Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr (SCIC-NRT/DB Regio; Tfv 701/4) Gültig ab 13.12.2015 Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Regio AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Regio AG. Änderungen und Ergänzungen Bek.- Nr. TVA Nr. Gültig ab ... 1 46/15 13.12.2015 Kurzer Inhalt/Änderungen Neuausgabe Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .................................................................................................2 Vorbemerkung .................................................................................................4 Grenzüberschreitender Verkehr in zwei Länder .................................................................5 1 Grenzüberschreitender Verkehr nach Dänemark und Polen ................................5 1.1 Schleswig-Holstein-Ticket .............................................................................................. 5 2 Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich und Luxemburg ....................11 2.1 Saar-Lor-Lux-Ticket ...................................................................................................... 11 2.2 Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux ....................................................................................... 14 3 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und Polen ..............................21 3.1 Quer-durchs-Land-Ticket ............................................................................................. 21 3.2 Schönes-Wochenende-Ticket ...................................................................................... 29 4 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und der Schweiz ....................41 4.1 Tagesticket Euregio Bodensee .................................................................................... 41 5 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und Tschechien .....................58 5.1 Bayern-Böhmen-Ticket................................................................................................. 58 Grenzüberschreitender Verkehr in ein Land ....................................................................68 6 Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich ................................................68 6.1 Flexfahrt Wochenkarte/Monatskarte ............................................................................ 68 6.2 Rheinland-Pfalz-Ticket, Saarland-Ticket ..................................................................... 71 6.3 Saar-Elsass-Ticket ....................................................................................................... 78 6.4 Saar-Lor-Lux-Ticket ...................................................................................................... 80 6.5 Saar-Lorraine-Tarif ....................................................................................................... 81 7 Grenzüberschreitender Verkehr nach Luxemburg ...............................................83 7.1 OekoCard Luxemburg .................................................................................................. 83 7.2 Saar-Lor-Lux-Ticket ...................................................................................................... 87 8 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich.................................................88 8.1 Bayern-Böhmen-Ticket................................................................................................. 88 8.2 Bayern-Ticket ............................................................................................................... 89 8.3 Bayern-Ticket Nacht ..................................................................................................... 97 8.4 Einfach-Raus-Ticket/Einfach-Raus-Radticket (ÖBB) ................................................ 105 8.5 Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern ............................................................................ 107 8.6 Fahrrad-Tageskarte Bayern ....................................................................................... 113 8.7 Regio-Ticket Bayern ................................................................................................... 118 8.8 Schönes-Wochenende-Ticket .................................................................................... 123 8.9 Südostbayern-Ticket .................................................................................................. 124 8.10 Südostbayern-Ticket plus S-Bahn ............................................................................. 130 2 8.11 9 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 9.7 9.8 9.9 9.10 9.11 9.12 9.13 10 10.1 10.2 11 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 Werdenfels-Ticket....................................................................................................... 134 Grenzüberschreitender Verkehr nach Polen.......................................................139 Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht .................................. 139 Dresden-Wrocław Regio Spezial ............................................................................... 146 Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland ..................................................... 148 Insel & Me(e)hr-Ticket ................................................................................................ 150 Mecklenburg-Vorpommern Ticket .............................................................................. 155 Ostsee-Ticket ................................................................................................. 161 Pomerania-Ticket ................................................................................................. 163 Regio-Spezial Polen ................................................................................................. 166 Sachsen-Ticket ................................................................................................. 169 Sachsen-Anhalt-Ticket ............................................................................................... 176 Schleswig-Holstein-Ticket .......................................................................................... 183 Schönes-Wochenende-Ticket .................................................................................... 184 Thüringen-Ticket ................................................................................................. 185 Grenzüberschreitender Verkehr nach der Schweiz ............................................192 Baden-Württemberg-Ticket ........................................................................................ 192 Baden-Württemberg-Ticket Nacht ............................................................................. 200 Grenzüberschreitender Verkehr nach Tschechien .............................................208 Bayern-Böhmen-Ticket .............................................................................................. 208 EgroNet-Ticket ................................................................................................. 209 Grenzverkehr Tschechien (GVT) ............................................................................... 213 Prag Spezial ................................................................................................. 216 Sachsen-Böhmen-Ticket ............................................................................................ 218 3 Vorbemerkung Für die folgenden Angebote gelten die Regelungen des SCIC-NRT. Abweichungen dazu werden in den jeweiligen Angeboten angegeben 4 Grenzüberschreitender Verkehr in zwei Länder 1 Grenzüberschreitender Verkehr nach Dänemark und Polen 1.1 Schleswig-Holstein-Ticket 1.1.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 1.1.2 Aktionszeitraum Schleswig-Holstein-Tickets werden unbefristet angeboten. 1.1.3 Fahrkarten Ein Schleswig-Holstein-Ticket kann genutzt werden von: 1.1.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 1.1.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 1.1.3.3 Familienkinder nach Nr. 1.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 1.1.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 1.1.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 1.1.3.6 Ein Schleswig-Holstein-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 1.1.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Schleswig-Holstein-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 1.1.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Schleswig-Holstein-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 1.1.3.9 Ein Schleswig-Holstein-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. 5 1.1.3.10 Für Fahrten außerhalb Schleswig-Holsteins und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Schleswig-Holstein-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 1.1.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Schleswig-Holstein-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind Mecklenburg-Vorpommern-Ticket Niedersachsen-Ticket 1.1.3.12 Ein Schleswig-Holstein-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Schleswig-Holstein gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Schleswig-Holstein-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 1.1.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb Schleswig-Holsteins gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Schleswig-Holstein und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 1.1.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Schleswig-Holstein-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Schleswig-Holstein-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 1.1.3.15 Ein Schleswig-Holstein-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. 6 Familienkinder nach Nr. 1.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 1.1.3.1 sind vorzunehmen - bei Schleswig-Holstein-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 1.1.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 1.1.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Schleswig-HolsteinTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 2 3 4 Personen Personen Personen 5 Personen 28 € 31 € 34 € 37 € 40 € 30 € 33 € 36 € 39 € 42 € 30,80 € 34,10 € 37,40 € 40,70 € 44 € 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 1.1.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Schleswig-Holstein-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 7 1.1.4.3 1.1.4.4 Schleswig-Holstein-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio) 1.1.4.5 Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 1.1.5 Erstattung und Umtausch 1.1.5.1 Erstattung und Umtausch von Schleswig-Holstein-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. 1.1.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 1.1.6 Sicherung gegen Missbrauch 1.1.6.1 Die Übertragbarkeit eines Schleswig-Holstein-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 1.1.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Schleswig-Holstein-Ticket ungültig. 1.1.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 1.1.3.2 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9. 1.1.7 Sonstige Bestimmungen 1.1.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 1.1.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 8 1.1.8 Ein Schleswig-Holstein-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1.1.8.1 Schleswig-Holstein und Hamburg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) S-Bahn Hamburg alle alle Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken Hamburg – Westerland(Sylt) Hamburg-Eidelstedt – Kaltenkirchen – Neumünster AKN (Eisenbahngesellschaft Ulzburg Süd – Altona-Kaltenkirchen-Neumünster) Barmstedt – Elmshorn Ulzburg Süd – Norderstedt Mitte Büsum – Heide – Neumünster NBE (nordbahn Eisenbahngesellschaft) Neumünster – Bad Oldesloe NEG (Norddeutsche Niebüll – Dagebüll Mole Eisenbahngesellschaft) Verkehrs-/Tarifverbund/ Strecken Verkehrsgemeinschaft NOB (Nord-Ostsee-Bahn) HVV (Hamburger Verkehrsverbund) Großbereich Hamburg (Tarifringe A + B) 9 Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Verkehrsmittel alle, ausgenommen Schnellbusse 1.1.8.2 Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) UBB (Usedomer Bäderbahn) alle Nahverkehrszüge Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften 1.1.8.3 Verkehrsmittel ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) alle Nahverkehrszüge OLA (Ostseeland Verkehr) alle Nahverkehrszüge PRE (Pressnitztalbahn) Bergen auf Rügen – Putbus – Lauterbach Mole Nahverkehrszüge Dänemark Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken Niebüll – Süderlügum – Tønder NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft) 1.1.8.4 Strecken Verkehrsmittel alle Polen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Ahlbeck Grenze – Świnoujście Centrum UBB (Usedomer Bäderbahn) 10 Verkehrsmittel alle 2 Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich und Luxemburg 2.1 Saar-Lor-Lux-Ticket 2.1.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2.1.2 Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom 01. Januar 2013 bis auf weiteres. 2.1.3 Fahrkarten 2.1.3.1 Ein Saar-Lor-Lux-Ticket kann genutzt werden von: Einzelpersonen oder2 bis zu 5 Personen 2.1.3.2 Ein Kind von 6 bis einschließlich 11 Jahren oder ein entgeltpflichtiger Hund zählen bei der Fahrpreisberechnung als eine Person. 2.1.3.3 Ein Saar-Lor-Lux-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. Auf den Streckenabschnitten zwischen Igel (Grenze) und Trier Hbf gelten die Fahrkarten auch in den Zügen der Produktklasse IC/EC (ohne Zuschlag oder Aufpreis). Die Fahrkarten gelten im Bereich von SNCF und CFL in allen Zügen ausgenommen im ICE und im TGV (ohne Aufpreis oder Zuschlag). 2.1.3.4 Das Saar-Lor-Lux-Ticket gilt auf folgenden Streckenabschnitten in Deutschland, Luxemburg und Frankreich: Deutschland (s. auch Punkt 2.1.3.3): - KBS 670 zwischen Saarbrücken Hbf und Homburg (S) Hbf - KBS 674 zwischen Saarbrücken Hbf und Zweibrücken Hbf - KBS 680 zwischen Saarbrücken Hbf und Nohfelden - KBS 681 zwischen Saarbrücken Hbf und Lebach-Jabach - KBS 682 zwischen Saarbrücken Hbf und Forbach (Grenze) - KBS 683 zwischen Wemmetsweiler und Homburg (S) Hbf - KBS 684 zwischen Saarbrücken Hbf und Hanweiler (Grenze) - KBS 685 zwischen Saarbrücken Hbf und Trier Hbf - KBS 687 zwischen Dillingen (S) und Niedaltdorf - KBS 692 zwischen Trier Hbf und Apach (Grenze) - KBS 693 zwischen Trier Hbf und Igel (Grenze) 11 Luxemburg (s. auch Punkt 2.1.3.3): - Gesamtes Schienennetz Frankreich (s. auch Punkt 2.1.3.3): - Sarreguemines – Kalhausen - Apach (fr) – Metz (über Thionville) - Verdun – Metz - Longwy – Nancy - Longwy – Metz - Metz – Forbach (fr) - Metz – Sarrebourg - Hanweiler (Gr) – Metz - Bettembourg – Nancy - Metz – Bar le Duc - Nancy – Bar le Duc - Metz – Merrey - Nancy – Merrey (über Mirecourt) - Nancy – Sarrebourg - Nancy –Saint Die - Epinal – Saint Die - Nancy – Epinal- Remiremont 2.1.3.5 Ein Saar-Lor-Lux-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Samstag, Sonntag, Neujahr (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag des Sieges (08. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Luxemburgischer Nationalfeiertag (23. Juni), Französischer Nationalfeiertag (14. Juli), Mariä Himmelfahrt (15. August), Tag der deutschen Einheit (3. Oktober), Allerheiligen (1. November), Ende des 1. Weltkriegs (11. November), 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember), 2. Weihnachtsfeiertag (Stephanstag 26. Dezember) - ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrkarten zum Normalpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug am angegebenen Geltungstag nach 00.00 Uhr erreicht, erforderlich. - Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer sind Fahrkarten zum Normalpreis ab dem letzten Haltebahnhof, den der Zug am Folgetag des angegebenen Geltungstages bis 03.00 Uhr planmäßig erreicht, erforderlich. 12 2.1.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Saar-Lor-Lux-Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de für die 1. Person 24,00 EUR 1) für die 2.-5. Person jeweils 10,00 EUR Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) für die 1. Person 26,00 EUR für die 2.-5. Person jeweils 10,00 EUR 1) Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 2.1.4.1 Die Fahrkarten werden im Geltungsbereich von den DB-Reisezentren, den DBAgenturen mit elektronischem Verkauf und den DB Fahrkartenautomaten ausgegeben. 2.1.4.2 Saar-Lor-Lux-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 2.1.4.3 Ein entgeltpflichtiger Hund zählt bei der Fahrpreisberechnung als eine Person. Pro Fahrkarte kann ein entgeltpflichtiger Hund unentgeltlich mitgenommen werden. Für entgeltpflichtige Hunde (d.h. ab dem 2. endgeltpflichtigen Hund) wird der für die 2.-5. Person geltende Fahrpreis erhoben. 2.1.4.4 Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. 2.1.5 Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Saar-Lor-Lux-Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden nicht erstattet. 2.1.6 Sicherung gegen Missbrauch 2.1.6.1 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. 2.1.6.2 Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Saar-Lor-Lux-Tickets ist nicht gestattet. 13 2.2 Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux 2.2.1 Grundsatz 2.2.1.1 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) sowie die Besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2.2.2 Aktionszeitraum Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux werden unbefristet angeboten. 2.2.3 Fahrkarten Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux kann genutzt werden von: 2.2.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 2.2.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 2.2.3.3 Familienkinder nach Nr. 2.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 2.2.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 2.2.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 2.2.3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 2.2.3.6 Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 2.2.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 2.2.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 2.2.3.9 Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in Lux in allen Zügen, außer in TGV-Zügen. 2.2.3.10 Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereiches und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Rheinland-PfalzTicket + Lux nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem 14 betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 2.2.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns und der CFL (Societé Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois), die außerhalb des Geltungsbereichs eines Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. 2.2.3.12 Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind - Baden-Württemberg-Ticket - Baden-Württemberg-Ticket Nacht - SchönerTagTicket NRW - SchönerTagTicket Single NRW - Hessenticket 2.2.3.13 Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux gilt im gesamten Geltungsbereich an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. 2.2.3.14 Samstag, Sonntag, an den in Rheinland-Pfalz gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen, 24. und 31. Dezember sowie an Rosenmontagen und innerhalb von Luxemburg ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. 2.2.3.15 Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux vor Beginn des Folgetages erworben werden. 2.2.3.16 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 2.2.3.17 Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 2.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. 15 Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 2.2.3.1 sind vorzunehmen - bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 2.2.4 Beförderungsentgelte für Personen 2.2.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt Rheinland-Pfalz-Ticket Lux + Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 2 3 4 Personen Personen Personen 5 Personen 30 € 36 € 42 € 48 € 56 € 32 € 38 € 44 € 50 € 58 € 33 € 39,60€ 46,20 € 52,80 € 61,60€ 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 16 2.2.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 2.2.4.3 Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 2.2.4.4 Die Mitnahme eines Fahrrades in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig, an anderen Tagen ab 9:00 Uhr entgeltfrei. In Zügen der CFL innerhalb Luxemburgs ist die Fahrradmitnahme ganztags kostenfrei. Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß TfV 601/F Besondere Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist grundsätzlich eine Fahrradtageskarte zu erwerben. 2.2.4.5 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 2.2.5 Erstattung und Umtausch 2.2.5.1 Erstattung und Umtausch von Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux ist grundsätzlich ausgeschlossen. 2.2.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt für den deutschen Geltungsbereich eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 2.2.6 Sicherung gegen Missbrauch 2.2.6.1 Die Übertragbarkeit eines Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 2.2.6.2 Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux ungültig. 2.2.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 2.2.7 Sonstige Bestimmungen 2.2.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot im Geltungsbereich Deutschland um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen 17 für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 2.2.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 2.2.8 Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux berechtigt zur Fahrt in Rheinland-Pfalz und Saarland Unternehmen des DB-Konzerns Strecken alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/ Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Auf allen Strecken im Westerwaldkreis DB Regio Schiene DB Regio Bus Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften trans regio Strecken Rolandseck – Mainz Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Bus Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Berzhahn - Hohegrete HLB Nahverkehrszüge Niedererbach Siershahn Kaub – Koblenz Nahverkehrszüge Neuwied Saarbrücken – Mainz, Baumholder Heimbach (Nahe), Kaiserlautern – Bad Kreuznach – Mainz, Koblenz – Mainz, Worms – Mainz, Worms – Alzey – Bingen, Nahverkehrszüge Kirchheimbolanden – Alzey – Mainz, Koblenz – Bad Kreuznach – Neustadt (W.) – Schweighofen (Weinstr.-Express), Mainz – Alzey - Grünstadt – Neustadt (W.) – Schweighofen (Elsass- VIAS vlexx 18 Express) Traben-Trarbach Bullay Rhenus-Veniro CFL Trier – Igel Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken alle linksrheinischen Strecken alle linksrheinischen Strecken KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Verkehrsmittel alle alle saarVV (Saarländischer Verkehrsverbund) alle alle VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel) alle alle VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) alle linksrheinischen Strecken alle VRT (Verkehrsverbund Region Trier) alle alle Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Ludwigshafen(Rhein) Mitte – Mannheim ARENA/Maimarkt Maximiliansau West – KarlsruheKnielingen – Karlsruhe Hbf Mannheim Hbf – Schwetzingen – Graben-Neudorf – Karlsruhe Hbf Germersheim – Rheinsheim – Graben-Neudorf DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Verkehrsmittel Wörth (Rhein) Maximiliansau West – Stadtbahnen Karlsruhe(S51, S 52) Knielingen – Karlsruhe Hbf AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft) 19 Hessen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Mainz Nord – Wiesbaden Ost – Wiesbaden Hbf DB Regio Diez – Limburg (Lahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Verkehrsmittel Berzhahn – Wilsenroth – Limburg (Lahn) HLB Niedererbach – Staffel – Diez Ost – Limburg (Lahn) Kaub – Lorchhausen – Wiesbaden Hbf VIAS Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Stadtverkehr Wiesbaden RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Verkehrsmittel alle Nordrhein-Westfalen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Rolandseck – Bonn Mehlem - Bonn Hbf Etzbach – Au (Sieg) DB Regio Mudersbach – Niederschelden – Siegen Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Rolandseck – Bonn Mehlem - Bonn Hbf Hohegrete – Geilhausen – Au (Sieg) trans regio HLB Luxemburg Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen CFL Strecken alle 20 Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Verkehrsmittel alle Züge, außer TGV-Züge Frankreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Berg(Pfalz) – Lauterbourg Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) vlexx Schweighofen – Wissembourg Nahverkehrszüge 3 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und Polen 3.1 Quer-durchs-Land-Ticket 3.1.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 3.1.2 Aktionszeitraum Quer-durchs-Land-Tickets werden unbefristet angeboten. 3.1.3 Fahrkarten Ein Quer-durchs-Land-Ticket kann genutzt werden von: 3.1.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 3.1.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis ein schließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person 3.1.3.3 Familienkinder nach Nr. 3.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 3.1.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 3.1.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 3.1.3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 3.1.3.6 Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. 3.1.3.7 Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das „Quer-durchs-Land-Ticket“ nur dann, wenn dies in einer 21 besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. 3.1.3.8 3.1.3.9 Ein Quer-durchs-Land-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Ist der angegebene Geltungstag ein Samstag, Sonntag oder bundeseinheitlicher Feiertag, dann gilt das Quer-durchs-Land-Ticket bereits ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Quer-durchs-Land-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Quer-durchs-Land-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Quer-durchs-Land-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 3.1.3.10 Ein Quer-durchs-Land-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 3.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.1.3.1 sind vorzunehmen 22 - - - bei Quer-durchs-Land-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Quer-durchs-Land-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Quer-durchs-Land-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, bei Quer-durchs-Land-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Quer-durchs-Land-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 3.1.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 3.1.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Quer-durchs-Land1 2 3 4 5 Ticket Person Personen Personen Personen Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten 44 € 52 € 60 € 68 € 76 € und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf 46 € 54 € 62 € 70 € 78 € (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls 48,40 € 57,20 € 66,00 € 74,80 € 83,60€ personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 3.1.4.2 Quer-durchs-Land-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 23 3.1.4.3 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 3.1.4.4 Diese Verpflichtung entfällt bei Strecken, auf denen für Inhaber von Fahrkarten des DB-Tarifs besondere Bestimmungen zur kostenlosen Mitnahme von Fahrrädern gelten. 3.1.5 Erstattung und Umtausch 3.1.5.1 Erstattung und Umtausch von Quer-durchs-Land-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. 3.1.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 3.1.6 Sicherung gegen Missbrauch 3.1.6.1 Die Übertragbarkeit eines Quer-durchs-Land-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 3.1.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Quer-durchs-Land-Ticket ungültig. 3.1.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.1.3.10 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9. 3.1.7 Sonstige Bestimmungen 3.1.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 3.1.