Nutzungsordnung Old Schoolhus, Entwurf

Dorfgemeinschaft Moorwarfen e.V.
Dorfgemeinschaft Moorwarfen e.V.
Nutzungs- und Hausordnung für das Vereinsheim
„Old Schoolhus“
Das „Old Schoolhus“ und seine Gemeinschaftsräume wurden in den vergangenen Jahren in
mühevoller Arbeit, ausschließlich in Eigenleistung von Moorwarfer Bürgerinnen und Bürgern
für alle Moorwarfer als Treffpunkt zur Förderung des örtlichen Miteinanders sowie als Heimund Versammlungsstätte aller Moorwarfer Vereine und Gemeinschaften hergerichtet.
Im Sinne des in der Satzung verbrieften Vereinszweckes soll das „Old Schoolhus“ einen
schonenden und sorgsamen Umgang erfahren. Das Ziel ist es, die Räumlichkeiten zu erhalten
und damit über lange Zeit für eine gemeinsame Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Für ein humorvolles, fröhliches Beieinander innerhalb unserer Räumlichkeiten und einen
ebensolchen Umgang mit den übrigen Hausbewohnern, -nutzern und Nachbarn sind nachfolgende Regeln einzuhalten.
1.
Die Nutzung der dem Verein „Dorfgemeinschaft Moorwarfen e.V.“ durch die Stadt Jever für entsprechende Zwecke überlassenen Räumlichkeiten und Außenanlagen bleibt
grundsätzlich den Mitgliedern der „Dorfgemeinschaft Moorwarfen e. V.“ und den Mitgliedern der ortsansässigen Vereine und Gemeinschaften vorbehalten.
2.
Der Vorstand der „Dorfgemeinschaft Moorwarfen e.V.“ entscheidet im Einzelfall über
die Nutzung durch andere Moorwarferinnen und Moorwarfer, für die ein Vereinsmitglied bürgt, in Übereinstimmung mit seiner Satzung und der mit der Stadt Jever getroffenen Nutzungsvereinbarung.
3.
Jegliche Nutzung ist aus Rücksicht auf andere Hausbewohner und die Nachbarschaft
grundsätzlich nur bis 22:30 Uhr gestattet. In Einzelfällen kann unter Einhaltung der
Zimmerlautstärke nach Rücksprache mit den anderen Hausbewohnern die Nutzungszeit
innerhalb des Gebäudes bis maximal 01:00 Uhr verlängert werden. Die Nutzung der
Außenanlagen ist grundsätzlich nur bis 22:30 Uhr zulässig.
4.
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist dem Vorstand der „Dorfgemeinschaft Moorwarfen
e.V.“, hier vertreten durch Frau Anke Mädel, mindestens vier Wochen vorher anzuzeigen.
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Dorfgemeinschaft Moorwarfen e.V.
Für die Nutzung durch andere als den Verein „Dorfgemeinschaft Moorwarfen e.V.“
selbst, bittet der Verein je Nutzungstag um eine Spende in Höhe von
5.
 60,00 € für Bürger Moorwarfens, die gleichzeitig nicht Mitglied des Vereins
„Dorfgemeinschaft Moorwarfen e.V.“ sind, und
 50,00 € für Mitglieder des Vereins „Dorfgemeinschaft Moorwarfen e.V.“.
6. Den Mitgliedern des Moorwarfer Boßel- und Klotschiesservereines „Lat em loopen
Moorwarfen e.V.“ ist gemäß einer Vereinbarung zwischen beiden Vereinen die Nutzung
der Toilettenanlagen gestattet.
7. Mit den anderen Moorwarfer Vereinen und Gemeinschaften gibt es jeweils einzelne
Vereinbarungen zur Nutzung der Räumlichkeiten und Beteiligung an den Umlagen.
Diese werden jährlich neu vereinbart.
8. Die Nutzung im Sinne der Ziffern 1 bis 3 erstreckt sich auf Veranstaltungen des Vereines „Dorfgemeinschaft Moorwarfen e.V.“, der Moorwarfer Vereine und Gemeinschaften sowie auf ausschließlich private Veranstaltungen Dritter, wie z.B. Einschulungen,
Geburtstage und sonstige Ehrentage. Die Nutzung der Räumlichkeiten für gewerbliche
und/oder überwiegend politische Zwecke ist nicht gestattet.
9. Alle Räume sind nach Nutzung in ordentlichem und sauberem Zustand (fegen, saugen,
evt. wischen und Toiletten säubern) zurückzugeben. Benutztes Geschirr, Besteck und
ähnliche Gegenstände sind abzuwaschen und wieder einzuräumen. Tischdecken des
Vereines werden, sofern genutzt, durch den Nutzer gereinigt und gebügelt zurückgegeben oder nach Zahlung einer Pauschale von 10,00 € pro Tischdecke durch den Verein
gesäubert.
Moorwarfen, im Oktober 2015
Alois Kees, 1. Vorsitzender
Stefan Wiese, Schriftführer
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