Vergabekonzept für die Direktvergabe der gesamten Verkehrsleistungen im ÖSPV im Altmarkkreis Salzwedel gemäß Artikel 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt, die nachstehend beschriebenen Verkehrsleistungen als ÖSPV-Gesamtverkehrsleistung an einen internen Betreiber, der eine 100 % kreiseigene Gesellschaft ist, zu vergeben. Der geographische Geltungsbereich für den Dienstleistungsauftrag ist das Territorium des Altmarkkreises Salzwedel als Verkehrsraum mit seinen Städten, Gemeinden und Ortsteilen, einschließlich der in benachbarte Gebiete abgehenden Linien in Verantwortung des ÖSPVAufgabenträgers Altmarkkreis Salzwedel. I. Anforderungen an die Angebots- und Netzgestaltung - - - - Durchführung des Fahrbetriebs im Linienverkehr (Erbringung der Beförderungsleistungen). Das Verkehrskonzept des Altmarkkreises Salzwedel soll wie bisher auch ab dem 10.07.2017 einen Mix aus Hauptlinien, Schülerverkehr und Rufbusverkehr in der Fläche darstellen, der nach den Grundsätzen des Linienverkehrs des PBefG organisiert ist. Speziell zwischen den Hauptlinien und den Rufbussen im Jedermannverkehr ist eine enge Anschlusssicherung zu gewährleisten. Außerdem sind die Verknüpfungspunkte zum SPNV zu sichern. (Haupt-)Verknüpfungspunkte innerhalb des Altmarkkreises Salzwedel sind die Städte - Salzwedel und - Gardelegen. Verknüpfungspunkte außerhalb des Altmarkkreises Salzwedel sind die Städte und Gemeinden - Magdeburg, - Haldensleben, - Wittenberge, - Seehausen/Altmark, - Oebisfelde und - Hohenwulsch. Das derzeitige ÖSPV-Verkehrsangebot soll nach der Direktvergabe entsprechend dem bestehenden Liniennetz (Dokument 3) fortgeführt werden. Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt, der Direktvergabe die integrierte ÖSPVGesamtleistung im Landkreis zugrunde zu legen. Soweit der derzeitige Nahverkehrsplan insgesamt 4 Linienbündel vorsieht, sind diese Linienbündel jeweils als Teilnetze des Gesamtnetzes aufzufassen, das als Gesamtleistung direkt an den internen Betreiber vergeben werden soll. An den ÖSPV des Altmarkkreises Salzwedel sind alle Orte mit einer Mindesteinwohnerzahl von 50 Einwohnern anzuschließen. Derzeit sind 329 Orte über den ÖPNV erschlossen. Dieses Niveau ist zu halten. Alle im Jedermannverkehr (ohne Schülerverkehr) zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind mit Vorrichtungen zur Mitnahme von Kinderwagen, Rollstühlen und Fahrrädern auszustatten. Außerdem sind diese Fahrzeuge in den Farben des ÖPNV des Landkreises zu gestalten. - - - Auf allen Hauptlinien sind grundsätzlich Busse mit Niederflurtechnik zum Einsatz zu bringen. Alle im ÖSPV des Landkreises tätigen Verkehrsunternehmen haben die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN 13816:2002 nachzuweisen. Bestandteil der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sind auch die Einzelpflichten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), insbesondere die §§ 21 und 22 PBefG (Betriebs- und Beförderungspflicht), § 39 (Tarifpflicht) und § 40 (Fahrplanpflicht) sowie die Pflichten gemäß der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), insbesondere nach § 3 BOKraft. Die im ÖSPV tätigen Verkehrsunternehmen unterliegen einer Kooperationsverpflichtung in Bezug auf den Verkehrsverbund marego und das System der verbundübergreifenden Fahrgastinformation (INSA). Durch das Verkehrsunternehmen sind Aufgaben des Regiemanagements im Auftrag des ÖSPV-Aufgabenträgers durchzuführen. Dazu gehören die Fahrplanerarbeitung, die Haltestellenbewirtschaftung (einschließlich Haltestellenkataster), die Unterhaltung der Fahrscheindrucker und Marketing- und Vertriebsmaßnahmen. Schülerbeförderung Der Schülerverkehr ist in das ÖPNV-Angebot zu integrieren und besitzt das Primat gegenüber dem Stundenplan bei Beachtung der Schulstaffelzeiten. Bei der Schülerbeförderung sind unter Beachtung der konkreten Schulanfangs- und -endzeiten für Grundschulen