Hochschule Reutlingen Reutlingen University Auswahlsatzung für den MBA-5tudiengang International Management {Fuli-Time} Aufgrund von§ 6 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in BadenWürttemberg (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) vom 15.09.2005, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 01.04.2014, § 59 Abs.1 und 2 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) vom 01.01.2005, zuletzt geändert durch Artikel1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 01.04.2014 sowie § 20 Abs. 4 der Hochschulvergabeordnung - HWO vom 13.01.2003, zuletzt geändert durch Artikel1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 01.04.2014, hat der Senat der Hochschule Reutlingen am 27.03.2015 die nachstehende Satzung beschlossen. Der Präsident der Hochschule Reutlingen hat am 23.04.2015 der Satzung zugestimmt. §1 Auswahlverfahren im MBA-Studiengang International Management (Fuii-Time) werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Dieses basiert auf dem Grad von Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang. Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer den Antrag auf Zulassung form- und fristgerecht bei der Hochschule Reutlingen eingereicht hat und die genannten Zugangsvoraussetzungen gemäß § 2 erfüllt. Bei der Vergabe von Studienplätzen des ersten Fachsemesters sind von der festgesetzten Zulassungszahl fünf vom Hundert, jedoch mindestens ein Platz für Fälle außergewöhnlicher Härte vorzusehen . Diese Studienplätze werden auf Antrag an Studienbewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Antrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Der Antrag auf Zulassung zum Studium muss zusammen mit den hierzu erforderlichen Unterlagen bis zum 15. Juli für das Wintersemester ei ngegangen sein (Ausschlussfrist). §2 Zugangsvoraussetzungen (1) Die Zulassung zum MBA-Studiengang International Management (Fuii-Time) setzt einen anerkannten ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss, eine qualifizierte, mindestens zweijährige Berufspraxis, davon ein Jahr nach Abschluss des Erststudiums, sehr gute Englischkenntnisse (Niveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäische Referenzrahmen) sowie das Bestehen der Eignungsprüfung gemäß § 4 und Anlage 1 voraus. (2) Die genannten Zugangsvoraussetzungen sind mit entsprechenden Begleitdokumenten im Zulassungsantrag zu belegen, Im Ausland erworbene Abschlussnoten sind vorab von anerkannten Stellen auf das deutsche Notensystem umzurechnen. Bewerberinnen und Seite 1 von 4 Hochschule Reu tlin ge n Reutli ngen Uni versity Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 (1) erfüllen, jedoch bis zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung weniger als 225 ECTS-Punkte erworben haben, weisen ihre Eignung für den Studiengang in der Eignungsprüfung nach § 4 nach. ln diesen Fällen werden nach Abschluss des MBA-Studiums unter Einbezug des Erststudiums weniger als 300 ECTS-Punkte erreicht. §3 Auswahlkommission Die Auswahlkommission ist für alle Aufgaben, die in den Bereich des Auswahlverfahrens fallen, zuständig. Die Auswahlkommission für das Auswahlverfahren des MBA-Studiengangs International Management (Fuii-Time) an der Hochschule Reutlingen besteht aus drei hauptamtlichen Professorinnen bzw. Professoren des MBA-Studiengangs International Management (Fuii-Time). Die Mitglieder der Auswahlkommission werden vom Fakultätsrat, der auch den Vorsitz bestimmt, für die Dauer von jeweils 4 Jahren gewählt. Der oder die Vorsitzende koordiniert die anfallenden Aufgaben. Sie oder er hat ein Eilentscheidungsrecht mit Information der Auswahlkommission. Die Entscheidung über die Zulassung zum Studiengang trifft die Leitung der Hochschule auf Vorschlag der Auswahlkommission. §4 Durchführung der Eignungsprüfung Die Eignung der Studienbewerberinnen und Studienbewerber für den Studiengang wird anhand einer Kriterienliste nach Anlage 1 bewertet. Die Eignungsprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, welches auch die Überprüfung der Fremdsprachenkenntnisse umfasst. Der Termin für das Prüfungsgespräch wird vom Vorsitzenden der Auswahlkommission bestimmt und den Studienbewerberinnen und Studienbewerbern schriftlich mitgeteilt. Das Auswahlgespräch kann in begründeten Fällen auch per audiovisueller Verbindung durchgeführt werden. Machen Bewerber ggf. durch ein ärztliches Attest glaubhaft, dass sie wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung bzw. Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage sind, die Eignungsprüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so kann vom Vorsitzenden der Auswahlkommission gestattet werden, dass das Prüfungsgespräch in einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in einer anderen Form zu erbringen ist. Härtefallantrag bzw. ein ärztl iches Attest muss spätestens bis drei Arbeitstage vor Antritt des Auswahlverfahrens beim Vorsitzenden der Auswahlkommission vorgelegt werden. Das Auswahlgespräch dauert ca. 30 Minuten und wird von zwei Personen durchgeführt; eine ist Professorin oder Professor des MBA-Studiengangs und die zweite ist eine prüfungsberechtigte Person der Fakultät, ein geeignet qualifiziertes hauptamtliches akademisches Mitglied der Fakultät oder eine von der Auswahlkommission bestellte Persönlichkeit aus Wirtschaft, Verwaltung, Forschung und Lehre. Es kann verlangt werden, dass prüfungsrelevante Fakten (z.B. Praxiszeiten, Auslandsaufenthalte) durch Vorlage von Nachweisen glaubhaft gemacht werden . Seite 2 von 4 Hochschule Reutt i ngen Reutlingen Univers ity §5 Vergabe der Studienplätze Übersteigt die Zahl der im Auswahlverfahren als geeignet bewerteten Bewerberinnen und Bewerber die Gesamtzahl der Studienplätze, werden die Studienplätze nach der Rangfolge der Gesamtpunktzahl nach Anlage 1vergeben. Bei Ranggleichheit bestimmt sich die Rangfolge nach § 20 (3) HWO. Die Rangliste wird von der Auswahlkommission genehmigt. §6 Verstoß gegen die Ordnung, Täuschungsversuch Hat ein Bewerber das Ergebnis des Auswahlverfahrens durch Täuschung beeinflusst und wird dies erst nach der Zulassung zum Studium bekannt, so kann die Hochschule das Ergebnis des Auswahlgesprächs nachträglich berichtigen . Bei Täuschung, Drohung oder Bestechung wird die Zulassung aufgehoben. §7 lnkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt erst mals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2015/ 16. Gleichzeitig tritt die Satzung der Hochschule für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem MBA-Studiengang Int ernational Management vom 27.03.2009- bezogen auf den MBA International Management (Fuii-Time)- außer Kraft. Reutlingen, den 23.04.2015 ?4=c:::,__-----Prof. Dr. Hendrik Brumme Präsident Seite 3 von 4 Hochschule Reutt i ngen Reutlingen University Anlage 1: Kriterienliste für die Eignungsfeststellungsprüfung Maximale Punktzahl A. 1. 2. Akademische Ausbildung- fachliche Voraussetzungen Fachrichtung Erststudium Gesamtnote Erststudium B. 6. Praxiserfahrung und internationale Kompetenz Praxiserfahrung im Inland Praxiserfahrung im Ausland Fremdsprachen Fähigkeit zur mündlichen Kommunikation Internationale und interkulturelle Kompetenzen C. 7. 8. 9. Motivation und Schlüsselkompetenzen Motivation für das MBA-Studium Persönliche und soziale Kompetenzen Managementpotentiai/Führungseignung 3. 4. 5. 4 8 4 4 6 2 4 8 8 D. Besondere Fähigkeiten 10. Besondere Fähigkeiten und Leistungen 2 Maximal erreichbare Punktzahl insgesamt: 50 Das Auswahlverfahren gilt als bestanden, wenn die erreichte Punktzahl mindestens 25 beträgt. Nachweis der Englischkenntnisse: Die Kenntnisse der englischen Sprache müssen mindestens dem Niveau C1 entsprechen und durch einen geeigneten Test, wie z.B. TOEFL, Garnbridge-Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Die Auswahlkommission des Studiengangs kann weitere Tests zulassen. Ein vollständ ig in englischer Sprache abgeschlossenes Erststudium wird als Nachweis der Sprachkenntnisse angerechnet. Seite 4 von 4 Hochschule Reutlingen Reutlingen University Auswahlsatzung MBAStudiengang International Management (Fuii-Time) Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung Ausgehangen am: 23.04.2015 Abgenommen am: 11.05.2015 Zur Beurkundung Paula Mattes (Kanzlerin)
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