R E C H T S A N W A L T JOCHIM C. SCHILLER F A C H A N W A L T FÜR STEUERRECHT S C H W E R P U N K T WIR TSCHAFTS R E CHT FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM WIDERRUF FÜR BERTELSMANN-KUNDEN Wozu dieses Dokument? Weil das Widerrufsrecht für Altverträge am 27.06.2015 erlischt, bleibt für eine Prüfung jedes Einzelfalles nicht mehr genügend Zeit. Deshalb sind die häufigsten Fragen und Antworten für Kunden der Bertelsmann-Tochter „inmediaONE“ hier zusammengefaßt. Unten folgt eine Checkliste für einen form- und fristgerechten Widerruf, ein Musterbrief für den Widerruf und ein Muster für eine Anfrage an meine Kanzlei zur Vertragsprüfung. Warum muß der Widerruf am Samstag, den 27.06.2015, abgeschickt werden? Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat. Für welche Verträge gilt die Frist? Der Gesetzeswortlaut ist unklar. Um Ihre Rechte zu wahren, sollten Sie vorsichtshalber alle Verträge aus der Zeit vom 01.01.2002 bis 12.06.2014 widerrufen. Was muß wohin geschickt werden? Der Widerruf an inmediaONE (evtl. mit Original-Vollmacht), eine Kopie des Widerrufs (und ggf. der Vollmacht) mit den Bestell-Urkunden an die Anwaltskanzlei Schiller. Musterbriefe sind in diesem Dokument enthalten. Wichtig ist, daß die Frist beachtet wird. Ich wohne in Österreich (oder anderswo), kann ich auch widerrufen? Das geht nur, wenn der Käufer zur Zeit des Kaufs in Deutschland gewohnt hat. Was ist mit Bestellungen bei HYLA / WK Wertkontor / KK Media & Art GmbH o.ä.? Das kann ich gerne prüfen, aber erstmal muß rechtzeitig widerrufen werden, denn sonst kann man sich die Prüfung schenken wegen des Fristablaufs. Es gibt einen Blanko-Widerruf zum Download auf meiner Website www.schiller.berlin unter „Downloads“. Die Firma sitzt in Österreich (oder anderswo), kann ich auch widerrufen? Das geht, wenn der Käufer zur Zeit des Kaufs in Deutschland gewohnt hat. Die Bücher sind nicht mehr auffindbar. Kann man trotzdem noch widerrufen? Ja. Nur die Rückabwicklung könnte etwas komplizierter werden. Man muß aber vor Fristablauf widerrufen, sonst kann man sich alle weiteren Überlegungen schenken. 10829 Berlin (Schöneberg) Monumentenstraße 35 Tel. (030) 78 70 80 80 Fax (030) 78 70 80 11 www . jochim – schiller . de –2– Ich kenne das Vertragsdatum nicht. Was muß im Widerruf eingetragen werden? Unverzichtbar für den Widerruf sind der damalige Name und die damalige Adresse des Käufers, außerdem der Absender und die Unterschrift. Wer das Vertragsdatum nicht kennt, kann statt dessen die Vertragsnummer eintragen. Wer auch die Nummer nicht kennt, kann zur Not schreiben: „diverse Verträge seit 2002 (alle)“. Es ist schon alles bezahlt, kann man trotzdem noch widerrufen? Ja, das spielt rechtlich keine Rolle. Es wurde schon mal versucht, den Kauf zu stornieren, kann man trotzdem noch widerrufen? Das kann ich gerne prüfen, aber erstmal muß rechtzeitig widerrufen werden, denn sonst kann man sich die Prüfung schenken wegen des Fristablaufs. Es gab schon einen Vollstreckungsbescheid o.