Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr für

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen
der Deutschen Bahn AG
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung
für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr
(SCIC-NRT/DB Regio; Tfv 701/4)
Gültig ab 13.12.2015
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Regio AG steht an diesem
Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der
Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der
DB Regio AG.
Änderungen und Ergänzungen
Bek.- Nr.
TVA Nr.
Gültig ab ...
1
46/15
13.12.2015
Kurzer Inhalt/Änderungen
Neuausgabe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
.................................................................................................2
Vorbemerkung
.................................................................................................4
Grenzüberschreitender Verkehr in zwei Länder .................................................................5
1
Grenzüberschreitender Verkehr nach Dänemark und Polen ................................5
1.1
Schleswig-Holstein-Ticket .............................................................................................. 5
2
Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich und Luxemburg ....................11
2.1
Saar-Lor-Lux-Ticket ...................................................................................................... 11
2.2
Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux ....................................................................................... 14
3
Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und Polen ..............................21
3.1
Quer-durchs-Land-Ticket ............................................................................................. 21
3.2
Schönes-Wochenende-Ticket ...................................................................................... 29
4
Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und der Schweiz ....................41
4.1
Tagesticket Euregio Bodensee .................................................................................... 41
5
Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und Tschechien .....................58
5.1
Bayern-Böhmen-Ticket................................................................................................. 58
Grenzüberschreitender Verkehr in ein Land ....................................................................68
6
Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich ................................................68
6.1
Flexfahrt Wochenkarte/Monatskarte ............................................................................ 68
6.2
Rheinland-Pfalz-Ticket, Saarland-Ticket ..................................................................... 71
6.3
Saar-Elsass-Ticket ....................................................................................................... 78
6.4
Saar-Lor-Lux-Ticket ...................................................................................................... 80
6.5
Saar-Lorraine-Tarif ....................................................................................................... 81
7
Grenzüberschreitender Verkehr nach Luxemburg ...............................................83
7.1
OekoCard Luxemburg .................................................................................................. 83
7.2
Saar-Lor-Lux-Ticket ...................................................................................................... 87
8
Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich.................................................88
8.1
Bayern-Böhmen-Ticket................................................................................................. 88
8.2
Bayern-Ticket ............................................................................................................... 89
8.3
Bayern-Ticket Nacht ..................................................................................................... 97
8.4
Einfach-Raus-Ticket/Einfach-Raus-Radticket (ÖBB) ................................................ 105
8.5
Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern ............................................................................ 107
8.6
Fahrrad-Tageskarte Bayern ....................................................................................... 113
8.7
Regio-Ticket Bayern ................................................................................................... 118
8.8
Schönes-Wochenende-Ticket .................................................................................... 123
8.9
Südostbayern-Ticket .................................................................................................. 124
8.10 Südostbayern-Ticket plus S-Bahn ............................................................................. 130
2
8.11
9
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
9.6
9.7
9.8
9.9
9.10
9.11
9.12
9.13
10
10.1
10.2
11
11.1
11.2
11.3
11.4
11.5
Werdenfels-Ticket....................................................................................................... 134
Grenzüberschreitender Verkehr nach Polen.......................................................139
Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht .................................. 139
Dresden-Wrocław Regio Spezial ............................................................................... 146
Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland ..................................................... 148
Insel & Me(e)hr-Ticket ................................................................................................ 150
Mecklenburg-Vorpommern Ticket .............................................................................. 155
Ostsee-Ticket
................................................................................................. 161
Pomerania-Ticket
................................................................................................. 163
Regio-Spezial Polen ................................................................................................. 166
Sachsen-Ticket
................................................................................................. 169
Sachsen-Anhalt-Ticket ............................................................................................... 176
Schleswig-Holstein-Ticket .......................................................................................... 183
Schönes-Wochenende-Ticket .................................................................................... 184
Thüringen-Ticket
................................................................................................. 185
Grenzüberschreitender Verkehr nach der Schweiz ............................................192
Baden-Württemberg-Ticket ........................................................................................ 192
Baden-Württemberg-Ticket Nacht ............................................................................. 200
Grenzüberschreitender Verkehr nach Tschechien .............................................208
Bayern-Böhmen-Ticket .............................................................................................. 208
EgroNet-Ticket
................................................................................................. 209
Grenzverkehr Tschechien (GVT) ............................................................................... 213
Prag Spezial
................................................................................................. 216
Sachsen-Böhmen-Ticket ............................................................................................ 218
3
Vorbemerkung
Für die folgenden Angebote gelten die Regelungen des SCIC-NRT. Abweichungen dazu
werden in den jeweiligen Angeboten angegeben
4
Grenzüberschreitender Verkehr in zwei Länder
1
Grenzüberschreitender Verkehr nach Dänemark und
Polen
1.1
Schleswig-Holstein-Ticket
1.1.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
1.1.2
Aktionszeitraum
Schleswig-Holstein-Tickets werden unbefristet angeboten.
1.1.3
Fahrkarten
Ein Schleswig-Holstein-Ticket kann genutzt werden von:
1.1.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
1.1.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person.
1.1.3.3
Familienkinder nach Nr. 1.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
1.1.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
1.1.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen)
sind nicht möglich.
1.1.3.6
Ein Schleswig-Holstein-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3
Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
1.1.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Schleswig-Holstein-Ticket
muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
1.1.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Schleswig-Holstein-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab
Ausgabedatum angetreten sein.
1.1.3.9
Ein Schleswig-Holstein-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C
(IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in
Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
5
1.1.3.10
Für Fahrten außerhalb Schleswig-Holsteins und für Fahrten, die ausschließlich
innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in
Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein
Schleswig-Holstein-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung
mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw.
anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde.
Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften
der DB oder anderer Gesellschaften.
1.1.3.11
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Schleswig-Holstein-Tickets angetreten
bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tickets hinein entfällt das
Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind
Mecklenburg-Vorpommern-Ticket
Niedersachsen-Ticket
1.1.3.12
Ein Schleswig-Holstein-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
-
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
-
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Schleswig-Holstein gültigen
gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages
bis 3:00 Uhr des Folgetages
-
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Schleswig-Holstein-Ticket vor Beginn des Folgetages
erworben werden.
1.1.3.13
Für die Geltungsbereiche außerhalb Schleswig-Holsteins gilt die
Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Schleswig-Holstein
und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt
die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr.
1.1.3.14
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Schleswig-Holstein-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Schleswig-Holstein-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
1.1.3.15
Ein Schleswig-Holstein-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen
Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname aller reisenden Personen
eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem
Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg –
unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
6
Familienkinder nach Nr. 1.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 1.1.3.1 sind
vorzunehmen
- bei Schleswig-Holstein-Tickets aus Fahrkartenautomaten
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der
Vorderseite der Fahrkarte,
- bei Schleswig-Holstein-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck
 für die erste reisende Person durch den Buchenden im
Vertriebssystem und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
- bei Schleswig-Holstein-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum
oder einer Agentur erworben wurden,
 für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
- bei Schleswig-Holstein-Tickets, die im Zug erworben wurden
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der
Vorderseite der Fahrkarte,
- bei Schleswig-Holstein-Tickets, die von kooperierenden
Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden
 für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
1.1.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
1.1.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Schleswig-HolsteinTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten
Verkauf (ausgenommen:
Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten
Verkauf in Zügen der
Produktklasse C, falls
personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
1
Person
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
2
3
4
Personen
Personen
Personen
5
Personen
28 €
31 €
34 €
37 €
40 €
30 €
33 €
36 €
39 €
42 €
30,80 €
34,10 €
37,40 €
40,70 €
44 €
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter
betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten
ausgegeben.
1.1.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Schleswig-Holstein-Tickets unentgeltlich
ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“
gekennzeichnet.
7
1.1.4.3
1.1.4.4
Schleswig-Holstein-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein
Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio)
1.1.4.5
Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines
Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten
die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
1.1.5
Erstattung und Umtausch
1.1.5.1
Erstattung und Umtausch von Schleswig-Holstein-Tickets ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
1.1.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
1.1.6
Sicherung gegen Missbrauch
1.1.6.1
Die Übertragbarkeit eines Schleswig-Holstein-Tickets endet, sobald die
Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind,
spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach
erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich
zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
1.1.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der
Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Schleswig-Holstein-Ticket
ungültig.
1.1.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der
Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 1.1.3.2 oder unzulässige Erweiterung
der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9.
1.1.7
Sonstige Bestimmungen
1.1.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
1.1.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
8
1.1.8
Ein Schleswig-Holstein-Ticket berechtigt zur Fahrt in
1.1.8.1
Schleswig-Holstein und Hamburg
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
S-Bahn Hamburg
alle
alle
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Strecken
Hamburg –
Westerland(Sylt)
Hamburg-Eidelstedt –
Kaltenkirchen –
Neumünster
AKN (Eisenbahngesellschaft
Ulzburg Süd –
Altona-Kaltenkirchen-Neumünster)
Barmstedt – Elmshorn
Ulzburg Süd –
Norderstedt Mitte
Büsum – Heide –
Neumünster
NBE (nordbahn
Eisenbahngesellschaft)
Neumünster – Bad
Oldesloe
NEG (Norddeutsche
Niebüll – Dagebüll Mole
Eisenbahngesellschaft)
Verkehrs-/Tarifverbund/
Strecken
Verkehrsgemeinschaft
NOB (Nord-Ostsee-Bahn)
HVV (Hamburger
Verkehrsverbund)
Großbereich Hamburg
(Tarifringe A + B)
9
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
alle,
ausgenommen
Schnellbusse
1.1.8.2
Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
UBB (Usedomer Bäderbahn)
alle
Nahverkehrszüge
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
1.1.8.3
Verkehrsmittel
ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
OLA (Ostseeland Verkehr)
alle
Nahverkehrszüge
PRE (Pressnitztalbahn)
Bergen auf Rügen –
Putbus – Lauterbach
Mole
Nahverkehrszüge
Dänemark
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Strecken
Niebüll –
Süderlügum –
Tønder
NEG (Norddeutsche
Eisenbahngesellschaft)
1.1.8.4
Strecken
Verkehrsmittel
alle
Polen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Ahlbeck Grenze –
Świnoujście
Centrum
UBB (Usedomer Bäderbahn)
10
Verkehrsmittel
alle
2
Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich und
Luxemburg
2.1
Saar-Lor-Lux-Ticket
2.1.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die
GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die
Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2.1.2
Aktionszeitraum
Das Angebot gilt vom 01. Januar 2013 bis auf weiteres.
2.1.3
Fahrkarten
2.1.3.1
Ein Saar-Lor-Lux-Ticket kann genutzt werden von:
Einzelpersonen oder2 bis zu 5 Personen
2.1.3.2
Ein Kind von 6 bis einschließlich 11 Jahren oder ein entgeltpflichtiger Hund
zählen bei der Fahrpreisberechnung als eine Person.
2.1.3.3
Ein Saar-Lor-Lux-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE,
RB) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. Auf den Streckenabschnitten
zwischen Igel (Grenze) und Trier Hbf gelten die Fahrkarten auch in den Zügen
der Produktklasse IC/EC (ohne Zuschlag oder Aufpreis). Die Fahrkarten gelten
im Bereich von SNCF und CFL in allen Zügen ausgenommen im ICE und im TGV
(ohne Aufpreis oder Zuschlag).
2.1.3.4
Das Saar-Lor-Lux-Ticket gilt auf folgenden Streckenabschnitten in Deutschland,
Luxemburg und Frankreich:
Deutschland (s. auch Punkt 2.1.3.3):
- KBS 670 zwischen Saarbrücken Hbf und Homburg (S) Hbf
- KBS 674 zwischen Saarbrücken Hbf und Zweibrücken Hbf
- KBS 680 zwischen Saarbrücken Hbf und Nohfelden
- KBS 681 zwischen Saarbrücken Hbf und Lebach-Jabach
- KBS 682 zwischen Saarbrücken Hbf und Forbach (Grenze)
- KBS 683 zwischen Wemmetsweiler und Homburg (S) Hbf
- KBS 684 zwischen Saarbrücken Hbf und Hanweiler (Grenze)
- KBS 685 zwischen Saarbrücken Hbf und Trier Hbf
- KBS 687 zwischen Dillingen (S) und Niedaltdorf
- KBS 692 zwischen Trier Hbf und Apach (Grenze)
- KBS 693 zwischen Trier Hbf und Igel (Grenze)
11
Luxemburg (s. auch Punkt 2.1.3.3):
- Gesamtes Schienennetz
Frankreich (s. auch Punkt 2.1.3.3):
- Sarreguemines – Kalhausen
- Apach (fr) – Metz (über Thionville)
- Verdun – Metz
- Longwy – Nancy
- Longwy – Metz
- Metz – Forbach (fr)
- Metz – Sarrebourg
- Hanweiler (Gr) – Metz
- Bettembourg – Nancy
- Metz – Bar le Duc
- Nancy – Bar le Duc
- Metz – Merrey
- Nancy – Merrey (über Mirecourt)
- Nancy – Sarrebourg
- Nancy –Saint Die
- Epinal – Saint Die
- Nancy – Epinal- Remiremont
2.1.3.5
Ein Saar-Lor-Lux-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag
für beliebig viele Fahrten, und zwar
- Samstag, Sonntag, Neujahr (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Tag der
Arbeit (1. Mai), Tag des Sieges (08. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingsten,
Fronleichnam, Luxemburgischer Nationalfeiertag (23. Juni), Französischer
Nationalfeiertag (14. Juli), Mariä Himmelfahrt (15. August), Tag der deutschen
Einheit (3. Oktober), Allerheiligen (1. November), Ende des 1. Weltkriegs (11.
November), 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember), 2. Weihnachtsfeiertag
(Stephanstag 26. Dezember)
-
ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages.
- Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind
Fahrkarten zum Normalpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug am
angegebenen Geltungstag nach 00.00 Uhr erreicht, erforderlich.
- Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer sind Fahrkarten zum
Normalpreis ab dem letzten Haltebahnhof, den der Zug am Folgetag des
angegebenen Geltungstages bis 03.00 Uhr planmäßig erreicht, erforderlich.
12
2.1.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Saar-Lor-Lux-Ticket
Erwerb an Fahrkartenautomaten
und im Internet über www.bahn.de
für die 1. Person
24,00 EUR
1)
für die 2.-5. Person jeweils
10,00 EUR
Erwerb im personenbedienten
Verkauf (ausgenommen: Verkauf
im Zug)
für die 1. Person
26,00 EUR
für die 2.-5. Person jeweils
10,00 EUR
1)
Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
2.1.4.1
Die Fahrkarten werden im Geltungsbereich von den DB-Reisezentren, den DBAgenturen mit elektronischem Verkauf und den DB Fahrkartenautomaten
ausgegeben.
2.1.4.2
Saar-Lor-Lux-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein
Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
2.1.4.3
Ein entgeltpflichtiger Hund zählt bei der Fahrpreisberechnung als eine Person.
Pro Fahrkarte kann ein entgeltpflichtiger Hund unentgeltlich mitgenommen
werden. Für entgeltpflichtige Hunde (d.h. ab dem 2. endgeltpflichtigen Hund) wird
der für die 2.-5. Person geltende Fahrpreis erhoben.
2.1.4.4
Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen.
2.1.5
Erstattung und Umtausch
Erstattung und Umtausch von Saar-Lor-Lux-Tickets ist ausgeschlossen. Bei
Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden
nicht erstattet.
2.1.6
Sicherung gegen Missbrauch
2.1.6.1
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die
Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen
ausgeschlossen.
2.1.6.2
Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Saar-Lor-Lux-Tickets ist nicht
gestattet.
13
2.2
Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux
2.2.1
Grundsatz
2.2.1.1
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) sowie die Besonderen
Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG im innerdeutschen
Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten
sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit
sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2.2.2
Aktionszeitraum
Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux werden unbefristet angeboten.
2.2.3
Fahrkarten
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux kann genutzt werden von:
2.2.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
2.2.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person.
2.2.3.3
Familienkinder nach Nr. 2.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
2.2.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
2.2.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 2.2.3.2 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
2.2.3.6
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu
3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
2.2.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket +
Lux muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
2.2.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein.
2.2.3.9
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse
C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in
Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in Lux in allen Zügen, außer in TGV-Zügen.
2.2.3.10
Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereiches und für Fahrten, die
ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Rheinland-PfalzTicket + Lux nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem
14
betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches
gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB
oder anderer Gesellschaften.
2.2.3.11
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns und der CFL
(Societé Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois), die außerhalb des
Geltungsbereichs eines Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux angetreten bzw. beendet
werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
2.2.3.12
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux hinein entfällt das
Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind
- Baden-Württemberg-Ticket
- Baden-Württemberg-Ticket Nacht
- SchönerTagTicket NRW
- SchönerTagTicket Single NRW
- Hessenticket
2.2.3.13
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux gilt im gesamten Geltungsbereich an dem auf
der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages.
2.2.3.14
Samstag, Sonntag, an den in Rheinland-Pfalz gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen, 24. und 31. Dezember sowie an Rosenmontagen und
innerhalb von Luxemburg ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00
Uhr des Folgetages.
2.2.3.15
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux vor Beginn des Folgetages
erworben werden.
2.2.3.16
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux sind
Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux
sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
2.2.3.17
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen
Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden
Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor
ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg –
unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 2.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
15
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 2.2.3.1 sind
vorzunehmen
- bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux aus Fahrkartenautomaten

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
- bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux als Online-Ticket zum Selbstausdruck

für die erste reisende Person durch den Buchenden im
Vertriebssystem und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
- bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux, die personenbedient im Reisezentrum oder
einer Agentur erworben wurden,

für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
- bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux, die im Zug erworben wurden

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
- bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux, die von kooperierenden
Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden

für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
2.2.4
Beförderungsentgelte für Personen
2.2.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt
Rheinland-Pfalz-Ticket
Lux
+
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten
Verkauf (ausgenommen:
Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten
Verkauf in Zügen der
Produktklasse C, falls
personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
1
Person
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
2
3
4
Personen
Personen
Personen
5
Personen
30 €
36 €
42 €
48 €
56 €
32 €
38 €
44 €
50 €
58 €
33 €
39,60€
46,20 €
52,80 €
61,60€
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei
Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben.
16
2.2.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux unentgeltlich
ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“
gekennzeichnet.
2.2.4.3
Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben;
ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
2.2.4.4
Die Mitnahme eines Fahrrades in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns
innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist samstags, sonntags und an
Feiertagen ganztägig, an anderen Tagen ab 9:00 Uhr entgeltfrei. In Zügen der
CFL innerhalb Luxemburgs ist die Fahrradmitnahme ganztags kostenfrei. Für die
Mitnahme eines Fahrrades gemäß TfV 601/F Besondere Bedingungen für die
Fahrradmitnahme der DB Regio AG in Zügen der Produktklasse C des DB
Konzerns außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist grundsätzlich
eine Fahrradtageskarte zu erwerben.
2.2.4.5
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg. Für die
Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die
Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
2.2.5
Erstattung und Umtausch
2.2.5.1
Erstattung und Umtausch von Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
2.2.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt für den deutschen Geltungsbereich eine Erstattung entsprechend
Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
2.2.6
Sicherung gegen Missbrauch
2.2.6.1
Die Übertragbarkeit eines Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux endet, sobald die
Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind,
spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach
erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich
zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
2.2.6.2
Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der
Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux
ungültig.
2.2.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene
Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte.
2.2.7
Sonstige Bestimmungen
2.2.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot im Geltungsbereich Deutschland um eine
Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der
Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
17
für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. §
17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
2.2.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
2.2.8
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux berechtigt zur Fahrt in
Rheinland-Pfalz und Saarland
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
alle, auch im ein- und
ausbrechenden
Verkehr mit Verkehrs-/
Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Auf allen Strecken im
Westerwaldkreis
DB Regio Schiene
DB Regio Bus
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
trans regio
Strecken
Rolandseck – Mainz
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Bus
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Berzhahn - Hohegrete
HLB
Nahverkehrszüge
Niedererbach Siershahn
Kaub – Koblenz Nahverkehrszüge
Neuwied
Saarbrücken – Mainz,
Baumholder Heimbach (Nahe),
Kaiserlautern – Bad
Kreuznach – Mainz,
Koblenz – Mainz,
Worms – Mainz,
Worms – Alzey – Bingen,
Nahverkehrszüge
Kirchheimbolanden –
Alzey – Mainz,
Koblenz – Bad Kreuznach – Neustadt (W.) –
Schweighofen
(Weinstr.-Express),
Mainz – Alzey - Grünstadt – Neustadt (W.) –
Schweighofen (Elsass-
VIAS
vlexx
18
Express)
Traben-Trarbach Bullay
Rhenus-Veniro
CFL
Trier – Igel
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
alle linksrheinischen
Strecken
alle linksrheinischen
Strecken
KVV (Karlsruher Verkehrsverbund)
RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund)
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
alle
alle
saarVV (Saarländischer Verkehrsverbund)
alle
alle
VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel)
alle
alle
VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar)
alle linksrheinischen
Strecken
alle
VRT (Verkehrsverbund Region Trier)
alle
alle
Baden-Württemberg
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Ludwigshafen(Rhein)
Mitte – Mannheim
ARENA/Maimarkt
Maximiliansau West –
KarlsruheKnielingen –
Karlsruhe Hbf
Mannheim Hbf –
Schwetzingen –
Graben-Neudorf –
Karlsruhe Hbf
Germersheim –
Rheinsheim –
Graben-Neudorf
DB Regio
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Verkehrsmittel
Wörth (Rhein) Maximiliansau West –
Stadtbahnen
Karlsruhe(S51, S 52)
Knielingen –
Karlsruhe Hbf
AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft)
19
Hessen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Mainz Nord –
Wiesbaden Ost –
Wiesbaden Hbf
DB Regio
Diez – Limburg
(Lahn)
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Verkehrsmittel
Berzhahn –
Wilsenroth –
Limburg (Lahn)
HLB
Niedererbach –
Staffel – Diez Ost –
Limburg (Lahn)
Kaub – Lorchhausen
– Wiesbaden Hbf
VIAS
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
Stadtverkehr
Wiesbaden
RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund)
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
alle
Nordrhein-Westfalen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Rolandseck – Bonn
Mehlem - Bonn Hbf
Etzbach – Au (Sieg)
DB Regio
Mudersbach –
Niederschelden –
Siegen
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Rolandseck – Bonn
Mehlem - Bonn Hbf
Hohegrete –
Geilhausen – Au
(Sieg)
trans regio
HLB
Luxemburg
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
CFL
Strecken
alle
20
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
alle Züge,
außer TGV-Züge
Frankreich
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
Berg(Pfalz) –
Lauterbourg
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
vlexx
Schweighofen –
Wissembourg
Nahverkehrszüge
3
Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und
Polen
3.1
Quer-durchs-Land-Ticket
3.1.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
3.1.2
Aktionszeitraum
Quer-durchs-Land-Tickets werden unbefristet angeboten.
3.1.3
Fahrkarten
Ein Quer-durchs-Land-Ticket kann genutzt werden von:
3.1.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
3.1.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis ein
schließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person
3.1.3.3
Familienkinder nach Nr. 3.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
3.1.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
3.1.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 3.1.3.2 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
3.1.3.6
Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C
(IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns.
3.1.3.7
Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt
werden, gilt das „Quer-durchs-Land-Ticket“ nur dann, wenn dies in einer
21
besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen
geregelt wurde.
3.1.3.8
3.1.3.9
Ein Quer-durchs-Land-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
-
ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.
-
Ist der angegebene Geltungstag ein Samstag, Sonntag oder
bundeseinheitlicher Feiertag, dann gilt das Quer-durchs-Land-Ticket
bereits ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.
-
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages
angetreten werden, muss das Quer-durchs-Land-Ticket vor Beginn des
Folgetages erworben werden.
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Quer-durchs-Land-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Quer-durchs-Land-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
3.1.3.10
Ein Quer-durchs-Land-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen
Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden
Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor
ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg –
unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 3.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.1.3.1 sind
vorzunehmen
22
-
-
-
bei Quer-durchs-Land-Tickets aus Fahrkartenautomaten
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der
Vorderseite der Fahrkarte,
bei Quer-durchs-Land-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck
 für die erste reisende Person durch den Buchenden im
Vertriebssystem und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
bei Quer-durchs-Land-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder
einer Agentur erworben wurden,
 für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
bei Quer-durchs-Land-Tickets, die im Zug erworben wurden
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der
Vorderseite der Fahrkarte,
bei Quer-durchs-Land-Tickets, die von kooperierenden
Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden
 für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
3.1.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
3.1.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
Quer-durchs-Land1
2
3
4
5
Ticket
Person
Personen Personen Personen Personen
Erwerb an
Fahrkartenautomaten
44 €
52 €
60 €
68 €
76 €
und im Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
46 €
54 €
62 €
70 €
78 €
(ausgenommen:
Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der
Produktklasse C, falls
48,40 €
57,20 €
66,00 €
74,80 €
83,60€
personenbedienter
Verkauf im Zug
stattfindet 1)
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur
Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das
Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben.
3.1.4.2
Quer-durchs-Land-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein
Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
23
3.1.4.3
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio).
3.1.4.4
Diese Verpflichtung entfällt bei Strecken, auf denen für Inhaber von Fahrkarten
des DB-Tarifs besondere Bestimmungen zur kostenlosen Mitnahme von
Fahrrädern gelten.
3.1.5
Erstattung und Umtausch
3.1.5.1
Erstattung und Umtausch von Quer-durchs-Land-Tickets ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
3.1.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
3.1.6
Sicherung gegen Missbrauch
3.1.6.1
Die Übertragbarkeit eines Quer-durchs-Land-Tickets endet, sobald die
Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind,
spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach
erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich
zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
3.1.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der
Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Quer-durchs-Land-Ticket
ungültig.
3.1.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der
Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.1.3.10 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9.
3.1.7
Sonstige Bestimmungen
3.1.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
3.1.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
3.1.8
Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in
3.1.8.1
Deutschland
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
24
Strecken
Verkehrsmittel
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
EGB (Erzgebirgsbahn)
alle
Nahverkehrszüge
GBB (Gäubodenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
KHB (Kurhessenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
OBS (Oberweißbacher Berg- und
Schwarzatalbahn)
RAB (DB ZugBus Regionalverkehr AlbBodensee)
Talstrecke Rotten-bach
– Katzhütte
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
S-Bahn Berlin
alle
S-Bahn
S-Bahn Hamburg
alle
S-Bahn
SOB (Südostbayernbahn)
alle
Nahverkehrszüge
UBB (Usedomer Bäderbahn)
alle
Nahverkehrszüge
WFB (Westfrankenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
ABR (Abellio Rail NRW)
Strecken
Verkehrsmittel
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
ARR (Arriva Openbaar Vervoer)
alle
Nahverkehrszüge
AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft)
Karlsruhe Hbf – Bretten
– Heilbronn Hbf –
Öhringen
Karlsruhe Hbf – Rastatt
– Baden-Baden –
Achern
Karlsruhe Hbf – Rastatt
– Forbach –
Freudenstadt – Eutingen
i.G.
Karlsruhe Hbf –
Stadtbahnzüge
Pforzheim Hbf –
Mühlacker – BietigheimBissingen
Karlsruhe Hbf –
Knielingen – Wörth (Rh)
– Germersheim
Pforzheim – Neuenbürg
– Bad Wildbad
Bruchsal – Bretten –
Maulbronn West –
Mühlacker
BLB (Berchtesgadener Land Bahn)
alle
Agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis
Verkehrsgesellschaft)
AKN (Eisenbahngesellschaft AltonaKaltenkirchen-Neumünster)
25
Nahverkehrszüge
BOB (Bayerische Oberlandbahn)
alle
Nahverkehrszüge
BOB (Bodensee-Oberschwaben-Bahn)
Aulendorf –
Friedrichshafen Hafen
Nahverkehrszüge
BRB (Bayerische Regiobahn)
alle
Nahverkehrszüge
BSB (Breisgau-S-Bahn)
alle
alle
CAN (Cantus Verkehrsgesellschaft)
alle
Nahverkehrszüge
CB (City-Bahn Chemnitz)
Chemnitz Hbf – Stolberg
(Sachs)
Stollberg (Sachs) –
Meerane
Stadtbahnzüge
Chemnitz Hbf –
Burgstädt
Chemnitz Hbf –
Hainichen
CFL
Trier Hbf – Igel Grenze
Nahverkehrszüge
DAB (Westerwaldbahn des Kreises
Altenkirchen)
alle
Nahverkehrszüge
DBG (Döllnitzbahn)
alle
Nahverkehrszüge
EB (Erfurter Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
erixx (erixx)
alle
Nahverkehrszüge
ERB (eurobahn Keolis Deutschland)
alle
Nahverkehrszüge
FEG (Freiberger Eisenbahngesellschaft)
alle
Nahverkehrszüge
In allen
Nahverkehrszügen in
Brandenburg
alle ausgenommen
HarzBerlinExpress
zwischen Genthin –
Potsdam – Berlin
HANS (Hanseatische Eisenbahn)
HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt)
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
HLB (Hessische Landesbahn)
alle
Nahverkehrszüge
HTB (HellertalBahn)
alle
alle
HzL (Hohenzollerische Landesbahn)
alle ausgenommen
Ringzug
Nahverkehrszüge
HzL Ringzug (Zweckverband Ringzug
Schwarzwald–Baar–Heuberg)
Rottweil –
Schwenningen –
Villingen Donaueschingen Bräunlingen
Rottweil – Tuttlingen –
Blumberg
Trossingen Bahnhof –
Trossingen Stadt
Tuttlingen – Friedingen
Nahverkehrszüge
26
Sigmaringen Friedingen
ME (metronom Eisenbahngesellschaft)
alle
Nahverkehrszüge
Meridian (Veolia Verkehr)
Alle
Nahverkehrszüge
MRB (Veolia Verkehr Regio Ost)
alle
Nahverkehrszüge
NBE (nordbahn Eisenbahngesellschaft)
alle
Nahverkehrszüge
NEB (Niederbarnimer Eisenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft
Niebüll)
alle
Nahverkehrszüge
NOB (Nord-Ostsee-Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
NWB (NordWestBahn)
alle
Nahverkehrszüge
ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
OSB (Ortenau-S-Bahn)
alle
alle
PRE (Pressnitztalbahn)
Bergen auf Rügen –
Lauterbach Mole
Nahverkehrszüge
RBG (Regental Bahnbetriebs-GmbH)
Bad Kötzting - Lam
Nahverkehrszüge
RNV (Rhein-Neckar-Verkehr)
Weinheim OEG –
Mannheim
Bahnhofsvorplatz Heidelberg
Bahnhofsvorplatz –
Weinheim OEG
Mannheim Paradeplatz
– Ludwigshafen (Rh)
RHB – Bad Dürkheim
RHB
Nahverkehrszüge
RTB (Rurtalbahn)
alle
Nahverkehrszüge
S 28 (REGIO-Bahn)
Kaarster See Düsseldorf Hbf –
Mettmann Stadtwald
Nahverkehrszüge
Konstanz – Engen
SBB (Schweizerische Bundesbahnen
Deutschland)
Zell im Wiesental –
Lörrach - Basel Bad Bf
STB (Süd Thüringen Bahn)
alle
alle
Nahverkehrszüge
Achern – Ottenhöfen
SWEG (Südwestdeutsche Verkehrs-AG)
Biberach –
Oberharmersbach
Heilbronn Hbf Heilbronn Pfühlpark
SWH (Stadtwerke Heilbronn)
TR (trans regio Deutsche Regionalbahn)
alle
27
Nahverkehrszüge
alle
alle
VBG (Vogtlandbahn, einschließlich alex-Züge)
alle
Nahverkehrszüge
VEC (Vectus Verkehrsgesellschaft)
alle
alle
VEN (Rhenus Veniro)
alle
alle
VIA (VIAS)
alle
alle
WEG (Württembergische
Eisenbahngesellschaft)
alle
alle
WFB (WestfalenBahn)
alle
alle
SBS (Städtebahn Sachsen)
alle
Nahverkehrszüge
3.1.8.2
Österreich
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
Strecken
Verkehrsmittel
Pfronten-Steinach –
Vils – Reutte (Tirol) –
Ehrwald – Griesen
(„Außerfernbahn“), nur
im Verkehr von und
nach Deutschland, nicht
im
innerösterreichischen
Binnenverkehr)
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Andere
Strecken
Eisenbahnverkehrsunternehmen
S 3 (Österreichische
Freilassing – Salzburg
Bundesbahnen)
Hbf
3.1.8.3
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Schweiz
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
Strecken
Weil am Rhein Basel Bad. Bf
Erzingen (Baden) –
Trasadingen –
Schaffhausen –
Thayngen Bietingen
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Verkehrsmittel
Zell im Wiesenthal –
SBB (Schweizerische Bundesbahnen
Lörrach - Basel
alle
Deutschland)
Bad. Bf
3.1.8.4
Tschechische Republik
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
VBG (Vogtlandbahn)
Strecken
Verkehrsmittel
Plauen (Vogtl) – Bad
Nahverkehrszüge
Brambach –
28
VBG / trilex (Vogtlandbahn)
Voltanov –
Frantiskovy Lazne –
Cheb
Zittau –
Großschönau –
Varnsdorf Seifhennersdorf
3.2
Schönes-Wochenende-Ticket
3.2.1
Grundsatz
Nahverkehrszüge
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
3.2.2
Aktionszeitraum
Schönes-Wochenende-Tickets werden unbefristet angeboten.
3.2.3
Fahrkarten
Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann genutzt werden von:
3.2.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisende Personen oder
3.2.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person.
3.2.3.3
Familienkinder nach Nr. 3.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
3.2.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
3.2.3.5
Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu
3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
3.2.3.6
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Schönes-WochenendeTicket muss innerhalb von drei Monaten ab Ausgabedatum angetreten sein.
3.2.3.7
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Schönes-Wochenende-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab
Ausgabedatum angetreten sein.
3.2.3.8
Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der
Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB
Konzerns.
29
3.2.3.9
Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein SchönesWochenende-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit
dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw.
anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde.
Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften
der DB oder anderer Gesellschaften.
3.2.3.10
Ein Schönes-Wochenende-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
3.2.3.11
-
Samstag und Sonntag ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00
Uhr des Folgetages.
-
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Schönes-Wochenende-Ticket vor Beginn des Folgetages
erworben werden.
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Schönes-Wochenende-Tickets
sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Schönes-Wochenende-Tickets
sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
30
3.2.3.12
Ein Schönes-Wochenende-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen
Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der
längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor
Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht
bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 3.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.2.3.1 sind
vorzunehmen
- bei Schönes-Wochenende-Tickets aus Fahrkartenautomaten
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der
Vorderseite der Fahrkarte,
- bei Schönes-Wochenende -Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck
 für die erste reisende Person durch den Buchenden im
Vertriebssystem und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
- bei Schönes-Wochenende -Tickets, die personenbedient im Reisezentrum
oder einer Agentur erworben wurden,
 für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf
der Vorderseite der Fahrkarte und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
- bei Schönes-Wochenende-Tickets, die im Zug erworben wurden
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der
Vorderseite der Fahrkarte,
- bei Schönes-Wochenende-Tickets, die von kooperierenden
Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden
 für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorderoder Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
3.2.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
3.2.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Schönes-WochenendeTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet
über www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im
Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen
der Produktklasse C,
falls personenbedienter
Verkauf im Zug
1)
stattfindet
1
Person
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
2
3
4
Personen
Personen
Personen
5
Personen
40 €
44 €
48 €
52 €
56 €
42 €
46 €
50 €
54 €
58 €
44 €
48,40 €
52,80 €
57,20 €
61,60 €
31
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von
Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum
Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben.
3.2.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Schönes-Wochenende-Tickets unentgeltlich
ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“
gekennzeichnet.
3.2.4.3
Schönes-Wochenende-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben;
ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
3.2.4.4
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio).
3.2.4.5
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in bestimmten Bundesländern, Regionen,
Landkreisen oder Gemeinden. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die
ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer
Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
3.2.5
Erstattung und Umtausch
3.2.5.1
Erstattung und Umtausch von Schönes-Wochenende-Tickets ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
3.2.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
3.2.6
Sicherung gegen Missbrauch
3.2.6.1
Die Übertragbarkeit eines Schönes-Wochenende-Tickets endet mit Eintragung
des Inhaber-Namens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt.
3.2.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Schönes-Wochenende-Ticket ungültig.
3.2.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der
Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.2.3.12 oder unzulässige Erweiterung
der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9.
3.2.7
Sonstige Bestimmungen
3.2.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
3.2.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
32
3.2.8
Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in
3.2.8.1
Deutschland
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
EGB (Erzgebirgsbahn)
alle
Nahverkehrszüge
GBB (Gäubodenbahn)
Alle
Nahverkehrszüge
KHB (Kurhessenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
OBS (Oberweißbacher Berg- und
Schwarzatalbahn)
RAB (DB ZugBus Regionalverkehr AlbBodensee)
Talstrecke Rottenbach Katzhütte
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
S-Bahn Berlin
alle
S-Bahn
S-Bahn Hamburg
alle
S-Bahn
SOB (Südostbayernbahn)
alle
Nahverkehrszüge
UBB (Usedomer Bäderbahn)
alle
Nahverkehrszüge
WFB (Westfrankenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Strecken
AKN (Eisenbahngesellschaft Altonaalle
Kaltenkirchen-Neumünster)
Agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis
alle
Verkehrsgesellschaft)
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Arriva
alle
Nahverkehrszüge
AVG (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft)
alle
alle
Stadtbahnstrecken
BLB (Berchtesgadener Land Bahn
alle
Nahverkehrszüge
BOB (Bayerische Oberlandbahn)
alle
Nahverkehrszüge
BRB (Bayerische Regiobahn)
alle
Nahverkehrszüge
BSB (Breisgau-S-Bahn)
alle
alle
Cantus Verkehrsgesellschaft
alle
Nahverkehrszüge
33
CFL
Trier Hbf – Igel Grenze
Nahverkehrszüge
Daba (Westerwaldbahn)
alle
alle
EB (Erfurter Bahn)
Alle, außer auf Strecke
Ilmenau – Bf Rennsteig
Nahverkehrszüge
HANSeatische Eisenbahn GmbH (Hans)
alle
Nahverkehrszüge
erixx (erixx)
alle
Nahverkehrszüge
eurobahn (Keolis Deutschland)
alle
Nahverkehrszüge
HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt)
außer Harz-Berlin
Express zwischen
Magdeburg und Berlin
Nahverkehrszüge
HTB (HellerTalBahn)
alle
alle
HzL (Hohenzollerische Landesbahn)
alle
Nahverkehrszüge
Meridian (Veolia Verkehr)
alle
Nahverkehrszüge
metronom Eisenbahngesellschaft
alle
Nahverkehrszüge
NEB (Niederbarnimer Eisenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft
alle
Niebüll)
Nahverkehrszüge
NBE (nordbahn Eisenbahngesellschaft)
alle
Nahverkehrszüge
NOB (Nord-Ostsee-Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
NordWestBahn
alle
Nahverkehrszüge
ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
OSB (Ortenau-S-Bahn)
alle
alle
PRE (Pressnitztalbahn)
Bergen auf Rügen –
Lauterbach Mole
Nahverkehrszüge
RBG (Regental Bahnbetriebs-GmbH)
alle
Nahverkehrszüge
Rhenus-Veniro
Traben-Trarbach Bullay
Nahverkehrszüge
Ringzug (Zweckverband Ringzug
Schwarzwald – Baar – Heuberg)
alle
alle
SBB (Schweizerische Bundesbahnen
Deutschland)
Konstanz – Engen
(seehas)
Basel Bad Bf – Zell im
Wiesental
alle
Weil am Rhein - Lörrach
seehäsle (Landratsamt Konstanz EVU
seehäsle)
alle
34
alle
Süd Thüringen Bahn
alle
Nahverkehrszüge
Achern - Ottenhöfen
SWEG (Südwestdeutsche Verkehrs-AG)
Biberach Oberharmersbach
alle
Trans regio Deutsche Regionalbahn
alle
alle
VBG (Vogtlandbahn, einschließlich alexZüge)
alle
Nahverkehrszüge
VIAS
alle
Nahverkehrszüge
Vectus Verkehrsgesellschaft
alle
alle
VEN (Rhenus Veniro)
alle
alle
VLEXX
alle
alle
WFB (WestfalenBahn)
alle
Nahverkehrszüge
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
Verkehrsmittel
in Baden-Württemberg
KVV (Karlsruher Verkehrsverbund)
naldo (Verkehrsverbund Neckar-AlbDonau)
vgf (Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis
Freudenstadt)
alle
alle
alle
Züge der
Produktklasse C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn)
nur im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der
Verkehrsgemeinschaft
Züge der
Produktklasse C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn)
VPE (Verkehrsverbund PforzheimEnzkreis)
VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar)
VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart)
TVSH (Tarifverbund Schaffhausen)
OstalbMobil (Aalen)
VHB (Verkehrsverbund Hegau-Bodensee)
wtv (Waldshuter Tarifverbund)
bodo (bodensee-oberschwaben
verkehrsverbund)
DING (Donau-Iller-Nahverkehrsverbund
HNV (Heilbronner-Hohenloher-Haller
Nahverkehr)
htv (Heidenheimer Tarifverbund)
RVF (Regio-Verkehrsverbund Freiburg)
RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach)
TGO (Tarifverbund Ortenaukreis)
TUTicket (TUTicket Verkehrsverbund
Tuttlingen)
35
VGC (Verkehrsgesellschaft Bäderkreis
Calw)
VSB (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar)
VVR (Verkehrsverbund Rottweil)
in Bayern
AVV (Augsburg)
alle
alle
nur im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der
Verkehrsgemeinschaft
Züge der
Produktklasse C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn)
nur im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der
Verkehrsgemeinschaft,
zusätzlich bei der BVG
alle
alle
alle
RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund)
nur im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der
Verkehrsgemeinschaft
Nahverkehrszüge
anderer Bahnen
sowie Züge der
Produktklasse C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn)
VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar)
alle
alle
MVV (München)
VGN (Nürnberg)
DING (Donau-Iller)
RVV (Regensburg)
VAB (Bayrisch Untermain)
VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn)
VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis
Cham)
VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis
Passau)
VVM (Mainfranken)
in Brandenburg - Berlin
VBB (Verkehrsverbund BerlinBrandenburg)
in Hessen
NVV (Nordhessischer VerkehrsVerbund)
Mecklenburg-Vorpommern
GTV (Gemeinschaftarif Vorpommern)
nur im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der
Verkehrsgemeinschaft
VVW (Warnow)
nur im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der
36
Züge der
Produktklasse C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn)
Züge der
Produktklasse C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
Verkehrsgemeinschaft
(IRE, RE, RB und SBahn)
alle
alle
alle
alle ausgenommen
Schnellbusse
Niedersachsen / Bremen
GVH (Hannover)
VBN (Bremen)
VRB (Braunschweig)
VSN (Süd-Niedersachsen)
HVV (Hamburg)
DB Fernverkehr

