Ausrichtung des gesamten Unternehmens auf das Ziel Umweltschutz

Wichtige Stationen auf dem Weg zu zertifizierbaren UmweltmanagementsystemModellen
ab 1975
Compliance-Öko-Audits in den USA
1989
ICC-Leitfaden „Umweltschutz-Audits“
1990
Beginn der Entwicklung eines EG-weiten Umwelt-Audit-Systems durch
die EG-Kommission
1992
17 Pilot-Studien
1993
Ratifizierung der EG-Verordnung 1836/93/EG („EMAS I“)
ISO/TC 207 „Environmental Management“ gegründet
1994
BS 7750 erscheint
1995
Inkrafttreten von EMAS I
1996
DIN EN ISO 14 001 wird verabschiedet
1998
UAG-Erweiterungsverordnung
2001
Verabschiedung und Inkrafttreten von EMAS II
2004
Überarbeitung von ISO 14 001 wird verabschiedet
Was macht ein Umweltmanagementsystem aus?
Ausrichtung des gesamten Unternehmens auf das Ziel Umweltschutz
• Umweltpolitik, proaktives Handeln
• Verpflichtung zu ständiger Verbesserung, auch über gesetzliche
Mindestforderungen hinaus
• konkrete Zielstellungen, Programm
Analyse der Umweltauswirkungen und der Anforderungen an den Umweltschutz
Festlegung von klaren Abläufen (Ablauforganisation); Festlegung von
Zuständigkeiten und Verantwortung (Aufbauorganisation)
Störfallvorsorge
Dokumentation (Festlegungen, Ergebnisse)
ständige Kontrolle der Wirksamkeit, Verbesserung (Audits)
Mitarbeiterbeteiligung (Motivation, Kommunikation, Qualifizierung)
Externe Kommunikation (Öffentlichkeit, Kunden, Behörden, ...) – Erwerb von
Vertrauen in angemessenen Umweltschutz
(unabhängige Bestätigung: Zertifizierung, Validierung)
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P D C A – Zyklus (nach DIN EN ISO 14 001)
Bewertung
durch die
oberste Leitung
Umweltpolitik
Planung: Gesetze,
Aspekte, Ziele, Programm
Kontroll- und
Korrekturmaßnahmen
Implementierung und
Durchführung
Standards der ISO 14 000er Reihe
Standard
Titel
Inhalt
Zweck
DIN EN ISO 14 001
Spezifikation
Anforderungen
•
Zertifizierung/Registrierung,
Selbstdeklaration
•
interessierten Kreisen die
Gewissheit geben, dass ein
geeignetes UMS vorhanden ist
•
allgemeine Unterstützung bei
der Implementierung und
Verbesserung des UMS
Kriterien
DIN EN ISO 14 004
Leitfaden
Prinzipien,
Methoden
unterstützende
Techniken
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Schwerpunkte des UMS nach DIN EN ISO 14 001
Fixierung der Umweltpolitik
>
angemessene Darstellung der Umweltauswirkungen nach Art und Umfang
>
kontinuierliche Verbesserung und Verhütung von Umweltbelastungen
>
Verpflichtung zur Einhaltung der Umweltgesetze
>
Forderung nach Bildung und Präzisierung von Umweltzielen
>
öffentlichkeitswirksam
Planung
>
Umweltaspekte mit bedeutender Auswirkung sind zu überwachen und
Maßnahmen zu planen
>
Nachweispflicht der Erhaltung gesetzlicher und anderer Forderungen
>
Fixierung von umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelzielen
(Untersetzung der Umweltpolitik)
>
Umweltprogramm, d.h. Festlegung der Verantwortlichen, der Mittel und des
Zeitrahmens für die Verwirklichung der umweltbezogenen Zielsetzung
Implementierung und Durchführung
>
Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten fixieren
>
Schulung und Bewusstseinsentwicklung von Mitarbeitern
>
Kommunikation über bedeutende Umweltaspekte sichern und dokumentieren
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>
>
>
>
Dokumentation des UMS, d.h. Beschreibung der wesentlichen Elemente des
UMS
Lenkung der Dokumente, d.h. Prinzip der Aktualisierung, des Umlaufs und der
Archivierung von Dokumenten beschreiben
Ablauflenkung, d.h. Gestaltung und Beschreibung von Abläufen, die
bedeutende Umweltaspekte beeinflussen
Notfallvorsorge und -maßnahmen
Kontroll- und Korrekturmaßnahmen
>
Überwachung und Messung, d.h. Beschreibung und
Dokumentation der Verfahren und der eingesetzten Messgeräte
einschließlich des Nachweises der Kalibrierung und Wirkung
>
Abweichungen, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
>
Aufzeichnungen
>
Umweltmanagementsystem - Audit
Bewertung durch die oberste Leitung
Das UMS ist auf
>
fortdauernde Eignung
>
Angemessenheit und
>
Wirksamkeit
in festgelegten Abständen zu prüfen.