ä., kann man trotzdem noch widerrufen? Das kann ich gerne prüfen, aber erstmal muß rechtzeitig widerrufen werden, denn sonst kann man sich die Prüfung schenken wegen des Fristablaufs. Wenn der Widerruf am 27.06. abgeschickt wird, kommt er doch zu spät an? Die rechtzeitige Absendung genügt, wenn sie beweisbar ist. Aber ich empfehle, den Widerruf lieber einen Tag früher abzuschicken. Wie soll man den Widerruf verschicken? Per Einschreiben? Entweder per Einwurf-Einschreiben oder vorab per Telefax (Sendebericht aufbewahren) und dann per Brief. Am sichersten ist es, wenn ein Zeuge den Brief durchliest und abschickt. Zeuge kann jeder sein außer dem Käufer und dessen Erben, also auch Angehörige. Genügt es, wenn ich den Widerruf per Mail / Telefax / o.ä. schicke? Per Mail auf keinen Fall, das ist nie beweisbar. Telefax genügt theoretisch, aber ich empfehle, den Widerruf nach dem Versand per Telefax (Sendebericht aufzuheben!) auch noch mit der guten alten Schneckenpost zu schicken. Alternativ kann man ihn auch gleich per Einwurf-Einschreiben verschicken. Zusätzlich sollte beim Versand ein Zeuge dabeisein (ruhig ein Angehöriger). Die Bestellung wurde von zweien unterschrieben. Kann auch einer allein widerrufen? Nein. Es müssen alle Käufer unterschreiben: entweder den Widerruf oder eine Vollmacht für den, der den Widerruf unterschreibt. Und die Vollmacht muß dem Widerruf im Original beigefügt werden! © Jochim C. Schiller 2015 w w w .joc h im − sch il l e r .de –3– Der Käufer ist dement o.ä., wie kann man den Widerruf erklären? Wenn er noch kann, soll der Käufer selbst unterschreiben: entweder den Widerruf oder eine Vollmacht für den, der den Widerruf unterschreibt. Die Vollmacht muß dann dem Widerruf im Original beigefügt werden. Wie muß die Vollmacht lauten? „Hiermit bevollmächtigt X den Y, ihn gegenüber der inmediaONE GmbH in Gütersloh zu vertreten, Unterschrift X“. Das genügt für eine Vollmacht. Aber wenn es noch keine Vollmacht gibt, dann sollte jetzt keine Vollmacht unterschrieben werden, sondern besser gleich der Widerruf. Genügt eine Kopie der Vollmacht? Nur, wenn sie notariell beglaubigt ist. Genügt eine Kopie des Betreuerausweises? Nur, wenn sie notariell beglaubigt ist. Der Käufer lebt noch, kann aber nicht mehr selbst unterschreiben... Wenn der Käufer jemandem eine Vollmacht unterschrieben hat, dann muß dieser jemand jetzt den Widerruf unterschreiben und die Vollmacht mitschicken, und zwar im Original oder notariell beglaubigt. Wenn keiner eine Vollmacht hat, muß der amtlich bestellte Betreuer den Widerruf unterschreiben und den Betreuungsausweis mitschicken, und zwar im Original oder notariell beglaubigt. Wenn weder eine Vollmacht noch ein Betreuer existiert, und der Käufer auch nicht mehr selbst unterschreiben kann, dann geht leider nichts mehr. Der Käufer ist verstorben, wie kann man widerrufen? Der Erbe kann die Bestellung genauso widerrufen, als ob er selbst der Käufer gewesen wäre. Aber unverzichtbar ist, daß der damalige Name und die damalige Adresse des Käufers und der Absender im Widerruf stehen. Wir sind eine Erbengemeinschaft (nach dem Käufer). Was können wir tun? Es müssen alle Erben unterschreiben: entweder den Widerruf oder eine Vollmacht für den, der den Widerruf unterschreibt, und die muß dem Widerruf im Original beigefügt werden. Braucht man einen Erbschein? Nein, nicht für den Widerruf, vielleicht später. © Jochim C. Schiller 2015 w w w .joc h im − sch il l e r .de –4– Wie geht es nach dem Widerruf weiter? Was passiert, wenn der Gegner sich weigert? Sie schicken mir eine Anfrage mit einer Kopie Ihres Widerrufs, der Gegner-Antwort und den Bestell-Urkunden seit 2002. Dann prüfe ich Ihren Fall und melde mich bei Ihnen. Wieviel kostet das? Die Prüfung Ihrer Unterlagen ist kostenlos. Was weitere Schritte kosten, schreibe ich Ihnen dann. Im Muster-Widerruf steht, Rechtsanwalt Schiller übernimmt die weitere Abwicklung – ist das schon ein Auftrag? Nein, erst wenn Sie mir eine Vollmacht unterschreiben – die schicke ich Ihnen, wenn ich Ihre Unterlagen geprüft habe. Dann können Sie entscheiden. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung – übernimmt die die Kosten? Das kann ich gerne prüfen, dazu schicken Sie bitte eine Kopie des Versicherungsscheins an meine Kanzlei. Aber erstmal muß rechtzeitig widerrufen werden, sonst kann man sich die Prüfung schenken wegen des Fristablaufs. Soll ich den Fall schon mal der Rechtsschutzversicherung melden? Nein, das übernehmen wir, bitte schicken Sie uns mit Ihren Unterlagen auch eine Kopie des Versicherungsscheins. Wieviel Geld bekommt man zurück? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab: welche Verträge rückabwickelbar sind, wieviel bezahlt wurde, etc. Aber in jedem Fall muß rechtzeitig widerrufen werden, sonst kann man sich alle weiteren Überlegungen schenken. Wie lange dauert das Ganze? Das hängt von vielen Faktoren ab, u.a. davon, ob wir eine außergerichtliche Einigung finden oder klagen müssen. Es wird schon etwas dauern, denn die Gegenseite ist stark überlastet wegen der Vielzahl an Fällen. Die Faxnummer im Widerrufs-Muster scheint falsch zu sein... Nein, nur dauernd besetzt. Probieren Sie statt dessen: (05241) 804 37 17. Wenn ich selber den Widerruf mache, wozu brauche ich einen Anwalt? Die Erfahrung zeigt, daß man als Kunde ohne Anwalt nicht ernst genommen wird. Jochim C. Schiller © Jochim C. Schiller 2015 w w w .joc h im − sch il l e r .de R E C H T S A N W A L T JOCHIM C. SCHILLER F A C H A N W A L T FÜR STEUERRECHT S C H W E R P U N K T WIR TSCHAFTS R E CHT CHECKLISTE ZUM VERTRAGS-WIDERRUF FÜR BERTELSMANN-KUNDEN Wer bei der Bertelsmann-Tochter „inmediaONE“ Waren gekauft („bestellt“) hat, der kann sein Widerrufsrecht höchstens noch bis zum 27.06.2015 (Samstag!) ausüben (im Todesfall der Erbe). Um das Widerrufsrecht auszuüben, genügen folgende Schritte: 1.) den an „inmediaONE“ adressierten Muster-Widerruf ausfüllen, also oben den Absender eintragen und im Betreff das Datum der Bestellung(en) sowie die Personalien des Käufers laut Bestell-Urkunde (falls identisch, genügt „siehe Absender“); 2.) der Widerruf muß datiert und unterschrieben werden, und zwar vom Käufer oder von einem schriftlich legitimierten Vertreter, im Erbfall von allen Miterben (oder von einem von allen schriftlich legitimierten Vertreter); 3.) den unterzeichneten Brief spätestens am 27. Juni entweder als Einwurf-Einschreiben abschicken oder vorab per Fax (05241 / 804 36 37) und dann mit einfacher Post, am besten unter Zeugen (jeder außer dem Unterzeichner, auch Angehörige); 4.) wer selbst weder der Käufer noch dessen Alleinerbe ist, der muß beim Versand eine Vollmacht beifügen, und zwar im Original. Bei einer Erbengemeinschaft muß also jeder Miterbe unterschreiben: entweder den Widerruf oder eine Vollmacht. Dann kann man aufatmen, denn der eilige Teil ist damit erledigt. Bei den weiteren Schritten bin ich Ihnen gerne behilflich: zuerst die genaue Prüfung der Rechtslage und dann ggf. auch die Durchsetzung der Rückabwicklung. Um diese Schritte einzuleiten, tun Sie am besten das, was schon zahlreiche Betroffene vor Ihnen getan haben: 1.) den an meine Kanzlei adressierten Musterbrief zur Vertragsprüfung ausfüllen, 2.) Kopien aller seit 2002 geschlossenen Kaufverträge („Bestell-Urkunden“) machen, die Kopie des Widerrufs und möglichst auch die Auftragsbestätigung beifügen. 