2 O s t e r m u n d i g e n 1 T e l . 0 3 1 9 3 8 2 2 2 2 Sehr geehrte Damen und Herren Als Berner Bauern Verband nehmen wir gerne die Gelegenheit war, an der laufenden Mitwirkung zum Bericht und den vorgeschlagenen Massnahmen Stellung zu nehmen. Als Interessensvertreter der Berner und somit auch Mittelländischen Bauernfamilien erachten wir es als notwendig, unsere Anliegen bezüglich des geplanten Richtplans anzubringen und erhoffen uns, dass diese bei der weiteren Ausarbeitung berücksichtigt werden. Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass das Projekt ohne die Mitwirkung von Vertretern aus der Landwirtschaft ausgearbeitet und auch die Differenzen, auf diese bei einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern des Vereins Landwirtschaft Bern-Mittelland aufmerksam gemacht wurde, nicht bereinigt wurden. Die Auswirkungen der geplanten Änderungen wären für die Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Gebieten zum Teil massiv und könnten die zukünftige Betriebsführung stark einschränken. Die Konsequenzen des geplanten Konzepts hätten besonders in den Bereichen Fruchtfolgeplanung und Erstellung von landwirtschaftlichen Gebäuden negative Folgen und würden die unternehmerische Freiheit von Landwirtschaftsbetrieben arg eingrenzen. Natürlich ist es auch im Interesse der Landwirtschaft, dass der vorhandene Lebens- und Naturraum erhalten bleibt, dies soll aber nicht auf Kosten der zukünftigen Betriebsausrichtung geschehen. Die Landwirtschaft übernimmt eine wichtige Funktion in der Landschaftsgestaltung. Die geplanten Einschränkungen der Bewirtschaftungsfreiheit, hätten negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Landwirtschaft und somit auch auf die gesamte Landschaft. Gemäss Baugesetz Artikel 98a beinhaltet das RGSK lediglich die Bereiche Siedlung und Verkehr. Wieso der Bereich Landschaft trotzdem ins Projekt einbezogen wurde, erachten wir als nicht nachvollziehbar. Aufgrund der oben erwähnten Punkte, verlangen wir einen Ausschluss dieses Bereichs aus dem Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept, welcher weder Auswirkungen auf die Planung, noch die damit verbundene Bundesfinanzierung haben wird. Das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept, welches als behördenverbindlich eingestuft wird, würde die Gemeinden zum Schadenersatz bei einer Entwertung der Gebiete zwingen. Dadurch, dass aber die Gemeinden im Kanton unterschiedlich betroffen wären, hätte dies eine Verzehrung des Wettbewerbs zur Folge. Als Berner Bauern Verband bezweifeln wir somit die Vorgehensweise, solche interregionale Entscheide im Kanton durch die Regionalkonferenz festzulegen. Wir sind der Auffassung, dass es nicht nötig ist, die Gemeinden mittels einem regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept zur Ausscheidung von Landschaftsschutzzonen zu zwingen. Die nötigen Massnahmen zur Sicherstellung einer naturverträglichen Bewirtschaftung werden auch ohne RGSK II aufgrund genügend anderen Präjudizen getroffen. Aufgrund der beschriebenen Problematik akzeptiert der Berner Bauern Verband das geplante RGSK II nur unter dem Vorbehalt, dass im Projekt die Vorranggebiete Kultur- und Naturlandschaften ausgeschlossen und ersatzlos gestrichen werden. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, das Konzept als Ganzes abzulehnen. Freundliche Grüsse Berner Bauern Verband Hans Jörg Rüegsegger Daniel Lehmann Präsident Berner Bauern Verband Vorstand Berner Bauern Verband Berner Bauern Verband 2/2
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