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 3.1.8 Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in 3.1.8.1 Deutschland Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio 24 Strecken Verkehrsmittel alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge KHB (Kurhessenbahn) alle Nahverkehrszüge OBS (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn) RAB (DB ZugBus Regionalverkehr AlbBodensee) Talstrecke Rotten-bach – Katzhütte Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge S-Bahn Berlin alle S-Bahn S-Bahn Hamburg alle S-Bahn SOB (Südostbayernbahn) alle Nahverkehrszüge UBB (Usedomer Bäderbahn) alle Nahverkehrszüge WFB (Westfrankenbahn) alle Nahverkehrszüge Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen ABR (Abellio Rail NRW) Strecken Verkehrsmittel alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge ARR (Arriva Openbaar Vervoer) alle Nahverkehrszüge AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft) Karlsruhe Hbf – Bretten – Heilbronn Hbf – Öhringen Karlsruhe Hbf – Rastatt – Baden-Baden – Achern Karlsruhe Hbf – Rastatt – Forbach – Freudenstadt – Eutingen i.G. Karlsruhe Hbf – Stadtbahnzüge Pforzheim Hbf – Mühlacker – BietigheimBissingen Karlsruhe Hbf – Knielingen – Wörth (Rh) – Germersheim Pforzheim – Neuenbürg – Bad Wildbad Bruchsal – Bretten – Maulbronn West – Mühlacker BLB (Berchtesgadener Land Bahn) alle Agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis Verkehrsgesellschaft) AKN (Eisenbahngesellschaft AltonaKaltenkirchen-Neumünster) 25 Nahverkehrszüge BOB (Bayerische Oberlandbahn) alle Nahverkehrszüge BOB (Bodensee-Oberschwaben-Bahn) Aulendorf – Friedrichshafen Hafen Nahverkehrszüge BRB (Bayerische Regiobahn) alle Nahverkehrszüge BSB (Breisgau-S-Bahn) alle alle CAN (Cantus Verkehrsgesellschaft) alle Nahverkehrszüge CB (City-Bahn Chemnitz) Chemnitz Hbf – Stolberg (Sachs) Stollberg (Sachs) – Meerane Stadtbahnzüge Chemnitz Hbf – Burgstädt Chemnitz Hbf – Hainichen CFL Trier Hbf – Igel Grenze Nahverkehrszüge DAB (Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen) alle Nahverkehrszüge DBG (Döllnitzbahn) alle Nahverkehrszüge EB (Erfurter Bahn) alle Nahverkehrszüge erixx (erixx) alle Nahverkehrszüge ERB (eurobahn Keolis Deutschland) alle Nahverkehrszüge FEG (Freiberger Eisenbahngesellschaft) alle Nahverkehrszüge In allen Nahverkehrszügen in Brandenburg alle ausgenommen HarzBerlinExpress zwischen Genthin – Potsdam – Berlin HANS (Hanseatische Eisenbahn) HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt) Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge HLB (Hessische Landesbahn) alle Nahverkehrszüge HTB (HellertalBahn) alle alle HzL (Hohenzollerische Landesbahn) alle ausgenommen Ringzug Nahverkehrszüge HzL Ringzug (Zweckverband Ringzug Schwarzwald–Baar–Heuberg) Rottweil – Schwenningen – Villingen Donaueschingen Bräunlingen Rottweil – Tuttlingen – Blumberg Trossingen Bahnhof – Trossingen Stadt Tuttlingen – Friedingen Nahverkehrszüge 26 Sigmaringen Friedingen ME (metronom Eisenbahngesellschaft) alle Nahverkehrszüge Meridian (Veolia Verkehr) Alle Nahverkehrszüge MRB (Veolia Verkehr Regio Ost) alle Nahverkehrszüge NBE (nordbahn Eisenbahngesellschaft) alle Nahverkehrszüge NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) alle Nahverkehrszüge NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll) alle Nahverkehrszüge NOB (Nord-Ostsee-Bahn) alle Nahverkehrszüge NWB (NordWestBahn) alle Nahverkehrszüge ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) alle Nahverkehrszüge OSB (Ortenau-S-Bahn) alle alle PRE (Pressnitztalbahn) Bergen auf Rügen – Lauterbach Mole Nahverkehrszüge RBG (Regental Bahnbetriebs-GmbH) Bad Kötzting - Lam Nahverkehrszüge RNV (Rhein-Neckar-Verkehr) Weinheim OEG – Mannheim Bahnhofsvorplatz Heidelberg Bahnhofsvorplatz – Weinheim OEG Mannheim Paradeplatz – Ludwigshafen (Rh) RHB – Bad Dürkheim RHB Nahverkehrszüge RTB (Rurtalbahn) alle Nahverkehrszüge S 28 (REGIO-Bahn) Kaarster See Düsseldorf Hbf – Mettmann Stadtwald Nahverkehrszüge Konstanz – Engen SBB (Schweizerische Bundesbahnen Deutschland) Zell im Wiesental – Lörrach - Basel Bad Bf STB (Süd Thüringen Bahn) alle alle Nahverkehrszüge Achern – Ottenhöfen SWEG (Südwestdeutsche Verkehrs-AG) Biberach – Oberharmersbach Heilbronn Hbf Heilbronn Pfühlpark SWH (Stadtwerke Heilbronn) TR (trans regio Deutsche Regionalbahn) alle 27 Nahverkehrszüge alle alle VBG (Vogtlandbahn, einschließlich alex-Züge) alle Nahverkehrszüge VEC (Vectus Verkehrsgesellschaft) alle alle VEN (Rhenus Veniro) alle alle VIA (VIAS) alle alle WEG (Württembergische Eisenbahngesellschaft) alle alle WFB (WestfalenBahn) alle alle SBS (Städtebahn Sachsen) alle Nahverkehrszüge 3.1.8.2 Österreich Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio Strecken Verkehrsmittel Pfronten-Steinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen („Außerfernbahn“), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Andere Strecken Eisenbahnverkehrsunternehmen S 3 (Österreichische Freilassing – Salzburg Bundesbahnen) Hbf 3.1.8.3 Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Schweiz Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio Strecken Weil am Rhein Basel Bad. Bf Erzingen (Baden) – Trasadingen – Schaffhausen – Thayngen Bietingen Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel Zell im Wiesenthal – SBB (Schweizerische Bundesbahnen Lörrach - Basel alle Deutschland) Bad. Bf 3.1.8.4 Tschechische Republik Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen VBG (Vogtlandbahn) Strecken Verkehrsmittel Plauen (Vogtl) – Bad Nahverkehrszüge Brambach – 28 VBG / trilex (Vogtlandbahn) Voltanov – Frantiskovy Lazne – Cheb Zittau – Großschönau – Varnsdorf Seifhennersdorf 3.2 Schönes-Wochenende-Ticket 3.2.1 Grundsatz Nahverkehrszüge Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 3.2.2 Aktionszeitraum Schönes-Wochenende-Tickets werden unbefristet angeboten. 3.2.3 Fahrkarten Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann genutzt werden von: 3.2.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisende Personen oder 3.2.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 3.2.3.3 Familienkinder nach Nr. 3.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 3.2.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 3.2.3.5 Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 3.2.3.6 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Schönes-WochenendeTicket muss innerhalb von drei Monaten ab Ausgabedatum angetreten sein. 3.2.3.7 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Schönes-Wochenende-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 3.2.3.8 Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. 29 3.2.3.9 Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein SchönesWochenende-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 3.2.3.10 Ein Schönes-Wochenende-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar 3.2.3.11 - Samstag und Sonntag ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Schönes-Wochenende-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Schönes-Wochenende-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Schönes-Wochenende-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 30 3.2.3.12 Ein Schönes-Wochenende-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 3.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.2.3.1 sind vorzunehmen - bei Schönes-Wochenende-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende -Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende -Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorderoder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 3.2.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 3.2.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Schönes-WochenendeTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug 1) stattfindet 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 2 3 4 Personen Personen Personen 5 Personen 40 € 44 € 48 € 52 € 56 € 42 € 46 € 50 € 54 € 58 € 44 € 48,40 € 52,80 € 57,20 € 61,60 € 31 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 3.2.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Schönes-Wochenende-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 3.2.4.3 Schönes-Wochenende-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 3.2.4.4 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 3.2.4.5 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in bestimmten Bundesländern, Regionen, Landkreisen oder Gemeinden. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 3.2.5 Erstattung und Umtausch 3.2.5.1 Erstattung und Umtausch von Schönes-Wochenende-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. 3.2.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 3.2.6 Sicherung gegen Missbrauch 3.2.6.1 Die Übertragbarkeit eines Schönes-Wochenende-Tickets endet mit Eintragung des Inhaber-Namens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. 3.2.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Schönes-Wochenende-Ticket ungültig. 3.2.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.2.3.12 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9. 3.2.7 Sonstige Bestimmungen 3.2.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 3.2.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 32 3.2.8 Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in 3.2.8.1 Deutschland Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge KHB (Kurhessenbahn) alle Nahverkehrszüge OBS (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn) RAB (DB ZugBus Regionalverkehr AlbBodensee) Talstrecke Rottenbach Katzhütte Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge S-Bahn Berlin alle S-Bahn S-Bahn Hamburg alle S-Bahn SOB (Südostbayernbahn) alle Nahverkehrszüge UBB (Usedomer Bäderbahn) alle Nahverkehrszüge WFB (Westfrankenbahn) alle Nahverkehrszüge Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken AKN (Eisenbahngesellschaft Altonaalle Kaltenkirchen-Neumünster) Agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis alle Verkehrsgesellschaft) Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Arriva alle Nahverkehrszüge AVG (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft) alle alle Stadtbahnstrecken BLB (Berchtesgadener Land Bahn alle Nahverkehrszüge BOB (Bayerische Oberlandbahn) alle Nahverkehrszüge BRB (Bayerische Regiobahn) alle Nahverkehrszüge BSB (Breisgau-S-Bahn) alle alle Cantus Verkehrsgesellschaft alle Nahverkehrszüge 33 CFL Trier Hbf – Igel Grenze Nahverkehrszüge Daba (Westerwaldbahn) alle alle EB (Erfurter Bahn) Alle, außer auf Strecke Ilmenau – Bf Rennsteig Nahverkehrszüge HANSeatische Eisenbahn GmbH (Hans) alle Nahverkehrszüge erixx (erixx) alle Nahverkehrszüge eurobahn (Keolis Deutschland) alle Nahverkehrszüge HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt) außer Harz-Berlin Express zwischen Magdeburg und Berlin Nahverkehrszüge HTB (HellerTalBahn) alle alle HzL (Hohenzollerische Landesbahn) alle Nahverkehrszüge Meridian (Veolia Verkehr) alle Nahverkehrszüge metronom Eisenbahngesellschaft alle Nahverkehrszüge NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) alle Nahverkehrszüge NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft alle Niebüll) Nahverkehrszüge NBE (nordbahn Eisenbahngesellschaft) alle Nahverkehrszüge NOB (Nord-Ostsee-Bahn) alle Nahverkehrszüge NordWestBahn alle Nahverkehrszüge ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) alle Nahverkehrszüge OSB (Ortenau-S-Bahn) alle alle PRE (Pressnitztalbahn) Bergen auf Rügen – Lauterbach Mole Nahverkehrszüge RBG (Regental Bahnbetriebs-GmbH) alle Nahverkehrszüge Rhenus-Veniro Traben-Trarbach Bullay Nahverkehrszüge Ringzug (Zweckverband Ringzug Schwarzwald – Baar – Heuberg) alle alle SBB (Schweizerische Bundesbahnen Deutschland) Konstanz – Engen (seehas) Basel Bad Bf – Zell im Wiesental alle Weil am Rhein - Lörrach seehäsle (Landratsamt Konstanz EVU seehäsle) alle 34 alle Süd Thüringen Bahn alle Nahverkehrszüge Achern - Ottenhöfen SWEG (Südwestdeutsche Verkehrs-AG) Biberach Oberharmersbach alle Trans regio Deutsche Regionalbahn alle alle VBG (Vogtlandbahn, einschließlich alexZüge) alle Nahverkehrszüge VIAS alle Nahverkehrszüge Vectus Verkehrsgesellschaft alle alle VEN (Rhenus Veniro) alle alle VLEXX alle alle WFB (WestfalenBahn) alle Nahverkehrszüge Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Verkehrsmittel in Baden-Württemberg KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) naldo (Verkehrsverbund Neckar-AlbDonau) vgf (Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt) alle alle alle Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn) VPE (Verkehrsverbund PforzheimEnzkreis) VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart) TVSH (Tarifverbund Schaffhausen) OstalbMobil (Aalen) VHB (Verkehrsverbund Hegau-Bodensee) wtv (Waldshuter Tarifverbund) bodo (bodensee-oberschwaben verkehrsverbund) DING (Donau-Iller-Nahverkehrsverbund HNV (Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr) htv (Heidenheimer Tarifverbund) RVF (Regio-Verkehrsverbund Freiburg) RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach) TGO (Tarifverbund Ortenaukreis) TUTicket (TUTicket Verkehrsverbund Tuttlingen) 35 VGC (Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw) VSB (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar) VVR (Verkehrsverbund Rottweil) in Bayern AVV (Augsburg) alle alle nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft, zusätzlich bei der BVG alle alle alle RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Nahverkehrszüge anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn) VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) alle alle MVV (München) VGN (Nürnberg) DING (Donau-Iller) RVV (Regensburg) VAB (Bayrisch Untermain) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) VVM (Mainfranken) in Brandenburg - Berlin VBB (Verkehrsverbund BerlinBrandenburg) in Hessen NVV (Nordhessischer VerkehrsVerbund) Mecklenburg-Vorpommern GTV (Gemeinschaftarif Vorpommern) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft VVW (Warnow) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der 36 Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn) Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns Verkehrsgemeinschaft (IRE, RE, RB und SBahn) alle alle alle alle ausgenommen Schnellbusse Niedersachsen / Bremen GVH (Hannover) VBN (Bremen) VRB (Braunschweig) VSN (Süd-Niedersachsen) HVV (Hamburg) DB Fernverkehr Norddeich Mole – Oldenburg – Bremen Hbf (IC 56) Norddeich Mole – Leer (IC 35) Emden – Emden Außenhafen Züge der Produktklasse IC (ICE ist ausgeschlossen) Nordrhein-Westfalen AVV (Aachen) HST (Hochstift-Tarif) OWL (Ostwestfalen-Lippe) VGM (Münsterland) VGN (Niederrhein) alle alle alle alle alle Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn) alle Nahverkehrszüge anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn) VGWS (Westfalen Süd) VRL (Ruhr-Lippe) VRR (Rhein-Ruhr) VRS (Rhein-Sieg) Rheinland-Pfalz/Saarland KVV (Karlsruhe) VRN (Rhein-Neckar) RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) saarVV (Saarländischer Verkehrsverbund) VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel) VRT (Verkehrsverbund Region Trier) Sachsen MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) 37 VMS (Mittelsachsen) VVO (Oberelbe) VVV (Verkehrverbund Vogtland) ZVON (Oberlausitz/Niederschlesien) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Nahverkehrszüge anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn) alle Nahverkehrszüge anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn) Sachsen-Anhalt ABW (Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg-Tarif) MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) marego (Magdeburger Regionalverkehrsverbund) Schleswig-Holstein / Hamburg HVV (Hamburger Verkehrsverbund) alle ausgenommen Schnellbusse Nahverkehrszüge anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn) alle alle SHT (Schleswig-Holstein-Tarif) Thüringen alle VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen) Dänemark Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften alle 3.2.8.2 NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll) 3.2.8.3 Strecken Niebüll – Süderlügum – Tønder Verkehrsmittel alle Niederlande Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft VGM (Verkehrsgemeinschaft Münsterland) Strecken Verkehrsmittel Gronau (Westf) Enschede Nahverkehrszüge Vreden – Winterswijk Bus R71 Kaldenkirchen – Venlo Nahverkehrszüge Niederdorf – Venlo Bus 929 VRR (Rhein-Ruhr) 38 3.2.8.4 Österreich Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio 3.2.8.5 Strecken Pfronten-Steinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen („Außerfernbahn“), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichische n Binnenverkehr) Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Polen Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio Strecken Verkehrsmittel Tantow – Szczecin Gumience–Szczecin Glowny Grambow – Szczecin Gumience–Szczecin Glowny Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Strecken Verkehrsmittel Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) PR (Przewozy Regionale Spółka z o.o.) Küstrin-Kietz – Kostrzyn(Gr) – Kostrzyn Forst(Lausitz) – Forst(Gr) – Zasieki Frankfurt(Oder) – Frankfurt(Oder) (Gr) – Slubice Zgorzelec Grenze Zgorzelec Andere Unternehmen ZDiTM (Stadtverkehr Szczecin) Strecken Stadtverkehr Szczecin 39 Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Verkehrsmittel Bus, Straßenbahn 3.2.8.6 Schweiz Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio Strecken Weil am Rhein Basel Bad. Bf Erzingen (Baden) – Trasadingen – Schaffhausen – Thayngen Bietingen Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Basel Bad Bf – SBB (Schweizerische Bundesbahnen Riehen – Lörrach– Deutschland) Stetten 3.2.8.7 Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel alle Tschechische Republik Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen VBG (Vogtlandbahn) VBG / trilex (Vogtlandbahn) Strecken Verkehrsmittel Plauen (Vogtl) – Bad Brambach – Voltanov Nahverkehrszüge – Frantiskovy Lazne – Cheb Zittau – Großschönau – Varnsdorf Seifhennersdorf Nahverkehrszüge Zittau – Großschönau – Varnsdorf – Rybniste 40 4 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und der Schweiz 4.1 Tagesticket Euregio Bodensee 4.1.1 Vorbemerkungen Für die Beförderung der Reisenden gelten: 4.1.1.1 Auf Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr, die mindestens zwei Staaten berühren: Die einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen (DCU) 4.1.1.2 Auf Strecken im Binnenverkehr, die nur einen Staat berühren: Die Gesetze und Vorschriften für den Binnenverkehr des die Beförderung ausführenden Transportunternehmens (deutsche EVO, österreichische EVO oder schweizerisches Personenbeförderungsgesetz sowie deren Verordnung) 4.1.1.3 Zoll-, Polizei- und sonstige Verwaltungsvorschriften hat der Reisende zu erfüllen. Die beteiligten Transportunternehmen haften nicht für die Folgen bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung. 4.1.1.4 Die Fahrausweise werden im Namen und für Rechnung der beteiligten Transportunternehmungen verkauft. 4.1.1.5 Für die Beförderung mit der Tageskarte Euregio Bodensee gelten, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, die Tarife und eförderungsbedingungen der beteiligten Transportunternehmungen. 4.1.1.6 Für die Strecken der städtischen Verkehrsbetriebe, Fähren und der anderen Automobilunternehmungen gelten die Begriffe "Züge" sinngemäss für "Kurse". Soweit im Tarif von "Zugpersonal" die Rede ist, sind darunter auch die Fähren und Automobile sowie deren Personal zu verstehen. Unter "Stationen" sind Bahnhöfe, besetzte und nicht besetzte Stationen sowie Fähren- und Automobilstationen zu verstehen. 4.1.1.7 Der Fahrgast schliesst den Beförderungsvertrag jeweils mit der Transportunternehmung ab, mit der er befördert wird. 4.1.1.8 Für sämtliche Angebote und Vergünstigungen (z. B. Fahrräder, Behinderte), welche in diesem Tarif nicht aufgeführt sind, gelten die Bestimmungen der benützten Transportunternehmungen. 41 4.1.2 Anwendungsbereich 4.1.2.1 Übersichtskarte Alle Zonen 4.1.2.2 Detailkarte OST 42 4.1.2.3 Detailkarte MITTE 4.1.2.4 Detailkarte WEST 43 4.1.3 Allgemeine Bestimmungen 4.1.3.1 Begriff - Sorten – Geltungsdauer 4.1.3.1.1 Die Tageskarte Euregio Bodensee berechtigt an dem auf dem Fahrschein aufgedruckten Tag zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der 2. Klasse auf den Strecken des Geltungsbereichs der gewählten Zonen. 4.1.3.1.2 Die Tageskarte Euregio Bodensee wird je nach Verkaufssystem, datiert oder undatiert ausgegeben. 4.1.3.1.3 Der Geltungsbereich ist in drei Uferzonen unterteilt. Es werden Tageskarten für eine, zwei einander angrenzende Zonen oder alle Zonen ausgegeben. Folgende Preisgruppen werden angeboten: - Erwachsene Kinder Nationale Rabattkarten Kleingruppe 4.1.3.1.4 Die Tageskarte Euregio Bodensee kann innerhalb einer bestimmten Zeit benützt werden. Der letztmögliche Benützungstag bei undatierten Tageskarten ist das aufgeführte Verfalldatum. 4.1.3.2 Ausgabe 4.1.3.1.5 Die Tageskarte Euregio Bodensee wird an den meisten Ausgabestellen der beteiligten Unternehmungen verkauft. 4.1.3.3 Gültigkeit 4.1.3.3.1 Die Tageskarte Euregio Bodensee gilt in allen fahrplanmässigen, der allgemeinen Personenbeförderung dienenden Zügen innerhalb des Geltungsbereichs der gewählten Zonen. Auf der Deutschen Bahn AG und Schienenstrecken der DB ZugBus Regionalverkehr Alb - Bodensee GmbH (RAB) sind die Tageskarten Euregio Bodensee nur in den Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE und RB) gültig. In den Fernverkehrszügen der DB ist die TKEB nicht gültig. 4.1.3.3.2 In den Zügen ist die Tageskarte Euregio nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb der gewählten Zone gültig. Es können anschliessende Fahrausweise des bestehenden Angebotes im Vor- und Nachlauf gelöst werden. 4.1.3.3.3 Fahrtunterbrechungen sind innerhalb des Geltungstages beliebig oft gestattet. 4.1.3.3.4 Die Tageskarte Euregio Bodensee ist gültig bis Betriebsschluss des jeweiligen Gültigkeitstages, jedoch spätestens bis 05.00 Uhr des Folgetages. 4.1.3.3.5 Bei Extrafahrten und in nicht fahrplanmässigen Angeboten der beteiligten Transportunternehmungen ist die Tageskarte Euregio Bodensee nicht gültig. 44 4.1.3.3.6 Undatierte Tageskarten Euregio Bodensee sind vom Reisenden unmittelbar vor Reiseantritt an einem Entwerter abzustempeln. Ab Stationen ohne Entwerter ist der Geltungstag vom Reisenden gemäss Vordruck einzutragen (z. B. 01. Juli 2008). 4.1.3.3.7 Bei Benützung der 1. Klasse ist der Unterschied zwischen den Preisen der Regelfahrscheine der entsprechenden Strecke zu bezahlen. 4.1.3.3.8 Streckenwechsel zur Tageskarte Euregio Bodensee sind nicht möglich. 4.1.3.4 Rückerstattung 4.1.3.4.1 Unbenützte und datierte Tageskarten Euregio Bodensee, die vor dem Gültigkeitsdatum zurückgegeben werden, können von der Ausgabestelle ohne Gebühr erstattet und als ungültig verrechnet werden. 4.1.3.4.2 Nach Beginn der Geltungsdauer ist keine Erstattung möglich. 4.1.3.4.3 Verlorene oder gestohlene Tageskarten Euregio Bodensee werden nicht ersetzt. 4.1.3.5 Ermässigungen 4.1.3.5.1 Kinder Kinder von 6 bis 15 Jahre; ab dem 16. Geburtstag gilt man als Erwachsener. Kinder von 0 bis 5 Jahren, die begleitet sind, werden ohne Fahrausweis unentgeltlich befördert. 4.1.3.5.2 Nationale Rabattkarten Als nationale Rabattkarten gelten folgende Fahrausweise: - Halbtaxabonnemente Schweiz - Generalabonnemente Schweiz - BahnCard Deutschland - Vorteilscard Österreich 4.1.3.5.3 Kleingruppen (und Familienermässigung) Als Kleingruppe wird eine Gruppe von 1-2 Erwachsenen und 0-4 Kinder bis 15 Jahre bezeichnet. Statt eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden. 4.1.3.5.4 Die nationalen Familienermässigungen der beteiligten Transportunternehmungen werden im grenzüberschreitenden Verkehr nicht gewährt. 4.1.3.5.5 Das Aufteilen von Gruppen in Kleingruppen ist nicht zulässig. 4.1.3.5.6 Hunde Für Hunde, die einen Fahrausweis zum halben Preis benötigen, wird die Tageskarte Euregio Bodensee zum Kinder - Preis ausgegeben. 45 4.1.3.5.7 Behindertenausweise Die nationalen Bestimmungen für Behinderte sind im grenzüberschreitenden Verkehr nicht gültig. 4.1.3.5.8 Schifffahrt Die Vereinigten Schifffahrtsunternehmen für den Bodensee und Rhein (VSU) gewähren im Kursverkehr gegen Vorweisen einer Tageskarte Euregio Bodensee eine Ermässigung von 25% auf den Normalfahrpreis für Erwachsene. 4.1.3.5.9 4.1.4 4.1.4.1 Beteiligte Schifffahrtsunternehmen: - Bodensee - Schiffsbetriebe GmbH (BSB) - SBS Schifffahrt AG Romanshorn (SBS/Ro) - SBS Schifffahrt AG Rorschach (SBS/Rs) - Schweizerische Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) - Vorarlberg Lines - Bodenseeschifffahrt (VLB) Preise – Geltungsbereich Preise CHF € CHF 2 Zonen € CHF Alle Zonen € 1 Zone Erwachsene 26.00 18,00 35.00 24.00 45.00 31,00 46 Rabattkarten 20.50 14.00 26.00 18.00 35.00 24,00 Kinder 13.00 9,00 17.50 12,00 22,00 15,50 Kleingruppen 52.00 36.00 66.00 45.00 84.00 58.00 4.1.4.2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Tageskarte Euregio Bodensee ist in die folgenden 3 Zonen eingeteilt: Zone Beteiligte Verbunde Zonenbezeichnung – Strecken ausserhalb Verbunde Euregio 1 Ost OTV 210, 227,228, 230, 231, 233, 234, 240, 241, 242 VVV 1, 2, 3, 9 bodo 10, 13, 14, 15, 19, 20, 30, 31, 32, 43, 44, 45, 52, 53, 57, 58, 59, 64, 70 Fähre Romanshorn - Friedrichshafen Bahn Strecke - Kressbronn – Lindau - Lindau - Röthenbach - Oberstaufen Bus Linie - Lindau - Röthenbach - Oberstaufen - Stadtbus Lindau Euregio 2 Mitte OTV 924, 925, 226, 227, 229, 255, 257 VHB 3, 4, 5 bodo 10, 11, 12, 13, 16, 17, 21, 22, 23, 24, 25, 26 Fähre Romanshorn - Friedrichshafen Fähre Konstanz – Meersburg Euregio 3 West OTV 920, 921, 922, 923, 250, 251, 952, 953, 954, 255, 958, 959 VHB 1, 2, 4, 5 Flextax 810, 820, 821, 834, 835, 845 4.1.5 Verzeichnis der beteiligten Transportunternehmungen 4.1.5.1 Bahnen und Schiffe (Fähre) Schweiz Beteiligte TU Code AB-ab AB-rhb AB-rhw AB-tb DB FW MSG SBB SBB SBB SBB 022 071 139 089 353 051 Linie – Nr. 855 857 858 859 763 841 011 011 011 011 760 762 821 840 47 Beteiligte Strecken St.Gallen - Teufen Rorschach Hafen - Heiden Rheineck - Walzenhausen St.Gallen - Rank Thayngen - Beringen Bad Bf Frauenfeld Marktplatz - Frauenfeld Ganzes Netz Schaffhausen - Jestetten Schaffhausen - Dachsen Stammheim - Etzwilen Islikon - Romanshorn SBB SBB SBB SBB SBS SOB Thurbo Thurbo 4.1.5.2 011 011 011 011 195 082 065 065 845 850 852 880 3810 870 820 830 Romanshorn - Rorschach St.Gallen Winkeln - St.Gallen Sulgen - Hauptwil St.Gallen - Au SG Romanshorn - Friedrichshafen St.Gallen Haggen - Romanshorn Romanshorn - Schaffhausen Konstanz - Weinfelden Bus / Nahverkehrsbetriebe Schweiz Beteiligte TU Code AB-AUTO 744 Linie – Nr. 80.190 AOT AOT AOT AOT PAG PAG PAG PAG 843 843 843 843 801 801 801 801 80.940 80.941 80.942 80.943 70.630 80.120 80.120 80.132 PAG 801 80.133 PAG 801 80.153 PAG PAG 801 801 80.180 80.181 PAG 801 80.191 PAG 801 PAG PAG 801 801 80.200 -201 80.203 80.205 PAG PAG 801 801 80.206 80.210 PAG PAG 801 801 PAG 801 PAG PAG PAG 801 801 801 80.121 80.222 -223 80.224 -225 80.226 80.227 80.228 PAG 801 80.229 48 Beteiligte Strecken Teufen - Steinegg, Feuerwehrhaus Speicherschwendi - Speicherschwendi Halden Amriswil - Romanshorn - Arbon Amriswil - Neukirch - Arbon Amriswil - Muolen Bischofszell - Zihlschlacht Schaffhausen - Uhwiesen - Dachsen Heiden - Eggersriet - St.Gallen Engelburg - St.Gallen St.Gallen - Engelburg - Hohfirst Waldkirch St.Gallen - Engelburg - Bernhardzell Waldkirch Gossau - Niederwil - Oberbüren Niederbüren St.Gallen - Stein AR, Hagtobel Stein AR, Hagtobel - Teufen, Steinegg Feuerwehrhaus Teufen Bahnhof - Teufen Schönenbühl St.Gallen - Arbon St.Gallen - Kronbühl - Wittenbach Häggenschwil - Winden Lömmenschwil - Wittenbach Wittenbach - Bernhardzell St.Gallen - Mörschwil - Tübach Steinach - Horn - St.Gallen Heiden - Rehetobel - St.Gallen Heiden – Rheineck Heiden - Walzenhausen St.Margrethen Heiden - Reute, Brücke Heiden - Mohren, Grütli PubliCar - Nachtbus “Oberegg - Reute“ (teilweise) Heiden - Oberegg, Landmark PAG PAG 801 801 PAG 801 80.230 80.240241 80.242 PAG 801 80.244 PAG PAG PAG PAG PAG 801 801 801 801 801 80.247 80.304 80.740 80.822 80.823 PAG PAG PAG PAG 801 801 801 801 80.824 80.825 80.826 80.829 PAG PAG 801 801 80.831 80.832 PAG PAG PAG PAG PAG 801 801 801 801 801 80.833 80.834 80.836 80.837 80.838 PAG PAG PAG PAG 801 801 801 801 80.842 80.843 80.847 80.908 PAG 801 80.920 PAG 801 80.921 PAG 801 80.922 PAG 801 80.923 PAG 801 80.924 PAG 801 80.931 PAG 801 80.932 PAG PAG PAG PAG REGO RTB RVSH 801 801 801 801 896 138 846 80.933 80.934 80.944 80.950 80.151 80.304 71.021 49 Heiden - Wald, Grunholz Rorschach / Rorschacherberg Goldach - St.Gallen Rorschach - Goldach - Untereggen St.Gallen Rorschach - Tübach - Obersteinach Arbon Rorschach - Thal - Rheineck Rheineck - Altenrhein - Rorschach Bischofszell - Niederbüren Frauenfeld - Oberneunforn Frauenfeld - Stammheim Diessenhofen Frauenfeld - Niederwil Frauenfeld - Stein am Rhein Frauenfeld - Steckborn Frauenfeld - Pfyn - Müllheim Lipperswil, Connyland Müllheim Wigoltingen - Homburg Frauenfeld - Pfyn - Müllheim Raperswilen - Homburg Müllheim - Wigoltingen - Ermatingen Frauenfeld - Aumühle Frauenfeld - Gachnang - Islikon Frauenfeld - Bühl Frauenfeld - Bühl Weinfelden - Strohwilen PubliCar "Iselisberg" PubliCar Sonnenberg (teilweise) Schlatt Bahnhof - Oberschlatt, Dorf Konstanz - Kreuzlingen - Münsterlingen Spital - Landschlacht Tägerwilen - Engwilen - Märstetten Weinfelden Kreuzlingen Bernrain - Hugelshofen Weinfelden Lengwil - Bottighofen - Altnau Kreuzlingen - Bottighofen Scherzingen - Altnau - Güttingen Kreuzlingen - Lengwil - Birwinken Donzhausen - Weinfelden Münsterlingen - Langrickenbach Amriswil Weinfelden - Mettlen Schönholzerswilen - Neukirch an der Thur PubliCar Nollen (teilweise) Weinfelden - Friltschen, Dorf Dozwil - Amriswil - Erlen Bischofszell - Wilen (Gottshaus) Gossau - Arena - St. Gallen Rheineck - Au, Zinggen Schaffhausen - Löhningen 4.1.5.3 RVSH RVSH RVSH RVSH 846 846 846 846 71.022 71.023 71.024 71.025 SBG SBG SBK VBF 353/354 353/354 801 797 71.031 71.033 80.907 992.55 VBSG 885 994.8 VBSH 836 994.84 VSK-bkk 727 80.900907 Bahnen und Schiffe (Fähre) Deutschland Beteiligte TU BOB BSB / SBS (Ro) DB DB DB DB DB DB Hzl SBB GmbH SWK VBG 4.1.5.4 Schaffhausen - Hemmental Schaffhausen - Merishausen Schaffhausen - Büttenhardt Schaffhausen - Dörflingen - Buch; Schaffhausen - Dörflingen - Thayngen Schaffhausen - Guntmadingen Stein am Rhein - Ramsen - (Singen) Tägerwilen - Kreuzlingen Verkehrsbetriebe Frauenfeld, alle Stadtbuslinien Verkehrsbetriebe St. Gallen, alle Stadtbuslinien Verkehrsbetriebe Schaffhausen, alle Stadtbuslinien Verkehrsbetriebe Kreuzlingen, alle Stadtbuslinien Linie Nr. 751 10505 Beteiligte Strecken 720 730 731 753 970 971 732 720 10000 970 Engen - Konstanz Singen (Htw) - Beringen Bad Bf Singen (Htw) - Lindau Hbf Wangen - Lindau Hbf Oberstaufen - Lindau Hbf Wangen (Allgäu) - Lindau Hbf Radolfzell - Stockach Engen - Konstanz Autofähre Meersburg - Konstanz Oberstaufen - Lindau Hbf Friedrichshafen - Niederbiegen Friedrichshafen - Romanshorn (Bodenseefähre) Bus / Nahverkehrsbetriebe Deutschland Beteiligte TU Omnibus Grabherr GmbH, Ravensburg Hagmann Hagmann Omnibus Morath, Überlingen Omnibus Müller, Bad Waldsee Omnibus Müller, Bad Waldsee Omnibusverkehr Buchmann, Wangen Omnibusverkehr Buchmann, Wangen Linie - Nr. 10 Beteiligte Strecken Ravensburg - Berg 20 21 A, B, P&R Ravensburg - Baindt Ravensburg - Grünkraut Stadtverkehr Überlingen 30 Ravensburg - Baindt 31 Ravensburg - Baienfurt 90 Wangen - Ratzenried Christazhofen Marktlinie Leupolz - Wangen 92 50 Omnibusverkehr Buchmann, Wangen Omnibusverkehr Buchmann, Wangen Omnibusverkehr Bühler GmbH, Wilhelmsdorf Schuler GmbH Omnibusverkehr, Bodnegg Schuler GmbH Omnibusverkehr, Bodnegg Schuler GmbH Omnibusverkehr, Bodnegg Schuler GmbH Omnibusverkehr, Bodnegg Schuler GmbH Omnibusverkehr, Bodnegg Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Omnibusverkehr Strauss, Tettnang Regiobus Isny Verkehrsgesellschaft Kempten Omnibusverkehr Volk GmbH, Isny Omnibusverkehr Volk GmbH, Isny Omnibusverkehr Volk GmbH, Isny RAB RAB RAB 93 Stadtverkehr Wangen 120 Marktlinie Engelitz - Wangen 41 Salem - Überlingen 101 Bodnegg - Vogt - Unterankenreute - Schlier - Bodnegg 102 Bodnegg - Vogt / Vogt - Waldburg Bodnegg 103 Bodnegg - Wollmarshofen Prestenberg - Linden - Tobel Bodnegg Bodnegg - Amtzell - Haslach Neukirch - Tannau 104 105 Bodnegg - Hergensweiler Neuravensburg - Niederwangen Bodnegg Tettnang - Mariabrunn Friedrichshafen Tettnang - Bodnegg - Tettnang 221 222 224 238 Tettnang - Mariabrunn Kressbronn - Tettnang Tettnang - Kressbronn Langenargen - Tettnang Tettnang - Kau - Meckenbeuren Liebenau - Tettnang Tettnang - Liebenau Meckenbeuren Tettnang - Meckenbeuren Brochenzell Kressbronn - Hiltensweiler Kressbronn Tettnang - Meckenbeuren - Weiler 246 Laimnau - Hiltensweiler 1, 2, 3 Stadtverkehr Tettnang 1-4 50 Stadtverkehr Isny Isny - Überruh / Kleinweiler - Hofen 80 / 81 Isny - Argenbühl - Christazhofen 82 Beuren - Merazhofen 83 Isny - Beuren 3 4 5 RV, Sonnbüchel - RV - Eschach Ravensburg - Oberzell Stadtbus Überlingen: 225 226 227 228 235 51 RAB 5 RAB 6 RAB 7 RAB 7A RAB RAB RAB 8 9 11 RAB RAB 13 15 RAB 16 RAB 17 RAB RAB RAB 20 21 28 RAB RAB RAB RAB 7373 7376 7377 7377/D RAB RAB RAB RAB 7378 7379 7381 7382 RAB RAB 7383 7389 RAB RAB 7391 7392 RAB 7394 RAB 7395 RAB RAB 7396 7397 RAB RAB 7398 7399 RAB 7534 52 Landungsplatz Deisendorf/Bambergen Baienfurt - Schacherösch Ravensburg