Personalwesen - Lohn und Gehalt.pptx

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Agenda
§ Lexware lohn+gehalt
§ Lexware reisekosten
§ Lexware fehlzeiten
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Lohn + Gehalt 2016 - Installationshinweise
Seite 2.
§
Update 2016 als CD/DVD (kein Download) unabhängig vom Kaufmodell
(Einmalkauf oder ABO) und vom Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs
§
Installationszeitpunkt? Unsere Empfehlung lautet:
Erfolgt in Ihrem Unternehmen die komplette Abrechnung Dezember 2015
§ noch vor dem 31.12.2015? Führen Sie die Abrechnung Dezember 2015
mit der Programmversion 2015 durch und installieren Sie das Update
2016 vor dem Monatswechsel Dezember 2015 zu Januar 2016.
§ bereits nach dem 31.12.2015 (z.B. am 05.01.2016)? Führen Sie die
Abrechnung mit der Programmversion 2015 durch. Vor der
elektronischen Übermittlung aller SV-relevanten Berichte (z.B. Antrag
U1) müssen Sie jedoch das Update 2016 und vor allem die neue
Dakota-Version 6.2 installieren.
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Lohn + Gehalt 2016 – dakota Installationshinweise
§ Ab 01.01.2016 ist dakota 6.2 erforderlich.
§ Grund? Der GKV-Kommunikationsserver wird ab 01.01.2016 auf eXTra 1.4
umgestellt. Bisheriges Format eXTra 1.3 ist dann nicht mehr möglich.
§ Installation von dakota wie bisher beim ersten Aufruf einer dakotaFunktionalität in lohn+gehalt.
Seite 3.
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Lohn + Gehalt 2016
dakota 6.2 – neue Startseite
Seite 4.
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Lohn + Gehalt 2016 – dakota Installationshinweise
dakota 6.2 Registrierung
§ Registrierung von dakota
kommt beim Aufruf von
dakota, wenn bis jetzt
KEIN Zertifikat vorhanden
ist.
§ Registrierung ist
zwingend!
§ Die Eingaben werden in
den Zertifikatsantrag
übernommen und können
dort geändert werden.
Ausnahme:
Betriebsnummer, diese ist
nicht mehr veränderbar.
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Lohn + Gehalt 2016 - Installationshinweise
§ Nach der Installation des Updates 2016 ist der
Monatswechsel von Dezember auf Januar 2016 möglich.
§ Für die Januar-Abrechnung gibt es vorerst eine Sperre.
§ Service Pack (voraussichtlich 2. Woche Januar) macht die
Erstellung der Beitragsnachweise und die Januar-Abrechnung
möglich.
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Steuer- und SV-Änderungen 2016
Seite 7.
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Steueränderungen 2015 / 2016
§ Anhebung Grundfreibetrag 2015 rückwirkend zum 01.01.2015
Grundfreibetrag alt
Grundfreibetrag neu
Differenz
8.354 €
8.472 €
+ 118 €
Auswirkung in der Abrechnung Dezember 2015 – keine Korrekturen!
Es erfolgt nur eine kumulierte Berichtigung der LSt für 11 Monate
(Steuerklassen I-IV).
§ Anhebung Grundfreibetrag 2016
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Grundfreibetrag alt
Grundfreibetrag neu
Differenz
8.472 €
8.652 €
+ 180 €
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Steueränderungen 2015 / 2016
§ Anhebung Kinderfreibetrag 2015 rückwirkend seit 01.01.2015
Grundfreibetrag alt
Grundfreibetrag neu
Differenz
7.008 €
7.152 €
+ 144 €*
Auswirkung in der Abrechnung Dezember 2015 – keine Korrekturen!
Es erfolgt nur eine kumulierte Berichtigung der KiSt und SolZ für 11 Monate.
§ Anhebung Kinderfreibetrag 2016
Grundfreibetrag alt
Grundfreibetrag neu
Differenz
7.152 €
7.248€
+ 96 €*
* jeweils pro Kind
Seite 9.
