Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V.

Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V.
So finden Sie uns:
Karlsruher Str. 36
01189 Dresden
Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V.
Karlsruher Str. 36
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Verein für soziale Rechtspflege
Dresden e. V.
Täter– Opfer– Ausgleich
Dresden-Plauen
Tharandter
Str.
Konfliktschlichtungsstelle für
Täter– Opfer– Ausgleich [TOA]
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Ihr Ansprechpartner:
Michael Schaarschmidt
[email protected]
Tel. [03 51]
Fax. [03 51]
40 20 8 24/25
40 20 830
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Sprechzeiten:
Mittwoch von 16 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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Kohlen
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Achtbeeteweg
A 14
Endhaltestelle
Tram Linie 3
Bus Linie 66
Richtung »Coschütz«
ca. 15 Min Fahrzeit [vom Hbf ]
Bankverbindung:
Ostsächsische Sparkasse Dresden
BLZ 850 503 00
Kto. 3 120 134 103
Besuchen Sie auch unsere Internetseite:
www.vsr-dresden.de
Täter– Opfer– Ausgleich [TOA] ?
Konflikte und Schädigungen haben zu einer Anzeige bei
der Polizei geführt.
Wir wollen dazu beitragen, dass sich die Beteiligten
eigenverantwortlich über den Konflikt auseinandersetzen können.
Gemeinsam kann ein Ausgleich ausgehandelt werden.
Wenn möglich, auch ohne Gerichtsverfahren.
Wichtig
Geschädigter und Täter erklären ihre freiwillige Bereitschaft zu diesem Weg eines Ausgleichs.
Ein Ausgleich ist dann erfolgreich, wenn beide Seiten mit der Wiedergutmachung zufrieden sind.
Täter-Opfer-Ausgleich ist kostenfrei.
Lehnt Täter oder Opfer den TOA ab oder scheitert der TOA, entstehen weder dem Opfer noch dem Täter Nachteile im weiteren Verfahren entstehen.
Welche Vorteile kann ein TOA für Täter und
Opfer haben?
Wir können:
den Konflikt durch ein persönliches Gespräch beilegen,
unnötigen Rechtsstreit vermeiden,
wieder normal und friedlich miteinander
umgehen,
weiterem Ärger vorbeugen.
Als Opfer kann ich gegenüber dem Täter:
meine Verärgerung und meine Einbußen selber vorbringen,
rasch und unbürokratisch eine Schadenswieder-
gutmachung erreichen,
den zusätzlichen Aufwand eines Zivilverfahrens vermeiden.
Als Täter kann ich:
mich der Tat und ihren Folgen stellen,
Hintergründe für mein Verhalten schildern,
zeigen, dass ich die Gefühle des Opfers ernst
nehme,
den Schaden wiedergutmachen,
den Ausgang des Strafverfahrens positiv beein-
flussen oder eine Anklageerhebung vermeiden.
Ablauf eines Täter– Opfer– Ausgleichs
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Eine Strafanzeige ist erfolgt. Die Staatsanwaltschaft beauftragt die Konfliktschlichtungsstelle,
einen TOA abzuklären.
Täter und Geschädigter werden zu getrennten
Vorgesprächen eingeladen.
Im Ausgleichsgespräch treffen sich Opfer und
Täter, um mit Unterstützung des Vermittlers
über den Vorfall zu sprechen und den Konflikt
aufzuarbeiten. Wiedergutmachungsleistungen
werden ausgehandelt.
Sind alle Beteiligten mit dem Ergebnis einverstanden, kontrollieren wir die Einhaltung der
vereinbarten Leistungen.
Wir informieren den Staatsanwalt über das
Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Weitere Bereiche des Vereins:
Betreuungsweisung
Projekte gegen Gewalt
Anlauf– und Beratungsstelle
Wendeschleife– Kurzzeitwohnen