Weingarten, Lerchenfeld Weingarten, Oberstadt Ravensburg, Bahnhof Ravensburg - Knollengraben Ravensburg, Bahnhof Ravensburg Flappachbad Ringverkehr Schussensiedlung Ringverkehr Ummenwinkel Ringverkehr Kreiskrankenhaus St.Elisabeth Bahnhof - Eissporthalle Stadtbus Weingarten BOB Bahnhof - Weingarten Stadtbus Weingarten Ev Stadtkirche - Haus am Mühlbach Stadtbus Weingarten Lerchenfeld Freibad Ravensburg - Weingarten - Baindt Ravensburg - Grünkraut - Bodnegg Stadtbereich RV - P+R Eissporthalle - Zentrum Ravensburg - Konstanz Rengoldshausen - Taisersdorff Bonndorf - Überlingen - Sipplingen AnrufSammeltaxi: Überlingen Bonndorf Überlingen - Owingen Überlingen - Heiligenberg Überlingen - Salem Meersburg - Bermatingen Markdorf Meersburg - Stetten - Markdorf Überlingen - Ludwigshafen Stockach Schwackenreute - Stockach Stockach - Überlingen / Selgetsweiler StädteSchnellbus Flughafen Friedrichshafen - Friedrichshafen Konstanz SeeLinie Friedrichshafen Überlingen Immenstaad - Markdorf - Salem Überlingen/Meersburg - Salem Heiligenberg / Frickingen Ortsbus Immenstaad ErlebnisBus Salem Unteruhldingen Ravensburg - Weingarten Baienfurt - Schlier RAB 7535 RAB RAB RAB RAB RAB 7537 7538 7539 7542 7543 RAB RAB 7544 7545 RAB RAB RAB RAB 7546 7550 7551 7572 RAB 7573 RAB 7586 RAB 7586.1 RAB RBA RBA RBA RBA RBA 7587 11 12 13 17 18 RBA RBA SBG 19 21 7332.2 SBG SBG SBG 7347.1 7347.2 7349 SBG SBG 7350 7351 SBG SBG SBG SBG 7352 7353 7354 7360 SBG SBG SBG 7362 7363 7364 SBG SBG SBG 7365 7366 7368 53 Ravensburg - Schlier - Waldburg Vogt - Wangen Ravensburg - Markdorf Ravensburg - Geratsberg Ravensburg - Geratsberg Ravensburg - Wangen - Isny Ravensburg - Weingarten - Vogt Abzw. Grund im Walde Kisslegg - Bietenweiler - Wangen Ravensburg - Liebenau - Tettnang - Neukirch - Wangen Tettnang - Hiltensweiler Wangen - Argenbühl Neumühle Isny - Rohrdorf Argenbühl - Eglofstal - Isny Beuren Baindt - Weingarten - Ravensburg Schmalegg Montfortlinie Friedrichshafen Tettnang Spieleland Bus Friedrichshafen Spieleland Friedrichshafen - Kressbronn Scheidegg - Röthenbach Lindenberg - Weiler - Röthenbach Hergatz - Scheidegg Lindau - Hergatz Lindau - Oberstaufen (nur bis Lindenberg) Wangen - Lindau Lindau - Nonnenhorn Singen - Thayngen (Schaffhausen) Erzingen - Griessen - Jestetten Rafz - Lottstetten - Jestetten Singen - Rielasingen - Ramsen (Stein am Rhein) Singen - Böhringen - Radolfzell Singen - Gottmadingen - Gailingen - Büsingen Singen - Engen / Bargen Singen - Hilzingen - Tengen Radolfzell - Allensbach - Konstanz Singen - Engen - Tengen - Wiechs a. Randen Singen - Rielasingen - Bohlingen Singen - Steisslingen - Stockach Singen - Aach - Eigeltingen Stockach Heudorf / Honstetten - Eigeltingen Engen - Stockach Radolfzell - Öhningen - Stein am Rhein SBG 7370 SBG 7371 SBG 7372 SBG 7374 SBG SBG 7375 7362A SBG 7362B SBG SBG 7367A 7367B Schmidbauer 1000 Schmidbauer SVF SVL SWK SWR SWS Wegis 4.1.5.5 Bahnen und Schiffe Österreich Beteiligte TU VVV OeBB VVV OeBB VVV OeBB 4.1.5.6 Konstanz - Allensbach Langenrain Stockach - Ludwigshafen Espasingen - Bodman Insel Reichenau - Konstanz Wollmatingen Radolfzell - Steisslingen (Stockach) Heudorf - Stockach - Ludwigshafen Singen - Bohlingen - Überlingen a.R. - Singen Singen - Überlingen a. R. Bohlingen - Singen Radolfzell - Schienen Schienen - Öhningen - Stein am Rhein Stockach - Zoznegg - Mühlingen Hecheln Engen - Alle Stadtbuslinien Alle Linien Alle Stadtbuslinien Alle Stadtbuslinien Alle Stadtbuslinien Alle Stadtbuslinien Pendelbus Meersburg Linie - Nr. 1 3 4 Beteiligte Strecken Lindau - Bregenz - Frastanz Bregenz - St. Margrethen Feldkirch - Buchs SG Bus / Nahverkehrsbetriebe Österreich Beteiligte TU VVV VVV VVV VVV VVV VVV Linie - Nr. VVV 12 VVV 13 VVV VVV 14 15 VVV 17 VVV 19 10 11 54 Beteiligte Strecken Stadtbus Bregenz (alle Linien) Stadtbus Dornbirn (alle Linien) Stadtbus Feldkich (alle Linien) Ortsbus Götzis (alle Linien) Bregenz - Lochau - Hörbranz Bregenz - Hard Alma - Lauterach Dornbirn Lochau - Eichenberg - Möggers Hohenweiler - Hörbranz Bregenz - Kennelbach - Wolfurt Dornbirn - Schwarzach Bhf. Dornbirn Bregenz - Hard - Fussach - Höchst Bregenz - Hard Zentrum - Fussach - Höchst - (Gaissau) Bregenz - Hard Zentrum Lustenau Bregenz - Lochau - Hörbranz - VVV 20 VVV 21 VVV 22 VVV VVV VVV 23 24 25 VVV VVV VVV VVV 26 27 28 29 VVV VVV VVV VVV 30 31 32 35 VVV VVV 36 38 VVV VVV 39 40 VVV 41 VVV VVV 45 46 VVV VVV 47 50 VVV 52 VVV VVV VVV 53 54 55 VVV VVV 57 58 VVV 59 VVV VVV VVV VVV 60 61 62 63 Hohenweiler Bregenz - Wolfurt - Schwarzach Dornbirn Bregenz - Lauterach - Wolfurt Senderstrasse (- Dornbirn) Dornbirn - Hohenems - Altach Mäder - Götzis Dornbirn - Hohenems - Götzis Wolfurt - Buch - Alberschwende Bregenz - Langen - Krumbach Hittisau - Egg Fischanger - Hub Fahl - Thal Fahl - Sulzberg - Doren Egg - Langenegg - Krumbach Riefensberg Hittisau - Bolgenach - Riefensberg Hittisau - Oberstaufen Egg - Grossdorf - Schetteregg Bregenz - Egg - Andelsbuch Bezau Bezau - Bizau Dornbirn - Bödele - Schwarzenberg - (Bezau) Müselbach - Langenegg Dornbirn - Egg - Schwarzenberg Bezau Dornbirn - Alberschwende Hittisau - Sibratsgfäll Bildstein - Wolfurt - Schwarzach Schwarzach - Wolfurt - Bildstein Alterschwende Dornbirn - Ebnit Dornbirn - Lustenau - Höchst (Gaissau) Dornbirn - Lustenau - Fussach Höchst Lustenau - Hohenems (- Götzis) Hohenems - Heerbrugg Emsreute (Feuerwehrhaus) Hohenems - Altach - Mäder Koblach (Neuburg) Götzis - Koblach - Klaus Koblach (Neuburg) - Klaus (Bahnhof) Götzis - Klaus - Weiler - Röthis Sulz - Rankweil - Feldkirch LKH Feldkirch LKH - Rankweil - Muntlix - Sulz - Röthis - Weiler - Klaus Götzis Götzis Götzis - Rankweil - Meiningen Klaus - Weiler - Fraxern Sulz - Röhis - Viktorsberg 55 VVV VVV VVV VVV VVV VVV VVV VVV VVV VVV 64 65 66 67 68 71 73 74 10a 10b 12a VVV VVV 12c 12c VVV VVV VVV 15a 15b 18a VVV 18b VVV VVV VVV VVV VVV 28a 28b 28c 51a 51b VVV 51c VVV 55a 4.1.6 VVV Ortsverzeichnis 4.1.6.1 A–B Muntlix - Röthis - Dafins Rankweil - Sulz - Laterns Rankweil - Übersaxen Feldkirch - Göfis - Rankweil Feldkirch - Rankweil Feldkirch - Runa Feldkirch - Satteins Frastanz - Gurtis Hörbranz – Hohenweiler Hohenweiler - Hörbranz - Lochau Hörbranz - Lochau - Eichenberg Pfänder - Lochau - Hörbranz Bregenz - Fluh Bregenz - Oberstadt Landesbibliothek Gaissau - (Bauhof) - Höchst Gaissau - (Yachtclub) - Höchst Hard - Lauterach - (Inselstrasse) Bahnhof Lauterach Bahnhof - Lerchenau Hard Sulzberg - Gullenbach Sulzberg - Doren Huban - Sulzberg Fahl - Sulzberg - Oberstaufen Lustenau (Bahnhof) - Sportzentrum Lustenau (Bahnhof) - Bundesstr. Sportzentrum Lustenau (Bahnhof) - Hohenems Cineplexx Hohenems Rheinauen - Reute Feuerwehrhaus Frastanz – Amerlügen 73a Ort Aach Abtwil SG Achberg Ahausen Alberschwende Allensbach Allmannsdorf Altach Altenburg Alterswilen Altheim Altnau Amlikon Amriswil Amtzell Andelsbuch Anselfingen Euregio - Zone 2/3 1 1 2 1 2/3 2/3 1 3 2/3 2 2 3 2 1 1 3 56 Land D CH D D A D D A D CH D CH CH CH D A D Arbon Argenbühl Arlen Au SG 1 1 3 1 CH D D CH Ort Baienfurt Baindt Bankholzen (Höri) Basadingen Berg (bei Ravensburg) Berg SG Berg TG Beringen Berlingen Bermatingen Bernhardzell Besetze Beuren am Ried Beuren an der Aach Bezau Biesendorf Bietingen (Gottmadingen) Bildstein Euregio - Zone 1 1 2/3 3 1 1 2 3 3 2 1 2 3 3 1 3 3 1 Land D D D CH D CH CH CH CH D CH D D D A D D A Binningen Birnau Birwinken Bischofszell Bissegg Bittelbrunn Bizau Blumenfeld Bodman Bodnegg Bodolz Bohlingen Böhringen (Radolfzell) Böhringen - Rickelshausen Bottighofen Bregenz Bruggmühle AR Buch Buch b Frauenfeld Buechen b Staad Buhwil Bürglen TG Büsingen Büsslingen Bussnang 3 2 2 2 3 3 1 3 2 1 1 3 2/3 2/3 2/3 1 1 1 3 1 2 2 3 3 2 D D CH CH CH D A D D D D D D D CH A CH A CH CH CH CH D D CH B 57 4.1.6.2 C–D–E–F Ort C Dachsen Daisendorf (bei Überlingen) Deisendorf (bei Meersburg) Dettighofen Dettingen (Konstanz) Deutwang Diessenhofen Dietlishof Dingelsdorf (Konstanz) Doberatsweiler Donzhausen Doren Dörflingen Dornbirn Dotnacht Dozwil Duchtlingen Euregio – Zone 3 2 2 3 2/3 2 3 3 2/3 1 2 1 3 1 3 2 3 Land CH D D CH D D CH D D D CH A CH A CH CH D 5 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und Tschechien 5.1 Bayern-Böhmen-Ticket 5.1.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 5.1.2 Aktionszeitraum Bayern-Böhmen Tickets werden unbefristet angeboten. 5.1.3 Fahrkarten Ein Bayern-Böhmen-Ticket kann genutzt werden von: 5.1.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 5.1.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 58 5.1.3.3 Familienkinder nach Nr. 5.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt. 5.1.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. 5.1.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 5.1.3.6 Ein Bayern-Böhmen-Ticket kann frühestens einen Monat vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 5.1.3.7 Ein Bayern-Böhmen-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern, in Express- (EX), Schnell- (R), Eil- (Sp) und Personenzügen (Os) der Tschechischen Bahnen (ČD) in Bayern sowie in Tschechien gemäß Anlage „Streckenverzeichnis ČD“. 5.1.3.8 Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das BayernBöhmen-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 5.1.3.9 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Bayern-Böhmen-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich für einen deutschen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der DB (BB Personenverkehr) und für einen tschechischen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der Tschechischen Bahnen (Binnentarif der ČD) erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Bayern-Böhmen-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind: - Baden-Württemberg-Ticket, Baden-Württemberg-Ticket Nacht - Hessenticket - Sachsen-Ticket - Sachsen-Anhalt-Ticket - Thüringen-Ticket 5.1.3.10 Ein Bayern-Böhmen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages 59 - Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Bayern-Böhmen-Ticket ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. 5.1.3.11 Für die Geltungsbereiche außerhalb Bayerns gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Bayern und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 5.1.3.12 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 5.1.3.13 Ein Bayern-Böhmen-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 5.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen sind im Sinne von Nr. 5.1.3.1 vorzunehmen - bei Bayern-Böhmen-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Bayern-Böhmen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte - bei Bayern-Böhmen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte. - bei Bayern-Böhmen-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Bayern-Böhmen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. 60 Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 5.1.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 5.1.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Bayern-Böhmen-Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im 1) Zug stattfindet 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 26,00 € 31,60 € 37,20 € 42,80 € 48,40 € 28,00 € 33,60 € 39,20 € 44,80 € 50,40 € 28,60 € 34,80 € 40,90 € 47,10 € 53,20 € 1) Ist an der DB -Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 5.1.4.2 Bayern-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 5.1.4.3 Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist - bei Fahrten, die nur innerhalb Bayerns stattfinden, eine Fahrrad-Tageskarte Bayern oder - bei Fahrten, die in andere deutsche Bundesländer führen, eine Fahrradtageskarte Nahverkehr zu erwerben. Diese sind jeweils gültig für beliebig viele Fahrten am Geltungstag des BayernBöhmen-Tickets. Im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes ist die Beförderung von nur einem Fahrrad pro Person zugelassen. 5.1.4.4 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/ Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 5.1.5 Erstattung und Umtausch 5.1.5.1 Erstattung und Umtausch von Bayern-Böhmen-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. 61 5.1.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt für den bayerischen Geltungsbereich eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 5.1.6 Sicherung gegen Missbrauch 5.1.6.1 Die Übertragbarkeit eines Bayern-Böhmen-Tickets endet, soweit und sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 5.1.6.2 Durch nachträgliche Änderungen der Eintragungen wird das Bayern-BöhmenTicket insoweit ungültig. 5.1.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist ohne gültige Fahrkarte. 5.1.7 Sonstige Bestimmungen 5.1.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot im Geltungsbereich Bayern um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 5.1.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 5.1.8 Ein Bayern-Böhmen-Ticket berechtigt zur Fahrt in 5.1.8.1 Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel alle, auch im ein- und Züge der ausbrechenden Verkehr Produktklasse C mit Verkehrs(IRE, RE, RB und S/Tarifverbünden und Bahn) Verkehrsgemeinschaften DB Regio WFB (Westfrankenbahn) alle Nahverkehrszüge SOB (Südostbayernbahn) alle Nahverkehrszüge GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) alle Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften 62 agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co, KG & agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG) alle Nahverkehrszüge BLB (Berchtesgadener Land Bahn) alle Nahverkehrszüge BOB (Bayerische Oberlandbahn) alle Nahverkehrszüge BRB (Bayerische Regiobahn) alle Nahverkehrszüge Garmisch-Partenkirchen - Grainau Nahverkehrszüge EB (Erfurter Bahn) alle Nahverkehrszüge Meridian alle Nahverkehrszüge RBG (Regental-Bahnbetriebs-GmbH, Waldbahn, Oberpfalzbahn) alle Nahverkehrszüge VBG (Vogtlandbahn, alex-Züge) alle Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel AVV (Augsburger Verkehrsverbund) alle alle DING (Donau-Iller Nahverkehrsverbund) alle alle INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) alle alle BZB (Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft alle MVV (Münchner Verkehrsverbund) alle (auch Bus Freising München-Flughafen Terminal) RVV (Regensburger Verkehrsverbund) alle alle VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) alle alle VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) alle alle VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) alle alle VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) alle alle VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) alle alle VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) alle alle 5.1.8.2 Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Neu Ulm – Ulm Hbf Hergatz – Wangen(Allgäu) – Tannheim(Württ.) – Memmingen DB Regio 63 Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Schnelldorf – Crailsheim Kirchheim (Unterfr) – Gaubüttelbrunn Lauda Hasloch (Main) – Lauda Thalfingen(b. Ulm) – Ulm Hbf WFB (Westfrankenbahn) DBZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Strecken Neu Ulm – Ulm Hbf agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Neu Ulm – Ulm Hbf DING (Donau-Iller-Nahverkehrsverbund) Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Neustadt(b Coburg) – Sonneberg(Thür)Hbf DB Regio 5.1.8.4 Nahverkehrszüge Neu-Ulm – Ulm Hbf Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften 5.1.8.3 Nahverkehrszüge Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Pfronten-Steinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen („Außerfernbahn“), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Freilassing – Salzburg Hbf DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken Kiefersfelden – Kufstein Meridian 64 Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Nahverkehrszüge Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Freilassing – Salzburg Hbf 5.1.8.5 Tschechien Andere Eisenbahnverkehrsun ternehmen Strecken Verkehrsmittel Smržovka - Josefuv Dul Úsek Liberec - Tanvald Úsek Ústí nad Labem záp. - Litoměřice město Ústí nad Labem Střekov - Děčín hl.n. Úsek Česká Lípa - Jedlová Děčín hl.n. - Benešov n.Ploučnicí Rumburk Benešov nad Ploučnicí - Česká Lípa Rumburk - Dolní Poustevna - Sebnitz (Gr) – Bad Schandau Rumburk - Panský - Mikulášovice dol.nádr. Krásná Lípa - Panský Liberec - Česká Lípa ČD (České Dráhy) Lovosice – Česká Lípa hl.n. Liberec - Varnsdorf - (Zittau DB) Rybnište Úsek Lovosice - Děčín hl.n. Lovosice – Řetenice – Teplice v Čechách Děčín hl.n. - Dolní Žleb - Schöna Gr. – Bad Schandau Úsek Most - Obrnice Ústí nad Labem – Chomutov Bílina - Úpořiny – Ústí nad Labem Jirkov - Chomutov Litvínov - Oldřichov u Duchcova Teplice v Čechách Most - Moldava v Krušných horách 65 Expresszüge (EX), Schnellzüge (R), Eilzüge (Sp) und Personenzüge (Os) Chomutov – Vejprty . Cheb - Karlovy Vary - Chomutov Karlovy Vary dolní nádraži - Dalovice Merklín Karlovy Vary dolní nádraží - Potůčky – Potůčky Gr. Kadaň-Prunéřov – Kadaň předměsti Chodov - Nová Role Loket předměstí – Nové sedlo u Lokte Cheb - Luby u Chebu Františkovy Lázně - Vojtanov - Plesná Cheb - Tršnice - Františkovy Lázně - Aš - Hranice v Čechách Plzeň hl.n. – Cheb Pňovany – Bezdružice Svojšín – Bor Cheb – Cheb Gr. Plzeň - Domažlice - Česká Kubice – Furth im Wald Gr. Nyřany - Heřmanova Huť Staňkov – Poběžovice Plzeň - Klatovy - Železná Ruda Domažlice - Planá u Mariánských Lázní Horažďovice předměstí - Klatovy – Domažlice Plzeň – České Budějovice Nepomuk – Blatná České Budějovice – Volary, Nové Údolí – Černý Kříž Číčenice – Volary Strakonice – Volary úsek Protivín – Písek úsek Ražice – Písek 66 úsek Strakonice – Blatná 67 Grenzüberschreitender Verkehr in ein Land 6 Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich 6.1 Flexfahrt Wochenkarte/Monatskarte 6.1.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und die GCC-CIV/PRR und SCIC für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 6.1.2 Berechtigte Das Angebot kann von lothringischen Arbeitnehmern, die in Saarbrücken arbeiten und von saarländischen Arbeitnehmern, die in Lothringen arbeiten in Anspruch genommen werden. 6.1.3 Geltungsbereich Das Basisangebot „Flexfahrt“ umfasst in jedem Fall: die SNCF auf dem gesamten lothringischen Netz bis Forbach (Grenze) die DB auf dem Abschnitt Forbach (Grenze) – Saarbrücken Hbf die Saarbahn innerhalb des Stadtbedienungsbereichs S „Stadt“ ihres Netzes die RSW auf der Linie R10 zwischen Saarbrücken Hbf und Flughafen Saarbrücken das Unternehmen FORBUS auf seinem Netz, ausschließlich für Fahrten ab bzw. bis Bahnhof Forbach das Unternehmen TRANSAVOLD auf seinem Netz, ausschließlich für Fahrten ab bzw. bis Bahnhof St. Avold Für Fahrten ab bzw. bis Bahnhof Metz gibt es ein optionales Angebot für das Stadtverkehrsnetz des Unternehmens TCRM. Diese Option wird an den Fahrkartenschaltern der SNCF in Metz (Bahnhof und Verkaufsstelle) vertrieben. 6.1.4 Geltungszeitraum Das Angebot gilt vom 09. Dezember 2012 bis auf Weiteres. 6.1.5 Geltungsdauer Die Fahrkarte wird als Monatskarte, gültig für einen Kalendermonat, und als Wochenkarte, gültig für eine Kalenderwoche, angeboten. Während der Gültigkeitsdauer berechtigt die Zeitkarte zu einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten zwischen dem gewählten lothringischen Bahnhof und dem Hauptbahnhof Saarbrücken über Forbach (Grenze) sowie innerhalb der auf der Fahrkarte genannten Stadtverkehrsnetze. Die Fahrt darf nur zum Umsteigen unterbrochen werden. 68 6.1.6 Fahrkarten, Preise, Verkauf Die Fahrkarte wird für eine Person ausgestellt. Die Fahrkarte wird elektronisch ausgestellt und wird in eine Plastikhülle eingelegt. In der Hülle ist eine kostenlose, nicht übertragbare und nummerierte Kundenkarte angebracht, die an den Fahrkartenschaltern der Bahnhöfe von SNCF und im DB-Reisezentrum Saarbrücken erhältlich ist. Die DB verkauft nur die Relationen ab oder nach Saarbrücken nach oder ab Bahnhöfen auf der Achse Saarbrücken – Metz (KBS 682). Der Kunde hat auf der Kundenkarte sein Passfoto anzubringen, seinen Namen und Vornamen einzutragen und sein Abgangs- und Zielort anzugeben. Die Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Die Bescheinigung muss alle 6 Monate erneuert werden. Der Tarif ergibt sich durch die Addition der Anteile der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Preise (gültig ab 01. April 2007): Monatskarte 6.1.7 Wochenkarte Metz avec urbain 169,40 € 55,10 € Metz sans urbain 148,00 € 47,20 € Peltre 140,60 € 45,10 € Courcelles/Nied 132,00 € 42,70 € Sanry/Nied 128,30 € 41,70 € Rémilly 120,90 € 39,60 € Herny 111,70 € 37,10 € Faulquemont 98,30 € 33,40 € Téting 91,60 € 31,50 € St-Avold 89,00 € 33,80 € Hombourg-Haut 73,40 € 26,40 € Béning 66,90 € 24,60 € Forbach 61,80 € 20,40 € Züge, Wagenklasse Die Zeitkarte wird für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Die Zeitkarten gelten in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB, TER). 69 6.1.8 Umtausch, Erstattung 6.1.8.1 Die Flexfahrt-Zeitkarten sind von Rückerstattung oder Umtausch ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. 6.1.8.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6.1.8.3 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 12.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 70 6.2 Rheinland-Pfalz-Ticket, Saarland-Ticket 6.2.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 6.2.2 Aktionszeitraum Rheinland-Pfalz-Tickets und Saarland-Tickets werden unbefristet angeboten. 6.2.3 Fahrkarten Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket kann genutzt werden von: 6.2.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 6.2.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person 6.2.3.3 Familienkinder nach Nr. 6.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 6.2.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 6.2.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 6.2.3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 6.2.3.6 Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 6.2.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket/ Saarland-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 6.2.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 6.2.3.9 Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Rheinland-Pfalz und Saarland. 71 6.2.3.10 Für Fahrten außerhalb Rheinland-Pfalz/Saarland und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Rheinland-PfalzTicket/Saarland-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 6.2.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind Baden-Württemberg-Ticket Baden-Württemberg-Ticket Nacht SchönerTagTicket NRW SchönerTagTicket Single NRW Hessenticket 6.2.3.12 Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Samstag, Sonntag, an den in ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie an Rosenmontagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 6.2.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Rheinland-Pfalz bzw. dem Saarland und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 6.2.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Rheinland-PfalzTickets/Saarland-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Rheinland-PfalzTickets/Saarland-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 6.2.3.15 Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller 72 reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 6.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 6.2.3.1 sind vorzunehmen - bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 6.2.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 6.2.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Rheinland-Pfalz-Ticket/ Saarland-Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 2 3 4 Personen Personen Personen 5 Personen 24 € 29 € 34 € 39 € 44€ 26 € 31 € 36 € 41 € 46 € 26,40 € 31,90 € 37,40 € 42,90 € 48,40 € 1) Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 73 6.2.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 6.2.4.3 Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 6.2.4.4 Die Mitnahme eines Fahrrades in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig, an anderen Tagen ab 9:00 Uhr entgeltfrei. Für die Mitnahme von Fahrrädern außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 6.2.4.5 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 6.2.5 Erstattung und Umtausch 6.2.5.1 Erstattung und Umtausch von Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. 6.2.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6.2.6 Sicherung gegen Missbrauch 6.2.6.1 Die Übertragbarkeit eines Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 6.2.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Rheinland-PfalzTicket/Saarland-Ticket ungültig. 6.2.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 6.2.7 Sonstige Bestimmungen 6.2.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 74 6.2.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 6.2.8 Ein Rheinland-Pfalz-Ticket /Saarland-Ticket berechtigt zur Fahrt in 6.2.8.1 Rheinland-Pfalz und Saarland Unternehmen des DB-Konzerns Strecken alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/ Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Auf allen Strecken im Westerwaldkreis DB Regio Schiene DB Regio Bus Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften CFL Strecken Trier – Igel Berzhahn - Hohegrete Niedererbach – Siershahn Traben-Trarbach Bullay HLB (Hessische Landesbahn) Rhenus-Veniro Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Bus Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge trans regio Rolandseck – Mainz Nahverkehrszüge VIAS Kaub – Koblenz Neuwied Nahverkehrszüge vlexx Saarbrücken – Mainz, Baumholder Heimbach (Nahe), Kaiserlautern – Bad Kreuznach – Mainz, Koblenz – Mainz, Worms – Mainz, Worms – Alzey – Bingen, Kirchheimbolanden – Nahverkehrszüge Alzey – Mainz, Koblenz – Bad Kreuznach – Neustadt (W.) – Schweighofen (Weinstr.-Express), Mainz – Alzey - Grünstadt – Neustadt (W.) – Schweighofen (ElsassExpress) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken 75 Verkehrsmittel KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) 6.2.8.2 alle linksrheinischen Strecken alle linksrheinischen Strecken alle saarVV (Saarländischer Verkehrsverbund) alle alle VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel) alle alle VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) alle linksrheinischen Strecken alle VRT (Verkehrsverbund Region Trier) alle alle Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft) 6.2.8.3 alle Strecken Verkehrsmittel Ludwigshafen(Rhein) Mitte – Mannheim ARENA/Maimarkt Maximiliansau West – KarlsruheKnielingen – Karlsruhe Hbf Mannheim Hbf – Schwetzingen – Graben-Neudorf – Karlsruhe Hbf Germersheim – Rheinsheim – Graben-Neudorf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Strecken Verkehrsmittel Wörth (Rhein) Maximiliansau West – Stadtbahnen Karlsruhe(S51, S 52) Knielingen – Karlsruhe Hbf Hessen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Mainz Nord – Wiesbaden Ost – Wiesbaden Hbf DB Regio Diez – Limburg (Lahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Verkehrsmittel Berzhahn – Wilsenroth – Limburg (Lahn) Nahverkehrszüge Niedererbach – Staffel – HLB (Hessische Landesbahn) 76 Diez Ost – Limburg (Lahn) Kaub – Lorchhausen – Wiesbaden Hbf VIAS Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) 6.2.8.4 Stadtverkehr Wiesbaden Verkehrsmittel alle Nordrhein-Westfalen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Rolandseck – Bonn Mehlem - Bonn Hbf Etzbach – Au (Sieg) DB Regio Mudersbach – Niederschelden – Siegen Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Rolandseck – Bonn Mehlem - Bonn Hbf Hohegrete – Geilhausen – Au (Sieg) Trans regio HLB (Hessische Landesbahn) 6.2.8.5 Nahverkehrszüge Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Frankreich Unternehmen des DBKonzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Berg(Pfalz) – Lauterbourg Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) vlexx Schweighofen – Wissembourg Nahverkehrszüge 77 6.3 Saar-Elsass-Ticket 6.3.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr sowie die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 6.3.2 Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom 12. Dezember 2010 bis auf weiteres. 6.3.3 Fahrkarten 6.3.3.1 Ein Saar-Elsass-Ticket kann genutzt werden von 6.3.3.2 Einzelpersonen und 6.3.3.3 2 bis zu 5 Personen 6.3.3.4 Ein Saar-Elsass-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie der Nahverkehrzüge der SNCF (TER). 6.3.3.5 Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Saar-Elsass-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 6.3.3.6 Das Saar-Elsass-Ticket gilt in auf folgenden Streckenabschnitten: von Saarbrücken Hbf nach Straßburg über Hanweiler (Grenze) sowie von allen anderen Bahnhöfen im Saarland nach Straßburg über Hanweiler (Grenze) Am Wochenende gilt das Saar-Elsass-Ticket nach allen SNCF-Haltepunkten in Bas-Rhin. 6.3.3.7 Ein Saar-Elsass-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag zur einmaligen Hin- und Rückfahrt, und zwar für Einzelreisende: in der Zeit von 0.00 Uhr bis zum nächsten Tag 3.00 Uhr für die mitreisende 2. bis 5 Person: montags bis freitags ab 9.00 Uhr sowie Samstags oder Sonntags in der Zeit von 0.00 Uhr bis zum nächsten Tag 3.00 Uhr. 78 6.3.4 Beförderungsentgelte für Personen Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Saar-Elsass-Ticket ab Saarbrücken Hbf nach Straßburg Erwerb an Fahrkartenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Mo – Fr für 1 Person 29,00 EUR Mo – Fr für die 2.–5. Person jeweils 14,50 EUR Sa, So für 5 Personen 29,00 EUR Mo – Fr für 1 Person 31,00 EUR Sa, So für 5 Personen 31,00 Euro ab allen anderen Bahnhöfen im Saarland nach Straßburg Erwerb an Fahrkartenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Mo – Fr für 1 Person 35,00 EUR Mo – Fr für die 2.–5. Person jeweils 17,50 EUR Sa, So für 5 Personen 35,00 EUR Mo – Fr für 1 Person 37,00 EUR Sa, So für 5 Personen 37,00 Euro 6.3.4.1 Saar-Elsass-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 6.3.4.2 Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. 6.3.5 Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Saar-Elsass-Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden nicht erstattet. 6.3.6 Sicherung gegen Missbrauch 6.3.6.1 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. 6.3.6.2 Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Saar-Elsass-Tickets ist nicht gestattet. 79 6.4 Saar-Lor-Lux-Ticket Siehe Punkt 2.1, S. 11 80 6.5 Saar-Lorraine-Tarif 6.5.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 6.5.2 Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom 12. Dezember 2010 bis auf weiteres. 6.5.3 Fahrkarten 6.5.3.1 Das Angebot kann genutzt werden von: - einer Person 6.5.3.2 Es ist erhältlich als einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt, persönliche Wochenkarte und persönliche Monatskarte. 6.5.3.3 Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie den TER-Zügen der SNCF auf den in der Anlage aufgeführten Relationen. 