Norddeich Mole –
Oldenburg –
Bremen Hbf (IC 56)

Norddeich Mole –
Leer (IC 35)

Emden – Emden
Außenhafen
Züge der
Produktklasse IC (ICE
ist ausgeschlossen)
Nordrhein-Westfalen
AVV (Aachen)
HST (Hochstift-Tarif)
OWL (Ostwestfalen-Lippe)
VGM (Münsterland)
VGN (Niederrhein)
alle
alle
alle
alle
alle
Züge der Produktklasse
C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn)
alle
Nahverkehrszüge
anderer Bahnen sowie
Züge der Produktklasse
C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn)
VGWS (Westfalen Süd)
VRL (Ruhr-Lippe)
VRR (Rhein-Ruhr)
VRS (Rhein-Sieg)
Rheinland-Pfalz/Saarland
KVV (Karlsruhe)
VRN (Rhein-Neckar)
RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund)
saarVV (Saarländischer Verkehrsverbund)
VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel)
VRT (Verkehrsverbund Region Trier)
Sachsen
MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund)
37
VMS (Mittelsachsen)
VVO (Oberelbe)
VVV (Verkehrverbund Vogtland)
ZVON (Oberlausitz/Niederschlesien)
nur im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der
Verkehrsgemeinschaft
Nahverkehrszüge
anderer Bahnen sowie
Züge der Produktklasse
C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn)
alle
Nahverkehrszüge
anderer Bahnen sowie
Züge der Produktklasse
C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn)
Sachsen-Anhalt
ABW (Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg-Tarif)
MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund)
marego (Magdeburger
Regionalverkehrsverbund)
Schleswig-Holstein / Hamburg
HVV
(Hamburger Verkehrsverbund)
alle ausgenommen
Schnellbusse
Nahverkehrszüge
anderer Bahnen sowie
Züge der Produktklasse
C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn)
alle
alle
SHT (Schleswig-Holstein-Tarif)
Thüringen
alle
VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen)
Dänemark
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
alle
3.2.8.2
NEG (Norddeutsche
Eisenbahngesellschaft Niebüll)
3.2.8.3
Strecken
Niebüll –
Süderlügum –
Tønder
Verkehrsmittel
alle
Niederlande
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
VGM (Verkehrsgemeinschaft
Münsterland)
Strecken
Verkehrsmittel
Gronau (Westf) Enschede
Nahverkehrszüge
Vreden – Winterswijk
Bus R71
Kaldenkirchen – Venlo
Nahverkehrszüge
Niederdorf – Venlo
Bus 929
VRR (Rhein-Ruhr)
38
3.2.8.4
Österreich
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
3.2.8.5
Strecken
Pfronten-Steinach –
Vils – Reutte (Tirol)
– Ehrwald –
Griesen
(„Außerfernbahn“),
nur im Verkehr von
und nach
Deutschland, nicht
im
innerösterreichische
n Binnenverkehr)
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Polen
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
Strecken
Verkehrsmittel
Tantow – Szczecin
Gumience–Szczecin
Glowny
Grambow – Szczecin
Gumience–Szczecin
Glowny
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Strecken
Verkehrsmittel
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
NEB (Niederbarnimer Eisenbahn)
PR (Przewozy Regionale Spółka z o.o.)
Küstrin-Kietz –
Kostrzyn(Gr) –
Kostrzyn
Forst(Lausitz) –
Forst(Gr) – Zasieki
Frankfurt(Oder) –
Frankfurt(Oder) (Gr) –
Slubice
Zgorzelec Grenze Zgorzelec
Andere Unternehmen
ZDiTM (Stadtverkehr Szczecin)
Strecken
Stadtverkehr
Szczecin
39
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
Bus, Straßenbahn
3.2.8.6
Schweiz
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
Strecken
Weil am Rhein Basel Bad. Bf
Erzingen (Baden) –
Trasadingen –
Schaffhausen –
Thayngen Bietingen
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Basel Bad Bf –
SBB (Schweizerische Bundesbahnen
Riehen – Lörrach– Deutschland)
Stetten
3.2.8.7
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Verkehrsmittel
alle
Tschechische Republik
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
VBG (Vogtlandbahn)
VBG / trilex (Vogtlandbahn)
Strecken
Verkehrsmittel
Plauen (Vogtl) – Bad
Brambach – Voltanov
Nahverkehrszüge
– Frantiskovy Lazne
– Cheb
Zittau – Großschönau
– Varnsdorf Seifhennersdorf
Nahverkehrszüge
Zittau – Großschönau
– Varnsdorf –
Rybniste
40
4
Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und
der Schweiz
4.1
Tagesticket Euregio Bodensee
4.1.1
Vorbemerkungen
Für die Beförderung der Reisenden gelten:
4.1.1.1
Auf Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr, die mindestens zwei Staaten
berühren:
Die einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale
Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) mit den Einheitlichen
Zusatzbestimmungen (DCU)
4.1.1.2
Auf Strecken im Binnenverkehr, die nur einen Staat berühren:
Die Gesetze und Vorschriften für den Binnenverkehr des die Beförderung ausführenden Transportunternehmens (deutsche EVO, österreichische EVO oder
schweizerisches Personenbeförderungsgesetz sowie deren Verordnung)
4.1.1.3
Zoll-, Polizei- und sonstige Verwaltungsvorschriften hat der Reisende zu erfüllen.
Die beteiligten Transportunternehmen haften nicht für die Folgen bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung.
4.1.1.4
Die Fahrausweise werden im Namen und für Rechnung der beteiligten
Transportunternehmungen verkauft.
4.1.1.5
Für die Beförderung mit der Tageskarte Euregio Bodensee gelten, soweit
nachstehend nichts anderes bestimmt ist, die Tarife und
eförderungsbedingungen der beteiligten Transportunternehmungen.
4.1.1.6
Für die Strecken der städtischen Verkehrsbetriebe, Fähren und der anderen
Automobilunternehmungen gelten die Begriffe "Züge" sinngemäss für "Kurse".
Soweit im Tarif von "Zugpersonal" die Rede ist, sind darunter auch die Fähren
und Automobile sowie deren Personal zu verstehen. Unter "Stationen" sind
Bahnhöfe, besetzte und nicht besetzte Stationen sowie Fähren- und
Automobilstationen zu verstehen.
4.1.1.7
Der Fahrgast schliesst den Beförderungsvertrag jeweils mit der Transportunternehmung ab, mit der er befördert wird.
4.1.1.8
Für sämtliche Angebote und Vergünstigungen (z. B. Fahrräder, Behinderte),
welche in diesem Tarif nicht aufgeführt sind, gelten die Bestimmungen der
benützten Transportunternehmungen.
41
4.1.2
Anwendungsbereich
4.1.2.1
Übersichtskarte Alle Zonen
4.1.2.2
Detailkarte OST
42
4.1.2.3
Detailkarte MITTE
4.1.2.4
Detailkarte WEST
43
4.1.3
Allgemeine Bestimmungen
4.1.3.1
Begriff - Sorten – Geltungsdauer
4.1.3.1.1
Die Tageskarte Euregio Bodensee berechtigt an dem auf dem Fahrschein aufgedruckten Tag zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der 2. Klasse auf den
Strecken des Geltungsbereichs der gewählten Zonen.
4.1.3.1.2
Die Tageskarte Euregio Bodensee wird je nach Verkaufssystem, datiert oder
undatiert ausgegeben.
4.1.3.1.3
Der Geltungsbereich ist in drei Uferzonen unterteilt. Es werden Tageskarten für
eine, zwei einander angrenzende Zonen oder alle Zonen ausgegeben.
Folgende Preisgruppen werden angeboten:
-
Erwachsene
Kinder
Nationale Rabattkarten
Kleingruppe
4.1.3.1.4
Die Tageskarte Euregio Bodensee kann innerhalb einer bestimmten Zeit benützt
werden. Der letztmögliche Benützungstag bei undatierten Tageskarten ist das
aufgeführte Verfalldatum.
4.1.3.2
Ausgabe
4.1.3.1.5
Die Tageskarte Euregio Bodensee wird an den meisten Ausgabestellen der
beteiligten Unternehmungen verkauft.
4.1.3.3
Gültigkeit
4.1.3.3.1
Die Tageskarte Euregio Bodensee gilt in allen fahrplanmässigen, der allgemeinen Personenbeförderung dienenden Zügen innerhalb des Geltungsbereichs der
gewählten Zonen. Auf der Deutschen Bahn AG und Schienenstrecken der DB
ZugBus Regionalverkehr Alb - Bodensee GmbH (RAB) sind die Tageskarten
Euregio Bodensee nur in den Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE und RB) gültig.
In den Fernverkehrszügen der DB ist die TKEB nicht gültig.
4.1.3.3.2
In den Zügen ist die Tageskarte Euregio nur bis zum letzten bzw. erst ab dem
ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb der gewählten Zone gültig. Es
können anschliessende Fahrausweise des bestehenden Angebotes im Vor- und
Nachlauf gelöst werden.
4.1.3.3.3
Fahrtunterbrechungen sind innerhalb des Geltungstages beliebig oft gestattet.
4.1.3.3.4
Die Tageskarte Euregio Bodensee ist gültig bis Betriebsschluss des jeweiligen
Gültigkeitstages, jedoch spätestens bis 05.00 Uhr des Folgetages.
4.1.3.3.5
Bei Extrafahrten und in nicht fahrplanmässigen Angeboten der beteiligten
Transportunternehmungen ist die Tageskarte Euregio Bodensee nicht gültig.
44
4.1.3.3.6
Undatierte Tageskarten Euregio Bodensee sind vom Reisenden unmittelbar vor
Reiseantritt an einem Entwerter abzustempeln. Ab Stationen ohne Entwerter ist
der Geltungstag vom Reisenden gemäss Vordruck einzutragen (z. B. 01. Juli
2008).
4.1.3.3.7
Bei Benützung der 1. Klasse ist der Unterschied zwischen den Preisen der
Regelfahrscheine der entsprechenden Strecke zu bezahlen.
4.1.3.3.8
Streckenwechsel zur Tageskarte Euregio Bodensee sind nicht möglich.
4.1.3.4
Rückerstattung
4.1.3.4.1
Unbenützte und datierte Tageskarten Euregio Bodensee, die vor dem
Gültigkeitsdatum zurückgegeben werden, können von der Ausgabestelle ohne
Gebühr erstattet und als ungültig verrechnet werden.
4.1.3.4.2
Nach Beginn der Geltungsdauer ist keine Erstattung möglich.
4.1.3.4.3
Verlorene oder gestohlene Tageskarten Euregio Bodensee werden nicht ersetzt.
4.1.3.5
Ermässigungen
4.1.3.5.1
Kinder
Kinder von 6 bis 15 Jahre; ab dem 16. Geburtstag gilt man als Erwachsener.
Kinder von 0 bis 5 Jahren, die begleitet sind, werden ohne Fahrausweis
unentgeltlich befördert.
4.1.3.5.2
Nationale Rabattkarten
Als nationale Rabattkarten gelten folgende Fahrausweise:
- Halbtaxabonnemente
Schweiz
- Generalabonnemente
Schweiz
- BahnCard
Deutschland
- Vorteilscard
Österreich
4.1.3.5.3
Kleingruppen (und Familienermässigung)
Als Kleingruppe wird eine Gruppe von 1-2 Erwachsenen und 0-4 Kinder bis 15
Jahre bezeichnet. Statt eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden.
4.1.3.5.4
Die nationalen Familienermässigungen der beteiligten Transportunternehmungen
werden im grenzüberschreitenden Verkehr nicht gewährt.
4.1.3.5.5
Das Aufteilen von Gruppen in Kleingruppen ist nicht zulässig.
4.1.3.5.6
Hunde
Für Hunde, die einen Fahrausweis zum halben Preis benötigen, wird die
Tageskarte Euregio Bodensee zum Kinder - Preis ausgegeben.
45
4.1.3.5.7
Behindertenausweise
Die nationalen Bestimmungen für Behinderte sind im grenzüberschreitenden
Verkehr nicht gültig.
4.1.3.5.8
Schifffahrt
Die Vereinigten Schifffahrtsunternehmen für den Bodensee und Rhein (VSU)
gewähren im Kursverkehr gegen Vorweisen einer Tageskarte Euregio Bodensee
eine Ermässigung von 25% auf den Normalfahrpreis für Erwachsene.
4.1.3.5.9
4.1.4
4.1.4.1
Beteiligte Schifffahrtsunternehmen:
-
Bodensee - Schiffsbetriebe GmbH (BSB)
-
SBS Schifffahrt AG Romanshorn (SBS/Ro)
-
SBS Schifffahrt AG Rorschach (SBS/Rs)
-
Schweizerische Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh)
-
Vorarlberg Lines - Bodenseeschifffahrt (VLB)
Preise – Geltungsbereich
Preise
CHF
€
CHF
2 Zonen
€
CHF
Alle Zonen
€
1 Zone
Erwachsene
26.00
18,00
35.00
24.00
45.00
31,00
46
Rabattkarten
20.50
14.00
26.00
18.00
35.00
24,00
Kinder
13.00
9,00
17.50
12,00
22,00
15,50
Kleingruppen
52.00
36.00
66.00
45.00
84.00
58.00
4.1.4.2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Tageskarte Euregio Bodensee ist in die folgenden
3 Zonen eingeteilt:
Zone
Beteiligte
Verbunde
Zonenbezeichnung –
Strecken ausserhalb Verbunde
Euregio 1 Ost
OTV
210, 227,228, 230, 231, 233, 234, 240, 241, 242
VVV
1, 2, 3, 9
bodo
10, 13, 14, 15, 19, 20, 30, 31, 32, 43, 44, 45, 52,
53, 57, 58, 59, 64, 70
Fähre Romanshorn - Friedrichshafen
Bahn Strecke
- Kressbronn – Lindau
- Lindau - Röthenbach - Oberstaufen
Bus Linie
- Lindau - Röthenbach - Oberstaufen
- Stadtbus Lindau
Euregio 2 Mitte
OTV
924, 925, 226, 227, 229, 255, 257
VHB
3, 4, 5
bodo
10, 11, 12, 13, 16, 17, 21, 22, 23, 24, 25, 26
Fähre Romanshorn - Friedrichshafen
Fähre Konstanz – Meersburg
Euregio 3 West
OTV
920, 921, 922, 923, 250, 251, 952, 953, 954,
255, 958, 959
VHB
1, 2, 4, 5
Flextax
810, 820, 821, 834, 835, 845
4.1.5
Verzeichnis der beteiligten Transportunternehmungen
4.1.5.1
Bahnen und Schiffe (Fähre) Schweiz
Beteiligte TU
Code
AB-ab
AB-rhb
AB-rhw
AB-tb
DB
FW
MSG
SBB
SBB
SBB
SBB
022
071
139
089
353
051
Linie –
Nr.
855
857
858
859
763
841
011
011
011
011
760
762
821
840
47
Beteiligte Strecken
St.Gallen - Teufen
Rorschach Hafen - Heiden
Rheineck - Walzenhausen
St.Gallen - Rank
Thayngen - Beringen Bad Bf
Frauenfeld Marktplatz - Frauenfeld
Ganzes Netz
Schaffhausen - Jestetten
Schaffhausen - Dachsen
Stammheim - Etzwilen
Islikon - Romanshorn
SBB
SBB
SBB
SBB
SBS
SOB
Thurbo
Thurbo
4.1.5.2
011
011
011
011
195
082
065
065
845
850
852
880
3810
870
820
830
Romanshorn - Rorschach
St.Gallen Winkeln - St.Gallen
Sulgen - Hauptwil
St.Gallen - Au SG
Romanshorn - Friedrichshafen
St.Gallen Haggen - Romanshorn
Romanshorn - Schaffhausen
Konstanz - Weinfelden
Bus / Nahverkehrsbetriebe Schweiz
Beteiligte TU
Code
AB-AUTO
744
Linie –
Nr.
80.190
AOT
AOT
AOT
AOT
PAG
PAG
PAG
PAG
843
843
843
843
801
801
801
801
80.940
80.941
80.942
80.943
70.630
80.120
80.120
80.132
PAG
801
80.133
PAG
801
80.153
PAG
PAG
801
801
80.180
80.181
PAG
801
80.191
PAG
801
PAG
PAG
801
801
80.200
-201
80.203
80.205
PAG
PAG
801
801
80.206
80.210
PAG
PAG
801
801
PAG
801
PAG
PAG
PAG
801
801
801
80.121
80.222
-223
80.224
-225
80.226
80.227
80.228
PAG
801
80.229
48
Beteiligte Strecken
Teufen - Steinegg, Feuerwehrhaus
Speicherschwendi - Speicherschwendi
Halden
Amriswil - Romanshorn - Arbon
Amriswil - Neukirch - Arbon
Amriswil - Muolen
Bischofszell - Zihlschlacht
Schaffhausen - Uhwiesen - Dachsen
Heiden - Eggersriet - St.Gallen
Engelburg - St.Gallen
St.Gallen - Engelburg - Hohfirst Waldkirch
St.Gallen - Engelburg - Bernhardzell Waldkirch
Gossau - Niederwil - Oberbüren Niederbüren
St.Gallen - Stein AR, Hagtobel
Stein AR, Hagtobel - Teufen, Steinegg
Feuerwehrhaus
Teufen Bahnhof - Teufen Schönenbühl
St.Gallen - Arbon
St.Gallen - Kronbühl - Wittenbach
Häggenschwil - Winden Lömmenschwil - Wittenbach
Wittenbach - Bernhardzell
St.Gallen - Mörschwil - Tübach Steinach - Horn - St.Gallen
Heiden - Rehetobel - St.Gallen
Heiden – Rheineck
Heiden - Walzenhausen St.Margrethen
Heiden - Reute, Brücke
Heiden - Mohren, Grütli
PubliCar - Nachtbus “Oberegg - Reute“
(teilweise)
Heiden - Oberegg, Landmark
PAG
PAG
801
801
PAG
801
80.230
80.240241
80.242
PAG
801
80.244
PAG
PAG
PAG
PAG
PAG
801
801
801
801
801
80.247
80.304
80.740
80.822
80.823
PAG
PAG
PAG
PAG
801
801
801
801
80.824
80.825
80.826
80.829
PAG
PAG
801
801
80.831
80.832
PAG
PAG
PAG
PAG
PAG
801
801
801
801
801
80.833
80.834
80.836
80.837
80.838
PAG
PAG
PAG
PAG
801
801
801
801
80.842
80.843
80.847
80.908
PAG
801
80.920
PAG
801
80.921
PAG
801
80.922
PAG
801
80.923
PAG
801
80.924
PAG
801
80.931
PAG
801
80.932
PAG
PAG
PAG
PAG
REGO
RTB
RVSH
801
801
801
801
896
138
846
80.933
80.934
80.944
80.950
80.151
80.304
71.021
49
Heiden - Wald, Grunholz
Rorschach / Rorschacherberg Goldach - St.Gallen
Rorschach - Goldach - Untereggen St.Gallen
Rorschach - Tübach - Obersteinach Arbon
Rorschach - Thal - Rheineck
Rheineck - Altenrhein - Rorschach
Bischofszell - Niederbüren
Frauenfeld - Oberneunforn
Frauenfeld - Stammheim Diessenhofen
Frauenfeld - Niederwil
Frauenfeld - Stein am Rhein
Frauenfeld - Steckborn
Frauenfeld - Pfyn - Müllheim Lipperswil, Connyland
Müllheim Wigoltingen - Homburg
Frauenfeld - Pfyn - Müllheim Raperswilen - Homburg
Müllheim - Wigoltingen - Ermatingen
Frauenfeld - Aumühle
Frauenfeld - Gachnang - Islikon
Frauenfeld - Bühl
Frauenfeld - Bühl
Weinfelden - Strohwilen
PubliCar "Iselisberg"
PubliCar Sonnenberg (teilweise)
Schlatt Bahnhof - Oberschlatt, Dorf
Konstanz - Kreuzlingen - Münsterlingen
Spital - Landschlacht
Tägerwilen - Engwilen - Märstetten Weinfelden
Kreuzlingen Bernrain - Hugelshofen Weinfelden
Lengwil - Bottighofen - Altnau
Kreuzlingen - Bottighofen Scherzingen - Altnau - Güttingen
Kreuzlingen - Lengwil - Birwinken Donzhausen - Weinfelden
Münsterlingen - Langrickenbach Amriswil
Weinfelden - Mettlen Schönholzerswilen - Neukirch an der
Thur
PubliCar Nollen (teilweise)
Weinfelden - Friltschen, Dorf
Dozwil - Amriswil - Erlen
Bischofszell - Wilen (Gottshaus)
Gossau - Arena - St. Gallen
Rheineck - Au, Zinggen
Schaffhausen - Löhningen
4.1.5.3
RVSH
RVSH
RVSH
RVSH
846
846
846
846
71.022
71.023
71.024
71.025
SBG
SBG
SBK
VBF
353/354
353/354
801
797
71.031
71.033
80.907
992.55
VBSG
885
994.8
VBSH
836
994.84
VSK-bkk
727
80.900907
Bahnen und Schiffe (Fähre) Deutschland
Beteiligte TU
BOB
BSB / SBS
(Ro)
DB
DB
DB
DB
DB
DB
Hzl
SBB GmbH
SWK
VBG
4.1.5.4
Schaffhausen - Hemmental
Schaffhausen - Merishausen
Schaffhausen - Büttenhardt
Schaffhausen - Dörflingen - Buch;
Schaffhausen - Dörflingen - Thayngen
Schaffhausen - Guntmadingen
Stein am Rhein - Ramsen - (Singen)
Tägerwilen - Kreuzlingen
Verkehrsbetriebe Frauenfeld,
alle Stadtbuslinien
Verkehrsbetriebe St. Gallen,
alle Stadtbuslinien
Verkehrsbetriebe Schaffhausen,
alle Stadtbuslinien
Verkehrsbetriebe Kreuzlingen,
alle Stadtbuslinien
Linie Nr.
751
10505
Beteiligte Strecken
720
730
731
753
970
971
732
720
10000
970
Engen - Konstanz
Singen (Htw) - Beringen Bad Bf
Singen (Htw) - Lindau Hbf
Wangen - Lindau Hbf
Oberstaufen - Lindau Hbf
Wangen (Allgäu) - Lindau Hbf
Radolfzell - Stockach
Engen - Konstanz
Autofähre Meersburg - Konstanz
Oberstaufen - Lindau Hbf
Friedrichshafen - Niederbiegen
Friedrichshafen - Romanshorn (Bodenseefähre)
Bus / Nahverkehrsbetriebe Deutschland
Beteiligte TU
Omnibus Grabherr
GmbH, Ravensburg
Hagmann
Hagmann
Omnibus Morath,
Überlingen
Omnibus Müller, Bad
Waldsee
Omnibus Müller, Bad
Waldsee
Omnibusverkehr
Buchmann, Wangen
Omnibusverkehr
Buchmann, Wangen
Linie - Nr.
10
Beteiligte Strecken
Ravensburg - Berg
20
21
A, B, P&R
Ravensburg - Baindt
Ravensburg - Grünkraut
Stadtverkehr Überlingen
30
Ravensburg - Baindt
31
Ravensburg - Baienfurt
90
Wangen - Ratzenried Christazhofen
Marktlinie Leupolz - Wangen
92
50
Omnibusverkehr
Buchmann, Wangen
Omnibusverkehr
Buchmann, Wangen
Omnibusverkehr Bühler
GmbH, Wilhelmsdorf
Schuler GmbH
Omnibusverkehr,
Bodnegg
Schuler GmbH
Omnibusverkehr,
Bodnegg
Schuler GmbH
Omnibusverkehr,
Bodnegg
Schuler GmbH
Omnibusverkehr,
Bodnegg
Schuler GmbH
Omnibusverkehr,
Bodnegg
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Omnibusverkehr
Strauss, Tettnang
Regiobus Isny
Verkehrsgesellschaft
Kempten
Omnibusverkehr Volk
GmbH, Isny
Omnibusverkehr Volk
GmbH, Isny
Omnibusverkehr Volk
GmbH, Isny
RAB
RAB
RAB
93
Stadtverkehr Wangen
120
Marktlinie Engelitz - Wangen
41
Salem - Überlingen
101
Bodnegg - Vogt - Unterankenreute
- Schlier - Bodnegg
102
Bodnegg - Vogt / Vogt - Waldburg Bodnegg
103
Bodnegg - Wollmarshofen Prestenberg - Linden - Tobel Bodnegg
Bodnegg - Amtzell - Haslach Neukirch - Tannau
104
105
Bodnegg - Hergensweiler Neuravensburg - Niederwangen Bodnegg
Tettnang - Mariabrunn Friedrichshafen
Tettnang - Bodnegg - Tettnang
221
222
224
238
Tettnang - Mariabrunn Kressbronn - Tettnang
Tettnang - Kressbronn Langenargen - Tettnang
Tettnang - Kau - Meckenbeuren Liebenau - Tettnang
Tettnang - Liebenau Meckenbeuren
Tettnang - Meckenbeuren Brochenzell
Kressbronn - Hiltensweiler Kressbronn
Tettnang - Meckenbeuren - Weiler
246
Laimnau - Hiltensweiler
1, 2, 3
Stadtverkehr Tettnang
1-4
50
Stadtverkehr Isny
Isny - Überruh / Kleinweiler - Hofen
80 / 81
Isny - Argenbühl - Christazhofen
82
Beuren - Merazhofen
83
Isny - Beuren
3
4
5
RV, Sonnbüchel - RV - Eschach
Ravensburg - Oberzell
Stadtbus Überlingen:
225
226
227
228
235
51
RAB
5
RAB
6
RAB
7
RAB
7A
RAB
RAB
RAB
8
9
11
RAB
RAB
13
15
RAB
16
RAB
17
RAB
RAB
RAB
20
21
28
RAB
RAB
RAB
RAB
7373
7376
7377
7377/D
RAB
RAB
RAB
RAB
7378
7379
7381
7382
RAB
RAB
7383
7389
RAB
RAB
7391
7392
RAB
7394
RAB
7395
RAB
RAB
7396
7397
RAB
RAB
7398
7399
RAB
7534
52
Landungsplatz Deisendorf/Bambergen
Baienfurt - Schacherösch Ravensburg
Weingarten, Lerchenfeld Weingarten, Oberstadt
Ravensburg, Bahnhof Ravensburg - Knollengraben
Ravensburg, Bahnhof Ravensburg Flappachbad
Ringverkehr Schussensiedlung
Ringverkehr Ummenwinkel
Ringverkehr Kreiskrankenhaus
St.Elisabeth
Bahnhof - Eissporthalle
Stadtbus Weingarten BOB Bahnhof - Weingarten
Stadtbus Weingarten Ev Stadtkirche - Haus am Mühlbach
Stadtbus Weingarten Lerchenfeld Freibad
Ravensburg - Weingarten - Baindt
Ravensburg - Grünkraut - Bodnegg
Stadtbereich RV - P+R
Eissporthalle - Zentrum
Ravensburg - Konstanz
Rengoldshausen - Taisersdorff
Bonndorf - Überlingen - Sipplingen
AnrufSammeltaxi: Überlingen Bonndorf
Überlingen - Owingen
Überlingen - Heiligenberg
Überlingen - Salem
Meersburg - Bermatingen Markdorf
Meersburg - Stetten - Markdorf
Überlingen - Ludwigshafen Stockach
Schwackenreute - Stockach
Stockach - Überlingen /
Selgetsweiler
StädteSchnellbus Flughafen
Friedrichshafen - Friedrichshafen Konstanz
SeeLinie Friedrichshafen Überlingen
Immenstaad - Markdorf - Salem
Überlingen/Meersburg - Salem Heiligenberg / Frickingen
Ortsbus Immenstaad
ErlebnisBus Salem Unteruhldingen
Ravensburg - Weingarten Baienfurt - Schlier
RAB
7535
RAB
RAB
RAB
RAB
RAB
7537
7538
7539
7542
7543
RAB
RAB
7544
7545
RAB
RAB
RAB
RAB
7546
7550
7551
7572
RAB
7573
RAB
7586
RAB
7586.1
RAB
RBA
RBA
RBA
RBA
RBA
7587
11
12
13
17
18
RBA
RBA
SBG
19
21
7332.2
SBG
SBG
SBG
7347.1
7347.2
7349
SBG
SBG
7350
7351
SBG
SBG
SBG
SBG
7352
7353
7354
7360
SBG
SBG
SBG
7362
7363
7364
SBG
SBG
SBG
7365
7366
7368
53
Ravensburg - Schlier - Waldburg Vogt - Wangen
Ravensburg - Markdorf
Ravensburg - Geratsberg
Ravensburg - Geratsberg
Ravensburg - Wangen - Isny
Ravensburg - Weingarten - Vogt
Abzw. Grund im Walde
Kisslegg - Bietenweiler - Wangen
Ravensburg - Liebenau - Tettnang
- Neukirch - Wangen
Tettnang - Hiltensweiler
Wangen - Argenbühl Neumühle
Isny - Rohrdorf
Argenbühl - Eglofstal - Isny Beuren
Baindt - Weingarten - Ravensburg Schmalegg
Montfortlinie Friedrichshafen Tettnang
Spieleland Bus Friedrichshafen Spieleland
Friedrichshafen - Kressbronn
Scheidegg - Röthenbach
Lindenberg - Weiler - Röthenbach
Hergatz - Scheidegg
Lindau - Hergatz
Lindau - Oberstaufen (nur bis
Lindenberg)
Wangen - Lindau
Lindau - Nonnenhorn
Singen - Thayngen (Schaffhausen)
Erzingen - Griessen - Jestetten
Rafz - Lottstetten - Jestetten
Singen - Rielasingen - Ramsen (Stein am Rhein)
Singen - Böhringen - Radolfzell
Singen - Gottmadingen - Gailingen
- Büsingen
Singen - Engen / Bargen
Singen - Hilzingen - Tengen
Radolfzell - Allensbach - Konstanz
Singen - Engen - Tengen - Wiechs
a. Randen
Singen - Rielasingen - Bohlingen
Singen - Steisslingen - Stockach
Singen - Aach - Eigeltingen Stockach
Heudorf / Honstetten - Eigeltingen
Engen - Stockach
Radolfzell - Öhningen - Stein am
Rhein
SBG
7370
SBG
7371
SBG
7372
SBG
7374
SBG
SBG
7375
7362A
SBG
7362B
SBG
SBG
7367A
7367B
Schmidbauer
1000
Schmidbauer
SVF
SVL
SWK
SWR
SWS
Wegis
4.1.5.5
Bahnen und Schiffe Österreich
Beteiligte TU
VVV OeBB
VVV OeBB
VVV OeBB
4.1.5.6
Konstanz - Allensbach Langenrain
Stockach - Ludwigshafen Espasingen - Bodman
Insel Reichenau - Konstanz Wollmatingen
Radolfzell - Steisslingen (Stockach)
Heudorf - Stockach - Ludwigshafen
Singen - Bohlingen - Überlingen
a.R. - Singen
Singen - Überlingen a. R. Bohlingen - Singen
Radolfzell - Schienen
Schienen - Öhningen - Stein am
Rhein
Stockach - Zoznegg - Mühlingen Hecheln
Engen - Alle Stadtbuslinien
Alle Linien
Alle Stadtbuslinien
Alle Stadtbuslinien
Alle Stadtbuslinien
Alle Stadtbuslinien
Pendelbus Meersburg
Linie - Nr.
1
3
4
Beteiligte Strecken
Lindau - Bregenz - Frastanz
Bregenz - St. Margrethen
Feldkirch - Buchs SG
Bus / Nahverkehrsbetriebe Österreich
Beteiligte TU
VVV
VVV
VVV
VVV
VVV
VVV
Linie - Nr.
VVV
12
VVV
13
VVV
VVV
14
15
VVV
17
VVV
19
10
11
54
Beteiligte Strecken
Stadtbus Bregenz (alle Linien)
Stadtbus Dornbirn (alle Linien)
Stadtbus Feldkich (alle Linien)
Ortsbus Götzis (alle Linien)
Bregenz - Lochau - Hörbranz
Bregenz - Hard Alma - Lauterach Dornbirn
Lochau - Eichenberg - Möggers Hohenweiler - Hörbranz
Bregenz - Kennelbach - Wolfurt Dornbirn - Schwarzach Bhf. Dornbirn
Bregenz - Hard - Fussach - Höchst
Bregenz - Hard Zentrum - Fussach
- Höchst - (Gaissau)
Bregenz - Hard Zentrum Lustenau
Bregenz - Lochau - Hörbranz -
VVV
20
VVV
21
VVV
22
VVV
VVV
VVV
23
24
25
VVV
VVV
VVV
VVV
26
27
28
29
VVV
VVV
VVV
VVV
30
31
32
35
VVV
VVV
36
38
VVV
VVV
39
40
VVV
41
VVV
VVV
45
46
VVV
VVV
47
50
VVV
52
VVV
VVV
VVV
53
54
55
VVV
VVV
57
58
VVV
59
VVV
VVV
VVV
VVV
60
61
62
63
Hohenweiler
Bregenz - Wolfurt - Schwarzach Dornbirn
Bregenz - Lauterach - Wolfurt
Senderstrasse (- Dornbirn)
Dornbirn - Hohenems - Altach Mäder - Götzis
Dornbirn - Hohenems - Götzis
Wolfurt - Buch - Alberschwende
Bregenz - Langen - Krumbach Hittisau - Egg
Fischanger - Hub
Fahl - Thal
Fahl - Sulzberg - Doren
Egg - Langenegg - Krumbach Riefensberg
Hittisau - Bolgenach - Riefensberg
Hittisau - Oberstaufen
Egg - Grossdorf - Schetteregg
Bregenz - Egg - Andelsbuch Bezau
Bezau - Bizau
Dornbirn - Bödele - Schwarzenberg
- (Bezau)
Müselbach - Langenegg
Dornbirn - Egg - Schwarzenberg Bezau
Dornbirn - Alberschwende Hittisau - Sibratsgfäll
Bildstein - Wolfurt - Schwarzach
Schwarzach - Wolfurt - Bildstein Alterschwende
Dornbirn - Ebnit
Dornbirn - Lustenau - Höchst (Gaissau)
Dornbirn - Lustenau - Fussach Höchst
Lustenau - Hohenems (- Götzis)
Hohenems - Heerbrugg
Emsreute (Feuerwehrhaus) Hohenems - Altach - Mäder Koblach (Neuburg)
Götzis - Koblach - Klaus
Koblach (Neuburg) - Klaus
(Bahnhof)
Götzis - Klaus - Weiler - Röthis Sulz - Rankweil - Feldkirch LKH
Feldkirch LKH - Rankweil - Muntlix
- Sulz - Röthis - Weiler - Klaus Götzis
Götzis
Götzis - Rankweil - Meiningen
Klaus - Weiler - Fraxern
Sulz - Röhis - Viktorsberg
55
VVV
VVV
VVV
VVV
VVV
VVV
VVV
VVV
VVV
VVV
64
65
66
67
68
71
73
74
10a
10b
12a
VVV
VVV
12c
12c
VVV
VVV
VVV
15a
15b
18a
VVV
18b
VVV
VVV
VVV
VVV
VVV
28a
28b
28c
51a
51b
VVV
51c
VVV
55a
4.1.6
VVV
Ortsverzeichnis
4.1.6.1
A–B
Muntlix - Röthis - Dafins
Rankweil - Sulz - Laterns
Rankweil - Übersaxen
Feldkirch - Göfis - Rankweil
Feldkirch - Rankweil
Feldkirch - Runa
Feldkirch - Satteins
Frastanz - Gurtis
Hörbranz – Hohenweiler
Hohenweiler - Hörbranz - Lochau
Hörbranz - Lochau - Eichenberg Pfänder - Lochau - Hörbranz
Bregenz - Fluh
Bregenz - Oberstadt Landesbibliothek
Gaissau - (Bauhof) - Höchst
Gaissau - (Yachtclub) - Höchst
Hard - Lauterach - (Inselstrasse) Bahnhof
Lauterach Bahnhof - Lerchenau Hard
Sulzberg - Gullenbach
Sulzberg - Doren Huban - Sulzberg
Fahl - Sulzberg - Oberstaufen
Lustenau (Bahnhof) - Sportzentrum
Lustenau (Bahnhof) - Bundesstr. Sportzentrum
Lustenau (Bahnhof) - Hohenems
Cineplexx
Hohenems Rheinauen - Reute
Feuerwehrhaus
Frastanz – Amerlügen
73a
Ort
Aach
Abtwil SG
Achberg
Ahausen
Alberschwende
Allensbach
Allmannsdorf
Altach
Altenburg
Alterswilen
Altheim
Altnau
Amlikon
Amriswil
Amtzell
Andelsbuch
Anselfingen
Euregio - Zone
2/3
1
1
2
1
2/3
2/3
1
3
2/3
2
2
3
2
1
1
3
56
Land
D
CH
D
D
A
D
D
A
D
CH
D
CH
CH
CH
D
A
D
Arbon
Argenbühl
Arlen
Au SG
1
1
3
1
CH
D
D
CH
Ort
Baienfurt
Baindt
Bankholzen (Höri)
Basadingen
Berg (bei Ravensburg)
Berg SG
Berg TG
Beringen
Berlingen
Bermatingen
Bernhardzell
Besetze
Beuren am Ried
Beuren an der Aach
Bezau
Biesendorf
Bietingen (Gottmadingen)
Bildstein
Euregio - Zone
1
1
2/3
3
1
1
2
3
3
2
1
2
3
3
1
3
3
1
Land
D
D
D
CH
D
CH
CH
CH
CH
D
CH
D
D
D
A
D
D
A
Binningen
Birnau
Birwinken
Bischofszell
Bissegg
Bittelbrunn
Bizau
Blumenfeld
Bodman
Bodnegg
Bodolz
Bohlingen
Böhringen (Radolfzell)
Böhringen - Rickelshausen
Bottighofen
Bregenz
Bruggmühle AR
Buch
Buch b Frauenfeld
Buechen b Staad
Buhwil
Bürglen TG
Büsingen
Büsslingen
Bussnang
3
2
2
2
3
3
1
3
2
1
1
3
2/3
2/3
2/3
1
1
1
3
1
2
2
3
3
2
D
D
CH
CH
CH
D
A
D
D
D
D
D
D
D
CH
A
CH
A
CH
CH
CH
CH
D
D
CH
B
57
4.1.6.2
C–D–E–F
Ort
C
Dachsen
Daisendorf (bei Überlingen)
Deisendorf (bei Meersburg)
Dettighofen
Dettingen (Konstanz)
Deutwang
Diessenhofen
Dietlishof
Dingelsdorf (Konstanz)
Doberatsweiler
Donzhausen
Doren
Dörflingen
Dornbirn
Dotnacht
Dozwil
Duchtlingen
Euregio – Zone
3
2
2
3
2/3
2
3
3
2/3
1
2
1
3
1
3
2
3
Land
CH
D
D
CH
D
D
CH
D
D
D
CH
A
CH
A
CH
CH
D
5
Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und
Tschechien
5.1
Bayern-Böhmen-Ticket
5.1.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die
GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die
Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG und die Bedingungen
für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
5.1.2
Aktionszeitraum
Bayern-Böhmen Tickets werden unbefristet angeboten.
5.1.3
Fahrkarten
Ein Bayern-Böhmen-Ticket kann genutzt werden von:
5.1.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
5.1.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis
einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer
weiteren Person.
58
5.1.3.3
Familienkinder nach Nr. 5.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden
unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht
gezählt.
5.1.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl
als Person gezählt.
5.1.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder
Streichungen) sind nicht möglich.
5.1.3.6
Ein Bayern-Böhmen-Ticket kann frühestens einen Monat vor seinem ersten
Geltungstag erworben werden.
5.1.3.7
Ein Bayern-Böhmen-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C
(IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in
Bayern, in Express- (EX), Schnell- (R), Eil- (Sp) und Personenzügen (Os) der
Tschechischen Bahnen (ČD) in Bayern sowie in Tschechien gemäß Anlage
„Streckenverzeichnis ČD“.
5.1.3.8
Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von
Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen
anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das BayernBöhmen-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem
betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches
gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB
oder anderer Gesellschaften.
5.1.3.9
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Bayern-Böhmen-Tickets angetreten bzw.
beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich für einen deutschen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der DB (BB Personenverkehr) und
für einen tschechischen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen
der Tschechischen Bahnen (Binnentarif der ČD) erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Bayern-Böhmen-Tickets hinein entfällt das
Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem fahrplanmäßigen
Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind:
- Baden-Württemberg-Ticket, Baden-Württemberg-Ticket Nacht
- Hessenticket
- Sachsen-Ticket
- Sachsen-Anhalt-Ticket
- Thüringen-Ticket
5.1.3.10
Ein Bayern-Böhmen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
-
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages
59
-
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
-
An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Bayern-Böhmen-Ticket ab 0:00 Uhr
des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages.
5.1.3.11
Für die Geltungsbereiche außerhalb Bayerns gilt die Feiertagsregelung nur,
wenn der angegebene Geltungstag in Bayern und dem betreffenden
Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab
9.00 Uhr.
5.1.3.12
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
5.1.3.13
Ein Bayern-Böhmen-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen
Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden
Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor
ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 5.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen sind im Sinne von Nr. 5.1.3.1
vorzunehmen
- bei Bayern-Böhmen-Tickets aus Fahrkartenautomaten
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
- bei Bayern-Böhmen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck
 für die erste reisende Person durch den Buchenden im
Vertriebssystem und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte
- bei Bayern-Böhmen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer
Agentur erworben wurden,
 für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte.
- bei Bayern-Böhmen-Tickets, die im Zug erworben wurden
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
- bei Bayern-Böhmen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen
ausgegeben wurden
 für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
60
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
5.1.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
5.1.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
Bayern-Böhmen-Ticket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf
im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produktklasse
C, falls personenbedienter Verkauf im
1)
Zug stattfindet
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
26,00 €
31,60 €
37,20 €
42,80 €
48,40 €
28,00 €
33,60 €
39,20 €
44,80 €
50,40 €
28,60 €
34,80 €
40,90 €
47,10 €
53,20 €
1)
Ist an der DB -Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
5.1.4.2
Bayern-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein
Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
5.1.4.3
Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen
der Produktklasse C des DB Konzerns ist
-
bei Fahrten, die nur innerhalb Bayerns stattfinden, eine Fahrrad-Tageskarte
Bayern oder
-
bei Fahrten, die in andere deutsche Bundesländer führen, eine
Fahrradtageskarte Nahverkehr zu erwerben.
Diese sind jeweils gültig für beliebig viele Fahrten am Geltungstag des BayernBöhmen-Tickets. Im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes ist die
Beförderung von nur einem Fahrrad pro Person zugelassen.
5.1.4.4
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und
Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb
eines Verkehrs-/ Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden,
gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der
Verkehrsgemeinschaft.
5.1.5
Erstattung und Umtausch
5.1.5.1
Erstattung und Umtausch von Bayern-Böhmen-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.
61
5.1.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt für den bayerischen Geltungsbereich eine Erstattung
entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die
Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
5.1.6
Sicherung gegen Missbrauch
5.1.6.1
Die Übertragbarkeit eines Bayern-Böhmen-Tickets endet, soweit und sobald die
Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind,
spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach
erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich
zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
5.1.6.2
Durch nachträgliche Änderungen der Eintragungen wird das Bayern-BöhmenTicket insoweit ungültig.
5.1.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene
Person ist ohne gültige Fahrkarte.
5.1.7
Sonstige Bestimmungen
5.1.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot im Geltungsbereich Bayern um eine Fahrkarte
mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die
Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs.
2 EVO erfolgt daher nicht.
5.1.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
5.1.8
Ein Bayern-Böhmen-Ticket berechtigt zur Fahrt in
5.1.8.1
Bayern
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
alle, auch im ein- und
Züge der
ausbrechenden Verkehr
Produktklasse C
mit Verkehrs(IRE, RE, RB und S/Tarifverbünden und
Bahn)
Verkehrsgemeinschaften
DB Regio
WFB (Westfrankenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
SOB (Südostbayernbahn)
alle
Nahverkehrszüge
GBB (Gäubodenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
DB ZugBus RAB
(Regionalverkehr Alb-Bodensee)
alle
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
62
agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co,
KG & agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co.
KG)
alle
Nahverkehrszüge
BLB (Berchtesgadener Land Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
