International Management MBA (Full-Time)

Hochschule Reutlingen
Reutlingen University
Auswahlsatzung
für den MBA-5tudiengang International Management {Fuli-Time}
Aufgrund von§ 6 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in BadenWürttemberg (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) vom 15.09.2005, zuletzt geändert durch Artikel
7 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 01.04.2014, § 59 Abs.1 und 2 des
Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) vom
01.01.2005, zuletzt geändert durch Artikel1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom
01.04.2014 sowie § 20 Abs. 4 der Hochschulvergabeordnung - HWO vom 13.01.2003, zuletzt
geändert durch Artikel1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 01.04.2014, hat der
Senat der Hochschule Reutlingen am 27.03.2015 die nachstehende Satzung beschlossen. Der
Präsident der Hochschule Reutlingen hat am 23.04.2015 der Satzung zugestimmt.
§1
Auswahlverfahren
im MBA-Studiengang International Management (Fuii-Time) werden die Studienplätze nach dem
Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Dieses basiert auf dem Grad von Eignung und
Motivation für den gewählten Studiengang.
Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer den Antrag auf Zulassung form- und fristgerecht
bei der Hochschule Reutlingen eingereicht hat und die genannten Zugangsvoraussetzungen gemäß
§ 2 erfüllt. Bei der Vergabe von Studienplätzen des ersten Fachsemesters sind von der
festgesetzten Zulassungszahl fünf vom Hundert, jedoch mindestens ein Platz für Fälle
außergewöhnlicher Härte vorzusehen . Diese Studienplätze werden auf Antrag an
Studienbewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn
sie für den im Antrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten.
Der Antrag auf Zulassung zum Studium muss zusammen mit den hierzu erforderlichen
Unterlagen
bis zum 15. Juli für das Wintersemester
ei ngegangen sein (Ausschlussfrist).
§2
Zugangsvoraussetzungen
(1) Die Zulassung zum MBA-Studiengang International Management (Fuii-Time) setzt einen
anerkannten ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder gleichwertigen
Abschluss, eine qualifizierte, mindestens zweijährige Berufspraxis, davon ein Jahr nach
Abschluss des Erststudiums, sehr gute Englischkenntnisse (Niveau C1 nach dem
Gemeinsamen Europäische Referenzrahmen) sowie das Bestehen der Eignungsprüfung
gemäß § 4 und Anlage 1 voraus.
(2) Die genannten Zugangsvoraussetzungen sind mit entsprechenden Begleitdokumenten im
Zulassungsantrag zu belegen, Im Ausland erworbene Abschlussnoten sind vorab von
anerkannten Stellen auf das deutsche Notensystem umzurechnen. Bewerberinnen und
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Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 (1) erfüllen, jedoch bis zum Zeitpunkt
ihrer Bewerbung weniger als 225 ECTS-Punkte erworben haben, weisen ihre Eignung für den
Studiengang in der Eignungsprüfung nach § 4 nach. ln diesen Fällen werden nach Abschluss
des MBA-Studiums unter Einbezug des Erststudiums weniger als 300 ECTS-Punkte erreicht.
§3
Auswahlkommission
Die Auswahlkommission ist für alle Aufgaben, die in den Bereich des Auswahlverfahrens fallen,
zuständig. Die Auswahlkommission für das Auswahlverfahren des MBA-Studiengangs International
Management (Fuii-Time) an der Hochschule Reutlingen besteht aus drei hauptamtlichen
Professorinnen bzw. Professoren des MBA-Studiengangs International Management (Fuii-Time).
Die Mitglieder der Auswahlkommission werden vom Fakultätsrat, der auch den Vorsitz bestimmt,
für die Dauer von jeweils 4 Jahren gewählt. Der oder die Vorsitzende koordiniert die anfallenden
Aufgaben. Sie oder er hat ein Eilentscheidungsrecht mit Information der Auswahlkommission. Die
Entscheidung über die Zulassung zum Studiengang trifft die Leitung der Hochschule auf Vorschlag
der Auswahlkommission.
§4
Durchführung der Eignungsprüfung
Die Eignung der Studienbewerberinnen und Studienbewerber für den Studiengang wird anhand
einer Kriterienliste nach Anlage 1 bewertet.
