aktuelles Tarifinfo Anlage 5 BARMER GEK

TARIF
ı nƒ o
März 2015
für die Beschäftigten der BARMER GEK
Ergebnis der Tarifverhandlungen
zu einer neuen Anlage 5 / Eingruppierungsordnung
Was beinhaltet das konkret?
Das Wichtigste zu Beginn!
Besitzstand – für alle aktuell Beschäftigten
in der BARMER GEK dauerhaft auf:
bearbeitung »nichtärztliche Leistung« (LGS) bis
bisherige Vergütungsgruppe
31.12.2017 gesichert
Gehaltsentwicklung der jeweiligen Vergütungsgruppe (Stufenentwicklung)
zukünftige Gehaltserhöhungen werden nicht
angerechnet, das bedeutet: Der Besitzstand wird
nicht abgeschmolzen!
bereits vorhandene Besitzstände bleiben unangetas-
ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 4, 10112 Berlin, verantwortlich: Sylvi Krisch, Tel. 030 / 6956-1933, [email protected]
Herstellung: freeStyle grafik, Hannover.
Zulage für Krankengeldfallsteuerung und Sach-
Beschäftigte mit Feststellungsbefugnis, die zum
1.4.2015 die Hälfte der Wartezeit zur VG 6
erfüllt haben, werden mit Ablauf der Wartezeit in
VG 6 höhergruppiert, unabhängig von der neuen
Eingruppierungsordnung
Besitzstand auch dann, wenn Beschäftigte nach
tet, es sei denn, dass diese schon bestehenden Be-
einer beruflichen Förderung mit einer damit ein-
sitzstände bereits ausdrücklich eine Abschmelzung
hergehenden Höhergruppierung wieder rückgrup-
vorsehen (individuelle Vereinbarungen zwischen Ar-
piert werden, weil sie den Anforderungen des
beitgeberin und Beschäftigtem)
höherwertigen Arbeitsplatzes nicht gerecht werden. Gleiches gilt auch, wenn Beschäftigte die Einarbeitung auf den höherwertigen Arbeitsplatz auf
eigenen Wunsch beenden.
Überblick über die Struktur der
neuen Eingruppierungsordnung
Übersicht
Eingruppierung Fläche
eine Eingruppierungsordnung für alle Beschäftigten
Zentrum Krankengeld
VG
Angleichung Fläche und Hauptverwaltung
Zentrum Regress
VG
Angleichung BARMER und GEK
Tätigkeitsbeispiele in der neuen Eingruppierungsordnung wirken unmittelbar für alle Einstellungen
ab dem 1.4.2015 –—> Transparenz und Rechtssicherheit
orientiert sich an der neuen Struktur der
BARMER GEK nach »aufbruch«
Oberbegriffe wie z.B. »gründliche Fachkenntnisse«
bleiben erhalten
der größte Anteil AK in VG 6
Vertrieb: Wahlrecht der Vertriebsbeauftragten im
Zusammenhang mit Prämiensystem (alt und neu)
/
–
Zentrum Himi
VG / Zentrum Pflege
VG – Zentrum Krankenhaus
VG / / / Zentrum Versorgungsmanagement VG / Zentrum Allgemeine Leistung
VG – Zentrum Ambulante Versorgung
VG Zentrum Beitrag
VG / Zentrum Abrechnung
VG / Telefongeschäftsstelle
VG / Landesvertretungen
VG / / Geschäftsstellen
VG / Dienstleistungszentrum
VG – Übersicht Vertrieb
Bisher haben Vertriebsbeauftragte die VG 7* mit
Hintergrund
bisheriger Prämienregelung; d.h. ab dem 151. Punkt
Die regionalen Gegebenheiten und Potenziale sind
8,00 Euro/Punkt
bundesweit sehr unterschiedlich. Wir finden, dass
Neu: VG 6 mit höherer Prämienregelung; d.h. ab
Beschäftigte insbesondere im Vertrieb mit Blick auf
dem 1. Punkt 17,00 Euro/Punkt und z.B. 90 Euro bei
die Ausgangssituation und ihre persönliche Situation
erfolgreicher JAGler-Rückwerbung
selbst entscheiden dürfen müssen, was für sie das
»richtige« Modell ist. Die Gründe für eine Entschei-
Wahlrecht für Bestandsbeschäftigte:
dung für das eine oder das andere Modell sind
Bestandsbeschäftigte können nun bis zum 30.4.2015
sicher sehr unterschiedlich. So spielen persönliche,
einmalig entscheiden, ob sie einen Besitzstand auf
familiäre Aspekte wie aber auch Erfahrungswerte
die VG 7 mit der bisherigen Prämienregelung in An-
und finanzielle Gesichtspunkte bei dieser Entschei-
spruch nehmen wollen. Dieses müssen die Beschäf-
dung in unterschiedlicher Ausprägung eine Rolle.
tigten gegenüber der zuständigen Gebietsleitung in
schriftlicher Form erklären.
* alt GEK VG 6
Wenn ein/e Beschäftigte/r nicht die Regelung
des Besitzstandes ausdrücklich wählt, greift für sie/
ihn das neue Prämiensystem –—> VG 6 mit höherer
Prämie.
