Staatsanwaltschaft Bamberg

Staatsanwaltschaft Bamberg
- Pressestelle Staatsanwaltschaft Bamberg, 96045 Bamberg
OStA Dr. Rosenbusch
Telefon: 0951/833-0
Telefax: 0951/833-1890
Datum
24.11.2015
Presseerklärung vom 24.11.2015
Staatsanwaltschaft Bamberg hat Anklage wegen Mordes nach Tod durch Konsum von
„Liquid Ecstasy“ erhoben
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat gegen einen heute 24-jährigen Bamberger Anklage wegen
Mordes erhoben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20.12.2014 den Tod eines 27Jährigen verursacht zu haben. Außerdem wird ihm versuchter Mord an einem damals 24Jährigen zur Last gelegt. Der Angeklagte hatte nach der Anklageschrift zu einer Party eine
Flasche Gammabutyrolacton (GBL), auch als „Liquid Ecstasy“ oder „K.O.-Tropfen“ bekannt,
mitgebracht und nicht verhindert, dass weitere Partygäste hiervon ungehindert konsumierten.
Der 27-Jährige verstarb nach der Einnahme der Droge, der 24-Jährige überlebte nur aufgrund
rechtzeitiger künstlicher Beatmung.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass sich der später getötete 27-Jährige in der Nacht zum
20.12.2014 mit Freunden und Bekannten auf eine Kneipentour in die Bamberger Innenstadt
begab. Dabei traf er auch auf den Angeklagten. Nach Beginn der Sperrstunde lud der 27Jährige zehn bis zwanzig, zum Teil alkoholisierte Personen, darunter auch den Angeklagten, in
seine Wohnung im Stadtteil Wunderburg ein. Der Angeklagte brachte eine Flasche
hochkonzentriertes GBL mit in die Wohnung. Von dieser Flüssigkeit tranken zwei Partygäste.
Aufgrund der berauschenden Wirkung des Mittels verloren beide daraufhin das Bewusstsein
und gerieten in lebensgefährliche Atembeschwerden. Ein Mitbewohner des Angeklagten
erkannte in den frühen Morgenstunden des 20.12.2014 den kritischen Gesundheitszustand der
Geschädigten, löste die Party auf und verständigte den Notarzt. Der 27-jährige Konsument hatte
jedoch einen Atemstillstand und dadurch einen irreversiblen Hirnschaden erlitten. Er verstarb an
Heiligabend 2014 im Klinikum Bamberg. Der 24-jährige Konsument konnte aufgrund
rechtzeitiger Beatmung gerettet werden.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Flasche mit GBL frei zugänglich auf den
Wohnzimmertisch in der Wohnung des später Verstorbenen gestellt zu haben, ohne die
Partygäste auf die Gefahren des Konsums aufmerksam zu machen. Die Staatsanwaltschaft
geht davon aus, dass er die Gefährlichkeit der Flüssigkeit kannte. Weiterhin wird dem
Angeklagten zur Last gelegt, keine ärztliche Hilfe geholt zu haben, als er den sich rapide
Hausanschrift
Wilhelmsplatz 1
96045 Bamberg
Haltestelle
Linie 905, 921, 922, 930 ab ZOB
Behindertenparkplatz
nach Anmeldung beim Pförtner
Geschäftszeiten
Mo - Fr 08.30 - 11.30 Uhr
Mo - Do 13.15 - 15.15 Uhr
Kommunikation
Telefon: 0951/833-0
Telefax: 0951/833-1890
verschlechternden Gesundheitszustand der Geschädigten bemerkte. Er soll deren Tod in Kauf
genommen haben, um eigene Schwierigkeiten mit der Polizei zu vermeiden.
Der tragische Tod des 27-Jährigen zeigt deutlich die großen Gefahren, die von der illegalen
Droge GBL ausgehen. GBL wird in der Industrie als Lösungsmittel und Arzneigrundstoff
verwendet. Seit einigen Jahren ist seine berauschende Wirkung bekannt und wird in der
Drogenszene als „Liquid“ oder „Liquid Ecstasy“ konsumiert. Bereits in geringer Überdosierung
kann die Substanz - wie in dem Bamberger Fall - zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand
führen. Erhöht wird die Gefahr, wenn zusätzliche Alkohol, Medikamente oder andere Drogen
eingenommen werden.
101 Js
4352/10
Seite 2