Die Eignungsprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, welches auch die Überprüfung der
Fremdsprachenkenntnisse umfasst. Der Termin für das Prüfungsgespräch wird vom Vorsitzenden
der Auswahlkommission bestimmt und den Studienbewerberinnen und Studienbewerbern
schriftlich mitgeteilt. Das Auswahlgespräch kann in begründeten Fällen auch per audiovisueller
Verbindung durchgeführt werden. Machen Bewerber ggf. durch ein ärztliches Attest glaubhaft, dass
sie wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung bzw. Behinderung
ganz oder teilweise nicht in der Lage sind, die Eignungsprüfung ganz oder teilweise in der
vorgesehenen Form abzulegen, so kann vom Vorsitzenden der Auswahlkommission gestattet
werden, dass das Prüfungsgespräch in einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in einer anderen
Form zu erbringen ist. Härtefallantrag bzw. ein ärztl iches Attest muss spätestens bis drei
Arbeitstage vor Antritt des Auswahlverfahrens beim Vorsitzenden der Auswahlkommission
vorgelegt werden.
Das Auswahlgespräch dauert ca. 30 Minuten und wird von zwei Personen durchgeführt; eine ist
Professorin oder Professor des MBA-Studiengangs und die zweite ist eine prüfungsberechtigte
Person der Fakultät, ein geeignet qualifiziertes hauptamtliches akademisches Mitglied der Fakultät
oder eine von der Auswahlkommission bestellte Persönlichkeit aus Wirtschaft, Verwaltung,
Forschung und Lehre. Es kann verlangt werden, dass prüfungsrelevante Fakten (z.B. Praxiszeiten,
Auslandsaufenthalte) durch Vorlage von Nachweisen glaubhaft gemacht werden .
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§5
Vergabe der Studienplätze
Übersteigt die Zahl der im Auswahlverfahren als geeignet bewerteten Bewerberinnen und
Bewerber die Gesamtzahl der Studienplätze, werden die Studienplätze nach der Rangfolge der
Gesamtpunktzahl nach Anlage 1vergeben. Bei Ranggleichheit bestimmt sich die Rangfolge nach
§ 20 (3) HWO. Die Rangliste wird von der Auswahlkommission genehmigt.
§6
Verstoß gegen die Ordnung, Täuschungsversuch
Hat ein Bewerber das Ergebnis des Auswahlverfahrens durch Täuschung beeinflusst und wird dies
erst nach der Zulassung zum Studium bekannt, so kann die Hochschule das Ergebnis des
Auswahlgesprächs nachträglich berichtigen . Bei Täuschung, Drohung oder Bestechung wird die
Zulassung aufgehoben.
§7
lnkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt erst mals für das
Vergabeverfahren zum Wintersemester 2015/ 16. Gleichzeitig tritt die Satzung der Hochschule für
das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem MBA-Studiengang Int ernational Management vom
27.03.2009- bezogen auf den MBA International Management (Fuii-Time)- außer Kraft.
Reutlingen, den 23.04.2015
?4=c:::,__-----Prof. Dr. Hendrik Brumme
Präsident
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Anlage 1:
Kriterienliste für die Eignungsfeststellungsprüfung
Maximale Punktzahl
A.
1.
2.
Akademische Ausbildung- fachliche Voraussetzungen
Fachrichtung Erststudium
Gesamtnote Erststudium
B.
6.
Praxiserfahrung und internationale Kompetenz
Praxiserfahrung im Inland
Praxiserfahrung im Ausland
Fremdsprachen
Fähigkeit zur mündlichen Kommunikation
Internationale und interkulturelle Kompetenzen
C.
7.
8.
9.
Motivation und Schlüsselkompetenzen
Motivation für das MBA-Studium
Persönliche und soziale Kompetenzen
Managementpotentiai/Führungseignung
3.
4.
5.
4
8
4
4
6
2
4
8
8
D. Besondere Fähigkeiten
10. Besondere Fähigkeiten und Leistungen
2
Maximal erreichbare Punktzahl insgesamt:
50
Das Auswahlverfahren gilt als bestanden, wenn die erreichte Punktzahl mindestens 25 beträgt.
Nachweis der Englischkenntnisse:
Die Kenntnisse der englischen Sprache müssen mindestens dem Niveau C1 entsprechen und
durch einen geeigneten Test, wie z.B. TOEFL, Garnbridge-Sprachzertifikat nachgewiesen werden.
Die Auswahlkommission des Studiengangs kann weitere Tests zulassen. Ein vollständ ig in
englischer Sprache abgeschlossenes Erststudium wird als Nachweis der Sprachkenntnisse
angerechnet.
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Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung
Ausgehangen am: 23.04.2015
Abgenommen am: 11.05.2015
Zur Beurkundung
Paula Mattes
(Kanzlerin)