Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Frau Annette Karstedt-Meierrieks Breite Straße 29 10178 Berlin E-Mail: [email protected] Fax: 030/20 30 85 27 05 Befragung von Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, nach europäischem Datenschutzrecht dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht in Drittstaaten außerhalb der EU übermittelt werden. Ausnahmen gelten für die Vereinbarung von unternehmensinternen Vereinbarungen (sog. binding corporate rules), die Verwendung der von der EU verfassten Standardvertragsklauseln oder für die Fälle, in denen US-amerikanische Unternehmen sich den Regeln des sog. safe harbor unterworfen haben. Letztere Möglichkeit steht wegen des Zugriffs US-amerikanischer Sicherheitsdienst auf Daten in der Kritik. Es ist deshalb für uns von Interesse zu erfahren, ob Ihr Unternehmen Daten in die USA übermittelt und welche rechtliche Grundlage Sie dafür verwenden. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Fragen zu beantworten und uns den Fragebogen bis zum 20.03.2015 ausgefüllt zurückzusenden. Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus. Angaben zur Größe Ihres Unternehmens – Anzahl der Beschäftigten: 1 bis 9 10 bis 19 20 bis 199 200 bis 499 500 bis 999 ab 1000 1. Übermitteln Sie personenbezogene Daten in die USA (z. B. Kunden- oder Mitarbeiterdaten)? Ja Nein 2. Nutzen Sie Angebote US-amerikanischer Unternehmen für die Gestaltung Ihres Internetauftritts und hat das Unternehmen dadurch Zugriff auf personenbezogene Daten (z. B. Kundendaten)? Ja Nein 3. Welche rechtliche Grundlage nutzen Sie hauptsächlich für eine rechtmäßige Datenweitergabe in die USA? a) unternehmensinternen Vereinbarungen b) EU-Standardvertragsklauseln c) safe harbor-Abkommen d) keine
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