Vergabekonzept für die Direktvergabe der gesamten

Vergabekonzept für die Direktvergabe der gesamten Verkehrsleistungen im ÖSPV im
Altmarkkreis Salzwedel gemäß Artikel 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt, die nachstehend beschriebenen Verkehrsleistungen
als ÖSPV-Gesamtverkehrsleistung an einen internen Betreiber, der eine 100 % kreiseigene
Gesellschaft ist, zu vergeben.
Der geographische Geltungsbereich für den Dienstleistungsauftrag ist das Territorium des
Altmarkkreises Salzwedel als Verkehrsraum mit seinen Städten, Gemeinden und Ortsteilen,
einschließlich der in benachbarte Gebiete abgehenden Linien in Verantwortung des ÖSPVAufgabenträgers Altmarkkreis Salzwedel.
I. Anforderungen an die Angebots- und Netzgestaltung
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Durchführung des Fahrbetriebs im Linienverkehr (Erbringung der
Beförderungsleistungen). Das Verkehrskonzept des Altmarkkreises Salzwedel soll wie
bisher auch ab dem 10.07.2017 einen Mix aus Hauptlinien, Schülerverkehr und
Rufbusverkehr in der Fläche darstellen, der nach den Grundsätzen des Linienverkehrs
des PBefG organisiert ist. Speziell zwischen den Hauptlinien und den Rufbussen im
Jedermannverkehr ist eine enge Anschlusssicherung zu gewährleisten. Außerdem sind
die Verknüpfungspunkte zum SPNV zu sichern.
 (Haupt-)Verknüpfungspunkte innerhalb des Altmarkkreises Salzwedel sind die
Städte
- Salzwedel und
- Gardelegen.
 Verknüpfungspunkte außerhalb des Altmarkkreises Salzwedel sind die Städte und
Gemeinden
- Magdeburg,
- Haldensleben,
- Wittenberge,
- Seehausen/Altmark,
- Oebisfelde und
- Hohenwulsch.
Das derzeitige ÖSPV-Verkehrsangebot soll nach der Direktvergabe entsprechend dem
bestehenden Liniennetz (Dokument 3) fortgeführt werden.
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt, der Direktvergabe die integrierte ÖSPVGesamtleistung im Landkreis zugrunde zu legen. Soweit der derzeitige Nahverkehrsplan
insgesamt 4 Linienbündel vorsieht, sind diese Linienbündel jeweils als Teilnetze des
Gesamtnetzes aufzufassen, das als Gesamtleistung direkt an den internen Betreiber
vergeben werden soll.
An den ÖSPV des Altmarkkreises Salzwedel sind alle Orte mit einer
Mindesteinwohnerzahl von 50 Einwohnern anzuschließen. Derzeit sind 329 Orte über
den ÖPNV erschlossen. Dieses Niveau ist zu halten.
Alle im Jedermannverkehr (ohne Schülerverkehr) zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
sind mit Vorrichtungen zur Mitnahme von Kinderwagen, Rollstühlen und Fahrrädern
auszustatten. Außerdem sind diese Fahrzeuge in den Farben des ÖPNV des Landkreises
zu gestalten.
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Auf allen Hauptlinien sind grundsätzlich Busse mit Niederflurtechnik zum Einsatz zu
bringen.
Alle im ÖSPV des Landkreises tätigen Verkehrsunternehmen haben die Zertifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN 13816:2002 nachzuweisen.
Bestandteil der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sind auch die Einzelpflichten
nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), insbesondere die §§ 21 und 22 PBefG
(Betriebs- und Beförderungspflicht), § 39 (Tarifpflicht) und § 40 (Fahrplanpflicht)
sowie die Pflichten gemäß der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
im Personenverkehr (BOKraft), insbesondere nach § 3 BOKraft.
Die im ÖSPV tätigen Verkehrsunternehmen unterliegen einer
Kooperationsverpflichtung in Bezug auf den Verkehrsverbund marego und das System
der verbundübergreifenden Fahrgastinformation (INSA).
Durch das Verkehrsunternehmen sind Aufgaben des Regiemanagements im Auftrag des
ÖSPV-Aufgabenträgers durchzuführen. Dazu gehören die Fahrplanerarbeitung, die
Haltestellenbewirtschaftung (einschließlich Haltestellenkataster), die Unterhaltung der
Fahrscheindrucker und Marketing- und Vertriebsmaßnahmen.
