Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz Standortbestimmung Kindes- und Erwachsenenschutz Mittwoch, 27. April 2016 Messe Luzern, Horwerstrasse 87, 6005 Luzern www.hslu.ch/fachtagung-kes Die Tagung Kindes- und Erwachsenenschutz ist sozialarbeiterisch, rechtlich, ethisch und politisch brisant. Der Staat hat das Recht, nötigenfalls gegen den Willen der Betroffenen Einblick in die Privat- und Intimsphäre zu erhalten und in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen einzugreifen. Daher mag es kaum verwundern, dass die Thematik von grossem gesellschaftlichem und medialem Interesse ist. Nach der umfassenden Revision von 2013 wurde früh der Ruf nach einer Evaluation des Gesetzes gefordert. Eine ganzheitliche Evaluation ist aufgrund des kurzen Zeitraums seit dem Inkrafttreten kaum möglich. Einige Fragen können aber bereits ansatzweise beantwortet werden: Sind wir im Kindesund Erwachsenenschutz – oder einem Teilbereich davon – dort, wo wir (gemäss Gesetzesauftrag) sein sollen? Welche Aspekte konnten bereits umgesetzt werden? Welche brauchen noch Zeit? Die Tagung will aus verschiedenen Blickwinkeln (Bundesgericht, Sozialhilfe, Berufsbeistände, Öffentlichkeit usw.) zu diesen Fragen und zu weiteren aktuellen Themen eine Standortbestimmung geben. Im Rahmen eines Ausblicks werden überdies aktuelle Gesetzesrevisionen und Evaluationen im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie des Bundesamtes für Justiz vorgestellt. Die Tagung richtet sich an Fachpersonen im Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB-Mitglieder, Mitarbeitende in Abklärungsdiensten oder Sozialdiensten, Mandatsträger/innen, Mitarbeitende in Rechtsdiensten oder Aufsichtsbehörden) sowie Fachpersonen in Beratungsstellen, Anwaltsbüros, Gerichten sowie weitere Interessierte, die sich für Fragen der Umsetzung und Rechtsanwendung des Kindes- und Erwachsenschutzes interessieren. Die Tagung will Standortbestimmungen zu zentralen Fachthemen ermöglichen, die Sichtweise von verschiedenen Akteuren im Feld des Kindes- und Erwachsenenschutzes beleuchten und damit Anregungen und fachliche Inputs zu aktuellen rechtlichen und sozialarbeiterischen Fragestellungen geben. Zudem werden wie in den bisherigen Tagungen aktuelle Gesetzgebungsprojekte (z.B. Unterhalt) thematisiert. Programm ab 08:30 Uhr 09:10 Uhr Empfang und Begrüssungskaffee Begrüssung und Einführung Regula Wyrsch, dipl. Sozialarbeiterin FH, Leiterin Institut Sozialarbeit und Recht, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit STANDORTBESTIMMUNG KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZ 09:20 Uhr … aus der Aussensicht eines Politik- und Kommunikationsberaters Prof. Dr. Iwan Rickenbacher, Prof. em., Universität Bern 09:50 Uhr … aus der Sicht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und des Bundesgerichts PD Dr. iur. Felix Schöbi, Richter zweite zivilrechtliche Abteilung, Bundesgericht 10:20 UhrPause 10:50 Uhr … aus der Sicht der Sozialhilfe 11:20 Uhr Martin Gfeller, dipl. Sozialarbeiter FH, Leiter Sozialberatung Winterthur … aus der Sicht von Berufsbeiständen zweier Städte Ursula Leuthold, Sozialarbeiterin MSc FH, Andreas Zürcher Sibold, M.A. Soziale Arbeit, beide Hochschule Luzern – Soziale Arbeit 11:50 Uhr 12:00 Uhr 13:30 Uhr Fragen an die Referentinnen und Referenten/Diskussion Mittagessen (Stehlunch) Einführung in den Nachmittag 13:40 Uhr Daniel Rosch, Prof. FH, lic. iur., dipl. Sozialarbeiter FH, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit … aus der Sicht der KESB und des Verfahrens zweier Städte Luca Maranta, lic. iur., Advokat, Juristisches Sekretariat KESB Basel-Stadt, Beat Reichlin, RA lic. iur., Adjunkt KESB Zürich, beide Hochschule Luzern – Soziale Arbeit STANDORTBESTIMMUNG SPEZIFISCHER THEMEN 14:10 UhrUnterhaltsrecht Prof. Dr. iur. Andrea Büchler, Universität Zürich 14:40 UhrPause 15:10 Uhr Gemeinsame elterliche Sorge und Meldepflichten im Kindesschutz Urs Vogel, lic. iur., dipl. Sozialarbeiter FH, Institut für angewandtes Sozialrecht 15:40 Uhr UN Behindertenrechtskonvention und Auswirkungen auf den Kindesund Erwachsenenschutz 16:10 Uhr Dr. iur. Walter Boente, Lehrbeauftragter, Universität Lausanne Laufende Gesetzgebungsprojekte und Evaluationen Dr. iur. David Rüetschi, Leiter Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesamt für Justiz 16:40 Uhr 16:50 Uhr Fragen an die Referentinnen und Referenten/Diskussion Tagungsschluss und Apéro (Änderungen vorbehalten) Anmeldung Das Online-Anmeldeformular finden Sie unter www.hslu.ch/fachtagung-kes. Ich melde mich für die Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz vom 27. April 2016 an. Vorname Name Titel Geschäft Institution Funktion Strasse Postfach PLZ/Ort/Land Telefon direkt E-Mail Privat Strasse PLZ/Ort/Land Telefon E-Mail Korrespondenzadresse: Rechnungsadresse: Geschäft Geschäft Privat Privat Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung bis am 31. März 2016. Bitte senden Sie mir keine Unterlagen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit mehr. Hochschule Luzern Soziale Arbeit Jlanit Schumacher Werftestrasse 1 Postfach 2945 6002 Luzern Schweiz Bitte frankieren Kontakt Kosten Tagungsleitung: Prof. Daniel Rosch [email protected] T +41 79 313 90 09 Tagungsbeitrag: CHF 350.– Bei Anmeldung von fünf oder mehr Personen: 10% Rabatt auf den regulären Preis. Regula Wyrsch Caviezel [email protected] T +41 41 367 48 66 Anmeldung/Annullierungsbedingungen Tagungsadministration: Jlanit Schumacher [email protected] T +41 41 367 48 83 Die Platzzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist der 31. März 2016 (Online-Anmeldung/ PDF-Anmeldeformular unter www.hslu.ch/ fachtagung-kes). Veranstaltungsort Messe Luzern Horwerstrasse 87, 6005 Luzern www.messeluzern.ch Mit der S-Bahn ab Bahnhof Luzern (Abfahrt jeweils um xx.12, xx.27, xx.42 und xx.57 Uhr) fahren Sie zur Haltestelle «Allmend/Messe» in nur zwei Minuten. Adresse des Veranstalters Hochschule Luzern Soziale Arbeit Werftestrasse 1 Postfach 2945 6002 Luzern Schweiz T +41 41 367 48 48 F +41 41 367 48 49 [email protected] www.hslu.ch/sozialearbeit Bei einem Rückzug der Anmeldung bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn bleiben 50% der Tagungskosten geschuldet. Bei einem Rückzug der Anmeldung später als zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen bleiben 100% der Tagungskosten geschuldet.
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