WAS WANN Suche nach Praktikumsplatz Möglichst früh, im Schnitt bis zu einem Jahr vor Praktikumsbeginn Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen Empfohlen: Zwei bis drei Monate vor geplantem Beginn des Praktikums Abgabe der Bewerbungsunterlagen Spätestens einen Monat vor geplantem Beginn des Praktikums ANSPRECHPARTNER, ADRESSEN, DOKUMENTE UND LINKS Praktikumsbörse der Universität Freiburg http://eu-community.daad.de/ AIESEC Die Unterlagen befinden sich im Downloadcenter ERASMUS+ Praktikum und bestehen aus: - Bewerbungsformular - Learning Agreement for Traineeships Zusätzlich müssen Studierende eine Immatrikulationsbescheinigung einreichen. Graduierte können sich im letzten Studienabschnitt für ein Praktikum nach Abschluss des Studiums bewerben. Auch dafür wird eine Immatrikulationsbescheinigung benötigt. Später muss eine Bescheinigung der Exmatrikulation eingereicht werden Die Unterlagen können per Post eingereicht werden: EU-Büro Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Fahnenbergplatz 79085 Freiburg GUT ZU WISSEN Die Career Services der Universität Freiburg bieten Beratung rund um Praktikumssuche und Bewerbung Das Learning Agreement for Traineeships ist eine Vereinbarung zw. Praktikumseinrichtung, Praktikant/in und dem/der Fachkoordinator/in. Hier werden die Inhalte des Praktikums und die Anerkennung festgelegt. Das Dokument muss von allen Parteien vor Beginn des Praktikums unterschrieben werden. Es liegt in der Verantwortung des Bewerbers/der Bewerberin, das Dokument den Verantwortlichen der Praktikumseinrichtung und der Universität Freiburg zur Unterschrift vorzulegen Die Unterlagen können auch als Scan geschickt werden: [email protected] Kontakt: EU-Büro Tel.: 203-67472 E-Mail: [email protected] 1/2 WAS WANN Erhalt des Grant Agreements Nach Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen Bestätigung des Praktikumsbeginns Maximal eine Woche nach Antritt des Praktikums Auszahlung der ersten Rate Nach Erhalt der Bestätigung des Praktikumsbeginns Wenn nötig: Änderungen des Praktikumszeitraums, der Kontaktdaten usw. Spätestens 1,5 Monate vor dem ursprünglich geplanten Ende des Praktikums Abgabe der Abschlussdokumente Bis maximal 30 Tage nach Ende des Praktikums Auszahlung der zweiten Rate Nach Erhalt der Abschlussdokumente ANSPRECHPARTNER, ADRESSEN, DOKUMENTE UND LINKS Das Grant Agreement wird vom EUBüro per E-Mail an den/die Praktikant/in geschickt. Es muss unterschrieben und im Original an das EU-Büro zurückgeschickt werden Ein Betreuer/eine Betreuerin des/der Praktikanten/in schickt die Bestätigung an Catherine Müller [email protected] Das EU-Büro überweist die erste Rate der Förderung auf die zuvor angegebene Bankverbindung Formular Learning Agreement for Traineeships - Changes An [email protected] Die Abschlussdokumente umfassen: - Traineeship Certificate Umfrage EUSurvey - Erfahrungsbericht (PDF) Das Traineeship Certificate kann aus dem Downloadcenter ERASMUS+ Praktikum heruntergeladen werden Das EU-Büro überweist die zweite Rate der Förderung auf die zuvor angegebene Bankverbindung GUT ZU WISSEN Das Grant Agreement wird nur im Original akzeptiert. Fax, Kopien oder Scans sind nicht möglich Eine formlose E-Mail, in der das Antrittsdatum und der Name des/der Praktikanten/in durch die aufnehmende Einrichtung bestätigt werden, ist ausreichend Die erste Rate umfasst 80% der Gesamtförderung. Die Förderung wird taggenau berechnet Änderungen sind möglichst frühzeitig mitzuteilen Der Link zur Teilnahme an der EUSurvey wird per E-mail von der EU zugesandt Die zweite Rate umfasst die restlichen 20% der möglichen Gesamtförderung Kontakt: EU-Büro Tel.: 203-67472 E-Mail: [email protected] 2/2
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