Departement Bau, Umwelt und Geomatik Dienstverschiebungsgesuche Militär (WK) Stand: 05.10.2015/Sch Allgemeine Grundsätze: Den Gesuchen sind die folgenden zusätzlichen Dokumente beizulegen: - in jedem Fall ein Studienplan über mindestens die nächsten 12 Kalendermonate - ein persönliches Schreiben (grau unterlegte Bereiche) In den persönlichen Schreiben ist die Unzumutbarkeit von Seiten der Studierenden klar darzulegen. Bewilligen (Zwingender Grund) Bewilligen Nicht bewilligen A. 1. und 2. Jahr 1. und 2. Jahr BSc (WDVS Art. 9 Abs. 1a, Assessmentjahr) --- 1./2. Jahr MSc B. Sessionsprüfungen (SP) wenn WK ganz oder teilweise innerhalb von 4 Wochen vor Sessionsbeginn oder während der Session stattfindet (WDVS Art. 9 Abs. 2b) --- --- C. Semesterendprüfungen (SEP) wenn WK in den letzten 4 Semesterwochen und/oder den ersten 2 Semesterferienwochen stattfindet (WDVS Art. 9 Abs. 2b) --- --- -1- Bemerkungen Im persönlichen Schreiben sind detaillierte Gründe sowie Bestätigung des Dozenten über Prüfungstermin darzulegen, sonst nur Bewilligen (ohne zwingend) Bewilligen (Zwingender Grund) Bewilligen Nicht bewilligen Bemerkungen D. Semesterleistungen (SL) --- ab 3 SL, welche nachweisbar in der gleichen Woche stattfinden (Bestätigung der Dozenten) --- Nachweis ist nachzuliefern, sobald die Daten bekannt sind. E. Selbstständige Arbeiten Proj.arb. 2. Sem. BSc Bachelor-Arbeit Master-Projektarbeit Master-Arbeit (WDVS Art. 9 Abs. 2c) --- --- F. Blockkurse - Feldkurs Geodät. Messtechnik (obl.) - Laborfeldkurs Umwelting. (obl.) wenn WK ganz oder teilweise in der Zeit des Kurses stattfindet (WDVS Art. 9 Abs. 2) --- --- G. Praktika wenn WK ganz oder teilweise in der Zeit des obl. Praktikums stattfindet (Berufspraktikum Umwelting. MSc) (WDVS Art. 9 Abs. 2c) --- bei nicht obl. Praktikum H. Labor bei Umwelting.: - Labor BSc - Labor MSc --- Labor Bauing. nicht bewilligen (z.B. Werkstoffe III, Experimentelle Bodenmechanik) -2- Nicht obligatorische Blockkurse müssen im Studienplan und persönlichem Schreiben aufgeführt sein. Bewilligen (Zwingender Grund) Bewilligen Nicht bewilligen I. Repetenten wenn Prüfungsblock aus der letzten Prüfungssession nicht bestanden ist, bzw. wenn in der Session nach dem WK ein Prüfungsblock repetiert werden muss --- --- J. Bestanden mit schlechten Noten (nur Prüf.blöcke Bachelor) bei Notendurchschnitt ≤ 4.25 (ganzes Semester) bei Notendurchschnitt >4.25 und ≤4.50 (ganzes Semester) bei Notendurchschnitt >4.50 K. Zulassungsstudium bei FH-Absolventen im 1. Studienjahr MSc mit Auflagen > 30 KP (WDVS Art. 9 Abs. 2a) --- --- L. Semesterende wenn WK ganz oder teil--weise innerhalb der letzten 2 Semesterwochen stattfindet --- M. Dauer der Dienstleistung Bei Dauer > 4 Wochen während des Studiums Bei Dauer ≤ 3 Wochen Bei Dauer ≤ 4 Wochen und > 3 Wochen während des Studiums -3- Bemerkungen Im persönlichen Schreiben sind detaillierte Gründe darzulegen, sonst nur Bewilligen (ohne zwingend)
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