Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten, damit die

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Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten, damit die Vorsteuer geltend
gemacht werden kann! Bitte prüfen Sie alle eingehenden Rechnungen anhand
dieser Checkliste!
o den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
und des Leistungsempfängers
o die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm
vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
o das Ausstellungsdatum
o eine fortlaufende Rechnungsnummer, die zur Identifizierung der Rechnung vom
Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird
o die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände
oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
o den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder bei Zahlung vor Rechnungsausstellung den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des
Entgelts, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der
Rechnung identisch ist
o das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für
die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des
Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
o den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder
sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Rechnungen bis 150,- € müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten!
o den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden
Unternehmers
o die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände
oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
o das Ausstellungsdatum
o den Bruttobetrag
o den Steuersatz (7 % oder 19 %)