Hauptverwaltung
es gibt Tätigkeiten, die mit der Fläche
vergleichbar sind, und es gibt Tätigkeiten, die nicht
Beispiel 101030
Grundsatz / Analysen / Rehabilitation
mit der Fläche vergleichbar sind
grundsätzlich richtet sich die Eingruppierung der
Beschäftigten der Hauptverwaltung nach den
Oberpunkten:
– Umfang an selbstständiger Leistung,
– Grad der Schwierigkeit des Aufgabengebietes
– und der damit verbundenen Verantwortung
Z.B. Fachreferentin VG 8, Fachreferentin in einem
besonders schwierigen Aufgabengebiet VG 9
In der weiteren Betrachtung setzen sich die Tätigkei-
Teamleitung
VG 11:
Planen, Entscheiden, Ausführen
Fachkoordination
VG 10:
Planen, Entscheiden, Ausführen
Sachbearbeitung
VG 7:
Planen, Ausführen, geringerer
Anteil an Entscheidung im
Sinne von selbstständiger Leistung und Ermessensspielraum
als in VG 8
ten/Stellen aus bis zu 4 weiteren Kriterien zusammen
und werden je nach Ausprägung bewertet:
unterstützen – ausführen – planen/konzipieren/
Grundsätzlich gilt, dass in allen Teams mit TL der
VG 11/12 die Stelle Fachkoordination jeweils eine VG
unter der Stelle TL eingruppiert wird.
kontrollieren – entscheiden
Dieses Tarifinfo gibt in erster Linie eine Orientierung. Jede individuelle
Situation können wir in diesem Rahmen aber nicht darstellen. Für Fragen
und individuelle Beratung stehen wir unseren ver.di-Mitgliedern gerne
zur Verfügung. Wende dich / wenden Sie sich bitte an die auf der Rückseite aufgeführten Ansprechpartner/-innen.
Fragen und Antworten
Frage 1: Ich habe eine höhere
Frage 4: Ich habe meine Fest-
Frage 8: Ich bin als Vertriebsbe-
Vergütungsgruppe im Besitzstand
stellungsbefugnis im Dezember
auftragte aktuell in der VG 7 ein-
als die, die nach Anlage 5 für
2013 erhalten. Dann muss ich
gruppiert. Kann die Arbeitgeberin
meine Stelle/Tätigkeit vorgesehen
2,5 Jahre warten, bis ich in die
bestimmen, dass ich zukünftig in
ist. Kann die Arbeitgeberin verlan-
VG 6 komme. Ist mir der Weg jetzt
der VG 6 mit dem neuen Prämien-
gen, dass ich entsprechend meiner
verwehrt?
system eingruppiert bin?
Vergütungsgruppe im Besitzstand
Antwort: Nein. Entscheidend
Antwort: Nein. Die Bestandsbe-
beschäftigt werde und mir eine
ist, dass zum 1.4.2015 die Hälfte
schäftigten haben ein einmaliges
entsprechende Stelle anbieten?
der Wartezeit bereits erfüllt ist. Ist
Wahlrecht bis zum 30.4.2015! Antwort: Ja, das Recht hat
die Arbeitgeberin wie bisher auch.
das der Fall, erfolgt der Besitzstand auf Basis der VG 6. Wichtig dabei ist die Frage der
Anforderungen und Qualifikatio-
Frage 5: Ich bin als Teamleiter/in
nen. Denn ggf. muss die Arbeit-
im Beitragszentrum »vorbehaltlich
geberin hierbei dafür sorgen,
neuer Tarifierung« in die VG 10
dass Beschäftigte zu qualifizieren
eingruppiert. Werde ich aufgrund
sind. des neuen Tarifvertrages in die
VG 9 zurückgruppiert?
Frage 2: Ich bin im Rahmen von
Frage 9: Ich arbeite aktuell
im Servicetelefon und bin mit der
VG 5 eingruppiert. Was ist meine
zukünftige Ziel-VG?
Antwort: VG 6. Frage 10: Ich arbeite im Krankengeldzentrum und arbeite im
Antwort: Nein. Die Regelung
Team mit Tätigkeiten der VG 5. Ich
»aufbruch« versetzt worden und
zum Besitzstand gilt auch für Be-
möchte mich verändern und in die
möchte nach »aufbruch« auf ei-
schäftigte, die vorbehaltlich einer
Krankengeldfallsteuerung (VG 6)
genen Wunsch in einen anderen
späteren Tarifierung höhergrup-
wechseln. Geht das?
Bereich wechseln und eine niedri-
piert wurden – in dem Fall die
ger eingruppierte Tätigkeit über-
VG 10. nehmen. Behalte ich meinen Besitzstand aus Anlage 5?
Antwort: Nein. Die Besitz-
Antwort: Ja, wenn im Team
Krankengeldfallsteuerung eine
freie Stelle vorhanden ist. Die
Frage 6: Ich beende meine Aus-
Arbeitgeberin muss die ggf. not-
bildung in der BARMER GEK und
wendige berufliche Förderung
standswahrung (auch als Schlech-
werde Kundenberaterin in einer
sicherstellen. terstellungsverbot bezeichnet)
Geschäftsstelle – welche VG be-
ist grundsätzlich ein Begriff des
komme ich?