Die Bewertung muss dokumentiert werden.
Verfahrensablauf nach EMAS
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EMAS-Verordnung
Überblick – wichtigste Regelungen
•
•
•
•
•
•
•
Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem – Ziele
Begriffe
Beteiligung an EMAS
Zulassungssystem (für Umweltgutachter)
Zuständige Stellen (Eintragung der Organisationen, Liste der Gutachter)
EMAS-Zeichen
Beziehung zu Normen / Umweltvorschriften
Anhänge:
•
•
•
•
•
•
•
•
Forderungen an das Umweltmanagementsystem (EN ISO 14 001)
Fragen, auf die an EMAS teilnehmende Organisationen eingehen müssen
Anforderungen an die interne Umweltbetriebsprüfung
Umwelterklärung
EMAS-Zeichen (grafische Darstellung)
Zulassung, Überwachung und Aufgaben der Umweltgutachter
Umweltaspekte (direkte, indirekte)
(erste) Umweltprüfung
Informationen für die Eintragung (Formblatt)
EMAS-Verordnung (Anhang III): Überblick – Mindestinhalt der Umwelterklärung
1.
2.
3.
4.
Beschreibung der Organisation, Tätigkeiten, Produkte, Dienstleistungen
Umweltpolitik, Beschreibung des Umweltmanagementsystems
direkte und indirekte Umweltaspekte, Umweltauswirkungen
Zusammenfassung von Daten über die Umweltleistung in Bezug auf die
Zielsetzungen (möglichst Vergleich auf Jahresbasis), z.B.:
• Schadstoffemissionen
• Abfallaufkommen
• Verbrauch von Rohstoffen, Energie, Wasser
• Lärm
5. sonstige Umweltleistung, Einhaltung von Rechtsvorschriften
6. Umweltgutachter (Name, Zulassungsnummer), Datum der Gültigkeitserklärung
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Vergleich zwischen UMS nach EMAS und DIN EN ISO 14 001
DIN EN ISO 14 001
EMAS II
Standard (freiwillige Anwendung)
Verordnung der EU, gesetzliche Regelung
Anforderungen an
Umweltmanagementsysteme
Gemeinschaftssystem für das
Umweltmanagement und die
Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management
and Audit Scheme), freiwillige Beteiligung
beschreibt die Anforderungen an ein
UMS
übernimmt die Anforderungen aus DIN EN
ISO 14 001, beschreibt das
Zulassungssystem für Umweltgutachter,
zuständige Stellen
ist die Basis für die Zertifizierung von
Umweltmanagementsystemen durch
Zertifizierer, um Konformität mit den
Forderungen des Standards
nachzuweisen
stellt von Umweltgutachtern verifizierte
Information (die Umwelterklärung) für den
offenen Dialog mit der Öffentlichkeit und
interessierten Kreisen zur Verfügung
Weltweite Anerkennung
Europaweite Geltung
Forderungen der EMAS II
Verbesserte
Umweltleistung
am Standort
Dialog mit
interessierten
Kreisen
Keine
Validierung bei
Rechtsverstoß
Einbeziehung
der
Arbeitnehmer
Managementsystem nach DIN EN ISO 14001
Umwelterklärung
Validierung durch Umweltgutachter
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