Luxemburg schließt sich der Klage Österreichs gegen

Nationalen Aktiounskomitee géint Atomkraaft*
Luxemburg, den 20. November 2015
Luxemburg schließt sich der Klage Österreichs gegen
Hinkley Point C an!
Die Luxemburger Regierung hat heute ihre Ankündigung wahr gemacht und sich der Klage
Österreichs vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das englische Atomkraftwerk Hinkley
Point C angeschlossen. Das “Nationale Aktiounskomitee géint Atomkraaft” begrüßt diesen
Schritt ausdrücklich!
Hauptargument der Klage ist, dass Atomkraft keine innovative Technologie und daher nicht
subventionswürdig sei. Beide Länder stellen sich also klar gegen die Entscheidung der
Europäischen Kommission vom 8. Oktober 2014, wonach die britische Regierung den
Ausbau des AKWs Hinkley Point massiv subventionieren darf.
Die Abmachung mit dem für Bau & Betrieb von Hinkley Point zuständigen Konsortium, einer
Allianz von französischen und chinesischen Konzernen, sieht u.a. einen staatlich
garantierten und indexierten Abnahmepreis von 11 cent/kWh für den Atomstrom vor, und
dies über eine Laufzeit von 35 Jahren! Zum Vergleich: Strom aus landbasierter Windkraft hat
heute schon einen Gestehungspreis von unter 10 cent/kWh. Zusätzlich gibt Großbritannien
eine staatliche Kreditgarantie von bis zu 17 Milliarden Britischen Pfund und verpflichtet sich
zu Ausgleichszahlung bei einer vorzeitigen Schließung der Anlage. Diese Abmachungen
belegen klar, dass Atomkraft ohne Subventionierung nicht mehr wettbewerbsfähig ist. In
der Tat ist es dem französisch-chinesischem Konsortium nur unter diesen,
wettbewerbsverzerrenden Bedingungen möglich, Hinkley Point C mit Aussicht auf Rendite
zu bauen.
"Beihilfen sind dazu da, neue und moderne Technologien zu unterstützen, die im
allgemeinen Interesse aller EU-Staaten liegen. Das trifft bei Atomkraft in keiner Weise zu",
unterstrich der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann die Position seines Landes.
Trotz geringer CO2-Emissionen sei es unbestritten, dass die Gesamtumweltbilanz von
Kernkraftwerken negativ ausfalle. Daher sei die Erzeugung von Atomstrom bis dato - im
Gegensatz zu den Erneuerbaren Energien - auch nicht von den Umwelt- und EnergiebeihilfeLeitlinien der Europäischen Kommission umfasst gewesen.
Luxemburgs Umweltministerin Carole Dieschbourg erklärte die Klageunterstützung durch
unser Land im Juli diesen Jahres in der Abgeordnetenkammer: “Diese Klage ist im Sinne
einer konsequenten Luxemburger Atompolitik ... Es kann nicht sein, dass weiterhin massiv
öffentliches Geld in eine unsichere und unrentable Technik gesteckt wird, die uns dann auch
noch den Marktpreis für Erneuerbare Energien kaputt macht … Wenn wir unsere AntiAtompolitik ernst nehmen, dann müssen wir uns dieser Klage anschließen.“
Eine schnelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in diesem Verfahren ist nicht zu
erwarten, der Baubeginn von Hinkley Point C wird sich somit wohl zumindest verzögern.
Das Nationale Aktionskomitee gegen Atomkraft ist zuversichtlich, dass Österreich und
Luxemburg im anstehenden Gerichtsverfahren Recht behalten und fordert die Luxemburger
Regierung auf, der Atomkraft weiterhin die rote Karte zu zeigen, sei es auf europäischer
Ebene, sei es gegenüber unseren Nachbarländern Frankreich und Belgien!
Kontakt: Paul Polfer, Mouvement Ecologique; [email protected]; +352/621356003
* Mouvement Ecologique, Greenpeace, OGBL, FNCTTFEL-Landesverband, LSAP, déi gréng, Forum, ADR, déi
jonk gréng, DP, FGFC, Luxemburger Kommission Justitia et Pax, KPL, LCGB, Lëtzebuerger Guiden a Scouten, Fair
Trade Lëtzebuerg asbl, déi Lénk, attac Luxembourg, Klima-Bündnis Lëtzebuerg, Eurosolar, Syprolux, FNCTTFELJugend, natur&ëmwelt; Friddensinitiativ asbl, Association Luxembourgeoise de Médecine de l’Environnement
(A.L.M.E.N.), CSV, Ligue CTF.