Aufgabe

Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt
als zuständige Stelle nach BBiG
Kenn-Nr.
Abschlussprüfung 2015
im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Einstellungsjahrgang 2012
4. Prüfungsbereich:
Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungstag:
29.05.2015
Bearbeitungszeit:
90 Minuten
zugel. Hilfsmittel:
DVP- oder VSV-Gesetzessammlung
netzunabhängiger, nicht-textspeicherfähiger
Taschenrechner,
Mobiltelefone sind als Rechner nicht zugelassen!
Hinweis:
Die Klausur besteht aus 3 Seiten (incl. Deckblatt).
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit sofort nach!
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A. Klausurteil: Staatsrecht
(27 Punkte)
„Das Fracking-Gesetz“
I. Sachverhalt
Dem Deutschen Bundestag, der aus 630 gesetzlichen Abgeordneten besteht, liegt seit Ende
Februar 2015 der Entwurf des Gesetzes zum Fracking vor. Das Fracking wurde zuvor seit
Jahren hinsichtlich seiner Notwendigkeit und Gefahren sehr kontrovers diskutiert. Die Kritiker
des Gesetzes sehen durch das Fracking sogar eines der Staatsziele des Grundgesetzes
verletzt!
Mit der Methode des Hydraulic Fractioning (hydraulisches Aufbrechen, kurz Fracking) wurde es
möglich, Gas- und Ölvorkommen zu fördern, die in Gesteinsschichten gebunden sind. Ein
Gemisch aus circa 94,5 Prozent Wasser, fünf Prozent Sand und etwa 0,5 Prozent chemischer
Zusätze wird unter hohem Druck in die Gesteinsschicht gepresst. Dadurch wird das Gestein
aufgebrochen. Um diese Risse so weit offen zu halten, dass das Gas beziehungsweise Öl
hindurchströmen kann, ist der Sand beigemischt.
Mit dem Gesetz wird also im weitesten Sinne das Recht des Bergbaus und der
Energiegewinnung durch Fracking geregelt.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, der aus 46
Bundestagsabgeordneten, die aus allen Fraktionen des Bundestages stammen, erarbeitet und
von allen dem Ausschuss angehörenden Abgeordneten unterschrieben.
Der Ausschuss argumentiert in der beigefügten schriftlichen Begründung zum Entwurf, das
Gesetz sei notwendig, um sich von ausländischen Energielieferern unabhängiger zu machen.
Die Gegner des Gesetzentwurfs argumentieren, dass das Gesetzesinitiativrecht aus der Mitte
des Bundestages nicht rechtmäßig ausgeübt wurde, denn die Voraussetzungen für
Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages seinen nicht erfüllt.
Bei dem Gesetz handelt es sich wegen seines Inhalts um ein Zustimmungsgesetz.
Nachdem das Gesetz vom Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wurde, wird
es unverzüglich dem Bundesrat zugeleitet, der dem Gesetz aber nicht zustimmt.
Die Bundesregierung beabsichtigt daher den Vermittlungsausschuss anzurufen.
II. Aufgaben
1.
(8 Punkte)
Bitte prüfen Sie, zu welchem Gesetzgebungsbereich das Gesetz über das Fracking gehört.
Erläutern Sie auch, ob und unter welchen Zuständigkeitsvoraussetzungen der Bund das Gesetz
in diesem Gesetzgebungsbereich erlassen darf.
Ob diese Voraussetzungen hier auch vorliegen ist nicht zu prüfen!
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2.
(11 Punkte)
Bitte prüfen Sie, ob das Gesetzesinitiativrecht aus der Mitte des Bundestages rechtmäßig
ausgeübt wurde.
3.
(5 Punkte)
Bitte prüfen Sie, ob die Bundesregierung berechtigt ist, zum Fracking-Gesetz den
Vermittlungsausschuss anzurufen.
4.
(3 Punkte)
Bitte geben Sie an, welches Staatsziel durch das Fracking verletzt sein könnte.
B. Klausurteil: Privatrecht
(30 Punkte)
Im Landkreis B. soll ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden. Für den Bereich Landrat,
Haupt- und Personalamt und Rechtsamt soll die Teeküche neu eingerichtet werden. Für diese
Teeküche soll ein Geschirrspüler gekauft werden.
Der für Beschaffung zuständige Mitarbeiter des Hauptamtes Baumann recherchiert im Internet
und in einschlägigen Katalogen. Er zieht drei Angebote in die engere Wahl und berät sich noch
einmal mit einigen Beschäftigten dieser Ämter.
Herr Baumann wird beauftragt, einen Geschirrspüler der Firma Siemens für 600,00 € im Internet
zu bestellen. Per E-Mail erhält Herr Baumann die Auftragsbestätigung. Gleichzeitig wird in der
Mail als Liefertermin der 07.05.2015 mitgeteilt. Herr Baumann hat nicht bemerkt, dass er
versehentlich die Bestellnummer für einen Wäschetrockner angegeben hat.
Als die Lieferung am 07.05.2015 erfolgt, will Herr Baumann den Geschirrspüler in Empfang
nehmen. Geliefert wird der irrtümlich bestellte Wäschetrockner. Herr Baumann bemerkt den
Irrtum sofort und verweigert die Annahme mit den Worten: „Oh nein, wir haben einen
Geschirrspüler bestellt!“
Aufgabe:
Prüfen Sie gutachterlich, ob die Internetfirma
Wäschetrockners geltend machen kann!
vom
Landkreis
die
Abnahme
Hinweis:
Der Mitarbeiter des Hauptamtes Herr Baumann handelt im Auftrag des Landkreises.
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des