Rechnungswesen 2015.pptx

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Rechnungswesen
AGENDA
§ Lexware buchalter
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Gesetzesänderungen 2015
KroatienAnpG und BMF-Schreiben vom 26.09.2014
BMF-Schreiben vom 20.10.2014
§
Ausweitung der Regelungen des §13b UStG auf
§ Lieferungen von Tablets und Spielekonsolen
§ Lieferungen von Metallen (Aluminium!)
§
Änderungen bei der Rechnungsstellung nach §13b UStG für Gebäudereiniger und
Bauunternehmer
§
Neu §18h UStG
§ Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernsehleistungen und andere auf
elektronischem Wege erbrachten Dienstleistungen (z.B. Download von Software)
an Nichtunternehmer in der EU unterliegen der Umsatzbesteuerung im Land des
Leistungsempfängers
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Gesetzesänderungen 2015
Die Umsetzung des §18h UStG in der Praxis
§
Die betroffenen Unternehmen müssen die ausländische Umsatzsteuer (15%-27%) dem
Privatkunden berechnen, sich im jeweiligen EU-Land registrieren lassen, dort die USt.
anmelden und abführen
§
Alternativ: Anmeldung am MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop) beim www.bzst.de,
vierteljährliche Anmeldung der Steuer, gegliedert nach EU-Land
§
Maßnahmen innerbetrieblich
§ Anpassung von Preislisten
§ Einstellungen in Fakturierungssoftware
§ Separate Erlöskonten in FIBU
Genaue Vorgehensweise
§ BMF-Schreiben im Januar 2015 ist abzuwarten
§ Für die innerbetrieblichen Maßnahmen steht Ihnen das Dokument „MOSS.pdf“
zum Download zur Verfügung
§
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Buchhalter 2015
Inhaltliche Neuerungen Version 2015
Aktuelle Formulare
§
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2015 *
§
Dauerfristverlängerung 2015 *
§
Anlage EÜR 2014 *
§
§
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2014 (ab plus Version)*
Zusammenfassende Meldung 2015 (ab pro Version)*
verfügbar nach Servicepack*
Übermittlung aller Formulare mit Elster direkt aus dem Programm.
Voraussetzung: Ihre Software ist auf dem aktuellen Stand.
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Änderungen im Formular USt-Voranmeldung
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Änderungen im Formular EÜR 2014
Wegfall Pos. 188, dafür 180, 181, 182
Folge: Erweiterung der manuellen Werteerfassung
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Buchhalter 2015
Erweiterungen in der E-Bilanz
Neue Taxonomie 5.3
§
Die neue Taxonomie ist für die Übermittlung der Jahre 2014 und 2015 gültig
§
Die aktualisierte Taxonomie 5.3 ist in Lexware buchhalter eingearbeitet
§
Konten der DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sind dieser neuen
Taxonomie bereits zugeordnet
Wichtiger Hinweis:
Die Übermittlung der E-Bilanz 2014 mit der Taxonomie 5.3 ist voraussichtlich erst ab
Mai 2015 möglich, wie von der Finanzverwaltung vorgegeben
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Erweiterungen in der E-Bilanz
Anlagespiegel brutto, kurz
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Erweiterungen in der E-Bilanz - Kontennachweise
§
Für einzelne Bilanzpositionen können in der E-Bilanz Zentrale ebenfalls die
Kontennachweise ausgewählt werden
§
Die Aktivierung der Kontennachweise und des Anlagespiegels (Folie davor) wird
in den Stammdaten der E-Bilanz-Zentrale vorgenommen
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Vereinfachung im Einzug von Lastschriften
Fixe Fälligkeiten
§
Vor SEPA waren Lastschriften grundsätzlich bei Sicht fällig
§
Seit der Einführung von SEPA muss für jeden Lastschrifteinzug ein Fälligkeitsdatum
bestimmt werden. Dadurch war es bis jetzt kaum noch möglich, mehrere Lastschriften
beim Einzug zusammenzufassen
§
Mit der Option „fixe Fälligkeiten
für Forderungen“ (Zahlungsziel nach Datum),
ist es wieder möglich
mehrere Forderungen
mit einer Lastschrift einzuziehen
§
Legen Sie neue Zahlungsbedingungen an!
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Vereinfachung bei der Ist-Versteuerung* Zahlung vor Rechnung möglich
FAKTEN
§ Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang des
offenen Betrages
§ Lexware erzeugt dabei automatische Steuerbuchungen
§ Voraussetzung für die Korrektheit der Steuerbuchungen und folglich der die UStVoranmeldung war bis jetzt: „Rechnung vor Zahlung“
PROBLEM
§ z.B. Handelsgeschäfte im Internet, wo meistens gegen Vorkasse gezahlt wird („Zahlung
vor Rechnung“)
§ Bis Jahresversion 2014 musste man bei solchen Fällen über Interimskonten buchen
LÖSUNG
§ Ab Jahresversion 2015 ist es möglich „Zahlung vor Rechnung“ zu buchen
§ Der Ausweis der Steuer erfolgt mit dem Ausbuchen des Offenen Posten (OP) – wie
gesetzlich gefordert – rückwirkend zum Datum des Zahlungseingangs
* Betrifft nur Anwender mit Debitorenbuchhaltung
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Vereinfachung bei Buchungen nach §13b UStG
FAKTEN
§ Für die verschiedenen Anwendungsfälle des §13b UStG ist es notwendig,
unterschiedliche USt-Positionen in der USt-Voranmeldung und USt-Erklärung zu
bedienen
PROBLEM
§ Da grundsätzlich jedem steuerrelevanten Konto nur eine USt-Position zugeordnet
werden kann, müssen in der Buchhaltung mehrere Konten für die Zwecke des §13b
UStG geführt werden (Kontensalat J)
LÖSUNG
§ Ab der Januar Aktualisierung ist es möglich, die Steuertatbestände des §13b UStG bei
jeder Buchung als Zusatzangabe zur Buchung zu hinterlegen.
§ Es ist nicht mehr notwendig, jeweils ein einzelnes Aufwandskonto mit dem
entsprechenden Steuerschlüssel anzulegen
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