Dock Four B.V. Verkaufsbedingungen 1. Die nachfolgenden Bedingungen finden für alle durch Dock Four abgeschlossenen Verkaufsvereinbarungen und andere Verträge Anwendung. In diesen Bedingungen wird der Auftraggeber (ungeachtet des Inhalts des Vertrags) als „Käufer“ bezeichnet. Anders lautende Bedingungen seitens des Käufers werden ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden von Dock Four schriftlich akzeptiert. 2. Bestellungen/Aufträge seitens des Käufers sind unwiderruflich. Ein Kaufvertrag entsteht (ungeachtet eventueller mündlicher Vereinbarungen oder Zusagen durch Verkäufer, Vertreter oder andere Mittelsmänner von Dock Four) erst durch stillschweigende Annahme eine Woche nach Bestellung/Auftrag, vorbehaltlich einer früheren schriftlichen Bestätigung durch Dock Four. Dock Four ist berechtigt, innerhalb der festgelegten Woche an die Annahme des Auftrags Bedingungen zu knüpfen (u.a. Nachnahme, Zahlung der offenen Rechnungen) oder den Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 3a. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Dock Four kümmert sich um den Transport der Waren zur Adresse des Käufers. Dies erfolgt nur dann frachtfrei, wenn beide Parteien sich ausdrücklich darauf geeinigt haben. 3b. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung bzw. die Verpackung sofort nach Empfang auf eventuelle Mängel oder Beschädigungen zu prüfen oder diese Prüfung nach Mitteilung durch Dock Four darüber, dass die Waren für den Käufer bereitstehen, durchzuführen. Eventuelle Mängel oder Beschädigungen der Lieferung und/oder der Verpackung müssen vom Käufer auf dem Lieferschein/der Rechnung oder den Transportdokumenten vermerkt werden (lassen). Erfolgt dies nicht, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Lieferung abgenommen hat. Reklamationen hierzu werden nicht mehr bearbeitet. 4. Es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart, ist die Angabe der Lieferzeit lediglich eine Annäherung. Eine relativ geringe Überschreitung der Lieferzeit entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Für eine weitergehende Überschreitung der Lieferzeit ist Dock Four in keinem Fall schadenersatzpflichtig. 5a. Die Art und Weise des Transports, Versandes, der Verpackung und dergleichen wird, wenn keine weitere Anweisungen vom Käufer erteilt wurden, von Dock Four bestimmt. Eventuelle besondere Wünsche des Käufers im Hinblick auf Transport/Versand werden nur dann ausgeführt, wenn der Käufer erklärt, die Mehrkosten davon zu tragen. 5b. Wie aus Art. 7:10 BW Sub 3 hervorgeht, erfolgt der Transport ab Werk immer auf Risiko des Käufers, ungeachtet der Bedingungen, die der Spediteur gegenüber dem Käufer anbringt. 6a. Reklamationen zur Lieferung müssen Dock Four spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Waren schriftlich gemeldet werden, andernfalls verfallen die Ansprüche. Die Meldung hat unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beschwerden zu erfolgen. Rechnungsreklamationen müssen schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Versanddatum der Rechnung eingereicht werden. 6b. Wenn die Reklamation begründet ist, verpflichtet sich Dock Four ausschließlich, die untauglichen Waren auszutauschen bzw. auf eigene Kosten zu reparieren, ohne dass der Käufer Anspruch auf eine andere Vergütung des Schadens, als aus Art. 6: 185 e.V. BW hervorgeht, geltend machen kann. 6c. Eine Rückgabe der gelieferten Waren kann erst nach vorausgehender schriftlicher Zustimmung von Dock Four unter den durch Dock Four bestimmten Bedingungen erfolgen. 7. Alle von Dock Four gelieferten Waren verbleiben Eigentum von Dock Four, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Dock Four B.V. 09.05.2015 Dock Four B.V. Verkaufsbedingungen 8. Alle Dock Four Stylepads sind Maßarbeit, die Zahlung hat deshalb bei Bestellung zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Zahlung ist Dock Four berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (Teil eines Monats) ab Rechnungsdatum auf den offenen Betrag in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig dürfen die von Dock Four verursachten außergerichtlichen Inkassokosten entsprechend des Inkassotarifs des Nederlandse Orde van Advocaten berechnet werden. Der Käufer ist ohne schriftliche Zustimmung von Dock Four nicht berechtigt, seine (Bonus)Forderung mit Rechnungen zu verrechnen, solange Dock Four aufgrund Versäumnis des Käufers Zinsen und Kosten einfordern kann und die Gesamtforderung durch Verrechnung nicht getilgt wird. 9. Die von Dock Four abgeschlossenen Verträge sowie das Zustandekommen und die Ausführung davon unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufvertrags (CISG) wird nachdrücklich ausgeschlossen, dies gilt auch für die Anwendung anderer internationaler Bestimmungen, für die ein Ausschluss zulässig ist. Ausschließlich der Richter im Rechtsgebiet, in dem Dock Four niedergelassen ist oder ein Büro hat, ist befugt, die Streitfällen in Verbindung mit diesem Vertrag zu bearbeiten. Dock Four B.V. 09.05.2015
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