Dock Four B.V. Verkaufsbedingungen 1. Die nachfolgenden

Dock Four B.V. Verkaufsbedingungen
1. Die nachfolgenden Bedingungen finden für alle durch Dock Four abgeschlossenen
Verkaufsvereinbarungen und andere Verträge Anwendung. In diesen Bedingungen wird der
Auftraggeber (ungeachtet des Inhalts des Vertrags) als „Käufer“ bezeichnet. Anders lautende
Bedingungen seitens des Käufers werden ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden von Dock
Four schriftlich akzeptiert.
2. Bestellungen/Aufträge seitens des Käufers sind unwiderruflich. Ein Kaufvertrag entsteht
(ungeachtet eventueller mündlicher Vereinbarungen oder Zusagen durch Verkäufer,
Vertreter oder andere Mittelsmänner von Dock Four) erst durch stillschweigende Annahme
eine Woche nach Bestellung/Auftrag, vorbehaltlich einer früheren schriftlichen Bestätigung
durch Dock Four. Dock Four ist berechtigt, innerhalb der festgelegten Woche an die
Annahme des Auftrags Bedingungen zu knüpfen (u.a. Nachnahme, Zahlung der offenen
Rechnungen) oder den Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3a. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Dock Four kümmert sich um den Transport der Waren zur
Adresse des Käufers. Dies erfolgt nur dann frachtfrei, wenn beide Parteien sich ausdrücklich
darauf geeinigt haben.
3b. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung bzw. die Verpackung sofort nach Empfang auf
eventuelle Mängel oder Beschädigungen zu prüfen oder diese Prüfung nach Mitteilung durch
Dock Four darüber, dass die Waren für den Käufer bereitstehen, durchzuführen. Eventuelle
Mängel oder Beschädigungen der Lieferung und/oder der Verpackung müssen vom Käufer
auf dem Lieferschein/der Rechnung oder den Transportdokumenten vermerkt werden
(lassen). Erfolgt dies nicht, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Lieferung
abgenommen hat. Reklamationen hierzu werden nicht mehr bearbeitet.
4. Es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart, ist die Angabe der Lieferzeit lediglich
eine Annäherung. Eine relativ geringe Überschreitung der Lieferzeit entbindet den Käufer
nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Für eine weitergehende
Überschreitung der Lieferzeit ist Dock Four in keinem Fall schadenersatzpflichtig.
5a. Die Art und Weise des Transports, Versandes, der Verpackung und dergleichen wird,
wenn keine weitere Anweisungen vom Käufer erteilt wurden, von Dock Four bestimmt.
Eventuelle besondere Wünsche des Käufers im Hinblick auf Transport/Versand werden nur
dann ausgeführt, wenn der Käufer erklärt, die Mehrkosten davon zu tragen.
5b. Wie aus Art. 7:10 BW Sub 3 hervorgeht, erfolgt der Transport ab Werk immer auf Risiko
des Käufers, ungeachtet der Bedingungen, die der Spediteur gegenüber dem Käufer
anbringt.
6a. Reklamationen zur Lieferung müssen Dock Four spätestens innerhalb von acht Tagen
nach Empfang der Waren schriftlich gemeldet werden, andernfalls verfallen die Ansprüche.
Die Meldung hat unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beschwerden zu
erfolgen. Rechnungsreklamationen müssen schriftlich innerhalb von acht Tagen nach
Versanddatum der Rechnung eingereicht werden.
6b. Wenn die Reklamation begründet ist, verpflichtet sich Dock Four ausschließlich, die
untauglichen Waren auszutauschen bzw. auf eigene Kosten zu reparieren, ohne dass der
Käufer Anspruch auf eine andere Vergütung des Schadens, als aus Art. 6: 185 e.V. BW
hervorgeht, geltend machen kann.
6c. Eine Rückgabe der gelieferten Waren kann erst nach vorausgehender schriftlicher
Zustimmung von Dock Four unter den durch Dock Four bestimmten Bedingungen erfolgen.
7. Alle von Dock Four gelieferten Waren verbleiben Eigentum von Dock Four, bis die
vollständige Zahlung erfolgt ist.
Dock Four B.V. 09.05.2015
Dock Four B.V. Verkaufsbedingungen
8. Alle Dock Four Stylepads sind Maßarbeit, die Zahlung hat deshalb bei Bestellung zu
erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Zahlung ist Dock Four berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
1,5 % pro Monat (Teil eines Monats) ab Rechnungsdatum auf den offenen Betrag in
Rechnung zu stellen. Gleichzeitig dürfen die von Dock Four verursachten außergerichtlichen
Inkassokosten entsprechend des Inkassotarifs des Nederlandse Orde van Advocaten
berechnet werden.
Der Käufer ist ohne schriftliche Zustimmung von Dock Four nicht berechtigt, seine (Bonus)Forderung mit Rechnungen zu verrechnen, solange Dock Four aufgrund Versäumnis des
Käufers Zinsen und Kosten einfordern kann und die Gesamtforderung durch Verrechnung
nicht getilgt wird.
9. Die von Dock Four abgeschlossenen Verträge sowie das Zustandekommen und die
Ausführung davon unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht. Die Anwendung
des Wiener Kaufvertrags (CISG) wird nachdrücklich ausgeschlossen, dies gilt auch für die
Anwendung anderer internationaler Bestimmungen, für die ein Ausschluss zulässig ist.
Ausschließlich der Richter im Rechtsgebiet, in dem Dock Four niedergelassen ist oder ein
Büro hat, ist befugt, die Streitfällen in Verbindung mit diesem Vertrag zu bearbeiten.
Dock Four B.V. 09.05.2015