1 Übersetzung SPORTLICHES REGLEMENT

Übersetzung
SPORTLICHES REGLEMENT DES
FIA INTERNATIONAL HILL CLIMB CUP
ZUR INFORMATION
Der Weltmotorsportrat hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2015 die Überarbeitung der
Reglements für FIA-Bergrennen mit Wirkung vom 1. Januar 2016 beschlossen.
Das Sportliche Reglement des FIA International Hill Climb Cup wurde überarbeitet und neu strukturiert
(siehe unten).
Diese neue Fassung des Sportlichen Reglements des FIA International Hill Climb Cup entspricht zum
allergrößten Teil den Bestimmungen, die bereits in Kraft sind, enthält aber auch einige Änderungen,
die hier rot markiert sind.
INHALT
1. VORWORT
2. REGLEMENTS
3. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN
4. CUP UND CUP-WETTBEWERBE
5. NEUE BEWERBUNG FÜR DEN CUP
6. RANGORDNUNG DER WETTBEWERBE
7. OFFIZIELLE
8. ZUGELASSENE FAHRER UND BEWERBER
9. BEWERBUNGEN DER BEWERBER
10. ZUGELASSENE FAHRZEUGE – KLASSEN, GRUPPEN UND KATEGORIEN
11. ZUGELASSENES MATERIAL
12. STARTNUMMERN
13. WERBUNG
14. ADMINISTRATIVE ABNAHME
15. TECHNISCHE WAGENABNAHME UND WIEGEN
16. FLAGGENSIGNALE UND VERHALTEN AUF DER STRECKE
17. ABLAUF DES WETTBEWERBS
18. PARC FERMÉ
19. KLASSEMENTS, PREISE UND ZEREMONIEN DER WETTBEWERBE
20. KLASSEMENT, PREISE UND ZEREMONIE DES CUPS
21. STRAFEN
22. GELDBUSSEN
ANHANG 1
ANHANG 2
ANHANG 3
ANHANG 4
ANHANG 5
VERANSTALTERLISTE
ABLAUF DER PODIUMSZEREMONIE FÜR DIE CUP-WETTBEWERBE
LOGO UND OFFIZIELLE BEZEICHNUNG DES CUPS
POSITIONIERUNG DES FIA-CUP-LOGOS AUF DEN FAHRZEUGEN DER FIA-GRUPPEN
ANBRINGUNG VON KAMERAS
1. VORWORT
Der Internationale Automobilverband („die FIA“) veranstaltet den FIA International Hill Climb Cup („der
Cup“ oder „der IHCC“), der Eigentum der FIA ist und drei FIA-Cup-Titel umfasst:
– den FIA International Hill Climb Cup für Fahrer von genannten Fahrzeugen der Kategorie 1
– den FIA International Hill Climb Cup für Fahrer von genannten Fahrzeugen der Kategorie 2
– den FIA International Hill Climb Cup für Fahrer von genannten Fahrzeugen der Kategorie 3
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2. REGLEMENTS
2.1 Der endgültige Wortlaut des Sportlichen Reglements und der Ausschreibung ist jeweils die
englische Version; diese ist bei Auslegungsstreitigkeiten maßgeblich. Die Überschriften in diesen
Dokumenten dienen nur zur Erleichterung von Verweisen und sind nicht Teil des Reglements.
2.2 Sportliches Reglement
Das vorliegende Sportliche Reglement tritt am 1. Januar des jeweiligen Jahres in Kraft und wird auf
der FIA-Website veröffentlicht. Es ersetzt alle vorherigen Sportlichen Reglements für den FIA
International Hill Climb Cup.
3. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN
3.1 Sämtliche Parteien, die an einem Wettbewerb des Cups beteiligt sind (FIA, ASN, Veranstalter,
Wettbewerber, Fahrer), verpflichten sich für sich selbst, ihre Mitarbeiter/-innen und Erfüllungsgehilfen,
Folgendes einzuhalten:
– alle Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes (ISG) und seiner Anhänge
– das Technische Reglement (Anhang J)
– die Sicherheitsrichtlinien für Bergrennen
– das Pflichtenheft für Veranstalter des FIA International Hill Climb Cup
– die Allgemeinen Vorschriften für internationale Bergrennwettbewerbe
– das vorliegende Sportliche Reglement und seine Anhänge
– die Ausschreibung des jeweiligen Wettbewerbs
3.2 Der Cup und jeder seiner Wettbewerbe unterstehen der FIA gemäß dem vorliegenden Reglement.
Unter „Wettbewerb“ sind alle Wettbewerbe zu verstehen, die im internationalen Sportkalender der FIA
im FIA International Hill Climb Cup eingetragen sind.
3.3 Ausnahmen vom vorliegenden Sportlichen Reglement können nur von der FIA gewährt werden.
4. CUP UND CUP-WETTBEWERBE
4.1 Der Cup wird über höchstens 12 Wettbewerbe ausgetragen.
4.2 Jeder Wettbewerb hat den Status eines vollen internationalen Wettbewerbs.
4.3 Der Cup-Kalender ist in zwei Saisonhälften aufgeteilt.
Die Wettbewerbe werden auf zwei gleich große Saisonhälften verteilt. Ist die Gesamtzahl der
Wettbewerbe jedoch ungerade, umfasst die erste Saisonhälfte einen Wettbewerb mehr als die zweite.
5. NEUE BEWERBUNG FÜR DEN CUP
Jede Bewerbung um die Eintragung und Veranstaltung eines neuen Wettbewerbs im Cup unterliegt
einem Prüfverfahren gemäß dem „Pflichtenheft für Veranstalter des FIA International Hill Climb Cup“.