Schülerbeförderung
Der Schülerverkehr ist in das ÖPNV-Angebot zu integrieren und besitzt das Primat
gegenüber dem Stundenplan bei Beachtung der Schulstaffelzeiten. Bei der
Schülerbeförderung sind unter Beachtung der konkreten Schulanfangs- und -endzeiten
für Grundschulen eine Hin- und eine Rückfahrt und für Schulen der Sekundarstufe eine
Hin- und in der Regel zwei Rückfahrten (nach 6. und 8. Stunde) je Schule zu
organisieren. Einzelheiten zu den zulässigen Schulwegzeiten sind in der „Satzung über
die Schülerbeförderung im Altmarkkreis Salzwedel“ geregelt. Außerdem sind die
Bedienstandards für die Schülerbeförderung (Dokument 11) grundsätzlich einzuhalten.
Für alle im Schülerverkehr eingesetzten Busse ist der Nachweis der
Schulbustauglichkeit zu erbringen. Durch das Verkehrsunternehmen sind im Benehmen
mit allen Schulen, Schulträgern und Einheits- sowieVerbandsgemeinden die Fahrpläne
aufzustellen.
II. Anforderungen an die Linienwege und Haltestellen
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Die konkreten Linienwege sind den Dokumenten 3 und 8 zu entnehmen.
Die Linienwege im ÖSPV sollen so entwickelt und ausgerichtet werden, dass die Fahrt
zum nächstgelegenen Grundzentrum (Arendsee, Beetzendorf, Brunau/Fleetmark,
Dähre/Diesdorf mit Teilung grundzentraler Aufgaben, Gardelegen mit Teilfunktion
eines Mittelzentrums, Kalbe/Milde, Klötze, Mieste) grundsätzlich auf direktem Weg
ohne Umstieg gewährleistet ist. Bei Fahrten in das Mittelzentrum (Hansestadt
Salzwedel als Kreisstadt) ist grundsätzlich ein Umstieg zulässig.
Das Verkehrsunternehmen ist für die Ausstattung und Aufrechterhaltung der
gesetzlichen Kennzeichnungspflicht der Haltestellen zuständig.
III. Anforderungen an die Bedienungsqualität, Bedienungshäufigkeit und
Bedienungszeiträume
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Für die zu bedienenden 329 Orte ist zu sichern, dass täglich von 05:00 bis 22:00 Uhr im
Zweistundentakt ein ÖSPV-Angebot vorgehalten wird.
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Die City-Rufbusse sind täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr flexibel und fahrplangebunden
im Halbstundentakt anzubieten.
Durch das Verkehrsunternehmen ist zu gewährleisten, dass auf den landesbedeutsamen
Linien 100, 200, 300 und 400 die vom Land Sachsen-Anhalt vorgegebenen
Qualitätskriterien und Grundsätze auf den Linien des ÖPNV-Landesnetzes (Dokument
10) eingehalten werden.
IV. Anforderungen an die Gestaltung der alternativen Bedienformen
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Zur Erschließung der Fläche abseits der Hauptlinien ist das bestehende Rufbussystem
fortzuführen. Dies gilt auch für das in den Hansestädten Salzwedel und Gardelegen
existierende City-Rufbus-System.
Im Rufbussystem ist der Einsatz von Kleinbussen möglich. Diese sind so auszustatten,
dass sie dem ÖPNV-Standard (Dokument 2) entsprechen.
Speziell für die Koordinierung der Rufbusse, aber auch für die Information der
Fahrgäste ist eine Informationszentrale ÖPNV vorzuhalten, die täglich mindestens von
06:00 bis 22:00 Uhr zu besetzen ist.
Für Fahrgäste, die in ihrem Sprachvermögen eingeschränkt sind, ist eine barrierefreie
Rufbusanmeldung sicherzustellen.
V. Anforderungen an die Beförderungstarife und Beförderungsbestimmungen
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Der NAWEA-Tarif (Dokument 5), einschließlich Tarifbestimmungen (Dokument 6)
und Beförderungsbedingungen (Dokument 7), ist im Altmarkkreis Salzwedel
fortzuführen.
Für Verkehrsbeziehungen von und nach außerhalb wird der NAWEA-Tarif angewandt.
Im Bereich des Landkreises Börde und im Bereich der Landeshauptstadt Magdeburg
kommt es zur Anwendung des marego-Tarifs (Dokument 9).
Die Weiterentwicklung des NAWEA-Tarifs soll so vorgenommen werden, dass eine
hohe Tarifergiebigkeit erzielt und gleichzeitig dem Bürger eine bezahlbare Mobilität
angeboten wird.
VI. Anforderungen zu den Fahrplänen und ihrer Abstimmung sowie zur
Barrierefreiheit
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Durch das Verkehrsunternehmen sind die Fahrpläne zu erarbeiten.
Alle Angebote des ÖSPV im Planungsraum Altmarkkreis Salzwedel, einschließlich der
Anschlussbeziehungen an Verknüpfungspunkten (Bahn/Bus und Bus/Bus,
einschließlich Rufbus), sind in einem mindestens jährlich aktualisierten Busfahrplan
darzustellen. Der erreichte Stand hinsichtlich der Gestaltung und inhaltlicher
Aufbereitung der bisher herausgegebenen Busfahrpläne ist dabei mindestens
beizubehalten.
