Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschlussprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2012 4. Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde Prüfungstag: 29.05.2015 Bearbeitungszeit: 90 Minuten zugel. Hilfsmittel: DVP- oder VSV-Gesetzessammlung netzunabhängiger, nicht-textspeicherfähiger Taschenrechner, Mobiltelefone sind als Rechner nicht zugelassen! Hinweis: Die Klausur besteht aus 3 Seiten (incl. Deckblatt). Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit sofort nach! -1- A. Klausurteil: Staatsrecht (27 Punkte) „Das Fracking-Gesetz“ I. Sachverhalt Dem Deutschen Bundestag, der aus 630 gesetzlichen Abgeordneten besteht, liegt seit Ende Februar 2015 der Entwurf des Gesetzes zum Fracking vor. Das Fracking wurde zuvor seit Jahren hinsichtlich seiner Notwendigkeit und Gefahren sehr kontrovers diskutiert. Die Kritiker des Gesetzes sehen durch das Fracking sogar eines der Staatsziele des Grundgesetzes verletzt! Mit der Methode des Hydraulic Fractioning (hydraulisches Aufbrechen, kurz Fracking) wurde es möglich, Gas- und Ölvorkommen zu fördern, die in Gesteinsschichten gebunden sind. Ein Gemisch aus circa 94,5 Prozent Wasser, fünf Prozent Sand und etwa 0,5 Prozent chemischer Zusätze wird unter hohem Druck in die Gesteinsschicht gepresst. Dadurch wird das Gestein aufgebrochen. Um diese Risse so weit offen zu halten, dass das Gas beziehungsweise Öl hindurchströmen kann, ist der Sand beigemischt. Mit dem Gesetz wird also im weitesten Sinne das Recht des Bergbaus und der Energiegewinnung durch Fracking geregelt. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, der aus 46 Bundestagsabgeordneten, die aus allen Fraktionen des Bundestages stammen, erarbeitet und von allen dem Ausschuss angehörenden Abgeordneten unterschrieben. Der Ausschuss argumentiert in der beigefügten schriftlichen Begründung zum Entwurf, das Gesetz sei notwendig, um sich von ausländischen Energielieferern unabhängiger zu machen. Die Gegner des Gesetzentwurfs argumentieren, dass das Gesetzesinitiativrecht aus der Mitte des Bundestages nicht rechtmäßig ausgeübt wurde, denn die Voraussetzungen für Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages seinen nicht erfüllt. Bei dem Gesetz handelt es sich wegen seines Inhalts um ein Zustimmungsgesetz. Nachdem das Gesetz vom Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wurde, wird es unverzüglich dem Bundesrat zugeleitet, der dem Gesetz aber nicht zustimmt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher den Vermittlungsausschuss anzurufen. II. Aufgaben 1. (8 Punkte) Bitte prüfen Sie, zu welchem Gesetzgebungsbereich das Gesetz über das Fracking gehört. Erläutern Sie auch, ob und unter welchen Zuständigkeitsvoraussetzungen der Bund das Gesetz in diesem Gesetzgebungsbereich erlassen darf. Ob diese Voraussetzungen hier auch vorliegen ist nicht zu prüfen! -2- 2. (11 Punkte) Bitte prüfen Sie, ob das Gesetzesinitiativrecht aus der Mitte des Bundestages rechtmäßig ausgeübt wurde. 3. (5 Punkte) Bitte prüfen Sie, ob die Bundesregierung berechtigt ist, zum Fracking-Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. 4. (3 Punkte) Bitte geben Sie an, welches Staatsziel durch das Fracking verletzt sein könnte. B. Klausurteil: Privatrecht (30 Punkte) Im Landkreis B. soll ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden. Für den Bereich Landrat, Haupt- und Personalamt und Rechtsamt soll die Teeküche neu eingerichtet werden. Für diese Teeküche soll ein Geschirrspüler gekauft werden. Der für Beschaffung zuständige Mitarbeiter des Hauptamtes Baumann recherchiert im Internet und in einschlägigen Katalogen. Er zieht drei Angebote in die engere Wahl und berät sich noch einmal mit einigen Beschäftigten dieser Ämter. Herr Baumann wird beauftragt, einen Geschirrspüler der Firma Siemens für 600,00 € im Internet zu bestellen. Per E-Mail erhält Herr Baumann die Auftragsbestätigung. Gleichzeitig wird in der Mail als Liefertermin der 07.05.2015 mitgeteilt. Herr Baumann hat nicht bemerkt, dass er versehentlich die Bestellnummer für einen Wäschetrockner angegeben hat. Als die Lieferung am 07.05.2015 erfolgt, will Herr Baumann den Geschirrspüler in Empfang nehmen. Geliefert wird der irrtümlich bestellte Wäschetrockner. Herr Baumann bemerkt den Irrtum sofort und verweigert die Annahme mit den Worten: „Oh nein, wir haben einen Geschirrspüler bestellt!“ Aufgabe: Prüfen Sie gutachterlich, ob die Internetfirma Wäschetrockners geltend machen kann! vom Landkreis die Abnahme Hinweis: Der Mitarbeiter des Hauptamtes Herr Baumann handelt im Auftrag des Landkreises. -3- des
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