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MSA AKADEMIE
MSA®-2.0
DAS GRUNDMOTIV „ANERKENNUNG“
IM PRAKTISCHEN COACHINGEINSATZ
Das GrundMotiv „Anerkennung“ im praktischen
Coachingeinsatz - Probleme und Lösungswege bei
(relativer) Ich-Schwäche - Workshop
Wie die langjährige MSA-Coachingpraxis zeigt, ist das GrundMotiv Anerkennung das
vergleichsweise sensibelste und schwierigste GrundMotiv, falls die grüne Ausprägung in
Richtung (ich-projektiver) Ich-Schwäche „kippt".
In diesem Praxis-Workshop werden wichtige Lösungsmodelle und -wege besprochen und
bearbeitet, die anhand von Fallgeschichten analysiert und konkretisiert werden.
Workshop (1 Tag)
 Grundlage:
Das MSA-MotivQuadrat Anerkennung: Ich-Schwäche & ich-projektive Tendenzen
 Lösungs-Modell 1: Nein-Sagen lernen – praktische Übungen und Hilfen
 Lösungs-Modell 2: Das Sach-/ Inhaltsohr - dauerhaft - öffnen (Schulz von Thun)
 Lösungs-Modell 3: Self-Distancing: Der Grübel-Falle entkommen (Kross)
 Lösungs-Modell 4: Von der Lage- in die Handlungsorientierung kommen (Kuhl)
 Lösungs-Modell 5: Impression Management/ Habituelle Ich-Darstellungsstrategien vermeiden
(Rechtfertigen, Self-Handicapping etc.)
 Lösungs-Modell 6: Savoring/ Sich-selbst-Loben:
Erfolge und gute Arbeit wirklich wertschätzen - und auskosten (Bryant)
 Lösungs-Modell 7: Das frauenspezifische Anerkennungsmodell
(Wardetzky´s „falsches" und „wahres Selbst")
 Lösungs-Modell 8: Persönlichkeit: Wachstum oder Stagnation
(Dweck´s Mindset-Modell)
Vorausgesetzte Kenntnisse: Eigenes individuelles MSA-Analysegespräch
(bitte das eigene MSA-MotivProfil mitbringen)
Zielgruppe:
 Führungskräfte, die Ihre Mitarbeiter individuell führen wollen
 Verantwortliche aus dem Personalbereich, der Personalentwicklung, Personalberatung und
Recruiting
 Coachs und Trainer, die individuelles Führen in ihr Coaching-/ Training-Repertoire aufnehmen
wollen
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Termine und Orte 2016
Lemgo
München
Hamburg
Berlin
18. Februar
29. September
25. Februar
17. März
28. April
Preise & Leistungen
Das GrundMotiv „Anerkennung“ im praktischen Coachingeinsatz
€
495,-
inklusive: MSA-MotivProfil, 1 MSA-Typologie
empfohlener VK: € 350,-
Ausbilder & Ansprechpartner
So erreichen Sie uns:
MSA-Zentrale Lemgo
Telefon: +49 5261 803 441 0
E-Mail: [email protected]
Dr. Andreas Huber
Mo.-Do. 8:30 Uhr - 17:00 Uhr, Fr. 8:30 - 16 Uhr
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ANMELDUNG
Das GrundMotiv „Anerkennung“ im praktischen Coachingeinsatz
Postanschrift:
MSA Motivation Systems GmbH
Fax: +49 5261 803 441 9
Residenzstraße 16
E-Mail: [email protected]
32657 Lemgo
Ich melde mich verbindlich zum Workshop
„Das GrundMotiv „Anerkennung“ im praktischen Coachingeinsatz“ an:
Datum:
Ort:
Preis:
Name, Vorname:
Firma:
Straße:
PLZ, Ort:
E-Mail:
Telefon:
Mobil:
Rechnungsanschrift:
(falls abweichend)
Ort/Datum:
Unterschrift:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MSA Motivation Systems GmbH
Gegenstand und Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstigen
Dienstleistungen der MSA Motivation Systems GmbH –i m folgenden MSA-GmbH genannt - Anwendung. Die AGB sind Bestandteil jedes
abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die künftigen Geschäftsbeziehungen mit
jedem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit diese von der MSA-GmbH schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn
den Geschäfts-und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen worden ist.
