Ja - Industrie und Handelskammer zu Berlin

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.
Frau Annette Karstedt-Meierrieks
Breite Straße 29
10178 Berlin
E-Mail: [email protected]
Fax: 030/20 30 85 27 05
Befragung von Unternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach europäischem Datenschutzrecht dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht
in Drittstaaten außerhalb der EU übermittelt werden. Ausnahmen gelten für die Vereinbarung
von unternehmensinternen Vereinbarungen (sog. binding corporate rules), die Verwendung
der von der EU verfassten Standardvertragsklauseln oder für die Fälle, in denen US-amerikanische Unternehmen sich den Regeln des sog. safe harbor unterworfen haben.
Letztere Möglichkeit steht wegen des Zugriffs US-amerikanischer Sicherheitsdienst auf Daten in der Kritik. Es ist deshalb für uns von Interesse zu erfahren, ob Ihr Unternehmen Daten
in die USA übermittelt und welche rechtliche Grundlage Sie dafür verwenden.
Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Fragen zu beantworten und uns den Fragebogen bis
zum 20.03.2015 ausgefüllt zurückzusenden.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.
Angaben zur Größe Ihres Unternehmens – Anzahl der Beschäftigten:






1 bis 9
10 bis 19
20 bis 199
200 bis 499
500 bis 999
ab 1000
1. Übermitteln Sie personenbezogene Daten in die USA (z. B. Kunden- oder Mitarbeiterdaten)?

Ja

Nein
2. Nutzen Sie Angebote US-amerikanischer Unternehmen für die Gestaltung Ihres
Internetauftritts und hat das Unternehmen dadurch Zugriff auf personenbezogene
Daten (z. B. Kundendaten)?

Ja

Nein
3. Welche rechtliche Grundlage nutzen Sie hauptsächlich für eine rechtmäßige Datenweitergabe in die USA?
a)
unternehmensinternen Vereinbarungen

b)
EU-Standardvertragsklauseln

c)
safe harbor-Abkommen

d)
keine