6.5.3.4 Die Fahrkarten für einfache Fahrt oder zur Hin- und Rückfahrt gelten nur an dem auf der Fahrkarte angegebenen Tag bis 03:00 Uhr des folgenden Tages. Die Wochenkarten gelten in dem auf der Fahrkarte angegebenen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen; die Monatskarten für den eingetragenen Kalendermonat. 6.5.3.5 Die Wochen- und Monatskarten sind nur gültig, wenn in dem dafür vorgesehenen Feld der Fahrkarte Vorname und Name des Inhabers/der Inhaberin in Druckbuchstaben eingetragen ist. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 6.5.4 Beförderungsentgelte für Personen 6.5.4.1 Die jeweiligen Preise enthält die Anlage. 6.5.4.2 Das Angebot wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 6.5.4.3 Für Fahrkarten für einfache Fahrt/Hin- und Rückfahrt wird auf der DB-Strecke der BahnCard 25-/BahnCard 50-Rabatt gewährt. 6.5.4.4 Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 11 Jahre erhalten ermäßigte Fahrkarten. 81 6.5.5 Erstattung und Umtausch Umtausch oder Erstattung erfolgen vor dem ersten Geltungstag unentgeltlich, durch den Beförderer, der die Fahrkarten ausgegeben hat. Im Übrigen sind Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. 6.5.6 Sicherung gegen Missbrauch 6.5.6.1 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird die Wochen- oder Monatskarte ungültig. 6.5.6.2 Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten ist nicht gestattet. 82 7 Grenzüberschreitender Verkehr nach Luxemburg 7.1 OekoCard Luxemburg Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung des gemeinsamen Angebotes von CFL und DB „OekoCard Luxemburg“ 7.1.1 Grundsatz Es gelten die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 7.1.2 Aktionszeitraum Die OekoCards Luxemburg (Monatskarte/Jahreskarte) gelten ab 15. Dezember 2013 bis auf weiteres. 7.1.3 Fahrkarten 7.1.3.1 Die OekoCards Luxemburg nach Nr. 2 werden nur für grenzüberschreitende Fahrten ab den DB- Bahnhöfen von Wittlich bis Igel und den luxemburgischen Bahnhöfen bzw. umgekehrt ausgegeben und berechtigen zur Fahrt in den Zügen der Produktklassen C (RE, RB) der Verkehrsunternehmen des Deutsche BahnKonzerns sowie in Luxemburg in allen Verkehrsmitteln der Verkehrsunternehmen AVL, CFL, RGTR und TICE (Gesamtfläche der Zonentarife in Luxemburg). 7.1.3.2 Die OekoCards Luxemburg gelten nicht zu Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) sowie in den Bussen der regionalen Omnibusgesellschaften der DB. 7.1.3.3 Zu einer OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement wird keine unentgeltliche BahnCard 25 ausgestellt. Die Mitnahme von bis zu 4 Personen an Samstagen ist ausgeschlossen. 7.1.3.4 Die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrades zugelassen. 7.1.4 Bestellung/Erwerb 7.1.4.1 Die OekoCard Monatskarte Luxemburg wird als übertragbare Monatskarte mit flexiblem Geltungsbeginn ausgegeben. Sie kann an den DBFahrkartenautomaten oder im personalbedienten Verkauf erworben werden. 83 7.1.4.2 Die Bestellung der OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement erfolgt auf der Grundlage des hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Bestellscheins unter Beifügung eines Passbildes. Der Bestellschein mit Einzugsermächtigung muss bis zum 15. des Vormonats beim Abo-Center eingegangen sein. Sie wird vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung jeweils zum Monatsersten im Abonnement ausgegeben und gilt ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahres gekündigt wird. Rechtzeitig vor Ablauf der alten Jahreskarte wird die neue Karte mit Gültigkeit für ein Jahr zugesandt. Änderungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind dem Abo-Center unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7.1.4.3 Im Falle von Änderungen der OekoCard Jahreskarte Luxemburg-Bedingungen wird das Verkehrsunternehmen diese dem Inhaber rechtzeitig mitteilen. Ist der Inhaber mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung gegenüber dem Abo-Center kündigen. Macht der Inhaber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird das Verkehrsunternehmen in seiner Mitteilung den Inhaber jeweils hinweisen. 7.1.4.4 In Luxemburg wird keine OekoCard Jahreskarte Luxemburg ausgegeben. 7.1.5 Preise 7.1.5.1 Die Preise in Euro betragen: Jahreskarte im Abonnement Einmalzahlung monatliche Zahlung Monatskarte Von Luxemburg bis Quint bis Föhren bis Salmtal bis Wittlich 2. Klasse 1. Klasse 85,00 € 127,50 € 109,00 € 163,50 € 139,00 € 208,50 € 169,00 € 253,50 € 2. Klasse 850,00 € 1090,00 € 1390,00 € 1690,00 € 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 1275,00 € 70,83 € 106,25 € 1635,00 € 90,83 € 136,25 € 2085,00 € 115,83 € 173,75 € 2530,00 € 140,83 € 211,25 € 7.1.5.2 Das Entgelt für die OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement ist im Voraus zu entrichten. Das Entgelt kann als Gesamtbetrag oder als Monatsbetrag für jeden Monat gezahlt werden; die monatliche Zahlung sowie die Einmalzahlung für die Folgejahre sind nur im Wege des Lastschriftverfahrens möglich. 7.1.5.3 Die Fahrkarten werden für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben. Mit einer Fahrkarte für die 2. Wagenklasse ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse ausgeschlossen. 7.1.5.4 Kinder erhalten keine weitere Ermäßigung. 7.1.6 Erstattung, Umtausch, Kündigung 7.1.6.1 Erstattung und Umtausch der OekoCard Monatskarte Luxemburg ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Monatskarten werden nicht erstattet. 84 7.1.6.2 Erstattung und Umtausch der OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist jeweils vor dem ersten Geltungstag des neuen Geltungsjahres ohne Bearbeitungsentgelt möglich. 7.1.6.3 Der Umtausch der OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist ab dem ersten Geltungstag in eine OekoCard Jahreskarte Luxemburg unter Änderung der Wagenklasse oder des Geltungsbereiches zum ersten des Nachmonats möglich, wenn der Antrag auf Änderung spätestens 14 Tage vor dem neuen Geltungsbeginn beim Abo-Center eingegangen ist. Differenzbeträge werden nacherhoben bzw. verrechnet. Der Umtausch erfolgt durch das ausgebende AboCenter. Wird die bisherige OekoCard Jahreskarte Luxemburg nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Umtauschtermin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Rückgabe weiterhin die volle monatliche Rate zu bezahlen. Es wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 € erhoben. 7.1.6.4 Die OekoCard Jahreskarte Luxemburg kann während der ersten 10 Monate des jeweiligen Geltungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Es gelten die Regelungen nach Nr. 6.4.2. 7.1.6.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung wird erst mit Eingang der Jahreskarte beim ausgebenden Abo-Center per Einschreiben wirksam; die Zusendung der Karte entfällt bei Kündigung zum Ablauf der Geltungsdauer. Wird die OekoCard Jahreskarte Luxemburg nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen. 7.1.6.6 Für den ablaufenden Geltungszeitraum wird der Differenzbetrag zum Preis der OekoCard Monatskarte Luxemburg nacherhoben. Im Falle der Einmalzahlung werden der Differenzbetrag zum Monatskartenpreis und der Teil des Preises des noch nicht abgelaufenen Geltungszeitraums miteinander aufgerechnet; ein Mehrbetrag wird erstattet. 7.1.6.7 Im Übrigen sind Erstattung und Umtausch von OekoCards Luxemburg ausgeschlossen. 7.1.7 Verlust Für eine abhanden gekommene OekoCard Jahreskarte Luxemburg wird einmalig gegen ein Entgelt in Höhe von 30 € eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer durch das ausgebende Abo-Center ausgestellt. Die Ersatzausstellung einer OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist schriftlich beim ausgebenden Abo-Center zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben. 85 7.1.8 Zahlungsverzug 7.1.8.1 Das vertragsschließende Verkehrsunternehmen kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Inhaber (i) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Zahlung des Monatsbetrages in Verzug ist oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Zahlung des Monatsbetrages in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der mindestens dem Entgelt für zwei Monate entspricht. Wird die Zeitkarte nach Zugang der Kündigung nicht unverzüglich an das ausgebende Abo-Center zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen. 7.1.8.2 Statt einer Kündigung nach Nr. 8.1 kann das vertragsschließende Verkehrsunternehmen den Jahresbetrag für die Zeitkarte sofort fällig stellen. 7.1.9 Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis Für Inhaber einer Oeko Card Luxemburg gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr mit der Maßgabe dass diese bei Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussversäumnissen ab 60 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte je Einzelfall eine Entschädigung in Höhe von 1,50 € für die 2. Wagenklasse und 2,25 € für die 1. Wagenklasse erhalten, insgesamt max. 25 % des gezahlten Fahrkartenpreises. Eine Entschädigungszahlung erfolgt jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch den Betrag von 4 € (Bagatellgrenze) überschreitet. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit der Fahrkartenkopie an das Servicecenter Fahrgastrechte zu senden. 86 7.2 Saar-Lor-Lux-Ticket Siehe Punkt 2.1, S. 11 87 8 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich 8.1 Bayern-Böhmen-Ticket Siehe Punkt 5.1, Seite 58 88 8.2 Bayern-Ticket 8.2.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 8.2.2 Aktionszeitraum Bayern-Tickets werden unbefristet angeboten. 8.2.3 Fahrkarten Ein Bayern-Ticket kann genutzt werden von: 8.2.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 8.2.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und einer weiteren Person 8.2.3.3 Familienkinder nach Nr. 8.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt. 8.2.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. 8.2.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 8.2.3.6 Ein Bayern-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 8.2.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Bayern-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 8.2.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Bayern-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 8.2.3.9 Ein Bayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern. 89 8.2.3.10 Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein BayernTicket/Bayern-Ticket Single nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 8.2.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Bayern-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich eines Bayern-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind: Baden-Württemberg-Ticket Baden-Württemberg-Ticket Nacht Hessenticket Sachsen-Ticket Sachsen-Anhalt-Ticket Thüringen-Ticket 8.2.3.12 Ein Bayern-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Bayern-Ticket ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Bayern-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 8.2.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb Bayerns gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Bayern und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 8.2.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 90 8.2.3.15 Das Bayern-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 8.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 8.2.3.1 sind vorzunehmen - bei Bayern-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Bayern-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Bayern-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, bei Bayern-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Bayern-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 8.2.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 8.2.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Bayern-Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produkt- 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 23 € 28 € 33 € 38 € 43 € 25 € 30 € 35 € 40 € 45 € 25,30 € 30,80 € 36,30 € 41,80 € 47,30 € 91 klasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse Bayern-Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 34,50 € 51 € 67,50 € 84 € 100,50 € 36,50 € 53 € 69,50 € 86 € 102,50 € 37,95 € 56,10 € 74,25 € 92,40 € 110,50 € Entgelt für Übergang 2.Klasse 1.Klasse Bayern-Ticket 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Erwerb an Fahrkar11,50 € 23 € 34,50 € 46 € 57,50 € tenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf 13,50 € 25 € 36,50 € 48 € 59,50 € (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produkt13,50 € 25,30 € 37,95 € 50,60 € 63,25 € klasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben 8.2.4.2 Die Fahrkarte für den Übergang in die 1. Klasse zum Bayern-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Bayern-Ticket. Die aufgedruckte Personenanzahl auf der Fahrkarte für den Übergang muss mit der aufgedruckten Personenanzahl des dazu gehörigen Bayern-Tickets identisch sein. 8.2.4.3 Aus bestimmten Anlässen können Bayern-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 8.2.4.4 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 8.2.4.5 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, 92 gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 8.2.5 Erstattung und Umtausch 8.2.5.1 Erstattung und Umtausch von Bayern-Tickets sowie des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen. 8.2.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 8.2.6 Sicherung gegen Missbrauch 8.2.6.1 Die Übertragbarkeit eines Bayern-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 8.2.3.15 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 8.2.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Bayern-Ticket ungültig. 8.2.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 8.2.7 Sonstige Bestimmungen 8.2.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 8.2.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 8.2.8 Ein Bayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in 8.2.8.1 Bayern Unternehmen des DBKonzerns Strecke n Verkehrsmitt el alle, auch im einund ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) WFB (Westfrankenbahn) alle Nahverkehrszüge SOB (Südostbayernbahn) alle Nahverkehrszüge DB Regio 93 GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) alle Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel alle Nahverkehrszüge GarmischPartenkirchen bis Grainau Nahverkehrszüge BOB (Bayerische Oberlandbahn) alle Nahverkehrszüge EB (Erfurter Bahn) alle Nahverkehrszüge Meridian alle Nahverkehrszüge VBG (Vogtlandbahn, alex-Züge) alle Nahverkehrszüge RBG (Regental-Bahnbetriebs-GmbH, Oberpfalzbahn; Waldbahn) alle Nahverkehrszüge BRB (Bayerische Regiobahn) alle Nahverkehrszüge BLB (Berchtesgadener Land Bahn) alle Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel AVV (Augsburger Verkehrsverbund) alle alle MVV (Münchner Verkehrsverbund) alle alle (auch Bus Freising – MünchenFlughafen Terminal) RVV (Regensburger Verkehrsverbund) alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle DING (Donau-Iller Nahverkehrsverbund) alle alle VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) alle alle Andere Eisenbahnverkehrsunternehm en außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis Verkehrsgesellschaft) BZB (Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) 94 8.2.8.2 Baden-Württemberg Unternehmen des DBKonzerns Strecken Neu-Ulm – Ulm Hbf Hergatz – Wangen(Allgä u) – Tannheim(Wür tt.) – Memmingen DB Regio Schnelldorf – Crailsheim Kirchheim (Unterfr) – Gaubüttelbrun n - Lauda Hasloch (Main) – Lauda Thalfingen(b. Ulm) – Ulm Hbf Neu-Ulm – Ulm Hbf WFB (Westfrankenbahn) DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Züge der Produkt-klasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Nahverkehrszü ge Nahverkehrszü ge Andere Eisenbahnverkehrsunterneh men außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken Verkehrsmit tel agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Neu-Ulm – Ulm Hbf Nahverkehrszü ge Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Verkehrsmit tel Neu-Ulm – Ulm Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund) 8.2.8.3 Verkehrsmit tel Thüringen Unternehmen des DBKonzerns DB Regio Strecken Verkehrsmittel Neustadt(b Coburg) – Sonneberg(Thür)Hbf Züge der Produkt-klasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) 95 8.2.8.4 Österreich Unternehmen des DBKonzerns Strecken PfrontenSteinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen („Außerfernba hn“), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreic hischen Binnenverkeh r) Laufen – Freilassing – Salzburg DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunter nehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Meridian 96 Verkehrsm ittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Nahverkehrsz üge Strecken Verkehrsm ittel Kiefersfelden - Kufstein Freilassing – Salzburg Hbf Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge 8.3 Bayern-Ticket Nacht 8.3.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 8.3.2 Aktionszeitraum Bayern-Tickets Nacht werden unbefristet angeboten. 8.3.3 Fahrkarten Ein Bayern-Ticket Nacht kann genutzt werden von: 8.3.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 8.3.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und einer weiteren Person 8.3.3.3 Familienkinder nach Nr. 8.3.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 8.3.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. 8.3.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 8.3.3.6 Ein Bayern-Ticket Nacht kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 8.3.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Bayern-Ticket Nacht muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 8.3.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Bayern-Ticket Nacht muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 8.3.3.9 Ein Bayern-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern. 97 8.3.3.10 Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein BayernTicket Nacht nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 8.3.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Bayern-Ticket Nacht angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Bayern-Tickets Nacht hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind: Baden-Württemberg-Ticket Baden-Württemberg-Ticket Nacht Hessenticket Sachsen-Ticket Sachsen-Anhalt-Ticket Thüringen-Ticket 8.3.3.12 Ein Bayern-Ticket Nacht gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Sonntag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 6:00 Uhr des Folgetages - Freitag und Samstag sowie in der Nacht vor den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen und in der Nacht auf den 15. August (Mariä Himmelfahrt) ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 7:00 Uhr des Folgetages. - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 6:00 bzw. 7:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Bayern-Ticket Nacht vor Beginn des Folgetages erworben werden. 8.3.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb Bayerns gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der Folgetag des angegebenen Geltungstags in Bayern und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte nur bis 6:00 Uhr des Folgetages. 8.3.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets Nacht sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Tickets Nacht sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 98 8.3.3.15 Das Bayern-Ticket Nacht ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern der Fahrkarte Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 8.3.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 8.3.3.1 sind vorzunehmen - - - bei Bayern-Tickets Nacht aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Bayern-Tickets Nacht als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Bayern-Tickets Nacht, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, bei Bayern-Tickets Nacht, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Bayern-Tickets Nacht, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 8.3.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 8.3.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Bayern-Ticket Nacht Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personen- 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 2 3 4 5 Personen Personen Personen Personen 23 € 25 € 27 € 29 € 31 € 25 € 27 € 29 € 31 € 33 € 99 bedienten Verkauf (ausgenommen : Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) Bayern-Ticket Nacht Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) Bayern-Ticket Nacht Erwerb an Fahrkartenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) 25,30 € 1 Person 27,50 € 29,70 € 31,90 € 34,10 € Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse 2 3 4 5 Personen Personen Personen Personen 34,50 € 48 € 61,50 € 75 € 88,50 € 36,50 € 50 € 63,50 € 77 € 90,50 € 37,95 € 52,80 € 67,65 € 82,50 € 97,35 € Entgelt für Übergang 2.Klasse 1.Klasse 1 2 3 4 5 Person Personen Personen Personen Personen 11,50 € 23 € 34,50 € 46 € 57,50 € 13,50 € 25 € 36,50 € 48 € 59,50 € 100 Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 1) 13,50 € 25,30 € 37,95 € 50,60 € 63,25 € Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 8.3.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Bayern-Tickets Nacht unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 8.3.4.3 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 8.3.4.4 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/ Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 8.3.5 Erstattung und Umtausch 8.3.5.1 Erstattung und Umtausch von Bayern-Tickets Nacht ist grundsätzlich ausgeschlossen. 8.3.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 8.3.6 Sicherung gegen Missbrauch 8.3.6.1 Die Übertragbarkeit eines Bayern-Tickets Nacht endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 8.3.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Bayern-Ticket Nacht ungültig. 8.3.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 8.3.7 Sonstige Bestimmungen 8.3.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein 101 Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 8.3.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 8.3.8 Ein Bayern-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in 8.3.8.1 Bayern Unternehmen des DBKonzerns DB Regio Strecken Verkehrsmi ttel alle, auch im einund ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinsch aften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) WFB (Westfrankenbahn) alle SOB (Südostbayernbahn) alle GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) alle Andere Eisenbahnverkehrsuntern ehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken Verkehrsmi ttel alle Nahverkehrsz üge agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis Verkehrsgesellschaft) BZB (Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn) Garmisch-Partenkirchen - Grainau BOB (Bayerische Oberlandbahn) alle EB (Erfurter Bahn) alle Meridian alle VBG (Vogtlandbahn, alex-Züge) alle BRB (Bayerische Regiobahn) alle RBG (Regental-BahnbetriebsGmbH, Waldbahn) BLB (Berchtesgadener Land Bahn) alle alle Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken 102 Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge Nahverkehrsz üge Verkehrsmi ttel AVV (Augsburger Verkehrsverbund) alle MVV (Münchner Verkehrsverbund) alle alle (auch Bus Freising MünchenFlughafen Terminal) RVV (Regensburger Verkehrsverbund) alle alle VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund) INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) 8.3.8.2 alle Baden-Württemberg Unternehmen des DBKonzerns Strecken Neu Ulm – Ulm Hbf Hergatz – Wangen(Allgä u) – Tannheim(Wür tt.) – Memmingen DB Regio Schnelldorf – Crailsheim Kirchheim (Unterfr) – Gaubüttelbrun n - Lauda Hasloch (Main) – Lauda Thalfingen(b. Ulm) – Ulm Hbf Neu-Ulm – Ulm Hbf WFB (Westfrankenbahn) DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Andere Eisenbahnverkehrsunterneh men außerhalb von Verkehrs103 Strecken Verkehrsmit tel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Nahverkehrszü ge Nahverkehrszü ge Verkehrsmit tel /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Neu Ulm – Ulm Hbf Nahverkehrszü ge Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Verkehrsmit tel Neu Ulm – Ulm Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund) 8.3.8.3 Thüringen Unternehmen des DBKonzerns DB Regio 8.3.8.4 Strecken Verkehrsmittel Neustadt(b Coburg) – Sonneberg(Thür)Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Strecken Verkehrsmi ttel Österreich Unternehmen des DBKonzerns PfrontenSteinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen („Außerfernbahn“ ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichisc hen Binnenverkehr) Laufen – Freilassing – Salzburg Hbf DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunterne hmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Meridian 104 Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Nahverkehrszü ge Strecken Verkehrsmi ttel Kiefersfelden Kufstein Freilassing – Salzburg Hbf Nahverkehrszü ge Nahverkehrszü ge 8.4 Einfach-Raus-Ticket/Einfach-Raus-Radticket (ÖBB) 8.4.1 Allgemeines Das „Einfach-Raus-Ticket“ ist eine Tagesnetzkarte für 2 bis maximal 5 Personen, und ist in allen Zügen des ÖBB-Nahverkehres (das sind Regional- und REXZüge, Züge der S-Bahn, der Regio-S-Bahn) und in den Zügen der ROeEE (österreichischer Streckenabschnitt) gültig. In Zügen des Fernverkehres wird dieses Ticket nicht als gültiger Fahrausweis anerkannt. 8.4.2 Geltungsdauer Das „Einfach-Raus-Ticket“ ist eine Tagesnetzkarte, die am vom Fahrgast gewählten Tag, Montag bis Freitag jeweils ab 9 Uhr 00; Samstag und Sonn- und Feiertag ganztägig; jeweils bis 03 Uhr 00 des Folgetages gilt. 8.4.3 Wagenklasse Das „Einfach-Raus-Ticket“ wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. 8.4.4 Anzahl der mit diesem Ticket gemeinsam Reisenden; Übertragbarkeit Mit dem „Einfach-Raus-Ticket“ können 2 bis maximal 5 Personen (unabhängig vom Alter bzw. unabhängig von einem vorhandenen weiteren Ermäßigungsanspruch) gemeinsam reisen. Die Personenanzahl der gemeinsam reisenden Personen ist beim Ticketkauf vom Reisenden festzulegen und kann danach nicht mehr abgeändert werden. Das „Einfach-Raus-Ticket“ ist nicht übertragbar. Der für das Ticket verantwortliche Reisende hat am Ticket selbst seinen Vor- und Zunamen einzutragen und kann bei der Kontrolle aufgefordert werden, zur Feststellung der Übereinstimmung des am Ticket eingetragenen Namens mit dem Namen des Inhabers des Tickets entsprechend beizutragen. Bei fehlender Übereinstimmung verliert das „Einfach-Raus-Ticket“ seine Gültigkeit. 8.4.5 Erstattung Für unbenützte oder teilweise nicht benützte Tickets wird keine Erstattung geleistet. 8.4.6 Besonderes Bei Inanspruchnahme eines Zuges des Nahverkehres mit dem „Einfach-RausTicket“ vor dem Geltungszeitpunkt des Fahrausweises, gilt dieser Fahrausweis erst ab dem nächsten planmäßigen Anhaltepunkt des Zuges, den der Zug nach dem Zeitpunkt des Geltungsbeginnes des Fahrausweises erreicht. Bis zu diesem Anhaltepunkt ist ein entsprechender Fahrausweis - mit Verrechnung einer Abfertigungsgebühr gemäß Zif. 18. 3 ÖPT - vom Zugbegleiter auszugeben bzw. vom Fahrgast vorher zu lösen. Bei Inanspruchnahme eines Zuges des Nahverkehres über das zeitliche Ende dieses Fahrausweises hinaus, ist ab dem letzten planmäßigen Anhaltepunkt des genutzten Zuges, der noch innerhalb der Geltungsdauer des Fahrausweises erreicht wird, bis zum gewünschten Zielbahnhof, ein Fahrausweis vom Zugbegleiter - mit Verrechnung der Abfertigungsgebühr gemäß Zif. 18.3 ÖPT auszugeben. 105 Bei Inanspruchnahme eines Zuges des Fernverkehres mit dem „Einfach-RausTicket“ gilt dieses Ticket nicht als gültiger Fahrausweis. Vom Zugbegleiter wird dementsprechend an den Reisenden ein Fahrausweis in der gewünschten Verbindung – mit Verrechnung der Abfertigungsgebühr gemäß Zif. 18.3 ÖPT – ausgegeben. 8.4.7 Zusatzinformation 8.4.7.1 Das Einfach-Raus-Ticket kostet 35,00 EUR. Das Einfach-Raus-Radticket kostet 44,00 EUR 8.4.7.2 Das „Einfach-Raus-Ticket“ wird in ganz Deutschland verkauft 8.4.7.3 Aus Kulanz ist ein Umtausch zugelassen bei Bedienfehler des Kunden am DB Automaten und - Kundenwunsch erfolgt spätestens 30 Minuten nach dem Lösen am DB Automaten und Nur im Reisezentrum am Standort des jeweiligen DB Automaten 106 8.5 Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern 8.5.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 8.5.2 Aktionszeitraum Das Tarifangebot gilt ab dem 13. Dezember 2009 unbefristet. 8.5.3 Fahrkarten 8.5.3.1 Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades zwischen eingetragenem Abgangs- und Zielbahnhof in Bayern. Sie gilt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) für Verbindungen bis einschließlich 50 km (einfache Fahrt) bzw. 20 km (Hin- und Rückfahrt). Für weiter gehende Verbindungen innerhalb Bayerns wird die Fahrrad-Tageskarte Bayern ausgegeben. 8.5.3.2 Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die FahrradKurzstreckenkarte Bayern nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit den betreffenden Organisationen und/oder Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgesellschaften bzw. den anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern gilt in diesem Fall grundsätzlich nach deren jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen. 8.5.3.3 Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag bis 3.00 Uhr des Folgetages. 8.5.4 Fahrpreise 8.5.4.1 Der Preis der Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern entspricht dem um 50% ermäßigten Normalpreis für Züge der Produktklasse C. Falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet, wird die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern zum Bordpreis ausgegeben. 8.5.4.2 Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern wird ausgegeben: von allen DB-Verkaufsstellen (DB ReiseZentrum, DB ReiseBüro, DB Agenturen) - aus Fahrkartenautomaten - von sonstigen Verkaufsstellen und Fahrkartenautomaten (z.B. Verbünde), wenn dies in einem besonderen Vertrag oder Absprache geregelt ist. Ist an der DB Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 107 8.5.4.3 Sofern für die folgenden Fahrräder (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) die Mitnahme gestattet ist, ist eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern erforderlich: handelsübliche Fahrräder, auch mit Fahrradanhänger (im zusammengeklappten Zustand) Tandems oder Liegeräder Dreiräder Fahrräder mit Hilfsmotor 8.5.4.4 Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße können kostenfrei mitgenommen werden. 8.5.4.5 Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. 8.5.4.6 Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre kostenlos ihr Fahrrad in allen Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) mitnehmen. 