SONDERVERÖFFENTLICHUNG 28 Mittwoch, 19. August 2015 Nummer 191 RATGEBER Recht & Steuern MIET-, PACHT- UND BAURRECHT & IMMOBILIENINVESTMENT Reingelegt Ihr Verlockende Immobilienangebote: Besser keine Anzahlung leisten Udo Greine Wir bieten Lösungen bei Problemen rund um Ihre Immobilie. der Vermieter Modernisierung- oder ReparaSache des Vermieters: Plant turarbeiten, muss der Mieter keine Baufreiheit schafmbB Die Adresse für erfahrene, zuverlässige und souveräne Problemlösungen in Sachen Steuerhilfe im Vest seit mehr als 40 Jahren. Für Arbeitnehmer • Rentner • Pensionäre • Arbeitslose fertigen wir im Rahmen einer Mitgliedschaft kostenlos die Einkommensteuer-Erklärungen. fen. Das bedeutet: Der Mieter muss keine Schränke abbauen, um die Handwerkerarbeiten zu erleichtern. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Für „Baufreiheit“ müssen der Vermieter selbst bzw. seine Handwerker sorgen. Die müssen bei Bedarf nach Ende der Arbeiten auch die Schränke wieder aufbauen, erforderliche Ausbesserungs- oder Renovierungsarbeiten vornehmen und den angefallenen Dreck wegmachen. —FOTO: AXEL HEIMKEN Tätigkeitsschwerpunkte: Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht Lipper Weg 16 · 45770 Marl · Tel. 0 23 65 / 20 59 90 Fax 0 23 65 / 20 59 91 · E-Mail: [email protected] Wir können mehr als Steuern! Beratung zur Unternehmensgründung/Existenzgründung und Umwandlung Vertragsberatung, wie steuerliche Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen Einrichtung und Pflege des betrieblichen Rechnungswesens Finanz-, Lohn- und Betriebsbuchhaltungen Bilanzen, Steuererklärungen, Sonderbilanzen Erbschaftsberatung Vorbereitung und Betreuung von Investitionen Vertretung und Abwehr vor den Behörden Finanzgerichtliche Klageverfahren einschl. BFH Betriebswirtschaftliche Analysen Betreuung bei Erwerb und Verkauf von Immobilien Vermögensberatung und Vermögensplanung Treuhandschaften und Sanierungsberatungen Büdenbender & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Am Rathaus 7 - 45731 Waltrop Fon: 0 23 09 / 96 08 - 0 Fax: -90 Mail: [email protected] · http://www.etl.de/bks-waltrop deshalb nicht persönlich zu einer Wohnungsbesichtigung kommen könnten. Der Interessent soll sich die Schlüssel für die Wohnung bei einem Vertreter abholen und bekomme dann gegen eine Anzahlung die Schlüssel zugeschickt. Dabei gilt: Interessenten sollten kein Geld auf ein Konto überweisen, bevor sie nicht mit dem Haus- und Wohnungseigentümer oder einem Hausverwalter die Wohnung besichtigt und einen Vertrag abgeschlossen haben. Wer auf den Betrug reinfällt, hat kaum noch Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Der Teufel steckt oft im Detail Bei Klauseln im Mietvertrag zählt jedes Wort slk jlkfh^ efiibj^`ebo Rechtsanwältin Sabine Fasselt-Brozek (dpa) Alles hat seinen Preis. Das gilt auch für Immobilien. Daher sollten Kaufund Mietinteressenten bei sehr günstigen Angeboten erst einmal skeptisch sein, so der Eigentümerverband Haus & Grund. Denn möglicherweise steckt dahinter ein unseriöses Angebot. Solche Schein-Immobilienangebote werden oftmals in guten oder beliebten Lagen, mit einer sehr guten Ausstattung und zu einer sehr preisgünstigen Miete oder einem unterdurchschnittlichen Kaufpreis angeboten. Häufig geben die Betrüger an, dass sie im Ausland sitzen und Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbunds stecken in rund 90 Prozent der Mietverträge ungültige Klauseln. Sie zu erkennen, fällt selbst Fachleuten schwer. Immerhin gibt es Anhaltspunkte, die Mietern Orientierung bieten, wenn sie einen neuen Vertrag unterschreiben wollen oder mit dem Vermieter im Clinch liegen. Einig sind sich Experten darüber, dass zunächst alle Regelungen im Mietvertrag unwirksam sind, die zum Nachteil des Mieters von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abweichen. Andere Vorgaben können aufgeweicht werden. Das ist auch in einem vorformulierten Mietvertrag erlaubt. Es kommt auf den Einzelfall und das Wie an. „Ein bisschen abweichen geht. Aber was ist ein bisschen, was ist zu viel, was gerade noch zulässig?