Ablaufplan zur Organisation des Praktikums - Studium

WAS
WANN
Suche nach Praktikumsplatz
Möglichst früh, im Schnitt bis zu
einem Jahr vor Praktikumsbeginn
Vorbereitung der
Bewerbungsunterlagen
Empfohlen: Zwei bis drei Monate vor
geplantem Beginn des Praktikums
Abgabe der Bewerbungsunterlagen
Spätestens einen Monat vor
geplantem Beginn des Praktikums
ANSPRECHPARTNER, ADRESSEN,
DOKUMENTE UND LINKS
Praktikumsbörse der Universität
Freiburg
http://eu-community.daad.de/
AIESEC
Die Unterlagen befinden sich im
Downloadcenter ERASMUS+
Praktikum
und bestehen aus:
- Bewerbungsformular
- Learning Agreement for
Traineeships
Zusätzlich müssen Studierende eine
Immatrikulationsbescheinigung
einreichen.
Graduierte können sich im letzten
Studienabschnitt für ein Praktikum
nach Abschluss des Studiums
bewerben. Auch dafür wird eine
Immatrikulationsbescheinigung
benötigt. Später muss eine
Bescheinigung der Exmatrikulation
eingereicht werden
Die Unterlagen können per Post
eingereicht werden:
EU-Büro
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Fahnenbergplatz
79085 Freiburg
GUT ZU WISSEN
Die Career Services der Universität
Freiburg bieten Beratung rund um
Praktikumssuche und Bewerbung
Das Learning Agreement for
Traineeships ist eine Vereinbarung
zw. Praktikumseinrichtung,
Praktikant/in und dem/der
Fachkoordinator/in. Hier werden die
Inhalte des Praktikums und die
Anerkennung festgelegt. Das
Dokument muss von allen Parteien
vor Beginn des Praktikums
unterschrieben werden. Es liegt in
der Verantwortung des
Bewerbers/der Bewerberin, das
Dokument den Verantwortlichen der
Praktikumseinrichtung und der
Universität Freiburg zur Unterschrift
vorzulegen
Die Unterlagen können auch als Scan
geschickt werden:
[email protected]
Kontakt:
EU-Büro
Tel.: 203-67472
E-Mail: [email protected]
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WAS
WANN
Erhalt des Grant Agreements
Nach Bearbeitung der
Bewerbungsunterlagen
Bestätigung des Praktikumsbeginns
Maximal eine Woche nach Antritt des
Praktikums
Auszahlung der ersten Rate
Nach Erhalt der Bestätigung des
Praktikumsbeginns
Wenn nötig: Änderungen des
Praktikumszeitraums, der
Kontaktdaten usw.
Spätestens 1,5 Monate vor dem
ursprünglich geplanten Ende des
Praktikums
Abgabe der Abschlussdokumente
Bis maximal 30 Tage nach Ende des
Praktikums
Auszahlung der zweiten Rate
Nach Erhalt der Abschlussdokumente
ANSPRECHPARTNER, ADRESSEN,
DOKUMENTE UND LINKS
Das Grant Agreement wird vom EUBüro per E-Mail an den/die
Praktikant/in geschickt. Es muss
unterschrieben und im Original an
das EU-Büro zurückgeschickt werden
Ein Betreuer/eine Betreuerin des/der
Praktikanten/in schickt die
Bestätigung an Catherine Müller
[email protected]
Das EU-Büro überweist die erste Rate
der Förderung auf die zuvor
angegebene Bankverbindung
Formular Learning Agreement for
Traineeships - Changes
An [email protected]
Die Abschlussdokumente umfassen:
- Traineeship Certificate
Umfrage EUSurvey
- Erfahrungsbericht (PDF)
Das Traineeship Certificate kann aus
dem Downloadcenter ERASMUS+
Praktikum heruntergeladen werden
Das EU-Büro überweist die zweite
Rate der Förderung auf die zuvor
angegebene Bankverbindung
GUT ZU WISSEN
Das Grant Agreement wird nur im
Original akzeptiert. Fax, Kopien oder
Scans sind nicht möglich
Eine formlose E-Mail, in der das
Antrittsdatum und der Name des/der
Praktikanten/in durch die
aufnehmende Einrichtung bestätigt
werden, ist ausreichend
Die erste Rate umfasst 80% der
Gesamtförderung. Die Förderung
wird taggenau berechnet
Änderungen sind möglichst frühzeitig
mitzuteilen
Der Link zur Teilnahme an der EUSurvey wird per E-mail von der EU
zugesandt
Die zweite Rate umfasst die
restlichen 20% der möglichen
Gesamtförderung
Kontakt:
EU-Büro
Tel.: 203-67472
E-Mail: [email protected]
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