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Steueränderungen 2015 / 2016
§ Anhebung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
rückwirkend seit 01.01.2015 (Steuerklasse II)
Entlastungsbetrag alt
Entlastungsbetrag neu
Differenz
1.308 €
1.908 €
+ 600 €*
Auswirkung in der Abrechnung Dezember 2015 – keine Korrekturen!
Es erfolgt nur eine kumulierte Berichtigung der LSt für 11 Monate.
§
Achtung!
Die Anhebung der Frei- und Entlastungsbeträge kann zu negativen
Steuerbeträgen in der Abrechnung Dezember führen!
* für erstes Kind, für das zweite und dritte Kind zusätzlich je 240 €
Seite 10.
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SV-Änderungen 2016
Neue Rechengrößen
§ Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen
§ BBG West KV/PV steigt von 4.125,00 € auf 4.237,50 € (50.850 €/Jahr)
§ BBG West RV/AV steigt von 6.050,00 € auf 6.200,00 € (74.400 €/Jahr)
§ Erhöhung der JAE-Grenze KV/PV von 54.900 € auf 56.250 €
§ Beitragssätze bleiben unverändert
§ Anhebung des Zusatzbeitrags KV auf 1,1 %
§ Folge: Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge ebenfalls anheben –
Sonderkündigungsrecht für Versicherte – unterjähriger Wechsel der
Krankenkasse möglich
§ Absenkung der Insolvenzgeldumlage auf 0,12 %
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SV-Änderungen 2016
Neue AU-Bescheinigung
§ Anpassung des Vordrucks AU (4. Teile: für KK, AN, AG und Arzt)
§ Die AU-Bescheinigung wird künftig über die gesamte Dauer der AU ausgestellt.
§ Der Arbeitgeber erhält also auch nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs weiterhin eine ärztliche AU-Bescheinigung.
Seite 12.
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SV-Änderungen 2016
Neue SV-Meldungen
§ Meldung 54 – Märzklausel
§ Alte Rechtslage: Führte eine EZ in den Monaten Januar bis März des
neuen Jahres zur Märzklausel, wurde die Jahresmeldung (Meldegrund 50)
falls bereits übermittelt, storniert und dann berichtigt zur Versendung
aufbereitet.
§ Neue Rechtslage: Führt eine EZ in den Monaten Januar bis März des
neuen Jahres zur Märzklausel, wird die Jahresmeldung (Meldegrund 50)
ohne diese übermittelt. Die EZ wird mit einer gesonderten Meldung Grund
54 zur Versendung aufbereitet.
§ Meldung 92 – UV-Jahresmeldung (nächste Folie)
Seite 13.
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SV-Änderungen 2016
Meldung 92 – UV-Jahresmeldung
Bisher: SV-Entgeltmeldungen enthalten Daten zur Unfallversicherung (DBUV)
Zukünftig: Unfallversicherungsdaten werden aus den SV-Entgeltmeldungen
herausgelöst und mit einer eigenen „UV-Jahresmeldung“ gemeldet.
§ UV-Jahresmeldung muss bis zum 16.02. für jeden im Vorjahr in der
Unfallversicherung versicherten Beschäftigten gemeldet werden.
§ UV-Jahresmeldung ist zusätzlich zu den „normalen“ Entgeltmeldungen zu
melden und zu versenden.
§ Abgabegrund ist 92.
§ Meldezeitraum ist immer 01.01. – 31.12.; unabhängig vom tatsächlichen
Beschäftigungszeitraum des Mitarbeiters.
Seite 14.
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SV-Änderungen 2016
Meldung 92 – UV-Jahresmeldung (Fortsetzung 1)
§ Nur eine Meldung 92 pro Jahr und Mitarbeiter, auch bei mehreren
Beschäftigungszeiträumen im Jahr (beim gleichen Arbeitgeber).
§ Meldung 92 enthält den bisherigen DBUV, aber ohne Arbeitsstunden.
§ Meldung 92 dient nur der Betriebsprüfung, geht also nur an die RV.
