Preisblatt 2016 - Stadtwerke Sangerhausen GmbH

Preisblatt
ROSEN STROM Regional
Preise für Rosenstrom Regional
Netto
Servicepreis
Arbeitspreis
Brutto
7,67 € / mtl.
9,12 € / mtl.
22,70 Cent je kWh
27,01 Cent je kWh
Gültig ab 01.01.2016. Versorgung außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Sangerhausen
GmbH. Die angegebenen Bruttopreise enthalten alle Steuern, Abgaben und Umlagen. Der
Gesamtpreis setzt sich aus dem monatlichen Servicepreis und dem verbrauchsabhängigen
Arbeitspreis zusammen.
Stand: 11/2015
Unser Service – Ihr Vorteil.
Faire Konditionen und keine feste Vertragslaufzeit
Bequeme Zahlweise per SEPA - Lastschrift oder Dauerauftrag
Persönliche Beratung durch unsere Vertriebsmitarbeiter
Direkt erreichbar: Telefon 03464/558-232
ENERGIE.
ENERGIE.
Natürlich von uns.
Natürlich von uns.
www.stadtwerke-sangerhausen.de
www.stadtwerke-sangerhausen.de
Stromkennzeichnung.
Die Stadtwerke Sangerhausen GmbH versorgt ohne Aufpreis alle Haushalte mit zertifiziertem
Naturstrom. Kennzeichnung der Stromlieferung der Stadtwerke Sangerhausen GmbH für Jahr
2016 (Basisjahr 2014)
Streitbeilegungsverfahren
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens
(Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen,
im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke
Sangerhausen GmbH, Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen, Fax: 03464 558 199, E-Mail: [email protected].
Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der
Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die
Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der
Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstr.133, 10117 Berlin, Tel.030/2757240-0, Mo
bis Fr 10 bis 16 Uhr, E-Mail: [email protected], Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Der Lieferant wird den
Kunden über die Anschrift und Internetadresse der Schlichtungsstelle auf jeder Rechnung sowie im Internet unter www.stadtwerkesangerhausen.de informieren. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den
Verbraucherservice der
Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo. - Fr.
9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: [email protected].