Dienstverschiebungsgesuche Militär (WK) Stand: 05.10.2015/Sch

Departement Bau, Umwelt und Geomatik
Dienstverschiebungsgesuche Militär (WK)
Stand: 05.10.2015/Sch
Allgemeine Grundsätze:
 Den Gesuchen sind die folgenden zusätzlichen Dokumente beizulegen:
- in jedem Fall ein Studienplan über mindestens die nächsten 12 Kalendermonate
- ein persönliches Schreiben (grau unterlegte Bereiche)
 In den persönlichen Schreiben ist die Unzumutbarkeit von Seiten der Studierenden klar darzulegen.
Bewilligen
(Zwingender Grund)
Bewilligen
Nicht
bewilligen
A. 1. und 2. Jahr
1. und 2. Jahr BSc
(WDVS Art. 9 Abs. 1a,
Assessmentjahr)
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1./2. Jahr MSc
B. Sessionsprüfungen
(SP)
wenn WK ganz oder teilweise innerhalb von 4
Wochen vor Sessionsbeginn oder während der
Session stattfindet
(WDVS Art. 9 Abs. 2b)
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C. Semesterendprüfungen (SEP)
wenn WK in den letzten 4
Semesterwochen
und/oder den ersten 2
Semesterferienwochen
stattfindet
(WDVS Art. 9 Abs. 2b)
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-1-
Bemerkungen
Im persönlichen Schreiben sind detaillierte
Gründe sowie Bestätigung des Dozenten über
Prüfungstermin darzulegen, sonst nur Bewilligen
(ohne zwingend)
Bewilligen
(Zwingender Grund)
Bewilligen
Nicht
bewilligen
Bemerkungen
D. Semesterleistungen
(SL)
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ab 3 SL, welche nachweisbar in der gleichen
Woche stattfinden
(Bestätigung der Dozenten)
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Nachweis ist nachzuliefern, sobald die Daten
bekannt sind.
E. Selbstständige
Arbeiten
Proj.arb. 2. Sem. BSc
Bachelor-Arbeit
Master-Projektarbeit
Master-Arbeit
(WDVS Art. 9 Abs. 2c)
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F. Blockkurse
- Feldkurs Geodät.
Messtechnik (obl.)
- Laborfeldkurs Umwelting. (obl.)
wenn WK ganz oder teilweise in der Zeit des Kurses stattfindet
(WDVS Art. 9 Abs. 2)
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G. Praktika
wenn WK ganz oder teilweise in der Zeit des obl.
Praktikums stattfindet (Berufspraktikum Umwelting.
MSc)
(WDVS Art. 9 Abs. 2c)
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bei nicht obl.
Praktikum
H. Labor
bei Umwelting.:
- Labor BSc
- Labor MSc
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Labor Bauing.
nicht bewilligen
(z.B. Werkstoffe
III, Experimentelle
Bodenmechanik)
-2-
Nicht obligatorische
Blockkurse müssen im
Studienplan und persönlichem Schreiben aufgeführt sein.
Bewilligen
(Zwingender Grund)
Bewilligen
Nicht
bewilligen
I. Repetenten
wenn Prüfungsblock aus
der letzten Prüfungssession nicht bestanden ist,
bzw. wenn in der Session
nach dem WK ein Prüfungsblock repetiert werden muss
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J. Bestanden mit
schlechten Noten
(nur Prüf.blöcke Bachelor)
bei Notendurchschnitt
≤ 4.25 (ganzes Semester)
bei Notendurchschnitt
>4.25 und ≤4.50
(ganzes Semester)
bei Notendurchschnitt >4.50
K. Zulassungsstudium
bei FH-Absolventen im 1.
Studienjahr MSc mit Auflagen > 30 KP (WDVS Art.
9 Abs. 2a)
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L. Semesterende
wenn WK ganz oder teil--weise innerhalb der letzten
2 Semesterwochen stattfindet
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M. Dauer der Dienstleistung
Bei Dauer > 4 Wochen
während des Studiums
Bei Dauer ≤ 3
Wochen
Bei Dauer ≤ 4 Wochen
und > 3 Wochen während des Studiums
-3-
Bemerkungen
Im persönlichen Schreiben sind detaillierte
Gründe darzulegen,
sonst nur Bewilligen (ohne zwingend)