Blitzschutz und Versicherung „Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt“ Firmenberater der R+V GVG Falk Helling Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015 Blitzschutz und Versicherung Themen des Vortrages: • • • • • • • Definition von Blitzschlag Regelwerk Relevanz in versicherungstechnischen Bereichen Welche Gefahr sichert Blitzschlag ab? Blitzschlag: Wo ist was versichert? Besonderheiten in der Sachwertversicherung Fazit Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015 Blitzschutz und Versicherung Definition: Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Ansonsten wird von einem Folgeschaden, wie z.B. dem Überspannungsschaden gesprochen. Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015 Blitzschutz und Versicherung Wo ist die Einrichtung von Blitzschutz geregelt? Allgemein: VdS 2010: Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz Die Richtlinien bieten eine Hilfestellung bei der Entscheidung, ob Blitz- und Überspannungsschutz für Gebäude, Gebäudeteile, bauliche und technische Anlagen (Objekte) vorzusehen sind. Sie enthalten Hinweise für die risikobezogene Zuordnung von Schutzmaßnahmen und deren Ausführung. … (Quelle: VdS 2010 ) Besondere Regelungen: Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateuroder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen. (Quelle: VdS 2010 ) Seitens der Versicherungen gibt es die Allgemeinen und die Besonderen Versicherungsbedingungen, welche die Anforderungen an den Brand- und Blitzschutz regeln und jedem Versicherungsvertrag zugrunde liegen. Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015 Blitzschutz und Versicherung In welchen versicherungstechnischen Bereichen ist Blitzschutz relevant ? • Inhaltsversicherung (Privat, Gewerbe und Industrie) • Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsausfall, Sicherung der fortlaufenden Kosten) • Technische Versicherung (Maschinen und technische Anlagen) • Gebäudeversicherung (Gebäude, Gebäudeteile und fest verbundene Sachen) Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015 Blitzschutz und Versicherung Über welche versicherte Gefahr ist ein Blitzeinschlag versichert? In der Sachwertversicherung sichert Feuer gegen • den „kalten“ Blitzeinschlag (ohne Entstehung eines Feuers) • den „zündenden“ Blitzeinschlag (mit Entstehung eines Feuers) • den Folgeschaden z.B. Überspannungsschaden (weitaus häufigster Schaden) Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015 Blitzschutz und Versicherung Wo ist was versichert? Bauleistungsversicherung <–> (Blitzschlag zus. versicherbar) Gebäude-Feuerversicherung Feuerrohbauversicherung (Blitzschlag grunds. versichert) <-> Inhaltsversicherung Fest mit dem Gebäude verbundene Sachen sind über das Gebäude versichert, mobile Sachen über den Inhalt. Eine klare Abgrenzung fällt manchmal schwer! Inhaltsversicherung <-> Technische Versicherung Es besteht eine Art Wechselwirkung, wodurch entweder über die Inhaltsversicherung oder die technische Versicherung entschädigt wird. Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015 Blitzschutz und Versicherung Besonderheiten zum Blitzschutz in der Sachwertversicherung: Frage: Bei welchen Gebäuden setzt die Versicherung eine Blitzschutzanlage voraus? Antwort: Bei allen Gebäuden, für die es eine behördliche Auflage gibt. Es gibt unterschiedliche Interessen: Die behördlichen Auflagen dienen in erster Linie dem Personenschutz, die versicherungstechnischen Auflagen dienen primär dem Sachwertschutz. Werden behördlich keine Auflagen zum Blitzschutz gemacht, wird die Versicherung i.d.R. auch keine Auflagen machen. Sind Blitzschutzanlagen vorhanden, so sind diese auch in Ordnung (also funktionsfähig) zu halten. Sollte gegen diese Auflage verstoßen werden, so hat dieses im Schadensfall, neben dem Verlust des Versicherungsschutzes, u.U. auch strafrechtliche Folgen (z.B. bei Personenschäden). Durch eine Häufung von Schäden kann der Versicherer jedoch einen Blitzschutz fordern, obwohl von behördlicher Seite keine Auflagen gemacht werden. Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015 Blitzschutz und Versicherung Fazit: Blitzschutz ist im Versicherungsbereich fast immer an behördliche Auflagen gekoppelt. Die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Versicherungsprodukten machen oft den Abschluss mehrerer Versicherungen erforderlich. So gibt es Schäden, die bei einer Versicherung ausgeschlossen sind, bei einer anderen Versicherung aber wieder eingeschlossen sind. Die Versicherungsgesellschaften haben Spezialisten, welche - gemeinsam mit Ihnen - den individuellen Bedarf an Blitzschutzeinrichtungen für Ihr Projekt ermitteln. Sprechen Sie uns an! Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015 Blitzschutz und Versicherung Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: R+V Allgemeine Versicherung AG Filialdirektion Gewerbliche Verbundgruppen Universitätsstraße 91 50931 Köln Firmenberater Falk Helling Heidenkampsweg 102 20097 Hamburg Tel 040-23606-5047 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015 Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015
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