KanzleiJournal Magazin der Kanzlei SCHUHMANN RECHTSANWÄLTE www.schuhmann-anwaelte.de 01/15 Erbrecht/Nachfolge Erbschaftsteuerreform 2015/2016 – Änderungen bei der Unternehmensnachfolge Ausgewiesene Spitzenleistung Zum zweiten Mal Auszeichnung als Top-Anwalt im FOCUS Unser Leitmotiv in der Vermögensnachfolgeplanung EDITORIAL ERBSCHAFTSTEUERREFORM 2015/2016 Änderungen bei der Unternehmensnachfolge Sehr geehrte Damen und Herren, der 1. August 2015 war für unsere Kanzlei ein besonderer Tag: Gemeinsam mit meinen Anwaltskollegen Kirsten Görlach und David Baumer, unserer juristischen Mitarbeiterin Julia Weishaupt sowie dem bewährten Sekretariatsteam haben wir unweit der alten Adresse ein neues Domizil bezogen. In der Villa Findling in der Pettenkoferstraße 33 firmieren wir nun unter SCHUHMANN RECHTSANWÄLTE. Was sich für Sie dadurch ändert? Im Grunde nichts – Ihre rechtliche Betreuung bleibt in gewohnt guten Händen. Das zeigt auch die aktuelle FOCUS-Liste der „Top-Rechtsanwälte 2015“, die mir im Fachbereich Erbrecht erneut beste Empfehlungen bescheinigt. Neu – und noch ansprechender als bisher – ist lediglich das Ambiente. Auch Sie werden sich hier sofort wohlfühlen, denn die Villa Findling ist ein echtes Juwel: Sie wurde 1891 im Stil des Neobarocks erbaut und steht heute unter Denkmalschutz. Bei der Restaurierung in den Jahren 2011 und 2012 wurde das Gebäude zudem technisch auf den neuesten Stand gebracht. Weitere Informationen und aktuelle Nachrichten finden Sie auf unserer neuen Website: www.schuhmann-anwaelte.de. Wir alle freuen uns auf Ihren Besuch – sei es online oder persönlich in unserer Kanzlei. Ihr Dr. Markus Schuhmann 2 KanzleiJournal Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014 wurde wieder einmal eine hitzige Gerechtigkeitsdebatte entfesselt. Nachdem das BVerfG Teile der Regelungen der erbschaftsteuerlichen Begünstigung für Unternehmensvermögen für verfassungswidrig erklärt hatte, legte die Bundesregierung nun einen ersten Gesetzesentwurf vor. Die anstehende Reform des Erbschaftsteuerrechts soll strengere Regeln für die Begünstigung von Unternehmensvermögen schaffen. Die künftigen Neuregelungen haben eine immense Auswirkung auf die deutsche Unternehmenslandschaft. Ein dreiviertel Jahrhundert soziale Marktwirtschaft, stabile Rechtsstaatlichkeit und Frieden haben in Deutschland gesunde mittelständische Unternehmen wachsen lassen. Nun stehen nach und nach zahlreiche beachtliche Erbschaften der Nachkriegsgeneration und damit auch die Nachfolge in vielen Familienunternehmen an. Unsere Kanzlei ist sich bewusst: Mittelständische Familienunternehmen müssen auch weiterhin erbschaftsteuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden können! Daher engagieren auch wir uns für eine sozialverträgliche Änderung des Erbschaftsteuerrechts. Denn mittelständische Unternehmen – in ihrer großen Mehrzahl familiengeprägt – sind in Deutschland Innovationsmotor und Arbeitsplatzgarant! Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll begünstigtes Vermögen nur noch verschont werden, wenn es überwiegend seinem Hauptzweck nach einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit dient. Damit sollen missbräuchliche Gestaltungen verhindert werden. Wie bisher soll das begünstigte Vermögen nach Wahl des Erwerbers zu 85 % oder 100 % von der Erbschaftund Schenkungsteuer unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden: •Entscheidet sich der Erwerber für die Verschonung i.H.v. 85% des begünstigten Vermögens, muss er den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführen (Behaltensfrist) und nachweisen, dass die Lohnsumme innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb abhängig von der Beschäftigtenzahl eine gewisse Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet. •Bei der Wahl der Steuerbefreiung zu 100 % muss der Erwerber das Unternehmen sieben Jahre weiterführen und in dieser Zeit ebenfalls eine bestimmte Lohnsumme einhalten. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten waren bisher von der Lohnsummenregelung gänzlich ausgenommen. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die Anforderung an die Lohnsummenregelung mit der Zahl der Beschäftigten steigt. Bei bis zu 3 Beschäftigten findet auch weiterhin keine Prüfung der Lohnsummenregelung statt. Nach dem derzeitigen Recht gelten die Verschonungsregeln auch bei der Übertragung von großen Betriebsvermögen, ohne dass geprüft wird, ob es überhaupt einer Verschonung bedarf. Künftig soll beim Erwerb großer Unternehmensvermögen mit einem begünstigen Vermögen von über 26 Mio. Euro bzw. im Einzelfall über 52 Mio. Euro ein Wahlrecht zwischen einer Verschonungsbedarfsprüfung oder einem besonderen abschmelzenden Verschonungsabschlag gelten. Bei der Verschonungsbedarfsprüfung muss der Erwerber nachweisen, dass er nicht in der Lage ist, die Steuerschuld zu begleichen. Gelingt der Nachweis, wird die Steuer insoweit erlassen. Der Erwerber kann sich anstelle einer Verschonungsbedarfsprüfung auch für ein Verschonungsabschmelzmodell entscheiden. Hier erfolgt eine Teilverschonung, die mit zunehmendem Vermögen schrittweise verringert wird. Der Gesetzesvorschlag wird derzeit noch heftig diskutiert. Selbst wenn kleinere Änderungen möglich und auch nötig erscheinen, ist das Hauptkleid des künftigen Erbschaftsteuerrechts nun doch recht deutlich geworden. So wird auch nach künftigem Recht eine steueroptimierte Übergabe des Familienunternehmens möglich sein! Das neue Gesetz muss bis zum 30.06.2016 umgesetzt sein, wobei ein Inkrafttreten der Neuregelung bereits zum 01.01.2016 als möglich erscheint. Bis dahin gilt noch die alte Regelung. Ausgewiesene Spitzenleistung – zum zweiten Mal im RECHTSANWALT RECHTSANWALT FOCUS als Top-Anwalt im Fachbereich Erbrecht. ERBRECHT ERBRECHT Neutrale Empfehlungen sind die beste Orientierungshilfe. So sieht DEUTSCHLANDS DEUTSCHLANDS es auch die Redaktion der ZeitGROSSE GROSSE ANWALTSLISTE ANWALTSLISTE schrift FOCUS: In ihrem Auftrag hat das Hamburger Marktforschungsinstitut Statista für 2015 erneut die deutschen Top-Anwälte ermittelt. Basis war die Befragung von 18.000 Fachanwälten, die für die verschiedenen Fachgebiete einen oder mehrere Kollegen außerhalb der eigenen Kanzlei empfehlen konnten. Als Auswahlkriterium für die entsprechenden Top-Listen diente die Häufigkeit dieser Kollegenempfehlungen. Ich freue mich, dass mir bereits zum zweiten Mal in Folge die Auszeichnung zuteil wurde, in der FOCUS-Liste unter der Rubrik Erbrecht mit Höchstbewertung mit wenigen weiteren deutschen Kollegen aufgeführt zu werden. Dieses Top-Ranking nehme ich als Ausweis für beständig gute Leistungen dankbar entgegen. Und Ihnen, unseren Mandanten, gibt es die Sicherheit, in unserer Kanzlei in Fragen des Erbrechts sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge wirklich optimal betreut zu werden. Beständigkeit steht im Mittelpunkt jeder Beratung: Wir sehen es als unsere Aufgabe, Vermögenswerte im Erbfall so reibungslos und effizient wie möglich auf die nächste Generation zu übertragen. Je komplexer der Fall, desto mehr kommt es dabei auf spezielle Fachkompetenz und Erfahrung an. Gerade für Familienbetriebe ist es von immenser Bedeutung, das Fortbestehen juristisch klug zu organisieren, damit sich Unternehmensinhabern und Mitarbeitern langfristig sichere Perspektiven bieten. Darin liegt für mich und meine Kollegen eine große Verantwortung, der wir uns in jedem Einzelfall aufs Neue stellen. Und natürlich werden wir alle weiterhin unser Bestes geben, um auch 2016 in der FOCUS-Liste wieder vertreten zu sein. Die aktuelle Ausgabe von FOCUS SPEZIAL erscheint zeitgleich mit unserem Kanzlei-Journal am 22. September. Neben der Liste der empfohlenen Rechtsanwälte finden Sie hier auch zahlreiche interessante Fachartikel zu verschiedenen juristischen Themen. Wenn Sie sich die Suche nach entsprechenden Stichworten erleichtern möchten: Nach dem Kauf können Sie das Heft auch im Internet als PDF-Version herunterladen. TOP 2014 TOP 2015 3 „ Jedes Haus, jede Familie, jeder Mensch hat seine persönliche Geschichte.” 4 KanzleiJournal „Die einzige Konstante im Universum ist die Ver änderung“, heißt es in einem berühmten Zitat von Heraklit. Das mag stimmen, aber auch im Wandel als solchem kann Beständigkeit liegen. Es lohnt sich zu unterscheiden: Ein Generationenwechsel kann sich unter Wirren und Streitigkeiten, aber auch in wohlgeordneten Bahnen vollziehen. Er kann den Bruch mit allem Vorangegangenen bedeuten, aber auch Kontinuität. Letztere ist unser erklärtes Ziel, wenn wir Privatpersonen, Unternehmern und Organisationen in Erbschaftsangelegenheiten zur Seite stehen. Wir denken tatsächlich in Generationen, und das heißt: Die Weitergabe und nachhaltige Pflege des Bewährten bestimmt die Strategie unserer Beratung. Dafür engagieren wir uns, darauf richtet sich unser ganzes anwaltliches Bemühen. Insbesondere die „Stabübergabe“ in Familienunter nehmen verlangt sehr viel Fachwissen, Erfahrung und Umsicht. Ob es um Nachfolge zu Lebzeiten oder von Todes wegen geht, ein maßgeschneidertes und tragfähiges Konzept im Sinne aller Beteiligten zu schaffen, erweist sich oft als hochkomplexe Aufgabe. Auf diesem Gebiet