BOB (Bayerische Oberlandbahn)
alle
Nahverkehrszüge
BRB (Bayerische Regiobahn)
alle
Nahverkehrszüge
Garmisch-Partenkirchen
- Grainau
Nahverkehrszüge
EB (Erfurter Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
Meridian
alle
Nahverkehrszüge
RBG (Regental-Bahnbetriebs-GmbH,
Waldbahn, Oberpfalzbahn)
alle
Nahverkehrszüge
VBG (Vogtlandbahn, alex-Züge)
alle
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
AVV (Augsburger Verkehrsverbund)
alle
alle
DING (Donau-Iller Nahverkehrsverbund)
alle
alle
INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft)
alle
alle
BZB (Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn)
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
alle
MVV (Münchner Verkehrsverbund)
alle
(auch Bus Freising München-Flughafen
Terminal)
RVV (Regensburger Verkehrsverbund)
alle
alle
VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen
Untermain)
alle
alle
VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg)
alle
alle
VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn)
alle
alle
VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham)
alle
alle
VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis
Passau)
alle
alle
VVM (Verkehrsverbund Mainfranken)
alle
alle
5.1.8.2
Baden-Württemberg
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Neu Ulm – Ulm Hbf
Hergatz –
Wangen(Allgäu) –
Tannheim(Württ.) –
Memmingen
DB Regio
63
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Schnelldorf –
Crailsheim
Kirchheim (Unterfr) –
Gaubüttelbrunn Lauda
Hasloch (Main) –
Lauda
Thalfingen(b. Ulm) –
Ulm Hbf
WFB (Westfrankenbahn)
DBZugBus RAB
(Regionalverkehr Alb-Bodensee)
Strecken
Neu Ulm – Ulm Hbf
agilis (agilis Eisenbahngesellschaft)
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
Neu Ulm – Ulm Hbf
DING (Donau-Iller-Nahverkehrsverbund)
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
Züge der Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Thüringen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Neustadt(b Coburg) –
Sonneberg(Thür)Hbf
DB Regio
5.1.8.4
Nahverkehrszüge
Neu-Ulm – Ulm Hbf
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
5.1.8.3
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Österreich
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Pfronten-Steinach –
Vils – Reutte (Tirol) –
Ehrwald – Griesen
(„Außerfernbahn“), nur
im Verkehr von und
nach Deutschland,
nicht im
innerösterreichischen
Binnenverkehr)
Freilassing – Salzburg
Hbf
DB Regio
SOB (Südostbayernbahn)
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Strecken
Kiefersfelden –
Kufstein
Meridian
64
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Freilassing – Salzburg
Hbf
5.1.8.5
Tschechien
Andere
Eisenbahnverkehrsun
ternehmen
Strecken
Verkehrsmittel
Smržovka - Josefuv Dul
Úsek Liberec - Tanvald
Úsek Ústí nad Labem záp. - Litoměřice
město
Ústí nad Labem Střekov - Děčín hl.n.
Úsek Česká Lípa - Jedlová
Děčín hl.n. - Benešov n.Ploučnicí Rumburk
Benešov nad Ploučnicí - Česká Lípa
Rumburk - Dolní Poustevna - Sebnitz
(Gr) – Bad Schandau
Rumburk - Panský - Mikulášovice
dol.nádr.
Krásná Lípa - Panský
Liberec - Česká Lípa
ČD (České Dráhy)
Lovosice – Česká Lípa hl.n.
Liberec - Varnsdorf - (Zittau DB) Rybnište
Úsek Lovosice - Děčín hl.n.
Lovosice – Řetenice – Teplice v
Čechách
Děčín hl.n. - Dolní Žleb - Schöna Gr. –
Bad Schandau
Úsek Most - Obrnice
Ústí nad Labem – Chomutov
Bílina - Úpořiny – Ústí nad Labem
Jirkov - Chomutov
Litvínov - Oldřichov u Duchcova Teplice v Čechách
Most - Moldava v Krušných horách
65
Expresszüge (EX),
Schnellzüge (R),
Eilzüge (Sp) und
Personenzüge (Os)
Chomutov – Vejprty .
Cheb - Karlovy Vary - Chomutov
Karlovy Vary dolní nádraži - Dalovice Merklín
Karlovy Vary dolní nádraží - Potůčky –
Potůčky Gr.
Kadaň-Prunéřov – Kadaň předměsti
Chodov - Nová Role
Loket předměstí – Nové sedlo u Lokte
Cheb - Luby u Chebu
Františkovy Lázně - Vojtanov - Plesná
Cheb - Tršnice - Františkovy Lázně - Aš
- Hranice v Čechách
Plzeň hl.n. – Cheb
Pňovany – Bezdružice
Svojšín – Bor
Cheb – Cheb Gr.
Plzeň - Domažlice - Česká Kubice –
Furth im Wald Gr.
Nyřany - Heřmanova Huť
Staňkov – Poběžovice
Plzeň - Klatovy - Železná Ruda
Domažlice - Planá u Mariánských Lázní
Horažďovice předměstí - Klatovy –
Domažlice
Plzeň – České Budějovice
Nepomuk – Blatná
České Budějovice – Volary, Nové Údolí
– Černý Kříž
Číčenice – Volary
Strakonice – Volary
úsek Protivín – Písek
úsek Ražice – Písek
66
úsek Strakonice – Blatná
67
Grenzüberschreitender Verkehr in ein Land
6
Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich
6.1
Flexfahrt Wochenkarte/Monatskarte
6.1.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und
die GCC-CIV/PRR und SCIC für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus
den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
6.1.2
Berechtigte
Das Angebot kann von lothringischen Arbeitnehmern, die in Saarbrücken
arbeiten und von saarländischen Arbeitnehmern, die in Lothringen arbeiten in
Anspruch genommen werden.
6.1.3
Geltungsbereich
Das Basisangebot „Flexfahrt“ umfasst in jedem Fall:
die SNCF auf dem gesamten lothringischen Netz bis Forbach (Grenze)
die DB auf dem Abschnitt Forbach (Grenze) – Saarbrücken Hbf
die Saarbahn innerhalb des Stadtbedienungsbereichs S „Stadt“ ihres
Netzes
die RSW auf der Linie R10 zwischen Saarbrücken Hbf und Flughafen
Saarbrücken
das Unternehmen FORBUS auf seinem Netz, ausschließlich für Fahrten ab
bzw. bis Bahnhof Forbach
das Unternehmen TRANSAVOLD auf seinem Netz, ausschließlich für
Fahrten ab bzw. bis Bahnhof St. Avold
Für Fahrten ab bzw. bis Bahnhof Metz gibt es ein optionales Angebot für das
Stadtverkehrsnetz des Unternehmens TCRM.
Diese Option wird an den Fahrkartenschaltern der SNCF in Metz (Bahnhof und
Verkaufsstelle) vertrieben.
6.1.4
Geltungszeitraum
Das Angebot gilt vom 09. Dezember 2012 bis auf Weiteres.
6.1.5
Geltungsdauer
Die Fahrkarte wird als Monatskarte, gültig für einen Kalendermonat, und als
Wochenkarte, gültig für eine Kalenderwoche, angeboten.
Während der Gültigkeitsdauer berechtigt die Zeitkarte zu einer unbegrenzten
Anzahl von Fahrten zwischen dem gewählten lothringischen Bahnhof und dem
Hauptbahnhof Saarbrücken über Forbach (Grenze) sowie innerhalb der auf der
Fahrkarte genannten Stadtverkehrsnetze.
Die Fahrt darf nur zum Umsteigen unterbrochen werden.
68
6.1.6
Fahrkarten, Preise, Verkauf
Die Fahrkarte wird für eine Person ausgestellt.
Die Fahrkarte wird elektronisch ausgestellt und wird in eine Plastikhülle
eingelegt. In der Hülle ist eine kostenlose, nicht übertragbare und nummerierte
Kundenkarte angebracht, die an den Fahrkartenschaltern der Bahnhöfe von
SNCF und im DB-Reisezentrum Saarbrücken erhältlich ist.
Die DB verkauft nur die Relationen ab oder nach Saarbrücken nach oder ab
Bahnhöfen auf der Achse Saarbrücken – Metz (KBS 682).
Der Kunde hat auf der Kundenkarte sein Passfoto anzubringen, seinen Namen
und Vornamen einzutragen und sein Abgangs- und Zielort anzugeben.
Die Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.
Die Bescheinigung muss alle 6 Monate erneuert werden.
Der Tarif ergibt sich durch die Addition der Anteile der jeweiligen
Verkehrsunternehmen.
Preise (gültig ab 01. April 2007):
Monatskarte
6.1.7
Wochenkarte
Metz avec urbain
169,40 €
55,10 €
Metz sans urbain
148,00 €
47,20 €
Peltre
140,60 €
45,10 €
Courcelles/Nied
132,00 €
42,70 €
Sanry/Nied
128,30 €
41,70 €
Rémilly
120,90 €
39,60 €
Herny
111,70 €
37,10 €
Faulquemont
98,30 €
33,40 €
Téting
91,60 €
31,50 €
St-Avold
89,00 €
33,80 €
Hombourg-Haut
73,40 €
26,40 €
Béning
66,90 €
24,60 €
Forbach
61,80 €
20,40 €
Züge, Wagenklasse
Die Zeitkarte wird für die 2. Wagenklasse ausgegeben.
Die Zeitkarten gelten in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB, TER).
69
6.1.8
Umtausch, Erstattung
6.1.8.1
Die Flexfahrt-Zeitkarten sind von Rückerstattung oder Umtausch
ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt.
6.1.8.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
6.1.8.3
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 12.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
70
6.2
Rheinland-Pfalz-Ticket, Saarland-Ticket
6.2.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
6.2.2
Aktionszeitraum
Rheinland-Pfalz-Tickets und Saarland-Tickets werden unbefristet angeboten.
6.2.3
Fahrkarten
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket kann genutzt werden von:
6.2.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
6.2.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren
Person
6.2.3.3
Familienkinder nach Nr. 6.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
6.2.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
6.2.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 6.2.3.2 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
6.2.3.6
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket kann – abhängig vom
Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben
werden.
6.2.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket/
Saarland-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten
sein.
6.2.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket muss innerhalb eines Jahres
ab Ausgabedatum angetreten sein.
6.2.3.9
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der
Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB
Konzerns in Rheinland-Pfalz und Saarland.
71
6.2.3.10
Für Fahrten außerhalb Rheinland-Pfalz/Saarland und für Fahrten, die
ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Rheinland-PfalzTicket/Saarland-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung
mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw.
anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde.
Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften
der DB oder anderer Gesellschaften.
6.2.3.11
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket
angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem
letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket hinein
entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind
Baden-Württemberg-Ticket
Baden-Württemberg-Ticket Nacht
SchönerTagTicket NRW
SchönerTagTicket Single NRW
Hessenticket
6.2.3.12
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte
angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
-
-
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00
Uhr des Folgetages
Samstag, Sonntag, an den in ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland
gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie an Rosenmontagen ab 0:00
Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket vor Beginn des
Folgetages erworben werden.
6.2.3.13
Für die Geltungsbereiche außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland gilt
die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Rheinland-Pfalz
bzw. dem Saarland und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag
ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr.
6.2.3.14
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Rheinland-PfalzTickets/Saarland-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Rheinland-PfalzTickets/Saarland-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
6.2.3.15
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür
vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller
72
reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese
Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem
Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht
bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 6.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 6.2.3.1 sind
vorzunehmen
- bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets aus Fahrkartenautomaten
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
- bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets als Online-Ticket zum
Selbstausdruck
 für die erste reisende Person durch den Buchenden im
Vertriebssystem und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
- bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets, die personenbedient im
Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden,
 für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
- bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets, die im Zug erworben wurden
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
- bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets, die von kooperierenden
Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden
 für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
6.2.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
6.2.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Rheinland-Pfalz-Ticket/
Saarland-Ticket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten
Verkauf (ausgenommen:
Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten
Verkauf in Zügen der
Produktklasse C, falls
personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
1
Person
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
2
3
4
Personen
Personen
Personen
5
Personen
24 €
29 €
34 €
39 €
44€
26 €
31 €
36 €
41 €
46 €
26,40 €
31,90 €
37,40 €
42,90 €
48,40 €
1)
Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
73
6.2.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets
unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher
Freifahrtschein“ gekennzeichnet.
6.2.4.3
Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
6.2.4.4
Die Mitnahme eines Fahrrades in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns
innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist samstags, sonntags und an
Feiertagen ganztägig, an anderen Tagen ab 9:00 Uhr entgeltfrei.
Für die Mitnahme von Fahrrädern außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem
Saarland gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio).
6.2.4.5
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg. Für die
Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
6.2.5
Erstattung und Umtausch
6.2.5.1
Erstattung und Umtausch von Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
6.2.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
6.2.6
Sicherung gegen Missbrauch
6.2.6.1
Die Übertragbarkeit eines Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket endet, sobald
die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind,
spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach
erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich
zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
6.2.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der
Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Rheinland-PfalzTicket/Saarland-Ticket ungültig.
6.2.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene
Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte.
6.2.7
Sonstige Bestimmungen
6.2.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
74
6.2.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
6.2.8
Ein Rheinland-Pfalz-Ticket /Saarland-Ticket berechtigt zur Fahrt in
6.2.8.1
Rheinland-Pfalz und Saarland
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
alle, auch im ein- und
ausbrechenden
Verkehr mit Verkehrs-/
Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Auf allen Strecken im
Westerwaldkreis
DB Regio Schiene
DB Regio Bus
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
CFL
Strecken
Trier – Igel
Berzhahn - Hohegrete
Niedererbach –
Siershahn
Traben-Trarbach Bullay
HLB (Hessische Landesbahn)
Rhenus-Veniro
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Bus
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
trans regio
Rolandseck – Mainz
Nahverkehrszüge
VIAS
Kaub – Koblenz Neuwied
Nahverkehrszüge
vlexx
Saarbrücken – Mainz,
Baumholder Heimbach (Nahe),
Kaiserlautern – Bad
Kreuznach – Mainz,
Koblenz – Mainz,
Worms – Mainz,
Worms – Alzey – Bingen,
Kirchheimbolanden –
Nahverkehrszüge
Alzey – Mainz,
Koblenz – Bad Kreuznach – Neustadt (W.) –
Schweighofen
(Weinstr.-Express),
Mainz – Alzey - Grünstadt – Neustadt (W.) –
Schweighofen (ElsassExpress)
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
75
Verkehrsmittel
KVV (Karlsruher Verkehrsverbund)
RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund)
6.2.8.2
alle linksrheinischen
Strecken
alle linksrheinischen
Strecken
alle
saarVV (Saarländischer
Verkehrsverbund)
alle
alle
VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel)
alle
alle
VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar)
alle linksrheinischen
Strecken
alle
VRT (Verkehrsverbund Region Trier)
alle
alle
Baden-Württemberg
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft)
6.2.8.3
alle
Strecken
Verkehrsmittel
Ludwigshafen(Rhein)
Mitte – Mannheim
ARENA/Maimarkt
Maximiliansau West –
KarlsruheKnielingen –
Karlsruhe Hbf
Mannheim Hbf –
Schwetzingen –
Graben-Neudorf –
Karlsruhe Hbf
Germersheim –
Rheinsheim –
Graben-Neudorf
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Strecken
Verkehrsmittel
Wörth (Rhein) Maximiliansau West –
Stadtbahnen
Karlsruhe(S51, S 52)
Knielingen –
Karlsruhe Hbf
Hessen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Mainz Nord –
Wiesbaden Ost –
Wiesbaden Hbf
DB Regio
Diez – Limburg (Lahn)
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Verkehrsmittel
Berzhahn – Wilsenroth
– Limburg (Lahn)
Nahverkehrszüge
Niedererbach – Staffel –
HLB (Hessische Landesbahn)
76
Diez Ost – Limburg
(Lahn)
Kaub – Lorchhausen –
Wiesbaden Hbf
VIAS
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund)
6.2.8.4
Stadtverkehr
Wiesbaden
Verkehrsmittel
alle
Nordrhein-Westfalen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Rolandseck – Bonn
Mehlem - Bonn Hbf
Etzbach – Au (Sieg)
DB Regio
Mudersbach –
Niederschelden –
Siegen
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Rolandseck – Bonn
Mehlem - Bonn Hbf
Hohegrete –
Geilhausen – Au
(Sieg)
Trans regio
HLB (Hessische Landesbahn)
6.2.8.5
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Frankreich
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
Berg(Pfalz) –
Lauterbourg
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
vlexx
Schweighofen –
Wissembourg
Nahverkehrszüge
77
6.3
Saar-Elsass-Ticket
6.3.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr
sowie die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten,
soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
6.3.2
Aktionszeitraum
Das Angebot gilt vom 12. Dezember 2010 bis auf weiteres.
6.3.3
Fahrkarten
6.3.3.1
Ein Saar-Elsass-Ticket kann genutzt werden von
6.3.3.2
Einzelpersonen und
6.3.3.3
2 bis zu 5 Personen
6.3.3.4
Ein Saar-Elsass-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE,
RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie der
Nahverkehrzüge der SNCF (TER).
6.3.3.5
Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt
werden, gilt das Saar-Elsass-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen
Vereinbarung mit dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt
wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen
Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.
6.3.3.6
Das Saar-Elsass-Ticket gilt in auf folgenden Streckenabschnitten:
von Saarbrücken Hbf nach Straßburg über Hanweiler (Grenze)
sowie
von allen anderen Bahnhöfen im Saarland nach Straßburg über Hanweiler
(Grenze)
Am Wochenende gilt das Saar-Elsass-Ticket nach allen SNCF-Haltepunkten
in Bas-Rhin.
6.3.3.7
Ein Saar-Elsass-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag
zur einmaligen Hin- und Rückfahrt, und zwar
für Einzelreisende: in der Zeit von 0.00 Uhr bis zum nächsten Tag 3.00 Uhr
für die mitreisende 2. bis 5 Person: montags bis freitags ab 9.00 Uhr sowie
Samstags oder Sonntags in der Zeit von 0.00 Uhr bis zum nächsten Tag
3.00 Uhr.
78
6.3.4
Beförderungsentgelte für Personen
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Saar-Elsass-Ticket
ab Saarbrücken Hbf nach Straßburg
Erwerb an
Fahrkartenautomaten
Erwerb im
personenbedienten
Verkauf (ausgenommen:
Verkauf im Zug)
Mo – Fr für 1 Person
29,00 EUR
Mo – Fr für die 2.–5. Person jeweils
14,50 EUR
Sa, So für 5 Personen
29,00 EUR
Mo – Fr für 1 Person
31,00 EUR
Sa, So für 5 Personen
31,00 Euro
ab allen anderen Bahnhöfen im Saarland nach Straßburg
Erwerb an
Fahrkartenautomaten
Erwerb im
personenbedienten
Verkauf (ausgenommen:
Verkauf im Zug)
Mo – Fr für 1 Person
35,00 EUR
Mo – Fr für die 2.–5. Person jeweils
17,50 EUR
Sa, So für 5 Personen
35,00 EUR
Mo – Fr für 1 Person
37,00 EUR
Sa, So für 5 Personen
37,00 Euro
6.3.4.1
Saar-Elsass-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein
Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
6.3.4.2
Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen.
6.3.5
Erstattung und Umtausch
Erstattung und Umtausch von Saar-Elsass-Tickets ist ausgeschlossen. Bei
Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden
nicht erstattet.
6.3.6
Sicherung gegen Missbrauch
6.3.6.1
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die
Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen
ausgeschlossen.
6.3.6.2
Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Saar-Elsass-Tickets ist nicht
gestattet.
79
6.4
Saar-Lor-Lux-Ticket
Siehe Punkt 2.1, S. 11
80
6.5
Saar-Lorraine-Tarif
6.5.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und
die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich
aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
6.5.2
Aktionszeitraum
Das Angebot gilt vom 12. Dezember 2010 bis auf weiteres.
6.5.3
Fahrkarten
6.5.3.1
Das Angebot kann genutzt werden von:
-
einer Person
6.5.3.2
Es ist erhältlich als
einfache Fahrt,
Hin- und Rückfahrt,
persönliche Wochenkarte und
persönliche Monatskarte.
6.5.3.3
Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB) der
Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie den TER-Zügen der SNCF auf
den in der Anlage aufgeführten Relationen.
6.5.3.4
Die Fahrkarten für einfache Fahrt oder zur Hin- und Rückfahrt gelten nur an dem
auf der Fahrkarte angegebenen Tag bis 03:00 Uhr des folgenden Tages.
Die Wochenkarten gelten in dem auf der Fahrkarte angegebenen Zeitraum von
sieben aufeinanderfolgenden Tagen; die Monatskarten für den eingetragenen
Kalendermonat.
6.5.3.5
Die Wochen- und Monatskarten sind nur gültig, wenn in dem dafür vorgesehenen
Feld der Fahrkarte Vorname und Name des Inhabers/der Inhaberin in
Druckbuchstaben eingetragen ist. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf
Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
6.5.4
Beförderungsentgelte für Personen
6.5.4.1
Die jeweiligen Preise enthält die Anlage.
6.5.4.2
Das Angebot wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die
1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
6.5.4.3
Für Fahrkarten für einfache Fahrt/Hin- und Rückfahrt wird auf der DB-Strecke der
BahnCard 25-/BahnCard 50-Rabatt gewährt.
6.5.4.4
Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 11 Jahre erhalten ermäßigte Fahrkarten.
81
6.5.5
Erstattung und Umtausch
Umtausch oder Erstattung erfolgen vor dem ersten Geltungstag unentgeltlich,
durch den Beförderer, der die Fahrkarten ausgegeben hat. Im Übrigen sind
Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen.
6.5.6
Sicherung gegen Missbrauch
6.5.6.1
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird die Wochen- oder Monatskarte ungültig.
6.5.6.2
Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten ist nicht gestattet.
82
7
Grenzüberschreitender Verkehr nach Luxemburg
7.1
OekoCard Luxemburg
Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung des gemeinsamen
Angebotes von CFL und DB „OekoCard Luxemburg“
7.1.1
Grundsatz
Es gelten die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten
(Zeitkarten) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für
grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen
nichts anderes ergibt.
7.1.2
Aktionszeitraum
Die OekoCards Luxemburg (Monatskarte/Jahreskarte) gelten ab 15. Dezember
2013 bis auf weiteres.
7.1.3
Fahrkarten
7.1.3.1
Die OekoCards Luxemburg nach Nr. 2 werden nur für grenzüberschreitende
Fahrten ab den DB- Bahnhöfen von Wittlich bis Igel und den luxemburgischen
Bahnhöfen bzw. umgekehrt ausgegeben und berechtigen zur Fahrt in den Zügen
der Produktklassen C (RE, RB) der Verkehrsunternehmen des Deutsche BahnKonzerns sowie in Luxemburg in allen Verkehrsmitteln der Verkehrsunternehmen
AVL, CFL, RGTR und TICE (Gesamtfläche der Zonentarife in Luxemburg).
7.1.3.2
Die OekoCards Luxemburg gelten nicht zu Fahrten innerhalb des
Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) sowie in den Bussen der regionalen
Omnibusgesellschaften der DB.
7.1.3.3
Zu einer OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement wird keine
unentgeltliche BahnCard 25 ausgestellt. Die Mitnahme von bis zu 4 Personen an
Samstagen ist ausgeschlossen.
7.1.3.4
Die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrades zugelassen.
7.1.4
Bestellung/Erwerb
7.1.4.1
Die OekoCard Monatskarte Luxemburg wird als übertragbare Monatskarte mit
flexiblem Geltungsbeginn ausgegeben. Sie kann an den DBFahrkartenautomaten oder im personalbedienten Verkauf erworben werden.
83
7.1.4.2
Die Bestellung der OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement erfolgt auf
der Grundlage des hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Bestellscheins
unter Beifügung eines Passbildes. Der Bestellschein mit Einzugsermächtigung
muss bis zum 15. des Vormonats beim Abo-Center eingegangen sein. Sie wird
vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung jeweils zum Monatsersten im Abonnement
ausgegeben und gilt ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,
sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahres gekündigt wird.
Rechtzeitig vor Ablauf der alten Jahreskarte wird die neue Karte mit Gültigkeit für
ein Jahr zugesandt. Änderungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung
sind dem Abo-Center unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7.1.4.3
Im Falle von Änderungen der OekoCard Jahreskarte Luxemburg-Bedingungen
wird das Verkehrsunternehmen diese dem Inhaber rechtzeitig mitteilen. Ist der
Inhaber mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er das
Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung
gegenüber dem Abo-Center kündigen. Macht der Inhaber von seinem
Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen ab
dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird das
Verkehrsunternehmen in seiner Mitteilung den Inhaber jeweils hinweisen.
7.1.4.4
In Luxemburg wird keine OekoCard Jahreskarte Luxemburg ausgegeben.
7.1.5
Preise
7.1.5.1
Die Preise in Euro betragen:
Jahreskarte im Abonnement
Einmalzahlung
monatliche Zahlung
Monatskarte
Von
Luxemburg
bis Quint
bis Föhren
bis Salmtal
bis Wittlich
2. Klasse 1. Klasse
85,00 €
127,50 €
109,00 €
163,50 €
139,00 €
208,50 €
169,00 €
253,50 €
2. Klasse
850,00 €
1090,00 €
1390,00 €
1690,00 €
1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse
1275,00 €
70,83 €
106,25 €
1635,00 €
90,83 €
136,25 €
2085,00 €
115,83 €
173,75 €
2530,00 €
140,83 €
211,25 €
7.1.5.2
Das Entgelt für die OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement ist im
Voraus zu entrichten. Das Entgelt kann als Gesamtbetrag oder als Monatsbetrag
für jeden Monat gezahlt werden; die monatliche Zahlung sowie die
Einmalzahlung für die Folgejahre sind nur im Wege des Lastschriftverfahrens
möglich.
7.1.5.3
Die Fahrkarten werden für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben. Mit einer
Fahrkarte für die 2. Wagenklasse ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse
ausgeschlossen.
7.1.5.4
Kinder erhalten keine weitere Ermäßigung.
7.1.6
Erstattung, Umtausch, Kündigung
7.1.6.1
Erstattung und Umtausch der OekoCard Monatskarte Luxemburg ist
ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt.
Nichtbenutzte Monatskarten werden nicht erstattet.
84
7.1.6.2
Erstattung und Umtausch der OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist jeweils vor
dem ersten Geltungstag des neuen Geltungsjahres ohne Bearbeitungsentgelt
möglich.
7.1.6.3
Der Umtausch der OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist ab dem ersten
Geltungstag in eine OekoCard Jahreskarte Luxemburg unter Änderung der
Wagenklasse oder des Geltungsbereiches zum ersten des Nachmonats möglich,
wenn der Antrag auf Änderung spätestens 14 Tage vor dem neuen
Geltungsbeginn beim Abo-Center eingegangen ist. Differenzbeträge werden
nacherhoben bzw. verrechnet. Der Umtausch erfolgt durch das ausgebende AboCenter. Wird die bisherige OekoCard Jahreskarte Luxemburg nicht bis
spätestens 5 Tage nach dem Umtauschtermin zurückgegeben, hat der Reisende
bis zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Rückgabe weiterhin die volle monatliche
Rate zu bezahlen. Es wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 € erhoben.
7.1.6.4
Die OekoCard Jahreskarte Luxemburg kann während der ersten 10 Monate des
jeweiligen Geltungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende
gekündigt werden. Es gelten die Regelungen nach Nr. 6.4.2.
7.1.6.5
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung wird erst mit Eingang der
Jahreskarte beim ausgebenden Abo-Center per Einschreiben wirksam; die
Zusendung der Karte entfällt bei Kündigung zum Ablauf der Geltungsdauer. Wird
die OekoCard Jahreskarte Luxemburg nicht bis spätestens 5 Tage nach dem
Kündigungstermin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der
tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen.
7.1.6.6
Für den ablaufenden Geltungszeitraum wird der Differenzbetrag zum Preis der
OekoCard Monatskarte Luxemburg nacherhoben. Im Falle der Einmalzahlung
werden der Differenzbetrag zum Monatskartenpreis und der Teil des Preises des
noch nicht abgelaufenen Geltungszeitraums miteinander aufgerechnet; ein
Mehrbetrag wird erstattet.
7.1.6.7
Im Übrigen sind Erstattung und Umtausch von OekoCards Luxemburg
ausgeschlossen.
7.1.7
Verlust
Für eine abhanden gekommene OekoCard Jahreskarte Luxemburg wird einmalig
gegen ein Entgelt in Höhe von 30 € eine Ersatzkarte für die restliche
Geltungsdauer durch das ausgebende Abo-Center ausgestellt. Die
Ersatzausstellung einer OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist schriftlich beim
ausgebenden Abo-Center zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene Karte
verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden
unverzüglich zurückzugeben.
85
7.1.8
Zahlungsverzug
7.1.8.1
Das vertragsschließende Verkehrsunternehmen kann das Vertragsverhältnis
fristlos kündigen, wenn der Inhaber (i) für zwei aufeinander folgende Termine mit
der Zahlung des Monatsbetrages in Verzug ist oder (ii) in einem Zeitraum, der
sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Zahlung des Monatsbetrages
in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der mindestens dem Entgelt für zwei
Monate entspricht. Wird die Zeitkarte nach Zugang der Kündigung nicht
unverzüglich an das ausgebende Abo-Center zurückgegeben, hat der Reisende
bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen
Raten zu bezahlen.
7.1.8.2
Statt einer Kündigung nach Nr. 8.1 kann das vertragsschließende
Verkehrsunternehmen den Jahresbetrag für die Zeitkarte sofort fällig stellen.
7.1.9
Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis
Für Inhaber einer Oeko Card Luxemburg gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB
Personenverkehr mit der Maßgabe dass diese bei Zugausfällen, Verspätungen
oder Anschlussversäumnissen ab 60 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der
Fahrkarte je Einzelfall eine Entschädigung in Höhe von 1,50 € für die 2.
Wagenklasse und 2,25 € für die 1. Wagenklasse erhalten, insgesamt max. 25 %
des gezahlten Fahrkartenpreises. Eine Entschädigungszahlung erfolgt jeweils auf
Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch den Betrag von 4 € (Bagatellgrenze)
überschreitet. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit der
Fahrkartenkopie an das Servicecenter Fahrgastrechte zu senden.
86
7.2
Saar-Lor-Lux-Ticket
Siehe Punkt 2.1, S. 11
87
8
Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich
8.1
Bayern-Böhmen-Ticket
Siehe Punkt 5.1, Seite 58
88
8.2
Bayern-Ticket
8.2.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
8.2.2
Aktionszeitraum
Bayern-Tickets werden unbefristet angeboten.
8.2.3
Fahrkarten
Ein Bayern-Ticket kann genutzt werden von:
8.2.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
8.2.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis
einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und einer weiteren
Person
8.2.3.3
Familienkinder nach Nr. 8.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht
gezählt.
8.2.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl
als Person gezählt.
8.2.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder
Streichungen) sind nicht möglich.
8.2.3.6
Ein Bayern-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor
seinem ersten Geltungstag erworben werden.
8.2.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Bayern-Ticket muss
innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
8.2.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Bayern-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum
angetreten sein.
8.2.3.9
Ein Bayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE,
RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern.
89
8.2.3.10
Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von
Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen
anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein BayernTicket/Bayern-Ticket Single nur dann, wenn dies in einer besonderen
Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der
Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder
Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der
regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.
8.2.3.11
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Bayern-Tickets angetreten bzw. beendet
werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich eines Bayern-Tickets hinein entfällt das Lösen von
Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof
im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind:
Baden-Württemberg-Ticket
Baden-Württemberg-Ticket Nacht
Hessenticket
Sachsen-Ticket
Sachsen-Anhalt-Ticket
Thüringen-Ticket
8.2.3.12
Ein Bayern-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für
beliebig viele Fahrten, und zwar
- Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00
Uhr des Folgetages
-
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00
Uhr des Folgetages
-
An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Bayern-Ticket ab 0:00 Uhr bis
3:00 Uhr des Folgetages.
-
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Bayern-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben
werden.
8.2.3.13
Für die Geltungsbereiche außerhalb Bayerns gilt die Feiertagsregelung nur,
wenn der angegebene Geltungstag in Bayern und dem betreffenden
Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab
9.00 Uhr.
8.2.3.14
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets sind Fahrkarten
erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der
Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Tickets sind Fahrkarten
erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der
Geltungsdauer erreicht wird.
90
8.2.3.15
Das Bayern-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des
Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen
eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem
Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg –
unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 8.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 8.2.3.1 sind
vorzunehmen