6. RANGORDNUNG DER WETTBEWERBE
Werden gleichzeitig nationale Wettbewerbe veranstaltet, hat der internationale Wettbewerb Vorrang.
Der Veranstalter verpflichtet sich, im Rahmen seiner Veranstaltung folgenden Punkten Vorrang
einzuräumen:
– Werbung und Programm des Cup-Wettbewerbs
– Sichtbarkeit der für den Cup genannten Fahrer
– Zuteilung der Startnummern und Startreihenfolge der für den Cup genannten Fahrer
– Podiumszeremonie für den Cup-Wettbewerb
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7. OFFIZIELLE
7.1 Für jeden Wettbewerb bestellt die FIA die folgenden Offiziellen:
– einen Beobachter
Darüber hinaus kann die FIA einen Technischen Beobachter, einen Technischen Delegierten, einen
Medizinischen Delegierten, einen Sicherheitsbeauftragten und/oder einen Medienbeauftragten
bestellen.
7.2 Die ASN, die den Wettbewerb veranstaltet oder die Genehmigung zur Veranstaltung des
Wettbewerbs erteilt, bestellt die folgenden Offiziellen:
– die Sportkommissare
– einen Rennleiter
– einen Stellvertretenden Rennleiter
– einen Vorsitzenden der Technischen Kommissare
– einen verantwortlichen Rennarzt und einen weiteren Arzt
– einen Wettbewerbssekretär
– einen Sicherheitsbeauftragten
7.3 Sportkommissare
Es müssen drei Sportkommissare wie folgt bestellt werden:
– ein nationaler Sportkommisssar und zwei internationale Sportkommissare, deren Nationalität nicht
der des veranstaltenden Landes entspricht. Die beiden internationalen Sportkommissare dürfen nicht
aus demselben Land kommen.
7.4 Der Rennleiter muss während des gesamten Wettbewerbs anwesend sein, von der
administrativen Abnahme bis nach der offiziellen Preisverleihung bzw. zumindest bis nach Ablauf der
Protestfrist.
7.5 Mindestens einer der Sportkommissare sowie der Vorsitzende der Technischen Kommissare
müssen mindestens eine Stunde vor Beginn der administrativen Abnahme am Ort des Wettbewerbs
sein.
8. ZUGELASSENE FAHRER UND BEWERBER
8.1. Fahrer und Bewerber müssen über eine gültige internationale Fahrerlizenz der FIA (Grad A, B, C,
D oder R) und eine internationale Bewerberlizenz sowie die notwendigen Genehmigungen (Visa) ihrer
der FIA angeschlossenen ASN verfügen.
Die Fahrer müssen einen Pkw-Führerschein besitzen.
8.2 Ausländische Bewerber und Fahrer müssen über eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis der
lizenzausstellenden ASN verfügen (ein Vermerk auf der Lizenz ist ausreichend).
9. BEWERBUNGEN DER BEWERBER
9.1. Eine Registrierung bei der FIA ist nicht erforderlich. Bewerber und Fahrer reichen ihre Nennung
direkt beim Veranstalter der einzelnen Cup-Wettbewerbe ein.
9.2 Bewerbungen um die Teilnahme am Wettbewerb sind dem Veranstalter mittels des beim
Veranstalter oder auf der Website des Veranstalters erhältlichen Nennformulars einzureichen.
Das Nenngeld wird in der Ausschreibung angegeben.
Die Nennung, vom Fahrer und vom Bewerber ordnungsgemäß datiert und unterzeichnet, wird nur
angenommen, wenn sie zusammen mit der Zahlung des Nenngelds bis zu der in Art. 9.5 gesetzten
Frist eingeht.
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9.3 Werden gleichzeitig nationale Wettbewerbe veranstaltet, so muss die Teilnahme des Fahrers am
Cup-Wettbewerb explizit auf dem Nennformular vermerkt sein.
9.4 Per Post oder E-Mail abgegebene Nennungen [Sind hier „formlos abgegebene Nennungen“
gemeint, denn „per Post“ ist ja bereits schriftlich?] sind bis Nennschluss unter Mitteilung der laut
offiziellem Nennformular erforderlichen Angaben schriftlich zu bestätigen.
9.5 Der Nennschluss wird in der Ausschreibung angegeben.
9.6 Die Höchstzahl der Nennungen für einen Wettbewerb wird in der Ausschreibung angegeben.
9.7 Das Nenngeld schließt in allen Fällen die Prämie für die Haftpflichtversicherung des Bewerbers
und des Fahrers sowie die notwendigen Startnummern ein.
9.8 Der Veranstalter prüft sämtliche Bewerbungen und veröffentlicht die Liste der angenommenen
Fahrzeuge und Fahrer mit ihren Startnummern spätestens um 12 Uhr (MEZ) am Montag vor dem
Wettbewerb.
Abgelehnte Bewerber werden spätestens zwei Tage nach Nennschluss und mindestens fünf Tage vor
Wettbewerbsbeginn schriftlich benachrichtigt.
9.9 Das Nenngeld wird erstattet, wenn eine Nennung nicht angenommen oder der Wettbewerb
abgesagt wird.
9.10 Die Bedingungen für eine etwaige Erstattung im Falle eines Rückzugs aufgrund höherer Gewalt,
sofern ein schriftlicher Antrag vorliegt, werden in der Ausschreibung angegeben.
9.11 Doppelstarts (ein Fahrer für zwei Fahrzeuge oder ein Fahrzeug für zwei Fahrer) sind nicht
gestattet.
9.12 Nach Veröffentlichung der Nennliste durch den Veranstalter sind mit Ausnahme der nachstehend
genannten keine Änderungen der Nennung mehr zulässig.
