Illegaler Handel mit Schals aus Wolle von Tibetantilopen

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Kommunikation
Medienmitteilung
Datum
Sperrfrist
15. März 2016
Illegaler Handel mit Schals aus Wolle von Tibetantilopen: Die
Schweiz verstärkt die Kontrollen und die internationale
Zusammenarbeit
Seit 2013 führt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) vermehrt
Kontrollen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Schals aus Wolle von
Tibetantilopen (Shahtoosh) durch. Jahr für Jahr werden mehr dieser Luxus-Schals
beschlagnahmt. Um dem illegalen Handel wirksam entgegenzutreten, braucht es eine
internationale Zusammenarbeit und eine gezielte Aufklärung potentieller
Liebhaberinnen und Liebhaber solcher Schals.
Seit 1979 ist der Handel mit Tibetantilopen und deren Erzeugnissen gemäss Anhang I des
Abkommens über den Handel mit geschützten Arten (CITES) verboten, so wie dies
beispielsweise auch für Elefanten, Tiger und Nashörner der Fall ist. Trotz dieses Verbots
wurden im Jahr 2015 allein in der Schweiz mehr als 70 Schals beschlagnahmt (2014 waren
es 29). «Diese Bilanz ist besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass für die Herstellung
eines Schals aus reiner Shahtoosh-Wolle zwei bis fünf Antilopen getötet werden müssen.
Für die im Jahr 2015 beschlagnahmten Schals entspricht das mehr als 280 Tieren», so
Mathias Lörtscher, Leiter Artenschutz beim BLV. Da es unmöglich ist, die Tiere für die Schur
zu domestizieren, werden sie von Wilderern getötet. Dies hat zu einem drastischen
Rückgang ihrer Population von über 90 % geführt. Trotz der Einrichtung eines grossen
Schutzgebiets in China und weiterer Anstrengungen zur Verhinderung ihrer Ausrottung,
bleibt der Bestand gefährdet.
Notwendige internationale Zusammenarbeit
Die in der Schweiz beschlagnahmten Schals sind nur die Spitze des Eisbergs eines illegalen
internationalen Handels. Um ihn wirksam zu bekämpfen und die Kriminellen zu verfolgen, ist
eine internationale Zusammenarbeit und Vernetzung von entscheidender Bedeutung. Diese
Zusammenarbeit ist auch für die Sicherstellung einer wirksamen Struktur zur Unterstützung
der betroffenen Länder im Polizei-, Zoll- und Justizbereich erforderlich.
Konkret arbeitet das BLV als Vollzugsbehörde des CITES in der Schweiz eng mit der EZV,
fedpol, mit dem CITES-Sekretariat und INTERPOL zusammen. «Ein gut koordiniertes
Netzwerk von Fahnderinnen und Fahndern sowie Analystinnen und Analysten ist für den
Wissensaustausch unter den betroffenen Ländern äusserst wichtig. Die Schweiz kontrolliert
aktiv und hat mit ihren Beschlagnahmungen gezeigt, dass ein weltweiter Markt für
Shahtoosh-Schals besteht. Sie hat ihre Zusammenarbeit mit den spezifischen Netzwerken
von INTERPOL intensiviert und damit Zugang zur Auskunftsstelle und zum spezifischen
Netzwerk von INTERPOL», erklärt Ioana Botezatu, Leiterin der strategischen
Entwicklungseinheit von INTERPOL im Bereich Umweltsicherheit.
Information ist die beste Prävention
Die illegale Einfuhr eines Schals aus Shahtoosh-Wolle wird nach dem Bundesgesetz CITES
mit einer Busse bestraft. Zudem werden die Waren von den Behörden beschlagnahmt. Die
Zunahme der Beschlagnahmungen seit 2013 zeigt, dass es nötig ist, die Kontrollen
weiterzuführen und die nationale und internationale Zusammenarbeit zu intensivieren.
Personen, die bereit sind, mehrere tausend Franken für einen Shahtoosh-Schal zu bezahlen,
müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass für jeden Schal zwei bis fünf streng
geschützte Tiere illegal getötet werden und der Kauf von Shahtoosh-Schals darum verboten
ist.
Für Rückfragen:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen BLV
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
[email protected]
Verantwortliches Departement:
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
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