Vorgaben für das Führen der Wochenberichte - Kanonikus

Kanonikus-Kir-Realschule plus und Fachoberschule
Mainz-Gonsenheim
Vorgaben für das Führen der Wochenberichte
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E-Mail:
06131-97 2280
06131-97 22828
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1. Es sind die Vorlagen der Schule zu verwenden. Erste Seite des Berichtsheftes ist das Deckblatt, zweite Seite die „Übersicht der Abwesenheits- und zusätzlichen Anwesenheitszeiten im
Praktikum“. Es folgen die Wochenberichte in chronologischer Reihenfolge (aktuellster Bericht
vorne, ältester hinten).
2. Die Wochenberichte sind ordentlich und sauber zu führen, d.h. keine Durchstreichungen,
keine Eselsohren, alle notwendigen Angaben vorhanden.
3. Die aussagekräftigen Eintragungen können entweder hand- oder maschinenschriftlich (also
z.B. am PC eingegeben) erfolgen – nicht beides.
4. Die Summe der gearbeiteten Stunden einer Woche sind einzutragen. Bei von der Vorgabe
abweichender Stundenanzahl sind Begründung (z.B. Urlaub) und genaues Datum anzugeben.
5. Die Wochenberichte sind in einen Schnellhefter in chronologischer Reihenfolge (der aktuellste Bericht vorne, der älteste hinten) einzuheften. Es wird immer das ganze Berichtsheft abgegeben.
6. Auf der monatlichen Bestätigung der Wochenberichte sind Urlaubstage, Krankheitstage und
Zusatzarbeitstage mit jeweiligem Datum einzutragen. Zusätzlich sind diese Tage auf der
„Übersicht der Abwesenheits- und zusätzlichen Anwesenheitszeiten im Praktikum“ (2. Seite
Ihres Berichtsheftes) einzutragen.
7. Die Bestätigung der Wochenberichte muss vor Einreichung bei der Schule vom Praktikanten
selbst sowie vom Praktikumsbetreuer unterschrieben werden. Ist der Praktikumsbetreuer
abwesend, muss ein anderer Mitarbeiter in Vertretung unterschreiben mit dem Zusatz „i.V.“.
8. Das Vorlegen der Wochenberichte erfolgt unaufgefordert monatlich, spätestens am zweiten
Dienstag des Folgemonats. Der jeweilige Monat muss vollständig sein, d.h. auch für die Wochen, in denen Sie Urlaub haben oder krank sind, müssen Sie einen Wochenbericht anlegen.