9.13 Ein Wechsel des Fahrzeugs nach Nennschluss ist bis zum Abschluss der Abnahmen für den
betreffenden Bewerber erlaubt, sofern das neue Fahrzeug derselben Gruppe und Hubraumklasse wie
das zu ersetzende Fahrzeug angehört.
9.14 Ein Bewerberwechsel nach Nennschluss ist nicht gestattet. Fahrerwechsel sind gemäß ISG
Art. 9.14 gestattet. Der Ersatzfahrer, der im Besitz eines gültigen Führerscheins, einer internationalen
Lizenz bzw. internationaler Lizenzen sowie einer Genehmigung seiner ASN sein muss, ist vor der
administrativen Abnahme für das betreffende Fahrzeug zu benennen.
10. ZUGELASSENE FAHRZEUGE – KLASSEN, GRUPPEN UND KATEGORIEN
10.1 Jeder Wettbewerb ist für Fahrzeuge offen, die einen nationalen technischen Wagenpass besitzen
und den Vorschriften des Anhangs J der FIA für die folgenden Gruppen entsprechen:
10.1.1 Kategorie 1 - Produktionswagen:
Gruppe N
Produktionwagen einschl. Gruppe R1
Gruppe A
Tourenwagen einschl. World Rally Cars, Super 1600 und Fahrzeuge der Gruppen
R2 und R3
Gruppe S20
Super-2000-Fahrzeuge (Rundstrecken- und Rallyefahrzeuge in gemeinsamer
Wertung) einschl. Gruppen R4 und R5
Gruppe GT
GT-Fahrzeuge (GT3 und RGT in gemeinsamer Wertung).
Sofern auf dem Homologationsblatt kein gegenteiliger Vermerk angebracht ist, der bestimmte
Modifikationen ausschließt, dürfen Fahrzeuge der Gruppen A und N nach Ablauf ihrer Homologation
für vier weitere Jahre teilnehmen, sofern sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
– Bei der administrativen Abnahme und der technischen Wagenabnahme werden die FIAHomologationspapiere vorgelegt.
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– Die Fahrzeuge entsprechen dem am Tag des Ablaufs ihrer Homologation gültigen Technischen
Reglement (Anhang J) und sind nach dem Ermessen der Technischen Kommissare in
ordnungsgemäßem Zustand für eine Teilnahme.
– Die Mindestgewichte entsprechen den derzeit gültigen.
10.1.2 Kategorie 2 – Wettbewerbsfahrzeuge:
Gruppe D/E2-SS
(Single-Seater)
Einsitzige Rennfahrzeuge der internationalen Formel oder freien Formel bis
3000 ccm Hubraum.
Spezielle Bestimmung für den Cup: Nur einsitzige Rennfahrzeuge mit freien
Rädern sind zugelassen.
Gruppe CN
Zweisitzige Produktions-Sportwagen, offen oder geschlossen, bis 3000 ccm
Hubraum
Gruppe E2-SC
(Sportwagen)
Zweisitzige Rennwagen, offen oder geschlossen, bis 3000 ccm Hubraum
Gruppe E2-SH
(Silhouette)
Fahrzeuge mit dem Erscheinungsbild eines Großserien-Produktionswagens
mit mindestens zwei Sitzen und der gleichen Windschutzscheibe wie dieses
Fahrzeug. Hubraum bis 6500 ccm.
10.1.3 Kategorie 3 – E1-Fahrzeuge:
Gruppe E1
Produktions-, Touren- oder Großserienwagen mit mindestens 4 Sitzen (ohne
2+2-Sitzer) nach Anhang J Art. 277, Kategorie 1. Hubraum bis 6500 ccm.
10.2 Klassen
Der Veranstalter kann weitere Hubraumklassen eröffnen, die er als notwendig erachtet. Die
Hubraumklassen für die Gruppen gemäß Art. 10.1 werden in der Ausschreibung angegeben.
11. ZUGELASSENES MATERIAL
11.1 Treibstoff
11.1.1 Es darf nur Treibstoff verwendet werden, der den Bestimmungen von Anhang J Art. 252.9
entspricht. Gelten nationale Bestimmungen (z.B. hinsichtlich des Bleigehalts), so sind werden diese in
der Ausschreibung angegeben.
11.2 Reifen
11.2.1 Die Anzahl Reifen pro Wettbewerb ist freigestellt.
11.2.2 Die Verwendung jeglicher Vorrichtung zum Vorheizen oder zur Wärmespeicherung ist verboten
und kann mit Strafen belegt werden, die bis zum Ausschluss gehen können.
11.3 Sicherheit
11.3.1 Jedes Fahrzeug, das keine hinreichenden Sicherheitsmerkmale aufweist oder nicht den
gültigen Reglements entspricht, wird nicht zum Wettbewerb zugelassen bzw. vom Wettbewerb
ausgeschlossen.
11.3.2 Die Sicherheitsausrüstung sämtlicher Fahrzeuge muss dem Anhang J der FIA entsprechen.
11.3.3 Die Sicherheitsausrüstung des Fahrers für die Trainings- und Rennläufe muss von der FIA
homologiert sein oder den von der FIA genehmigten Normen entsprechen. Sie muss umfassen:
– einen Sicherheitsgurt
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– einen Helm
– ein Kopfrückhaltesystem
– feuerfeste Kleidung (Rennanzug, Gesichtsschutz, Unterbekleidung, Helm, Handschuhe etc.)
Verweise auf die technischen Listen: s. “Allgemeine Vorschriften für internationale
Bergrennwettbewerbe”, Art. 6.10.3.
11.4 Cockpit
In der Gruppe D/E2-SS muss der Fahrersitz symmetrisch zur Mitte der Längsachse des Fahrzeugs
angeordnet sein.