-






bei Bayern-Tickets aus Fahrkartenautomaten
für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Bayern-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck
für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem
und
für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
bei Bayern-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer
Agentur erworben wurden,
für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und
für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
bei Bayern-Tickets, die im Zug erworben wurden
für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Bayern-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen
ausgegeben wurden
für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
8.2.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
8.2.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
Bayern-Ticket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produkt-
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
23 €
28 €
33 €
38 €
43 €
25 €
30 €
35 €
40 €
45 €
25,30 €
30,80 €
36,30 €
41,80 €
47,30 €
91
klasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse
Bayern-Ticket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
34,50 €
51 €
67,50 €
84 €
100,50 €
36,50 €
53 €
69,50 €
86 €
102,50 €
37,95 €
56,10 €
74,25 €
92,40 €
110,50 €
Entgelt für Übergang 2.Klasse  1.Klasse
Bayern-Ticket
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
Erwerb an Fahrkar11,50 €
23 €
34,50 €
46 €
57,50 €
tenautomaten
Erwerb im personenbedienten Verkauf
13,50 €
25 €
36,50 €
48 €
59,50 €
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produkt13,50 €
25,30 €
37,95 €
50,60 €
63,25 €
klasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von
Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum
Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben
8.2.4.2
Die Fahrkarte für den Übergang in die 1. Klasse zum Bayern-Ticket gilt nur in
Verbindung mit einem gültigen Bayern-Ticket. Die aufgedruckte Personenanzahl
auf der Fahrkarte für den Übergang muss mit der aufgedruckten Personenanzahl
des dazu gehörigen Bayern-Tickets identisch sein.
8.2.4.3
Aus bestimmten Anlässen können Bayern-Tickets unentgeltlich ausgegeben
werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet.
8.2.4.4
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio).
8.2.4.5
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und
Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb
eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden,
92
gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der
Verkehrsgemeinschaft.
8.2.5
Erstattung und Umtausch
8.2.5.1
Erstattung und Umtausch von Bayern-Tickets sowie des Entgelts für den
Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen.
8.2.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
8.2.6
Sicherung gegen Missbrauch
8.2.6.1
Die Übertragbarkeit eines Bayern-Tickets endet, sobald die Personendaten
(Name und Vorname) nach Nr. 8.2.3.15 eingetragen worden sind, spätestens
jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem
Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene
Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
8.2.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Bayern-Ticket ungültig.
8.2.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene
Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte.
8.2.7
Sonstige Bestimmungen
8.2.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
8.2.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
8.2.8
Ein Bayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in
8.2.8.1
Bayern
Unternehmen des DBKonzerns
Strecke
n
Verkehrsmitt
el
alle, auch im einund
ausbrechenden
Verkehr mit
Verkehrs/Tarifverbünden
und Verkehrsgemeinschaften
Züge der Produktklasse
C (IRE, RE, RB und SBahn)
WFB (Westfrankenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
SOB (Südostbayernbahn)
alle
Nahverkehrszüge
DB Regio
93
GBB (Gäubodenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
DB ZugBus RAB
(Regionalverkehr Alb-Bodensee)
alle
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
alle
Nahverkehrszüge
GarmischPartenkirchen bis
Grainau
Nahverkehrszüge
BOB (Bayerische Oberlandbahn)
alle
Nahverkehrszüge
EB (Erfurter Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
Meridian
alle
Nahverkehrszüge
VBG (Vogtlandbahn, alex-Züge)
alle
Nahverkehrszüge
RBG (Regental-Bahnbetriebs-GmbH,
Oberpfalzbahn; Waldbahn)
alle
Nahverkehrszüge
BRB (Bayerische Regiobahn)
alle
Nahverkehrszüge
BLB (Berchtesgadener Land Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
AVV (Augsburger Verkehrsverbund)
alle
alle
MVV (Münchner Verkehrsverbund)
alle
alle
(auch
Bus Freising – MünchenFlughafen Terminal)
RVV (Regensburger Verkehrsverbund)
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
DING (Donau-Iller Nahverkehrsverbund)
alle
alle
VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn)
alle
alle
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehm
en
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
agilis (agilis Eisenbahngesellschaft &
agilis Verkehrsgesellschaft)
BZB (Bayerische Zugspitzbahn
Bergbahn)
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
VAB (Verkehrsgemeinschaft am
Bayerischen Untermain)
VGN (Verkehrsverbund Großraum
Nürnberg)
VVM (Verkehrsverbund Mainfranken)
VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis
Cham)
VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis
Passau)
INVG (Ingolstädter
Verkehrsgesellschaft)
94
8.2.8.2
Baden-Württemberg
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Neu-Ulm – Ulm
Hbf
Hergatz –
Wangen(Allgä
u) –
Tannheim(Wür
tt.) –
Memmingen
DB Regio
Schnelldorf –
Crailsheim
Kirchheim
(Unterfr) –
Gaubüttelbrun
n - Lauda
Hasloch (Main)
– Lauda
Thalfingen(b.
Ulm) – Ulm Hbf
Neu-Ulm – Ulm
Hbf
WFB (Westfrankenbahn)
DB ZugBus RAB
(Regionalverkehr Alb-Bodensee)
Züge der
Produkt-klasse
C (IRE, RE, RB
und S-Bahn)
Nahverkehrszü
ge
Nahverkehrszü
ge
Andere
Eisenbahnverkehrsunterneh
men
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Strecken
Verkehrsmit
tel
agilis (agilis Eisenbahngesellschaft)
Neu-Ulm – Ulm
Hbf
Nahverkehrszü
ge
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
Verkehrsmit
tel
Neu-Ulm – Ulm
Hbf
Züge der
Produktklasse
C (IRE, RE, RB
und S-Bahn)
DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund)
8.2.8.3
Verkehrsmit
tel
Thüringen
Unternehmen
des DBKonzerns
DB Regio
Strecken
Verkehrsmittel
Neustadt(b Coburg) –
Sonneberg(Thür)Hbf
Züge der
Produkt-klasse
C (IRE, RE, RB
und S-Bahn)
95
8.2.8.4
Österreich
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
PfrontenSteinach –
Vils – Reutte
(Tirol) –
Ehrwald –
Griesen
(„Außerfernba
hn“), nur im
Verkehr von
und nach
Deutschland,
nicht im
innerösterreic
hischen
Binnenverkeh
r)
Laufen –
Freilassing –
Salzburg
DB Regio
SOB (Südostbayernbahn)
Andere
Eisenbahnverkehrsunter
nehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Meridian
96
Verkehrsm
ittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB
und S-Bahn)
Nahverkehrsz
üge
Strecken
Verkehrsm
ittel
Kiefersfelden
- Kufstein
Freilassing –
Salzburg Hbf
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
8.3
Bayern-Ticket Nacht
8.3.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
8.3.2
Aktionszeitraum
Bayern-Tickets Nacht werden unbefristet angeboten.
8.3.3
Fahrkarten
Ein Bayern-Ticket Nacht kann genutzt werden von:
8.3.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
8.3.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis
einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und einer weiteren
Person
8.3.3.3
Familienkinder nach Nr. 8.3.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
8.3.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl
als Person gezählt.
8.3.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder
Streichungen) sind nicht möglich.
8.3.3.6
Ein Bayern-Ticket Nacht kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3
Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
8.3.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Bayern-Ticket Nacht
muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
8.3.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Bayern-Ticket Nacht muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum
angetreten sein.
8.3.3.9
Ein Bayern-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE,
RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern.
97
8.3.3.10
Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von
Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen
anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein BayernTicket Nacht nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem
betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches
gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB
oder anderer Gesellschaften.
8.3.3.11
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Bayern-Ticket Nacht angetreten bzw.
beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Bayern-Tickets Nacht hinein entfällt das Lösen
von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind:
Baden-Württemberg-Ticket
Baden-Württemberg-Ticket Nacht
Hessenticket
Sachsen-Ticket
Sachsen-Anhalt-Ticket
Thüringen-Ticket
8.3.3.12
Ein Bayern-Ticket Nacht gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag
für beliebig viele Fahrten, und zwar
- Sonntag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis
6:00 Uhr des Folgetages
- Freitag und Samstag sowie in der Nacht vor den in ganz Bayern gültigen
gesetzlichen Wochenfeiertagen und in der Nacht auf den 15. August (Mariä
Himmelfahrt) ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 7:00 Uhr des
Folgetages.
- Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 6:00 bzw. 7:00 Uhr des Folgetages
angetreten werden, muss das Bayern-Ticket Nacht vor Beginn des Folgetages
erworben werden.
8.3.3.13
Für die Geltungsbereiche außerhalb Bayerns gilt die Feiertagsregelung nur,
wenn der Folgetag des angegebenen Geltungstags in Bayern und dem
betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die
Fahrkarte nur bis 6:00 Uhr des Folgetages.
8.3.3.14
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets Nacht sind
Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Tickets Nacht sind
Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
98
8.3.3.15
Das Bayern-Ticket Nacht ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern
der Fahrkarte Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen
eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem
Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg –
unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 8.3.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 8.3.3.1 sind
vorzunehmen
-
-
-
bei Bayern-Tickets Nacht aus Fahrkartenautomaten

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Bayern-Tickets Nacht als Online-Ticket zum Selbstausdruck

für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem
und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
bei Bayern-Tickets Nacht, die personenbedient im Reisezentrum oder einer
Agentur erworben wurden,

für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
bei Bayern-Tickets Nacht, die im Zug erworben wurden

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Bayern-Tickets Nacht, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen
ausgegeben wurden

