Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt_ Helling_Falk_R+V

Blitzschutz und Versicherung
„Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt“
Firmenberater der R+V GVG
Falk Helling
Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015
Blitzschutz und Versicherung
Themen des Vortrages:
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Definition von Blitzschlag
Regelwerk
Relevanz in versicherungstechnischen Bereichen
Welche Gefahr sichert Blitzschlag ab?
Blitzschlag: Wo ist was versichert?
Besonderheiten in der Sachwertversicherung
Fazit
Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015
Blitzschutz und Versicherung
Definition:
Blitzschlag ist der unmittelbare
Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Ansonsten wird von einem
Folgeschaden, wie z.B. dem
Überspannungsschaden gesprochen.
Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015
Blitzschutz und Versicherung
Wo ist die Einrichtung von Blitzschutz geregelt?
Allgemein:
VdS 2010: Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz
Die Richtlinien bieten eine Hilfestellung bei der Entscheidung, ob Blitz- und
Überspannungsschutz für Gebäude, Gebäudeteile, bauliche und technische Anlagen (Objekte)
vorzusehen sind. Sie enthalten Hinweise für die risikobezogene Zuordnung von
Schutzmaßnahmen und deren Ausführung. …
(Quelle: VdS 2010 )
Besondere Regelungen:
Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateuroder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen
akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.
(Quelle: VdS 2010 )
Seitens der Versicherungen gibt es die Allgemeinen und die Besonderen Versicherungsbedingungen, welche die Anforderungen an den Brand- und Blitzschutz regeln und jedem
Versicherungsvertrag zugrunde liegen.
Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015
Blitzschutz und Versicherung
In welchen versicherungstechnischen Bereichen ist Blitzschutz
relevant ?
• Inhaltsversicherung
(Privat, Gewerbe und Industrie)
• Betriebsunterbrechungsversicherung
(Ertragsausfall, Sicherung der fortlaufenden Kosten)
• Technische Versicherung
(Maschinen und technische Anlagen)
• Gebäudeversicherung
(Gebäude, Gebäudeteile und fest verbundene Sachen)
Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015
Blitzschutz und Versicherung
Über welche versicherte Gefahr ist ein Blitzeinschlag versichert?
In der Sachwertversicherung sichert Feuer gegen
• den „kalten“ Blitzeinschlag
(ohne Entstehung eines Feuers)
• den „zündenden“ Blitzeinschlag
(mit Entstehung eines Feuers)
• den Folgeschaden z.B.
Überspannungsschaden
(weitaus häufigster Schaden)
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Blitzschutz und Versicherung
Wo ist was versichert?
Bauleistungsversicherung
<–>
(Blitzschlag zus. versicherbar)
Gebäude-Feuerversicherung
Feuerrohbauversicherung
(Blitzschlag grunds. versichert)
<->
Inhaltsversicherung
Fest mit dem Gebäude verbundene Sachen sind über das Gebäude versichert,
mobile Sachen über den Inhalt. Eine klare Abgrenzung fällt manchmal schwer!
Inhaltsversicherung
<->
Technische Versicherung
Es besteht eine Art Wechselwirkung, wodurch entweder über die Inhaltsversicherung oder die technische Versicherung entschädigt wird.
Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015
Blitzschutz und Versicherung
Besonderheiten zum Blitzschutz in der Sachwertversicherung:
Frage: Bei welchen Gebäuden setzt die Versicherung eine Blitzschutzanlage voraus?
Antwort: Bei allen Gebäuden, für die es eine behördliche Auflage gibt.
Es gibt unterschiedliche Interessen:
Die behördlichen Auflagen dienen in erster Linie dem Personenschutz, die
versicherungstechnischen Auflagen dienen primär dem Sachwertschutz.
Werden behördlich keine Auflagen zum Blitzschutz gemacht, wird die Versicherung i.d.R. auch
keine Auflagen machen.
Sind Blitzschutzanlagen vorhanden, so sind diese auch in Ordnung (also funktionsfähig) zu
halten. Sollte gegen diese Auflage verstoßen werden, so hat dieses im Schadensfall, neben
dem Verlust des Versicherungsschutzes, u.U. auch strafrechtliche Folgen (z.B. bei
Personenschäden).
Durch eine Häufung von Schäden kann der Versicherer jedoch einen Blitzschutz fordern,
obwohl von behördlicher Seite keine Auflagen gemacht werden.
Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015
Blitzschutz und Versicherung
Fazit:
Blitzschutz ist im Versicherungsbereich fast immer an behördliche Auflagen
gekoppelt.
Die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Versicherungsprodukten
machen oft den Abschluss mehrerer Versicherungen erforderlich.
So gibt es Schäden, die bei einer Versicherung ausgeschlossen sind, bei
einer anderen Versicherung aber wieder eingeschlossen sind.
Die Versicherungsgesellschaften haben Spezialisten, welche - gemeinsam
mit Ihnen - den individuellen Bedarf an Blitzschutzeinrichtungen für Ihr
Projekt ermitteln.
Sprechen Sie uns an!
Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015
Blitzschutz und Versicherung
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Filialdirektion Gewerbliche Verbundgruppen
Universitätsstraße 91
50931 Köln
Firmenberater Falk Helling
Heidenkampsweg 102
20097 Hamburg
Tel 040-23606-5047
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Brandschutz Akademie Berlin, 30.09.2015
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