12. STARTNUMMERN
12.1 Die Startnummern werden vom Veranstalter zugeteilt.
12.2 Der Veranstalter gibt an jeden Teilnehmer mindestens zwei Sätze Startnummern aus, die
während des gesamten Wettbewerbs sichtbar an beiden Seiten des Fahrzeugs angebracht sein
müssen.
Fahrzeuge ohne korrekte Startnummern werden nicht zum Start zugelassen.
12.3 Anzahl und Positionierung der Startnummern werden in einem vom Veranstalter
herausgegebenen Bulletin spezifiziert.
13. WERBUNG
13.1 Cup-Logo (obligatorisch): Anzahl, Größe, Stil und Positionierung des Cup-Logos werden in einem
Anhang zum vorliegenden Sportlichen Reglement spezifiziert.
13.2 Obligatorische oder fakultative Werbung: Anzahl, Größe, Stil und Position sonstiger Werbung
werden in einem vom Veranstalter herausgegebenen Bulletin spezifiziert.
14. ADMINISTRATIVE ABNAHME
14.1 Der Fahrer oder sein offizieller Vertreter müssen pünktlich zur administrativen Abnahme
erscheinen, sofern nicht der Rennleiter schriftlich eine Ausnahme gewährt hat. Ort und Zeit der
Abnahme werden in der Ausschreibung angegeben.
14.2 Bei der administrativen Abnahme werden folgende Dokumente geprüft:
– Pkw-Führerschein
– internationale Fahrer- und Bewerberlizenzen
– nationaler technischer Wagenpass
– ggf. Genehmigungen der ASN
15. TECHNISCHE WAGENABNAHME UND WIEGEN
15.1 Für die Identifizierung der Fahrzeuge und die Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen müssen die
Fahrer ihr Fahrzeug und ihre Ausrüstung zur technischen Wagenabnahme vorführen.
15.2 Der nationale technische Wagenpass sowie ggf. das Homologationsblatt des Fahrzeugs sind
vorzulegen. Andernfalls kann die technische Wagenabnahme verweigert werden.
15.3 Fahrer, die nach der ihnen zugeteilten Uhrzeit zur Abnahme erscheinen, werden nach dem
Ermessen der Sportkommissare mit einer Strafe belegt, die bis zum Ausschluss gehen kann. Die
Sportkommissare können das Fahrzeug jedoch zur Abnahme zulassen, falls der Bewerber/Fahrer
nachweisen kann, dass sein verspätetes Erscheinen auf höhere Gewalt zurückzuführen war.
15.4 Mit der technischen Wagenabnahme wird nicht bestätigt, dass das Fahrzeug dem gültigen
Reglement entspricht.
15.5 Nach Abschluss der technischen Wagenabnahme wird die Liste der zu den Trainingsläufen
zugelassenen Fahrer durch den Veranstalter veröffentlicht und ausgehängt.
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15.6 Weitere technische Wagenabnahmen können jederzeit während des Wettbewerbs durchgeführt
werden, darunter auch vor einem Trainings- oder Rennlauf. Obligatorisch ist eine solche Abnahme für
Fahrzeuge, die offensichtliche Anzeichen eines Unfalls aufweisen, der ihre Sicherheit beeinträchtigt
haben könnte.
Fahrzeuge, deren Zustand nicht als hinreichend gut beurteilt wird, dürfen den Wettbewerb nicht
fortsetzen.
15.7 Während des Wettbewerbs können die Technischen Kommissare jederzeit
a) die Konformität des Fahrzeugs oder der Fahrerausstattung überprüfen;
b) die Demontage des Fahrzeugs durch den Bewerber verlangen, um sich zu vergewissern, dass die
Zulassungs- und Konformitätsbedingungen in vollem Umfang erfüllt sind;
c) verlangen, dass der Bewerber ihnen Teile oder Proben zur Verfügung stellt, die sie als nötig
erachten;
d) Treibstoffkontrollen durchführen; hierzu müssen die Technischen Kommissare 3 Proben von je
200 ml nehmen können.
15.8 Die Gewichtkontrolle kann während des Wettbewerbs jederzeit erfolgen. Wird Ballast verwendet,
ist dieser bei der technischen Wagenabnahme anzugeben.
15.9 Der Ort weiterer Kontrollen (Wiegen etc.) wird in der Ausschreibung angegeben.
16. FLAGGENSIGNALE UND VERHALTEN AUF DER STRECKE
16.1 Während der Trainings- und Rennläufe können die folgenden Flaggensignale verwendet werden,
die strikt zu befolgen sind:
Rote Flagge
Sofort und endgültig anhalten.
Eine gelbe Flagge geschwenkt
Unmittelbare Gefahr; Geschwindigkeit herabsetzen und bereit
zum Richtungswechsel sein. Ein Gefahrenherd befindet sich
neben oder teilweise auf der Strecke.
Zwei gelbe Flaggen geschwenkt
Ernsthafte Gefahr; Geschwindigkeit herabsetzen und bereit zum
Anhalten sein. Ein Gefahrenherd blockiert die Strecke ganz oder
teilweise.
Gelbe Flagge mit roten
Längsstreifen
Verschlechterung der Bodenhaftung
Blaue Flagge
Überholversuch eines Mitbewerbers
Schwarzweiß karierte Flagge
Ende des Laufs (Ziellinie)
16.2 Es gelten die allgemeinen Sicherheitsbedingungen und die Bedingungen für das Verhalten auf
der Strecke gemäß „Allgemeine Vorschriften für internationale Bergrennwettbewerbe“, Art. 6.10.
