Equipment Jugend.

Nationale Regelung im IPZV
Zäumung Jugendklasse
Grundsätzlich erlaubt ist die gebisslose Zäumung und
das Bügelreithalfter in Verbindung mit Gebissen ohne
Hebel, Kinnkette, Ober- und/oder Unterbaum oder mit
aufziehender Wirkung!
• In der Kinderklasse S uns M –
keine Gebisse mit Hebel, Kinnkette,
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Ober- und/oder Unterbaum oder mit aufziehender
Wirkung!
Die erlaubten Gebisse können mit folgenden Sperrhalftern
verwendet werden:
Englisch
Hannoverisch
Englisch-kombiniert
Bügelreithalfter
• Ab KL ist außerdem
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16.11.2015
die Islandkandare, die
Dressurkandare mit Unterlegtrense und das
Pelham mit zwei Zügeln erlaubt.
Zusätzlich sind die FIPO – Bestimmungen bezüglich
der erlaubten Zungenfreiheit zu beachten.
Diese Gebisse dürfen ausschließlich mit
englischem Sperrhalfter verwendet werden.
erstellt im Richtressort und
Jugendressort