Kurz-Betriebsanleitung für Anschlagketten

D-87700 Memmingen
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Kurz-Betriebsanleitung für Anschlagketten
Die folgenden Angaben erheben nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Umgang mit
Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln sind den
einschlägigen berufgenossenschaftlichen und staatlichen
Vorschriften zu entnehmen.
Ein- und mehr-strängige Anschlagketten nach EN 818 Teil 4,
Güteklasse 8 sowie Güteklassen 10 + 12 (PAS 1061)
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Nur zum Anschlagen und Heben von Lasten
Eine Falsch-Anwendung kann einen Lastabsturz zur
Folge haben. Im Hängegang darf nur angeschlagen
werden, wenn sichergestellt ist, dass die Ketten nicht
verrutschen.
 6)Anschlagketten ohne oder mit unleserlichem
Kennzeichnungsanhänger dürfen nicht verwendet
werden; der Neigungswinkel eines Stranges darf nicht
größer als 60° sein.
 7)Ketten nicht knoten. Verdrehte Ketten vor dem Heben
ausdrehen.
 1)Unsachgemäßer Umgang mit Anschlagketten stellt
8)
Ketten nicht über scharfe Kanten führen
eine Gefahr für das Leben von Personen und Gütern
(Kanten-Radius kleiner als Nenndicke der Kette).
dar. Insbesondere ist die Person unter oder neben der
Durch Kantenschoner bzw. durch Zwischenlagen
Last gefährdet. Vorsicht vor pendelnden Lasten.
schützen. Beim Einsatz an ungeschützten scharfen
Achtung: Zusammenbau unterschiedlicher KettenKanten ist die Tragfähigkeit der Kette in der gewählten
Güten und von Ketten unterschiedlicher Hersteller nur
Anschlagart nach DGUV Regel 100-500 um 20 %
nach Rücksprache mit dem betreffenden Hersteller.
zu reduzieren (in DE, CH und LU – in AT Reduzierung
Eine Montage darf nur durch befähigte Personen
um 50 %) oder eine Ketten-Nenndicke höher zu
erfolgen.
verwenden – dabei sind Stöße und Dynamik zu
Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene
vermeiden.
Personen und unter Beachtung der EN 818 Teil 4, 6,
PAS 1061 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8;
  9)Bei Umschlingung / Schnür- oder Hängegang von
DGUV Information 209-013 (ZH 1/103a), DGUV Regel
Tragarmen oder Lasten muss der Durchmesser oder
109-004 (ZH 1/323), DIN 685 Teil 5, Benutzung von
die Breite des Tragarmes bzw. der Last mind. die
Ketten, DIN EN 1677 geschmiedete Ketten-Zubehör­
3-fache Kettenteilung aufweisen. Darüber hinaus
teile, Krane DGUV Vorschrift 52.
scharfe Kanten (Punkt 8) beachten.
 5)Verkürzungen dürfen nur mit Verkürzungshaken bzw. Klauen hergestellt werden. Auf die richtige Anwendung
beim Einkürzen und beim Lastentransport achten.
a)Stößen und dynamischen Belastungen,
b)nicht-symmetrischer (ungleichmäßiger) Belastung
(reduzierte Lastanschlagfaktoren),
c)Verwendung im Schnürgang (20 % Tragkraft­
reduzierung),
d)Einsatz außerhalb folgender Temperatur­bereiche
in den Güteklassen (GK):
GK 8: – 40° bis 200 °C, HIT GK 10: – 40° bis 200 °C,
HIT PRO GK 12: – 40° (für – 60° unbedingt
Rücksprache mit dem Lieferanten) bis 200 °C
e)bei Einsatz mit mehr als 20.000 Lastwechseln und
hoher dynamischer Beanspruchung: mindestens
um eine Ketten-Nenndicke erhöhen – Rücksprache
mit dem Lieferanten,
f)Einsatz als Lastmagnet-Anschlagketten (Elektro­Magnete): mind. um eine Ketten-Nenndicke
erhöhen – Rücksprache mit dem Lieferanten.
nd
en
  4)Nur geeignete und ausreichend dimensionierte
Anschlagstellen verwenden, nicht unter
­Umschnürungen fassen.
we
  3)Lastgewicht und Schwerpunkt ermitteln:
Die zulässige Tragfähigkeit (WLL) der Anschlagkette
darf nicht überschritten werden. Unbenutzte
Ketten-Stränge in den Aufhängekopf einhängen.