17. ABLAUF DES WETTBEWERBS
17.1 Jeder Wettbewerb muss umfassen:
– ein Fahrerbriefing (Sitzung)
– mindestens einen Trainingslauf
– mindestens einen Rennlauf
17.2 Trainingsläufe
Die Anzahl der Trainingsläufe in jedem Wettbewerb wird in der Ausschreibung angegeben.
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17.3 Rennläufe
17.3.1 Die Anzahl der Rennläufe in jedem Wettbewerb wird in der Ausschreibung angegeben.
17.3.2 Um zum Start des Rennlaufs/der Rennläufe zugelassen zu werden, muss ein Fahrer
mindestens einen Trainingslauf vollenden. Sonderfälle werden den Sportkommissaren zur
Entscheidung vorgelegt.
17.3.3 Ein Aufgeben bei einem Rennlauf kann nicht als Grund gelten, einem Fahrer den Start bei
einem der nachfolgenden Rennläufe zu verweigern.
17.3.4 Sofern die FIA nicht eine Ausnahme zulässt, finden alle Cup-Rennläufe nacheinander am
selben Tag statt (in der Regel am Tag nach den Trainingsläufen), gemäß dem in der Ausschreibung
angegebenen Zeitplan.
18. PARC FERMÉ
Der Ort des Parc Fermé wird in der Ausschreibung angegeben.
19. KLASSEMENTS, PREISE UND ZEREMONIEN DER WETTBEWERBE
19.1 Nach jedem Wettbewerb erstellt der Veranstalter die folgenden Klassements:
– Allgemeines Klassement der Fahrer in allen Cup-Gruppen in gemeinsamer Wertung (FIAGesamtklassement)
– Allgemeines Klassement der Fahrer in allen Gruppen (einschl. derjenigen außerhalb des Cups) in
gemeinsamer Wertung (Gesamtklassement)
– Allgemeines Klassement der Fahrer in jeder Kategorie
– Allgemeines Klassement der Fahrer in jeder Gruppe
– Allgemeines Klassement der Fahrer nach Hubraumklasse
Werden gleichzeitig andere Wettbewerbe veranstaltet, so werden die Klassements für den CupWettbewerb separat erstellt und in einem Dokument veröffentlicht, das Titel und Logo des Cups trägt.
19.2 Fahrerklassement
Die Bedingungen für die Erstellung der Klassements werden in der Ausschreibung angegeben.
19.3 Zeitgleichheit
Bei Zeitgleichheit in einem Wettbewerb werden die Fahrer klassiert nach
a) ihrer besten Zeit in den Rennläufen
b) ihrer besten Zeit in den Trainingsläufen
19.4 Geldpreise
19.4.1 Werden vom Veranstalter Geldpreise ausgeschrieben, so werden sie in der Ausschreibung im
Einzelnen aufgeführt.
19.4.2 Die Preise werden vergeben, unabhängig von der Anzahl Starter.
19.4.3 Ein Fahrer kann eine beliebige Anzahl von Geldpreisen sowie von anderen Preisen gewinnen,
die von den Veranstaltern in den anderen gleichzeitig veranstalteten Wettbewerben vergeben werden.
19.4.4 Geldpreise müssen persönlich bei der Podiumszeremonie (oder an dem in der Ausschreibung
angegebenen Ort) abgeholt werden; andernfalls bleiben sie Eigentum des Veranstalters.
19.5 Preise und Pokale
19.5.1 Die Pokale und Sonderpreise werden vom Veranstalter gestellt und in der Ausschreibung im
Einzelnen angegeben.
19.5.2 Naturalpreise, die nicht bis spätestens einen Monat nach dem Wettbewerb abgeholt werden,
bleiben Eigentum des Veranstalters. Es werden keine Preise nachgesandt.
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19.5.3 Ein Fahrer kann eine beliebige Anzahl von Preisen sowie von anderen Preisen gewinnen, die
von den Veranstaltern in den anderen gleichzeitig veranstalteten Wettbewerben ausgeschrieben
werden.
19.6 Podiumszeremonie
19.6.1 Tag, Zeit und Ort der Podiumszeremonie werden in der Ausschreibung angegeben.
19.6.2 Die Podiumszeremonie findet unmittelbar nach dem letzten Rennlauf statt. Die Fahrer müssen
anwesend sein und ihren Rennanzug tragen.
19.6.3 Werden gleichzeitig andere Wettbewerbe veranstaltet, so hat die Podiumszeremonie des Cups
Vorrang vor allen anderen vorgesehenen Zeremonien.
20. KLASSEMENT, PREISE UND ZEREMONIE DES CUPS
20.1 Klassement und Punkteskala
20.1.1 Am Ende jedes Wettbewerbs werden für jede der Cup-Gruppen Punkte wie folgt vergeben:
1. Platz: 25 Punkte
2. Platz: 18 Punkte
3. Platz: 15 Punkte
4. Platz: 12 Punkte
5. Platz: 10 Punkte
6. Platz: 8 Punkte
7. Platz: 6 Punkte
8. Platz: 4 Punkte
9. Platz: 2 Punkte
10. Platz: 1 Punkt
20.1.2 Die volle Punktzahl wird vergeben in Gruppen, in denen mindestens 3 Fahrzeuge genannt und
technisch abgenommen wurden und tatsächlich in einem Rennlauf der betreffenden Gruppe gestartet
sind.
In Gruppen mit weniger als 3 Fahrzeugen wird nur die halbe Punktzahl (50 %) vergeben.
20.1.3 Die Punkte werden von der FIA auf der Grundlage der offiziellen Klassements des
Wettbewerbs vergeben; dies gilt auch dann, wenn die Mindestanzahl Rennläufe oder das Format des
Wettbewerbs aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden können.