für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
8.3.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
8.3.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Bayern-Ticket
Nacht
Erwerb an
Fahrkartenautomaten
und im Internet
über
www.bahn.de
Erwerb im
personen-
1
Person
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
2
3
4
5
Personen Personen Personen Personen
23 €
25 €
27 €
29 €
31 €
25 €
27 €
29 €
31 €
33 €
99
bedienten Verkauf
(ausgenommen
: Verkauf im
Zug)
Erwerb im
personenbedienten
Verkauf in
Zügen der
Produktklasse
C, falls personenbedienter
Verkauf im Zug
stattfindet 1)
Bayern-Ticket
Nacht
Erwerb an
Fahrkartenautomaten
und im Internet
über
www.bahn.de
Erwerb im
personenbedienten Verkauf
(ausgenommen:
Verkauf im Zug)
Erwerb im
personenbedienten
Verkauf in
Zügen der
Produktklasse
C, falls personenbedienter
Verkauf im Zug
stattfindet 1)
Bayern-Ticket
Nacht
Erwerb an
Fahrkartenautomaten
Erwerb im
personenbedienten Verkauf
(ausgenommen:
Verkauf im Zug)
25,30 €
1
Person
27,50 €
29,70 €
31,90 €
34,10 €
Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse
2
3
4
5
Personen Personen Personen Personen
34,50 €
48 €
61,50 €
75 €
88,50 €
36,50 €
50 €
63,50 €
77 €
90,50 €
37,95 €
52,80 €
67,65 €
82,50 €
97,35 €
Entgelt für Übergang 2.Klasse  1.Klasse
1
2
3
4
5
Person
Personen Personen Personen Personen
11,50 €
23 €
34,50 €
46 €
57,50 €
13,50 €
25 €
36,50 €
48 €
59,50 €
100
Erwerb im
personenbedienten
Verkauf in
Zügen der
Produktklasse
C, falls personenbedienter
Verkauf im Zug
stattfindet 1)
1)
13,50 €
25,30 €
37,95 €
50,60 €
63,25 €
Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
8.3.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Bayern-Tickets Nacht unentgeltlich
ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“
gekennzeichnet.
8.3.4.3
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio).
8.3.4.4
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und
Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb
von Verkehrs-/ Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften stattfinden, gelten
die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
8.3.5
Erstattung und Umtausch
8.3.5.1
Erstattung und Umtausch von Bayern-Tickets Nacht ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
8.3.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
8.3.6
Sicherung gegen Missbrauch
8.3.6.1
Die Übertragbarkeit eines Bayern-Tickets Nacht endet, sobald die
Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind,
spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach
erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich
zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
8.3.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Bayern-Ticket Nacht ungültig.
8.3.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene
Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte.
8.3.7
Sonstige Bestimmungen
8.3.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
101
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
8.3.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
8.3.8
Ein Bayern-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in
8.3.8.1
Bayern
Unternehmen des DBKonzerns
DB Regio
Strecken
Verkehrsmi
ttel
alle, auch im einund ausbrechenden
Verkehr mit
Verkehrs/Tarifverbünden
und
Verkehrsgemeinsch
aften
Züge der
Produktklasse C (IRE,
RE, RB und SBahn)
WFB (Westfrankenbahn)
alle
SOB (Südostbayernbahn)
alle
GBB (Gäubodenbahn)
alle
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
DB ZugBus RAB
(Regionalverkehr Alb-Bodensee)
alle
Andere
Eisenbahnverkehrsuntern
ehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Strecken
Verkehrsmi
ttel
alle
Nahverkehrsz
üge
agilis (agilis
Eisenbahngesellschaft & agilis
Verkehrsgesellschaft)
BZB (Bayerische Zugspitzbahn
Bergbahn)
Garmisch-Partenkirchen - Grainau
BOB (Bayerische Oberlandbahn)
alle
EB (Erfurter Bahn)
alle
Meridian
alle
VBG (Vogtlandbahn, alex-Züge)
alle
BRB (Bayerische Regiobahn)
alle
RBG (Regental-BahnbetriebsGmbH, Waldbahn)
BLB (Berchtesgadener Land
Bahn)
alle
alle
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
102
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
Nahverkehrsz
üge
Verkehrsmi
ttel
AVV (Augsburger
Verkehrsverbund)
alle
MVV (Münchner
Verkehrsverbund)
alle
alle
(auch Bus
Freising MünchenFlughafen
Terminal)
RVV (Regensburger
Verkehrsverbund)
alle
alle
VAB (Verkehrsgemeinschaft am
Bayerischen Untermain)
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
VGN (Verkehrsverbund Großraum
Nürnberg)
VVM (Verkehrsverbund
Mainfranken)
VLC (Verkehrsgemeinschaft
Landkreis Cham)
VLP (Verkehrsgemeinschaft
Landkreis Passau)
VGRI (Verkehrsgemeinschaft
Rottal-Inn)
DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund)
INVG (Ingolstädter
Verkehrsgesellschaft)
8.3.8.2
alle
Baden-Württemberg
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Neu Ulm – Ulm
Hbf
Hergatz –
Wangen(Allgä
u) –
Tannheim(Wür
tt.) –
Memmingen
DB Regio
Schnelldorf –
Crailsheim
Kirchheim
(Unterfr) –
Gaubüttelbrun
n - Lauda
Hasloch (Main)
– Lauda
Thalfingen(b.
Ulm) – Ulm Hbf
Neu-Ulm – Ulm
Hbf
WFB (Westfrankenbahn)
DB ZugBus RAB
(Regionalverkehr Alb-Bodensee)
Andere
Eisenbahnverkehrsunterneh
men
außerhalb von Verkehrs103
Strecken
Verkehrsmit
tel
Züge der
Produktklasse
C (IRE, RE, RB
und S-Bahn)
Nahverkehrszü
ge
Nahverkehrszü
ge
Verkehrsmit
tel
/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
agilis (agilis Eisenbahngesellschaft)
Neu Ulm – Ulm
Hbf
Nahverkehrszü
ge
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
Verkehrsmit
tel
Neu Ulm – Ulm
Hbf
Züge der
Produktklasse
C (IRE, RE, RB
und S-Bahn)
DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund)
8.3.8.3
Thüringen
Unternehmen des DBKonzerns
DB Regio
8.3.8.4
Strecken
Verkehrsmittel
Neustadt(b Coburg) –
Sonneberg(Thür)Hbf
Züge der Produktklasse C (IRE, RE,
RB und S-Bahn)
Strecken
Verkehrsmi
ttel
Österreich
Unternehmen des DBKonzerns
PfrontenSteinach – Vils –
Reutte (Tirol) –
Ehrwald –
Griesen
(„Außerfernbahn“
), nur im Verkehr
von und nach
Deutschland,
nicht im
innerösterreichisc
hen
Binnenverkehr)
Laufen –
Freilassing –
Salzburg Hbf
DB Regio
SOB (Südostbayernbahn)
Andere
Eisenbahnverkehrsunterne
hmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Meridian
104
Züge der
Produktklasse
C (IRE, RE, RB
und S-Bahn)
Nahverkehrszü
ge
Strecken
Verkehrsmi
ttel
Kiefersfelden Kufstein
Freilassing –
Salzburg Hbf
Nahverkehrszü
ge
Nahverkehrszü
ge
8.4
Einfach-Raus-Ticket/Einfach-Raus-Radticket (ÖBB)
8.4.1
Allgemeines
Das „Einfach-Raus-Ticket“ ist eine Tagesnetzkarte für 2 bis maximal 5 Personen,
und ist in allen Zügen des ÖBB-Nahverkehres (das sind Regional- und REXZüge, Züge der S-Bahn, der Regio-S-Bahn) und in den Zügen der ROeEE
(österreichischer Streckenabschnitt) gültig. In Zügen des Fernverkehres wird
dieses Ticket nicht als gültiger Fahrausweis anerkannt.
8.4.2
Geltungsdauer
Das „Einfach-Raus-Ticket“ ist eine Tagesnetzkarte, die am vom Fahrgast
gewählten Tag, Montag bis Freitag jeweils ab 9 Uhr 00; Samstag und Sonn- und
Feiertag ganztägig; jeweils bis 03 Uhr 00 des Folgetages gilt.
8.4.3
Wagenklasse
Das „Einfach-Raus-Ticket“ wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben.
8.4.4
Anzahl der mit diesem Ticket gemeinsam Reisenden; Übertragbarkeit
Mit dem „Einfach-Raus-Ticket“ können 2 bis maximal 5 Personen (unabhängig
vom Alter bzw. unabhängig von einem vorhandenen weiteren
Ermäßigungsanspruch) gemeinsam reisen. Die Personenanzahl der gemeinsam
reisenden Personen ist beim Ticketkauf vom Reisenden festzulegen und kann
danach nicht mehr abgeändert werden.
Das „Einfach-Raus-Ticket“ ist nicht übertragbar. Der für das Ticket
verantwortliche Reisende hat am Ticket selbst seinen Vor- und Zunamen
einzutragen und kann bei der Kontrolle aufgefordert werden, zur Feststellung der
Übereinstimmung des am Ticket eingetragenen Namens mit dem Namen des
Inhabers des Tickets entsprechend beizutragen. Bei fehlender Übereinstimmung
verliert das „Einfach-Raus-Ticket“ seine Gültigkeit.
8.4.5
Erstattung
Für unbenützte oder teilweise nicht benützte Tickets wird keine Erstattung
geleistet.
8.4.6
Besonderes
Bei Inanspruchnahme eines Zuges des Nahverkehres mit dem „Einfach-RausTicket“ vor dem Geltungszeitpunkt des Fahrausweises, gilt dieser Fahrausweis
erst ab dem nächsten planmäßigen Anhaltepunkt des Zuges, den der Zug nach
dem Zeitpunkt des Geltungsbeginnes des Fahrausweises erreicht. Bis zu diesem
Anhaltepunkt ist ein entsprechender Fahrausweis - mit Verrechnung einer
Abfertigungsgebühr gemäß Zif. 18. 3 ÖPT - vom Zugbegleiter auszugeben bzw.
vom Fahrgast vorher zu lösen.
Bei Inanspruchnahme eines Zuges des Nahverkehres über das zeitliche Ende
dieses Fahrausweises hinaus, ist ab dem letzten planmäßigen Anhaltepunkt des
genutzten Zuges, der noch innerhalb der Geltungsdauer des Fahrausweises
erreicht wird, bis zum gewünschten Zielbahnhof, ein Fahrausweis vom
Zugbegleiter - mit Verrechnung der Abfertigungsgebühr gemäß Zif. 18.3 ÖPT auszugeben.
105
Bei Inanspruchnahme eines Zuges des Fernverkehres mit dem „Einfach-RausTicket“ gilt dieses Ticket nicht als gültiger Fahrausweis. Vom Zugbegleiter wird
dementsprechend an den Reisenden ein Fahrausweis in der gewünschten
Verbindung – mit Verrechnung der Abfertigungsgebühr gemäß Zif. 18.3 ÖPT –
ausgegeben.
8.4.7
Zusatzinformation
8.4.7.1
Das Einfach-Raus-Ticket kostet 35,00 EUR.
Das Einfach-Raus-Radticket kostet 44,00 EUR
8.4.7.2
Das „Einfach-Raus-Ticket“ wird in ganz Deutschland verkauft
8.4.7.3
Aus Kulanz ist ein Umtausch zugelassen bei
Bedienfehler des Kunden am DB Automaten und
- Kundenwunsch erfolgt spätestens 30 Minuten nach dem Lösen am DB
Automaten und
Nur im Reisezentrum am Standort des jeweiligen DB Automaten
106
8.5
Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern
8.5.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
8.5.2
Aktionszeitraum
Das Tarifangebot gilt ab dem 13. Dezember 2009 unbefristet.
8.5.3
Fahrkarten
8.5.3.1
Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades
zwischen eingetragenem Abgangs- und Zielbahnhof in Bayern. Sie gilt in Zügen
der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) für Verbindungen bis einschließlich 50 km
(einfache Fahrt) bzw. 20 km (Hin- und Rückfahrt). Für weiter gehende
Verbindungen innerhalb Bayerns wird die Fahrrad-Tageskarte Bayern
ausgegeben.
8.5.3.2
Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von
Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen
anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die FahrradKurzstreckenkarte Bayern nur dann, wenn dies in einer besonderen
Vereinbarung mit den betreffenden Organisationen und/oder Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgesellschaften bzw. den anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde.
Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern gilt in diesem Fall grundsätzlich nach
deren jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen.
8.5.3.3
Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern gilt an dem auf der Fahrkarte
angegebenen Geltungstag bis 3.00 Uhr des Folgetages.
8.5.4
Fahrpreise
8.5.4.1
Der Preis der Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern entspricht dem um 50%
ermäßigten Normalpreis für Züge der Produktklasse C.
Falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet, wird die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern zum Bordpreis ausgegeben.
8.5.4.2
Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern wird ausgegeben:
von allen DB-Verkaufsstellen (DB ReiseZentrum, DB ReiseBüro, DB
Agenturen)
- aus Fahrkartenautomaten
- von sonstigen Verkaufsstellen und Fahrkartenautomaten (z.B. Verbünde),
wenn dies in einem besonderen Vertrag oder Absprache geregelt ist.
Ist an der DB Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein
zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird
das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten
ausgegeben.
107
8.5.4.3
Sofern für die folgenden Fahrräder (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) die
Mitnahme gestattet ist, ist eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern erforderlich:
handelsübliche Fahrräder, auch mit Fahrradanhänger (im
zusammengeklappten Zustand)
Tandems oder Liegeräder
Dreiräder
Fahrräder mit Hilfsmotor
8.5.4.4
Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße können kostenfrei mitgenommen werden.
8.5.4.5
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen.
8.5.4.6
Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Kurzstreckenkarte
Bayern, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre kostenlos ihr
Fahrrad in allen Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) mitnehmen.
8.5.5
Erstattung, Umtausch
8.5.5.1
Erstattung und Umtausch von Fahrkarten „Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern“
sind vor dem ersten Geltungstag kostenfrei.
Ab dem ersten Geltungstag sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich
ausgeschlossen.
8.5.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
Für Entschädigungsansprüche nach Art. 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
8.5.6
Anmeldung
Für Gruppen ab 5 Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Aus der
Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung abgeleitet werden.
108
8.5.7
Eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern berechtigt zur Fahrradmitnahme in
8.5.7.1
Bayern
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
alle, auch im ein- und
ausbrechenden
Verkehr mit Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
WFB (Westfrankenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
SOB (SüdostBayernBahn)
alle
Nahverkehrszüge
GBB (Gäubodenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
Alle
Nahverkehrszüge
BOB (Bayerische Oberlandbahn)
alle
Nahverkehrszüge
EB (Erfurter Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
HLB (Hessische Landesbahn)
alle
Nahverkehrszüge
M (Meridian, Bayerische
Oberlandbahn)
alle
Nahverkehrszüge
VBG (Vogtlandbahn + alex-Züge)
alle
Nahverkehrszüge
RGB, WBA (Regental
Bahnbetriebs GmbH)
alle
Nahverkehrszüge
BRB (Bayerische Regiobahn)
alle
Nahverkehrszüge
BLB (Berchtesgadener Land
Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
DB Regio
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
agilis (agilis
Eisenbahngesellschaft mbH & Co.
KG / agilis Verkehrsgesellschaft
mbH Co. KG)
109
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
VGN (Verkehrsverbund Großraum
Nürnberg)
MVV (Münchner Verkehrsverbund)
AVV (Augsburger
Verkehrsverbund)
RVV (Regensburger
Verkehrsverbund)
VAB (Verkehrsgemeinschaft am
Bayerischen Untermain)
VVM (Verkehrsverbund
Mainfranken)
VLC (Verkehrsgemeinschaft
Landkreis Cham)
VLP (Verkehrsgemeinschaft
Landkreis Passau)
INVG (Ingolstädter
Verkehrsgesellschaft)
DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund)
VGRI (Verkehrsgemeinschaft
Rottal-Inn)
Grundsätzlich nur im
ein- und
ausbrechenden
Verkehr mit dem
Verkehrsverbund.
Nur im ein- und
ausbrechenden
Verkehr mit dem
Verkehrsverbund.
Verkehrsmittel
Züge der Produktklasse C der
Verkehrsunternehmen
des DB-Konzerns
(IRE, RE, RB und SBahn).
Im einbrechenden
Verkehr bis zum
Zielbahnhof zusätzlich
für
Umsteigeverbindungen
in ein
Verbundverkehrsmittel
gemäß den geltenden
Tarifbestimmungen für
die
Fahrradbeförderung.
Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB
und S-Bahn); in der SBahn im
Verbundgebiet gemäß
den geltenden Tarifbestimmungen für die
Fahrradbeförderung.
Nur im ein- und
ausbrechenden
Verkehr mit dem
Züge der ProduktVerkehrs-/Tarifverbund klasse C (IRE, RE, RB
bzw. der
und S-Bahn);
Verkehrsgemeinschaft.
110
8.5.7.2
Baden-Württemberg
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
Neu Ulm – Ulm Hbf
Hergatz –
Wangen(Allgäu) –
Tannheim(Württ.)
– Memmingen
Schnelldorf –
Crailsheim
Kirchheim (Unterfr)
– Gaubüttelbrunn Lauda
Hasloch (Main) –
Lauda
Thalfingen(b. Ulm)
– Ulm Hbf
DB Regio
WFB (Westfrankenbahn)
DBZugBus RAB GmbH
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
agilis (agilis Eisenbahngesellschaft)
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund)
8.5.7.3
Züge der Produktklasse C (IRE, RE,
RB und S-Bahn)
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
Neu Ulm – Ulm Hbf
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
Neu Ulm – Ulm Hbf
Züge der Produktklasse C (IRE, RE,
RB und S-Bahn)
Thüringen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
Züge der ProduktNeustadt(b Coburg) –
klasse C (IRE, RE,
Sonneberg(Thür)Hbf
RB und S-Bahn)
DB Regio
111
8.5.7.4
Österreich
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Pfronten-Steinach –
Vils – Reutte
(Tirol) – Ehrwald –
Griesen
(„Außerfernbahn“),
nur im Verkehr von
und nach
Deutschland, nicht
im innerösterreichischen
Binnenverkehr)
Kiefersfelden –
Kufstein
Freilassing –
Salzburg Hbf
Laufen – Freilassing
- Salzburg
DB Regio
SOB (SüdostBayernBahn)
112
Verkehrsmittel
Züge der Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Nahverkehrszüge
8.6
Fahrrad-Tageskarte Bayern
8.6.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
8.6.2
Aktionszeitraum
Das Tarifangebot gilt unbefristet.
8.6.3
Fahrkarten
8.6.3.1
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB,
S) auf allen Strecken in Bayern.
8.6.3.2
Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von
Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen
anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die FahrradTageskarte Bayern nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit
den betreffenden Organisationen und/oder Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften bzw. den anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen
geregelt wurde.
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt in diesem Fall grundsätzlich nach deren jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen.
8.6.3.3
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag bis 3.00 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten.
In Verbindung mit dem Bayern-Ticket Nacht gilt die Fahrrad-Tageskarte Bayern
bis 06.00 Uhr des Folgetages und in den Nächten auf Samstag, Sonntag und
gesamtbayerische Feiertage wie auch in der Nacht auf den 15. August (Mariä
Himmelfahrt) bis 7:00 Uhr.
8.6.4
Fahrpreise
8.6.4.1
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern kostet 5,00 €.
Falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet, wird die Fahrrad-Tageskarte
Bayern zum Bordpreis ausgegeben.
8.6.4.2
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern wird ausgegeben:
von allen DB-Verkaufsstellen (DB ReiseZentrum, DB ReiseBüro, DB
Agenturen)
aus Fahrkartenautomaten
von sonstigen Verkaufsstellen und Fahrkartenautomaten (z.B. Verbünde),
wenn dies in einem besonderen Vertrag oder Absprache geregelt ist.
-
Ist an der DB Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein
zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird
das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten
ausgegeben.
113
8.6.4.3
Für folgende Fahrräder (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) ist eine FahrradTageskarte Bayern erforderlich:
handelsübliche Fahrräder, auch mit Fahrradanhänger (im
zusammengeklappten Zustand)
Tandems oder Liegeräder
Dreiräder
Fahrräder mit Hilfsmotor
8.6.4.4
Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße können kostenfrei mitgenommen werden.
8.6.4.5
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen.
8.6.4.6
Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Tageskarte Bayern,
können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre kostenlos ihr Fahrrad
in allen Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) mitnehmen.
8.6.5
Erstattung, Umtausch
8.6.5.1
Erstattung und Umtausch von Fahrkarten „Fahrrad-Tageskarte Bayern“ sind vor
dem ersten Geltungstag kostenfrei.
Ab dem ersten Geltungstag sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
8.6.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
Für Entschädigungsansprüche nach Art. 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
8.6.6
Anmeldung
Für Gruppen ab 5 Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Aus der
Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung abgeleitet werden.
8.6.7
Eine Fahrrad-Tageskarte Bayern berechtigt zur Fahrradmitnahme in
8.6.7.1
Bayern
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
alle, auch im ein- und
ausbrechenden
Züge der ProduktVerkehr mit Verkehrsklasse C
/Tarifverbünden und (IRE, RE, RB und SVerkehrsgemeinBahn)
schaften
DB Regio
WFB (Westfrankenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
SOB (SüdostBayernBahn)
alle
Nahverkehrszüge
GBB (Gäubodenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
114
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
agilis (agilis
Eisenbahngesellschaft mbH & Co.
KG / agilis Verkehrsgesellschaft
mbH Co. KG)
Strecken
Verkehrsmittel
Alle
Nahverkehrszüge
BOB (Bayerische Oberlandbahn)
alle
Nahverkehrszüge
EB (Erfurter Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
HLB (Hessische Landesbahn)
alle
Nahverkehrszüge
M (Meridian, Bayerische
Oberlandbahn)
alle
Nahverkehrszüge
VBG (Vogtlandbahn + alex-Züge)
alle
Nahverkehrszüge
RGB, WBA (Regental
Bahnbetriebs GmbH)
alle
Nahverkehrszüge
BRB (Bayerische Regiobahn)
alle
Nahverkehrszüge
BLB (Berchtesgadener Land
Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
VGN (Verkehrsverbund Großraum
Nürnberg)
115
Grundsätzlich nur im
ein- und
ausbrechenden
Verkehr mit dem
Verkehrsverbund.
Züge der Produktklasse C der
Verkehrsunternehm
en des DBKonzerns (IRE, RE,
RB und S-Bahn).
Im einbrechenden
Verkehr bis zum
Zielbahnhof
zusätzlich für
Umsteigeverbindun
gen in ein
Verbundverkehrsmit
tel gemäß den
geltenden
Tarifbestimmungen
für die
Fahrradbeförderung
.
MVV (Münchner Verkehrsverbund)
AVV (Augsburger
Verkehrsverbund)
RVV (Regensburger
Verkehrsverbund)
VAB (Verkehrsgemeinschaft am
Bayerischen Untermain)
VVM (Verkehrsverbund
Mainfranken)
VLC (Verkehrsgemeinschaft
Landkreis Cham)
VLP (Verkehrsgemeinschaft
Landkreis Passau)
INVG (Ingolstädter
Verkehrsgesellschaft)
DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund)
VGRI (Verkehrsgemeinschaft
Rottal-Inn)
8.6.7.2
Nur im ein- und
ausbrechenden
Verkehr mit dem
Verkehrsverbund.
Züge der Produktklasse C (IRE, RE,
RB und S-Bahn); in
der S-Bahn im
Verbundgebiet
gemäß den
geltenden Tarifbestimmungen für die
Fahrradbeförderung.
Nur im ein- und
ausbrechenden
Verkehr mit dem
Züge der ProduktVerkehrs-/Tarifverbund klasse C (IRE, RE,
bzw. der
RB und S-Bahn);
Verkehrsgemeinschaft.
Baden-Württemberg
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
Neu Ulm – Ulm Hbf
Hergatz –
Wangen(Allgäu) –
Tannheim(Württ.)
– Memmingen
Schnelldorf –
Crailsheim
Kirchheim (Unterfr)
– Gaubüttelbrunn Lauda
Hasloch (Main) –
Lauda
Thalfingen(b. Ulm) –
Ulm Hbf
DB Regio
WFB (Westfrankenbahn)
DBZugBus RAB GmbH
116
Züge der Produktklasse C (IRE, RE,
RB und S-Bahn)
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
agilis (agilis Eisenbahngesellschaft)
8.6.7.3
Verkehrsmittel
Neu Ulm – Ulm Hbf
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
Neustadt(b Coburg) –
Sonneberg(Thür)Hbf
Züge der Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Strecken
Verkehrsmittel
Thüringen
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
8.6.7.4
Strecken
Österreich
Unternehmen des DB-Konzerns
Pfronten-Steinach –
Vils – Reutte
(Tirol) – Ehrwald –
Griesen
(„Außerfernbahn“),
nur im Verkehr von
und nach
Deutschland, nicht
im innerösterreichischen
Binnenverkehr)
Kiefersfelden –
Kufstein
Freilassing –
Salzburg Hbf
Laufen – Freilassing
– Salzburg
DB Regio
SOB (SüdostBayernBahn)
117
Züge der Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Nahverkehrszüge
8.7
Regio-Ticket Bayern
8.7.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die
Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden
Bestimmungen nichts anderes ergibt.
8.7.2
Aktionszeitraum
Das Angebot gilt unbefristet.
8.7.3
Fahrkarten
8.7.3.1
Die Fahrkarte „Regio-Ticket Bayern“ gilt für eine Person.
8.7.3.2
Regio-Tickets können – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 4 Wochen vor
ihrem ersten Geltungstag erworben werden.werden.
8.7.3.3
Ein Regio-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB
und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern.
8.7.3.4
Die Fahrkarte gilt für Verbindungen bis zu 50 Tarifkilometern zwischen dem
eingetragenen Abgangs- und Zielbahnhof in Bayern.
8.7.3.5
Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von
Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen
anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das RegioTicket Bayern nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit den
betreffenden Organisationen und/oder dem Verkehrs-/Tarifverbund, der
Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt
wurde.
8.7.3.6
Das „Regio-Ticket Bayern“ gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für eine Hin- und Rückfahrt, und zwar:
Montag bis Freitag jeweils ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen jeweils ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis
3:00 Uhr des Folgetages
An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Regio-Ticket Bayern ab 0:00 Uhr
bis 3:00 Uhr Folgetages.
8.7.3.7
Für die Geltungsbereiche außerhalb Bayerns gilt die Feiertagsregelung nur,
wenn der angegebene Geltungstag in Bayern und dem betreffenden
Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab
9.00 Uhr.
118
8.7.3.8
Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden oder
planmäßig nach Ablauf der Geltungsdauer enden sowie für Fahrten über 50
Tarifkilometer hinaus sind Fahrkarten nach den BB Personenverkehr für die
gesamte Fahrtstrecke zu lösen. Die Kombination („Stückeln“) eines vorhandenen
Regio-Tickets Bayern mit einem anderen Ticket der DB oder Dritter ist nicht
zugelassen.
8.7.3.9
Die Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in
die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
8.7.4
Fahrkarten
8.7.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt
Regio-Ticket Bayern
1 Person
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet
über www.bahn.de
11,50 €
Erwerb im personenbedienten Verkauf (DB
Reisezentrum, Reisebüro mit DB-Lizenz, bei DB
Agenturen)
13,50 €
Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen
der Produktklasse C, soweit ein personenbedienter
Verkauf stattfindet1)
1)
13,50 €
Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie beim Kauf am
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
8.7.4.2
Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung eines benutzten RegioTickets Bayern ist nach Fahrtantritt nicht gestattet.
8.7.4.3
Für die Mitnahme eines Fahrrads gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der
Produktklasse C des DB Konzerns ist die Fahrradtageskarte für Züge der
Produktklasse C oder die Fahrrad-Tageskarte Bayern zu erwerben. Darüber
hinaus gelten die besonderen Vereinbarungen über die kostenlose
Fahrradbeförderung für den Binnenverkehr in einigen Landkreisen.
8.7.5
Umtausch/Erstattung
8.7.5.1
Erstattung und Umtausch von Fahrkarten „Regio-Ticket Bayern“ sind vor dem
ersten Geltungstag kostenfrei.
Ab dem ersten Geltungstag sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
8.7.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
119
8.7.6
Sonstige Bestimmungen
8.7.6.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
8.7.6.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
8.7.7
Ein Regio-Ticket Bayern berechtigt zur Fahrt in
8.7.7.1
Bayern
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
alle, auch im ein- und
Züge der
ausbrechenden Verkehr
Produktklasse C
mit Verkehrs(IRE, RE, RB und
/Tarifverbünden und
S-Bahn)
Verkehrsgemeinschaften
DB Regio
WFB (Westfrankenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
SOB (Südostbayernbahn)
alle
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
EB (Erfurter Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
VBG (Vogtlandbahn + alex-Züge)
alle
Nahverkehrszüge
BRB (Bayerische Regiobahn)
alle
Nahverkehrszüge
BLB (Berchtesgadener Land Bahn)
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
agilis (agilis Eisenbahngesellschaft
mbH & Co. KG)
agilis (agilis Verkehrsgesellschaft
mbH & Co. KG)
M (Meridian, Bayerische
Oberlandbahn)
RGB, WBA (Regental
Bahnbetriebs GmbH)
120
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
AVV (Augsburger
Verkehrsverbund)
Strecken
Verkehrsmittel
Nur im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit dem Verkehrs/Tarifverbund bzw. der
Verkehrsgemeinschaft.
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB, SBahn)
Strecken
Verkehrsmittel
MVV (Münchner Verkehrsverbund)
RVV (Regensburger
Verkehrsverbund)
VAB (Verkehrsgemeinschaft am
Bayerischen Untermain)
VGN (Verkehrsverbund Großraum
Nürnberg)
VVM (Verkehrsverbund
Mainfranken)
VLC (Verkehrsgemeinschaft
Landkreis Cham)
VLP (Verkehrsgemeinschaft
Landkreis Passau)
INVG (Ingolstädter
Verkehrsgesellschaft)
DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund)
VGRI (Verkehrsgemeinschaft
Rottal-Inn)
8.7.7.2
Baden-Württemberg
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
Alle Strecken bis 50km,
wenn der
Abgangsbahnhof in
Bayern liegt.
Züge der
Produkt-klasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
WFB (Westfrankenbahn)
Nahverkehrszüge
DBZugBus RAB GmbH
Nahverkehrszüge
121
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von VerkehrsStrecken
/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
agilis (agilis Verkehrsgesellschaft
alle
mbH & Co. KG)
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
DING (Donau-IllerNahverkehrsverbund)
BODO (Bodensee-Oberschwaben
Verkehrsverbundgesellschaft
mbH)
HTV (Heidenheimer Tarifverbund)
OAM (OstalbMobil)
VSH (KreisVerkehr Schwäbisch
Hall)
VRN (Verkehrsverbund RheinNeckar GmbH)
NALDO (Verkehrsverbund NeckarAlb-Donau GmbH)
8.7.7.3
Strecken
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
Nur im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs-/TarifverZüge der
bünden und
Produkt-klasse C
Verkehrsgemeinschaften, (IRE, RE, RB und
wenn der
S-Bahn)
Abgangsbahnhof in
Bayern liegt.
Österreich
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Pfronten-Steinach –
Vils – Reutte
(Tirol) – Ehrwald –
Griesen
(„Außerfernbahn“),
nur im Verkehr von
und nach
Deutschland, nicht
im innerösterreichischen
Binnenverkehr)
Kiefersfelden –
Kufstein
Freilassing –
Salzburg Hbf
Laufen – Freilassing
- Salzburg
DB Regio
SOB (SüdostBayernBahn)
122
Verkehrsmittel
Züge der Produktklasse C (IRE, RE,
RB und S-Bahn)
Nahverkehrszüge
8.8
Schönes-Wochenende-Ticket
Siehe Punkt 3.2, S. 29
123
8.9
Südostbayern-Ticket
8.9.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) die besonderen Bedingungen für
die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den InternetVerkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung
von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts
anderes ergibt.
8.9.2
Aktionszeitraum
Südostbayern-Tickets werden unbefristet ausgegeben.
8.9.3
Fahrkarten
Ein Südostbayern-Ticket kann genutzt werden von:
8.9.3.1
ein bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
8.9.3.2
einer Person gemäß Nr. 8.9.3.1 mit beliebig vielen eigenen Kindern
bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und
einer weiteren Person
8.9.3.3
Familienkinder nach Nr. 8.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
8.9.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
8.9.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 8.9.3.2 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
8.9.3.6
Ein Südostbayern-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3
Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
8.9.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Südostbayern-Ticket
muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
8.9.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Südostbayern-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum
angetreten sein.
124
8.9.3.9
Ein Südostbayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE
und RB) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns.
8.9.3.10
Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs und für Fahrten, die ausschließlich
innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und
in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein
Südostbayern-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit
dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw.
anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde.
8.9.3.11
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Südostbayern-Tickets angetreten bzw.
beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
8.9.3.12
Ein Südostbayern-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Südostbayern-Ticket ab 0:00 Uhr
bis 3:00 Uhr des Folgetages.
8.9.3.13
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
8.9.3.14
Ein Südostbayern-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern
des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten
Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt
unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
8.9.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
8.9.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Südostbayern
Ticket
Erwerb an
Fahrkartenautomaten und
im personenbedienten
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
1
Person
17 €
2
3
4
5
Personen Personen Personen Personen
21 €
125
25 €
29 €
33 €
Verkauf
Erwerb im
personenbedient
en Verkauf in
Zügen der
Produktklasse C,
falls
personenbedient
er Verkauf im
Zug stattfindet 1)
Südostbayern
Ticket
Erwerb an
Fahrkartenautom
aten und im
personenbedient
en Verkauf
Erwerb im
personenbedient
en Verkauf in
Zügen der
Produktklasse C,
falls
personenbedient
er Verkauf im
Zug stattfindet 1)
17 €
21 €
25 €
29 €
33 €
Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse
1
Person
2
3
4
5
Personen Personen Personen Personen
28 €
43 €
58 €
73 €
88 €
28 €
43 €
58 €
73 €
88 €
126
Südostbayern
Ticket
Erwerb an
Fahrkartenautom
aten,
personenbedient
en Verkauf,
Verkauf in Zügen
der
Produktklasse C,
falls
personenbedient
er Verkauf im
Zug stattfindet
und im Internet
über
www.bahn.de
1)
1
Person
11 €
2
3
4
5
Personen Personen Personen Personen
22 €
33 €
44 €
55 €
Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
8.9.4.2
Die Fahrkarte für den Übergang in die 1. Klasse zum Südostbayern-Ticket gilt
nur in Verbindung mit einem gültigen Südostbayern-Ticket. Die aufgedruckte
Personenanzahl auf der Fahrkarte für den Übergang muss mit der aufgedruckten
Personenanzahl des dazu gehörigen Südostbayern-Tickets identisch sein.
8.9.4.3
Aus bestimmten Anlässen können Südostbayern-Tickets unentgeltlich
ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“
gekennzeichnet.
8.9.4.4
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und
Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb
eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden,
gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der
Verkehrsgemeinschaft.
8.9.5
Erstattung und Umtausch
8.9.5.1
Erstattung und Umtausch von Südostbayern-Tickets sowie des Entgelts für den
Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen.
8.9.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
127
8.9.6
Sicherung gegen Missbrauch
8.9.6.1
Die Übertragbarkeit eines Südostbayern-Tickets endet mit Eintragung des
Inhaber-Namens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt.
8.9.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Südostbayern-Ticket ungültig.
8.9.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der
Fahrkarte (z.B. ohne Reisenden nach Nr. 8.9.3.14) gelten die Regelungen der
BB Personenverkehr Nr. 3.9.
8.9.7
Sonstige Bestimmungen
8.9.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
8.9.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
8.9.8
Ein Südostbayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in
8.9.8.1
Bayern
Unternehmen
des DBKonzerns
SOB
(Südostbayernb
ahn)
Strecken
940
Mühldorf – Markt Schwaben – München Hbf
941
Mühldorf – Simbach
942
Mühldorf - Burghausen
944
Mühldorf - Rosenheim
945
Landshut - Mühldorf – Freilassing
946
Mühldorf - Passau
947
Mühldorf - Garching - Traunstein
948
Wasserburg – Ebersberg – Grafing – München Ost
949
Traunstein - Traunreut
953
Ruhpolding - Traunstein
959
Traunstein - Waging
Verkehrsmittel
Züge der Produktklasse
C (RE, RB und S-Bahn)
128
8.9.8.2 Österreich
Unternehmen
des DB-Konzerns
Strecken
SOB
Freilassing – Salzburg Hbf
(Südostbayernbahn) Simbach - Braunau
Andere
Eisenbahnverkeh
rsunternehmen
ÖBB
(Östereichische
Bundesbahnen)
Strecken
Freilassing – Salzburg Hbf
Simbach - Braunau
129
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C (IRE,
RE, RB und S-Bahn)
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C (IRE,
RE, RB und S-Bahn)
8.10
Südostbayern-Ticket plus S-Bahn
8.10.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) die besonderen Bedingungen für
die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den InternetVerkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung
von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts
anderes ergibt.
8.10.2
Aktionszeitraum
Südostbayern-Tickets plus S-Bahn werden unbefristet ausgegeben.
8.10.3
Fahrkarten
Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn kann genutzt werden von:
8.10.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
8.10.3.2 einer Person gemäß Nr. 8.10.3.1 mit beliebig vielen eigenen Kindern
bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und
einer weiteren Person
8.10.3.3
Familienkinder nach Nr. 8.10.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
8.10.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
8.10.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 8.10.3.2 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
8.10.3.6
Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn kann – abhängig vom Verkaufssystem –
bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
8.10.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Südostbayern-Ticket plus
S-Bahn muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
8.10.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Südostbayern-Ticket plus S-Bahn muss innerhalb eines Jahres ab
Ausgabedatum angetreten sein.
130
8.10.3.9
Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns.
8.10.3.10 Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs und für Fahrten, die ausschließlich
innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und
in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein
Südostbayern-Ticket plus S-Bahn nur dann, wenn dies in einer besonderen
Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der
Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder
Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der
regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.
8.10.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Südostbayern-Tickets plus S-Bahn
angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem
letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
8.10.3.12 Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn gilt an dem auf der Fahrkarte
angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Südostbayern-Ticket ab 0:00 Uhr
bis 3:00 Uhr des Folgetages.
8.10.3.13 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets plus SBahn sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof,
der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets plus SBahn sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof,
der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
8.10.3.14 Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn ist nur gültig, wenn in den dafür
vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des
Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss
diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen,
sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
8.10.4
Geltungsbereich
Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn berechtigt zur Fahrt in Zügen der
Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB
Konzerns.
8.10.4.1
Bayern
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
131
Verkehrsmittel
Mühldorf – Markt Schwaben – München
Hbf
Mühldorf – Simbach
Mühldorf - Burghausen
Mühldorf - Rosenheim
Landshut - Mühldorf – Freilassing
Mühldorf - Passau
SOB (Südostbayernbahn)
Nahverkehrszüge
Mühldorf - Garching - Traunstein
Wasserburg – Ebersberg – Grafing –
München Ost
Traunstein - Traunreut
Ruhpolding - Traunstein
Traunstein – Waging
Prien - Aschau
S 1 München Ost - Freising/München
Flughafen
S 2 Petershausen - München - MarktSchwaben - Erding
S 3 Mammendorf - München - Holzkirchen
S 4 Geltendorf - München - Ebersberg
S-Bahn München
S 6 Tutzing – München Ost - Zorneding
Nahverkehrszüge
S 7 Wolfratshausen – München –
Kreuzstraße
S 8 Herrsching – München – München
Flughafen
S 20 München – Solln – Deisenhofen
S A Dachau – Altomünster
8.10.4.2
Österreich
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Verkehrsmittel
Freilassing – Salzburg Hbf
SOB (Südostbayernbahn)
Nahverkehrszüge,
Simbach - Braunau
132
Andere
Eisenbahnverkehrsun
ternehmen
außerhalb von
Strecken
Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaft
en
ÖBB (Östereichische
Bundesbahnen)
Verkehrsmittel
Freilassing – Salzburg Hbf
Simbach - Braunau
Nahverkehrszüge
Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs und für Fahrten, die ausschließlich
innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in
Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein
Südostbayern-Ticket plus S-Bahn nur dann, wenn dies in einer besonderen
Vereinbarung
mit
dem
betreffenden
Verkehrs-/Tarifverbund,
der
Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder
Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der
regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.
133
8.11
Werdenfels-Ticket
8.11.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die besonderen Bedingungen für die
Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den Internet-Verkauf
von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von OnlineTickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes
ergibt.
8.11.2
Aktionszeitraum
„Werdenfels-Tickets“ werden ab dem 15. Dezember 2013 unbefristet angeboten.
8.11.3
Fahrkarten und Geltungsbereich
8.11.3.1
Ein „Werdenfels-Ticket“ kann genutzt werden von:
8.11.3.2
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
8.11.3.3
einer Person gemäß Nr. 8.11.3.13 mit beliebig vielen eigenen Kindern
bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und
einer weiteren Person
8.11.3.4
Familienkinder nach Nr. 8.11.3.3 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren
werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der
Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt.
8.11.3.5
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
8.11.3.6
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 8.11.3.3 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
8.11.3.7
Ein „Werdenfels-Ticket“ kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate
vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
8.11.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten „Werdenfels-Ticket“ muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum
angetreten sein.
8.11.3.9
Ein „Werdenfels-Ticket“ berechtigt zur Fahrt in den Zügen der Produktklasse C
(RE, RB, S) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns.
8.11.3.10 Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften oder/und Zügen anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das „WerdenfelsTicket“ nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem
betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde.
134
8.11.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Werdenfels-Tickets angetreten bzw.
beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
8.11.3.12 Ein „Werdenfels-Ticket“ gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag
für beliebig viele Fahrten, und zwar
- Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages
- Samstag, Sonntag sowie an den gesamtbayerischen Feiertagen (auch Maria
Himmelfahrt am 15.08.) bereits ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages
bis 3.00 Uhr des Folgetages.
8.11.3.13 Ein „Werdenfels-Ticket “ ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern
des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten
Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt
unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Fehlen die erforderlichen Eintragungen, ist die Fahrkarte ungültig. Alle zur
Fahrkarte gehörigen Reisenden sind zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises
gemäß BB Personenverkehr Nr. 3.9 verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind
ohne Fahrkarte unentgeltlich beförderte Kinder gemäß Nr. 8.11.3.4.
8.11.4
Fahrpreise für Personen
8.11.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Werdenfels-Ticket
Erwerb an
Fahrkartenautomaten
und
im Internet über
www.bahn.de
Erwerb im
personenbedienten
Verkauf
(ausgenommen:
Verkauf im
Zug)
Erwerb im
personenbedienten
Verkauf
in den Zügen1)
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
1
Person
19 €
2
3
4
5
Personen Personen Personen Personen
23 €
27 €
31 €
35 €
21 €
25€
29€
33 €
37 €
21 €
25,30 €
29,70 €
34,10 €
38,50 €
1) Ist an der DB Zugangsstelle ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter
Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb am Fahrkartenautomaten
ausgegeben.
135
8.11.4.2
Die Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in
die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
8.11.4.3
Aus bestimmten Anlässen können Werdenfels-Tickets unentgeltlich ausgegeben
werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“
gekennzeichnet.
8.11.4.4
Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen
der Produktklasse C des DB Konzerns ist eine Fahrrad-Tageskarte Bayern oder
eine Fahrradtageskarte der Produktklasse C zu erwerben.
8.11.5
Erstattung und Umtausch
Erstattung und Umtausch von „Werdenfels-Tickets“ ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
8.11.6
Sicherung gegen Missbrauch
8.11.6.1
Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung eines benutzten
„Werdenfels-Ticket“ ist nach Fahrtantritt nicht gestattet.
8.11.6.2
Die Übertragbarkeit eines „Werdenfels-Ticket“ endet mit Eintragung des InhaberNamens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt.
8.11.6.3
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Werdenfels-Ticket ungültig.
Bei Nutzung einer solchen ungültigen Fahrkarte sind alle zur Fahrkarte gehörigen
Reisenden zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises gemäß BB Personenverkehr
Nr. 3.9 verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind ohne Fahrkarte unentgeltlich
beförderte Kinder gemäß Nr. 8.11.3.4.
8.11.6.4
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der
Fahrkarte (z.B. ohne Reisenden nach Nr. 8.11.3.4) sind alle zur Fahrkarte
gehörigen Reisenden zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises gemäß BB
Personenverkehr Nr. 3.9 verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind ohne Fahrkarte
unentgeltlich beförderte Kinder gemäß Nr. 8.11.3.4.
8.11.7
Sonstige Bestimmungen
8.11.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
8.11.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
136
8.11.8
Geltungsbereich
Ein Werdenfels-Ticket berechtigt zur Fahrt in:
8.11.8.1
Bayern
Unternehmen
des DBKonzerns
DB Regio
S-Bahn
München
Strecken
960 von München bis Mittenwald
961 von Tutzing bis Kochel
963 von Murnau bis Oberammergau
965 von Garmisch Partenkirchen bis Ehrwald
S1 (999.1) München Ost – Freising/München
Flughafen
S2 (999.2) Petershausen – München – Erding
S3 (999.3) Mammendorf – München Holzkirchen)
S4 (999.4) Geltendorf – München – Ebersberg
S6 (999.6) Tutzing – München Ost (Zorneding)
S7 (999.7) Wolfratshausen – München –
Kreuzstraße
S8 (999.8) Herrsching – München – München
Flughafen
S20 (999.20) München-Pasing – Solln –
Höllriegelskreuth
S A (999.30) Dachau – Altomünster
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse
C (IRE, RE,
RB)
S-Bahn München
Andere
Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen
Eisenbahnver
kehrsunterneh
men
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
BZB (Bayerische
Garmisch-Partenkirchen bis Eibsee (im einund
Zugspitzbahn
ausbrechenden Verkehr)
Bergbahn)
Nahverkehrszüge
137
Busverkehre
Busverkehre RVO Linien Verkehrsmittel
RVO Linien
Verkehrsmittel
Regionalverkehr
Oberbayern
Busverkehre
RVO Linien
Verkehrsmittel
9600 Tutzing bis Weilheim
9601 Weilheim bis Murnau
9607 Murnau bis Garmisch Partenkirchen
9608 Garmisch-Partenkirchen bis Kochel
9612 Kochel bis Bichl
9613 Penzberg bis Kochel
9614 Tutzing bis Penzberg
9615 Ortsverkehr Penzberg
9621 Murnau bis Oberammergau
9591 Penzberg bis Schönmühl
9606 Garmisch-Partenkirchen- Oberammergau
- Echelsbacher Brücke
9611 Kochel bis Murnau
9622 Oberammergau bis Linderhof
9651 Weilheim bis Echelsbacher Brücke
9654 Weilheim – Obersöchering - Penzberg
9655 Weilheim – Seeshaupt - Penzberg
9822 Schongau - Echelsbacher Brücke –
Saulgrub
Des Weiteren gilt das Ticket in den Bussen der Eibsee-Verkehrsgesellschaft mbH
& Co. KG von Garmisch-Partenkirchen bis Eibsee im ein- und ausbrechenden
Verkehr sowie in den Bussen der Linie 1 des Verkehrsbetriebes Reindl im
Ortsbuslinienverkehr Bad Kohlgrub.
8.11.8.2
Österreich
Unternehmen des
DB-Konzerns
DB Regio
Strecken
Verkehrsmittel
976 von Reutte (Tirol) bis GarmischPartenkirchen
Züge der Produktklasse
C (IRE, RE,
RB)
138
9
Grenzüberschreitender Verkehr nach Polen
9.1
Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin-Ticket
Nacht
9.1.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
9.1.2
Aktionszeitraum
Brandenburg-Berlin-Tickets und Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht werden
unbefristet angeboten.
9.1.3
Fahrkarten
Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht kann genutzt
werden von:
9.1.3.1 bis zu fünf Personen oder
9.1.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis ein
schließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person
9.1.3.3
Familienkinder nach Nr. 9.1.3.2Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden
werden. sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte
unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht
berücksichtigt.
9.1.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
9.1.3.5
Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht kann – abhängig
vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben
werden.
9.1.3.6
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Brandenburg-Berlin-Ticket/ Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht muss innerhalb eines Monats ab
Ausgabedatum angetreten sein.
9.1.3.7
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht muss
innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein.
9.1.3.8
Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht berechtigt zur
Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE,RE, RB und S-Bahn) der
Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Berlin und Brandenburg.
Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht berechtigt auch
zu Fahrten in Zügen der Produktklassen IC/EC und D der Verkehrsunternehmen
des DB Konzerns, wenn eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wurde.
139
9.1.3.9
Für Fahrten außerhalb Brandenburg-Berlins und für Fahrten, die ausschließlich
innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und
in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein
Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht nur dann, wenn dies
in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund,
der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder
Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der
regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.
9.1.3.10
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Brandenburg-Berlin-Ticket/BrandenburgBerlin-Ticket Nacht angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum
ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich
erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-BerlinTicket Nacht hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab
dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind:
Mecklenburg-Vorpommern-Ticket
Sachsen-Ticket
Sachsen-Böhmen-Ticket
Sachsen-Anhalt-Ticket
Schleswig-Holstein-Ticket
Thüringen-Ticket
9.1.3.11
Ein Brandenburg-Berlin-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
-
-
9.1.3.12
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Brandenburg und Berlin gültigen
gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages
bis 3:00 Uhr des Folgetages
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Brandenburg-Berlin-Ticket vor Beginn des Folgetages
erworben werden.
Ein Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
-
ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 6:00 Uhr des Folgetages
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 7:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht vor Beginn des
Folgetages erworben werden.
140
9.1.3.13
Für die in Nr. 9.1.8 genannten Geltungsbereiche außerhalb von Brandenburg
und Berlin gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in
Brandenburg, Berlin und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher
Feiertag ist. Im Falle unterschiedlicher Feiertagsregelungen in Berlin,
Brandenburg und dem betreffenden Geltungsbereich gilt die Fahrkarte nur in
dem Bereich ab 0:00 Uhr, in dem gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die
Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr.
9.1.3.14
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Brandenburg-Berlin-Tickets/
Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Brandenburg-Berlin-Tickets/
Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
9.1.3.15
Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht ist nur gültig,
wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und
Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen
haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar
nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern
dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 9.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 9.1.3.1 sind
vorzunehmen
-
-
-
-
bei Brandenburg-Berlin-Tickets/Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht aus
Fahrkartenautomaten

