Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Pfordt Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 309 Personen wahlberechtigt, davon haben 186 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 60,19 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 179 Stimmzettel gültig und 7 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 1.163 Stimmen abgegeben. Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 Bewerber/in Schlosser, Herbert Trabes, Jörg Gräb, Rudolf Zentgraf, Andrea Horn, Christian Kreuzer, Thomas Kreuzer, Stefan In den Ortsbeirat sind gewählt: Nr. 1 2 3 6 5 7 4 Stimmen 331 199 161 105 120 139 108 Bewerber/in Schlosser, Herbert Trabes, Jörg Gräb, Rudolf Kreuzer, Thomas Horn, Christian Kreuzer, Stefan Zentgraf, Andrea Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Queck Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 615 Personen wahlberechtigt, davon haben 300 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 48,78 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 297 Stimmzettel gültig und 3 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 2.335 Stimmen abgegeben. Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen: Bewerber/in Arnold, Thomas Becker, Willi Emmerich, Norbert Kraft, Hans Malcomess, Johann-Alexander Muhl, Gerhard Pflanz, Thomas Wahl, Bernd Weber, Fritz Stimmen 255 412 302 234 305 205 218 206 198 In den Ortsbeirat sind gewählt: Nr. 2 5 3 1 4 7 8 6 9 Bewerber/in Susemichel, Wilfried Weppler, Heinrich Bohländer, Reiner Diener, Margit Braun, Jürgen Köhler, Torsten Schmidt, Karl Martin, Ina Philippi, Irmgard Stimmen 188 130 170 138 139 164 151 43 71 In den Ortsbeirat sind gewählt: Nr. 1 3 6 7 5 4 2 Bewerber/in Susemichel, Wilfried Bohländer, Reiner Köhler, Torsten Schmidt, Karl Braun, Jürgen Diener, Margit Weppler, Heinrich Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 307 Wahlberechtigten gem. §25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 309 Wahlberechtigten gem. §25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bewerber/in Becker, Willi Malcomess, Johann-Alexander Emmerich, Norbert Arnold, Thomas Kraft, Hans Pflanz, Thomas Wahl, Bernd Muhl, Gerhard Weber, Fritz Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 6 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 615 Wahlberechtigten gem. §25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Rimbach Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 307 Personen wahlberechtigt, davon haben 187 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 60,91 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 185 Stimmzettel gültig und 2 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 1.194 Stimmen abgegeben. Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen: Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Sandlofs Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 254 Personen wahlberechtigt, davon haben 183 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 72,05 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 182 Stimmzettel gültig und 1 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 1.143 Stimmen abgegeben. Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Bewerber/in Hohmeier, Holger Hohmeier, Bernd Schäfer, Frank Horst, Herbert Wahl, Heino Trabes, Andreas Schäfer, Steffen Schmidt, Thorsten Stimmen 244 204 83 111 154 179 106 62 In den Ortsbeirat sind gewählt: Nr. 1 2 6 5 4 7 3 Bewerber/in Hohmeier, Holger Hohmeier, Bernd Trabes, Andreas Wahl, Heino Horst, Herbert Schäfer, Steffen Schäfer, Frank Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 254 Wahlberechtigten gem. §25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 82 Wahlberechtigten gem. §25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Ergebnis der Ortsbeiratswahl in der Stadt Schlitz Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 3.462 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.696 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 48,99 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.501 Stimmzettel gültig und 195 Stimmzettel ungültig.Es wurden insgesamt 10.411 Stimmen abgegeben. Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Bewerber/in Dittewich, Elias Förster, Patrik Hühn, Wolfgang Kruppert, Helmut Dr. Landgraf, Katja Landgraf, Thomas Maul, Karlheinz Ramos Pérez, José Ismael Schäfer, Stephanie Weidner, Joachim In den Ortsbeirat sind gewählt: Nr. Bewerber/in 6 Landgraf, Thomas 5 Dr. Landgraf, Katja 2 Förster, Patrik 3 Hühn, Wolfgang 1 Dittewich, Elias 7 Maul, Karlheinz 4 Kruppert, Helmut 9 Schäfer, Stephanie 10 Weidner, Joachim Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 34 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 3.462 Wahlberechtigten gem. §25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Üllershausen Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 187 Personen wahlberechtigt, davon haben 121 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 64,71 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 121 Stimmzettel gültig und 0 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 769 Stimmen abgegeben. Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Bewerber/in Lorenzen, Jens Bohländer, Annemarie Bohländer, Hans Seimayr, Carolyn Mehler, Martina Schäfer, Christina Eurich, Marcel Becker, Norbert Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Stadtteil Unter-Wegfurth Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2016 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt: Zur Ortsbeiratswahl waren 82 Personen wahlberechtigt, davon haben 66 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 80,49 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 65 Stimmzettel gülIn den Ortsbeirat sind gewählt: tig und 1 Stimmzettel ungültig. Es wurden insgesamt 302 Stimmen Nr. Bewerber/in abgegeben. 1 Lorenzen, Jens Auf die Bewerber/innen und Bewerber entfielen folgende 6 Schäfer, Christina Stimmenzahlen: Nr. 1 2 3 4 5 Bewerber/in Bäuml, Volker Horst, Uwe Lessig, Laila Muhl, Christoph Zeidler, Max Nr. 1 3 2 5 4 Bewerber/in Bäuml, Volker Lessig, Laila Horst, Uwe Zeidler, Max Muhl, Christoph In den Ortsbeirat sind gewählt: Stimmen 80 62 65 42 53 Stimmen 959 1.295 979 932 1.488 1.899 955 447 919 538 4 8 3 7 2 Stimmen 131 65 100 111 59 118 80 105 Seimayr, Carolyn Becker, Norbert Bohländer, Hans Eurich, Marcel Bohländer, Annemarie Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 187 Wahlberechtigten gem. §25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
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