20.2 Endgültiges Cup-Klassement
20.2.1 Nur Fahrer, die im Rahmen der Cup-Wettbewerbe mindestens drei Wertungen erzielt haben,
werden in das endgültige Cup-Klassement aufgenommen.
20.2. Fahrer, die mehr als einmal während der Saison wegen eines Verstoßes gegen das Technische
Reglement (Gewicht, Motor etc.) definitiv von einem Cup-Wettbewerb ausgeschlossen wurden,
werden aus dem endgültigen Cup-Klassement ausgeschlossen.
20.2.3 Für jede Saisonhälfte entspricht die Anzahl der berücksichtigten Ergebnisse der Gesamtsumme
minus 1.
20.2.4 Nur die beiden besten Ergebnisse in jedem Land gehen in das endgültige Cup-Klassement ein.
20.2.5 Gleichstand
Fahrer mit derselben Punktzahl im endgültigen Cup-Klassement werden klassiert nach
a) ihren Platzierungen (1. Platz, dann 2. Platz etc.) in den Gruppenklassements der Wettbewerbe, in
denen sie Punkte gesammelt haben
b) der Anzahl Fahrer, die sie im Gruppenklassement der Wettbewerbe, in denen sie Punkte
gesammelt haben, hinter sich gelassen haben
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Besteht dann wieder Gleichstand, bestimmt die FIA Hill Climb Commission den Sieger anhand
sonstiger Kriterien, die sie als angemessen erachtet.
20.3 FIA-Auszeichnungen und -Preise
20.3.1 Der Fahrer mit der höchsten Gesamtpunktzahl am Saisonende wird
– In Kategorie 1
Gewinner des FIA International Hill Climb Cup – Kategorie 1 „Produktion“
– In Kategorie 2
Gewinner des FIA International Hill Climb Cup – Kategorie 2 „Wettbewerb“
– In Kategorie 3
Gewinner des FIA International Hill Climb Cup – Kategorie 3 „E1“
20.4 Auszeichnungen und Preise der Cup-Veranstalter
20.4.1 Abgesehen von den von der FIA verliehenen „Gewinner“-Titeln und Pokalen erhalten die zweitund drittplatzierten Fahrer in jeder Kategorie von den Veranstaltern der Cup-Wettbewerbe finanzierte
Preise.
20.5 Jährliche FIA-Preisverleihung und offizielle Cup-Zeremonie
20.5.1 Fahrer, die einen FIA-Preis erhalten (Cup, Pokal) müssen der jährlichen FIA-Gala (sofern sie
eingeladen sind) und der Preisverleihung für die FIA-Bergrennmeisterschaften beiwohnen.
20.5.2 Ein Fahrer, der der Preisverleihung für die FIA-Bergrennmeisterschaften fernbleibt, verliert
seinen Geldpreis und/oder sonstige mit seinem Ergebnis verbundene Preise.
21. STRAFEN
21.1 Die folgende Beispielliste ist nicht erschöpfend. Die Sportkommissare entscheiden frei über die
zu verhängenden Strafen.
VERSTOSS
STRAFE
01
Nennung eines nicht reglementkonformen
Fahrzeugs
Keine Startgenehmigung
02
Fehlen gültiger Lizenz(en)
Keine Startgenehmigung
03
Nichtzahlung des Nenngelds (gegebenenfalls)
Keine Startgenehmigung
04
Nichteinreichen des Homologationsblatts oder
des nationalen technischen Wagenpasses
Keine Startgenehmigung
05
Fahrzeug entspricht nicht den
Sicherheitsanforderungen
Keine Startgenehmigung
06
Verspätetes Erscheinen im Startbereich
Keine Startgenehmigung
07
Nichtbeachtung von Flaggensignalen
Von den Sportkommissaren zu entscheiden
08
Fahrerausrüstung entspricht nicht den
Sicherheitsanforderungen
Keine Startgenehmigung
09
Verstoß gegen die Parc-Fermé-Bestimmungen
Von den Sportkommissaren zu entscheiden
10
Verspätetetes Erscheinen bei der technischen
Wagenabnahme
EUR 50 Geldbuße
11
Vorheizen von Reifen
Von den Sportkommissaren zu entscheiden
12
Fehlen des Fahrers beim Briefing
EUR 100 Geldbuße
10
Außerdem können die Sportkommissare entweder auf eigene Initiative oder auf Vorschlag des
Rennleiters über jegliche Punkte entscheiden, die dieses Sportlichen Reglement nicht abdeckt. Sie
können Strafen im Einklang mit den Kriterien des ISG, des Sportlichen Reglements oder der
Ausschreibung verhängen.
22. GELDBUSSEN
22.1 Gegen jeden Wettbewerber, Fahrer, Helfer oder Veranstalter, der die Vorschriften der Offiziellen
des Wettbewerbs nicht einhält, können Geldbußen verhängt werden. Geldbußen können von den
Sportkommissaren verhängt werden.
22.2 Beim Wettbewerb sind die Geldbußen an den Rennleiter, einen Sportkommissar oder die ASN zu
zahlen.
Wird die Geldbuße beim Wettbewerb nicht bezahlt, ist sie innerhalb von 48 Stunden nach
Benachrichtigung auf beliebigem Zahlungsweg, einschl. elektronischer Zahlungswege, an den
Veranstalter zu zahlen.
22.3 Bei einem FIA-Cup-Wettbewerb verhängte Geldbußen sind an die FIA weiterzugeben.
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ANHANG 2
ABLAUF DER PODIUMSZEREMONIE FÜR DIE CUP-WETTBEWERBE
FÜR DIE VERANSTALTER
Das folgende Verfahren wurde eingeführt, um den Ablauf der Podiumszeremonie nach den einzelnen
Wettbewerben zu vereinheitlichen.
