TARIF ı nƒ o März 2015 für die Beschäftigten der BARMER GEK Ergebnis der Tarifverhandlungen zu einer neuen Anlage 5 / Eingruppierungsordnung Was beinhaltet das konkret? Das Wichtigste zu Beginn! Besitzstand – für alle aktuell Beschäftigten in der BARMER GEK dauerhaft auf: bearbeitung »nichtärztliche Leistung« (LGS) bis bisherige Vergütungsgruppe 31.12.2017 gesichert Gehaltsentwicklung der jeweiligen Vergütungsgruppe (Stufenentwicklung) zukünftige Gehaltserhöhungen werden nicht angerechnet, das bedeutet: Der Besitzstand wird nicht abgeschmolzen! bereits vorhandene Besitzstände bleiben unangetas- ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 4, 10112 Berlin, verantwortlich: Sylvi Krisch, Tel. 030 / 6956-1933, [email protected] Herstellung: freeStyle grafik, Hannover. Zulage für Krankengeldfallsteuerung und Sach- Beschäftigte mit Feststellungsbefugnis, die zum 1.4.2015 die Hälfte der Wartezeit zur VG 6 erfüllt haben, werden mit Ablauf der Wartezeit in VG 6 höhergruppiert, unabhängig von der neuen Eingruppierungsordnung Besitzstand auch dann, wenn Beschäftigte nach tet, es sei denn, dass diese schon bestehenden Be- einer beruflichen Förderung mit einer damit ein- sitzstände bereits ausdrücklich eine Abschmelzung hergehenden Höhergruppierung wieder rückgrup- vorsehen (individuelle Vereinbarungen zwischen Ar- piert werden, weil sie den Anforderungen des beitgeberin und Beschäftigtem) höherwertigen Arbeitsplatzes nicht gerecht werden. Gleiches gilt auch, wenn Beschäftigte die Einarbeitung auf den höherwertigen Arbeitsplatz auf eigenen Wunsch beenden. Überblick über die Struktur der neuen Eingruppierungsordnung Übersicht Eingruppierung Fläche eine Eingruppierungsordnung für alle Beschäftigten Zentrum Krankengeld VG Angleichung Fläche und Hauptverwaltung Zentrum Regress VG Angleichung BARMER und GEK Tätigkeitsbeispiele in der neuen Eingruppierungsordnung wirken unmittelbar für alle Einstellungen ab dem 1.4.2015 –—> Transparenz und Rechtssicherheit orientiert sich an der neuen Struktur der BARMER GEK nach »aufbruch« Oberbegriffe wie z.B. »gründliche Fachkenntnisse« bleiben erhalten der größte Anteil AK in VG 6 Vertrieb: Wahlrecht der Vertriebsbeauftragten im Zusammenhang mit Prämiensystem (alt und neu) / – Zentrum Himi VG / Zentrum Pflege VG – Zentrum Krankenhaus VG / / / Zentrum Versorgungsmanagement VG / Zentrum Allgemeine Leistung VG – Zentrum Ambulante Versorgung VG Zentrum Beitrag VG / Zentrum Abrechnung VG / Telefongeschäftsstelle VG / Landesvertretungen VG / / Geschäftsstellen VG / Dienstleistungszentrum VG – Übersicht Vertrieb Bisher haben Vertriebsbeauftragte die VG 7* mit Hintergrund bisheriger Prämienregelung; d.h. ab dem 151. Punkt Die regionalen Gegebenheiten und Potenziale sind 8,00 Euro/Punkt bundesweit sehr unterschiedlich. Wir finden, dass Neu: VG 6 mit höherer Prämienregelung; d.h. ab Beschäftigte insbesondere im Vertrieb mit Blick auf dem 1. Punkt 17,00 Euro/Punkt und z.B. 90 Euro bei die Ausgangssituation und ihre persönliche Situation erfolgreicher JAGler-Rückwerbung selbst entscheiden dürfen müssen, was für sie das »richtige« Modell ist. Die Gründe für eine Entschei- Wahlrecht für Bestandsbeschäftigte: dung für das eine oder das andere Modell sind Bestandsbeschäftigte können nun bis zum 30.4.2015 sicher sehr unterschiedlich. So spielen persönliche, einmalig entscheiden, ob sie einen Besitzstand auf familiäre Aspekte wie aber auch Erfahrungswerte die VG 7 mit der bisherigen Prämienregelung in An- und finanzielle Gesichtspunkte bei dieser Entschei- spruch nehmen wollen. Dieses müssen die Beschäf- dung in unterschiedlicher Ausprägung eine Rolle. tigten gegenüber der zuständigen Gebietsleitung in schriftlicher Form erklären. * alt GEK VG 6 Wenn ein/e Beschäftigte/r nicht die Regelung des Besitzstandes ausdrücklich wählt, greift für sie/ ihn das neue Prämiensystem –—> VG 6 mit höherer Prämie. Hauptverwaltung es gibt Tätigkeiten, die mit der Fläche vergleichbar sind, und es gibt Tätigkeiten, die nicht Beispiel 101030 Grundsatz / Analysen / Rehabilitation mit der Fläche vergleichbar sind grundsätzlich richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten der Hauptverwaltung nach den Oberpunkten: – Umfang an selbstständiger Leistung, – Grad der Schwierigkeit des Aufgabengebietes – und der damit verbundenen Verantwortung Z.B. Fachreferentin VG 8, Fachreferentin in einem besonders schwierigen Aufgabengebiet VG 9 In der weiteren Betrachtung setzen sich die Tätigkei- Teamleitung VG 11: Planen, Entscheiden, Ausführen Fachkoordination VG 10: Planen, Entscheiden, Ausführen Sachbearbeitung VG 7: Planen, Ausführen, geringerer Anteil an Entscheidung im Sinne von selbstständiger Leistung und Ermessensspielraum als in VG 8 ten/Stellen aus bis zu 4 weiteren Kriterien zusammen und werden je nach Ausprägung bewertet: unterstützen – ausführen – planen/konzipieren/ Grundsätzlich gilt, dass in allen Teams mit TL der VG 11/12 die Stelle Fachkoordination jeweils eine VG unter der Stelle TL eingruppiert wird. kontrollieren – entscheiden Dieses Tarifinfo gibt in erster Linie eine Orientierung. Jede individuelle Situation können wir in diesem Rahmen aber nicht darstellen. Für Fragen und individuelle Beratung stehen wir unseren ver.di-Mitgliedern gerne zur Verfügung. Wende dich / wenden Sie sich bitte an die auf der Rückseite aufgeführten Ansprechpartner/-innen. Fragen und Antworten Frage 1: Ich habe eine höhere Frage 4: Ich habe meine Fest- Frage 8: Ich bin als Vertriebsbe- Vergütungsgruppe im Besitzstand stellungsbefugnis im Dezember auftragte aktuell in der VG 7 ein- als die, die nach Anlage 5 für 2013 erhalten. Dann muss ich gruppiert. Kann die Arbeitgeberin meine Stelle/Tätigkeit vorgesehen 2,5 Jahre warten, bis ich in die bestimmen, dass ich zukünftig in ist. Kann die Arbeitgeberin verlan- VG 6 komme. Ist mir der Weg jetzt der VG 6 mit dem neuen Prämien- gen, dass ich entsprechend meiner verwehrt? system eingruppiert bin? Vergütungsgruppe im Besitzstand Antwort: Nein. Entscheidend Antwort: Nein. Die Bestandsbe- beschäftigt werde und mir eine ist, dass zum 1.4.2015 die Hälfte schäftigten haben ein einmaliges entsprechende Stelle anbieten? der Wartezeit bereits erfüllt ist. Ist Wahlrecht bis zum 30.4.2015! Antwort: Ja, das Recht hat die Arbeitgeberin wie bisher auch. das der Fall, erfolgt der Besitzstand auf Basis der VG 6. Wichtig dabei ist die Frage der Anforderungen und Qualifikatio- Frage 5: Ich bin als Teamleiter/in nen. Denn ggf. muss die Arbeit- im Beitragszentrum »vorbehaltlich geberin hierbei dafür sorgen, neuer Tarifierung« in die VG 10 dass Beschäftigte zu qualifizieren eingruppiert. Werde ich aufgrund sind. des neuen Tarifvertrages in die VG 9 zurückgruppiert? Frage 2: Ich bin im Rahmen von Frage 9: Ich arbeite aktuell im Servicetelefon und bin mit der VG 5 eingruppiert. Was ist meine zukünftige Ziel-VG? Antwort: VG 6. Frage 10: Ich arbeite im Krankengeldzentrum und arbeite im Antwort: Nein. Die Regelung Team mit Tätigkeiten der VG 5. Ich »aufbruch« versetzt worden und zum Besitzstand gilt auch für Be- möchte mich verändern und in die möchte nach »aufbruch« auf ei- schäftigte, die vorbehaltlich einer Krankengeldfallsteuerung (VG 6) genen Wunsch in einen anderen späteren Tarifierung höhergrup- wechseln. Geht das? Bereich wechseln und eine niedri- piert wurden – in dem Fall die ger eingruppierte Tätigkeit über- VG 10. nehmen. Behalte ich meinen Besitzstand aus Anlage 5? Antwort: Nein. Die Besitz- Antwort: Ja, wenn im Team Krankengeldfallsteuerung eine freie Stelle vorhanden ist. Die Frage 6: Ich beende meine Aus- Arbeitgeberin muss die ggf. not- bildung in der BARMER GEK und wendige berufliche Förderung standswahrung (auch als Schlech- werde