liegt eine unserer Kernkompetenzen, und wir gestehen gern: Es macht uns immer wieder Freude, wenn unsere Mandanten zufrieden und im Bewusstsein einer nachhaltigen Lösung nach Hause gehen. Diese Haltung spiegelt sich auch in unserem neuen Domizil. Die Villa Findling, in die unsere Kanzlei am 1. August 2015 eingezogen ist, hat eine lange, wechselvolle Geschichte durchlaufen und zugleich ihre Identität gewahrt. Erbaut gegen Ende des 19. Jahrhunderts im Stil des Neobarock, erstrahlt sie heute äußerlich fast unverändert im alten Glanz. Innen ist sie jedoch mit der Zeit gegangen: Im Zuge der aufwendigen Sanierung wurden 5 nicht nur zahlreiche historische Details restauriert, sondern auch die technische Gebäudeausstattung behutsam an heutige Spitzenstandards angepasst. Kontinuität in der Veränderung, Beständigkeit im Wandel – das sind Begriffspaare, die gut zu uns passen. in der Nachfolgeberatung erstreckt sich besonders auf die Beratung und B egleitung der steueroptimierten Vermögensund Unternehmensübergabe mit Fokus auf Familienunternehmen. Aber auch bei Nachfolgestreitigkeiten steht er gerne als Mediator oder Anwalt in Gerichtsverfahren zur Seite. Als eingespieltes Team stehen wir gerne bereit, um Sie mit unserer Kompetenz und Erfahrung zu unterstützen: Rechtsanwältin Kirsten Görlach Als angestellte Rechtsanwältin berät Kirsten Görlach Privat personen, mittelständische Familienunternehmen und Family Offices bei der Vermögensnachfolge sowie der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Ist der Erbfall bereits eingetreten, begleitet Frau Görlach alle Phasen der Nachlassabwicklung und erbrechtlichen Auseinandersetzung. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich des Immobilienrechts auf dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien und der Beratung zu deren wirtschaftlich sinnvoller Nutzung. Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Schuhmann Seit über zehn Jahren ist Dr. Schuhmann in der erbrechtlichen Beratung tätig. Neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht nimmt er einen Lehrauftrag an einer Münchner Hochschule wahr, ist Referent in der Rechtsanwaltsfortbildung sowie Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Nachlassabwicklung. Seine Erfahrung Seit dem 1. August ist die Villa Findling in der Pettenkoferstraße unser neues Domizil. Das eindrucksvolle Stadthaus wurde 1891 von dem Architekten August Brückle erbaut und vor drei Jahren grundlegend saniert. Für unsere Mandanten stehen eigene Parkplätze im Hof zur Verfügung. 6 KanzleiJournal Das Denken in Generationen ist die gemeinsame Haltung, die unser Team verbindet. Denn wir wissen, dass unsere Mandanten Beständigkeit und Kontinuität suchen. Rechtsanwalt David Baumer Als angestellter Rechtsanwalt ist David Baumer im Bereich des nationalen und internationalen Erbrechts sowie des Gesellschaftsrechts bei uns tätig. Herr Baumer gehört dem Team von Dr. Schuhmann bereits seit vielen Jahren an. Sein Arbeitsgebiet umfasst die Beratung zu allen Fragen des Erbrechts und der V ermögensnachfolge, die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie Übergabeverträgen. Besondere Erfahrung im internationalen Erbrecht erlangte David Baumer durch die Anfertigung seiner Dissertation mit dem Thema „deutsches Pflichtteilsrecht im internationalen Vergleich“ zum Dr. jur. Doris Huber, Sekretariatsleitung Doris Huber steht Ihnen für Terminvereinbarungen sowie für alle Fragen rund um unsere Kanzlei telefonisch oder auch per E-Mail zur Verfügung. Bereits seit über zehn Jahren ist Frau Huber als Sekretariatsleitung im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge tätig und kann daher auf eine lange Erfahrung zurückblicken. Julia Weishaupt, juristische und wissenschaftliche Mitarbeiterin Julia Weishaupt unterstützt unser Team als juristische und wissenschaftliche Mitarbeiterin. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Tübingen und Münster sammelte sie Erfahrungen in einer Großkanzlei in München und Juliane Perl, Mitarbeiterin im Sekretariat Juliane Perl ist bereits seit Beginn ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei uns tätig. Frau Perl steht Ihnen für Terminvereinbarungen und sonstige Fragen gerne zur Verfügung. absolviert nun, nach erfolgreichem Abschluss ihres Staatsexamens, ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. 7 Anschrift Pettenkoferstraße 33 80336 München Telefon 0 89 / 59 06 88 9 – 0 Fax 0 89 / 59 06 88 9 – 29 [email protected] Internetwww.schuhmann-anwaelte.de Parkplätze für Mandanten im Hof
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