AUFSTELLUNG
•
•
•
Die Hostessen stehen in der Nähe des Tisches mit den Pokalen.
Die Persönlichkeit(en) steht/stehen den Hostessen gegenüber, in Gegenwart eines Mitglieds
des Organisationsausschusses, das für das Podium zuständig ist.
Die Fahrer versammeln sich am Aufgang zum Podium.
POKALE
Pokale sind zu vergeben an:
• die ersten drei Fahrer im allgemeinen Klassement
• die ersten drei Fahrer jeder Gruppe
In Gruppen mit weniger als drei Startern erhält nur der erstplatzierte Fahrer einen Pokal.
ZEREMONIE(N)
Mit Zustimmung der für das Podium zuständigen Person führt der Sprecher die Zeremonie wie folgt
durch
ZEREMONIE 1
„ÜBERGABE DER POKALE FÜR DAS ENDGÜLTIGE GESAMTKLASSEMENT“
Der Sprecher führt die Zeremonie in Englisch und in der Sprache des Veranstalterlandes wie folgt
durch:
Einleitung
„Die Übergabe der Preise für Runde X des FIA International Hill Climb Cup.“
„Die Preise werden übergeben von: [Name und Titel der Person].“
Aufrufen der Fahrer
„Dritter Platz insgesamt – aus Land X, mit seinem Fahrzeug [Marke] und [Nummer], [Name des
Fahrers].“
„Zweiter Platz insgesamt – aus Land Y, mit seinem Fahrzeug [Marke] und [Nummer], [Name des
Fahrers].“
„Erster Platz insgesamt – aus Land Z, mit seinem Fahrzeug [Marke] und [Nummer], [Name des
Fahrers].“
• Übergabe des Pokals an den drittplatzierten Fahrer
• Übergabe des Pokals an den zweitplatzierten Fahrer
• Übergabe des Pokals an den erstplatzierten Fahrer
•
Hymne des Landes des Siegfahrers
ZEREMONIE 2
„PREISÜBERGABE FÜR DIE EINZELNEN CUP-GRUPPEN“
13
Der Sprecher führt die Zeremonie in Englisch und in der Sprache des Veranstalterlandes wie folgt
durch:
Einleitung
„Die Übergabe der Preise für Runde X des FIA International Hill Climb Cup.“
„Die Preise werden übergeben von: [Name und Titel der Person].“
Reihenfolge
Die Gewinner der Cup-Gruppen werden in folgender Reihenfolge aufgerufen:
In Kategorie 1
Gruppe S20
Gruppe GT
Gruppe N
Gruppe A
In Kategorie 2
Gruppe E2-SH
Gruppe CN
Gruppe E2-SC
Gruppe D/E2-SS
In Kategorie 3
Gruppe E1
Aufrufen der Fahrer
Gruppe S20
„Dritter Platz in der Gruppe [S20] in Kategorie 1 – aus Land X, mit seinem Fahrzeug [Marke] und
[Nummer], [Name des Fahrers].“
• Übergabe des Pokals an den drittplatzierten Fahrer
„Zweiter Platz in der Gruppe [S20] in Kategorie 1 – aus Land X, mit seinem Fahrzeug [Marke] und
[Nummer], [Name des Fahrers].“
• Übergabe des Pokals an den zweitplatzierten Fahrer
„Erster Platz in der Gruppe [S20] in Kategorie 1 – aus Land X, mit seinem Fahrzeug [Marke] und
[Nummer], [Name des Fahrers].“
• Übergabe des Pokals an den erstplatzierten Fahrer
Gruppe GT
etc.
ZEREMONIE 3
FAKULTATIVE ZEREMONIEN – nach dem Ermessen des Veranstalters
Auf die obigen Podiumszeremonien (s. Zeremonien 1 und 2) können folgen:
• eine Podiumszeremonie für die Gewinner in den einzelnen Klassen
und/oder
• eine Abschlusszeremonie (Verlesen der Liste der Gewinner).
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ANHANG 3
LOGO UND OFFIZIELLE BEZEICHNUNG DES CUPS
FÜR DIE VERANSTALTER
Die folgenden Richtlinien wurden eingeführt, um die Verwendung des Cup-Logos und seine
Darstellung anlässlich der einzelnen Wettbewerbe zu standardisieren.
OFFIZIELLE BEZEICHNUNG
Bezeichnung: FIA International Hill Climb Cup
Abkürzung: IHCC
Die offizielle Bezeichnung muss immer komplett genannt werden.
Font für die offizielle Bezeichnung auf sämtlichen Dokumenten (Drucksachen, Banner, Websites etc.):
Futura Std
CUP-LOGO
Version in schwarzweiß oder blauweiß
Farbcode Blau
CMYK: C100 M70 Y0 N38
RGB: R0 V56 B115
Die Logos dürfen nur im Zusammenhang mit der Vermarktung und Organisation des Cups oder eines
genehmigten Wettbewerbs verwendet werden; sie dürfen nicht verwendet werden, wenn der Eindruck
entstehen könnte, dass sie eine Befürwortung oder eine geschäftliche Verbindung suggerieren.
Die Veranstalter müssen:
•
dafür sorgen, dass das Cup-Logo auf sämtlichen Drucksachen und elektronischen Dokumenten
(Ausschreibungen, Bulletins, Berichten, Klassements, Mitteilungen, Plakaten, Bannern etc.), auf
dem Podium, am Start und am Ziel, an den offiziellen Orten der Veranstaltung und auf ihrer
Website entsprechend den FIA-Richtlinien gut sichtbar und lesbar ist
•
dafür sorgen, dass die FIA-Flaggen und/oder sämtliches zur Verfügung gestelltes Werbematerial
der FIA gut sichtbar sind
•
die offizielle Bezeichnung des Cups auf sämtlichen offiziellen Materialien verwenden und darauf
hinwirken, dass Dritte, die unmittelbar in Verbindung mit dem Cup tätig sind, diese ebenfalls
verwenden.