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Brandenburg-Berlin-Tickets/Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht als OnlineTicket zum Selbstausdruck

für die erste reisende Person durch den Buchenden im
Vertriebssystem und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte
bei Brandenburg-Berlin-Tickets/Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht, die
personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden,

für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte
bei Brandenburg-Berlin-Tickets/Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht, die im Zug
erworben wurden

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
141
9.1.4
9.1.4.1
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
2.Klasse
1.Klasse
2.Klasse
1.Klasse
Entgelt
für Übergang
2.Klasse

1.Klasse
29 €
49 €
22 €
42 €
-
31 €
51 €
24 €
44 €
-
31,90 €
53,90 €
24,20 €
46,20 €
22 €
BrandenburgBerlin-Ticket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und
im Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten
Verkauf (ausgenommen: Verkauf
im Zug)
Erwerb im personenbedienten
Verkauf in Zügen
der Produktklasse
C, falls personenbedienter Verkauf
im Zug stattfindet 1)
1)
Brandenburg-BerlinTicket Nacht
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter
betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben. Verkehrsvertragliche Festlegungen können abweichende Regelungen
vorsehen
9.1.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Brandenburg-Berlin-Tickets/BrandenburgBerlin-Tickets Nacht unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind
als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet.
9.1.4.3
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio)..
9.1.4.4
Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die
Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
9.1.5
Erstattung und Umtausch
9.1.5.1
Erstattung und Umtausch von Brandenburg-Berlin-Tickets bzw. BrandenburgBerlin-Tickets Nacht sowie des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1.
Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9.1.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
142
9.1.6
Sicherung gegen Missbrauch
9.1.6.1
Die Übertragbarkeit eines Brandenburg-Berlin-Tickets/Brandenburg-BerlinTickets Nacht endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr.
9.1.3.15 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere
Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und
erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren
Zeitpunkt hinzukommen.
9.1.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Brandenburg-Berlin Ticket/Brandenburg-Berlin-Ticket
Nacht ungültig.
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene
Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte.
9.1.6.3
9.1.7
Sonstige Bestimmungen
9.1.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
9.1.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
143
9.1.8
9.1.8.1
Ein Brandenburg-Berlin-Ticket/ Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht berechtigt
zur Fahrt in
Brandenburg-Berlin
Unternehmen des DBKonzerns
Verkehrsmittel
DB Regio
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr Züge der
mit Verkehrs-/
Produktklasse C
Tarifverbünden und
(IRE, RE und RB)
Verkehrsgemeinschaften
S-Bahn Berlin
alle
S-Bahn
DB Fernverkehr
Gemäß den
veröffentlichten
Bedingungen des VBB
(Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg)
IC, EC
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
Verkehrsmittel
alle
BrandenburgBerlin-Ticket:
ausgenommen
SRS,
BrandenburgBerlin-Ticket
Nacht:
ausgenommen
SRS, SBN, VGP,
Herz Reisen,
Glaser, Reich,
Wetzel,Schmidt
VBB (Verkehrsverbund BerlinBrandenburg)
9.1.8.2
Strecken
Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Fürstenberg(Havel) –
Neustrelitz Neubrandenburg
Nechlin – Pasewalk Jatznick
Pasewalk Ueckermünde
Stadthafen
Fürstenberg(Havel) –
Neustrelitz - Waren
DB Regio
144
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
9.1.8.3
Sachsen-Anhalt
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Medewitz(Mark) – Jeber
Bergfrieden – Dessau
Blönsdorf – Klebitz –
Lutherstadt Wittenberg
Oehna – Linda(Elster) –
Holzdorf(Elster) –
Herzberg(Elster)
DB Regio
9.1.8.4
Strecken
Hosena – Lauta (NI) Hoyerswerda
DB Regio
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Polen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Tantow – Szczecin
Gumience–Szczecin
Glowny
DB Regio
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
PR (Przewozy Regionale Spółka z o.o.)
NEB (Niederbarnimer Eisenbahn)
Andere Unternehmen
Strecken
Forst(Lausitz) –
Forst(Gr) – Zasieki
Frankfurt(Oder) –
Frankfurt(Oder) (Gr) –
Slubice
Küstrin-Kietz –
Kostrzyn(Gr) –
Kostrzyn
Strecken
Stadtverkehr
Szczecin
Frankfurt(Oder) –
Slubice
ZDiTM (Stadtverkehr Szczecin)
SVF (Stadtverkehrsgesellschaft
Frankfurt/Oder)
9.1.8.6
Nahverkehrszüge
Sachsen
Unternehmen des DBKonzerns
9.1.8.5
Verkehrsmittel
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Nahverkehrszüge
Verkehrsmittel
Bus, Straßenbahn
Bus 983
Gesonderte zeitliche Regelungen
In folgenden Zügen gilt das Brandenburg-Berlin-Ticket bereits ab 0 Uhr
des angegebenen Geltungstages bis 3 Uhr des Folgetages:
Zugnummer
Strecken
RE 5800
Berlin Gesundbrunnen - Szczecin Glowny
RE 5807
Szczecin Glowny - Angermünde
145
9.2
Dresden-Wrocław Regio Spezial
9.2.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die
GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die
Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
9.2.2
Aktionszeitraum
Das Angebot gilt unbefristet.
9.2.3
Fahrkarten
9.2.3.1
Ein Dresden–Wrocław Regio Spezial Single kann genutzt werden von:
-
9.2.3.2
einer Person.
Ein „Dresden–Wrocław Regio Spezial Familie“ kann genutzt werden von:
- Eltern und/oder Großeltern (maximal 2 Erwachsene) mit maximal drei
eigenen. Kindern bzw. Enkeln von 6 bis einschließlich 14 Jahren auf der DB und
PKP-Relation.
9.2.3.3
Ein „Dresden–Wrocław Regio Spezial Gruppe“ kann genutzt werden von:
- bis zu fünf Personen.
9.2.3.4
Ein Dresden–Wrocław Regio Spezial kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis
zu 1 Monat vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
9.2.3.5
Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und SBahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie PR („osobowy“ – Zug)
von/nach Dresden über Görlitz nach/von Wrocław.
9.2.3.6
Die Fahrkarte gilt innerhalb von 3 Tagen zur einmaligen Hin- und Rückfahrt.
9.2.3.7
Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen.
146
9.2.4
9.2.4.1
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Dresden–Wrocław Regio Spezial …
Single
Familie
Gruppe
2. Klasse
Erwerb an DBFahrkartenautomaten und
im DB-Internet über
www.bahn.de
Erwerb im
personalbedienten DBVerkauf (ausgenommen:
Verkauf im Zug1) )
1)
9.2.5
Single
1. Klasse
39 €
59 €
79 €
55 €
41 €
61 €
81 €
57 €
Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, werden die Fahrkarten im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
Die Fahrkarte
9.2.5.1
Dresden-Wrocław Regio Spezial Single wird für die 1. und 2. Wagenklasse
ausgegeben. Ein Klassenübergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist nicht
möglich.
9.2.5.2
Die Fahrkarten Dresden-Wrocław Regio Familie und Dresden-Wrocław Regio
Spezial Gruppe werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben.
9.2.5.3
Für die Mitnahme von Fahrrädern oder Hunden ist je Fahrrad oder Hund eine
Fahrradkarte gemäß SCIC zu lösen. Diese gilt in Verbindung mit einem
„Dresden–Wrocław Regio Spezial“-Ticket auch zur Rückfahrt. Je Person ist die
Mitnahme von nur einem Fahrrad oder Hund im Rahmen vorhandener
Platzkapazitäten möglich.
9.2.5.4
Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen.
9.2.6
Erstattung und Umtausch
Im Vorverkauf erworbene Fahrkarten „Dresden–Wrocław Regio Spezial“ können
bis vor dem ersten Geltungstag unentgeltlich umgetauscht werden. Ab dem
ersten Geltungstag ist der Umtausch ausgeschlossen. Die Erstattung ist
ausgeschlossen.
9.2.7
9.2.7.1
Sicherung gegen Missbrauch
Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des „Dresden–Wrocław Regio
Spezial“ ist nicht gestattet.
147
9.3 Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland
9.3.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCCCIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die
Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
9.3.2
Aktionszeitraum
Die „Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland“ werden unbefristet
angeboten.
9.3.3
Fahrkarten
9.3.3.1
Es werden besondere Fahrkarten als Grenzübergangsfahrkarten zwischen den
polnischen und deutschen Grenzhaltebahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern
und Brandenburg zum Festpreis für die einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt
für 1 Person ausgegeben.
9.3.3.2
Ermäßigungen werden nicht gewährt.
9.3.3.3
Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden in Begleitung eines Erwachsenen ohne
Fahrkarte unentgeltlich befördert.
9.3.3.4
Der Grenzübergangsfahrkarte berechtigt zur Fahrt am aufgedruckten Tag in den
Zügen der Produktklasse C (RE, RB) der DB Regio AG, Regio Nordost und in
Zügen der „Przewozy Regionalne” GmbH zwischen den folgenden
Streckenabschnitten zwischen:
Grambow– Szczecin,
Słubice - Frankfurt (Oder),
Zasieki - Forst (Lausitz).
9.3.3.5
Die Grenzübergangsfahrkarte wird ausgegeben:
in den Zügen der DB Regio durch Kundenbetreuer bzw. Automaten im Zug,
in Deutschland über stationäre Automaten und in Reisezentren und
Agenturen,
in der Zügen der „Przewozy Regionalne” GmbH durch Kundenbetreuer,
in Polen an den Fahrkartenschaltern.
9.3.4
Beförderungsentgelte für Personen, Fahrräder und Hunde
9.3.4.1
Für die unter 9.3.3.4 genannten Linienabschnitte können
Grenzübergangsfahrkarten zum Festpreis von 2,50 € für die einfache Fahrt und 5
€ für die Hin- und Rückfahrt ausgegeben werden.
Bei DB Regio werden Grenzübergangsfahrkarten nur für eine einfache Fahrt
ausgegeben.
9.3.4.2
Für die Beförderung von Hunden ist ebenfalls eine Grenzübergangsfahrkarte zu
lösen.
148
9.3.4.3
Die Grenzübergangsfahrkarte gilt in den Zügen der DB Regio und der PR
nur in der 2. Wagenklasse und bei Vorhandensein einer 1. Wagenklasse auch in
dieser.
9.3.5
Umtausch und Erstattung
9.3.5.1
Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
9.3.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
9.3.6
Sicherung gegen Missbrauch
Bei der Fahrausweiskontrolle ist in den Zügen ein Zangenabdruck aufzubringen.
9.3.7
Sonstige Bestimmungen
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
149
9.4
Insel & Me(e)hr-Ticket
Gültig ab 01. Januar 2016
9.4.1
Grundsatz
Das Angebot Insel & Me(e)hr gibt es in den folgenden Tarifausprägungen: Insel
& Me(e)hr-Tageskarte, Insel & Me(e)hr-Monatskarte und Insel & Me(e)hrMonatskarte ermäßigt.
9.4.2
Aktionszeitraum
Das Aktionsangebot gilt vom 01. Januar 2016 bis auf Widerruf.
9.4.3
Fahrkarten
9.4.3.1
Das Angebot Insel & Me(e)hr gibt es in den folgenden Tarifausprägungen: Insel
& Me(e)hr-Tageskarte, Insel & Me(e)hr-Monatskarte und Insel & Me(e)hrMonatskarte ermäßigt:
9.4.3.2
Für die Insel & Me(e)hr-Tageskarte gilt:
9.4.3.3
Eine Insel & Me(e)hr-Tageskarte kann genutzt werden von:
9.4.3.4
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
9.4.3.5
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis
einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren
Person.
9.4.3.6
Familienkinder nach Nr. 9.4.3.5 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
9.4.3.7
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
9.4.3.8
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 9.4.3.5 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
9.4.3.9
Eine Insel & Me(e)hr-Tageskarte gilt für den aufgedruckten bzw. eingetragenen
Kalendertag bis 24:00 Uhr für beliebig viele Fahrten innerhalb des
Geltungsbereiches. Der Gültigkeitstag wird durch die Ausgabetechnik bzw. das
Verkaufspersonal eingetragen.
9.4.3.10
Für die Insel & Me(e)hr-Monatskarte und Insel & Me(e)hr-Monatskarte ermäßigt
gelten:
9.4.3.11
Die Monatskarten sind persönliche Zeitkarten.
150
9.4.3.12
Die Monatskarten werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Sie gelten
bis 24:00 Uhr des Tages des Folgemonats, der in der Zahl dem ersten
Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet
die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar für beliebig
viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches.
9.4.3.13
Die Insel & Me(e)hr-Monatskarte wird ausgegeben an: schulpflichtige Kinder bis
einschließlich 14 sowie Personen ab 15 Jahren:
a) Schüler und Direktstudenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder
staatlich anerkannter privater
- allgemeinbildender Schulen,
- berufsbildender Schulen,
- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
- Hochschulen, Akademien
mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und
Landvolkshochschulen;
b)
Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die
nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des
Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der
Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und
sonstigen Bildungseinrichtungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
c)
Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung
der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder
Realschulabschlusses besuchen;
d)
Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des
Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im
Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die
in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im
Sinne des § 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 der
Handwerksordnung, ausgebildet werden;
e)
Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang
besuchen;
f)
Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder
Volontariats vor, während und im Anschluss an eine staatlich geregelte
Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für
Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
g)
Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie
Praktikanten und Personen, die durch den Besuch eines
Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als
Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes erst erwerben
müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten;
151
h)
Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligem
ökologischem Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.
9.4.3.14
Die Berechtigung zur Nutzung der ermäßigten Monatskarten ist durch eine
Berechtigungskarte der DB Regio oder UBB nachzuweisen. Auf der
Berechtigungskarte ist das Ausbildungsjahr bzw. das Studiensemester durch die
jeweilige Ausbildungseinrichtung mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen und
mit dem Prüfvermerk einer Verkaufsstelle zu versehen.
9.4.3.15
Die Insel & Me(e)hr-Angebote werden über
> die Automaten der DB Regio,
> über die Kundenbetreuer in den Zügen und
> den Verkaufsstellen der beiden Verkehrsunternehmen verkauft.
9.4.3.16
Die Angebote können bis zu 3 Monate vor ihrem ersten Geltungstag erworben
werden.
9.4.3.17
Die Insel & Me(e)hr-Angebote berechtigen zur Fahrt in Zügen der Produktklasse
C (RE) der DB Regio AG, Region Nordost und Usedomer Bäderbahn:
 zwischen Świnoujście Centrum/Peenemünde - Züssow - Barth und
 zwischen Stralsund Hbf – Altefähr
Die Insel & Me(e)hr-Tageskarte berechtigt auf der Insel Usedom
einschließlich Stadtgebiet Wolgast zur Fahrt in den Linienbussen der
Usedomer Bäderbahn.
9.4.3.18
Ein Insel & Me(e)hr-Angebot ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen
Feldern der Fahrkarte Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers bei der
Insel & Me(e)hr-Tageskarte derjenige mit der längsten Reisestrecke eingetragen
sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in
Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem
vorgenommen wurde.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis bzw. bei der Insel & Me(e)hr-Monatskarte
ermäßigt durch die Berechtigungskarte nachzuweisen.
9.4.4
Preise Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
9.4.4.1
Das Beförderungsentgelt für die 2. Klasse beträgt für die
Insel & Me(e)hr-Tageskarte :
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
21 €
25 €
29 €
33 €
37 €
Insel & Me(e)hr-Monatskarte:
150 €
152
Insel & Me(e)hr-Monatskarte ermäßigt:
100 €.
Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen.
9.4.4.2
Für die Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen gelten die Bedingungen des Tfv
632
(Fahrradmitnahme
entsprechend
dem
Gemeinschaftstarif
der
Tarifgemeinschaft Vorpommern) und in den Linienbussen der Usedomer
Bäderbahn gemäß der Bedingungen der Kooperationsgemeinschaft
Vorpommern.
9.4.5
Erstattung und Umtausch
9.4.5.1
Erstattung und Umtausch von Insel & Me(e)hr-Angeboten ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
9.4.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt,
erfolgt
eine
Erstattung
entsprechend
Nr.
9.1.3
der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
9.4.6
Sicherung gegen Missbrauch
9.4.6.1
Die Übertragbarkeit eines Insel & Me(e)hr-Angebotes endet mit Eintragung des
Inhaber-Namens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt.
9.4.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird die Fahrkarte ungültig. Bei einer Insel & Me(e)hr-Tageskarte
wird diese darüber hinaus bei einer nachträglichen Änderung der Personenzahl
ungültig.
9.4.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen bei der Insel & Me(e)hr-Tageskarte ausgeschlossen.
Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4
oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB
Personenverkehr Nr. 3.9.
9.4.7
Sonstige Bestimmungen
9.4.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
9.4.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
9.4.8
Ein Insel & Me(e)hr-Ticket berechtigt zur Fahrt in
in Zügen der Produktklasse C (RE) der DB Regio AG, Region Nordost und
Usedomer Bäderbahn:
153
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Świnoujście Centrum/Peenemünde DB Regio , Region Nordost Züssow - Barth
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Stralsund Hbf – Altefähr
Świnoujście Centrum/Peenemünde UBB (Usedomer Bäderbahn) Züssow - Barth
Stralsund Hbf – Altefähr
UBB (Usedomer Bäderbahn)
Insel Usedom einschl. Stadtverkehr
Wogast
154
Nahverkehrszüge
Bus
Linienbusse
9.5
Mecklenburg-Vorpommern Ticket
9.5.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
9.5.2
Aktionszeitraum
Mecklenburg-Vorpommern-Tickets sowie Übergang von der 2. in die 1.Klasse
werden unbefristet angeboten.
9.5.3
Fahrkarten
Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket kann genutzt werden von:
9.5.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
9.5.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren
Person
9.5.3.3
Familienkinder nach Nr. 9.5.3.1 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
9.5.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
9.5.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr.9.5.3.1 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
9.5.3.6
Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem –
bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
9.5.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten MecklenburgVorpommern-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten
sein.
9.5.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Mecklenburg-Vorpommern-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab
Ausgabedatum angetreten sein.
9.5.3.9
Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der
Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB
Konzerns in Mecklenburg-Vorpommern.
9.5.3.10
Für Fahrten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und für Fahrten, die
ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Mecklenburg155
Vorpommern-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit
dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde.
Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften
der DB oder anderer Gesellschaften.
9.5.3.11
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Mecklenburg-Vorpommern-Tickets
angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem
letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Mecklenburg-Vorpommern-Tickets hinein
entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind
Brandenburg-Berlin-Ticket
Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht
Schleswig-Holstein-Ticket
9.5.3.12
Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte
angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
-
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00
Uhr des Folgetages
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Mecklenburg-Vorpommern
gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen
Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Mecklenburg-Vorpommern-Ticket vor Beginn des
Folgetages erworben werden.
9.5.3.13
Für die Geltungsbereiche außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern gilt die
Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in MecklenburgVorpommern und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist.
Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr.
9.5.3.14
In einigen ausgewählten, im Geltungsbereich unter Nr. 2 aufgeführten Zügen
können abweichende zeitliche Regelungen gelten.
9.5.3.15
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Mecklenburg-VorpommernTickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Mecklenburg-VorpommernTickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
9.5.3.16
Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür
vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname aller
reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese
Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem
Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht
bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
156
Familienkinder nach Nr. 9.5.3.1 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 9.5.3.2 sind
vorzunehmen
-
-
-
bei Mecklenburg-Vorpommern-Tickets aus Fahrkartenautomaten

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der
Vorderseite der Fahrkarte,
bei Mecklenburg-Vorpommern-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck

für die erste reisende Person durch den Buchenden im
Vertriebssystem und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
bei Mecklenburg-Vorpommern-Tickets, die personenbedient im
Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden,

für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
bei Mecklenburg-Vorpommern-Tickets, die im Zug erworben wurden

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der
Vorderseite der Fahrkarte,
bei Mecklenburg-Vorpommern-Tickets, die von kooperierenden
Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden

für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
9.5.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
9.5.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
MecklenburgVorpommernTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
23 €
27 €
31 €
35 €
39 €
25 €
29 €
33 €
37 €
41 €
25,30 €
29,70 €
34,10 €
38,50 €
42,90 €
157
Mecklenburg-VorpommernTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
Mecklenburg-VorpommernTicket
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
Entgelt für Fahrten in der 1.Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
33 €
47 €
51 €
55 €
59 €
35 €
49 €
53 €
57 €
61 €
36,30 €
51,70 €
56,10 €
60,50 €
64,90 €
Entgelt für Übergang 2.Klasse  1.Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
10 €
20 €
20 €
20 €
20 €
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von
Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum
Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Verkehrsvertragliche
Festlegungen können abweichende Regelungen vorsehen.
9.5.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Mecklenburg-Vorpommern-Tickets
unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher
Freifahrtschein“ gekennzeichnet.
9.5.4.3
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio).
9.5.4.4
Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften stattfinden, gelten die
Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
9.5.5
Erstattung und Umtausch
9.5.5.1
Erstattung und Umtausch von Mecklenburg-Vorpommern-Tickets sowie des
Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
9.5.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
158
9.5.6
Sicherung gegen Missbrauch
9.5.6.1
Die Übertragbarkeit eines Mecklenburg-Vorpommern-Tickets endet, sobald die
Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind,
spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach
erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich
zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
9.5.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der
Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Mecklenburg-VorpommernTicket ungültig.
9.5.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene
Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte.
9.5.7
Sonstige Bestimmungen
9.5.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
9.5.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
9.5.8
Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket berechtigt zur Fahrt in
9.5.8.1
Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
DB Regio
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(RE, RB und SBahn)
UBB (Usedomer Bäderbahn)
alle
Nahverkehrszüge
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
9.5.8.2
Verkehrsmittel
Strecken
Verkehrsmittel
ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
PRE (Pressnitztalbahn)
Bergen auf Rügen –
Nahverkehrszüge
Putbus – Lauterbach Mole
Brandenburg
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Grabow(Meckl) –
Karstädt – Bad
Wilsnack
ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn)
159
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
9.5.8.3
Hamburg
Unternehmen des DB-Konzerns
S-Bahn Hamburg
9.5.8.5
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
Verkehrsmittel
HVV (Hamburger Verkehrsverbund)
Großbereich
Hamburg (Tarifringe
A + B)
alle
Schleswig-Holstein
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
Herrnburg – Lübeck
St. Jürgen) – Lübeck
Travemünde Strand
Schwanheide–
Büchen – Reinbek –
Hamburg-Bergedorf
Züge der
Produktklasse C
(RE, RB)
Polen
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
Grambow – Szczecin
Gumience–Szczecin
Glowny
Züge der
Produktklasse C
(RE, RB)
UBB (Usedomer Bäderbahn)
Ahlbeck Grenze –
Świnoujście Centrum
UBB
Andere Unternehmen
Strecken
ZDiTM (Stadtverkehr Szczecin)
9.5.8.6
Verkehrsmittel
Züge der
Hamburg-Bergedorf Produktklasse C
– Hamburg Hbf
(IRE, RE, RB und SBahn)
Großbereich
Hamburg (Tarifringe alle
A + B)
DB Regio
9.5.8.4
Strecken
Verkehrsmittel
Stadtverkehr Szczecin
Bus, Straßenbahn
Gesonderte zeitliche Regelungen
In folgenden Zügen gilt das Mecklenburg-Vorpommern-Ticket bereits ab
0 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3 Uhr des Folgetages:
Zugnummer
Strecken
RE 5350
ab Szczecin Glowny
RE 5352
ab Szczecin Glowny
RE 5351
ab Pasewalk
RE 5353
ab Pasewalk
160
9.6 Ostsee-Ticket
9.6.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die Beförderungsbedingungen für
Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB
Anstoßverkehr) und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von
Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts
anderes ergibt.
9.6.2
Aktionszeitraum
Das Angebot gilt vom 03. Juni 2012 an b. a. W.
9.6.3
Gültigkeitsbereiche
Das Ostsee-Ticket wird als Rückfahrkarte für die Benutzung von Zügen der
Produktklasse C von einem nachstehend genannten Abgangsbahnhof nach
einem nachstehend genannten Zielbahnhof ausgegeben. In den Zügen anderer
Unternehmen, die nicht zum Deutsche Bahn-Konzern gehören, gilt das OstseeTicket nur, wenn es von dem betreffenden Unternehmen anerkannt bzw. zu deren
(Ergänzungs-)Konditionen angeboten wird.
Das Ostsee-Ticket berechtigt bis 09.April 2015, 3:00 Uhr in Verbindungen
zwischen den nachstehend genannten Abgangs- und Zielbahnhöfen auch zur
Nutzung von Zügen der Produktklasse ICE und IC/EC.
Abgangsbahnhöfe
Angermünde, Berlin, Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Karlshorst, BerlinLichtenberg, Berlin-Lichterfelde Ost, Berlin Schönefeld Flughafen, BerlinSpandau, Berlin Wannsee, Bernau (b Bln), Eberswalde, Falkensee, Fürstenberg
(Havel), Gransee, Hennigsdorf (Berlin), Nauen, Neustadt (Dosse), Oranienburg,
Potsdam, Potsdam Medienstadt Babelsberg, Potsdam-Rehbrücke, Prenzlau,
Wittenberge.
Zielbahnhöfe
Bad Doberan, Barth, Bergen auf Rügen, Greifswald, Lauterbach Mole,
Lauterbach (Rügen), Ostseebad Binz, Ostseeheilbad Graal-Müritz, Putbus,
Ribnitz-Damgarten West, Rostock, Sassnitz, Stralsund, Wismar, Züssow sowie
alle Bahnhöfe der Usedomer Bäderbahn GmbH zwischen Züssow und
Peenemünde/Swinoujscie.
9.6.3.1
Der Erwerb des Ostsee-Tickets im Zug ist ausgeschlossen.
9.6.3.2
Das Ostsee-Ticket gilt zur Hinfahrt am 1. Geltungstag und am Folgetag sowie zur
Rückfahrt innerhalb von 9 Tagen ab dem erstem Geltungstag an zwei Tagen und
zwar am Tag des Reiseantritts und am Folgetag.
9.6.3.3
Das Ostsee-Ticket wird für die 2. und 1. Wagenklasse ausgegeben. Zum
Festpreis von 12 € pro Person und Fahrtrichtung kann ein Übergang in die 1.
Wagenklasse im personalbedienten Verkauf und im Zug erworben werden.
161
9.6.4
Fahrpreise
Die Festpreise betragen
9.6.4.1
in der 2. Wagenklasse für die erste Person 43 €, für Mitfahrer bzw. alleinreisende
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren 33 €.
9.6.4.2
in der 1. Wagenklasse für die erste Person 63 €, für Mitfahrer bzw. alleinreisende
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren 53 €.
9.6.4.3
Beim Erwerb im personalbedienten Verkauf erhöht sich der Gesamtpreis um 4 €.
9.6.4.4
Für die Mitnahme von Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren gelten die
Nummern 3.7.2 und 3.7.3 der BB Personenverkehr.
9.6.5
Umtausch und Erstattung
Der Umtausch und die Erstattung des Ostsee-Tickets bzw. des Übergangs in die
1. Wagenklasse sind gegen Zahlung eines Entgelts in Höhe von je 15 € nur bis
zu dem Tag möglich, der dem ersten Geltungstag vorausgeht.
9.6.6
Geltungsbereich
Das Ostsee-Ticket wird als Rückfahrkarte für die Benutzung von Zügen der
Produktklasse C von einem nachstehend genannten Abgangsbahnhof nach
einem nachstehend genannten Zielbahnhof ausgegeben. In den Zügen anderer
Unternehmen, die nicht zum Deutsche Bahn-Konzern gehören, gilt das OstseeTicket nur, wenn es von dem betreffenden Unternehmen anerkannt bzw. zu
deren (Ergänzungs-)Konditionen angeboten wird.
Das Ostsee-Ticket berechtigt bis 09.April 2015, 3:00 Uhr in Verbindungen
zwischen den nachstehend genannten Abgangs- und Zielbahnhöfen auch zur
Nutzung von Zügen der Produktklasse ICE und IC/EC.
Abgangsbahnhöfe
Angermünde, Berlin, Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Karlshorst, BerlinLichtenberg, Berlin-Lichterfelde Ost, Berlin Schönefeld Flughafen, BerlinSpandau, Berlin Wannsee, Bernau (b Bln), Eberswalde, Falkensee, Fürstenberg
(Havel), Gransee, Hennigsdorf (Berlin), Nauen, Neustadt (Dosse), Oranienburg,
Potsdam, Potsdam Medienstadt Babelsberg, Potsdam-Rehbrücke, Prenzlau,
Wittenberge.
Zielbahnhöfe
Bad Doberan, Barth, Bergen auf Rügen, Greifswald, Lauterbach Mole,
Lauterbach (Rügen), Ostseebad Binz, Ostseeheilbad Graal-Müritz, Putbus,
Ribnitz-Damgarten West, Rostock, Sassnitz, Stralsund, Wismar, Züssow sowie
alle Bahnhöfe der Usedomer Bäderbahn GmbH zwischen Züssow und
Peenemünde/Swinoujscie.
162
9.7
Pomerania-Ticket
9.7.1
Grundsatz
Das Pomerania-Ticket wird als tarifliches Sonderangebot zu folgenden
Konditionen eingeführt.
9.7.2
Allgemeines
Es werden besondere Fahrkarten als Pomerania-Ticket zum Festpreis als Hinund Rückfahrkarten für einen Tag ausgegeben.
9.7.3
Berechtigte, Teilnehmerzahl
9.7.3.1
Das Sonderangebot kann von jedermann in Anspruch genommen werden. Es gilt
für eine Einzelperson. Ermäßigungen werden nicht gewährt.
9.7.3.2
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert.
9.7.4
Geltungsbereiche
9.7.4.1
Das Pomerania-Ticket gilt im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Unternehmen des DBKonzerns
DB Regio
Andere
Eisenbahnverkehrsun
ternehmen
außerhalb von
Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaft
en
VVG (Verkehrsgesellschaft
Vorpommern-Greifswald
mbH)
Strecken
Verkehrsmittel
Linie 175 der DB, Abschnitt Pasewalk –
Szczecin Glowny
Nahverkehrszüge
Strecken
Verkehrsmittel
Linie 705 der VVG auf dem Abschnitt
Pasewalk – Szczecin Glowny
Nahverkehrszüge
Linie 706 auf dem Abschnitt Ueckermünde
- Szczecin.
9.7.4.2
bei der DB und der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH auf den
Linien 175 der DB und 705 der VVG auf dem Abschnitt Pasewalk – Szczecin
Glowny und
9.7.4.3
bei der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH auf der Linie 706 auf
dem Abschnitt Ueckermünde - Szczecin.
9.7.5
Geltungszeitraum
Das tarifliche Sonderangebot gilt vom 1. Januar 2013 bis auf Widerruf.
163
9.7.6
Geltungsdauer
Das Pomerania-Ticket gilt an dem auf ihm angegebenen Geltungstag für eine
Hin- und eine Rückfahrt auf den in Nummer 3 genannten Linien. Die
Geltungsdauer endet um 24:00 Uhr des Tages der auf dem Ticket angegeben ist.
9.7.7
Fahrkarten, Preis, Verkauf
Das Pomerania-Ticket wird zum Festpreis von 14,00 EUR ausgegeben.
Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Das Ticket wird ausgegeben:
- aus DB Automaten im Geltungsbereich des Tickets
- in mit Kundenbetreuern besetzten Zügen der DB AG durch die
Kundenbetreuer
- in mit DB Automaten ausgestatteten Zügen durch die DB Automaten
- in der DB Agentur in Pasewalk
- in den Bussen der VVG
9.7.7.1
Das Ticket gilt in den Zügen der DB Regio nur in der 2. Wagenklasse. Ein
Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht zugelassen.
9.7.8
Platzreservierung
Platzreservierungen für Inhaber von Pomerania-Tickets sind nicht möglich.
9.7.9
Umtausch und Erstattung
9.7.9.1
Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
9.7.9.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
9.7.9.3
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
9.7.10
Mitnahme von Fahrrädern und Hunden
Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten die Regelungen der
Unternehmenstarife der beteiligten Verkehrsunternehmen, bei der DB die
Beförderungsbedingungen Personenverkehr.
9.7.11
Sicherung gegen Missbrauch
9.7.11.1
Bei der Fahrausweiskontrolle ist in den Zügen bzw. Bussen ein Zangenabdruck,
aufzubringen. Diese Kennzeichnung erfolgt auf der Hin – und Rückfahrt
gesondert.
9.7.11.2
Der Weiterverkauf und die Weitergabe von benutzten Pomerania-Tickets sind
nicht gestattet.
9.7.12
Sonstige Bestimmungen
164
Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. Der
Beförderungsvertrag kommt mit demjenigen Verkehrsunternehmen zustande,
dessen Verkehrsmittel genutzt werden. Im Übrigen gelten die
Beförderungsbedingungen der vom Kunden genutzten Verkehrsunternehmen.
165
9.8
Regio-Spezial Polen
9.8.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die
Eisenbahnbeförderung von Personen(GCC-CIV/PRR) und die Besonderen
internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit
Fahrkarten ohne integrierte Reservierung (SCIC-NRT), soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
9.8.2
Aktionszeitraum
Das Angebot gilt unbefristet.
9.8.3
Fahrkarten
9.8.3.1 Das Angebot kann genutzt werden von einer Person
9.8.3.2 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre zahlen die Hälfte des
Fahrpreises für Erwachsene.
9.8.3.3
Das Angebot berechtigt zur Fahrt in D-Zügen und in Zügen der Produktklasse C
(RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie bei der
PKP P.R. in allen Personen- und Schnellzügen außer EC-, IC- und EX-Zügen.
Eine Aufzahlung für die Benutzung anderer Züge ist nicht zulässig.
Autoreisezüge und Sonderzüge sind ausgeschlossen.
9.8.3.4
Durchgehende Fahrkarten zum Angebotspreis für Hin- und Rückfahrt werden ab
den DB-Bahnhöfen ausgegeben, für die die DB-Tarifentfernung bis zur
polnischen Grenze maximal 120 km beträgt (grenznaher Bereich).
9.8.3.5
Die Erstellung der Fahrkarten in umgekehrter Richtung ist nicht zugelassen.
9.8.3.6
Das Angebot ist nicht im Zug erhältlich.
9.8.3.7
Zugelassene Reisemöglichkeiten auf dem Gebiet der PKP:
Serie/
Relation
Zielbahnhof
Reiseweg
ab Grambow (Gr)
897
Miedzyzdroje
6005
Stargard Szczecinski
3921
Szczecin Gl.
3920
Swinoujscie
166
Szczecin Dabie
Szczecin
Szczecin Dabie
Km
115
54
14
130
Serie/
Relation
ab Tantow (Gr)
6140
6141
51176
29451
5518
2161
29453
6180
Zielbahnhof
Reiseweg
Km
Goleniow
Lobez
Miedzyzdroje
Stargard Szczecinski
Szczecin Gl./Gumience
Szczecin Dabie
Swinoujscie
Wysoka Kamienska
Szczecin Gl.
Szczecin Gl.
Szczecin Gl.
Szczecin Gl.
54
113
117
56
16
31
132
85
ab Frankfurt (Oder) (Gr)
236
Czerwiensk
3860
Gorzow Wlkp.
6774
Kostrzyn
7479
Kunowice
6776
Nowa Sol
6111
Nowy Tomysl
10886
Rzepin
646
Swiebodzin
815
Toporow
670
Zbaszynek
6112
Zbaszyn
14939
Zielona Gora
ab Forst (Gr)
24755
27079
27646
27758
28277
19500
28390
Szczecin Dabie
Szczecin Gl.
Rzepin - Kostrzyn
Rzepin
Rzepin
Zbaszynek
Rzepin
Rzepin
Zbaszynek
Rzepin
Glogow
Legnica
Tuplice
Zagan
Zary
Zasieki
Zielona Gora
75
93
50
6
111
116
18
71
51
93
99
88
109
123
15
48
35
2
90
9.8.3.8
Das Angebot berchtigt zur einmaligen Hin- und Rückfahrt. Die Rückfahrt muss
dabei innerhalb von 4 Tagen nach der Hinfahrt angetreten werden.
9.8.3.9
Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen.
9.8.4
Beförderungsentgelte für Personen
9.8.4.1
Für die unter 9.8.3.7 aufgeführten Verbindungen wird auf den polnischen
Strecken eine Ermäßigung von 50% auf den gewöhnlichen Fahrpreis gemäß den
„Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn
AG“, Teil „Sonderbestimmungen für die Verbindungen zwischen bestimmten
Ländern“ – Teil Polen gewährt. Inhaber der BahnCard 25/50 erhalten auf den
DB-Strecken daneben die BahnCard-Ermäßigung. Das Angebot gilt nicht in
Verbindung mit weiteren Fahrpreisermäßigungen.
167
9.8.4.2
Das Angebot wird nur für die 2. Wagenklasse und nur für die Hin- und Rückfahrt
ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
9.8.5
9.8.6
Erstattung und Umtausch
Sicherung gegen Missbrauch
9.8.6.1
Der Weiterverkauf von ganz oder teilweise benutzten Fahrkarten des Angebots
Regio-Spezial Polen ist nicht gestattet.
9.8.7
Fahrgastrechte
Aufgrund eines Beschlusses der polnischen Regierung vom [] nach Artikel 2 (5)
der Fahrgastrechte-Verordnung (EG) 1371/2007 vom 3.12.2007 (im folgenden:
PRR) finden deren Vorschriften mit Ausnahme der in Artikel 2 (4) PRR genannten
keine Anwendung auf Züge des polnischen Binnenverkehrs. Das bedeutet, dass
die Haftung nach der PRR für Verspätungen oder Ausfälle dieser Züge
ausgeschlossen ist. Die Haftung nach der PRR für Verspätungen oder Ausfälle
innerdeutscher oder grenzüberschreitender Züge bleibt hiervon unberührt.
168
9.9
Sachsen-Ticket
9.9.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
9.9.2
Aktionszeitraum
Sachsen-Tickets werden unbefristet angeboten.
9.9.3
Fahrkarten
9.9.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
9.9.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren
Person.
9.9.3.3
Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
9.9.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
9.9.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 9.9.3.2 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
9.9.3.6
Ein Sachsen-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor
seinem ersten Geltungstag erworben werden.
9.9.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Sachsen-Ticket muss
innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
9.9.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Sachsen-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum
angetreten sein.
9.9.3.9
Ein Sachsen-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE,
RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ausgenommen davon ist die Strecke
Obstfelderschmiede – Cursdorf der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn
(KBS 563).
169
9.9.3.10
Für Fahrten außerhalb Sachsens/ Sachsen-Anhalts/Thüringens und für Fahrten,
die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Sachsen-Ticket
nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden
Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches
gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB
oder anderer Gesellschaften.
9.9.3.11
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Sachsen-Tickets angetreten bzw.
beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Sachsen-Tickets hinein entfällt das Lösen von
Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof
im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind
Bayern-Ticket
Bayern-Ticket Nacht
Bayern-Böhmen-Ticket
Brandenburg-Berlin-Ticket
Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht
Hessenticket
Niedersachsen-Ticket
9.9.3.12
Ein Sachsen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für
beliebig viele Fahrten, und zwar
-
-
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Sachsen-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben
werden.
9.9.3.13
Für die Geltungsbereiche außerhalb Sachsens gilt die Feiertagsregelung nur,
wenn der angegebene Geltungstag in Sachsen und dem betreffenden
Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab
9.00 Uhr.
9.9.3.14
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Sachsen-Tickets sind Fahrkarten
erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der
Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Sachsen-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
170
Ein Sachsen-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des
Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen
eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem
Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg –
unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 9.9.3.1 sind
vorzunehmen
-
-
-
-
-
bei Sachsen-Tickets aus Fahrkartenautomaten
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Sachsen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck
 für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem
und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
bei Sachsen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur
erworben wurden,
 für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
bei Sachsen-Tickets, die im Zug erworben wurden
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Sachsen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen
ausgegeben wurden
 für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
9.9.4
9.9.4.1
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
SachsenTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
23 €
28 €
33 €
38 €
43 €
25 €
30 €
35 €
40€
45 €
25,30 €
30,80 €
36,30 €
41,80 €
47,30 €
171
Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter
betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
9.9.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Sachsen-Tickets unentgeltlich ausgegeben
werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“
gekennzeichnet.
9.9.4.3
Sachsen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang
in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
9.9.4.4
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio).
9.9.4.5
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen.
Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines
Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten
die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
Zwischen zwei angrenzenden Verbünden ist die verbundübergreifende
Fahrradmitnahme kostenfrei, wenn die Verbünde das Sachsen-Ticket
anerkennen und die Fahrradmitnahme gemäß den Verbundtarifen kostenfrei ist.
Gleiches gilt zwischen einem Verkehrsverbund mit kostenloser Fahrradmitnahme
gemäß Verbundtarifbestimmungen und Gebieten mit teilweiser kostenloser
Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
9.9.5
Erstattung und Umtausch
9.9.5.1
Erstattung und Umtausch von Sachsen-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9.9.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
9.9.6
Sicherung gegen Missbrauch
9.9.6.1
Die Übertragbarkeit eines Sachsen-Tickets endet, sobald die Personendaten
(Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch
bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem
Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene
Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
9.9.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Sachsen-Ticket ungültig.
172
9.9.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der
Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 9.9.3.2 oder unzulässige Erweiterung
der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9.
9.9.7
Sonstige Bestimmungen
9.9.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
9.9.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
9.9.8
Ein Sachsen-Ticket/Sachsen-Anhalt-Ticket/Thüringen-Ticket berechtigt zur
Fahrt in:
9.9.8.1
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
Burgenlandbahn
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs-/
Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
OBS (Oberweißbacher Berg- und
Schwarzatalbahn)
Talstrecke Rottenbach Katzhütte
Nahverkehrszüge
EGB (Erzgebirgsbahn)
alle
Nahverkehrszüge
DB Regio
Elbe-Saale-Bahn
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Strecken
Verkehrsmittel
Cantus Verkehrsgesellschaft
alle
alle
EB (Erfurter Bahn)
Alle, außer auf Strecke
Ilmenau – Bf Rennsteig
alle
HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt)
alle
alle
MRB (Mitteldeutsche Regiobahn)
alle
alle
SBS (Städtebahn Sachsen)
alle
alle
STB (Süd Thüringen Bahn)
alle
alle
VBG (Vogtlandbahn)
alle
alle
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
173
Verkehrsmittel
marego. (Magdeburger
Regionalverkehrsverbund)
alle
alle
MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund)
alle
alle
VMS (Verkehrsverbund Mittelsachsen)
alle
alle
VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen)
alle
alle
VVO (Verkehrsverbund Oberelbe)
alle
Nahverkehrszüge
VVV (Verkehrsverbund Vogtland)
alle
alle
ZVON (Verkehrsverbund OberlausitzNiederschlesien)
alle
alle
Andere Unternehmen
Landesnetz Sachsen-Anhalt
Strecken
Verkehrsmittel
gemäß Veröffentlichung
(http://www.starkernahverkehr.de/de_DE/m
eintakt/informationen.html)
Bus gemäß
Veröffentlichung
(http://www.starkernahverkehr.de/de_D
E/meintakt/informationen.ht
ml)
Sachsen-Tickets/ Sachsen-Tickets Single gelten nicht
 auf der Flach- und Bergstrecke der Oberweißbacher Berg und
Schwarzatalbahn (OBS)
 auf den Strecken der Sächsischen Schmalspurbahnen
9.9.8.2
Brandenburg
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
174
Strecken
Verkehrsmittel
Schönhausen(Elbe) –
Großwudicke –
Rathenow
Geestgottberg –
Wittenberge
Lampertswalde –
Ortrand – Ruhland Hosena
Zabeltitz – Frauenhain –
Prösen Ost –
Elsterwerda-Biehla
Holzdorf – Herzberg
(Elster) – Falkenberg
(Elster)
Gröditz (Riesa) –
Prösen West –
Elsterwerda-Biehla
Beilrode – Rehfeld
(Falkenberg) –
Falkenberg (Elster) –
Elsterwerda-Biehla
Annaburg –
Fermerswalde –
Falkenberg (Elster) –
Elsterwerda-Biehla
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Elsterwerda-Biehla –
Ruhland – Lauta (NI)
Elsterwerda –
zusätzlich vom 7. Juni bis 2. November
2014 anlässlich der Ersten Brandenburgischen Doberlug-Kirchhain
Landesausstellung „Preußen und Sachsen.
Falkenberg (Elster) –
Szenen einer Nachbarschaft“
Doberlug-Kirchhain
Rathenow Zusätzlich vom 18. April bis 10. November
Brandenburg
2015 anlässlich der Bundesgartenschau in der
Havelregion
Genthin - Brandenburg
9.9.8.3
Hessen
Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken
Hörschel –
Herleshausen –
Gerstungen
Cantus Verkehrsgesellschaft
9.9.8.4
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Tschechische Republik
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Zittau – Großschönau –
Varnsdorf Seifhennersdorf
VBG / trilex (Vogtlandbahn)
175
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
9.10
Sachsen-Anhalt-Ticket
9.10.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
9.10.2
Aktionszeitraum
Sachsen-Anhalt-Tickets werden unbefristet angeboten.
9.10.3
Fahrkarten
9.10.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
9.10.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren
Person.
9.10.3.3
Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
9.10.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
9.10.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 9.9.3.2 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
9.10.3.6
Ein Sachsen-Anhalt-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3
Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
9.10.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Sachsen-Anhalt-Ticket
muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
9.10.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Sachsen-Anhalt-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein.
9.10.3.9
Ein Sachsen-Anhalt-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C
(IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ausgenommen davon ist die Strecke
Obstfelderschmiede – Cursdorf der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn
(KBS 563).
176
9.10.3.10 Für Fahrten außerhalb Sachsens/Sachsen-Anhalts/Thüringens und für Fahrten,
die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Sachsen-AnhaltTicket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem
betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches
gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB
oder anderer Gesellschaften.
9.10.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Sachsen-Anhalt-Tickets angetreten bzw.
beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Sachsen-Anhalt-Tickets hinein entfällt das
Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind
Bayern-Ticket
Bayern-Ticket Nacht
Bayern-Böhmen-Ticket
Brandenburg-Berlin-Ticket
Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht
Hessenticket
Niedersachsen-Ticket
9.10.3.12 Ein Sachsen-Anhalt-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
-
-
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Sachsen-Anhalt-Ticket vor Beginn des Folgetages
erworben werden.
9.10.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb Sachsen-Anhalts gilt die Feiertagsregelung
nur, wenn der angegebene Geltungstag in Sachsen-Anhalt und dem
betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die
Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr.
9.10.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Sachsen-Anhalt-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Sachsen-Anhalt-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
177
Ein Sachsen-Anhalt-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen
Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden
Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor
ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg –
unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 9.9.3.1 sind
vorzunehmen
-
-
-
-
-
bei Sachsen-Anhalt-Tickets aus Fahrkartenautomaten
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Sachsen-Anhalt-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck
 für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem
und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
bei Sachsen-Anhalt-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer
Agentur erworben wurden,
 für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
bei Sachsen-Anhalt-Tickets, die im Zug erworben wurden
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Sachsen-Anhalt-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen
ausgegeben wurden
 für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
9.10.4
9.10.4.1
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Sachsen-AnhaltTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
23 €
28 €
33 €
38 €
43 €
25 €
30 €
35 €
40€
45 €
25,30 €
30,80 €
36,30 €
41,80 €
47,30 €
178
Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter
betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
9.10.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Sachsen-Anhalt-Tickets unentgeltlich
ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“
gekennzeichnet.
9.10.4.3
Sachsen-Anhalt-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein
Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
9.10.4.4
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio).
9.10.4.5
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen.
Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines
Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten
die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
Zwischen zwei angrenzenden Verbünden ist die verbundübergreifende
Fahrradmitnahme kostenfrei, wenn die Verbünde das Sachsen-Anhalt-Ticket
anerkennen und die Fahrradmitnahme gemäß den Verbundtarifen kostenfrei ist.
Gleiches gilt zwischen einem Verkehrsverbund mit kostenloser Fahrradmitnahme
gemäß Verbundtarifbestimmungen und Gebieten mit teilweiser kostenloser
Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
9.10.5
Erstattung und Umtausch
9.10.5.1
Erstattung und Umtausch von Sachsen-Anhalt-Tickets ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
9.10.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
9.10.6
Sicherung gegen Missbrauch
9.10.6.1
Die Übertragbarkeit eines Sachsen-Anhalt-Tickets endet, sobald die
Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind,
spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach
erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich
zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
9.10.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Sachsen-Anhalt-Ticket ungültig.
9.10.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der
179
Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 9.10.3.2 oder unzulässige Erweiterung
der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9.
9.10.7
Sonstige Bestimmungen
9.10.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
9.10.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
9.10.8
Ein Sachsen-Ticket/Sachsen-Anhalt-Ticket/Thüringen-Ticket berechtigt zur
Fahrt in:
9.10.8.1
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
Burgenlandbahn
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs-/
Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
OBS (Oberweißbacher Berg- und
Schwarzatalbahn)
Talstrecke Rottenbach Katzhütte
Nahverkehrszüge
EGB (Erzgebirgsbahn)
alle
Nahverkehrszüge
DB Regio
Elbe-Saale-Bahn
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Strecken
Verkehrsmittel
Cantus Verkehrsgesellschaft
alle
alle
EB (Erfurter Bahn)
Alle, außer auf Strecke
Ilmenau – Bf Rennsteig
alle
HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt)
alle
alle
MRB (Mitteldeutsche Regiobahn)
alle
alle
SBS (Städtebahn Sachsen)
alle
alle
STB (Süd Thüringen Bahn)
alle
alle
VBG (Vogtlandbahn)
alle
alle
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
marego. (Magdeburger
Regionalverkehrsverbund)
alle
180
Verkehrsmittel
alle
MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund)
alle
alle
VMS (Verkehrsverbund Mittelsachsen)
alle
alle
VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen)
alle
alle
VVO (Verkehrsverbund Oberelbe)
alle
Nahverkehrszüge
VVV (Verkehrsverbund Vogtland)
alle
alle
ZVON (Verkehrsverbund OberlausitzNiederschlesien)
alle
alle
Andere Unternehmen
Landesnetz Sachsen-Anhalt
Strecken
Verkehrsmittel
gemäß Veröffentlichung
(http://www.starkernahverkehr.de/de_DE/m
eintakt/informationen.html)
Bus gemäß
Veröffentlichung
(http://www.starkernahverkehr.de/de_D
E/meintakt/informationen.ht
ml)
Sachsen-Tickets/ Sachsen-Tickets Single gelten nicht
 auf der Flach- und Bergstrecke der Oberweißbacher Berg und
Schwarzatalbahn (OBS)
 auf den Strecken der Sächsischen Schmalspurbahnen
9.10.8.2
Brandenburg
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
181
Strecken
Verkehrsmittel
Schönhausen(Elbe) –
Großwudicke –
Rathenow
Geestgottberg –
Wittenberge
Lampertswalde –
Ortrand – Ruhland Hosena
Zabeltitz – Frauenhain –
Prösen Ost –
Elsterwerda-Biehla
Holzdorf – Herzberg
(Elster) – Falkenberg
(Elster)
Gröditz (Riesa) –
Prösen West –
Elsterwerda-Biehla
Beilrode – Rehfeld
(Falkenberg) –
Falkenberg (Elster) –
Elsterwerda-Biehla
Annaburg –
Fermerswalde –
Falkenberg (Elster) –
Elsterwerda-Biehla
Elsterwerda-Biehla –
Ruhland – Lauta (NI)
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
zusätzlich vom 7. Juni bis 2. November
2014 anlässlich der Ersten Brandenburgischen
Landesausstellung „Preußen und Sachsen.
Szenen einer Nachbarschaft“
Zusätzlich vom 18. April bis 10. November
2015 anlässlich der Bundesgartenschau in der
Havelregion
9.10.8.3
Elsterwerda –
Doberlug-Kirchhain
Falkenberg (Elster) –
Doberlug-Kirchhain
Rathenow Brandenburg
Genthin - Brandenburg
Hessen
Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken
Hörschel –
Herleshausen –
Gerstungen
Cantus Verkehrsgesellschaft
9.10.8.4
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Tschechische Republik
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Zittau – Großschönau –
Varnsdorf Seifhennersdorf
VBG / trilex (Vogtlandbahn)
182
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
9.11 Schleswig-Holstein-Ticket
Siehe Punkt 1.1, Seite 5
183
9.12 Schönes-Wochenende-Ticket
Siehe Punkt 3.2, S. 29
184
9.13
Thüringen-Ticket
9.13.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
9.13.2
Aktionszeitraum
Thüringen-Tickets werden unbefristet angeboten.
9.13.3
Fahrkarten
9.13.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
9.13.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren
Person.
9.13.3.3
Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
9.13.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
9.13.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 9.9.3.2 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
9.13.3.6
Ein Thüringen-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate
vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
9.13.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Thüringen-Ticket muss
innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
9.13.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Thüringen-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum
angetreten sein.
9.13.3.9
Ein Thüringen-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE,
RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ausgenommen davon ist die Strecke
Obstfelderschmiede – Cursdorf der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn
(KBS 563).
185
9.13.3.10 Für Fahrten außerhalb Sachsens/Sachsen-Anhalts/Thüringens und für Fahrten,
die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Thüringen-Ticket
nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden
Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches
gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB
oder anderer Gesellschaften.
9.13.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Thüringen-Tickets angetreten bzw.
beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Thüringen-Tickets hinein entfällt das Lösen von
Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof
im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind
Bayern-Ticket
Bayern-Ticket Nacht
Bayern-Böhmen-Ticket
Brandenburg-Berlin-Ticket
Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht
Hessenticket
Niedersachsen-Ticket
9.13.3.12 Ein Thüringen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für
beliebig viele Fahrten, und zwar
-
-
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Thüringen-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben
werden.
9.13.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb Thüringen-Tickets gilt die Feiertagsregelung
nur, wenn der angegebene Geltungstag in Thüringen und dem betreffenden
Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab
9.00 Uhr.
9.13.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Thüringen-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Thüringen-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
186
Ein Thüringen-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern
des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen
eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem
Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg –
unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 9.9.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 9.9.3.1 sind
vorzunehmen
-
-
-
-
-
bei Thüringen-Tickets aus Fahrkartenautomaten
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Thüringen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck
 für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem
und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
bei Thüringen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer
Agentur erworben wurden,
 für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und
 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
bei Thüringen-Tickets, die im Zug erworben wurden
 für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Thüringen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen
ausgegeben wurden
 für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
9.13.4
9.13.4.1
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
ThüringenTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
23 €
28 €
33 €
38 €
43 €
25 €
30 €
35 €
40€
45 €
25,30 €
30,80 €
36,30 €
41,80 €
47,30 €
187
Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter
betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
9.13.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Thüringen-Tickets unentgeltlich ausgegeben
werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“
gekennzeichnet.
9.13.4.3
Thüringen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein
Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
9.13.4.4
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio).
9.13.4.5
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen.
Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines
Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten
die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
Zwischen zwei angrenzenden Verbünden ist die verbundübergreifende
Fahrradmitnahme kostenfrei, wenn die Verbünde das Thüringen-Ticket
anerkennen und die Fahrradmitnahme gemäß den Verbundtarifen kostenfrei ist.
Gleiches gilt zwischen einem Verkehrsverbund mit kostenloser Fahrradmitnahme
gemäß Verbundtarifbestimmungen und Gebieten mit teilweiser kostenloser
Mitnahme von Fahrrädern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
9.13.5
Erstattung und Umtausch
9.13.5.1
Erstattung und Umtausch von Thüringen-Tickets ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
9.13.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
9.13.6
Sicherung gegen Missbrauch
9.13.6.1
Die Übertragbarkeit eines Thüringen-Tickets endet, sobald die Personendaten
(Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch
bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem
Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene
Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
9.13.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Thüringen-Ticket ungültig.
9.13.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der
188
Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 9.13.3.2 oder unzulässige Erweiterung
der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9.
9.13.7
Sonstige Bestimmungen
9.13.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
9.13.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
9.13.8
Ein Sachsen-Ticket/Sachsen-Anhalt-Ticket/Thüringen-Ticket berechtigt zur
Fahrt in:
9.13.8.1
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
Burgenlandbahn
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs-/
Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
OBS (Oberweißbacher Berg- und
Schwarzatalbahn)
Talstrecke Rottenbach Katzhütte
Nahverkehrszüge
EGB (Erzgebirgsbahn)
alle
Nahverkehrszüge
DB Regio
Elbe-Saale-Bahn
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Strecken
Verkehrsmittel
Cantus Verkehrsgesellschaft
alle
alle
EB (Erfurter Bahn)
Alle, außer auf Strecke
Ilmenau – Bf Rennsteig
alle
HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt)
alle
alle
MRB (Mitteldeutsche Regiobahn)
alle
alle
SBS (Städtebahn Sachsen)
alle
alle
STB (Süd Thüringen Bahn)
alle
alle
VBG (Vogtlandbahn)
alle
alle
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
marego. (Magdeburger
Regionalverkehrsverbund)
alle
189
Verkehrsmittel
alle
MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund)
alle
alle
VMS (Verkehrsverbund Mittelsachsen)
alle
alle
VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen)
alle
alle
VVO (Verkehrsverbund Oberelbe)
alle
Nahverkehrszüge
VVV (Verkehrsverbund Vogtland)
alle
alle
ZVON (Verkehrsverbund OberlausitzNiederschlesien)
alle
alle
Andere Unternehmen
Landesnetz Sachsen-Anhalt
Strecken
Verkehrsmittel
gemäß Veröffentlichung
(http://www.starkernahverkehr.de/de_DE/m
eintakt/informationen.html)
Bus gemäß
Veröffentlichung
(http://www.starkernahverkehr.de/de_D
E/meintakt/informationen.ht
ml)
Sachsen-Tickets/ Sachsen-Tickets Single gelten nicht
 auf der Flach- und Bergstrecke der Oberweißbacher Berg und
Schwarzatalbahn (OBS)
 auf den Strecken der Sächsischen Schmalspurbahnen
9.13.8.2
Brandenburg
Unternehmen des DB-Konzerns
DB Regio
190
Strecken
Verkehrsmittel
Schönhausen(Elbe) –
Großwudicke –
Rathenow
Geestgottberg –
Wittenberge
Lampertswalde –
Ortrand – Ruhland Hosena
Zabeltitz – Frauenhain –
Prösen Ost –
Elsterwerda-Biehla
Holzdorf – Herzberg
(Elster) – Falkenberg
(Elster)
Gröditz (Riesa) –
Prösen West –
Elsterwerda-Biehla
Beilrode – Rehfeld
(Falkenberg) –
Falkenberg (Elster) –
Elsterwerda-Biehla
Annaburg –
Fermerswalde –
Falkenberg (Elster) –
Elsterwerda-Biehla
Elsterwerda-Biehla –
Ruhland – Lauta (NI)
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
zusätzlich vom 7. Juni bis 2. November
2014 anlässlich der Ersten Brandenburgischen
Landesausstellung „Preußen und Sachsen.
Szenen einer Nachbarschaft“
Zusätzlich vom 18. April bis 10. November
2015 anlässlich der Bundesgartenschau in der
Havelregion
9.13.8.3
Elsterwerda –
Doberlug-Kirchhain
Falkenberg (Elster) –
Doberlug-Kirchhain
Rathenow Brandenburg
Genthin - Brandenburg
Hessen
Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken
Hörschel –
Herleshausen –
Gerstungen
Cantus Verkehrsgesellschaft
9.13.8.4
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Tschechische Republik
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Zittau – Großschönau –
Varnsdorf Seifhennersdorf
VBG / trilex (Vogtlandbahn)
191
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
10
Grenzüberschreitender Verkehr nach der Schweiz
10.1
Baden-Württemberg-Ticket
10.1.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
10.1.2
Aktionszeitraum
Baden-Württemberg-Tickets werden unbefristet angeboten.
10.1.3
Fahrkarten
Ein Baden-Württemberg-Ticket kann genutzt werden von:
10.1.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
10.1.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis
einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und einer weiteren
Person
10.1.3.3
Familienkinder nach Nr. 10.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht
gezählt.
10.1.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl
als Person gezählt.
10.1.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 10.1.3.2 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
10.1.3.6
Ein Baden-Württemberg-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3
Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
10.1.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Baden-Württemberg-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
10.1.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Baden-Württemberg-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab
Ausgabedatum angetreten sein.
10.1.3.9
Ein Baden-Württemberg-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse
C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in
Baden-Württemberg.
10.1.3.10 Für Fahrten außerhalb Baden-Württembergs und für Fahrten, die ausschließlich
innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und
in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein
192
Baden-Württemberg-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft
bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt
wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen
Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.
10.1.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Baden-Württemberg-Tickets angetreten
bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten
fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Baden-Württemberg-Tickets hinein entfällt das
Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind:
- Bayern-Ticket
- Bayern-Ticket Nacht
- Hessenticket
- Rheinland-Pfalz-Ticket
- Saarland-Ticket
10.1.3.12 Ein Baden-Württemberg-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
-
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Baden-Württemberg gültigen
gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages
bis 3:00 Uhr des Folgetages
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten
werden, muss das Baden-Württemberg-Ticket vor Beginn des Folgetages
erworben werden.
10.1.3.13 Für die Geltungsbereiche außerhalb Baden-Württembergs gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Baden-Württemberg
und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt
die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr.
10.1.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Baden-Württemberg-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Baden-Württemberg-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
193
10.1.3.15 Ein Baden-Württemberg-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen
Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden
Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor
ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg –
unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 10.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 10.1.3.1 sind
vorzunehmen
- bei Baden-Württemberg-Tickets aus Fahrkartenautomaten

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
-
bei Baden-Württemberg-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck

für die erste reisende Person durch den Buchenden im
Vertriebssystem und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
bei Baden-Württemberg-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder
einer Agentur erworben wurden,

für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
-
-
bei Baden-Württemberg-Tickets, die im Zug erworben wurden