8.5.5 Erstattung, Umtausch 8.5.5.1 Erstattung und Umtausch von Fahrkarten „Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern“ sind vor dem ersten Geltungstag kostenfrei. Ab dem ersten Geltungstag sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. 8.5.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Art. 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. 8.5.6 Anmeldung Für Gruppen ab 5 Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Aus der Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung abgeleitet werden. 108 8.5.7 Eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern berechtigt zur Fahrradmitnahme in 8.5.7.1 Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) WFB (Westfrankenbahn) alle Nahverkehrszüge SOB (SüdostBayernBahn) alle Nahverkehrszüge GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel Alle Nahverkehrszüge BOB (Bayerische Oberlandbahn) alle Nahverkehrszüge EB (Erfurter Bahn) alle Nahverkehrszüge HLB (Hessische Landesbahn) alle Nahverkehrszüge M (Meridian, Bayerische Oberlandbahn) alle Nahverkehrszüge VBG (Vogtlandbahn + alex-Züge) alle Nahverkehrszüge RGB, WBA (Regental Bahnbetriebs GmbH) alle Nahverkehrszüge BRB (Bayerische Regiobahn) alle Nahverkehrszüge BLB (Berchtesgadener Land Bahn) alle Nahverkehrszüge DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG / agilis Verkehrsgesellschaft mbH Co. KG) 109 Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) MVV (Münchner Verkehrsverbund) AVV (Augsburger Verkehrsverbund) RVV (Regensburger Verkehrsverbund) VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) Grundsätzlich nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrsverbund. Nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrsverbund. Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und SBahn). Im einbrechenden Verkehr bis zum Zielbahnhof zusätzlich für Umsteigeverbindungen in ein Verbundverkehrsmittel gemäß den geltenden Tarifbestimmungen für die Fahrradbeförderung. Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn); in der SBahn im Verbundgebiet gemäß den geltenden Tarifbestimmungen für die Fahrradbeförderung. Nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Züge der ProduktVerkehrs-/Tarifverbund klasse C (IRE, RE, RB bzw. der und S-Bahn); Verkehrsgemeinschaft. 110 8.5.7.2 Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Neu Ulm – Ulm Hbf Hergatz – Wangen(Allgäu) – Tannheim(Württ.) – Memmingen Schnelldorf – Crailsheim Kirchheim (Unterfr) – Gaubüttelbrunn Lauda Hasloch (Main) – Lauda Thalfingen(b. Ulm) – Ulm Hbf DB Regio WFB (Westfrankenbahn) DBZugBus RAB GmbH Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund) 8.5.7.3 Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel Neu Ulm – Ulm Hbf Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel Neu Ulm – Ulm Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Züge der ProduktNeustadt(b Coburg) – klasse C (IRE, RE, Sonneberg(Thür)Hbf RB und S-Bahn) DB Regio 111 8.5.7.4 Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Pfronten-Steinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen („Außerfernbahn“), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Kiefersfelden – Kufstein Freilassing – Salzburg Hbf Laufen – Freilassing - Salzburg DB Regio SOB (SüdostBayernBahn) 112 Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Nahverkehrszüge 8.6 Fahrrad-Tageskarte Bayern 8.6.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 8.6.2 Aktionszeitraum Das Tarifangebot gilt unbefristet. 8.6.3 Fahrkarten 8.6.3.1 Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) auf allen Strecken in Bayern. 8.6.3.2 Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die FahrradTageskarte Bayern nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit den betreffenden Organisationen und/oder Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften bzw. den anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt in diesem Fall grundsätzlich nach deren jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen. 8.6.3.3 Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag bis 3.00 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten. In Verbindung mit dem Bayern-Ticket Nacht gilt die Fahrrad-Tageskarte Bayern bis 06.00 Uhr des Folgetages und in den Nächten auf Samstag, Sonntag und gesamtbayerische Feiertage wie auch in der Nacht auf den 15. August (Mariä Himmelfahrt) bis 7:00 Uhr. 8.6.4 Fahrpreise 8.6.4.1 Die Fahrrad-Tageskarte Bayern kostet 5,00 €. Falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet, wird die Fahrrad-Tageskarte Bayern zum Bordpreis ausgegeben. 8.6.4.2 Die Fahrrad-Tageskarte Bayern wird ausgegeben: von allen DB-Verkaufsstellen (DB ReiseZentrum, DB ReiseBüro, DB Agenturen) aus Fahrkartenautomaten von sonstigen Verkaufsstellen und Fahrkartenautomaten (z.B. Verbünde), wenn dies in einem besonderen Vertrag oder Absprache geregelt ist. - Ist an der DB Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 113 8.6.4.3 Für folgende Fahrräder (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) ist eine FahrradTageskarte Bayern erforderlich: handelsübliche Fahrräder, auch mit Fahrradanhänger (im zusammengeklappten Zustand) Tandems oder Liegeräder Dreiräder Fahrräder mit Hilfsmotor 8.6.4.4 Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße können kostenfrei mitgenommen werden. 8.6.4.5 Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. 8.6.4.6 Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Tageskarte Bayern, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre kostenlos ihr Fahrrad in allen Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) mitnehmen. 8.6.5 Erstattung, Umtausch 8.6.5.1 Erstattung und Umtausch von Fahrkarten „Fahrrad-Tageskarte Bayern“ sind vor dem ersten Geltungstag kostenfrei. Ab dem ersten Geltungstag sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. 8.6.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Art. 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. 8.6.6 Anmeldung Für Gruppen ab 5 Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Aus der Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung abgeleitet werden. 8.6.7 Eine Fahrrad-Tageskarte Bayern berechtigt zur Fahrradmitnahme in 8.6.7.1 Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel alle, auch im ein- und ausbrechenden Züge der ProduktVerkehr mit Verkehrsklasse C /Tarifverbünden und (IRE, RE, RB und SVerkehrsgemeinBahn) schaften DB Regio WFB (Westfrankenbahn) alle Nahverkehrszüge SOB (SüdostBayernBahn) alle Nahverkehrszüge GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge 114 Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG / agilis Verkehrsgesellschaft mbH Co. KG) Strecken Verkehrsmittel Alle Nahverkehrszüge BOB (Bayerische Oberlandbahn) alle Nahverkehrszüge EB (Erfurter Bahn) alle Nahverkehrszüge HLB (Hessische Landesbahn) alle Nahverkehrszüge M (Meridian, Bayerische Oberlandbahn) alle Nahverkehrszüge VBG (Vogtlandbahn + alex-Züge) alle Nahverkehrszüge RGB, WBA (Regental Bahnbetriebs GmbH) alle Nahverkehrszüge BRB (Bayerische Regiobahn) alle Nahverkehrszüge BLB (Berchtesgadener Land Bahn) alle Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) 115 Grundsätzlich nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrsverbund. Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehm en des DBKonzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn). Im einbrechenden Verkehr bis zum Zielbahnhof zusätzlich für Umsteigeverbindun gen in ein Verbundverkehrsmit tel gemäß den geltenden Tarifbestimmungen für die Fahrradbeförderung . MVV (Münchner Verkehrsverbund) AVV (Augsburger Verkehrsverbund) RVV (Regensburger Verkehrsverbund) VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) 8.6.7.2 Nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrsverbund. Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn); in der S-Bahn im Verbundgebiet gemäß den geltenden Tarifbestimmungen für die Fahrradbeförderung. Nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Züge der ProduktVerkehrs-/Tarifverbund klasse C (IRE, RE, bzw. der RB und S-Bahn); Verkehrsgemeinschaft. Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Neu Ulm – Ulm Hbf Hergatz – Wangen(Allgäu) – Tannheim(Württ.) – Memmingen Schnelldorf – Crailsheim Kirchheim (Unterfr) – Gaubüttelbrunn Lauda Hasloch (Main) – Lauda Thalfingen(b. Ulm) – Ulm Hbf DB Regio WFB (Westfrankenbahn) DBZugBus RAB GmbH 116 Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) 8.6.7.3 Verkehrsmittel Neu Ulm – Ulm Hbf Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel Neustadt(b Coburg) – Sonneberg(Thür)Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Strecken Verkehrsmittel Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio 8.6.7.4 Strecken Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Pfronten-Steinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen („Außerfernbahn“), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Kiefersfelden – Kufstein Freilassing – Salzburg Hbf Laufen – Freilassing – Salzburg DB Regio SOB (SüdostBayernBahn) 117 Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Nahverkehrszüge 8.7 Regio-Ticket Bayern 8.7.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 8.7.2 Aktionszeitraum Das Angebot gilt unbefristet. 8.7.3 Fahrkarten 8.7.3.1 Die Fahrkarte „Regio-Ticket Bayern“ gilt für eine Person. 8.7.3.2 Regio-Tickets können – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 4 Wochen vor ihrem ersten Geltungstag erworben werden.werden. 8.7.3.3 Ein Regio-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern. 8.7.3.4 Die Fahrkarte gilt für Verbindungen bis zu 50 Tarifkilometern zwischen dem eingetragenen Abgangs- und Zielbahnhof in Bayern. 8.7.3.5 Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das RegioTicket Bayern nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit den betreffenden Organisationen und/oder dem Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. 8.7.3.6 Das „Regio-Ticket Bayern“ gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für eine Hin- und Rückfahrt, und zwar: Montag bis Freitag jeweils ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen jeweils ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Regio-Ticket Bayern ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr Folgetages. 8.7.3.7 Für die Geltungsbereiche außerhalb Bayerns gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Bayern und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 118 8.7.3.8 Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden oder planmäßig nach Ablauf der Geltungsdauer enden sowie für Fahrten über 50 Tarifkilometer hinaus sind Fahrkarten nach den BB Personenverkehr für die gesamte Fahrtstrecke zu lösen. Die Kombination („Stückeln“) eines vorhandenen Regio-Tickets Bayern mit einem anderen Ticket der DB oder Dritter ist nicht zugelassen. 8.7.3.9 Die Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 8.7.4 Fahrkarten 8.7.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt Regio-Ticket Bayern 1 Person Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de 11,50 € Erwerb im personenbedienten Verkauf (DB Reisezentrum, Reisebüro mit DB-Lizenz, bei DB Agenturen) 13,50 € Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, soweit ein personenbedienter Verkauf stattfindet1) 1) 13,50 € Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie beim Kauf am Fahrkartenautomaten ausgegeben. 8.7.4.2 Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung eines benutzten RegioTickets Bayern ist nach Fahrtantritt nicht gestattet. 8.7.4.3 Für die Mitnahme eines Fahrrads gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist die Fahrradtageskarte für Züge der Produktklasse C oder die Fahrrad-Tageskarte Bayern zu erwerben. Darüber hinaus gelten die besonderen Vereinbarungen über die kostenlose Fahrradbeförderung für den Binnenverkehr in einigen Landkreisen. 8.7.5 Umtausch/Erstattung 8.7.5.1 Erstattung und Umtausch von Fahrkarten „Regio-Ticket Bayern“ sind vor dem ersten Geltungstag kostenfrei. Ab dem ersten Geltungstag sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. 8.7.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 119 8.7.6 Sonstige Bestimmungen 8.7.6.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 8.7.6.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. 8.7.7 Ein Regio-Ticket Bayern berechtigt zur Fahrt in 8.7.7.1 Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel alle, auch im ein- und Züge der ausbrechenden Verkehr Produktklasse C mit Verkehrs(IRE, RE, RB und /Tarifverbünden und S-Bahn) Verkehrsgemeinschaften DB Regio WFB (Westfrankenbahn) alle Nahverkehrszüge SOB (Südostbayernbahn) alle Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel EB (Erfurter Bahn) alle Nahverkehrszüge VBG (Vogtlandbahn + alex-Züge) alle Nahverkehrszüge BRB (Bayerische Regiobahn) alle Nahverkehrszüge BLB (Berchtesgadener Land Bahn) alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG) agilis (agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG) M (Meridian, Bayerische Oberlandbahn) RGB, WBA (Regental Bahnbetriebs GmbH) 120 Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft AVV (Augsburger Verkehrsverbund) Strecken Verkehrsmittel Nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft. Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB, SBahn) Strecken Verkehrsmittel MVV (Münchner Verkehrsverbund) RVV (Regensburger Verkehrsverbund) VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) 8.7.7.2 Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio Alle Strecken bis 50km, wenn der Abgangsbahnhof in Bayern liegt. Züge der Produkt-klasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) WFB (Westfrankenbahn) Nahverkehrszüge DBZugBus RAB GmbH Nahverkehrszüge 121 Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von VerkehrsStrecken /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Verkehrsgesellschaft alle mbH & Co. KG) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund) BODO (Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH) HTV (Heidenheimer Tarifverbund) OAM (OstalbMobil) VSH (KreisVerkehr Schwäbisch Hall) VRN (Verkehrsverbund RheinNeckar GmbH) NALDO (Verkehrsverbund NeckarAlb-Donau GmbH) 8.7.7.3 Strecken Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Verkehrsmittel Nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/TarifverZüge der bünden und Produkt-klasse C Verkehrsgemeinschaften, (IRE, RE, RB und wenn der S-Bahn) Abgangsbahnhof in Bayern liegt. Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Pfronten-Steinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen („Außerfernbahn“), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Kiefersfelden – Kufstein Freilassing – Salzburg Hbf Laufen – Freilassing - Salzburg DB Regio SOB (SüdostBayernBahn) 122 Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Nahverkehrszüge 8.8 Schönes-Wochenende-Ticket Siehe Punkt 3.2, S. 29 123 8.9 Südostbayern-Ticket 8.9.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) die besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den InternetVerkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 8.9.2 Aktionszeitraum Südostbayern-Tickets werden unbefristet ausgegeben. 8.9.3 Fahrkarten Ein Südostbayern-Ticket kann genutzt werden von: 8.9.3.1 ein bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 8.9.3.2 einer Person gemäß Nr. 8.9.3.1 mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und einer weiteren Person 8.9.3.3 Familienkinder nach Nr. 8.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 8.9.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 8.9.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 8.9.3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 8.9.3.6 Ein Südostbayern-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 8.9.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Südostbayern-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 8.9.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Südostbayern-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 124 8.9.3.9 Ein Südostbayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE und RB) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. 8.9.3.10 Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Südostbayern-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. 8.9.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Südostbayern-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. 8.9.3.12 Ein Südostbayern-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Südostbayern-Ticket ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. 8.9.3.13 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 8.9.3.14 Ein Südostbayern-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 8.9.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 8.9.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Südostbayern Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im personenbedienten Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 17 € 2 3 4 5 Personen Personen Personen Personen 21 € 125 25 € 29 € 33 € Verkauf Erwerb im personenbedient en Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedient er Verkauf im Zug stattfindet 1) Südostbayern Ticket Erwerb an Fahrkartenautom aten und im personenbedient en Verkauf Erwerb im personenbedient en Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedient er Verkauf im Zug stattfindet 1) 17 € 21 € 25 € 29 € 33 € Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse 1 Person 2 3 4 5 Personen Personen Personen Personen 28 € 43 € 58 € 73 € 88 € 28 € 43 € 58 € 73 € 88 € 126 Südostbayern Ticket Erwerb an Fahrkartenautom aten, personenbedient en Verkauf, Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedient er Verkauf im Zug stattfindet und im Internet über www.bahn.de 1) 1 Person 11 € 2 3 4 5 Personen Personen Personen Personen 22 € 33 € 44 € 55 € Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 8.9.4.2 Die Fahrkarte für den Übergang in die 1. Klasse zum Südostbayern-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Südostbayern-Ticket. Die aufgedruckte Personenanzahl auf der Fahrkarte für den Übergang muss mit der aufgedruckten Personenanzahl des dazu gehörigen Südostbayern-Tickets identisch sein. 8.9.4.3 Aus bestimmten Anlässen können Südostbayern-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 8.9.4.4 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 8.9.5 Erstattung und Umtausch 8.9.5.1 Erstattung und Umtausch von Südostbayern-Tickets sowie des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen. 8.9.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 127 8.9.6 Sicherung gegen Missbrauch 8.9.6.1 Die Übertragbarkeit eines Südostbayern-Tickets endet mit Eintragung des Inhaber-Namens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. 8.9.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Südostbayern-Ticket ungültig. 8.9.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z.B. ohne Reisenden nach Nr. 8.9.3.14) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9. 8.9.7 Sonstige Bestimmungen 8.9.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 8.9.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 8.9.8 Ein Südostbayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in 8.9.8.1 Bayern Unternehmen des DBKonzerns SOB (Südostbayernb ahn) Strecken 940 Mühldorf – Markt Schwaben – München Hbf 941 Mühldorf – Simbach 942 Mühldorf - Burghausen 944 Mühldorf - Rosenheim 945 Landshut - Mühldorf – Freilassing 946 Mühldorf - Passau 947 Mühldorf - Garching - Traunstein 948 Wasserburg – Ebersberg – Grafing – München Ost 949 Traunstein - Traunreut 953 Ruhpolding - Traunstein 959 Traunstein - Waging Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) 128 8.9.8.2 Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken SOB Freilassing – Salzburg Hbf (Südostbayernbahn) Simbach - Braunau Andere Eisenbahnverkeh rsunternehmen ÖBB (Östereichische Bundesbahnen) Strecken Freilassing – Salzburg Hbf Simbach - Braunau 129 Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) 8.10 Südostbayern-Ticket plus S-Bahn 8.10.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) die besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den InternetVerkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 8.10.2 Aktionszeitraum Südostbayern-Tickets plus S-Bahn werden unbefristet ausgegeben. 8.10.3 Fahrkarten Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn kann genutzt werden von: 8.10.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 8.10.3.2 einer Person gemäß Nr. 8.10.3.1 mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und einer weiteren Person 8.10.3.3 Familienkinder nach Nr. 8.10.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 8.10.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 8.10.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 8.10.3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 8.10.3.6 Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 8.10.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Südostbayern-Ticket plus S-Bahn muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 8.10.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Südostbayern-Ticket plus S-Bahn muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 130 8.10.3.9 Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. 8.10.3.10 Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 8.10.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Südostbayern-Tickets plus S-Bahn angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. 8.10.3.12 Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Südostbayern-Ticket ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. 8.10.3.13 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets plus SBahn sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets plus SBahn sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 8.10.3.14 Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 8.10.4 Geltungsbereich Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. 8.10.4.1 Bayern Unternehmen des DBKonzerns Strecken 131 Verkehrsmittel Mühldorf – Markt Schwaben – München Hbf Mühldorf – Simbach Mühldorf - Burghausen Mühldorf - Rosenheim Landshut - Mühldorf – Freilassing Mühldorf - Passau SOB (Südostbayernbahn) Nahverkehrszüge Mühldorf - Garching - Traunstein Wasserburg – Ebersberg – Grafing – München Ost Traunstein - Traunreut Ruhpolding - Traunstein Traunstein – Waging Prien - Aschau S 1 München Ost - Freising/München Flughafen S 2 Petershausen - München - MarktSchwaben - Erding S 3 Mammendorf - München - Holzkirchen S 4 Geltendorf - München - Ebersberg S-Bahn München S 6 Tutzing – München Ost - Zorneding Nahverkehrszüge S 7 Wolfratshausen – München – Kreuzstraße S 8 Herrsching – München – München Flughafen S 20 München – Solln – Deisenhofen S A Dachau – Altomünster 8.10.4.2 Österreich Unternehmen des DBKonzerns Strecken Verkehrsmittel Freilassing – Salzburg Hbf SOB (Südostbayernbahn) Nahverkehrszüge, Simbach - Braunau 132 Andere Eisenbahnverkehrsun ternehmen außerhalb von Strecken Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaft en ÖBB (Östereichische Bundesbahnen) Verkehrsmittel Freilassing – Salzburg Hbf Simbach - Braunau Nahverkehrszüge Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 133 8.11 Werdenfels-Ticket 8.11.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von OnlineTickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 8.11.2 Aktionszeitraum „Werdenfels-Tickets“ werden ab dem 15. Dezember 2013 unbefristet angeboten. 8.11.3 Fahrkarten und Geltungsbereich 8.11.3.1 Ein „Werdenfels-Ticket“ kann genutzt werden von: 8.11.3.2 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 8.11.3.3 einer Person gemäß Nr. 8.11.3.13 mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person 8.11.3.4 Familienkinder nach Nr. 8.11.3.3 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 8.11.3.5 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 8.11.3.6 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 8.11.3.3 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 8.11.3.7 Ein „Werdenfels-Ticket“ kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 8.11.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten „Werdenfels-Ticket“ muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 8.11.3.9 Ein „Werdenfels-Ticket“ berechtigt zur Fahrt in den Zügen der Produktklasse C (RE, RB, S) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. 8.11.3.10 Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das „WerdenfelsTicket“ nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. 134 8.11.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Werdenfels-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. 8.11.3.12 Ein „Werdenfels-Ticket“ gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages - Samstag, Sonntag sowie an den gesamtbayerischen Feiertagen (auch Maria Himmelfahrt am 15.08.) bereits ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages. 8.11.3.13 Ein „Werdenfels-Ticket “ ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Fehlen die erforderlichen Eintragungen, ist die Fahrkarte ungültig. Alle zur Fahrkarte gehörigen Reisenden sind zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises gemäß BB Personenverkehr Nr. 3.9 verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind ohne Fahrkarte unentgeltlich beförderte Kinder gemäß Nr. 8.11.3.4. 8.11.4 Fahrpreise für Personen 8.11.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Werdenfels-Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in den Zügen1) Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 19 € 2 3 4 5 Personen Personen Personen Personen 23 € 27 € 31 € 35 € 21 € 25€ 29€ 33 € 37 € 21 € 25,30 € 29,70 € 34,10 € 38,50 € 1) Ist an der DB Zugangsstelle ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb am Fahrkartenautomaten ausgegeben. 135 8.11.4.2 Die Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 8.11.4.3 Aus bestimmten Anlässen können Werdenfels-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 8.11.4.4 Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist eine Fahrrad-Tageskarte Bayern oder eine Fahrradtageskarte der Produktklasse C zu erwerben. 8.11.5 Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von „Werdenfels-Tickets“ ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 8.11.6 Sicherung gegen Missbrauch 8.11.6.1 Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung eines benutzten „Werdenfels-Ticket“ ist nach Fahrtantritt nicht gestattet. 8.11.6.2 Die Übertragbarkeit eines „Werdenfels-Ticket“ endet mit Eintragung des InhaberNamens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. 8.11.6.3 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Werdenfels-Ticket ungültig. Bei Nutzung einer solchen ungültigen Fahrkarte sind alle zur Fahrkarte gehörigen Reisenden zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises gemäß BB Personenverkehr Nr. 3.9 verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind ohne Fahrkarte unentgeltlich beförderte Kinder gemäß Nr. 8.11.3.4. 8.11.6.4 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z.B. ohne Reisenden nach Nr. 8.11.3.4) sind alle zur Fahrkarte gehörigen Reisenden zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises gemäß BB Personenverkehr Nr. 3.9 verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind ohne Fahrkarte unentgeltlich beförderte Kinder gemäß Nr. 8.11.3.4. 8.11.7 Sonstige Bestimmungen 8.11.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 8.11.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 136 8.11.8 Geltungsbereich Ein Werdenfels-Ticket berechtigt zur Fahrt in: 8.11.8.1 Bayern Unternehmen des DBKonzerns DB Regio S-Bahn München Strecken 960 von München bis Mittenwald 961 von Tutzing bis Kochel 963 von Murnau bis Oberammergau 965 von Garmisch Partenkirchen bis Ehrwald S1 (999.1) München Ost – Freising/München Flughafen S2 (999.2) Petershausen – München – Erding S3 (999.3) Mammendorf – München Holzkirchen) S4 (999.4) Geltendorf – München – Ebersberg S6 (999.6) Tutzing – München Ost (Zorneding) S7 (999.7) Wolfratshausen – München – Kreuzstraße S8 (999.8) Herrsching – München – München Flughafen S20 (999.20) München-Pasing – Solln – Höllriegelskreuth S A (999.30) Dachau – Altomünster Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB) S-Bahn München Andere Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnver kehrsunterneh men Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen BZB (Bayerische Garmisch-Partenkirchen bis Eibsee (im einund Zugspitzbahn ausbrechenden Verkehr) Bergbahn) Nahverkehrszüge 137 Busverkehre Busverkehre RVO Linien Verkehrsmittel RVO Linien Verkehrsmittel Regionalverkehr Oberbayern Busverkehre RVO Linien Verkehrsmittel 9600 Tutzing bis Weilheim 9601 Weilheim bis Murnau 9607 Murnau bis Garmisch Partenkirchen 9608 Garmisch-Partenkirchen bis Kochel 9612 Kochel bis Bichl 9613 Penzberg bis Kochel 9614 Tutzing bis Penzberg 9615 Ortsverkehr Penzberg 9621 Murnau bis Oberammergau 9591 Penzberg bis Schönmühl 9606 Garmisch-Partenkirchen- Oberammergau - Echelsbacher Brücke 9611 Kochel bis Murnau 9622 Oberammergau bis Linderhof 9651 Weilheim bis Echelsbacher Brücke 9654 Weilheim – Obersöchering - Penzberg 9655 Weilheim – Seeshaupt - Penzberg 9822 Schongau - Echelsbacher Brücke – Saulgrub Des Weiteren gilt das Ticket in den Bussen der Eibsee-Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG von Garmisch-Partenkirchen bis Eibsee im ein- und ausbrechenden Verkehr sowie in den Bussen der Linie 1 des Verkehrsbetriebes Reindl im Ortsbuslinienverkehr Bad Kohlgrub. 8.11.8.2 Österreich Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio Strecken Verkehrsmittel 976 von Reutte (Tirol) bis GarmischPartenkirchen Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB) 138 9 Grenzüberschreitender Verkehr nach Polen 9.1 Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht 9.1.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 9.1.2 Aktionszeitraum Brandenburg-Berlin-Tickets und Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht werden unbefristet angeboten. 9.1.3 Fahrkarten Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht kann genutzt werden von: 9.1.3.1 bis zu fünf Personen oder 9.1.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis ein schließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person 9.1.3.3 Familienkinder nach Nr. 9.1.3.2Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 9.1.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 9.1.3.5 Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 9.1.3.6 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Brandenburg-Berlin-Ticket/ Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 9.1.3.7 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 9.1.3.8 Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE,RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Berlin und Brandenburg. Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht berechtigt auch zu Fahrten in Zügen der Produktklassen IC/EC und D der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, wenn eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wurde. 139 9.1.3.9 Für Fahrten außerhalb Brandenburg-Berlins und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 9.1.3.10 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Brandenburg-Berlin-Ticket/BrandenburgBerlin-Ticket Nacht angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-BerlinTicket Nacht hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind: Mecklenburg-Vorpommern-Ticket Sachsen-Ticket Sachsen-Böhmen-Ticket Sachsen-Anhalt-Ticket Schleswig-Holstein-Ticket Thüringen-Ticket 9.1.3.11 Ein Brandenburg-Berlin-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - - 9.1.3.12 Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Brandenburg und Berlin gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Brandenburg-Berlin-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. Ein Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 6:00 Uhr des Folgetages Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 7:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht vor Beginn des Folgetages erworben werden. 140 9.1.3.13 Für die in Nr. 9.1.8 genannten Geltungsbereiche außerhalb von Brandenburg und Berlin gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Brandenburg, Berlin und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Im Falle unterschiedlicher Feiertagsregelungen in Berlin, Brandenburg und dem betreffenden Geltungsbereich gilt die Fahrkarte nur in dem Bereich ab 0:00 Uhr, in dem gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 9.1.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Brandenburg-Berlin-Tickets/ Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Brandenburg-Berlin-Tickets/ Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 9.1.3.15 Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 9.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 9.1.3.1 sind vorzunehmen - - - - bei Brandenburg-Berlin-Tickets/Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Brandenburg-Berlin-Tickets/Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht als OnlineTicket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte bei Brandenburg-Berlin-Tickets/Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte bei Brandenburg-Berlin-Tickets/Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 141 9.1.4 9.1.4.1 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: 2.Klasse 1.Klasse 2.Klasse 1.Klasse Entgelt für Übergang 2.Klasse 1.Klasse 29 € 49 € 22 € 42 € - 31 € 51 € 24 € 44 € - 31,90 € 53,90 € 24,20 € 46,20 € 22 € BrandenburgBerlin-Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 1) Brandenburg-BerlinTicket Nacht War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Verkehrsvertragliche Festlegungen können abweichende Regelungen vorsehen 9.1.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Brandenburg-Berlin-Tickets/BrandenburgBerlin-Tickets Nacht unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 9.1.4.3 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio).. 9.1.4.4 Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 9.1.5 Erstattung und Umtausch 9.1.5.1 Erstattung und Umtausch von Brandenburg-Berlin-Tickets bzw. BrandenburgBerlin-Tickets Nacht sowie des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen. 9.1.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 142 9.1.6 Sicherung gegen Missbrauch 9.1.6.1 Die Übertragbarkeit eines Brandenburg-Berlin-Tickets/Brandenburg-BerlinTickets Nacht endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 9.1.3.15 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 9.1.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Brandenburg-Berlin Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 9.1.6.3 9.1.7 Sonstige Bestimmungen 9.1.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 9.1.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 143 9.1.8 9.1.8.1 Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/ Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in Brandenburg-Berlin Unternehmen des DBKonzerns Verkehrsmittel DB Regio alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr Züge der mit Verkehrs-/ Produktklasse C Tarifverbünden und (IRE, RE und RB) Verkehrsgemeinschaften S-Bahn Berlin alle S-Bahn DB Fernverkehr Gemäß den veröffentlichten Bedingungen des VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) IC, EC Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Verkehrsmittel alle BrandenburgBerlin-Ticket: ausgenommen SRS, BrandenburgBerlin-Ticket Nacht: ausgenommen SRS, SBN, VGP, Herz Reisen, Glaser, Reich, Wetzel,Schmidt VBB (Verkehrsverbund BerlinBrandenburg) 9.1.8.2 Strecken Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen des DBKonzerns Strecken Fürstenberg(Havel) – Neustrelitz Neubrandenburg Nechlin – Pasewalk Jatznick Pasewalk Ueckermünde Stadthafen Fürstenberg(Havel) – Neustrelitz - Waren DB Regio 144 Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) 9.1.8.3 Sachsen-Anhalt Unternehmen des DBKonzerns Strecken Medewitz(Mark) – Jeber Bergfrieden – Dessau Blönsdorf – Klebitz – Lutherstadt Wittenberg Oehna – Linda(Elster) – Holzdorf(Elster) – Herzberg(Elster) DB Regio 9.1.8.4 Strecken Hosena – Lauta (NI) Hoyerswerda DB Regio Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Polen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Tantow – Szczecin Gumience–Szczecin Glowny DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften PR (Przewozy Regionale Spółka z o.o.) NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) Andere Unternehmen Strecken Forst(Lausitz) – Forst(Gr) – Zasieki Frankfurt(Oder) – Frankfurt(Oder) (Gr) – Slubice Küstrin-Kietz – Kostrzyn(Gr) – Kostrzyn Strecken Stadtverkehr Szczecin Frankfurt(Oder) – Slubice ZDiTM (Stadtverkehr Szczecin) SVF (Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt/Oder) 9.1.8.6 Nahverkehrszüge Sachsen Unternehmen des DBKonzerns 9.1.8.5 Verkehrsmittel Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Nahverkehrszüge Verkehrsmittel Bus, Straßenbahn Bus 983 Gesonderte zeitliche Regelungen In folgenden Zügen gilt das Brandenburg-Berlin-Ticket bereits ab 0 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3 Uhr des Folgetages: Zugnummer Strecken RE 5800 Berlin Gesundbrunnen - Szczecin Glowny RE 5807 Szczecin Glowny - Angermünde 145 9.2 Dresden-Wrocław Regio Spezial 9.2.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 9.2.2 Aktionszeitraum Das Angebot gilt unbefristet. 9.2.3 Fahrkarten 9.2.3.1 Ein Dresden–Wrocław Regio Spezial Single kann genutzt werden von: - 9.2.3.2 einer Person. Ein „Dresden–Wrocław Regio Spezial Familie“ kann genutzt werden von: - Eltern und/oder Großeltern (maximal 2 Erwachsene) mit maximal drei eigenen. Kindern bzw. Enkeln von 6 bis einschließlich 14 Jahren auf der DB und PKP-Relation. 9.2.3.3 Ein „Dresden–Wrocław Regio Spezial Gruppe“ kann genutzt werden von: - bis zu fünf Personen. 9.2.3.4 Ein Dresden–Wrocław Regio Spezial kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 1 Monat vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 9.2.3.5 Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und SBahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie PR („osobowy“ – Zug) von/nach Dresden über Görlitz nach/von Wrocław. 9.2.3.6 Die Fahrkarte gilt innerhalb von 3 Tagen zur einmaligen Hin- und Rückfahrt. 9.2.3.7 Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen. 146 9.2.4 9.2.4.1 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Dresden–Wrocław Regio Spezial … Single Familie Gruppe 2. Klasse Erwerb an DBFahrkartenautomaten und im DB-Internet über www.bahn.de Erwerb im personalbedienten DBVerkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug1) ) 1) 9.2.5 Single 1. Klasse 39 € 59 € 79 € 55 € 41 € 61 € 81 € 57 € Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, werden die Fahrkarten im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Die Fahrkarte 9.2.5.1 Dresden-Wrocław Regio Spezial Single wird für die 1. und 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Klassenübergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich. 9.2.5.2 Die Fahrkarten Dresden-Wrocław Regio Familie und Dresden-Wrocław Regio Spezial Gruppe werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. 9.2.5.3 Für die Mitnahme von Fahrrädern oder Hunden ist je Fahrrad oder Hund eine Fahrradkarte gemäß SCIC zu lösen. Diese gilt in Verbindung mit einem „Dresden–Wrocław Regio Spezial“-Ticket auch zur Rückfahrt. Je Person ist die Mitnahme von nur einem Fahrrad oder Hund im Rahmen vorhandener Platzkapazitäten möglich. 9.2.5.4 Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. 9.2.6 Erstattung und Umtausch Im Vorverkauf erworbene Fahrkarten „Dresden–Wrocław Regio Spezial“ können bis vor dem ersten Geltungstag unentgeltlich umgetauscht werden. Ab dem ersten Geltungstag ist der Umtausch ausgeschlossen. Die Erstattung ist ausgeschlossen. 9.2.7 9.2.7.1 Sicherung gegen Missbrauch Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des „Dresden–Wrocław Regio Spezial“ ist nicht gestattet. 147 9.3 Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland 9.3.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCCCIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 9.3.2 Aktionszeitraum Die „Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland“ werden unbefristet angeboten. 9.3.3 Fahrkarten 9.3.3.1 Es werden besondere Fahrkarten als Grenzübergangsfahrkarten zwischen den polnischen und deutschen Grenzhaltebahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zum Festpreis für die einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt für 1 Person ausgegeben. 9.3.3.2 Ermäßigungen werden nicht gewährt. 9.3.3.3 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden in Begleitung eines Erwachsenen ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. 9.3.3.4 Der Grenzübergangsfahrkarte berechtigt zur Fahrt am aufgedruckten Tag in den Zügen der Produktklasse C (RE, RB) der DB Regio AG, Regio Nordost und in Zügen der „Przewozy Regionalne” GmbH zwischen den folgenden Streckenabschnitten zwischen: Grambow– Szczecin, Słubice - Frankfurt (Oder), Zasieki - Forst (Lausitz). 9.3.3.5 Die Grenzübergangsfahrkarte wird ausgegeben: in den Zügen der DB Regio durch Kundenbetreuer bzw. Automaten im Zug, in Deutschland über stationäre Automaten und in Reisezentren und Agenturen, in der Zügen der „Przewozy Regionalne” GmbH durch Kundenbetreuer, in Polen an den Fahrkartenschaltern. 9.3.4 Beförderungsentgelte für Personen, Fahrräder und Hunde 9.3.4.1 Für die unter 9.3.3.4 genannten Linienabschnitte können Grenzübergangsfahrkarten zum Festpreis von 2,50 € für die einfache Fahrt und 5 € für die Hin- und Rückfahrt ausgegeben werden. Bei DB Regio werden Grenzübergangsfahrkarten nur für eine einfache Fahrt ausgegeben. 9.3.4.2 Für die Beförderung von Hunden ist ebenfalls eine Grenzübergangsfahrkarte zu lösen. 148 9.3.4.3 Die Grenzübergangsfahrkarte gilt in den Zügen der DB Regio und der PR nur in der 2. Wagenklasse und bei Vorhandensein einer 1. Wagenklasse auch in dieser. 9.3.5 Umtausch und Erstattung 9.3.5.1 Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen. 9.3.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. 9.3.6 Sicherung gegen Missbrauch Bei der Fahrausweiskontrolle ist in den Zügen ein Zangenabdruck aufzubringen. 9.3.7 Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 149 9.4 Insel & Me(e)hr-Ticket Gültig ab 01. Januar 2016 9.4.1 Grundsatz Das Angebot Insel & Me(e)hr gibt es in den folgenden Tarifausprägungen: Insel & Me(e)hr-Tageskarte, Insel & Me(e)hr-Monatskarte und Insel & Me(e)hrMonatskarte ermäßigt. 9.4.2 Aktionszeitraum Das Aktionsangebot gilt vom 01. Januar 2016 bis auf Widerruf. 9.4.3 Fahrkarten 9.4.3.1 Das Angebot Insel & Me(e)hr gibt es in den folgenden Tarifausprägungen: Insel & Me(e)hr-Tageskarte, Insel & Me(e)hr-Monatskarte und Insel & Me(e)hrMonatskarte ermäßigt: 9.4.3.2 Für die Insel & Me(e)hr-Tageskarte gilt: 9.4.3.3 Eine Insel & Me(e)hr-Tageskarte kann genutzt werden von: 9.4.3.4 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 9.4.3.5 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 9.4.3.6 Familienkinder nach Nr. 9.4.3.5 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 9.4.3.7 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 9.4.3.8 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 9.4.3.5 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 9.4.3.9 Eine Insel & Me(e)hr-Tageskarte gilt für den aufgedruckten bzw. eingetragenen Kalendertag bis 24:00 Uhr für beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches. Der Gültigkeitstag wird durch die Ausgabetechnik bzw. das Verkaufspersonal eingetragen. 9.4.3.10 Für die Insel & Me(e)hr-Monatskarte und Insel & Me(e)hr-Monatskarte ermäßigt gelten: 9.4.3.11 Die Monatskarten sind persönliche Zeitkarten. 150 9.4.3.12 Die Monatskarten werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Sie gelten bis 24:00 Uhr des Tages des Folgemonats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar für beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches. 9.4.3.13 Die Insel & Me(e)hr-Monatskarte wird ausgegeben an: schulpflichtige Kinder bis einschließlich 14 sowie Personen ab 15 Jahren: a) Schüler und Direktstudenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater - allgemeinbildender Schulen, - berufsbildender Schulen, - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, - Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen; b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist; c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen; d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung, ausgebildet werden; e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen; f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während und im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist; g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch den Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten; 151 h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligem ökologischem Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten. 9.4.3.14 Die Berechtigung zur Nutzung der ermäßigten Monatskarten ist durch eine Berechtigungskarte der DB Regio oder UBB nachzuweisen. Auf der Berechtigungskarte ist das Ausbildungsjahr bzw. das Studiensemester durch die jeweilige Ausbildungseinrichtung mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen und mit dem Prüfvermerk einer Verkaufsstelle zu versehen. 9.4.3.15 Die Insel & Me(e)hr-Angebote werden über > die Automaten der DB Regio, > über die Kundenbetreuer in den Zügen und > den Verkaufsstellen der beiden Verkehrsunternehmen verkauft. 9.4.3.16 Die Angebote können bis zu 3 Monate vor ihrem ersten Geltungstag erworben werden. 9.4.3.17 Die Insel & Me(e)hr-Angebote berechtigen zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE) der DB Regio AG, Region Nordost und Usedomer Bäderbahn: zwischen Świnoujście Centrum/Peenemünde - Züssow - Barth und zwischen Stralsund Hbf – Altefähr Die Insel & Me(e)hr-Tageskarte berechtigt auf der Insel Usedom einschließlich Stadtgebiet Wolgast zur Fahrt in den Linienbussen der Usedomer Bäderbahn. 9.4.3.18 Ein Insel & Me(e)hr-Angebot ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern der Fahrkarte Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers bei der Insel & Me(e)hr-Tageskarte derjenige mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis bzw. bei der Insel & Me(e)hr-Monatskarte ermäßigt durch die Berechtigungskarte nachzuweisen. 9.4.4 Preise Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 9.4.4.1 Das Beförderungsentgelt für die 2. Klasse beträgt für die Insel & Me(e)hr-Tageskarte : 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 21 € 25 € 29 € 33 € 37 € Insel & Me(e)hr-Monatskarte: 150 € 152 Insel & Me(e)hr-Monatskarte ermäßigt: 100 €. Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. 9.4.4.2 Für die Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen gelten die Bedingungen des Tfv 632 (Fahrradmitnahme entsprechend dem Gemeinschaftstarif der Tarifgemeinschaft Vorpommern) und in den Linienbussen der Usedomer Bäderbahn gemäß der Bedingungen der Kooperationsgemeinschaft Vorpommern. 9.4.5 Erstattung und Umtausch 9.4.5.1 Erstattung und Umtausch von Insel & Me(e)hr-Angeboten ist grundsätzlich ausgeschlossen. 9.4.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 9.4.6 Sicherung gegen Missbrauch 9.4.6.1 Die Übertragbarkeit eines Insel & Me(e)hr-Angebotes endet mit Eintragung des Inhaber-Namens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. 9.4.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird die Fahrkarte ungültig. Bei einer Insel & Me(e)hr-Tageskarte wird diese darüber hinaus bei einer nachträglichen Änderung der Personenzahl ungültig. 9.4.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen bei der Insel & Me(e)hr-Tageskarte ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9. 9.4.7 Sonstige Bestimmungen 9.4.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 9.4.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 9.4.8 Ein Insel & Me(e)hr-Ticket berechtigt zur Fahrt in in Zügen der Produktklasse C (RE) der DB Regio AG, Region Nordost und Usedomer Bäderbahn: 153 Unternehmen des DBKonzerns Strecken Świnoujście Centrum/Peenemünde DB Regio , Region Nordost Züssow - Barth Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Stralsund Hbf – Altefähr Świnoujście Centrum/Peenemünde UBB (Usedomer Bäderbahn) Züssow - Barth Stralsund Hbf – Altefähr UBB (Usedomer Bäderbahn) Insel Usedom einschl. Stadtverkehr Wogast 154 Nahverkehrszüge Bus Linienbusse 9.5 Mecklenburg-Vorpommern Ticket 9.5.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 9.5.2 Aktionszeitraum Mecklenburg-Vorpommern-Tickets sowie Übergang von der 2. in die 1.Klasse werden unbefristet angeboten. 9.5.3 Fahrkarten Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket kann genutzt werden von: 9.5.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 9.5.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person 9.5.3.3 Familienkinder nach Nr. 9.5.3.1 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 9.5.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 9.5.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr.9.5.3.1 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 9.5.3.6 Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 9.5.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten MecklenburgVorpommern-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 9.5.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Mecklenburg-Vorpommern-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 9.5.3.9 Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Mecklenburg-Vorpommern. 9.5.3.10 Für Fahrten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Mecklenburg155 Vorpommern-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 9.5.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Mecklenburg-Vorpommern-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Mecklenburg-Vorpommern-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind Brandenburg-Berlin-Ticket Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht Schleswig-Holstein-Ticket 9.5.3.12 Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Mecklenburg-Vorpommern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Mecklenburg-Vorpommern-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 9.5.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in MecklenburgVorpommern und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 9.5.3.14 In einigen ausgewählten, im Geltungsbereich unter Nr. 2 aufgeführten Zügen können abweichende zeitliche Regelungen gelten. 9.5.3.15 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Mecklenburg-VorpommernTickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Mecklenburg-VorpommernTickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 9.5.3.16 Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. 156 Familienkinder nach Nr. 9.5.3.1 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 9.5.3.2 sind vorzunehmen - - - bei Mecklenburg-Vorpommern-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Mecklenburg-Vorpommern-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Mecklenburg-Vorpommern-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, bei Mecklenburg-Vorpommern-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Mecklenburg-Vorpommern-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 9.5.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 9.5.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: MecklenburgVorpommernTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 23 € 27 € 31 € 35 € 39 € 25 € 29 € 33 € 37 € 41 € 25,30 € 29,70 € 34,10 € 38,50 € 42,90 € 157 Mecklenburg-VorpommernTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet Mecklenburg-VorpommernTicket Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet Entgelt für Fahrten in der 1.Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 33 € 47 € 51 € 55 € 59 € 35 € 49 € 53 € 57 € 61 € 36,30 € 51,70 € 56,10 € 60,50 € 64,90 € Entgelt für Übergang 2.Klasse 1.Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 10 € 20 € 20 € 20 € 20 € 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Verkehrsvertragliche Festlegungen können abweichende Regelungen vorsehen. 9.5.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Mecklenburg-Vorpommern-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 9.5.4.3 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 9.5.4.4 Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 9.5.5 Erstattung und Umtausch 9.5.5.1 Erstattung und Umtausch von Mecklenburg-Vorpommern-Tickets sowie des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen. 9.5.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 158 9.5.6 Sicherung gegen Missbrauch 9.5.6.1 Die Übertragbarkeit eines Mecklenburg-Vorpommern-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 9.5.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Mecklenburg-VorpommernTicket ungültig. 9.5.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 9.5.7 Sonstige Bestimmungen 9.5.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 9.5.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 9.5.8 Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket berechtigt zur Fahrt in 9.5.8.1 Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken DB Regio alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (RE, RB und SBahn) UBB (Usedomer Bäderbahn) alle Nahverkehrszüge Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften 9.5.8.2 Verkehrsmittel Strecken Verkehrsmittel ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) alle Nahverkehrszüge PRE (Pressnitztalbahn) Bergen auf Rügen – Nahverkehrszüge Putbus – Lauterbach Mole Brandenburg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Grabow(Meckl) – Karstädt – Bad Wilsnack ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) 159 Verkehrsmittel Nahverkehrszüge 9.5.8.3 Hamburg Unternehmen des DB-Konzerns S-Bahn Hamburg 9.5.8.5 Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Verkehrsmittel HVV (Hamburger Verkehrsverbund) Großbereich Hamburg (Tarifringe A + B) alle Schleswig-Holstein Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Herrnburg – Lübeck St. Jürgen) – Lübeck Travemünde Strand Schwanheide– Büchen – Reinbek – Hamburg-Bergedorf Züge der Produktklasse C (RE, RB) Polen Unternehmen des DBKonzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Grambow – Szczecin Gumience–Szczecin Glowny Züge der Produktklasse C (RE, RB) UBB (Usedomer Bäderbahn) Ahlbeck Grenze – Świnoujście Centrum UBB Andere Unternehmen Strecken ZDiTM (Stadtverkehr Szczecin) 9.5.8.6 Verkehrsmittel Züge der Hamburg-Bergedorf Produktklasse C – Hamburg Hbf (IRE, RE, RB und SBahn) Großbereich Hamburg (Tarifringe alle A + B) DB Regio 9.5.8.4 Strecken Verkehrsmittel Stadtverkehr Szczecin Bus, Straßenbahn Gesonderte zeitliche Regelungen In folgenden Zügen gilt das Mecklenburg-Vorpommern-Ticket bereits ab 0 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3 Uhr des Folgetages: Zugnummer Strecken RE 5350 ab Szczecin Glowny RE 5352 ab Szczecin Glowny RE 5351 ab Pasewalk RE 5353 ab Pasewalk 160 9.6 Ostsee-Ticket 9.6.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr) und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 9.6.2 Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom 03. Juni 2012 an b. a. W. 9.6.3 Gültigkeitsbereiche Das Ostsee-Ticket wird als Rückfahrkarte für die Benutzung von Zügen der Produktklasse C von einem nachstehend genannten Abgangsbahnhof nach einem nachstehend genannten Zielbahnhof ausgegeben. In den Zügen anderer Unternehmen, die nicht zum Deutsche Bahn-Konzern gehören, gilt das OstseeTicket nur, wenn es von dem betreffenden Unternehmen anerkannt bzw. zu deren (Ergänzungs-)Konditionen angeboten wird. Das Ostsee-Ticket berechtigt bis 09.April 2015, 3:00 Uhr in Verbindungen zwischen den nachstehend genannten Abgangs- und Zielbahnhöfen auch zur Nutzung von Zügen der Produktklasse ICE und IC/EC. Abgangsbahnhöfe Angermünde, Berlin, Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Karlshorst, BerlinLichtenberg, Berlin-Lichterfelde Ost, Berlin Schönefeld Flughafen, BerlinSpandau, Berlin Wannsee, Bernau (b Bln), Eberswalde, Falkensee, Fürstenberg (Havel), Gransee, Hennigsdorf (Berlin), Nauen, Neustadt (Dosse), Oranienburg, Potsdam, Potsdam Medienstadt Babelsberg, Potsdam-Rehbrücke, Prenzlau, Wittenberge. Zielbahnhöfe Bad Doberan, Barth, Bergen auf Rügen, Greifswald, Lauterbach Mole, Lauterbach (Rügen), Ostseebad Binz, Ostseeheilbad Graal-Müritz, Putbus, Ribnitz-Damgarten West, Rostock, Sassnitz, Stralsund, Wismar, Züssow sowie alle Bahnhöfe der Usedomer Bäderbahn GmbH zwischen Züssow und Peenemünde/Swinoujscie. 9.6.3.1 Der Erwerb des Ostsee-Tickets im Zug ist ausgeschlossen. 9.6.3.2 Das Ostsee-Ticket gilt zur Hinfahrt am 1. Geltungstag und am Folgetag sowie zur Rückfahrt innerhalb von 9 Tagen ab dem erstem Geltungstag an zwei Tagen und zwar am Tag des Reiseantritts und am Folgetag. 9.6.3.3 Das Ostsee-Ticket wird für die 2. und 1. Wagenklasse ausgegeben. Zum Festpreis von 12 € pro Person und Fahrtrichtung kann ein Übergang in die 1. Wagenklasse im personalbedienten Verkauf und im Zug erworben werden. 161 9.6.4 Fahrpreise Die Festpreise betragen 9.6.4.1 in der 2. Wagenklasse für die erste Person 43 €, für Mitfahrer bzw. alleinreisende Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren 33 €. 9.6.4.2 in der 1. Wagenklasse für die erste Person 63 €, für Mitfahrer bzw. alleinreisende Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren 53 €. 9.6.4.3 Beim Erwerb im personalbedienten Verkauf erhöht sich der Gesamtpreis um 4 €. 9.6.4.4 Für die Mitnahme von Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren gelten die Nummern 3.7.2 und 3.7.3 der BB Personenverkehr. 9.6.5 Umtausch und Erstattung Der Umtausch und die Erstattung des Ostsee-Tickets bzw. des Übergangs in die 1. Wagenklasse sind gegen Zahlung eines Entgelts in Höhe von je 15 € nur bis zu dem Tag möglich, der dem ersten Geltungstag vorausgeht. 9.6.6 Geltungsbereich Das Ostsee-Ticket wird als Rückfahrkarte für die Benutzung von Zügen der Produktklasse C von einem nachstehend genannten Abgangsbahnhof nach einem nachstehend genannten Zielbahnhof ausgegeben. In den Zügen anderer Unternehmen, die nicht zum Deutsche Bahn-Konzern gehören, gilt das OstseeTicket nur, wenn es von dem betreffenden Unternehmen anerkannt bzw. zu deren (Ergänzungs-)Konditionen angeboten wird. Das Ostsee-Ticket berechtigt bis 09.April 2015, 3:00 Uhr in Verbindungen zwischen den nachstehend genannten Abgangs- und Zielbahnhöfen auch zur Nutzung von Zügen der Produktklasse ICE und IC/EC. Abgangsbahnhöfe Angermünde, Berlin, Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Karlshorst, BerlinLichtenberg, Berlin-Lichterfelde Ost, Berlin Schönefeld Flughafen, BerlinSpandau, Berlin Wannsee, Bernau (b Bln), Eberswalde, Falkensee, Fürstenberg (Havel), Gransee, Hennigsdorf (Berlin), Nauen, Neustadt (Dosse), Oranienburg, Potsdam, Potsdam Medienstadt Babelsberg, Potsdam-Rehbrücke, Prenzlau, Wittenberge. Zielbahnhöfe Bad Doberan, Barth, Bergen auf Rügen, Greifswald, Lauterbach Mole, Lauterbach (Rügen), Ostseebad Binz, Ostseeheilbad Graal-Müritz, Putbus, Ribnitz-Damgarten West, Rostock, Sassnitz, Stralsund, Wismar, Züssow sowie alle Bahnhöfe der Usedomer Bäderbahn GmbH zwischen Züssow und Peenemünde/Swinoujscie. 162 9.7 Pomerania-Ticket 9.7.1 Grundsatz Das Pomerania-Ticket wird als tarifliches Sonderangebot zu folgenden Konditionen eingeführt. 9.7.2 Allgemeines Es werden besondere Fahrkarten als Pomerania-Ticket zum Festpreis als Hinund Rückfahrkarten für einen Tag ausgegeben. 9.7.3 Berechtigte, Teilnehmerzahl 9.7.3.1 Das Sonderangebot kann von jedermann in Anspruch genommen werden. Es gilt für eine Einzelperson. Ermäßigungen werden nicht gewährt. 9.7.3.2 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert. 9.7.4 Geltungsbereiche 9.7.4.1 Das Pomerania-Ticket gilt im Landkreis Vorpommern-Greifswald Unternehmen des DBKonzerns DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsun ternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaft en VVG (Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH) Strecken Verkehrsmittel Linie 175 der DB, Abschnitt Pasewalk – Szczecin Glowny Nahverkehrszüge Strecken Verkehrsmittel Linie 705 der VVG auf dem Abschnitt Pasewalk – Szczecin Glowny Nahverkehrszüge Linie 706 auf dem Abschnitt Ueckermünde - Szczecin. 9.7.4.2 bei der DB und der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH auf den Linien 175 der DB und 705 der VVG auf dem Abschnitt Pasewalk – Szczecin Glowny und 9.7.4.3 bei der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH auf der Linie 706 auf dem Abschnitt Ueckermünde - Szczecin. 9.7.5 Geltungszeitraum Das tarifliche Sonderangebot gilt vom 1. Januar 2013 bis auf Widerruf. 163 9.7.6 Geltungsdauer Das Pomerania-Ticket gilt an dem auf ihm angegebenen Geltungstag für eine Hin- und eine Rückfahrt auf den in Nummer 3 genannten Linien. Die Geltungsdauer endet um 24:00 Uhr des Tages der auf dem Ticket angegeben ist. 9.7.7 Fahrkarten, Preis, Verkauf Das Pomerania-Ticket wird zum Festpreis von 14,00 EUR ausgegeben. Ermäßigungen werden nicht gewährt. Das Ticket wird ausgegeben: - aus DB Automaten im Geltungsbereich des Tickets - in mit Kundenbetreuern besetzten Zügen der DB AG durch die Kundenbetreuer - in mit DB Automaten ausgestatteten Zügen durch die DB Automaten - in der DB Agentur in Pasewalk - in den Bussen der VVG 9.7.7.1 Das Ticket gilt in den Zügen der DB Regio nur in der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht zugelassen. 9.7.8 Platzreservierung Platzreservierungen für Inhaber von Pomerania-Tickets sind nicht möglich. 9.7.9 Umtausch und Erstattung 9.7.9.1 Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen. 9.7.9.