§ Die Versendung ist erst nach dem ServicePack Januar möglich.
§ Die erste 92-Meldung wird bereits für das Jahr 2015 (bis zum 16.02.2016)
abgegeben, auch dann wenn die Unfallversicherungsdaten für 2015 bereits in
einer SV-Entgeltmeldung nach bisherigem Verfahren gemeldet wurden.
§ Die 92-Meldungen müssen spätestens im Abrechnungsmonat Februar
gesendet werden, sonst werden sie verworfen (gilt auch für Jahresmeldung mit
Meldegrund 50).
§ Der Mitarbeiter erhält keine Meldebescheinigung für SV-Meldung 92.
§ Alle sonstigen „normalen“ SV-Entgeltmeldungen (3x, 5x) erfolgen künftig ohne
DBUV (DatenBausteinUnfallVersicherung).
Seite 15.
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SV-Änderungen 2016 – Auswirkung auf l+g
Meldung 92 – UV-Jahresmeldung (Fortsetzung 2)
Meldeprüfliste
Seite 16.
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SV-Änderungen 2016
Meldung 92 – UV-Jahresmeldung (Fortsetzung 3) - Besonderheiten
§ Bei Systemwechsel - keine unterjährige SV-Meldung 92. Die UV-Werte
müssen im neuen System vorgetragen werden (das dann die Meldung 92 für
das ganze Jahr erstellt).
§ UV-Gründe B02 (keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung) und B03
(Versicherungsfreiheit in der UV gemäß SGB VII) entfallen.
§ UV-Gründe B04 (Erreichen des Höchstjahresarbeitsentgeltes in einer
vorangegangenen Entgeltmeldung) und B05 (Entgelt wird in einer
nachfolgenden Entgeltmeldung oder in einer weiteren Meldung mit
Abgabegrund 91 gemeldet) entfallen.
§ Abgabegrund 91 (ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtige
Einmalzahlung als Sondermeldung) entfällt. In diesen Fällen gibt es nun eine
Meldung 92 im Folgejahr.
§ Personengruppe 190 (ausschließlich UV-pflichtig) bleibt bestehen (SVEntgeltmeldung ohne jedes Entgelt).
Seite 17.
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SV-Änderungen 2016
Meldung 92 und SV-Net
§ Für SV-Net-Nutzer – erheblicher Mehraufwand
§ SV-Net-Aktualisierung notwendig (derzeit noch nicht verfügbar)
§ Änderungen in SV-Meldeformularen
Seite 18.
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SV-Änderungen 2016
Datenübermittlung - EEL
Entgeltbescheinigung Kinderkrankengeld ab Abrechnungsjahr 2016
§ Die bereits für 2015 geplante elektronische Versendung der
Entgeltbescheinigungen 02 (Kinderkrankengeld) und 23 (KinderVerletztengeld bei Schul-/Kindergartenunfall) wird ab 2016 tatsächlich
erfolgen.
§ Die Bescheinigung kann mit dakota gesendet werden.
§ In 2016 keine Papierbescheinigung mehr.
§ Der Assistent zur Erfassung der Fehlzeit „Pflege eines kranken Kindes mit
Krankengeld“ wurde entsprechend angepasst.
Seite 19.
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SV-Änderungen 2016 – Auswirkung auf l+g
Assistent zur Erstellung
Entgeltbescheinigung
Kinderkrankengeld
(Vorschau 2. Seite)
Seite 20.
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SV Änderungen 2016 – Auswirkung auf l+g
Assistent zur Erstellung Entgeltbescheinigung Kinderkrankengeld (2.Seite)
§ Änderung bei der Angabe des Anspruchs auf bezahlte Freistellung
§ Beispiel: Kind krank 19.05.-20.05.2016, Anspruch auf bezahlte
Freistellung ist vertraglich ausgeschlossen (Regelfall).
Ansonsten ist die bezahlte Freistellung für den aktuellen Zeitraum lt.
ärztlicher Bescheinigung und kein Jahreswert für Anspruch auf bezahlte
Freistellung anzugeben (Feld: Arbeitstage)
Seite 21.