10)Abweichungen von normalen Einsatzbedingungen
erfordern Tragfähigkeitsreduzierungen, wie z. B. bei
Bi
tte
 2)Vor jeder Inbetriebnahme: Anschlagketten durch
sorgfältige Sicht-Kontrolle auf Schäden und
Einsatzsicherheit überprüfen; Benutzer-Information /
Betriebsanleitung lesen und beim Gebrauch
beachten. Benutzungsverbot bei: mechanischen
Beschädigungen durch Quetschung, Einkerbung,
Rissbildung oder Bruch, Deformation durch Verdrehen
oder Eindrücken, Dehnung der ganzen Kette oder eines
Kettengliedes um innen 5 % oder mehr, Abnahme der
Nenndicke an irgendeiner Stelle um mehr als 10 %.
12)Beschlag- und Zubehörteile von Anschlagketten:
Benutzungsverbot bei mechanischen Beschädigungen durch Quetschung, Einkerbung oder Rissbildung,
Verformung durch Verbiegen, Verdrehen oder
Eindrücken, Beschädigungen an Sicherungen sowie
bei Querschnittsminderungen von 5 % und mehr bei
Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und Haken,
Aufweitung des Hakens um mehr als 10 %.
OriginalEG-Konformitätserklärung
13) Haken dürfen nicht an der Spitze belastet werden;
Aufhängeglieder müssen im Kranhaken frei beweglich
sein. Die Last darf nur im Hakengrund und in
Lastrichtung angehoben werden. Kettenbauteile dürfen
nicht auf Biegung beansprucht werden.
14)Überprüfung und Instandsetzung von Anschlagketten
nur durch befähigte Personen; Prüfung spätestens
nach einem Jahr; mindestens alle 3 Jahre müssen
Ketten einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit
unterzogen werden. Beim Dauereinsatz der Anschlagketten müssen die Prüfintervalle nach Betriebs­
sicherheitsverordnung verkürzt werden.
Translation of the Original
EC Declaration of Conformity
im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II Teil 1A
according to guideline 2006/42/EC, appendix II part 1A
Hiermit erklären wir, dass die Maschine
Hereby we declare that the machine
ANSCHLAGKETTEN GÜTEKLASSE 8 / 8W / 10 / 12
1-/ 2-/ 3-/ 4-strängig, endlos mit Kettenbauteilen
CHAIN SLINGS GRADE 80 / 100 /120
1-/ 2-/ 3-/ 4-leg, endless with components
Seriennummer: siehe Typenschild
Serial number:
Baujahr:
Year of manufacture: see label
siehe Typenschild
see label
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht.
is in accordance with guideline 2006/42/EC.
Bevollmächtigter für die Zusammenstellung der
technischen Unterlagen:
Representative for collection of the technical
documents:
PFEIFER SEIL- UND HEBETECHNIK GMBH
DR.-KARL-LENZ-STRASSE 66
D-87700 MEMMINGEN
TELEFON +49 (0) 83 31- 937- 112
TELEFAX +49 (0) 83 31- 937- 113
[email protected]
INTERNETwww.pfeifer.de
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Diese EG-Konformitätserklärung wurde ausgestellt:
The EC Declaration of Conformity was certificated:
i.V. Wolfgang Gerster
Leitung Produktmanagement
Anschlag-/Zurrtechnik
Memmingen, 23.9.2015
Wolfgang Gerster
Head of Product Management
Lifting and Lashing Equipment
Memmingen, 23.9.2015
09.15.1c WA 168808
11) Einsatz-Verbot für Anschlagketten GK8 und höher in
Säuren, Laugen, Beizereien, Feuerverzinkereien und
ähnlichen Betrieben (korrosionsfördernd), wegen
unsichtbarem Rostfraß in den Fugen, bzw. wegen
Versprödung oder Rissbildung (Wasserstoff-­
Versprödung).