Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Kommunikation Medienmitteilung Datum Sperrfrist 15. März 2016 Illegaler Handel mit Schals aus Wolle von Tibetantilopen: Die Schweiz verstärkt die Kontrollen und die internationale Zusammenarbeit Seit 2013 führt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) vermehrt Kontrollen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Schals aus Wolle von Tibetantilopen (Shahtoosh) durch. Jahr für Jahr werden mehr dieser Luxus-Schals beschlagnahmt. Um dem illegalen Handel wirksam entgegenzutreten, braucht es eine internationale Zusammenarbeit und eine gezielte Aufklärung potentieller Liebhaberinnen und Liebhaber solcher Schals. Seit 1979 ist der Handel mit Tibetantilopen und deren Erzeugnissen gemäss Anhang I des Abkommens über den Handel mit geschützten Arten (CITES) verboten, so wie dies beispielsweise auch für Elefanten, Tiger und Nashörner der Fall ist. Trotz dieses Verbots wurden im Jahr 2015 allein in der Schweiz mehr als 70 Schals beschlagnahmt (2014 waren es 29). «Diese Bilanz ist besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass für die Herstellung eines Schals aus reiner Shahtoosh-Wolle zwei bis fünf Antilopen getötet werden müssen. Für die im Jahr 2015 beschlagnahmten Schals entspricht das mehr als 280 Tieren», so Mathias Lörtscher, Leiter Artenschutz beim BLV. Da es unmöglich ist, die Tiere für die Schur zu domestizieren, werden sie von Wilderern getötet. Dies hat zu einem drastischen Rückgang ihrer Population von über 90 % geführt. Trotz der Einrichtung eines grossen Schutzgebiets in China und weiterer Anstrengungen zur Verhinderung ihrer Ausrottung, bleibt der Bestand gefährdet. Notwendige internationale Zusammenarbeit Die in der Schweiz beschlagnahmten Schals sind nur die Spitze des Eisbergs eines illegalen internationalen Handels. Um ihn wirksam zu bekämpfen und die Kriminellen zu verfolgen, ist eine internationale Zusammenarbeit und Vernetzung von entscheidender Bedeutung. Diese Zusammenarbeit ist auch für die Sicherstellung einer wirksamen Struktur zur Unterstützung der betroffenen Länder im Polizei-, Zoll- und Justizbereich erforderlich. Konkret arbeitet das BLV als Vollzugsbehörde des CITES in der Schweiz eng mit der EZV, fedpol, mit dem CITES-Sekretariat und INTERPOL zusammen. «Ein gut koordiniertes Netzwerk von Fahnderinnen und Fahndern sowie Analystinnen und Analysten ist für den Wissensaustausch unter den betroffenen Ländern äusserst wichtig. Die Schweiz kontrolliert aktiv und hat mit ihren Beschlagnahmungen gezeigt, dass ein weltweiter Markt für Shahtoosh-Schals besteht. Sie hat ihre Zusammenarbeit mit den spezifischen Netzwerken von INTERPOL intensiviert und damit Zugang zur Auskunftsstelle und zum spezifischen Netzwerk von INTERPOL», erklärt Ioana Botezatu, Leiterin der strategischen Entwicklungseinheit von INTERPOL im Bereich Umweltsicherheit. Information ist die beste Prävention Die illegale Einfuhr eines Schals aus Shahtoosh-Wolle wird nach dem Bundesgesetz CITES mit einer Busse bestraft. Zudem werden die Waren von den Behörden beschlagnahmt. Die Zunahme der Beschlagnahmungen seit 2013 zeigt, dass es nötig ist, die Kontrollen weiterzuführen und die nationale und internationale Zusammenarbeit zu intensivieren. Personen, die bereit sind, mehrere tausend Franken für einen Shahtoosh-Schal zu bezahlen, müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass für jeden Schal zwei bis fünf streng geschützte Tiere illegal getötet werden und der Kauf von Shahtoosh-Schals darum verboten ist. Für Rückfragen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Medienstelle Tel. 058 463 78 98 [email protected] Verantwortliches Departement: Eidgenössisches Departement des Innern EDI 2/2 053.1/2013/16768 \ COO.2101.102.7.388335 \ 206.02.01.05
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