Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V. So finden Sie uns: Karlsruher Str. 36 01189 Dresden Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V. Karlsruher Str. 36 01189 Dresden Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V. Täter– Opfer– Ausgleich Dresden-Plauen Tharandter Str. Konfliktschlichtungsstelle für Täter– Opfer– Ausgleich [TOA] Nöt hnit Pl zer Str. au en sc he r Ri ng Ihr Ansprechpartner: Michael Schaarschmidt [email protected] Tel. [03 51] Fax. [03 51] 40 20 8 24/25 40 20 830 tzer chü Cos ring tend Wes Str. ergstr. Windb Sprechzeiten: Mittwoch von 16 - 17 Uhr und nach Vereinbarung r Ka uh lsr er r. St Kohlen str. Achtbeeteweg A 14 Endhaltestelle Tram Linie 3 Bus Linie 66 Richtung »Coschütz« ca. 15 Min Fahrzeit [vom Hbf ] Bankverbindung: Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ 850 503 00 Kto. 3 120 134 103 Besuchen Sie auch unsere Internetseite: www.vsr-dresden.de Täter– Opfer– Ausgleich [TOA] ? Konflikte und Schädigungen haben zu einer Anzeige bei der Polizei geführt. Wir wollen dazu beitragen, dass sich die Beteiligten eigenverantwortlich über den Konflikt auseinandersetzen können. Gemeinsam kann ein Ausgleich ausgehandelt werden. Wenn möglich, auch ohne Gerichtsverfahren. Wichtig Geschädigter und Täter erklären ihre freiwillige Bereitschaft zu diesem Weg eines Ausgleichs. Ein Ausgleich ist dann erfolgreich, wenn beide Seiten mit der Wiedergutmachung zufrieden sind. Täter-Opfer-Ausgleich ist kostenfrei. Lehnt Täter oder Opfer den TOA ab oder scheitert der TOA, entstehen weder dem Opfer noch dem Täter Nachteile im weiteren Verfahren entstehen. Welche Vorteile kann ein TOA für Täter und Opfer haben? Wir können: den Konflikt durch ein persönliches Gespräch beilegen, unnötigen Rechtsstreit vermeiden, wieder normal und friedlich miteinander umgehen, weiterem Ärger vorbeugen. Als Opfer kann ich gegenüber dem Täter: meine Verärgerung und meine Einbußen selber vorbringen, rasch und unbürokratisch eine Schadenswieder- gutmachung erreichen, den zusätzlichen Aufwand eines Zivilverfahrens vermeiden. Als Täter kann ich: mich der Tat und ihren Folgen stellen, Hintergründe für mein Verhalten schildern, zeigen, dass ich die Gefühle des Opfers ernst nehme, den Schaden wiedergutmachen, den Ausgang des Strafverfahrens positiv beein- flussen oder eine Anklageerhebung vermeiden. Ablauf eines Täter– Opfer– Ausgleichs 1 2 3 4 5 Eine Strafanzeige ist erfolgt. Die Staatsanwaltschaft beauftragt die Konfliktschlichtungsstelle, einen TOA abzuklären. Täter und Geschädigter werden zu getrennten Vorgesprächen eingeladen. Im Ausgleichsgespräch treffen sich Opfer und Täter, um mit Unterstützung des Vermittlers über den Vorfall zu sprechen und den Konflikt aufzuarbeiten. Wiedergutmachungsleistungen werden ausgehandelt. Sind alle Beteiligten mit dem Ergebnis einverstanden, kontrollieren wir die Einhaltung der vereinbarten Leistungen. Wir informieren den Staatsanwalt über das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs. Weitere Bereiche des Vereins: Betreuungsweisung Projekte gegen Gewalt Anlauf– und Beratungsstelle Wendeschleife– Kurzzeitwohnen
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