Installationen von Photovoltaikanlagen stellen Bauleistungen dar

Kiel, 18.01.2016
MEDIENINFORMATION
Installationen von Photovoltaikanlagen stellen
Bauleistungen dar - Haftungsrisiko ab 2016
Der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., Lars-Michael Lanbin,
weist darauf hin, dass die Installation einer Photovoltaik-Anlage an oder auf einem Gebäude
ab 2016 als Bauleistung eingestuft wird!
Dies hat zur Folge, dass der Leistungsempfänger ob sofort verpflichtet ist, von dem
Rechnungsbetrag des Leistenden einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vorzunehmen
(Bauabzugsteuer). Dieser Einbehalt ist sodann an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten.
„Die Bauabzugssteuer ist eine Form der Besteuerung, die die illegale Beschäftigung im
Baugewerbe eindämmen soll“, so Lanbin.
Seit dem 01.01.2002 gilt diese Regelung grundsätzlich für Vermieter von Wohnungen oder
Grundstücken, die Bauleistungen beziehen. Seit dem 01.01.2016 wird nunmehr auch die
Installation einer Photovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude als Bauleistung
angesehen. In der Vergangenheit wurde bei der Installation einer solchen Anlage die
Erstellung einer Betriebsvorrichtung angenommen, die nicht zum Einbehalt der Steuer
verpflichtete.
Von der neuen Verpflichtung wird
Abstand genommen, wenn im Zeitpunkt der
Gegenleistung vom leistenden Unternehmen eine Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG)
vorgelegt wird oder wenn das Volumen des Bauvorhabens im laufenden Kalenderjahr
bestimmte Freigrenzen nicht überschreitet.
Allen Auftraggebern ist also ab sofort dringend zu empfehlen, sich eine
Freistellungsbescheinigung vorlegen zu lassen und eine Kopie zu den Bauunterlagen zu
nehmen. Erfolgt die Vorlage dieser Bescheinigung durch den Leistenden nicht, sind 15
Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Der Leistungsempfänger hat dann dem leistenden Unternehmer den Steuereinbehalt zu
bescheinigen. „Erfolgt der Einbehalt nicht, haftet der Kunde für den Steuerbetrag“, warnt
Lanbin.
Autor: Steuerberater Stephan Hübscher, Flensburg
Ansprechpartner:
Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
Dr. Yvonne S. Kellersohn, Telefon: 0431-9979727, E-Mail: [email protected]
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