Ortsbeiräte Pfordt, Queck, Rimbach, Sandlofs, Unter

Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Pfordt
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das
Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 309 Personen wahlberechtigt, davon haben 186
Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 60,19 %. Von den
insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 179 Stimmzettel
gültig und 7 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 1.163
Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende
Stimmenzahlen: Nr.
1
2
3
4
5
6
7
Bewerber/in
Schlosser, Herbert
Trabes, Jörg
Gräb, Rudolf
Zentgraf, Andrea
Horn, Christian
Kreuzer, Thomas
Kreuzer, Stefan
In den Ortsbeirat sind gewählt:
Nr.
1
2
3
6
5
7
4
Stimmen
331
199
161
105
120
139
108
Bewerber/in
Schlosser, Herbert
Trabes, Jörg
Gräb, Rudolf
Kreuzer, Thomas
Horn, Christian
Kreuzer, Stefan
Zentgraf, Andrea
Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Queck
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das
Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 615 Personen wahlberechtigt, davon haben 300
Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 48,78 %. Von den
insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 297 Stimmzettel
gültig und 3 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 2.335
Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende
Stimmenzahlen: Bewerber/in
Arnold, Thomas
Becker, Willi
Emmerich, Norbert
Kraft, Hans
Malcomess, Johann-Alexander
Muhl, Gerhard
Pflanz, Thomas
Wahl, Bernd
Weber, Fritz
Stimmen
255
412
302
234
305
205
218
206
198
In den Ortsbeirat sind gewählt:
Nr.
2
5
3
1
4
7
8
6
9
Bewerber/in
Susemichel, Wilfried
Weppler, Heinrich
Bohländer, Reiner
Diener, Margit
Braun, Jürgen
Köhler, Torsten
Schmidt, Karl
Martin, Ina
Philippi, Irmgard
Stimmen
188
130
170
138
139
164
151
43
71
In den Ortsbeirat sind gewählt:
Nr.
1
3
6
7
5
4
2
Bewerber/in
Susemichel, Wilfried
Bohländer, Reiner
Köhler, Torsten
Schmidt, Karl
Braun, Jürgen
Diener, Margit
Weppler, Heinrich
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener
Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 307 Wahlberechtigten gem. §25
KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener
Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 309 Wahlberechtigten gem. §25
KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Bewerber/in
Becker, Willi
Malcomess, Johann-Alexander
Emmerich, Norbert
Arnold, Thomas
Kraft, Hans
Pflanz, Thomas
Wahl, Bernd
Muhl, Gerhard
Weber, Fritz
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener
Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 6 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 615 Wahlberechtigten gem. §25
KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.
Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Rimbach
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das
Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 307 Personen wahlberechtigt, davon haben 187
Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 60,91 %. Von den
insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 185 Stimmzettel
gültig und 2 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 1.194
Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende
Stimmenzahlen: Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Sandlofs
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das
Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 254 Personen wahlberechtigt, davon haben 183
Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 72,05 %. Von den
insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 182 Stimmzettel
gültig und 1 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 1.143
Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende
Stimmenzahlen:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Bewerber/in
Hohmeier, Holger
Hohmeier, Bernd
Schäfer, Frank
Horst, Herbert
Wahl, Heino
Trabes, Andreas
Schäfer, Steffen
Schmidt, Thorsten
Stimmen
244
204
83
111
154
179
106
62
In den Ortsbeirat sind gewählt:
Nr.
1
2
6
5
4
7
3
Bewerber/in
Hohmeier, Holger
Hohmeier, Bernd
Trabes, Andreas
Wahl, Heino
Horst, Herbert
Schäfer, Steffen
Schäfer, Frank
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener
Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 254 Wahlberechtigten gem. §25
KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der
Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte
unterstützen (Mindestzahl bei 82 Wahlberechtigten gem. §25 KWG). Der
Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach
Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr
geltend gemacht werden.
Ergebnis der Ortsbeiratswahl in der Stadt Schlitz
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das
Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 3.462 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.696
Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 48,99 %. Von den
insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.501 Stimmzettel
gültig und 195 Stimmzettel ungültig.Es wurden insgesamt 10.411
Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende
Stimmenzahlen:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Bewerber/in
Dittewich, Elias
Förster, Patrik
Hühn, Wolfgang
Kruppert, Helmut
Dr. Landgraf, Katja
Landgraf, Thomas
Maul, Karlheinz
Ramos Pérez, José Ismael
Schäfer, Stephanie
Weidner, Joachim
In den
Ortsbeirat sind gewählt:
Nr. Bewerber/in
6 Landgraf, Thomas
5 Dr. Landgraf, Katja
2 Förster, Patrik
3 Hühn, Wolfgang
1 Dittewich, Elias
7 Maul, Karlheinz
4 Kruppert, Helmut
9 Schäfer, Stephanie
10 Weidner, Joachim
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener
Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 34 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 3.462 Wahlberechtigten gem. §25
KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.
Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Üllershausen
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das
Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 187 Personen wahlberechtigt, davon haben 121
Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 64,71 %. Von den
insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 121 Stimmzettel
gültig und 0 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 769 Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende
Stimmenzahlen: Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Bewerber/in
Lorenzen, Jens
Bohländer, Annemarie
Bohländer, Hans
Seimayr, Carolyn
Mehler, Martina
Schäfer, Christina
Eurich, Marcel
Becker, Norbert
Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Unter-Wegfurth
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das
Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 82 Personen wahlberechtigt, davon haben 66
Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 80,49 %. Von den
insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 65 Stimmzettel gülIn den Ortsbeirat sind gewählt:
tig und 1 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 302 Stimmen
Nr. Bewerber/in
abgegeben.
1 Lorenzen, Jens
Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende
6 Schäfer, Christina
Stimmenzahlen: Nr.
1
2
3
4
5
Bewerber/in
Bäuml, Volker
Horst, Uwe
Lessig, Laila
Muhl, Christoph
Zeidler, Max
Nr.
1
3
2
5
4
Bewerber/in
Bäuml, Volker
Lessig, Laila
Horst, Uwe
Zeidler, Max
Muhl, Christoph
In den Ortsbeirat sind gewählt:
Stimmen
80
62
65
42
53
Stimmen
959
1.295
979
932
1.488
1.899
955
447
919
538
4
8
3
7
2
Stimmen
131
65
100
111
59
118
80
105
Seimayr, Carolyn
Becker, Norbert
Bohländer, Hans
Eurich, Marcel
Bohländer, Annemarie
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des
Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener
Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 187 Wahlberechtigten gem. §25
KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.