eine Hin- und eine Rückfahrt und für Schulen der Sekundarstufe eine Hin- und in der Regel zwei Rückfahrten (nach 6. und 8. Stunde) je Schule zu organisieren. Einzelheiten zu den zulässigen Schulwegzeiten sind in der „Satzung über die Schülerbeförderung im Altmarkkreis Salzwedel“ geregelt. Außerdem sind die Bedienstandards für die Schülerbeförderung (Dokument 11) grundsätzlich einzuhalten. Für alle im Schülerverkehr eingesetzten Busse ist der Nachweis der Schulbustauglichkeit zu erbringen. Durch das Verkehrsunternehmen sind im Benehmen mit allen Schulen, Schulträgern und Einheits- sowieVerbandsgemeinden die Fahrpläne aufzustellen. II. Anforderungen an die Linienwege und Haltestellen - - Die konkreten Linienwege sind den Dokumenten 3 und 8 zu entnehmen. Die Linienwege im ÖSPV sollen so entwickelt und ausgerichtet werden, dass die Fahrt zum nächstgelegenen Grundzentrum (Arendsee, Beetzendorf, Brunau/Fleetmark, Dähre/Diesdorf mit Teilung grundzentraler Aufgaben, Gardelegen mit Teilfunktion eines Mittelzentrums, Kalbe/Milde, Klötze, Mieste) grundsätzlich auf direktem Weg ohne Umstieg gewährleistet ist. Bei Fahrten in das Mittelzentrum (Hansestadt Salzwedel als Kreisstadt) ist grundsätzlich ein Umstieg zulässig. Das Verkehrsunternehmen ist für die Ausstattung und Aufrechterhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht der Haltestellen zuständig. III. Anforderungen an die Bedienungsqualität, Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeiträume - Für die zu bedienenden 329 Orte ist zu sichern, dass täglich von 05:00 bis 22:00 Uhr im Zweistundentakt ein ÖSPV-Angebot vorgehalten wird. - Die City-Rufbusse sind täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr flexibel und fahrplangebunden im Halbstundentakt anzubieten. Durch das Verkehrsunternehmen ist zu gewährleisten, dass auf den landesbedeutsamen Linien 100, 200, 300 und 400 die vom Land Sachsen-Anhalt vorgegebenen Qualitätskriterien und Grundsätze auf den Linien des ÖPNV-Landesnetzes (Dokument 10) eingehalten werden. IV. Anforderungen an die Gestaltung der alternativen Bedienformen - - - Zur Erschließung der Fläche abseits der Hauptlinien ist das bestehende Rufbussystem fortzuführen. Dies gilt auch für das in den Hansestädten Salzwedel und Gardelegen existierende City-Rufbus-System. Im Rufbussystem ist der Einsatz von Kleinbussen möglich. Diese sind so auszustatten, dass sie dem ÖPNV-Standard (Dokument 2) entsprechen. Speziell für die Koordinierung der Rufbusse, aber auch für die Information der Fahrgäste ist eine Informationszentrale ÖPNV vorzuhalten, die täglich mindestens von 06:00 bis 22:00 Uhr zu besetzen ist. Für Fahrgäste, die in ihrem Sprachvermögen eingeschränkt sind, ist eine barrierefreie Rufbusanmeldung sicherzustellen. V. Anforderungen an die Beförderungstarife und Beförderungsbestimmungen - - Der NAWEA-Tarif (Dokument 5), einschließlich Tarifbestimmungen (Dokument 6) und Beförderungsbedingungen (Dokument 7), ist im Altmarkkreis Salzwedel fortzuführen. Für Verkehrsbeziehungen von und nach außerhalb wird der NAWEA-Tarif angewandt. Im Bereich des Landkreises Börde und im Bereich der Landeshauptstadt Magdeburg kommt es zur Anwendung des marego-Tarifs (Dokument 9). Die Weiterentwicklung des NAWEA-Tarifs soll so vorgenommen werden, dass eine hohe Tarifergiebigkeit erzielt und gleichzeitig dem Bürger eine bezahlbare Mobilität angeboten wird. VI. Anforderungen zu den Fahrplänen und ihrer Abstimmung sowie zur Barrierefreiheit - - Durch das Verkehrsunternehmen sind die Fahrpläne zu erarbeiten. Alle Angebote des ÖSPV im Planungsraum Altmarkkreis Salzwedel, einschließlich der Anschlussbeziehungen an Verknüpfungspunkten (Bahn/Bus und Bus/Bus, einschließlich Rufbus), sind in einem mindestens jährlich aktualisierten Busfahrplan darzustellen. Der erreichte Stand hinsichtlich der Gestaltung und inhaltlicher Aufbereitung der bisher herausgegebenen Busfahrpläne