Informationen der Tarifkommission der Gewerkschaft ver.di bei der Bundesagentur für Arbeit Berlin, den 19.08.2015 15. Änderungstarifvertrag BA ist unterschrieben Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 15. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag BA ist unterschrieben und tritt zum 01.09.2015 in Kraft. Mit diesem Änderungstarifvertrag sind folgende Fach- und Organisationskonzepte tarifiert: - Fachkonzept Inkasso - Fachkonzept MobiPro-EU - Fachkonzept AMZ - Fachkonzept ZAV – - Fachkonzept Zentrale - Fachkonzept BA-SH - Fachkonzept IT-Systemhaus Einige Fachkonzepte sind bereits vor dem 01.09.2015 in Kraft getreten. Wenn in diesem Zusammenhang (formal) ein neuer Dienstposten übertragen wurde, der im Ergebnis der Tarifierung zu einem höheren als dem bisherigen Gehalt (Festgehalt zuzüglich Funktionsstufen) führt, dann wird die seit Übertragung bestehende monatliche Differenz nachgezahlt. Besitzstand Für Beschäftigte, denen im Zuge der Umsetzung der Fachkonzepte MobiPro-Eu (ZAV) und AMZ mit Wirkung vom 1.1.2015 ein Dienstposten im Operativen Service übertragen worden ist, haben wir einen Besitzstand mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2016 vereinbart. Dieser Besitzstand umfasst alle tätigkeitsabhängigen Funktionsstufen. Bei den tätigkeitsunabhängigen Funktionsstufen werden die „Titelverwaltung“ und die „Fachbetreuung“ erfasst. Der Besitzstand nimmt an zukünftigen Entgelterhöhungen teil. Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung Mit dem 15. ÄTV-BA wird der § 18 TV-BA geändert. Bei künftigen Neueinstellungen wird eine bei einem anderen Arbeitgeber in einem vorherigen Beschäftigungsverhältnis erworbene einschlägige Berufserfahrung angerechnet. Auswirkungen kann die Änderung der Tarifvorschrift auf die individuelle Entwicklungsstufenzuordnung haben. Einschlägig ist eine Vor-Beschäftigung, wenn sie nach Aufgabeninhalt, Anforderungsniveau und Kompetenzanforderung dem bei der Einstellung in die BA übertragenen Dienstposten vergleichbar ist. Kolleginnen und Kollegen, die bereits vor dem 01.09.2015 bei der BA beschäftigt waren, und bei deren damaliger Neueinstellung eine eventuelle externe einschlägige Berufserfahrung aufgrund des alten Tarifrechtes nicht berücksichtigt werden konnte, können einen Antrag auf Überprüfung an den Arbeitgeber stellen. Zur Vereinfachung der Beantragung wird von den örtlichen IS ein Antragsformular angeboten. Der Nachweis anzuerkennender einschlägiger Berufserfahrung muss durch die Beschäftigten erbracht werden. Als Nachweise dienen zum Beispiel Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsbeschreibungen. Bei eventuellen nachträglichen Korrekturen ist die 6-monatige Ausschlussfrist gem. § 39 TV-BA (ab dem Tag der individuellen Antragstellung) zu beachten. Anträge, die mit Bezug auf das Urteil des EuGH vom 5.12.2014 bereits gestellt wurden, werden durch die BA aufgrund der neuen Tarifvorschrift automatisch neu geprüft. Natürlich stehen wir unseren Mitgliedern für eine Beratung zu diesem Thema gern zur Verfügung. WIR sind für euch da! ver.di-BA-Tarifkommission ver.di-Bundesfachgruppe ver.di-Fraktion im Hauptpersonalrat Gemeinsam können wir etwas erreichen: Handele mit – werde Mitglied bei ver.di. Tarifarbeit bei der BA im Internet Herausgeber: ver.di- Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin v.i.S.d.P: Achim Meerkamp Kontakt: [email protected]
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