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SV Änderungen 2016 - Auswirkung auf l+g
Assistent zur Erstellung Entgeltbescheinigung Kinderkrankengeld (2. Seite)
§ Weitere Änderung bei der Angabe des Anspruchs auf bezahlte
Freistellung:
Als frühere Freistellungen im Jahr sind nur die Freistellungen mit
Entgeltfortzahlung anzugeben, nicht die mit Krankengeld.
Wert ist vorbelegt mit letzter Eingabe für dieses Kind im Kalenderjahr
(leer bei erster Fehlzeit in 2016)
Seite 22.
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Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016
Lohnsteuerbescheinigung 2016 – Neues Stornierungs- und
Korrekturverfahren
Bis Ende 2015 gilt folgender Ablauf:
§ LSt-Bescheinigung wird gesendet.
§ Ein Fehler taucht auf (!) und wird berichtigt.
§ Neue LSt-Bescheinigung wird gesendet.
§ Bei Zeitraumüberschneidung wird die alte LSt-Bescheinigung einfach durch
die neue LSt-Bescheinigung ersetzt.
Seite 23.
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Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016
Lohnsteuerbescheinigung 2016 – Neues Stornierungs- und
Korrekturverfahren
Ab 2016 gilt:
§ Fehlerhafte LSt-Bescheinigungen müssen storniert/berichtigt werden.
§ Stornierungen/Korrekturen müssen als solche gekennzeichnet werden,
sonst keine Zeitraumüberschneidung zulässig.
§ Jede Lohnsteuerbescheinigung erhält eine eindeutige Kennung (KmldKONSENS-Mitteilungsidentifikation)
2016-LST-01234556789-01013112-2744067600555-OBM4711-20161224-1
§ Eine Stornierung/Korrektur referenziert auf die Kmld der ursprünglichen
LStB; eine zweite Korrektur referenziert auf die Kmld der Korrektur.
§ Um korrekt zu stornieren, müssen die Kmld zueinander passen.
Seite 24.
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Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016
Lohnsteuerbescheinigung 2016 – Neues Stornierungs- und
Korrekturverfahren
Seite 25.
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Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016
Lohnsteuerbescheinigung 2016 – Neues Stornierungs- und
Korrekturverfahren
§ Ausdruck der LSt-Bescheinigungen nur noch unter Extras / ELSTER
§ LSt-Bescheinigungen, die nicht durch das Protokoll bestätigt sind, werden
gekennzeichnet:
- nicht gesendete LStB
- durch Protokoll abgelehnte LStB
- später korrigierte / stornierte LStB
§ „Fehlerbehebung“: Der Sendeassistent „Lohnsteuerbescheinigungen“ führt
genau die noch zu versendenden Lohnsteuerbescheinigungen auf.
Seite 26.
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Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016
Stunden für Beschäftigungsverbot nach MuSchG
Bisheriges Verfahren:
§ Nutzung der Lohnart „974 Beschäftigungsverbot nach MuSchG“ mit
manueller Eingabe für Zeiten / Entgelte, die bei
Stundenlohnempfängerinnen durch Beschäftigungsverbot ausgefallen sind.
§ Vorgehen sinnvoll, wenn „Krankheit mit Entgeltfortzahlung“ und
„Beschäftigungsverbot“ in gleichen Monat zutreffen.
Ab Abrechnungsjahr 2016:
§ Analog wie bei Fehlzeit „Entgeltfortzahlung Krankheit“ kumuliert die
Stundenerfassung automatisch die ausgefallenen Stunden.
§ Vorsicht bei teilweisem Beschäftigungsverbot! Als Ausfallzeit wird immer die
gesamte Arbeitszeit des Tages gerechnet.
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Stunden für Beschäftigungsverbot nach MuSchG
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Haben Sie Fragen?
Nach der Veranstaltung stehen wir
Ihnen gerne unter
fach-buero.t-online.de
bzw. 0911 – 974 68 12
zur Verfügung
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