Nationalen Aktiounskomitee géint Atomkraaft* Luxemburg, den 20. November 2015 Luxemburg schließt sich der Klage Österreichs gegen Hinkley Point C an! Die Luxemburger Regierung hat heute ihre Ankündigung wahr gemacht und sich der Klage Österreichs vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das englische Atomkraftwerk Hinkley Point C angeschlossen. Das “Nationale Aktiounskomitee géint Atomkraaft” begrüßt diesen Schritt ausdrücklich! Hauptargument der Klage ist, dass Atomkraft keine innovative Technologie und daher nicht subventionswürdig sei. Beide Länder stellen sich also klar gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8. Oktober 2014, wonach die britische Regierung den Ausbau des AKWs Hinkley Point massiv subventionieren darf. Die Abmachung mit dem für Bau & Betrieb von Hinkley Point zuständigen Konsortium, einer Allianz von französischen und chinesischen Konzernen, sieht u.a. einen staatlich garantierten und indexierten Abnahmepreis von 11 cent/kWh für den Atomstrom vor, und dies über eine Laufzeit von 35 Jahren! Zum Vergleich: Strom aus landbasierter Windkraft hat heute schon einen Gestehungspreis von unter 10 cent/kWh. Zusätzlich gibt Großbritannien eine staatliche Kreditgarantie von bis zu 17 Milliarden Britischen Pfund und verpflichtet sich zu Ausgleichszahlung bei einer vorzeitigen Schließung der Anlage. Diese Abmachungen belegen klar, dass Atomkraft ohne Subventionierung nicht mehr wettbewerbsfähig ist. In der Tat ist es dem französisch-chinesischem Konsortium nur unter diesen, wettbewerbsverzerrenden Bedingungen möglich, Hinkley Point C mit Aussicht auf Rendite zu bauen. "Beihilfen sind dazu da, neue und moderne Technologien zu unterstützen, die im allgemeinen Interesse aller EU-Staaten liegen. Das trifft bei Atomkraft in keiner Weise zu", unterstrich der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann die Position seines Landes. Trotz geringer CO2-Emissionen sei es unbestritten, dass die Gesamtumweltbilanz von Kernkraftwerken negativ ausfalle. Daher sei die Erzeugung von Atomstrom bis dato - im Gegensatz zu den Erneuerbaren Energien - auch nicht von den Umwelt- und EnergiebeihilfeLeitlinien der Europäischen Kommission umfasst gewesen. Luxemburgs Umweltministerin Carole Dieschbourg erklärte die Klageunterstützung durch unser Land im Juli diesen Jahres in der Abgeordnetenkammer: “Diese Klage ist im Sinne einer konsequenten Luxemburger Atompolitik ... Es kann nicht sein, dass weiterhin massiv öffentliches Geld in eine unsichere und unrentable Technik gesteckt wird, die uns dann auch noch den Marktpreis für Erneuerbare Energien kaputt macht … Wenn wir unsere AntiAtompolitik ernst nehmen, dann müssen wir uns dieser Klage anschließen.“ Eine schnelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in diesem Verfahren ist nicht zu erwarten, der Baubeginn von Hinkley Point C wird sich somit wohl zumindest verzögern. Das Nationale Aktionskomitee gegen Atomkraft ist zuversichtlich, dass Österreich und Luxemburg im anstehenden Gerichtsverfahren Recht behalten und fordert die Luxemburger Regierung auf, der Atomkraft weiterhin die rote Karte zu zeigen, sei es auf europäischer Ebene, sei es gegenüber unseren Nachbarländern Frankreich und Belgien! Kontakt: Paul Polfer, Mouvement Ecologique; [email protected]; +352/621356003 * Mouvement Ecologique, Greenpeace, OGBL, FNCTTFEL-Landesverband, LSAP, déi gréng, Forum, ADR, déi jonk gréng, DP, FGFC, Luxemburger Kommission Justitia et Pax, KPL, LCGB, Lëtzebuerger Guiden a Scouten, Fair Trade Lëtzebuerg asbl, déi Lénk, attac Luxembourg, Klima-Bündnis Lëtzebuerg, Eurosolar, Syprolux, FNCTTFELJugend, natur&ëmwelt; Friddensinitiativ asbl, Association Luxembourgeoise de Médecine de l’Environnement (A.L.M.E.N.), CSV, Ligue CTF.
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