Nationale Regelung im IPZV Zäumung Jugendklasse Grundsätzlich erlaubt ist die gebisslose Zäumung und das Bügelreithalfter in Verbindung mit Gebissen ohne Hebel, Kinnkette, Ober- und/oder Unterbaum oder mit aufziehender Wirkung! • In der Kinderklasse S uns M – keine Gebisse mit Hebel, Kinnkette, • • • • Ober- und/oder Unterbaum oder mit aufziehender Wirkung! Die erlaubten Gebisse können mit folgenden Sperrhalftern verwendet werden: Englisch Hannoverisch Englisch-kombiniert Bügelreithalfter • Ab KL ist außerdem • • • • 16.11.2015 die Islandkandare, die Dressurkandare mit Unterlegtrense und das Pelham mit zwei Zügeln erlaubt. Zusätzlich sind die FIPO – Bestimmungen bezüglich der erlaubten Zungenfreiheit zu beachten. Diese Gebisse dürfen ausschließlich mit englischem Sperrhalfter verwendet werden. erstellt im Richtressort und Jugendressort
© Copyright 2024 ExpyDoc