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Baden-Württemberg-Tickets, die von kooperierenden
Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden

für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
-
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
10.1.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
10.1.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Baden-WürttembergTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
23 €
28 €
33 €
38 €
43 €
25 €
30 €
35 €
40 €
45 €
25,30 €
30,80 €
36,30 €
41,80 €
47,30 €
194
im Zug stattfindet
1)
Baden-WürttembergTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
Baden-WürttembergTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
31 €
44 €
57 €
70 €
83 €
33 €
46 €
59 €
72 €
85 €
34,10 €
48,40 €
62,70 €
77 €
91,30 €
Entgelt für Übergang 2.Klasse  1. Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
8€
16 €
24 €
32 €
40 €
10 €
18 €
26 €
34 €
42 €
10 €
18 €
26,40 €
35,20 €
44 €
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter
betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten
ausgegeben.
10.1.4.2
Die Fahrkarte für den Übergang in die 1. Klasse zum Baden-Württemberg-Ticket
gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Baden-Württemberg-Ticket. Die
aufgedruckte Personenanzahl auf der Fahrkarte für den Übergang muss mit der
aufgedruckten Personenanzahl des dazu gehörigen Baden-Württemberg-Tickets
identisch sein.
10.1.4.3
Aus bestimmten Anlässen können Baden-Württemberg-Tickets unentgeltlich
ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“
gekennzeichnet.
10.1.4.4
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio).
10.1.4.5
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg, Bayern und
Rheinland-Pfalz. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich
195
innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften
stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der
Verkehrsgemeinschaft.
10.1.5
Erstattung und Umtausch
10.1.5.1
Erstattung und Umtausch von Baden-Württemberg-Tickets sowie des Entgelts für
den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
10.1.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
10.1.6
10.1.6.1
Sicherung gegen Missbrauch
Die Übertragbarkeit eines Baden-Württemberg-Tickets endet, soweit und sobald
die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind,
spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach
erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich
zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
10.1.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Baden-Württemberg-Ticket ungültig.
10.1.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene
Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte.
10.1.7
Sonstige Bestimmungen
10.1.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
10.1.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
10.1.8
Ein Baden-Württemberg-Ticket berechtigt zur Fahrt in
10.1.8.1
Baden-Württemberg
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
WFB (Westfrankenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
DB ZugBus RAB (DB ZugBus
Regionalverkehr Alb-Bodensee)
alle
Nahverkehrszüge
Andere EVU außerhalb von
Strecken
196
Verkehrsmittel
Verkehrs- und
Tarifverbünden,
Verkehrsgemeinschaften
AVG (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft)
alle
Nahverkehrszüge
HzL (Hohenzollerische Landesbahn)
Zweckverband Ringzug
Schwarzwald-Baar-Heuberg
BSB (Breisgau-S-Bahn)
BOB (Bodensee-OberschwabenBahn)
SWH (Stadtwerke Heilbronn)
SWEG (Südwestdeutsche Verkehrs
AG)
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
SBB GmbH (Schweizerische
Bundesbahnen Deutschland)
OSB (Ortenau-S-Bahn)
Konstanz – Engen, Basel
Bad Bf – Zell im Wiesental, Nahverkehrszüge
Weil am Rhein - Lörrach
alle
Nahverkehrszüge
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
Verkehrsmittel
Der 3er-Tarif
alle
alle
bodo (Bodensee-Oberschwaben
Verkehrsverbund)
alle
alle
DING (Donau-Iller
Nahverkehrsverbund)
alle innerhalb BadenWürttembergs (Landkreis
Alb Donau und Stadtkreis
Ulm)
alle
Filsland Mobilitätsverbund
alle
alle
HNV (Heilbronner Hohenloher Haller
alle
Nahverkehr)
alle
htv (Heidenheimer Tarifverbund)
alle
alle
KreisVerkehr Schwäbisch Hall
alle
alle
KVV (Karlsruher Verkehrsverbund)
alle innerhalb BadenWürttembergs
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
TGO (Tarifverbund Ortenau)
alle
alle
TUTicket (Tarifverbund Tuttlingen)
alle
alle
VGC ( Verkehrsgesellschaft
Bäderkreis Calw)
alle
alle
vgf (Verkehrs-Gemeinschaft
Landkreis Freudenstadt)
alle
alle
VHB (Verkehrsverbund HegauBodensee)
alle
alle
naldo (Verkehrsverbund NeckarAlb-Donau)
RVF (Regio-Verkehrsverbund
Freiburg)
RVL (Regio Verkehrsverbund
Lörrach)
197
10.1.8.2
VPE (Verkehrsverbund PforzheimEnzkreis)
alle
alle
VRN (Verkehrsverbund RheinNeckar)
alle innerhalb BadenWürttembergs sowie auf
der Strecke Mannheim Viernheim - Weinheim
(OEG)
alle
VSB (Verkehrsverbund
Schwarzwald-Baar)
alle
alle
VVR (Verkehrsverbund Rottweil)
alle
alle
VVS (Verkehrs- und Tarifverbund
Stuttgart)
alle
alle
wtv (Waldshuter Tarifverbund)
alle
alle
OAM (OstalbMobil)
alle
alle
Bayern
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
Gaubüttelbrunn –
Kirchheim (Unterfr) –
Geroldshausen –
Würzburg Hbf
Freudenberg (Main) –
Miltenberg –
Schneeberg (b
Amorbach) – Rippberg
Freudenberg (Main) –
ReistenhausenFechenbach – Hasloch
(Main) – Wertheim
Ulm Hbf – Thalfingen
(b. Ulm) –
Unterelchingen –
Langenau (Württ)
Ulm Hbf – Neu-Ulm –
Memmingen –
Tannheim (Württ)
Wangen (Allgäu) –
Hergatz – Lindau Hbf
Kressbronn –
Nonnenhorn – Lindau
Hbf
Pflaumloch –
Nördlingen
Crailsheim –
Schnelldorf
Ulm – Neu-Ulm –
Senden – Weißenhorn
DB Regio
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
agilis (agilis Eisenbahngesellschaft)
Strecken
Ulm Hbf – Neu Ulm
198
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
10.1.8.3
10.1.8.4
Hessen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
Neckargemünd –
Neckarsteinach –
Hirschhorn –
Eberbach
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Strecken
Verkehrsmittel
Rheinland-Pfalz
Unternehmen des DB-Konzerns
10.1.8.5
DB Regio
Mannheim Hbf –
Ludwigshafen
(Rhein) –
Schifferstadt
Karlsruhe Hbf –
Wörth (Rhein)
Schifferstadt –
Germersheim –
Wörth (Rhein)
Graben-Neudorf –
Germersheim
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Verkehrsmittel
AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft)
Germersheim Wörth (Rhein Maximiliansau)
Stadtbahnen
S 5, 51, 52
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
Weil am Rhein Basel Bad. Bf –
Basel SBB
Erzingen (Baden) –
Trasadingen –
Schaffhausen –
Herblingen –
Thayngen –
Bietingen
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und
S-Bahn)
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Verkehrsmittel
der Schweiz
Schaffhausen –
Neuhausen a.Rhf. –
Altenburg-Rheinau Nahverkehrszüge
Lottstetten
Konstanz Kreuzlingen
Basel SBB – Basel
Bad Bf – Riehen – alle
Lörrach-Stetten
SBB (Schweizerische
Bundesbahnen) / THURBO
SBB (Schweizerische
Bundesbahnen – Deutschland)
199
10.2 Baden-Württemberg-Ticket Nacht
10.2.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den
Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden
Bedingungen nichts anderes ergibt.
10.2.2
Aktionszeitraum
Baden-Württemberg-Tickets Nacht werden unbefristet angeboten.
10.2.3
Fahrkarten
Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht kann genutzt werden von:
10.2.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
10.2.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis
einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder“) und einer weiteren
Person
10.2.3.3
Familienkinder nach Nr. 10.2.3.3 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
10.2.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
10.2.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 10.2.3.2 ist lediglich die
Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen
oder Streichungen) sind nicht möglich.
10.2.3.6
Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht kann – abhängig vom Verkaufssystem –
bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
10.2.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Baden-WürttembergTicket Nacht muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
10.2.3.8
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatierten Baden-Württemberg-Ticket Nacht muss innerhalb eines Jahres ab
Ausgabedatum angetreten sein.
10.2.3.9
Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns
in Baden-Württemberg.
200
10.2.3.10 Für Fahrten außerhalb Baden-Württembergs und für Fahrten, die ausschließlich
innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und
in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein
Baden-Württemberg-Ticket Nacht nur dann, wenn dies in einer besonderen
Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der
Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder
Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der
regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.
10.2.3.11 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die
außerhalb des Geltungsbereichs eines Baden-Württemberg-Ticket Nacht
angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem
letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Baden-Württemberg-Ticket Nacht hinein entfällt
das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind:
- Bayern-Ticket
- Bayern-Ticket Nacht
- Hessenticket
- Rheinland-Pfalz-Ticket
- Saarland-Ticket
10.2.3.12 Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht gilt an dem auf der Fahrkarte
angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
-
Sonntag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis
6:00 Uhr des Folgetages
Freitag und Samstag sowie in der Nacht vor den in ganz Baden-Württemberg
gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 7:00 Uhr des Folgetages
Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 6:00 bzw. 7:00 Uhr des Folgetages
angetreten werden, muss das Baden-Württemberg-Ticket Nacht vor Beginn
des Folgetages erworben werden.
10.2.3.13 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Baden-Württemberg-Ticket Nacht
sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Baden-Württemberg-Ticket
Nacht sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen
Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
10.2.3.14 Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht ist nur gültig, soweit in den dafür
vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller
reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese
Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem
Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht
bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
201
Familienkinder nach Nr. 10.2.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 10.2.3.1 sind
vorzunehmen
-
-
-
-
-
bei Baden-Württemberg-Tickets Nacht aus Fahrkartenautomaten

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Baden-Württemberg-Tickets Nacht als Online-Ticket zum Selbstausdruck

für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem
und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
bei Baden-Württemberg-Tickets Nacht, die personenbedient im Reisezentrum
oder einer Agentur erworben wurden,

für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
bei Baden-Württemberg-Tickets Nacht, die im Zug erworben wurden

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
bei Baden-Württemberg-Tickets Nacht, die von kooperierenden
Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden

für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis
nachzuweisen.
10.2.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
10.2.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Baden-Württemberg-Ticket Nacht
Erwerb an Fahrkartenautomaten und
im Internet über
www.bahn.de
Erwerb im
personenbedienten
Verkauf
(ausgenommen:
Verkauf im Zug)
Erwerb im
personenbedienten
Verkauf in Zügen der
Produktklasse C, falls
personenbedienter
Verkauf im Zug
1)
stattfindet
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
20 €
25 €
30 €
35 €
40 €
22 €
27 €
32 €
37 €
42 €
22 €
27,50 €
33 €
38,50 €
44 €
202
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter
betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
10.2.4.2
Aus bestimmten Anlässen können Baden-Württemberg-Tickets Nacht
unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher
Freifahrtschein“ gekennzeichnet.
10.2.4.3
Baden-Württemberg-Tickets Nacht werden nur für die 2. Wagenklasse
ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
10.2.4.4
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F
(Fahrradmitnahme Regio).
10.2.4.5
Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise
kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg, Bayern und
Rheinland-Pfalz. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich
innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften
stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der
Verkehrsgemeinschaft.
10.2.5
Erstattung und Umtausch
10.2.5.1
Erstattung und Umtausch von Baden-Württemberg-Tickets Nacht ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
10.2.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
10.2.6
Sicherung gegen Missbrauch
10.2.6.1
Die Übertragbarkeit eines Baden-Württemberg-Ticket Nacht endet, soweit und
sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen
worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von
Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit
weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt
hinzukommen.
10.2.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht ungültig.
10.2.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der
Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene
Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte.
10.2.7
Sonstige Bestimmungen
10.2.7.1
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
203
10.2.7.2
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
10.2.8
10.2.8.1
Ein Baden-Württemberg-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in
Baden-Württemberg
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
WFB (Westfrankenbahn)
alle
Nahverkehrszüge
DB ZugBus RAB (DB ZugBus
Regionalverkehr Alb-Bodensee)
alle
Nahverkehrszüge
Andere EVU außerhalb von
Verkehrs- und
Tarifverbünden,
Verkehrsgemeinschaften
AVG (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft)
Strecken
Verkehrsmittel
alle
Nahverkehrszüge
HzL (Hohenzollerische Landesbahn) alle
Nahverkehrszüge
Zweckverband Ringzug
Schwarzwald-Bar-Heuberg
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
BSB (Breisgau-S-Bahn)
BOB (Bodensee-OberschwabenBahn)
SWH (Stadtwerke Heilbronn)
SWEG (Südwestdeutsche Verkehrs
AG)
SBB GmbH (Schweizerische
Bundesbahn Deutschland)
OSB (Ortenau-S-Bahn)
Konstanz – Engen, Basel
Bad Bf – Zell im Wiesental, Nahverkehrszüge
Weil am Rhein - Lörrach
alle
Nahverkehrszüge
Verkehrs-/Tarifverbund/
Verkehrsgemeinschaft
Strecken
Verkehrsmittel
Der 3er-Tarif
alle
alle
bodo (Bodensee-Oberschwaben
Verkehrsverbund)
alle
alle
DING (Donau-Iller
Nahverkehrsverbund)
alle innerhalb BadenWürttembergs (Landkreis
Alb Donau und Stadtkreis
Ulm)
alle
Filsland Mobilitätsverbund
alle
alle
HNV (Heilbronner Hohenloher Haller
alle
Nahverkehr)
alle
htv (Heidenheimer Tarifverbund)
alle
204
alle
alle
KVV (Karlsruher Verkehrsverbund)
alle innerhalb BadenWürttembergs
naldo (Verkehrsverbund NeckarAlb-Donau)
RVF (Regio-Verkehrsverbund
Freiburg)
RVL (Regio Verkehrsverbund
Lörrach)
10.2.8.2
alle
KreisVerkehr Schwäbisch Hall
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
TGO (Tarifverbund Ortenau)
alle
TUTicket (Tarifverbund Tuttlingen)
alle
VGC ( Verkehrsgesellschaft
Bäderkreis Calw)
alle
vgf (Verkehrs-Gemeinschaft
Landkreis Freudenstadt)
alle
VHB (Verkehrsverbund HegauBodensee)
alle
VPE (Verkehrsverbund PforzheimEnzkreis)
alle
VRN (Verkehrsverbund RheinNeckar)
alle innerhalb BadenWürttembergs sowie auf
der Strecke Mannheim Viernheim - Weinheim
(OEG)
VSB (Verkehrsverbund
Schwarzwald-Baar)
alle
VVR (Verkehrsverbund Rottweil)
alle
VVS (Verkehrs- und Tarifverbund
Stuttgart)
alle
wtv (Waldshuter Tarifverbund)
alle
OAM (OstalbMobil)
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
Bayern
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Gaubüttelbrunn –
Kirchheim (Unterfr) –
Geroldshausen –
Würzburg Hbf
Freudenberg (Main) –
Miltenberg –
Schneeberg (b
Amorbach) – Rippberg
Freudenberg (Main) –
ReistenhausenFechenbach –
Hasloch (Main) –
Wertheim
DB Regio
Ulm Hbf – Thalfingen
(b. Ulm) –
205
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Unterelchingen –
Langenau (Württ)
Ulm Hbf – Neu-Ulm –
Memmingen –
Tannheim (Württ)
Wangen (Allgäu) –
Hergatz – Lindau Hbf
Kressbronn –
Nonnenhorn – Lindau
Hbf
Pflaumloch –
Nördlingen
Crailsheim –
Schnelldorf
Ulm – Neu-Ulm –
Senden – Weißenhorn
Andere
Strecken
Eisenbahnverkehrsunternehmen
agilis (agilis
Ulm Hbf – Neu Ulm
Eisenbahngesellschaft)
10.2.8.3
10.2.8.4
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Hessen
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
Neckargemünd –
Neckarsteinach –
Hirschhorn –
Eberbach
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
Mannheim Hbf –
Ludwigshafen
(Rhein) –
Schifferstadt
Karlsruhe Hbf –
Wörth (Rhein)
Schifferstadt –
Germersheim
Graben-Neudorf –
Germersheim
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Strecken
Verkehrsmittel
AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft)
Germersheim –
Wörth (Rhein)Maximiliansau
Stadtbahnen
(S 5, 51, 52)
Rheinland-Pfalz
206
10.2.8.5
der Schweiz
Unternehmen des DB-Konzerns
Strecken
Weil am Rhein Basel Bad. Bf –
Basel SBB
Erzingen (Baden) –
Trasadingen –
Schaffhausen –
Herblingen –
Thayngen
DB Regio
Andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen
SBB (Schweizerische Bundesbahnen –
Deutschland)
207
Strecken
Basel SBB – Basel
Bad Bf – Riehen –
Lörrach-Stetten
Verkehrsmittel
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
11
Grenzüberschreitender Verkehr nach Tschechien
11.1
Bayern-Böhmen-Ticket
Siehe Punkt 5.1, Seite 58
208
11.2
EgroNet-Ticket
11.2.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die
GCC-CIV/PRR und SCIC für grenzüberschreitende Fahrten sowie die
Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
11.2.2
Aktionszeitraum
EgroNet-Tickets werden unbefristet ausgegeben.
11.2.3
Fahrkarten
11.2.3.1
Ein EgroNet-Ticket kann genutzt werden als:
Tageskarte für eine Person oder
Ticket-Kombination mit zwei EgroNet-Tagestickets. Fahrkarten als TicketKombination bestehen aus zwei EgroNet-Tagestickets, die zwei Erwachsene zur
Mitnahme von max. 4 Kindern bis einschl. 14 Jahre berechtigen.
11.2.3.2
Ein Egro-Net-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor
seinem ersten Geltungstag erworben werden.
11.2.3.3
Ein EgroNet-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE,
RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns.
11.2.3.4
Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das EgroNet-Ticket
nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden
Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung
der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer
Gesellschaften. Das EgroNet-Ticket gilt ebenfalls gemäß besonderer
Vereinbarung bei Eisenbahn-, Stadtverkehrs- und Regionalbusunternehmen in
Südostthüringen, Westsachsen, Nordbayern sowie in der nordböhmischen
Region der Republik Tschechien.
209
Das EgroNet-Ticket gilt in Bayern, Sachsen und Thüringen auf folgenden
Streckenabschnitten:
11.2.3.5
Bayern
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Verkehrsmittel
Ebensfeld - Lichtenfels
Schney - Lichtenfels
Redwitz - Lichtenfels
Hof – Münchberg – Stammbach –
Kulmbach – Mainleus – Mainroth Lichtenfels
Bayreuth – Neuenmarkt-Wirsberg
Hof – Helmbrechts
DB Regio
Hof – Marktredwitz
Nahverkehrszüge
Hof – Weiden
Hof – Naila – Bad Steben
Hof – Selb
Bayreuth – Pegnitz
Pegnitz – Kirchenlaibach – Marktredwitz
Bayreuth – Weidenberg –
Warmensteinbach
Bayreuth – Kirchenlaibach – Weiden
11.2.3.6
Sachsen
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Verkehrsmittel
Zwickau – Plauen – Hof
Werdau – Plauen –Bad Brambach
DB Regio
Zwickau – Plauen – Bad Brambach / Hof
Plauen – Schönberg
EGB (Erzgebirgsbahn)
Zwickau – Johanngeorgenstadt (-Potučky
– Karlovy Vary)
210
Nahverkehrszüge
11.2.3.7
Thüringen
Unternehmen des DBKonzerns
DB Regio
11.2.3.8
Strecken
Gera – Wünschendorf - Greiz
Verkehrsmittel
Nahverkehrszüge
Die Fahrkarten berechtigen zur Fahrt an dem auf der Fahrkarte angegebenen
Geltungstag für beliebig viele Fahrten
-
montags bis freitags ab Entwertung, jedoch frühestens von 7:30 Uhr bis 3:00
Uhr des Folgetages,
samstags und sonntags ab Entwertung ganztägig bis 3:00 Uhr des
Folgetages.
Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen.
11.2.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
11.2.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
EgroNet Ticket
Erwerb an Fahrkartenautomaten 1)
16,00 EUR
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
18,00 EUR
1)
11.2.4.2
Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
Die Fahrkarten werden im Geltungsbereich verkauft:
-
von allen DB-Verkaufsstellen (Fahrkartenausgaben, DB-Agenturen, freie
Agenturen)
aus Fahrkartenautomaten
Fahrscheine, die im Vorverkauf ausgegeben wurden, sind bei Fahrtantritt zu
entwerten.
11.2.4.3
Die Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in
die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
11.2.4.4
Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen.
211
11.2.5
Erstattung und Umtausch
11.2.5.1
Erstattung und Umtausch von EgroNet-Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verlust
oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden nicht
erstattet.
11.2.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
11.2.5.3
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 12.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
11.2.6
Sicherung gegen Missbrauch
Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des EgroNet-Tickets ist nicht
gestattet.
212
11.3
Grenzverkehr Tschechien (GVT)
11.3.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr sowie die
GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus
den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
11.3.2
Aktionszeitraum
Das Angebot gilt unbefristet.
11.3.3
Fahrkarten
11.3.3.1
Das Angebot kann genutzt werden von:
- 1 Person
11.3.3.2
Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich
befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nach Nr. 11.3.3.1
werden sie nicht berücksichtigt.
11.3.3.3
Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB
und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie in Eil- (Sp) und
Personenzügen (Os) der Tschechischen Bahnen (ČD).
11.3.3.4
Das Angebot gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für eine
Einzelfahrt oder eine Hin- und Rückfahrt. Die Fahrkarten werden nur mit
eintägiger Gültigkeit und relationsbezogen ausgegeben.
11.3.3.5
Es werden jeweils zum Normalpreis und ermäßigt ausgegeben:
-
Einzelfahrkarten oder
Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt
Der ermäßigte Fahrpreis entspricht 50% des Normalpreises bzw. des um den
gemäß Nr. 11.3.4.1 gewährten Rabatt geminderten Normalpreises.
Ermäßigungsberechtigt sind Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre.
Kinder unter 6 Jahre werden unentgeltlich befördert.
11.3.3.6
Auf Fahrkarten gemäß 11.3.4.1 erhalten Inhaber einer BahnCard 25, BahnCard
50, BahnCard 100 gemäß Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG
oder der tschechischen In-Karta gemäß Binnentarif der Tschechischen Bahnen
(ČD) einen Rabatt in Höhe von 20% auf den Normalpreis.
213
11.3.4
11.3.4.1
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
via
Preisstufe
Schöna
Bad
Schandau
DresdenNeustadt
Zittau*
Schöna
(Gr)
Děčín hl.n
1
Zittau (Gr)
Zittau (Gr)
Zittau
(Gr)
Chrastava-Andelska
Hora
Liberec
Tanvald
4
5
6
2
3
Preisstufe
1
2
3
4
5
6
Einzelfahrt
2,40 €
4,00 €
7,00 €
1,30 €
1,70 €
3,50 €
Einzelfahrt mit BC/In-karta
1,90 €
3,20 €
5,60 €
1,00 €
1,35 €
2,80 €
Rückfahrt
4,80 €
8,00 € 14,00 € 2,60 €
3,40 €
7,00 €
Rückfahrt mit BC/In-karta
3,80 €
6,40 € 11,20 € 2,00 €
2,70 €
5,60 €
Einzelfahrt ermäßigt
1,20 €
2,00 €
3,50 €
0,65 €
0,85 €
1,75 €
Einzelfahrt erm. mit BC/Inkarta
0,95 €
1,60 €
2,80 €
0,50 €
0,65 €
1,40 €
Rückfahrt ermäßigt
2,40 €
4,00 €
7,00 €
1,30 €
1,70 €
3,50 €
Rückfahrt erm. mit BC/Inkarta
1,90 €
3,20 €
5,60 €
1,00 €
1,30 €
2,80 €
11.3.4.2
Die Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in
die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
11.3.4.3
Für Hunde muss der ermäßigte Fahrpreis des Angebotes der genutzten Strecke
bezahlt werden.
11.3.4.4
Soweit zugelassen, können Fahrräder nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten
befördert werden. Das Ein- und Ausladen der Fahrräder erfolgt vom Fahrgast.
Für die Mitnahme eines Fahrrades ist eine Fahrradtageskarte des Nahverkehrs
der DB oder der ČD zu lösen:
- bei Fahrtbeginn in Deutschland zum Einzelpreis gemäß Punkt 8.4.2 BB
Personenverkehr,
- bei Fahrtbeginn in Tschechien zum Einzelpreis gemäß gültigen Binnentarif
der ČD.
Diese ist auch auf den in Nr. 11.3.4.1 dargestellten Relationen gültig.
Pro Person kann nur ein Fahrrad mitgenommen werden.
11.3.4.5
Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen.
214
11.3.5
Erstattung und Umtausch
11.3.5.1
Die Rücknahme oder der Umtausch von Fahrkarten ist unentgeltlich vor dem
ersten Geltungstag beim Beförderer, welcher die Fahrkarten ausgegeben hat,
möglich. Die Erstattung des Fahrgeldes für nicht genutzte oder nur teilweise
genutzte Fahrkarten ist ab dem 1. Geltungstag ausgeschlossen.
11.3.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
11.3.5.3
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
11.3.6
Sicherung gegen Missbrauch
Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Tickets „Grenzverkehr
Tschechien“ ist nicht gestattet.
215
11.4
Prag Spezial
11.4.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und
die GCC-CIV/PRR für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
11.4.2
Aktionszeitraum
Das Angebot gilt vom 09. Dezember 2012 bis auf Weiteres.
11.4.3
Fahrkarten
11.4.3.1
Das Prag Spezial kann genutzt werden von:
- 1 Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkelkindern bis
einschließlich 14 Jahren
- Die Zahl der Familienkinder ist bei Fahrtantritt vom Zugbegleitpersonal in die
Fahrkarte einzutragen
11.4.3.2
Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert.
Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nach Nr. 11.4.3.1 werden sie nicht
berücksichtigt.
11.4.3.3
Ein Prag Spezial kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor
seinem ersten Geltungstag erworben werden.
11.4.3.4
Ein Prag Spezial gilt in den Nahverkehrszügen von DB Regio (RB/RE) und VGB
/alex-Züge und auf dem Gebiet der tschechischen Bahnen CD in den
durchgehenden Schnellzügen (EX) auf folgenden Streckenabschnitten:
-
München – Regensburg - Furth im Wald – Prag
Nürnberg – Schwandorf - Furth im Wald - Prag
11.4.3.5
Ein Prag Spezial gilt ab dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag einen
Monat zur einmaligen Hin- und Rückfahrt.
11.4.3.6
Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen.
216
11.4.4
Beförderungsentgelte
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Prag Spezial
Erwerb an Fahrkartenautomaten
Erwerb im personenbedienten
Verkauf (ausgenommen: Verkauf im
Zug)
Erwerb im personenbedienten
Verkauf in Zügen der Produktklasse
C, falls personenbedienter Verkauf
im Zug stattfindet 1) 2)
1)
2)
Regensburg
– Prag
Nürnberg –
Prag
München Prag
43,00 EUR
54,00 EUR
65,00 EUR
45,00 EUR
56,00 EUR
67,00 EUR
47,30 EUR
59,40 EUR
71,50 EUR
Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein
zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird
das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten
ausgegeben.
Im ALX der Vogtlandbahn erfolgt personenbedienter Verkauf im Zug ohne
Aufpreis.
11.4.4.1
Prag Spezial werden ausgegeben:
- Von allen DB Verkaufsstellen (DB-Reisezentren, Reisebüros mit DB-Lizenz,
DB-Agenturen
- Alex- und Vogtlandbahnagenturen
- Aus den Nahverkehrsautomaten der DB im Geltungsbereich
- Im Alex beim Zugpersonal im alex-Treff
11.4.4.2
Prag Spezial werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in
die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
11.4.4.3
Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen.
11.4.5
Erstattung und Umtausch
Erstattung und Umtausch von Prag Spezial ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder
Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden nicht erstattet.
11.4.6
Sicherung gegen Missbrauch
Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Prag Spezial ist nicht gestattet.
217
11.5
Sachsen-Böhmen-Ticket
11.5.1
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr sowie die
GCC-CIV/PRR und SCIC für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
11.5.2
Aktionszeitraum
Das Angebot gilt unbefristet.
11.5.3
Fahrkarten
Ein Sachsen-Böhmen-Ticket kann genutzt werden von:
11.5.3.1
bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder
11.5.3.2
einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis
einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren
Person.
11.5.3.3
Familienkinder nach Nr. 11.5.3.2. sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden
ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
werden sie nicht berücksichtigt.
11.5.3.4
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
als Person/Erwachsener berücksichtigt.
11.5.3.5
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte
angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. Fehler! Verweisquelle
konnte nicht gefunden werden.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen
anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind
nicht möglich.
11.5.3.6
Ein Sachsen-Böhmen-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu
einem Monat vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
11.5.3.7
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Sachsen-Böhmen-Ticket
muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
11.5.3.8
Die Fahrt mit einem als “unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten
undatieren Sachsen-Böhmen-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab
Ausgabedatum angetreten sein.
11.5.3.9
Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB
und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns und der
Tschechischen Bahnen ČD (Sp, Os) in Sachsen sowie in Tschechien gemäß
Streckenverzeichnis ČD.
218
11.5.3.10 Nur innerhalb Tschechiens dürfen auch Züge des Fernverkehrs der ČD (R, EX,
IC, EC, EN) in der 2. Klasse genutzt werden.
Das Angebot gilt darüber hinaus ab dem letzten Bahnhof in Sachsen auf
folgenden Strecken in
Thüringen
- Regis-Breitingen und Crimmitschau (KBS 530)
- Gößnitz / Crimmitschau – Meerane (KBS 540)
Brandenburg
- Lauta – Lampertswalde (KBS 225)
11.5.3.11 Die Anerkennung bei anderen Partnern (Eisenbahnverkehrsunternehmen,
Verkehrs- / Tarifverbünde, Verkehrsgemeinschaften) kann gesondert geregelt
werden.
11.5.3.12 Für Fahrten mit Zügen, die außerhalb des Geltungsbereichs angetreten bzw.
beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhof
des Geltungsbereichs für einen deutschen Streckenabschnitt nach den
Beförderungsbedingungen der DB (BB Personenverkehr) bzw. sofern der
Streckenabschnitt innerhalb eines Verkehrsverbundes liegt, nach den
Beförderungsbedingungen des Verbundtarifs und für einen tschechischen
Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der Tschechischen
Bahnen (Binnentarif der ČD) erforderlich.
Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich
bzw. in den Geltungsbereich des Sachsen-Böhmen-Tickets hinein entfällt das
Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhof des
Geltungsbereichs.
Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind:
- Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin Nacht,
- Bayern-Ticket, Bayern-Ticket Nacht
- Sachsen-Anhalt-Ticket,
- Thüringen-Ticket
11.5.3.13 Die Fahrkarten sind am aufgedruckten Geltungstag für beliebig viele Fahrten
gültig, und zwar:
-
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages und zusätzlich
vor 9.00 Uhr:
- Linie S 1 in Fahrtrichtung Bad Schandau/Schöna,
- Linie U 28 Děčín - Bad Schandau - Rumburk,
- TLX 5251 Dresden – Liberec
-
Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages
11.5.3.14 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Sachsen-Böhmen-Tickets sind
Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
219
Ein Sachsen-Böhmen-Tickets ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen
Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden
Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor
ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg –
unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Familienkinder nach Nr. 11.5.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind
nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr 11.5.3.1. sind
vorzunehmen
- bei Sachsen-Böhmen-Tickets aus Fahrkartenautomaten

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
- bei Sachsen-Böhmen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck

für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem
und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der
Fahrkarte,
- bei Sachsen-Böhmen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder
einer Agentur erworben wurden,

für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der
Vorderseite der Fahrkarte und

für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der
Fahrkarte,
- bei Sachsen-Böhmen-Tickets, die im Zug erworben wurden

für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite
der Fahrkarte,
- bei Sachsen-Böhmen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen
ausgegeben wurden

für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder
Rückseite der Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
11.5.4
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
11.5.4.1
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Sachsen-BöhmenTicket
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personenbedienten Verkauf
(ausgenommen: Verkauf im Zug)
Erwerb im personenbedienten Verkauf in
Zügen der Produktklasse C, falls perso-
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
26,00 €
31,50 €
37,00
42,50
48,00
28,00 €
33,50 €
39,00 €
44,50 €
50,00 €
28,60 €
34,65 €
40,70 €
46,75 €
52,80 €
220
nenbedienter Verkauf
1)
im Zug stattfindet
1)
Ist an der DB -Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an
Fahrkartenautomaten ausgegeben.
11.5.4.2
Sachsen-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein
Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
11.5.4.3
Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen
der Produktklasse C des DB Konzerns ist grundsätzlich eine Fahrradtageskarte
der Produktklasse C zu erwerben. Diese ist auch auf den in der Anlage
dargestellten Relationen gültig.
11.5.5
Erstattung und Umtausch
11.5.5.1
Erstattung und Umtausch eines Sachsen-Böhmen-Tickets ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
11.5.5.2
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr).
11.5.5.3
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007
gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 12.2
der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
11.5.6
Sicherung gegen Missbrauch
11.5.6.1
Die Übertragbarkeit eines Sachsen-Böhmen-Tickets endet, sobald die
Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.16 eingetragen worden sind,
spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach
erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich
zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
11.5.6.2
Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des
Geltungstags wird ein Sachsen-BöhmenTicket ungültig.
11.5.6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die
Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen
ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne
gültige Fahrkarte.
11.5.7
Ein Sachsen-Böhmen-Ticket berechtigt zur Fahrt in
11.5.7.1
Sachsen
Unternehmen des DBKonzerns
Strecken
Verkehrsmittel
DB Regio
alle, auch im ein- und
ausbrechenden Verkehr
mit Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Züge der
Produktklasse C
(IRE, RE, RB und SBahn)
221
EGB (Erzgebirgsbahn)
alle
Andere
Eisenbahnverkehrsunterneh
men
außerhalb von Verkehrs/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften
Strecken
Verkehrsmittel
Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG)
Görlitz – Arnsdorf (b
Dresden)
Nahverkehrszüge
Städtebahn Sachsen GmbH (SBS)
Veolia Verkehr Regio Ost GmbH
Mitteldeutsche Regiobahn (MRB)
Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt
GmbH
Mitteldeutsche Regiobahn (MRB)
Vogtlandbahn GmbH (VBG)
11.5.7.2
alle
Nahverkehrszüge
alle
Nahverkehrszüge
Leipzig – Bad Lausick Geithain
Nahverkehrszüge
alle inklusive TRILEX
Nahverkehrszüge
Tschechien
Anlage Streckenverzeichnis ČD
KBS Sachsen-Böhmen-Ticket und Bayern-Böhmen-Ticket
034
036
072
073
080
081
083
084
086
087
089
090
097
098
126
130
131
133
134
135
137
140
141
142
143
144
146
147
148
170
Smržovka – Josefův Důl
úsek Liberec – Tanvald
úsek Ústí nad Labem západ – Litoměřice město
Ústí nad Labem – Střekov – Děčín hl.n.
úsek Česká Lípa hl.n.– Jedlová
Děčín hl.n.– Benešov n. Plouč. – Rumburk, Benešov n. Plouč. – Česká Lípa
hl.n.
Rumburk – Šluknov - Dolní Poustevna – Sebnitz (Gr)
Rumburk – Panský – Mikulášovice, Rumburk – Krásná Lípa – Panský
Liberec - Česká Lípa hl.n.
Lovosice – Česká Lípa hl.n.
Liberec – Hrádek nad Nisou – Zittau Gr. (TRILEX)
úsek Lovosice – Děčín hl.n.
Lovosice – Řetenice – Teplice v Čechách
Děčín hl.n.– Dolní Žleb –Schöna Gr. – Bad Schandau
úsek Most – Obrnice
Ústí nad Labem hl.n.– Chomutov
Ústí nad Labem hl.n.– Úpořiny – Bílina
Jirkov – Chomutov
Litvínov – Oldřichov u Duchcova – Teplice v Čechách
Most – Moldava v Krušných horách
Chomutov – Vejprty
Cheb –Karlovy Vary – Chomutov
Karlovy Vary dolní nádraží – Dalovice – Merklín
Karlovy Vary dolní nádraží – Potůčky – Potůčky Gr.
Kadaň-Prunéřov – Kadaň předměstí
Loket předměstí – Nové Sedlo u Lokte – Chodov – Nová Role
Cheb – Luby u Chebu
Františkovy Lázně – Vojtanov Gr.
Cheb – Františkovy Lázně – Aš – Hranice v Čechách
Plzeň hl.n. – Cheb
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Pňovany – Bezdružice
Svojšín – Bor
Cheb – Cheb Gr.
Plzeň hl.n.– Domažlice – Česká Kubice – Furth im Wald Gr.
Nýřany – Heřmanova Huť
Staňkov – Poběžovice
Plzeň hl.n.– Klatovy – Železná Ruda-Alžbětín (Bayerisch Eisenstein Gr.)
Domažlice – Planá u Mariánských Lázní
Horažďovice předměstí – Klatovy – Domažlice
Plzeň hl.n.– České Budějovice
Nepomuk – Blatná
České Budějovice – Černý Kříž
Číčenice – Nové Údolí
Strakonice – Volary
úsek Protivín – Písek
úsek Ražice – Písek
úsek Strakonice – Blatná
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