Inhalt des Auftrages: Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen bzw. Trainingsinhalte werden
mündlich bzw. in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die MSA-GmbH kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten
sachverständiger Dritter bedienen.
Urheber-und Nutzungsrechte, Eigentum: Sämtliche von der MSA-GmbH für die MSA-MotivBerater Ausbildung angefertigten Entwürfe, Konzepte,
Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG
erfüllen. Sämtliche Leistungen der MSA-GmbH dürfen deshalb ohne Zustimmung der MSA-GmbH nicht über den Vertragszweck hinaus genutzt oder
bearbeitet werden oder in veränderter Form weiterbenutzt werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher,
zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet
entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Das Eigentum an
den Arbeitsergebnissen der MSA-GmbH geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages an den Auftraggeber über.
Konkurrenzausschluss, Geheimhaltung: Die MSA-GmbH verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen
Unternehmen zu informieren. Die MSA-GmbH verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der
Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter der MSA-GmbH gefährden könnte. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, während der Laufzeit des Beratungs-Vertrages mit der MSAGmbH sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten danach keine Mitarbeiter der MSA-GmbH, die mit der Erarbeitung des vertragsgegenständlichen
Projektes betreut waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.
Vergütung: Soweit kein Festhonorar vereinbart ist, wird auf der Grundlage der aktuell gültigen Preisliste der MSA-GmbH nach tatsächlichem Aufwand
abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt der Kunde. Für Tagesspesen und Pkw-Fahrten gelten
ebenfalls die Preise aufgrund der jeweils gültigen Preisliste der MSA-GmbH. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nicht zulässig.
Fremdkosten: Fremd-und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Fax,
Kurier und ähnliches sind der MSA-GmbH nach Abstimmung mit dem Kunden gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine
Pauschalvereinbarung getroffen wurde.
Sicherung der Leistung: Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die MSA-GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder
sonstigen von der MSA-GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die MSA-GmbH unter Ausschluss jeglicher
Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin zu erbringen. Wenn der Auftraggeber einen fest
vereinbarten Termin nicht einhalten kann, mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt oder von dem Vertrag zurücktritt, so gilt: Bei Stellung eines
Ersatzteilnehmers oder bei Benennung eines für beide Vertragspartner akzeptablen Ersatztermins bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine
Kosten. Erfolgt eine Absage später als 4 Woche vor Beginn entstehen Stornierungskosten in Höhe von 40 % der Ausbildungsgebühr, zuzüglich
eventuell anfallender Fremdkosten. Ab der 2. Woche vor Beginn oder bei Abbruch der Ausbildung sind die gesamten Ausbildungskosten fällig,
zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten.
Haftung:
Für unvorhergesehene, auf leichter Fahrlässigkeit beruhende, vertragsuntypische Schäden haftet die MSA-GmbH nicht. Sofern der Kunde eine
Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der
gewünschten Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-,
Wettbewerbs-und Markenrechts, ist nicht die Aufgabe der MSA-GmbH. Die MSA-GmbH haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts
und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird die MSA-GmbH von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des
Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadenersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die MSA-GmbH von der Haftung frei. Für
den Fall, dass aufgrund eines Softwareausfalls für einen zumutbaren Zeitraum keine Analysen durchgeführt bzw. abgerufen werden können,
entstehen keine Schadenersatzansprüche gegen die MSA Motivation Systems GmbH.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Lemgo, soweit der Auftraggeber
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die
eben genannten Personen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsabschluss sein Wohnund/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck soweit wie möglich nahe kommt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist auch auf
Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.
Lemgo im Januar 2016
MSA Motivation Systems GmbH
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Kontakt
Ihr Ansprechpartner in der MSA-Zentrale Lemgo
Jan Schamberger
Telefon: +49 5261 803 441 1
E-Mail: [email protected]
Mo.-Do. 8:30 Uhr - 17:00 Uhr, Fr. 8:30 - 16 Uhr
Jan Schamberger
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