Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - III B 3 - Berlin, den 16.9.2015 Tel.: 90227 (9227) - 5570 Fax: 90227 (9227) - 5031 E-Mail: [email protected] An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - 2139 Haushaltsgesetz 2016/2017 Kapitel 1040 Titel 52514 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung nach PISA 58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 70 (Synopse, lfd. Nr. 242 a – c) Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist (14.09.2015) Gesamtkosten: 220.000,00 € 220.000,00 € 313.000,00 € 225.789,27 € ./. € 149.309,88 € 548.000 € (313.000 in 2016 und 235.000 € in 2017) Der Bildungsausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: „SenBildJugWiss wird gebeten, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen: Synopse, lfd. Nr. 242 a) Unterpunkt 8: 1. Wer wird/wurde hier beauftragt? 2. Stellen sie die Auftragsinhalte kurz dar? Synopse, lfd. Nr. 242 b) Teilansatz 8: Evaluation und wiss. Erarbeitung der Sprachstandsfeststellung Erbeten wird ein Bericht - - - über die Zielstellung, die mit dieser Maßnahme verfolgt wird und woraus sich diese ergibt, nachdem der Senat davon ausgegangen war, dass sowohl Deutsch Plus 4 als aus QuaSta den Anforderungen einer um ein halbes Jahr vorgezogenen Sprachstandsfeststellung entsprechen würden (s.17/13623, 17/13621), welche Verfahren aktuell zur Anwendung kommen sollen, da die gesetzlichen Neuregelungen zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung erstmals für Kinder, die im Schuljahr 2016/17 schulpflichtig werden, gelten sollen, welche fachlichen Anforderungen an das neue Verfahren gestellt werden, 2 - über die konkrete Maßnahme- und Zeitplanung zur Entwicklung und Implementierung des neuen Verfahrens, wer Evaluation und wissenschaftliche Erarbeitung leisten soll, welcher finanzielle/personelle Mehraufwand mit Evaluation, Entwicklung und Einführung verbunden sein wird und welche finanziellen Konsequenzen dies für die RV Tag haben wird. Synopse, lfd. Nr. 242 c) Zum Teilansatz 1: Wie viele Sprachlerntagebücher verbergen sich hinter dem Teilansatz 1? Warum wurde dieser trotz steigender Kinderzahlen, trotz Ausbau der Kitaplätze nicht erhöht? Zum Teilansatz 8: Um welches neue Verfahren handelt es sich? Welche Meilensteine und welcher Zeitplan bestehen für die Evaluation, Erarbeitung und Implementierung eines neuen Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung?“ Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen: Zum Teilansatz 1 - Sprachlerntagebücher Hinter dem Teilansatz verbergen sich rd. 45.000 herzustellende Sprachlerntagebücher für die zu Beginn und im Lauf des Kitajahres neu in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen aufgenommenen Kinder. Weitere Kosten entstehen für logistische Aufgaben, insbesondere für die Verteilung auf die einzelnen Einrichtungen. Zum Kitajahr 2016/2017 soll ein überarbeitetes Sprachlerntagebuch eingesetzt werden. Die Produktion dieses Sprachlerntagebuchs wird voraussichtlich weniger aufwändig sein, so dass eine Auflagensteigerung aufgrund steigender Kinderzahlen hierüber kompensiert werden kann. Zum Teilansatz 8 – Evaluation und wissenschaftliche Erarbeitung der Sprachstandsfeststellung Derzeit findet im Land Berlin die „Qualifizierte Statuserhebung vierjähriger Kinder in Kitas und Kindertagespflege - QuaSta“ - Anwendung. Es handelt sich um ein Beobachtungsverfahren zur Feststellung des Sprachstandes für alle Kinder zwischen 4,4 und 5,4 Jahren, die eine öffentlich finanzierte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen. Die Statuserhebung QuaSta wird im Mai/Juni jeden Jahres, also rund 14 bis 15 Monate vor Schuleintritt des jeweiligen Kindes durchgeführt. Die pädagogischen Fachkräfte schätzen dabei - unter Nutzung des Sprachlerntagebuchs des Kindes die individuellen Sprachfähigkeiten in den folgenden Bereichen ein: A. B. C. D. Basale Fähigkeiten Phonologische Bewusstheit Sprachhandeln Erste Erfahrungen mit Bild- und Schriftsprache Für die einzelnen Items werden Punkte vergeben. Wird ein bestimmter Schwellenwert an Punkten nicht erreicht, wird dem Kind ein Sprachförderbedarf zugeschrieben. 3 Das Verfahren wird seit 2008 durchgeführt und ist bisher nicht evaluiert worden. Anstoß für eine Optimierung des Verfahrens gibt die Bewertung im Rahmen einer bundesweiten Erhebung von Sprachstandsverfahren und Tests auf Initiative des Mercator-Instituts für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache, durchgeführt von einer interdisziplinären Expertengruppe in 2013. Die Bewertung erfolgte auf der Basis von Qualitätsmerkmalen. Das in Berlin eingesetzte Verfahren QuaSta erfüllte dabei 11 von 32 Qualitätskriterien. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es sich bei QuaSta nicht um einen Test, sondern um ein Beobachtungsverfahren handelt. Vor diesem Hintergrund ist eine Evaluation und die Erarbeitung eines alternativen Beobachtungsverfahrens bzw. die Anpassung des eingesetzten Verfahrens erforderlich. Fachliche Erwartungen hieran sind: Genauere Berücksichtigung der Sprachbiographie des Kindes, insbesondere für Kinder mit einem nicht-deutschen Hintergrund Stärkere Anbindung an das Sprachlerntagebuch und das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege Möglichkeit der Durchführung durch alle pädagogischen Fachkräfte Ergänzung um handlungsorientierte Hinweise für eine ggf. anschließende individuelle Förderung Die fachliche Weiterentwicklung der Fortbildung pädagogischer Fachkräfte Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm BiSS – Bildung durch Sprache und Schrift Von dieser Evaluation nicht betroffen ist das Verfahren, das bei Kindern Anwendung findet, die keine öffentlich finanzierte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen. Bis zum Einsatz eines angepassten Sprachstandsfeststellungsverfahrens kommt weiterhin als Instrument die Qualifizierte Statuserhebung in der jetzigen Fassung zum Einsatz. Frühester Zeitraum für ein angepasstes Verfahren ist das Kitajahr 2017/2018. Die fachlichen Anforderungen eines angepassten Verfahrens müssen durch sozialpädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und durch Kindertagespflegeeltern nach einer angemessenen qualifizierten Einführung erfüllbar sein. Ein Mehraufwand soll weder für die Fachkräfte noch für die betroffenen Kinder entstehen, so dass finanzielle Konsequenzen für die RV Tag derzeit nicht zu erwarten sind. Die Auswahl eines geeigneten Auftragnehmers ist in Zusammenarbeit mit dem Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung in Vorbereitung. Aufträge sind noch nicht vergeben, da Haushaltsmittel noch nicht zur Verfügung stehen. Aussagen zur konkreten Zeit- und Maßnahmeplanung sind aus dem gleichen Grund zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht leistbar. In der Abfolge wird es sich um folgende Schritte handeln: Auswahl eines oder mehrerer Auftragnehmer, Erarbeitung eines Evaluationsverfahrens, Einsatz und Auswertung des Evaluationsverfahrens, Anpassung des bisherigen Instruments, Abstimmung des Verfahrens, Erarbeitung eines Konzepts für die Einführung der Fachkräfte, Implementierung. In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
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