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 9.7.9.3 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. 9.7.10 Mitnahme von Fahrrädern und Hunden Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten die Regelungen der Unternehmenstarife der beteiligten Verkehrsunternehmen, bei der DB die Beförderungsbedingungen Personenverkehr. 9.7.11 Sicherung gegen Missbrauch 9.7.11.1 Bei der Fahrausweiskontrolle ist in den Zügen bzw. Bussen ein Zangenabdruck, aufzubringen. Diese Kennzeichnung erfolgt auf der Hin – und Rückfahrt gesondert. 9.7.11.2 Der Weiterverkauf und die Weitergabe von benutzten Pomerania-Tickets sind nicht gestattet. 9.7.12 Sonstige Bestimmungen 164 Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. Der Beförderungsvertrag kommt mit demjenigen Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel genutzt werden. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der vom Kunden genutzten Verkehrsunternehmen. 165 9.8 Regio-Spezial Polen 9.8.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen(GCC-CIV/PRR) und die Besonderen internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne integrierte Reservierung (SCIC-NRT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 9.8.2 Aktionszeitraum Das Angebot gilt unbefristet. 9.8.3 Fahrkarten 9.8.3.1 Das Angebot kann genutzt werden von einer Person 9.8.3.2 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre zahlen die Hälfte des Fahrpreises für Erwachsene. 9.8.3.3 Das Angebot berechtigt zur Fahrt in D-Zügen und in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie bei der PKP P.R. in allen Personen- und Schnellzügen außer EC-, IC- und EX-Zügen. Eine Aufzahlung für die Benutzung anderer Züge ist nicht zulässig. Autoreisezüge und Sonderzüge sind ausgeschlossen. 9.8.3.4 Durchgehende Fahrkarten zum Angebotspreis für Hin- und Rückfahrt werden ab den DB-Bahnhöfen ausgegeben, für die die DB-Tarifentfernung bis zur polnischen Grenze maximal 120 km beträgt (grenznaher Bereich). 9.8.3.5 Die Erstellung der Fahrkarten in umgekehrter Richtung ist nicht zugelassen. 9.8.3.6 Das Angebot ist nicht im Zug erhältlich. 9.8.3.7 Zugelassene Reisemöglichkeiten auf dem Gebiet der PKP: Serie/ Relation Zielbahnhof Reiseweg ab Grambow (Gr) 897 Miedzyzdroje 6005 Stargard Szczecinski 3921 Szczecin Gl. 3920 Swinoujscie 166 Szczecin Dabie Szczecin Szczecin Dabie Km 115 54 14 130 Serie/ Relation ab Tantow (Gr) 6140 6141 51176 29451 5518 2161 29453 6180 Zielbahnhof Reiseweg Km Goleniow Lobez Miedzyzdroje Stargard Szczecinski Szczecin Gl./Gumience Szczecin Dabie Swinoujscie Wysoka Kamienska Szczecin Gl. Szczecin Gl. Szczecin Gl. Szczecin Gl. 54 113 117 56 16 31 132 85 ab Frankfurt (Oder) (Gr) 236 Czerwiensk 3860 Gorzow Wlkp. 6774 Kostrzyn 7479 Kunowice 6776 Nowa Sol 6111 Nowy Tomysl 10886 Rzepin 646 Swiebodzin 815 Toporow 670 Zbaszynek 6112 Zbaszyn 14939 Zielona Gora ab Forst (Gr) 24755 27079 27646 27758 28277 19500 28390 Szczecin Dabie Szczecin Gl. Rzepin - Kostrzyn Rzepin Rzepin Zbaszynek Rzepin Rzepin Zbaszynek Rzepin Glogow Legnica Tuplice Zagan Zary Zasieki Zielona Gora 75 93 50 6 111 116 18 71 51 93 99 88 109 123 15 48 35 2 90 9.8.3.8 Das Angebot berchtigt zur einmaligen Hin- und Rückfahrt. Die Rückfahrt muss dabei innerhalb von 4 Tagen nach der Hinfahrt angetreten werden. 9.8.3.9 Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen. 9.8.4 Beförderungsentgelte für Personen 9.8.4.1 Für die unter 9.8.3.7 aufgeführten Verbindungen wird auf den polnischen Strecken eine Ermäßigung von 50% auf den gewöhnlichen Fahrpreis gemäß den „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG“, Teil „Sonderbestimmungen für die Verbindungen zwischen bestimmten Ländern“ – Teil Polen gewährt. Inhaber der BahnCard 25/50 erhalten auf den DB-Strecken daneben die BahnCard-Ermäßigung. Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit weiteren Fahrpreisermäßigungen. 167 9.8.4.2 Das Angebot wird nur für die 2. Wagenklasse und nur für die Hin- und Rückfahrt ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 9.8.5 9.8.6 Erstattung und Umtausch Sicherung gegen Missbrauch 9.8.6.1 Der Weiterverkauf von ganz oder teilweise benutzten Fahrkarten des Angebots Regio-Spezial Polen ist nicht gestattet. 9.8.7 Fahrgastrechte Aufgrund eines Beschlusses der polnischen Regierung vom [] nach Artikel 2 (5) der Fahrgastrechte-Verordnung (EG) 1371/2007 vom 3.12.2007 (im folgenden: PRR) finden deren Vorschriften mit Ausnahme der in Artikel 2 (4) PRR genannten keine Anwendung auf Züge des polnischen Binnenverkehrs. Das bedeutet, dass die Haftung nach der PRR für Verspätungen oder Ausfälle dieser Züge ausgeschlossen ist. Die Haftung nach der PRR für Verspätungen oder Ausfälle innerdeutscher oder grenzüberschreitender Züge bleibt hiervon unberührt. 168 9.9 Sachsen-Ticket 9.9.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 9.9.2 Aktionszeitraum Sachsen-Tickets werden unbefristet angeboten. 9.9.3 Fahrkarten 9.9.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 9.9.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 9.9.3.3 Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 9.9.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 9.9.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 9.9.3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 9.9.3.6 Ein Sachsen-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 9.9.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Sachsen-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 9.9.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Sachsen-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 9.9.3.9 Ein Sachsen-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ausgenommen davon ist die Strecke Obstfelderschmiede – Cursdorf der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn (KBS 563). 169 9.9.3.10 Für Fahrten außerhalb Sachsens/ Sachsen-Anhalts/Thüringens und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Sachsen-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 9.9.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Sachsen-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Sachsen-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind Bayern-Ticket Bayern-Ticket Nacht Bayern-Böhmen-Ticket Brandenburg-Berlin-Ticket Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht Hessenticket Niedersachsen-Ticket 9.9.3.12 Ein Sachsen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Sachsen-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 9.9.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb Sachsens gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Sachsen und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 9.9.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Sachsen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Sachsen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 170 Ein Sachsen-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 9.9.3.1 sind vorzunehmen - - - - - bei Sachsen-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Sachsen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Sachsen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, bei Sachsen-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Sachsen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 9.9.4 9.9.4.1 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: SachsenTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 23 € 28 € 33 € 38 € 43 € 25 € 30 € 35 € 40€ 45 € 25,30 € 30,80 € 36,30 € 41,80 € 47,30 € 171 Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 9.9.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Sachsen-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 9.9.4.3 Sachsen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 9.9.4.4 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 9.9.4.5 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. Zwischen zwei angrenzenden Verbünden ist die verbundübergreifende Fahrradmitnahme kostenfrei, wenn die Verbünde das Sachsen-Ticket anerkennen und die Fahrradmitnahme gemäß den Verbundtarifen kostenfrei ist. Gleiches gilt zwischen einem Verkehrsverbund mit kostenloser Fahrradmitnahme gemäß Verbundtarifbestimmungen und Gebieten mit teilweiser kostenloser Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. 9.9.5 Erstattung und Umtausch 9.9.5.1 Erstattung und Umtausch von Sachsen-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. 9.9.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 9.9.6 Sicherung gegen Missbrauch 9.9.6.1 Die Übertragbarkeit eines Sachsen-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 9.9.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Sachsen-Ticket ungültig. 172 9.9.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 9.9.3.2 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9. 9.9.7 Sonstige Bestimmungen 9.9.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 9.9.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 9.9.8 Ein Sachsen-Ticket/Sachsen-Anhalt-Ticket/Thüringen-Ticket berechtigt zur Fahrt in: 9.9.8.1 Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Burgenlandbahn alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/ Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) OBS (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn) Talstrecke Rottenbach Katzhütte Nahverkehrszüge EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge DB Regio Elbe-Saale-Bahn Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken Verkehrsmittel Cantus Verkehrsgesellschaft alle alle EB (Erfurter Bahn) Alle, außer auf Strecke Ilmenau – Bf Rennsteig alle HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt) alle alle MRB (Mitteldeutsche Regiobahn) alle alle SBS (Städtebahn Sachsen) alle alle STB (Süd Thüringen Bahn) alle alle VBG (Vogtlandbahn) alle alle Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken 173 Verkehrsmittel marego. (Magdeburger Regionalverkehrsverbund) alle alle MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) alle alle VMS (Verkehrsverbund Mittelsachsen) alle alle VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen) alle alle VVO (Verkehrsverbund Oberelbe) alle Nahverkehrszüge VVV (Verkehrsverbund Vogtland) alle alle ZVON (Verkehrsverbund OberlausitzNiederschlesien) alle alle Andere Unternehmen Landesnetz Sachsen-Anhalt Strecken Verkehrsmittel gemäß Veröffentlichung (http://www.starkernahverkehr.de/de_DE/m eintakt/informationen.html) Bus gemäß Veröffentlichung (http://www.starkernahverkehr.de/de_D E/meintakt/informationen.ht ml) Sachsen-Tickets/ Sachsen-Tickets Single gelten nicht auf der Flach- und Bergstrecke der Oberweißbacher Berg und Schwarzatalbahn (OBS) auf den Strecken der Sächsischen Schmalspurbahnen 9.9.8.2 Brandenburg Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio 174 Strecken Verkehrsmittel Schönhausen(Elbe) – Großwudicke – Rathenow Geestgottberg – Wittenberge Lampertswalde – Ortrand – Ruhland Hosena Zabeltitz – Frauenhain – Prösen Ost – Elsterwerda-Biehla Holzdorf – Herzberg (Elster) – Falkenberg (Elster) Gröditz (Riesa) – Prösen West – Elsterwerda-Biehla Beilrode – Rehfeld (Falkenberg) – Falkenberg (Elster) – Elsterwerda-Biehla Annaburg – Fermerswalde – Falkenberg (Elster) – Elsterwerda-Biehla Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Elsterwerda-Biehla – Ruhland – Lauta (NI) Elsterwerda – zusätzlich vom 7. Juni bis 2. November 2014 anlässlich der Ersten Brandenburgischen Doberlug-Kirchhain Landesausstellung „Preußen und Sachsen. Falkenberg (Elster) – Szenen einer Nachbarschaft“ Doberlug-Kirchhain Rathenow Zusätzlich vom 18. April bis 10. November Brandenburg 2015 anlässlich der Bundesgartenschau in der Havelregion Genthin - Brandenburg 9.9.8.3 Hessen Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Hörschel – Herleshausen – Gerstungen Cantus Verkehrsgesellschaft 9.9.8.4 Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Tschechische Republik Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Zittau – Großschönau – Varnsdorf Seifhennersdorf VBG / trilex (Vogtlandbahn) 175 Verkehrsmittel Nahverkehrszüge 9.10 Sachsen-Anhalt-Ticket 9.10.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 9.10.2 Aktionszeitraum Sachsen-Anhalt-Tickets werden unbefristet angeboten. 9.10.3 Fahrkarten 9.10.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 9.10.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 9.10.3.3 Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 9.10.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 9.10.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 9.9.3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 9.10.3.6 Ein Sachsen-Anhalt-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 9.10.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Sachsen-Anhalt-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 9.10.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Sachsen-Anhalt-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 9.10.3.9 Ein Sachsen-Anhalt-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ausgenommen davon ist die Strecke Obstfelderschmiede – Cursdorf der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn (KBS 563). 176 9.10.3.10 Für Fahrten außerhalb Sachsens/Sachsen-Anhalts/Thüringens und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Sachsen-AnhaltTicket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 9.10.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Sachsen-Anhalt-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Sachsen-Anhalt-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind Bayern-Ticket Bayern-Ticket Nacht Bayern-Böhmen-Ticket Brandenburg-Berlin-Ticket Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht Hessenticket Niedersachsen-Ticket 9.10.3.12 Ein Sachsen-Anhalt-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Sachsen-Anhalt-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 9.10.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb Sachsen-Anhalts gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Sachsen-Anhalt und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 9.10.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Sachsen-Anhalt-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Sachsen-Anhalt-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 177 Ein Sachsen-Anhalt-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 9.9.3.1 sind vorzunehmen - - - - - bei Sachsen-Anhalt-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Sachsen-Anhalt-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Sachsen-Anhalt-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, bei Sachsen-Anhalt-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Sachsen-Anhalt-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 9.10.4 9.10.4.1 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Sachsen-AnhaltTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 23 € 28 € 33 € 38 € 43 € 25 € 30 € 35 € 40€ 45 € 25,30 € 30,80 € 36,30 € 41,80 € 47,30 € 178 Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 9.10.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Sachsen-Anhalt-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 9.10.4.3 Sachsen-Anhalt-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 9.10.4.4 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 9.10.4.5 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. Zwischen zwei angrenzenden Verbünden ist die verbundübergreifende Fahrradmitnahme kostenfrei, wenn die Verbünde das Sachsen-Anhalt-Ticket anerkennen und die Fahrradmitnahme gemäß den Verbundtarifen kostenfrei ist. Gleiches gilt zwischen einem Verkehrsverbund mit kostenloser Fahrradmitnahme gemäß Verbundtarifbestimmungen und Gebieten mit teilweiser kostenloser Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. 9.10.5 Erstattung und Umtausch 9.10.5.1 Erstattung und Umtausch von Sachsen-Anhalt-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. 9.10.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 9.10.6 Sicherung gegen Missbrauch 9.10.6.1 Die Übertragbarkeit eines Sachsen-Anhalt-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 9.10.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Sachsen-Anhalt-Ticket ungültig. 9.10.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der 179 Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 9.10.3.2 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9. 9.10.7 Sonstige Bestimmungen 9.10.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 9.10.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 9.10.8 Ein Sachsen-Ticket/Sachsen-Anhalt-Ticket/Thüringen-Ticket berechtigt zur Fahrt in: 9.10.8.1 Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Burgenlandbahn alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/ Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) OBS (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn) Talstrecke Rottenbach Katzhütte Nahverkehrszüge EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge DB Regio Elbe-Saale-Bahn Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken Verkehrsmittel Cantus Verkehrsgesellschaft alle alle EB (Erfurter Bahn) Alle, außer auf Strecke Ilmenau – Bf Rennsteig alle HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt) alle alle MRB (Mitteldeutsche Regiobahn) alle alle SBS (Städtebahn Sachsen) alle alle STB (Süd Thüringen Bahn) alle alle VBG (Vogtlandbahn) alle alle Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken marego. (Magdeburger Regionalverkehrsverbund) alle 180 Verkehrsmittel alle MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) alle alle VMS (Verkehrsverbund Mittelsachsen) alle alle VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen) alle alle VVO (Verkehrsverbund Oberelbe) alle Nahverkehrszüge VVV (Verkehrsverbund Vogtland) alle alle ZVON (Verkehrsverbund OberlausitzNiederschlesien) alle alle Andere Unternehmen Landesnetz Sachsen-Anhalt Strecken Verkehrsmittel gemäß Veröffentlichung (http://www.starkernahverkehr.de/de_DE/m eintakt/informationen.html) Bus gemäß Veröffentlichung (http://www.starkernahverkehr.de/de_D E/meintakt/informationen.ht ml) Sachsen-Tickets/ Sachsen-Tickets Single gelten nicht auf der Flach- und Bergstrecke der Oberweißbacher Berg und Schwarzatalbahn (OBS) auf den Strecken der Sächsischen Schmalspurbahnen 9.10.8.2 Brandenburg Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio 181 Strecken Verkehrsmittel Schönhausen(Elbe) – Großwudicke – Rathenow Geestgottberg – Wittenberge Lampertswalde – Ortrand – Ruhland Hosena Zabeltitz – Frauenhain – Prösen Ost – Elsterwerda-Biehla Holzdorf – Herzberg (Elster) – Falkenberg (Elster) Gröditz (Riesa) – Prösen West – Elsterwerda-Biehla Beilrode – Rehfeld (Falkenberg) – Falkenberg (Elster) – Elsterwerda-Biehla Annaburg – Fermerswalde – Falkenberg (Elster) – Elsterwerda-Biehla Elsterwerda-Biehla – Ruhland – Lauta (NI) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) zusätzlich vom 7. Juni bis 2. November 2014 anlässlich der Ersten Brandenburgischen Landesausstellung „Preußen und Sachsen. Szenen einer Nachbarschaft“ Zusätzlich vom 18. April bis 10. November 2015 anlässlich der Bundesgartenschau in der Havelregion 9.10.8.3 Elsterwerda – Doberlug-Kirchhain Falkenberg (Elster) – Doberlug-Kirchhain Rathenow Brandenburg Genthin - Brandenburg Hessen Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Hörschel – Herleshausen – Gerstungen Cantus Verkehrsgesellschaft 9.10.8.4 Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Tschechische Republik Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Zittau – Großschönau – Varnsdorf Seifhennersdorf VBG / trilex (Vogtlandbahn) 182 Verkehrsmittel Nahverkehrszüge 9.11 Schleswig-Holstein-Ticket Siehe Punkt 1.1, Seite 5 183 9.12 Schönes-Wochenende-Ticket Siehe Punkt 3.2, S. 29 184 9.13 Thüringen-Ticket 9.13.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 9.13.2 Aktionszeitraum Thüringen-Tickets werden unbefristet angeboten. 9.13.3 Fahrkarten 9.13.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 9.13.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 9.13.3.3 Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 9.13.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 9.13.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 9.9.3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 9.13.3.6 Ein Thüringen-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 9.13.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Thüringen-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 9.13.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Thüringen-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 9.13.3.9 Ein Thüringen-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ausgenommen davon ist die Strecke Obstfelderschmiede – Cursdorf der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn (KBS 563). 185 9.13.3.10 Für Fahrten außerhalb Sachsens/Sachsen-Anhalts/Thüringens und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Thüringen-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 9.13.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Thüringen-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Thüringen-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind Bayern-Ticket Bayern-Ticket Nacht Bayern-Böhmen-Ticket Brandenburg-Berlin-Ticket Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht Hessenticket Niedersachsen-Ticket 9.13.3.12 Ein Thüringen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Thüringen-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 9.13.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb Thüringen-Tickets gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Thüringen und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 9.13.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Thüringen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Thüringen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 186 Ein Thüringen-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 9.9.3.1 sind vorzunehmen - - - - - bei Thüringen-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Thüringen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Thüringen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, bei Thüringen-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Thüringen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 9.13.4 9.13.4.1 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: ThüringenTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 23 € 28 € 33 € 38 € 43 € 25 € 30 € 35 € 40€ 45 € 25,30 € 30,80 € 36,30 € 41,80 € 47,30 € 187 Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 9.13.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Thüringen-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 9.13.4.3 Thüringen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 9.13.4.4 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 9.13.4.5 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. Zwischen zwei angrenzenden Verbünden ist die verbundübergreifende Fahrradmitnahme kostenfrei, wenn die Verbünde das Thüringen-Ticket anerkennen und die Fahrradmitnahme gemäß den Verbundtarifen kostenfrei ist. Gleiches gilt zwischen einem Verkehrsverbund mit kostenloser Fahrradmitnahme gemäß Verbundtarifbestimmungen und Gebieten mit teilweiser kostenloser Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. 9.13.5 Erstattung und Umtausch 9.13.5.1 Erstattung und Umtausch von Thüringen-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. 9.13.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 9.13.6 Sicherung gegen Missbrauch 9.13.6.1 Die Übertragbarkeit eines Thüringen-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 9.13.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Thüringen-Ticket ungültig. 9.13.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der 188 Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 9.13.3.2 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9. 9.13.7 Sonstige Bestimmungen 9.13.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 9.13.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 9.13.8 Ein Sachsen-Ticket/Sachsen-Anhalt-Ticket/Thüringen-Ticket berechtigt zur Fahrt in: 9.13.8.1 Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Burgenlandbahn alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/ Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) OBS (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn) Talstrecke Rottenbach Katzhütte Nahverkehrszüge EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge DB Regio Elbe-Saale-Bahn Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken Verkehrsmittel Cantus Verkehrsgesellschaft alle alle EB (Erfurter Bahn) Alle, außer auf Strecke Ilmenau – Bf Rennsteig alle HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt) alle alle MRB (Mitteldeutsche Regiobahn) alle alle SBS (Städtebahn Sachsen) alle alle STB (Süd Thüringen Bahn) alle alle VBG (Vogtlandbahn) alle alle Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken marego. (Magdeburger Regionalverkehrsverbund) alle 189 Verkehrsmittel alle MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) alle alle VMS (Verkehrsverbund Mittelsachsen) alle alle VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen) alle alle VVO (Verkehrsverbund Oberelbe) alle Nahverkehrszüge VVV (Verkehrsverbund Vogtland) alle alle ZVON (Verkehrsverbund OberlausitzNiederschlesien) alle alle Andere Unternehmen Landesnetz Sachsen-Anhalt Strecken Verkehrsmittel gemäß Veröffentlichung (http://www.starkernahverkehr.de/de_DE/m eintakt/informationen.html) Bus gemäß Veröffentlichung (http://www.starkernahverkehr.de/de_D E/meintakt/informationen.ht ml) Sachsen-Tickets/ Sachsen-Tickets Single gelten nicht auf der Flach- und Bergstrecke der Oberweißbacher Berg und Schwarzatalbahn (OBS) auf den Strecken der Sächsischen Schmalspurbahnen 9.13.8.2 Brandenburg Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio 190 Strecken Verkehrsmittel Schönhausen(Elbe) – Großwudicke – Rathenow Geestgottberg – Wittenberge Lampertswalde – Ortrand – Ruhland Hosena Zabeltitz – Frauenhain – Prösen Ost – Elsterwerda-Biehla Holzdorf – Herzberg (Elster) – Falkenberg (Elster) Gröditz (Riesa) – Prösen West – Elsterwerda-Biehla Beilrode – Rehfeld (Falkenberg) – Falkenberg (Elster) – Elsterwerda-Biehla Annaburg – Fermerswalde – Falkenberg (Elster) – Elsterwerda-Biehla Elsterwerda-Biehla – Ruhland – Lauta (NI) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) zusätzlich vom 7. Juni bis 2. November 2014 anlässlich der Ersten Brandenburgischen Landesausstellung „Preußen und Sachsen. Szenen einer Nachbarschaft“ Zusätzlich vom 18. April bis 10. November 2015 anlässlich der Bundesgartenschau in der Havelregion 9.13.8.3 Elsterwerda – Doberlug-Kirchhain Falkenberg (Elster) – Doberlug-Kirchhain Rathenow Brandenburg Genthin - Brandenburg Hessen Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Hörschel – Herleshausen – Gerstungen Cantus Verkehrsgesellschaft 9.13.8.4 Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Tschechische Republik Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Zittau – Großschönau – Varnsdorf Seifhennersdorf VBG / trilex (Vogtlandbahn) 191 Verkehrsmittel Nahverkehrszüge 10 Grenzüberschreitender Verkehr nach der Schweiz 10.1 Baden-Württemberg-Ticket 10.1.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 10.1.2 Aktionszeitraum Baden-Württemberg-Tickets werden unbefristet angeboten. 10.1.3 Fahrkarten Ein Baden-Württemberg-Ticket kann genutzt werden von: 10.1.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 10.1.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und einer weiteren Person 10.1.3.3 Familienkinder nach Nr. 10.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt. 10.1.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. 10.1.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 10.1.3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 10.1.3.6 Ein Baden-Württemberg-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 10.1.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Baden-Württemberg-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 10.1.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Baden-Württemberg-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 10.1.3.9 Ein Baden-Württemberg-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Baden-Württemberg. 10.1.3.10 Für Fahrten außerhalb Baden-Württembergs und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein 192 Baden-Württemberg-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 10.1.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Baden-Württemberg-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Baden-Württemberg-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind: - Bayern-Ticket - Bayern-Ticket Nacht - Hessenticket - Rheinland-Pfalz-Ticket - Saarland-Ticket 10.1.3.12 Ein Baden-Württemberg-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Baden-Württemberg gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Baden-Württemberg-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 10.1.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb Baden-Württembergs gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Baden-Württemberg und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 10.1.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Baden-Württemberg-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Baden-Württemberg-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 193 10.1.3.15 Ein Baden-Württemberg-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 10.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 10.1.3.1 sind vorzunehmen - bei Baden-Württemberg-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Baden-Württemberg-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Baden-Württemberg-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - - bei Baden-Württemberg-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Baden-Württemberg-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. - Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 10.1.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 10.1.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Baden-WürttembergTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 23 € 28 € 33 € 38 € 43 € 25 € 30 € 35 € 40 € 45 € 25,30 € 30,80 € 36,30 € 41,80 € 47,30 € 194 im Zug stattfindet 1) Baden-WürttembergTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet Baden-WürttembergTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 31 € 44 € 57 € 70 € 83 € 33 € 46 € 59 € 72 € 85 € 34,10 € 48,40 € 62,70 € 77 € 91,30 € Entgelt für Übergang 2.Klasse 1. