Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz - Ministerium für Integration

Landesfrauenbeirat Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Str. 5 a, 55116 Mainz
Vorsitzende
c/o LFB-Geschäftsstelle
Pressemitteilung
zum
Internationalen Tag gegen
Gewalt an Frauen
Ministerium für Integration, Familie, Kinder,
Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Str. 5 a
55116 Mainz
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Mainz, 25. November 2015
Noch immer Thema: Vergewaltigung verurteilen!
Vorsitzende des LFB mahnt erneut: Das Strafrecht muss das „Nein“ einer Frau
anerkennen
Am 25. November 1960 starben in der Dominikanischen Republik drei Frauen eines
gewaltsamen Todes. Sie wurden auf Grund ihrer Aktivitäten gegen Diktator Trujillo
vom militärischen Geheimdienst gefoltert, vergewaltigt und ermordet. Als 1981 ein
Treffen von Feministinnen aus Lateinamerika und der Karibik in Bogota stattfand,
wurde der 25.11. zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ausgerufen.
Dazu die Vorsitzende des Landesfrauenbeirats Gisela Bill:
Im letzten Jahr legten wir am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen den
Fokus auf die bundesweite Kampagne „Vergewaltigung verurteilen“ – in diesem Jahr
müssen wir es bedauerlicherweise erneut tun, da nichts wirklich voran geht.
Seit Jahren setzt sich der Landesfrauenbeirat mit der Strafrechtsreform zum
Sexualstrafrecht auseinander. Fachstellen wie die Frauennotrufe in Rheinland Pfalz
fordern seit langem die Schließung der Schutzlücken für betroffene Frauen. Derzeit
reicht es für eine Strafbarkeit nicht aus, wenn die betroffene Frau lediglich „Nein“
sagt, weil sie z.B. Angst hat um ihr Leben oder vor weitere Gewalt.
Schuld daran ist das deutsche Strafrecht, es setzt eine Nötigung z.B. mit
Gewaltanwendung oder Drohung voraus. Konkret heißt das, dass es nicht ausreicht,
wenn eine Frau ausdrücklich Nein sagt oder weint. Sie muss sich körperlich wehren,
sonst liegt in den meisten Fällen keine Straftat vor. Genau dazu sind viele Frauen
jedoch nicht in der Lage. Sie haben Angst oder sind körperlich unterlegen oder sie
wollen in der Wohnung anwesende Kinder schützen.
In der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) heißt es: Alle nichteinvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt werden.
Solange es keine Veränderung der Gesetzeslage in Deutschland gibt, kann nicht
ratifiziert werden.
„Diese Gerechtigkeitslücke zu Lasten von Frauen, die eine Vergewaltigung erlitten
haben, muss endlich geschlossen werden,“ kritisiert Gisela Bill.
„Wir fordern – wie die Frauennotrufe in Rheinland Pfalz - mit dem Bundesverband
der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (bff), dem Deutschen Frauenrat, der
Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen
Menschenhandel (KOK) und der Zentralen Informationsstelle autonomer
Frauenhäuser (ZIF): Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif. Schaffen Sie ein
modernes Sexualstrafrecht!“
Aktuell ist ein bisher unveröffentlichter Referentenentwurf des
Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Reform des Sexualstrafrechts in der
Diskussion. Dieser würde zwar bestimmte Schutzlücken der aktuellen Gesetzeslage,
so beispielsweise bei Überraschungsangriffen, schließen, gewährleistet jedoch
weiterhin keinen bedingungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Eine
Strafbarkeit aller nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen wäre auch damit
nicht gewährleistet.
„Wir dürfen an dieser Stelle nicht aufhören Druck auf die politisch Verantwortlichen
zu machen“, so Anette Diehl vom Frauennotruf Mainz und Mitglied des
Landesfrauenbeirats. „Die Veränderung der des Sexualstrafrechtes wird auch die
Mythen und Vorurteile zu Vergewaltigung verändern. Es wird sich zeigen, ob das
politisch gewollt ist.“
24.11.2015 Gisela Bill/Anette Diehl Landesfrauenbeirat RLP