Im ÖSPV des Altmarkkreises Salzwedel ist ein barrierefreier Zugang für in ihrer
Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Personen zu gewährleisten. Im
Nahverkehrsplan werden dazu konkrete Maßnahmen aufgenommen, wie die im PBefG
festgelegte vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV im Altmarkkreis Salzwedel bis zum
01.01.2022 erreicht werden soll. Dabei ist das Zwei-Sinne-Prinzip umzusetzen. Diese
Vorgaben sind dann durch das Verkehrsunternehmen und die Kommunen sukzessive
umzusetzen.
Nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG sind diese Anforderungen und die weiterhin gültigen
Aussagen der Kapitel 4 und 6 des derzeit gültigen Nahverkehrsplanes (Dokument 2) auch bei
konkurrierenden eigenwirtschaftlichen Anträgen zu beachten, die innerhalb der Frist von § 12
Abs. 6 PBefG gestellt werden können.
Der derzeit gültige Nahverkehrsplan 2009-2014 wird zurzeit überarbeitet, wobei die Aussagen
der Kapitel 4 und 6 dieses Nahverkehrsplanes weitestgehend übernommen werden sollen. Vor
der Vergabe der Linienverkehrsgenehmigungen soll durch den Kreistag des Altmarkkreises
Salzwedel ein neuer Nahverkehrsplan beschlossen werden. In dem Nahverkehrsplan sollen
alle Linien (Dokument 3 und 8) zu einem Linienbündel zusammengefasst werden.
Dies ist geboten, da schon heute, die von der PVGS betriebenen Verkehrslinien eine starke
Zusammengehörigkeit aufweisen und daher bereits die heute definierten Linienbündel als
Teilnetze des Gesamtnetzes zu betrachten sind, was auf der hohen Integration des
bestehenden ÖSPV-Systems beruht. Wesensprägend für dieses Gesamtsystem sind die
verkehrsliche und wirtschaftliche Verflechtung der Linien, die betriebliche und planerische
Optimierung des Verkehrsangebotes und ein einheitlicher Marktauftritt. Die
Zusammenfassung der Linien in einem Linienbündel ist Ausdruck einer integrierten
Nahverkehrsbedienung im Altmarkkreis Salzwedel. Linien- und Anschlussplanungen können
für alle Linien integriert betrachtet und organisiert werden. Die Vergabe von Einzellinien an
unterschiedliche Betreiber ist ausgeschlossen.
Da derzeit kein umfassender Bezug auf den Nahverkehrsplan möglich ist, weil dieser zurzeit
fortgeschrieben wird, wird gemäß § 8a Abs. 2 PBefG auf dieses vorliegende, öffentlich
zugängliche Dokument verwiesen. Das Vergabekonzept mit seinen Einzeldokumenten ist auf
der Internet-Homepage des IGZ Altmarkkreis Salzwedel www.gruenderzentrumsalzwedel.de/oepnv-oeffentlicher-personennahverkehr-im-altmarkkreis-salzwedel/oespvdirektvergabe/ veröffentlicht und für jedermann zugänglich. Das Vergabekonzept beinhaltet
die Grundsätze für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Altmarkkreises Salzwedel.
Sollten sich die im Rahmen der Vorabbekanntmachung bekannt gegebenen Umstände und
Anforderungen ändern, wird der Altmarkkreis Salzwedel gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 3 VO
(EG) Nr. 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung veröffentlichen.
Einzeldokumente:
Dokument 1: Vergabekonzept für die Direktvergabe der gesamten Verkehrsleistungen im
ÖSPV im Altmarkkreis Salzwedel gemäß Artikel 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007
Dokument 2: Nahverkehrsplan des Altmarkkreises Salzwedel 2009-2014
Dokument 3: Busliniennetz im Altmarkkreis Salzwedel
Dokument 4: Tarifnetzkarte im Altmarkkreis Salzwedel mit Linien im Landesnetz SachsenAnhalt
Dokument 5: Beförderungstarife (NAWEA)
Dokument 6: Tarifbestimmungen (NAWEA)
Dokument 7: Beförderungsbedingungen (NAWEA )
Dokument 8: Verzeichnis aller Linien und Linienführung
Dokument 9: Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes
marego (einschließlich Fahrpreistabelle und Liniennetzplan mit Tarifzonen)
Dokument 10: Qualitätskriterien und Grundsätze auf den Linien des ÖPNV-Landesnetzes
Dokument 11: Bedienstandards für den Schülerverkehr im Altmarkkreis Salzwedel