15. Änderungs-TV unterschrieben

Informationen der
Tarifkommission
der Gewerkschaft ver.di
bei der
Bundesagentur für Arbeit
Berlin, den 19.08.2015
15. Änderungstarifvertrag BA ist
unterschrieben
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der 15. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag BA ist unterschrieben und tritt zum
01.09.2015 in Kraft.
Mit diesem Änderungstarifvertrag sind folgende Fach- und Organisationskonzepte
tarifiert:
- Fachkonzept Inkasso
- Fachkonzept MobiPro-EU
- Fachkonzept AMZ
- Fachkonzept ZAV –
- Fachkonzept Zentrale
- Fachkonzept BA-SH
- Fachkonzept IT-Systemhaus
Einige Fachkonzepte sind bereits vor dem 01.09.2015 in Kraft getreten. Wenn in diesem
Zusammenhang (formal) ein neuer Dienstposten übertragen wurde, der im Ergebnis der
Tarifierung zu einem höheren als dem bisherigen Gehalt (Festgehalt zuzüglich
Funktionsstufen) führt, dann wird die seit Übertragung bestehende monatliche Differenz
nachgezahlt.
Besitzstand
Für Beschäftigte, denen im Zuge der Umsetzung der Fachkonzepte MobiPro-Eu (ZAV)
und AMZ mit Wirkung vom 1.1.2015 ein Dienstposten im Operativen Service übertragen
worden ist, haben wir einen Besitzstand mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2016
vereinbart. Dieser Besitzstand umfasst alle tätigkeitsabhängigen Funktionsstufen. Bei den
tätigkeitsunabhängigen Funktionsstufen werden die „Titelverwaltung“ und die
„Fachbetreuung“ erfasst. Der Besitzstand nimmt an zukünftigen Entgelterhöhungen teil.
Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung
Mit dem 15. ÄTV-BA wird der § 18 TV-BA geändert. Bei künftigen Neueinstellungen
wird eine bei einem anderen Arbeitgeber in einem vorherigen Beschäftigungsverhältnis
erworbene einschlägige Berufserfahrung angerechnet. Auswirkungen kann die
Änderung der Tarifvorschrift auf die individuelle Entwicklungsstufenzuordnung haben.
Einschlägig ist eine Vor-Beschäftigung, wenn sie nach Aufgabeninhalt,
Anforderungsniveau und Kompetenzanforderung dem bei der Einstellung in die BA
übertragenen Dienstposten vergleichbar ist.
Kolleginnen und Kollegen, die bereits vor dem 01.09.2015 bei der BA beschäftigt
waren, und bei deren damaliger Neueinstellung eine eventuelle externe einschlägige
Berufserfahrung aufgrund des alten Tarifrechtes nicht berücksichtigt werden konnte,
können einen Antrag auf Überprüfung an den Arbeitgeber stellen.
Zur Vereinfachung der Beantragung wird von den örtlichen IS ein Antragsformular
angeboten. Der Nachweis anzuerkennender einschlägiger Berufserfahrung muss durch
die Beschäftigten erbracht werden. Als Nachweise dienen zum Beispiel Arbeitszeugnisse
oder Tätigkeitsbeschreibungen.
Bei eventuellen nachträglichen Korrekturen ist die 6-monatige Ausschlussfrist gem. § 39
TV-BA (ab dem Tag der individuellen Antragstellung) zu beachten.
Anträge, die mit Bezug auf das Urteil des EuGH vom 5.12.2014 bereits gestellt wurden,
werden durch die BA aufgrund der neuen Tarifvorschrift automatisch neu geprüft.
Natürlich stehen wir unseren Mitgliedern für eine Beratung zu diesem Thema gern zur
Verfügung.
WIR sind für euch da!
ver.di-BA-Tarifkommission
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Gemeinsam können wir etwas erreichen:
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