3.) den Brief mit den Kopien an meine Kanzlei schicken. Ich prüfe dann für Sie kostenlos, ob Ihre Verträge unter das von mir erstrittene Urteil fallen, und teile Ihnen mit, wie es im Einzelnen weitergeht. Ganz wichtig ist aber, daß die oben genannte Frist gewahrt wird. Jochim C. Schiller 10829 Berlin (Schöneberg) Monumentenstraße 35 Tel. (030) 78 70 80 80 Fax (030) 78 70 80 11 www . jochim – schiller . de Absender: ............................... ............................... ............................... ENTWEDER PER TELEFAX VORAB (05241-804 36 37)* ODER PER EINWURF-EINSCHREIBEN * *Nicht Zutreffendes bitte streichen! inmediaONE] GmbH Avenwedder Straße 55 33335 Gütersloh Datum:................. Datum:................ Datum der Bestellung(en): ..................................... Käufer laut Bestell-Urkunde: .................................. Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich Absprachen, (Ermächtigung den Widerruf, der o.g. Bestellung(en) und hinsichtlich aller die in Zusammenhang damit getroffen wurden zum Bankeinzug etc.), erkläre(n) ich/wir hiermit hilfsweise die Anfechtung. Bitte bestätigen Sie innerhalb von zwei Wochen, berechnet ab dem Datum dieses Briefs, daß Sie die unfrankierte Rücksendung der Ware entgegennehmen werden, daß Sie alle empfangenen Zahlungen zuzüglich Zinsen innerhalb von dreißig Tagen zurückerstatten werden, und daß Sie aus dem Vertrag keine Forderung mehr erheben werden. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, wird der Rückabwicklungsanspruch weiterverfolgt werden von: Rechtsanwalt Jochim C. Schiller, Monumentenstraße 35, 10829 Berlin. Vertretungsnachweis ggf. anbei, Rückgabe erbeten. Mit freundlichen Grüßen ....................... (Unterschrift) © Jochim C. Schiller 2015 ....................... (ggf. weitere Unterschrift) w w w .joc h im − sch il l e r .de Absender: ............................... ............................... ............................... Telefon ....................... E-Mail ........................ Anwaltskanzlei Jochim C. Schiller Monumentenstraße 35 10829 Berlin Datum:................. Datum der Bestellung(en): ..................................... Käufer laut Bestell-Urkunde: .................................. Sehr geehrter Herr Schiller, hiermit bitte ich um eine unverbindliche Prüfung, ob eine Rückabwicklung der o.g. Bestellungen möglich ist. Gegebenenfalls bitte ich um Benennung Ihrer Konditionen. Ich verstehe, daß die Prüfung sechs Wochen dauern kann, solange werde ich warten. □ Ich □ Ich □ Ich □ Ich bin bin bin bin selbst der Käufer. Erbe des Käufers, einen Nachweis füge ich bei. Betreuer des Käufers, den Nachweis füge ich bei. vom Käufer bevollmächtigt, Vollmacht füge ich bei. Mit freundlichen Grüßen ....................... (Unterschrift) Anlagen: Vertrags-/Bestell-Urkunde (gut lesbare Kopie oder Original) Widerrufs-Schreiben an die inmediaONE] GmbH (Kopie) ggf. Erb-/Vertretungsnachweis (Original, wird zurückgeschickt) ggf. Antwort der inmediaONE] GmbH auf den Widerruf (Kopie genügt) © Jochim C. Schiller 2015 w w w .joc h im − sch il l e r .de
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