Der Hundebiss B ging mit seiner Ehefrau E und seinem angeleinten

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Zivilrecht – Zusatzfall zur gestörten Gesamtschuld
Sachverhalt
Der Hundebiss
B ging mit seiner Ehefrau E und seinem angeleinten Hund im Wald spazieren.
Ihnen begegnete der H, der seinen Hund frei im Wald laufen ließ. B ließ seinen
Hund nun ebenfalls von der Leine, damit dieser mit dem Hund von H spielen
kann.
Die
herumtollenden
Hunde
verletzten
die
E
schwer.
Die
Haftpflichtversicherung K des H kam für die Arzt- und Behandlungskosten der E
in Höhe von 1000 € auf und verlangt nun von B Zahlung in Höhe der Hälfte
ihrer Aufwendungen. Unterstellen Sie, dass der Verschuldensanteil von B und H
jeweils 50 % beträgt.
Hinweis:
Die vorliegende Konstellation war wiederholt Prüfungsgegenstand in Berliner
Examensklausuren. Sie sehen also, die „gestörte Gesamtschuld“ verliert nicht an Brisanz und
muss als Dauerbrenner im Berliner Examen daher unbedingt beherrscht werden!