Landesfrauenbeirat Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Str. 5 a, 55116 Mainz Vorsitzende c/o LFB-Geschäftsstelle Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 5 a 55116 Mainz Telefon (0 61 31) 16 – 41 98 Telefax (0 61 31) 16 – 17 - 4198 E-Mail: [email protected] www.mifkjf.rlp.de/frauen/landesfrauenbeirat Mainz, 25. November 2015 Noch immer Thema: Vergewaltigung verurteilen! Vorsitzende des LFB mahnt erneut: Das Strafrecht muss das „Nein“ einer Frau anerkennen Am 25. November 1960 starben in der Dominikanischen Republik drei Frauen eines gewaltsamen Todes. Sie wurden auf Grund ihrer Aktivitäten gegen Diktator Trujillo vom militärischen Geheimdienst gefoltert, vergewaltigt und ermordet. Als 1981 ein Treffen von Feministinnen aus Lateinamerika und der Karibik in Bogota stattfand, wurde der 25.11. zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ausgerufen. Dazu die Vorsitzende des Landesfrauenbeirats Gisela Bill: Im letzten Jahr legten wir am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen den Fokus auf die bundesweite Kampagne „Vergewaltigung verurteilen“ – in diesem Jahr müssen wir es bedauerlicherweise erneut tun, da nichts wirklich voran geht. Seit Jahren setzt sich der Landesfrauenbeirat mit der Strafrechtsreform zum Sexualstrafrecht auseinander. Fachstellen wie die Frauennotrufe in Rheinland Pfalz fordern seit langem die Schließung der Schutzlücken für betroffene Frauen. Derzeit reicht es für eine Strafbarkeit nicht aus, wenn die betroffene Frau lediglich „Nein“ sagt, weil sie z.B. Angst hat um ihr Leben oder vor weitere Gewalt. Schuld daran ist das deutsche Strafrecht, es setzt eine Nötigung z.B. mit Gewaltanwendung oder Drohung voraus. Konkret heißt das, dass es nicht ausreicht, wenn eine Frau ausdrücklich Nein sagt oder weint. Sie muss sich körperlich wehren, sonst liegt in den meisten Fällen keine Straftat vor. Genau dazu sind viele Frauen jedoch nicht in der Lage. Sie haben Angst oder sind körperlich unterlegen oder sie wollen in der Wohnung anwesende Kinder schützen. In der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) heißt es: Alle nichteinvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt werden. Solange es keine Veränderung der Gesetzeslage in Deutschland gibt, kann nicht ratifiziert werden. „Diese Gerechtigkeitslücke zu Lasten von Frauen, die eine Vergewaltigung erlitten haben, muss endlich geschlossen werden,“ kritisiert Gisela Bill. „Wir fordern – wie die Frauennotrufe in Rheinland Pfalz - mit dem Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (bff), dem Deutschen Frauenrat, der Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) und der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF): Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif. Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht!“ Aktuell ist ein bisher unveröffentlichter Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Reform des Sexualstrafrechts in der Diskussion. Dieser würde zwar bestimmte Schutzlücken der aktuellen Gesetzeslage, so beispielsweise bei Überraschungsangriffen, schließen, gewährleistet jedoch weiterhin keinen bedingungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Eine Strafbarkeit aller nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen wäre auch damit nicht gewährleistet. „Wir dürfen an dieser Stelle nicht aufhören Druck auf die politisch Verantwortlichen zu machen“, so Anette Diehl vom Frauennotruf Mainz und Mitglied des Landesfrauenbeirats. „Die Veränderung der des Sexualstrafrechtes wird auch die Mythen und Vorurteile zu Vergewaltigung verändern. Es wird sich zeigen, ob das politisch gewollt ist.“ 24.11.2015 Gisela Bill/Anette Diehl Landesfrauenbeirat RLP
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