Arbeits- und Verwaltungsrechts.
Antwort: Nach der Einarbei-
Frage 11: Für wen gilt die neue
Eingruppierungsordnung? Und ab
Sie gibt Beschäftigten Rechts-
tungszeit direkt die VG 6.
sicherheit bei vom Arbeitge-
Entfall der bisherigen Wartezeit
ber veranlassten geänderten
von 2,5 Jahren im Rahmen der
entsprechende Zustimmung er-
Strukturen und daraus folgenden
Erteilung einer Feststellungs-
folgt, zum 1.4.2015 in Kraft.
Auswirkung auf deren Arbeitsver-
befugnis. Grundsätzlich gilt sie für alle Be-
hältnissen. wann gilt sie?
Antwort: Sie tritt, sofern die
schäftigten, wobei die BestandsFrage 7: Ich wechsle nach mei-
beschäftigten die Besitzstands-
Frage 3: Werden zukünftige
ner Ausbildung in den Vertrieb.
wahrung haben und für den
tariflich vereinbarte Gehaltserhö-
Wie lautet meine neue Ziel-VG?
Bereich IT noch verhandelt werden
Antwort: VG 6 mit höherer
muss. Durch die zeitlichen Umset-
hungen mit meinem Besitzstand
verrechnet?
Antwort: Nein! Die Gehaltserhöhungen werden wie vereinbart gezahlt. Prämie (ab dem 1. Punkt:
zungswellen von »aufbruch« kann
17,00 Euro) sie in der persönlichen Ausprägung auch später greifen.
Für alle Neueinstellungen ab
1.4.2015 wirkt sie unmittelbar. Von nix kommt nix! ver.di-Mitglied werden! www.mitgliedwerden.verdi.de
ver.di-Ansprechpartner/-innen
Stand: März 2015
in Baden-Württemberg
Claudia Chirizzi, Tel. 0711 / 8 87 88 - 0400,
Theodor-Heuss-Straße 2 / Haus 1, 70174 Stuttgart
in Schleswig-Holstein + Mecklenburg-Vorpommern
Michael Rüther, Tel. 0431 / 66 08 - 01,
Dänische Str. 3-9, 24103 Kiel
in Berlin + Brandenburg
Andreas Stoll, Tel. 030 / 88 66 - 5280,
Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin
in Nordrhein-Westfalen
Helmut Schneider, Tel. 0211 / 6 18 24 - 300,
Karlstraße 123-127, 40210 Düsseldorf
in Bayern
Robert Jung, Tel. 089 / 5 99 77 - 1040,
Schwanthalerstr. 64, 80336 München
in Rheinland-Pfalz + im Saarland
Alfred Staudt, Tel. 0681 / 9 88 49 - 0,
St. Johanner Str. 49, 66111 Saarbrücken
in Hamburg
Roland Kohsiek, Tel. 040 / 28 58 - 4051,
Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
in Sachsen + Sachsen-Anhalt + Thüringen
Angelika Nikisch, Tel. 0341 / 5 29 01 - 241,
Karl-Liebknecht-Str. 30-32, 04107 Leipzig
in Hessen
Cornelia Kröll, Tel. 069 / 25 69 - 1215,
Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt/M.
ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich Sozialversicherung
Sylvi Krisch, Tel. 030 / 69 56 - 1933,
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
in Niedersachsen + Bremen
Andrea Wemheuer, Tel. 0511 / 1 24 00 - 141,
Goseriede 10, 30159 Hannover
E-Mail
Alle ver.dianerInnen sind unter
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zu erreichen.
Mehr Infos im Netz unter
http://sozialversicherung.verdi.de/fachgruppen/gesetzliche-krankenversicherung/barmer-gek
Mitgliedsnummer
Beitrittserklärung
Titel / Vorname / Name
Änderungsmitteilung
Staatsangehörigkeit
Ich möchte Mitglied werden ab
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Geburtsdatum
0
Straße
Hausnummer
PLZ
1
Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)
Beschäftigungsdaten
Beamter/in
Selbständige/r
freie/r Mitarbeiter/in
Erwerbslos
Vollzeit
Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:
Azubi-Volontär/inReferendar/in
bis
Praktikant/in
bis
ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in
0
E-Mail
Wohnort
Geschlecht
Arbeiter/in
Angestellte/r
2
Straße
weiblich
männlich
Ich wurde geworben durch:
Name Werber/in
Hausnummer
Mitgliedsnummer
PLZ
Ort
Schüler/in-Student/in
(ohne Arbeitseinkommen)
Ich war Mitglied in der Gewerkschaft
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bis
Altersteilzeit von
ausgeübte Tätigkeit
bis
bis
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Bruttoverdienst
Sonstiges:
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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DE61ZZZ00000101497
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SEPA-Lastschriftmandat
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mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto
Lohn- / Gehaltsgruppe
o. Besoldungsgruppe
Tätigkeits- / Berufsjahre
o. Lebensalterstufe
€
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