OFFIZIELLE DOKUMENTE
Die offizielle Bezeichnung und das Logo, gedruckt oder geschrieben in Zeichen derselben Größe, mit
derselben Linienstärke und demselben Design, müssen auf jeglichen Dokumenten erscheinen, die
sich auf für den Cup zählende Wettbewerbe beziehen.
Die offizielle Bezeichnung und das Logo des Wettbewerbs sowie das Cup-Logo müssen oben auf
jedem offiziellen Dokument erscheinen, wobei genügend Platz zu lassen ist, dass sie nicht von
anderen Informationen oder Bildern überlagert werden.
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•
Das Cup-Logo muss an erster Stelle auf der rechten Seite stehen.
•
Die Logos des Wettbewerbs, des Clubs und der ASN müssen links stehen.
•
Das Sponsorenlogo steht gegebenenfalls im unteren Teil der Drucksache und ist entsprechend
zu beschriften, d.h. “Offizieller Wettbewerbssponsor”.
WEBSITE DES VERANSTALTERS
Das Cup-Logo muss ganz oben rechts auf der Homepage und auf den sich auf den Wettbewerb
beziehenden Webseiten stehen.
KONTAKT
Bei inhalts-, grafik- oder bildbezogenen Fragen zur Verwendung der FIA-Marken wenden Sie sich bitte
an:
FIA Communications
E-Mail: [email protected]
Bei sämtlichen Fragen zu zulässigen Verwendungen der FIA-Marken wenden Sie sich bitte an:
FIA Legal
E-Mail: [email protected]
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ANHANG 4
POSITIONIERUNG DES CUP-LOGOS AUF DEN FAHRZEUGEN DER FIA-GRUPPEN
FÜR FAHRER UND VERANSTALTER
Die FIA stellt den Veranstaltern Aufkleber zur Verfügung, die bei der administrativen Abnahme für
die Wettbewerbe an die Fahrer ausgegeben werden.
Die Aufkleber sind vorrangig an die an Cup-Wettbewerben teilnehmenden Fahrer auszugeben
und möglicherweise an die Fahrer, die eine Nennung für eine der FIA-Gruppen abgeben.
Anbringen der Aufkleber: siehe unten.
Jede andere Positionierung muss von den Technischen Kommissaren genehmigt werden.
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ANHANG 5
ANBRINGUNG VON KAMERAS – RICHTLINIEN
FÜR FAHRER, VERANSTALTER UND TECHNISCHE DELEGIERTE
ANBRINGUNG VON KAMERAS INNEN UND AUSSEN AM FAHRZEUG
Die Verwendung von Kameras und/oder Videokameras muss vom Stellvertretenden Vorsitzenden
der Technischen Kommissare oder vom Vorsitzenden der Technischen Kommissare genehmigt
werden.
In den unten stehenden Richtlinien bezieht sich „Kamera“ auf sämtliche Teile des Geräts: Linse,
Gehäuse, Aufnahmeeinrichtung, Batterie.
1) KAMERA IM FAHRZEUGINNERN
Die Halterung der Kamera muss starr sein und muss hinter der Rückenlehne der Sitze angebracht
sein.
Kameras vom Typ „Crayon“:
Diese können an der Überrollbügelhalterung vor oder in dem Bereich, der dem Armaturenbrett
entspricht, angebracht sein. Das Aufnahmegerät ist am Boden hinter dem Sitz/den Sitzen zu
befestigen (ebenso die Batteriehalterung).
2) AUSSENKAMERAS
Die Kameras müssen innerhalb des Fahrzeug-Umfangs bei Draufsicht angebracht sein.
Die Anbringung muss mechanisch sein. Wird eine Halterung verwendet, darf sie höchstens
40 mm hoch sein.
Wird ein separates Aufnahmegerät verwendet, so muss es auf dem Boden im Fahrzeuginnern
angebracht sein (ebenso wie die Batteriehalterung), entweder (bei Limousinen) hinter dem
Sitz/den Sitzen oder (in zwei- und einsitzigen Fahrzeugen) an einem Ort, an dem das Gehäuse
nicht in Kontakt mit dem Körper des Fahrers kommen kann.
Die Kameras müssen mechanisch an ihrer Halterung angebracht sein. Es ist verboten, Kameras
mit Klebeband, Klettband oder Saugnäpfen zu befestigen.
FAHRZEUGE MIT OFFENEM COCKPIT
Die Kamerahalterung muss mechanisch am Rohr des Überrollkäfigs angebracht sein.
- Beliebige Positionierung für Kameras, die hinter dem Kopfrückhaltesystem des Fahrers
angebracht sind.
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-
Kameras, die vor dem Kopfrückhaltesystem des Fahrers angebracht sind, müssen
(mindestens) 400 mm vom Kopf des Fahrers entfernt positioniert sein.
GESCHLOSSENE FAHRZEUGE
40 mm hohe Halterung, angebracht mit Schrauben und einem Stück Sperrholz von mindestens
2
3 mm Dicke und einer Fläche von 120 cm . Das Sperrholz sollte innerhalb der Karosserie
angebracht sein, sodass die Karosserie zwischen dem Sperrholz und der Kamerahalterung liegt.
BEISPIEL FÜR VERBOTENE KAMERAHALTERUNGEN
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