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 8€ 16 € 24 € 32 € 40 € 10 € 18 € 26 € 34 € 42 € 10 € 18 € 26,40 € 35,20 € 44 € 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 10.1.4.2 Die Fahrkarte für den Übergang in die 1. Klasse zum Baden-Württemberg-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Baden-Württemberg-Ticket. Die aufgedruckte Personenanzahl auf der Fahrkarte für den Übergang muss mit der aufgedruckten Personenanzahl des dazu gehörigen Baden-Württemberg-Tickets identisch sein. 10.1.4.3 Aus bestimmten Anlässen können Baden-Württemberg-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 10.1.4.4 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 10.1.4.5 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich 195 innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 10.1.5 Erstattung und Umtausch 10.1.5.1 Erstattung und Umtausch von Baden-Württemberg-Tickets sowie des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen. 10.1.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 10.1.6 10.1.6.1 Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Baden-Württemberg-Tickets endet, soweit und sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 10.1.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Baden-Württemberg-Ticket ungültig. 10.1.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 10.1.7 Sonstige Bestimmungen 10.1.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 10.1.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 10.1.8 Ein Baden-Württemberg-Ticket berechtigt zur Fahrt in 10.1.8.1 Baden-Württemberg Unternehmen des DBKonzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) WFB (Westfrankenbahn) alle Nahverkehrszüge DB ZugBus RAB (DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee) alle Nahverkehrszüge Andere EVU außerhalb von Strecken 196 Verkehrsmittel Verkehrs- und Tarifverbünden, Verkehrsgemeinschaften AVG (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft) alle Nahverkehrszüge HzL (Hohenzollerische Landesbahn) Zweckverband Ringzug Schwarzwald-Baar-Heuberg BSB (Breisgau-S-Bahn) BOB (Bodensee-OberschwabenBahn) SWH (Stadtwerke Heilbronn) SWEG (Südwestdeutsche Verkehrs AG) alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge SBB GmbH (Schweizerische Bundesbahnen Deutschland) OSB (Ortenau-S-Bahn) Konstanz – Engen, Basel Bad Bf – Zell im Wiesental, Nahverkehrszüge Weil am Rhein - Lörrach alle Nahverkehrszüge Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Verkehrsmittel Der 3er-Tarif alle alle bodo (Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund) alle alle DING (Donau-Iller Nahverkehrsverbund) alle innerhalb BadenWürttembergs (Landkreis Alb Donau und Stadtkreis Ulm) alle Filsland Mobilitätsverbund alle alle HNV (Heilbronner Hohenloher Haller alle Nahverkehr) alle htv (Heidenheimer Tarifverbund) alle alle KreisVerkehr Schwäbisch Hall alle alle KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) alle innerhalb BadenWürttembergs alle alle alle alle alle alle alle TGO (Tarifverbund Ortenau) alle alle TUTicket (Tarifverbund Tuttlingen) alle alle VGC ( Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw) alle alle vgf (Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt) alle alle VHB (Verkehrsverbund HegauBodensee) alle alle naldo (Verkehrsverbund NeckarAlb-Donau) RVF (Regio-Verkehrsverbund Freiburg) RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach) 197 10.1.8.2 VPE (Verkehrsverbund PforzheimEnzkreis) alle alle VRN (Verkehrsverbund RheinNeckar) alle innerhalb BadenWürttembergs sowie auf der Strecke Mannheim Viernheim - Weinheim (OEG) alle VSB (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar) alle alle VVR (Verkehrsverbund Rottweil) alle alle VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart) alle alle wtv (Waldshuter Tarifverbund) alle alle OAM (OstalbMobil) alle alle Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Gaubüttelbrunn – Kirchheim (Unterfr) – Geroldshausen – Würzburg Hbf Freudenberg (Main) – Miltenberg – Schneeberg (b Amorbach) – Rippberg Freudenberg (Main) – ReistenhausenFechenbach – Hasloch (Main) – Wertheim Ulm Hbf – Thalfingen (b. Ulm) – Unterelchingen – Langenau (Württ) Ulm Hbf – Neu-Ulm – Memmingen – Tannheim (Württ) Wangen (Allgäu) – Hergatz – Lindau Hbf Kressbronn – Nonnenhorn – Lindau Hbf Pflaumloch – Nördlingen Crailsheim – Schnelldorf Ulm – Neu-Ulm – Senden – Weißenhorn DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Strecken Ulm Hbf – Neu Ulm 198 Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Verkehrsmittel Nahverkehrszüge 10.1.8.3 10.1.8.4 Hessen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Neckargemünd – Neckarsteinach – Hirschhorn – Eberbach Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Strecken Verkehrsmittel Rheinland-Pfalz Unternehmen des DB-Konzerns 10.1.8.5 DB Regio Mannheim Hbf – Ludwigshafen (Rhein) – Schifferstadt Karlsruhe Hbf – Wörth (Rhein) Schifferstadt – Germersheim – Wörth (Rhein) Graben-Neudorf – Germersheim Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft) Germersheim Wörth (Rhein Maximiliansau) Stadtbahnen S 5, 51, 52 Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Weil am Rhein Basel Bad. Bf – Basel SBB Erzingen (Baden) – Trasadingen – Schaffhausen – Herblingen – Thayngen – Bietingen Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel der Schweiz Schaffhausen – Neuhausen a.Rhf. – Altenburg-Rheinau Nahverkehrszüge Lottstetten Konstanz Kreuzlingen Basel SBB – Basel Bad Bf – Riehen – alle Lörrach-Stetten SBB (Schweizerische Bundesbahnen) / THURBO SBB (Schweizerische Bundesbahnen – Deutschland) 199 10.2 Baden-Württemberg-Ticket Nacht 10.2.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 10.2.2 Aktionszeitraum Baden-Württemberg-Tickets Nacht werden unbefristet angeboten. 10.2.3 Fahrkarten Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht kann genutzt werden von: 10.2.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 10.2.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und einer weiteren Person 10.2.3.3 Familienkinder nach Nr. 10.2.3.3 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 10.2.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 10.2.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 10.2.3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 10.2.3.6 Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 10.2.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Baden-WürttembergTicket Nacht muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 10.2.3.8 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Baden-Württemberg-Ticket Nacht muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 10.2.3.9 Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Baden-Württemberg. 200 10.2.3.10 Für Fahrten außerhalb Baden-Württembergs und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 10.2.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Baden-Württemberg-Ticket Nacht angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Baden-Württemberg-Ticket Nacht hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind: - Bayern-Ticket - Bayern-Ticket Nacht - Hessenticket - Rheinland-Pfalz-Ticket - Saarland-Ticket 10.2.3.12 Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Sonntag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 6:00 Uhr des Folgetages Freitag und Samstag sowie in der Nacht vor den in ganz Baden-Württemberg gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 7:00 Uhr des Folgetages Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 6:00 bzw. 7:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Baden-Württemberg-Ticket Nacht vor Beginn des Folgetages erworben werden. 10.2.3.13 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Baden-Württemberg-Ticket Nacht sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Baden-Württemberg-Ticket Nacht sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 10.2.3.14 Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. 201 Familienkinder nach Nr. 10.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 10.2.3.1 sind vorzunehmen - - - - - bei Baden-Württemberg-Tickets Nacht aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Baden-Württemberg-Tickets Nacht als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Baden-Württemberg-Tickets Nacht, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, bei Baden-Württemberg-Tickets Nacht, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Baden-Württemberg-Tickets Nacht, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 10.2.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 10.2.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Baden-Württemberg-Ticket Nacht Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug 1) stattfindet Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 20 € 25 € 30 € 35 € 40 € 22 € 27 € 32 € 37 € 42 € 22 € 27,50 € 33 € 38,50 € 44 € 202 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 10.2.4.2 Aus bestimmten Anlässen können Baden-Württemberg-Tickets Nacht unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet. 10.2.4.3 Baden-Württemberg-Tickets Nacht werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 10.2.4.4 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). 10.2.4.5 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 10.2.5 Erstattung und Umtausch 10.2.5.1 Erstattung und Umtausch von Baden-Württemberg-Tickets Nacht ist grundsätzlich ausgeschlossen. 10.2.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 10.2.6 Sicherung gegen Missbrauch 10.2.6.1 Die Übertragbarkeit eines Baden-Württemberg-Ticket Nacht endet, soweit und sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 10.2.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht ungültig. 10.2.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 10.2.7 Sonstige Bestimmungen 10.2.7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 203 10.2.7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 10.2.8 10.2.8.1 Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in Baden-Württemberg Unternehmen des DBKonzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) WFB (Westfrankenbahn) alle Nahverkehrszüge DB ZugBus RAB (DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee) alle Nahverkehrszüge Andere EVU außerhalb von Verkehrs- und Tarifverbünden, Verkehrsgemeinschaften AVG (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft) Strecken Verkehrsmittel alle Nahverkehrszüge HzL (Hohenzollerische Landesbahn) alle Nahverkehrszüge Zweckverband Ringzug Schwarzwald-Bar-Heuberg alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge BSB (Breisgau-S-Bahn) BOB (Bodensee-OberschwabenBahn) SWH (Stadtwerke Heilbronn) SWEG (Südwestdeutsche Verkehrs AG) SBB GmbH (Schweizerische Bundesbahn Deutschland) OSB (Ortenau-S-Bahn) Konstanz – Engen, Basel Bad Bf – Zell im Wiesental, Nahverkehrszüge Weil am Rhein - Lörrach alle Nahverkehrszüge Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Verkehrsmittel Der 3er-Tarif alle alle bodo (Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund) alle alle DING (Donau-Iller Nahverkehrsverbund) alle innerhalb BadenWürttembergs (Landkreis Alb Donau und Stadtkreis Ulm) alle Filsland Mobilitätsverbund alle alle HNV (Heilbronner Hohenloher Haller alle Nahverkehr) alle htv (Heidenheimer Tarifverbund) alle 204 alle alle KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) alle innerhalb BadenWürttembergs naldo (Verkehrsverbund NeckarAlb-Donau) RVF (Regio-Verkehrsverbund Freiburg) RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach) 10.2.8.2 alle KreisVerkehr Schwäbisch Hall alle alle alle alle alle alle alle alle TGO (Tarifverbund Ortenau) alle TUTicket (Tarifverbund Tuttlingen) alle VGC ( Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw) alle vgf (Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt) alle VHB (Verkehrsverbund HegauBodensee) alle VPE (Verkehrsverbund PforzheimEnzkreis) alle VRN (Verkehrsverbund RheinNeckar) alle innerhalb BadenWürttembergs sowie auf der Strecke Mannheim Viernheim - Weinheim (OEG) VSB (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar) alle VVR (Verkehrsverbund Rottweil) alle VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart) alle wtv (Waldshuter Tarifverbund) alle OAM (OstalbMobil) alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Gaubüttelbrunn – Kirchheim (Unterfr) – Geroldshausen – Würzburg Hbf Freudenberg (Main) – Miltenberg – Schneeberg (b Amorbach) – Rippberg Freudenberg (Main) – ReistenhausenFechenbach – Hasloch (Main) – Wertheim DB Regio Ulm Hbf – Thalfingen (b. Ulm) – 205 Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Unterelchingen – Langenau (Württ) Ulm Hbf – Neu-Ulm – Memmingen – Tannheim (Württ) Wangen (Allgäu) – Hergatz – Lindau Hbf Kressbronn – Nonnenhorn – Lindau Hbf Pflaumloch – Nördlingen Crailsheim – Schnelldorf Ulm – Neu-Ulm – Senden – Weißenhorn Andere Strecken Eisenbahnverkehrsunternehmen agilis (agilis Ulm Hbf – Neu Ulm Eisenbahngesellschaft) 10.2.8.3 10.2.8.4 Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Hessen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Neckargemünd – Neckarsteinach – Hirschhorn – Eberbach Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Mannheim Hbf – Ludwigshafen (Rhein) – Schifferstadt Karlsruhe Hbf – Wörth (Rhein) Schifferstadt – Germersheim Graben-Neudorf – Germersheim Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft) Germersheim – Wörth (Rhein)Maximiliansau Stadtbahnen (S 5, 51, 52) Rheinland-Pfalz 206 10.2.8.5 der Schweiz Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Weil am Rhein Basel Bad. Bf – Basel SBB Erzingen (Baden) – Trasadingen – Schaffhausen – Herblingen – Thayngen DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen SBB (Schweizerische Bundesbahnen – Deutschland) 207 Strecken Basel SBB – Basel Bad Bf – Riehen – Lörrach-Stetten Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) Verkehrsmittel Nahverkehrszüge 11 Grenzüberschreitender Verkehr nach Tschechien 11.1 Bayern-Böhmen-Ticket Siehe Punkt 5.1, Seite 58 208 11.2 EgroNet-Ticket 11.2.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 11.2.2 Aktionszeitraum EgroNet-Tickets werden unbefristet ausgegeben. 11.2.3 Fahrkarten 11.2.3.1 Ein EgroNet-Ticket kann genutzt werden als: Tageskarte für eine Person oder Ticket-Kombination mit zwei EgroNet-Tagestickets. Fahrkarten als TicketKombination bestehen aus zwei EgroNet-Tagestickets, die zwei Erwachsene zur Mitnahme von max. 4 Kindern bis einschl. 14 Jahre berechtigen. 11.2.3.2 Ein Egro-Net-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 11.2.3.3 Ein EgroNet-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. 11.2.3.4 Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das EgroNet-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. Das EgroNet-Ticket gilt ebenfalls gemäß besonderer Vereinbarung bei Eisenbahn-, Stadtverkehrs- und Regionalbusunternehmen in Südostthüringen, Westsachsen, Nordbayern sowie in der nordböhmischen Region der Republik Tschechien. 209 Das EgroNet-Ticket gilt in Bayern, Sachsen und Thüringen auf folgenden Streckenabschnitten: 11.2.3.5 Bayern Unternehmen des DBKonzerns Strecken Verkehrsmittel Ebensfeld - Lichtenfels Schney - Lichtenfels Redwitz - Lichtenfels Hof – Münchberg – Stammbach – Kulmbach – Mainleus – Mainroth Lichtenfels Bayreuth – Neuenmarkt-Wirsberg Hof – Helmbrechts DB Regio Hof – Marktredwitz Nahverkehrszüge Hof – Weiden Hof – Naila – Bad Steben Hof – Selb Bayreuth – Pegnitz Pegnitz – Kirchenlaibach – Marktredwitz Bayreuth – Weidenberg – Warmensteinbach Bayreuth – Kirchenlaibach – Weiden 11.2.3.6 Sachsen Unternehmen des DBKonzerns Strecken Verkehrsmittel Zwickau – Plauen – Hof Werdau – Plauen –Bad Brambach DB Regio Zwickau – Plauen – Bad Brambach / Hof Plauen – Schönberg EGB (Erzgebirgsbahn) Zwickau – Johanngeorgenstadt (-Potučky – Karlovy Vary) 210 Nahverkehrszüge 11.2.3.7 Thüringen Unternehmen des DBKonzerns DB Regio 11.2.3.8 Strecken Gera – Wünschendorf - Greiz Verkehrsmittel Nahverkehrszüge Die Fahrkarten berechtigen zur Fahrt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten - montags bis freitags ab Entwertung, jedoch frühestens von 7:30 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages, samstags und sonntags ab Entwertung ganztägig bis 3:00 Uhr des Folgetages. Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen. 11.2.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 11.2.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: EgroNet Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten 1) 16,00 EUR Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) 18,00 EUR 1) 11.2.4.2 Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Die Fahrkarten werden im Geltungsbereich verkauft: - von allen DB-Verkaufsstellen (Fahrkartenausgaben, DB-Agenturen, freie Agenturen) aus Fahrkartenautomaten Fahrscheine, die im Vorverkauf ausgegeben wurden, sind bei Fahrtantritt zu entwerten. 11.2.4.3 Die Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 11.2.4.4 Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. 211 11.2.5 Erstattung und Umtausch 11.2.5.1 Erstattung und Umtausch von EgroNet-Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden nicht erstattet. 11.2.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 11.2.5.3 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 12.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 11.2.6 Sicherung gegen Missbrauch Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des EgroNet-Tickets ist nicht gestattet. 212 11.3 Grenzverkehr Tschechien (GVT) 11.3.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr sowie die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 11.3.2 Aktionszeitraum Das Angebot gilt unbefristet. 11.3.3 Fahrkarten 11.3.3.1 Das Angebot kann genutzt werden von: - 1 Person 11.3.3.2 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nach Nr. 11.3.3.1 werden sie nicht berücksichtigt. 11.3.3.3 Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie in Eil- (Sp) und Personenzügen (Os) der Tschechischen Bahnen (ČD). 11.3.3.4 Das Angebot gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für eine Einzelfahrt oder eine Hin- und Rückfahrt. Die Fahrkarten werden nur mit eintägiger Gültigkeit und relationsbezogen ausgegeben. 11.3.3.5 Es werden jeweils zum Normalpreis und ermäßigt ausgegeben: - Einzelfahrkarten oder Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt Der ermäßigte Fahrpreis entspricht 50% des Normalpreises bzw. des um den gemäß Nr. 11.3.4.1 gewährten Rabatt geminderten Normalpreises. Ermäßigungsberechtigt sind Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre. Kinder unter 6 Jahre werden unentgeltlich befördert. 11.3.3.6 Auf Fahrkarten gemäß 11.3.4.1 erhalten Inhaber einer BahnCard 25, BahnCard 50, BahnCard 100 gemäß Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG oder der tschechischen In-Karta gemäß Binnentarif der Tschechischen Bahnen (ČD) einen Rabatt in Höhe von 20% auf den Normalpreis. 213 11.3.4 11.3.4.1 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: via Preisstufe Schöna Bad Schandau DresdenNeustadt Zittau* Schöna (Gr) Děčín hl.n 1 Zittau (Gr) Zittau (Gr) Zittau (Gr) Chrastava-Andelska Hora Liberec Tanvald 4 5 6 2 3 Preisstufe 1 2 3 4 5 6 Einzelfahrt 2,40 € 4,00 € 7,00 € 1,30 € 1,70 € 3,50 € Einzelfahrt mit BC/In-karta 1,90 € 3,20 € 5,60 € 1,00 € 1,35 € 2,80 € Rückfahrt 4,80 € 8,00 € 14,00 € 2,60 € 3,40 € 7,00 € Rückfahrt mit BC/In-karta 3,80 € 6,40 € 11,20 € 2,00 € 2,70 € 5,60 € Einzelfahrt ermäßigt 1,20 € 2,00 € 3,50 € 0,65 € 0,85 € 1,75 € Einzelfahrt erm. mit BC/Inkarta 0,95 € 1,60 € 2,80 € 0,50 € 0,65 € 1,40 € Rückfahrt ermäßigt 2,40 € 4,00 € 7,00 € 1,30 € 1,70 € 3,50 € Rückfahrt erm. mit BC/Inkarta 1,90 € 3,20 € 5,60 € 1,00 € 1,30 € 2,80 € 11.3.4.2 Die Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 11.3.4.3 Für Hunde muss der ermäßigte Fahrpreis des Angebotes der genutzten Strecke bezahlt werden. 11.3.4.4 Soweit zugelassen, können Fahrräder nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten befördert werden. Das Ein- und Ausladen der Fahrräder erfolgt vom Fahrgast. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist eine Fahrradtageskarte des Nahverkehrs der DB oder der ČD zu lösen: - bei Fahrtbeginn in Deutschland zum Einzelpreis gemäß Punkt 8.4.2 BB Personenverkehr, - bei Fahrtbeginn in Tschechien zum Einzelpreis gemäß gültigen Binnentarif der ČD. Diese ist auch auf den in Nr. 11.3.4.1 dargestellten Relationen gültig. Pro Person kann nur ein Fahrrad mitgenommen werden. 11.3.4.5 Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. 214 11.3.5 Erstattung und Umtausch 11.3.5.1 Die Rücknahme oder der Umtausch von Fahrkarten ist unentgeltlich vor dem ersten Geltungstag beim Beförderer, welcher die Fahrkarten ausgegeben hat, möglich. Die Erstattung des Fahrgeldes für nicht genutzte oder nur teilweise genutzte Fahrkarten ist ab dem 1. Geltungstag ausgeschlossen. 11.3.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 11.3.5.3 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. 11.3.6 Sicherung gegen Missbrauch Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Tickets „Grenzverkehr Tschechien“ ist nicht gestattet. 215 11.4 Prag Spezial 11.4.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und die GCC-CIV/PRR für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 11.4.2 Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom 09. Dezember 2012 bis auf Weiteres. 11.4.3 Fahrkarten 11.4.3.1 Das Prag Spezial kann genutzt werden von: - 1 Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkelkindern bis einschließlich 14 Jahren - Die Zahl der Familienkinder ist bei Fahrtantritt vom Zugbegleitpersonal in die Fahrkarte einzutragen 11.4.3.2 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nach Nr. 11.4.3.1 werden sie nicht berücksichtigt. 11.4.3.3 Ein Prag Spezial kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 11.4.3.4 Ein Prag Spezial gilt in den Nahverkehrszügen von DB Regio (RB/RE) und VGB /alex-Züge und auf dem Gebiet der tschechischen Bahnen CD in den durchgehenden Schnellzügen (EX) auf folgenden Streckenabschnitten: - München – Regensburg - Furth im Wald – Prag Nürnberg – Schwandorf - Furth im Wald - Prag 11.4.3.5 Ein Prag Spezial gilt ab dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag einen Monat zur einmaligen Hin- und Rückfahrt. 11.4.3.6 Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen. 216 11.4.4 Beförderungsentgelte Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Prag Spezial Erwerb an Fahrkartenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 2) 1) 2) Regensburg – Prag Nürnberg – Prag München Prag 43,00 EUR 54,00 EUR 65,00 EUR 45,00 EUR 56,00 EUR 67,00 EUR 47,30 EUR 59,40 EUR 71,50 EUR Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Im ALX der Vogtlandbahn erfolgt personenbedienter Verkauf im Zug ohne Aufpreis. 11.4.4.1 Prag Spezial werden ausgegeben: - Von allen DB Verkaufsstellen (DB-Reisezentren, Reisebüros mit DB-Lizenz, DB-Agenturen - Alex- und Vogtlandbahnagenturen - Aus den Nahverkehrsautomaten der DB im Geltungsbereich - Im Alex beim Zugpersonal im alex-Treff 11.4.4.2 Prag Spezial werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 11.4.4.3 Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. 11.4.5 Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Prag Spezial ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden nicht erstattet. 11.4.6 Sicherung gegen Missbrauch Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Prag Spezial ist nicht gestattet. 217 11.5 Sachsen-Böhmen-Ticket 11.5.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr sowie die GCC-CIV/PRR und SCIC für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 11.5.2 Aktionszeitraum Das Angebot gilt unbefristet. 11.5.3 Fahrkarten Ein Sachsen-Böhmen-Ticket kann genutzt werden von: 11.5.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 11.5.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 11.5.3.3 Familienkinder nach Nr. 11.5.3.2. sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 11.5.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. 11.5.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 11.5.3.6 Ein Sachsen-Böhmen-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu einem Monat vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 11.5.3.7 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Sachsen-Böhmen-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. 11.5.3.8 Die Fahrt mit einem als “unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatieren Sachsen-Böhmen-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 11.5.3.9 Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns und der Tschechischen Bahnen ČD (Sp, Os) in Sachsen sowie in Tschechien gemäß Streckenverzeichnis ČD. 218 11.5.3.10 Nur innerhalb Tschechiens dürfen auch Züge des Fernverkehrs der ČD (R, EX, IC, EC, EN) in der 2. Klasse genutzt werden. Das Angebot gilt darüber hinaus ab dem letzten Bahnhof in Sachsen auf folgenden Strecken in Thüringen - Regis-Breitingen und Crimmitschau (KBS 530) - Gößnitz / Crimmitschau – Meerane (KBS 540) Brandenburg - Lauta – Lampertswalde (KBS 225) 11.5.3.11 Die Anerkennung bei anderen Partnern (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verkehrs- / Tarifverbünde, Verkehrsgemeinschaften) kann gesondert geregelt werden. 11.5.3.12 Für Fahrten mit Zügen, die außerhalb des Geltungsbereichs angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhof des Geltungsbereichs für einen deutschen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der DB (BB Personenverkehr) bzw. sofern der Streckenabschnitt innerhalb eines Verkehrsverbundes liegt, nach den Beförderungsbedingungen des Verbundtarifs und für einen tschechischen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der Tschechischen Bahnen (Binnentarif der ČD) erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Sachsen-Böhmen-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhof des Geltungsbereichs. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind: - Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin Nacht, - Bayern-Ticket, Bayern-Ticket Nacht - Sachsen-Anhalt-Ticket, - Thüringen-Ticket 11.5.3.13 Die Fahrkarten sind am aufgedruckten Geltungstag für beliebig viele Fahrten gültig, und zwar: - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages und zusätzlich vor 9.00 Uhr: - Linie S 1 in Fahrtrichtung Bad Schandau/Schöna, - Linie U 28 Děčín - Bad Schandau - Rumburk, - TLX 5251 Dresden – Liberec - Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages 11.5.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Sachsen-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 219 Ein Sachsen-Böhmen-Tickets ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 11.5.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr 11.5.3.1. sind vorzunehmen - bei Sachsen-Böhmen-Tickets aus Fahrkartenautomaten für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Sachsen-Böhmen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Sachsen-Böhmen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Sachsen-Böhmen-Tickets, die im Zug erworben wurden für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Sachsen-Böhmen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 11.5.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 11.5.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Sachsen-BöhmenTicket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls perso- Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 26,00 € 31,50 € 37,00 42,50 48,00 28,00 € 33,50 € 39,00 € 44,50 € 50,00 € 28,60 € 34,65 € 40,70 € 46,75 € 52,80 € 220 nenbedienter Verkauf 1) im Zug stattfindet 1) Ist an der DB -Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 11.5.4.2 Sachsen-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 11.5.4.3 Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist grundsätzlich eine Fahrradtageskarte der Produktklasse C zu erwerben. Diese ist auch auf den in der Anlage dargestellten Relationen gültig. 11.5.5 Erstattung und Umtausch 11.5.5.1 Erstattung und Umtausch eines Sachsen-Böhmen-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. 11.5.5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 11.5.5.3 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 12.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 11.5.6 Sicherung gegen Missbrauch 11.5.6.1 Die Übertragbarkeit eines Sachsen-Böhmen-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.16 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 11.5.6.2 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Sachsen-BöhmenTicket ungültig. 11.5.6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 11.5.7 Ein Sachsen-Böhmen-Ticket berechtigt zur Fahrt in 11.5.7.1 Sachsen Unternehmen des DBKonzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und SBahn) 221 EGB (Erzgebirgsbahn) alle Andere Eisenbahnverkehrsunterneh men außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken Verkehrsmittel Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) Görlitz – Arnsdorf (b Dresden) Nahverkehrszüge Städtebahn Sachsen GmbH (SBS) Veolia Verkehr Regio Ost GmbH Mitteldeutsche Regiobahn (MRB) Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH Mitteldeutsche Regiobahn (MRB) Vogtlandbahn GmbH (VBG) 11.5.7.2 alle Nahverkehrszüge alle Nahverkehrszüge Leipzig – Bad Lausick Geithain Nahverkehrszüge alle inklusive TRILEX Nahverkehrszüge Tschechien Anlage Streckenverzeichnis ČD KBS Sachsen-Böhmen-Ticket und Bayern-Böhmen-Ticket 034 036 072 073 080 081 083 084 086 087 089 090 097 098 126 130 131 133 134 135 137 140 141 142 143 144 146 147 148 170 Smržovka – Josefův Důl úsek Liberec – Tanvald úsek Ústí nad Labem západ – Litoměřice město Ústí nad Labem – Střekov – Děčín hl.n. úsek Česká Lípa hl.n.– Jedlová Děčín hl.n.– Benešov n. Plouč. – Rumburk, Benešov n. Plouč. – Česká Lípa hl.n. Rumburk – Šluknov - Dolní Poustevna – Sebnitz (Gr) Rumburk – Panský – Mikulášovice, Rumburk – Krásná Lípa – Panský Liberec - Česká Lípa hl.n. Lovosice – Česká Lípa hl.n. Liberec – Hrádek nad Nisou – Zittau Gr. (TRILEX) úsek Lovosice – Děčín hl.n. Lovosice – Řetenice – Teplice v Čechách Děčín hl.n.– Dolní Žleb –Schöna Gr. – Bad Schandau úsek Most – Obrnice Ústí nad Labem hl.n.– Chomutov Ústí nad Labem hl.n.– Úpořiny – Bílina Jirkov – Chomutov Litvínov – Oldřichov u Duchcova – Teplice v Čechách Most – Moldava v Krušných horách Chomutov – Vejprty Cheb –Karlovy Vary – Chomutov Karlovy Vary dolní nádraží – Dalovice – Merklín Karlovy Vary dolní nádraží – Potůčky – Potůčky Gr. Kadaň-Prunéřov – Kadaň předměstí Loket předměstí – Nové Sedlo u Lokte – Chodov – Nová Role Cheb – Luby u Chebu Františkovy Lázně – Vojtanov Gr. Cheb – Františkovy Lázně – Aš – Hranice v Čechách Plzeň hl.n. – Cheb 222 177 178 179 180 181 182 183 184 185 190 191 194 197 198 200 201 203 Pňovany – Bezdružice Svojšín – Bor Cheb – Cheb Gr. Plzeň hl.n.– Domažlice – Česká Kubice – Furth im Wald Gr. Nýřany – Heřmanova Huť Staňkov – Poběžovice Plzeň hl.n.– Klatovy – Železná Ruda-Alžbětín (Bayerisch Eisenstein Gr.) Domažlice – Planá u Mariánských Lázní Horažďovice předměstí – Klatovy – Domažlice Plzeň hl.n.– České Budějovice Nepomuk – Blatná České Budějovice – Černý Kříž Číčenice – Nové Údolí Strakonice – Volary úsek Protivín – Písek úsek Ražice – Písek úsek Strakonice – Blatná 223
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