Blinke 59 • 26789 Leer •Tel.: 04 91-9 27 98 88 •Fax: 04 91-9 27 98 89 [email protected] •www.as-steuerberater.de Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten, damit die Vorsteuer geltend gemacht werden kann! Bitte prüfen Sie alle eingehenden Rechnungen anhand dieser Checkliste! o den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers o die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer o das Ausstellungsdatum o eine fortlaufende Rechnungsnummer, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird o die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung o den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder bei Zahlung vor Rechnungsausstellung den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist o das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist o den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Rechnungen bis 150,- € müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten! o den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers o die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung o das Ausstellungsdatum o den Bruttobetrag o den Steuersatz (7 % oder 19 %)
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