“, beschreibt Thomas Hannemann aus Karlsruhe das Problem. Er ist der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Besonders aufmerksam sollten Mieter sein, wenn der Eigentümer individuelle Vereinbarungen treffen will. Denn auf diese Weise lassen sich solche Vorschriften teilweise umgehen. Etwa zum Rauchen. Zwar ist ein im Mietvertrag stehendes generelles Rauchverbot in der Wohnung ungültig. Auch dann, wenn der Mieter den Vertrag so unterschrieben hat. Aber eine mündliche Absprache, die das Rauchen zum Beispiel zu bestimmten Zeiten erlaubt, wäre denkbar. Sie kann den Mieter binden, wenn er sich darauf einlässt. Befristung muss begründet sein In häufig genutzten Formularverträgen sind den Gestaltungsmöglichkeiten Grenzen gesetzt. „Wird der Mieter unzumutbar benachteiligt, gilt automatisch das Gesetz“, erläutert der Anwalt. Was unzumutbar ist, kommt auf den Fall an. Tückisch sind handschriftliche Ergänzungen. Eine unter „Sonstiges“ verankerte Verpflichtung zum Rasenmähen kann als zulässige individuelle Vereinbarung durchgehen. Wendet der Vermieter die Passage aber in mehr als drei Verträgen an, werten Juristen das als vorformuliert. In der Konsequenz wird die Auflage unwirksam. Bei befristeten Mietverträgen muss nicht nur die Laufzeit genau genannt sein, sondern die Befristung auch begründet werden. Als Argument gilt etwa Eigenbedarf. Darauf macht der Mieterbund aufmerksam. Steht ein solcher Hinweis drin, müssen die Bewohner zum Ende des Vertrags aus der Wohnung heraus. Eine fehlende Begründung macht die Befristung unwirksam. Der Vertrag „wird wie ein unbefristeter behandelt“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Schönheitsreparaturen sind die Klassiker unter den unwirksamen Klauseln. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sämtliche starren Renovierungsfristen gekippt – das gilt zum Beispiel für Formulierungen wie „alle drei Jahre“, alle fünf Jahre“ oder alle sieben Jahre“ (BGH, VIII ZR 178/05). Der Zusatz „soweit es der Zustand der Wohnung erfordert“ wandelt die Klausel durch die Hintertür doch wieder in eine gültige um, wie Dietmar Strunz vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) erläutert. Auslassungen verwandeln ansonsten unwirksame Vorgaben wieder in erlaubte. Strunz macht das am Beispiel der Erlaubnis zur Tierhaltung deutlich: „ „Bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Vermieters“, ist unwirksam. Steht aber im Text „bedarf es der Zustimmung“, ist das rechtens.“ Das mündliche Okay des Vermieters zum Einzug von Hund und Katze reicht. Im Streitfall muss der Mieter beweisen, dass der Eigentümer zugestimmt hat. Generell verbieten darf er Haustiere nicht. Mietverträge mit unwirksamen Klauseln bleiben im Ganzen gültig. Mieter können die Abweichungen jedoch ignorieren. Die Wohnung darf ihnen deswegen nicht gekündigt werden. REICH & REICH ANWALTS- & NOTARIATSKANZLEI RECHTSANWALT KURT REICH Notar a. D., Fachanwalt für Familienrecht Schwerpunkt: Erbrecht Spezialgebiet: Rückgriff des Sozialamtes auf unterhaltsverpflichtete Angehörige RECHTSANWALT JENS REICH Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Erbrecht Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Seniorenrecht RECHTSANWALT & NOTAR RAINER VARK Fachanwalt für Verkehrsrecht Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Verkehrs-Strafrecht, OWI-Recht RECHTSANWALT TIM F. SCHUBERT Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Familienrecht Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Sozialrecht Bergstraße 19 - 45770 Marl-Hüls - Telefon 0 23 65 / 92 47 50 Telefax 0 23 65 / 4158 32 - Internet: http://www.rechtsanwalt-reich.de E-Mail: [email protected] TAGESZEITUNG glaubwürdig und reichweitenstark ANZEIGENWERBUNG Mit einer Anzeige auf dieser Seite erreichen Sie rd. 180.000 Leser (lt. MA 2014) in den Städten Recklinghausen, Marl, Herten, OerErkenschwick, Datteln und Waltrop. Zusätzlich erscheint Ihre Anzeige auf unserem Onlineportal www.medienhaus-bauer.de. Am 16. September 2015 veröffentlichen wir hier die Themenschwerpunkte „Arbeitsrecht“ und „Erben & Schenken“. Anzeigenschluss ist am 14. August 2015 um 11.00 Uhr. Nutzen Sie dieses attraktive Umfeld für Ihre Anzeige und stellen Ihr Büro und Ihr Fachgebiet vor. Wir helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung. 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