ist dabei mindestens beizubehalten. Im ÖSPV des Altmarkkreises Salzwedel ist ein barrierefreier Zugang für in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Personen zu gewährleisten. Im Nahverkehrsplan werden dazu konkrete Maßnahmen aufgenommen, wie die im PBefG festgelegte vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV im Altmarkkreis Salzwedel bis zum 01.01.2022 erreicht werden soll. Dabei ist das Zwei-Sinne-Prinzip umzusetzen. Diese Vorgaben sind dann durch das Verkehrsunternehmen und die Kommunen sukzessive umzusetzen. Nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG sind diese Anforderungen und die weiterhin gültigen Aussagen der Kapitel 4 und 6 des derzeit gültigen Nahverkehrsplanes (Dokument 2) auch bei konkurrierenden eigenwirtschaftlichen Anträgen zu beachten, die innerhalb der Frist von § 12 Abs. 6 PBefG gestellt werden können. Der derzeit gültige Nahverkehrsplan 2009-2014 wird zurzeit überarbeitet, wobei die Aussagen der Kapitel 4 und 6 dieses Nahverkehrsplanes weitestgehend übernommen werden sollen. Vor der Vergabe der Linienverkehrsgenehmigungen soll durch den Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel ein neuer Nahverkehrsplan beschlossen werden. In dem Nahverkehrsplan sollen alle Linien (Dokument 3 und 8) zu einem Linienbündel zusammengefasst werden. Dies ist geboten, da schon heute, die von der PVGS betriebenen Verkehrslinien eine starke Zusammengehörigkeit aufweisen und daher bereits die heute definierten Linienbündel als Teilnetze des Gesamtnetzes zu betrachten sind, was auf der hohen Integration des bestehenden ÖSPV-Systems beruht. Wesensprägend für dieses Gesamtsystem sind die verkehrsliche und wirtschaftliche Verflechtung der Linien, die betriebliche und planerische Optimierung des Verkehrsangebotes und ein einheitlicher Marktauftritt. Die Zusammenfassung der Linien in einem Linienbündel ist Ausdruck einer integrierten Nahverkehrsbedienung im Altmarkkreis Salzwedel. Linien- und Anschlussplanungen können für alle Linien integriert betrachtet und organisiert werden. Die Vergabe von Einzellinien an unterschiedliche Betreiber ist ausgeschlossen. Da derzeit kein umfassender Bezug auf den Nahverkehrsplan möglich ist, weil dieser zurzeit fortgeschrieben wird, wird gemäß § 8a Abs. 2 PBefG auf dieses vorliegende, öffentlich zugängliche Dokument verwiesen. Das Vergabekonzept mit seinen Einzeldokumenten ist auf der Internet-Homepage des IGZ Altmarkkreis Salzwedel www.gruenderzentrumsalzwedel.de/oepnv-oeffentlicher-personennahverkehr-im-altmarkkreis-salzwedel/oespvdirektvergabe/ veröffentlicht und für jedermann zugänglich. Das Vergabekonzept beinhaltet die Grundsätze für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Altmarkkreises Salzwedel. Sollten sich die im Rahmen der Vorabbekanntmachung bekannt gegebenen Umstände und Anforderungen ändern, wird der Altmarkkreis Salzwedel gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung veröffentlichen. Einzeldokumente: Dokument 1: Vergabekonzept für die Direktvergabe der gesamten Verkehrsleistungen im ÖSPV im Altmarkkreis Salzwedel gemäß Artikel 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 Dokument 2: Nahverkehrsplan des Altmarkkreises Salzwedel 2009-2014 Dokument 3: Busliniennetz im Altmarkkreis Salzwedel Dokument 4: Tarifnetzkarte im Altmarkkreis Salzwedel mit Linien im Landesnetz SachsenAnhalt Dokument 5: Beförderungstarife (NAWEA) Dokument 6: Tarifbestimmungen (NAWEA) Dokument 7: Beförderungsbedingungen (NAWEA ) Dokument 8: Verzeichnis aller Linien und Linienführung Dokument 9: Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes marego (einschließlich Fahrpreistabelle und Liniennetzplan mit Tarifzonen) Dokument 10: Qualitätskriterien und Grundsätze auf den Linien des ÖPNV-Landesnetzes Dokument 11: Bedienstandards für den Schülerverkehr im Altmarkkreis Salzwedel
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