Kundenberaterin in einer sicherstellen. terstellungsverbot bezeichnet) Geschäftsstelle – welche VG be- ist grundsätzlich ein Begriff des komme ich? Arbeits- und Verwaltungsrechts. Antwort: Nach der Einarbei- Frage 11: Für wen gilt die neue Eingruppierungsordnung? Und ab Sie gibt Beschäftigten Rechts- tungszeit direkt die VG 6. sicherheit bei vom Arbeitge- Entfall der bisherigen Wartezeit ber veranlassten geänderten von 2,5 Jahren im Rahmen der entsprechende Zustimmung er- Strukturen und daraus folgenden Erteilung einer Feststellungs- folgt, zum 1.4.2015 in Kraft. Auswirkung auf deren Arbeitsver- befugnis. Grundsätzlich gilt sie für alle Be- hältnissen. wann gilt sie? Antwort: Sie tritt, sofern die schäftigten, wobei die BestandsFrage 7: Ich wechsle nach mei- beschäftigten die Besitzstands- Frage 3: Werden zukünftige ner Ausbildung in den Vertrieb. wahrung haben und für den tariflich vereinbarte Gehaltserhö- Wie lautet meine neue Ziel-VG? Bereich IT noch verhandelt werden Antwort: VG 6 mit höherer muss. Durch die zeitlichen Umset- hungen mit meinem Besitzstand verrechnet? Antwort: Nein! Die Gehaltserhöhungen werden wie vereinbart gezahlt. Prämie (ab dem 1. Punkt: zungswellen von »aufbruch« kann 17,00 Euro) sie in der persönlichen Ausprägung auch später greifen. Für alle Neueinstellungen ab 1.4.2015 wirkt sie unmittelbar. Von nix kommt nix! ver.di-Mitglied werden! www.mitgliedwerden.verdi.de ver.di-Ansprechpartner/-innen Stand: März 2015 in Baden-Württemberg Claudia Chirizzi, Tel. 0711 / 8 87 88 - 0400, Theodor-Heuss-Straße 2 / Haus 1, 70174 Stuttgart in Schleswig-Holstein + Mecklenburg-Vorpommern Michael Rüther, Tel. 0431 / 66 08 - 01, Dänische Str. 3-9, 24103 Kiel in Berlin + Brandenburg Andreas Stoll, Tel. 030 / 88 66 - 5280, Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin in Nordrhein-Westfalen Helmut Schneider, Tel. 0211 / 6 18 24 - 300, Karlstraße 123-127, 40210 Düsseldorf in Bayern Robert Jung, Tel. 089 / 5 99 77 - 1040, Schwanthalerstr. 64, 80336 München in Rheinland-Pfalz + im Saarland Alfred Staudt, Tel. 0681 / 9 88 49 - 0, St. Johanner Str. 49, 66111 Saarbrücken in Hamburg Roland Kohsiek, Tel. 040 / 28 58 - 4051, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg in Sachsen + Sachsen-Anhalt + Thüringen Angelika Nikisch, Tel. 0341 / 5 29 01 - 241, Karl-Liebknecht-Str. 30-32, 04107 Leipzig in Hessen Cornelia Kröll, Tel. 069 / 25 69 - 1215, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt/M. ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich Sozialversicherung Sylvi Krisch, Tel. 030 / 69 56 - 1933, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin in Niedersachsen + Bremen Andrea Wemheuer, Tel. 0511 / 1 24 00 - 141, Goseriede 10, 30159 Hannover E-Mail Alle ver.dianerInnen sind unter [email protected] zu erreichen. Mehr Infos im Netz unter http://sozialversicherung.verdi.de/fachgruppen/gesetzliche-krankenversicherung/barmer-gek Mitgliedsnummer Beitrittserklärung Titel / Vorname / Name Änderungsmitteilung Staatsangehörigkeit Ich möchte Mitglied werden ab Telefon Geburtsdatum 0 Straße Hausnummer PLZ 1 Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Beschäftigungsdaten Beamter/in Selbständige/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in 0 E-Mail Wohnort Geschlecht Arbeiter/in Angestellte/r 2 Straße weiblich männlich Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Hausnummer Mitgliedsnummer PLZ Ort Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Branche bis Altersteilzeit von ausgeübte Tätigkeit bis bis monatlicher Bruttoverdienst Sonstiges: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Monatsbeitrag in Euro zur Monatsmitte zum Monatsende Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Straße und Hausnummer PLZ Ort BIC IBAN Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! 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