Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Tim Brauckmüller, Breitbandbüro des Bundes 04.04.2016 Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 1 Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung „Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben.“ Quelle: Koalitionsvertrag 18. Legislaturperiode 04.04.2016 Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 2 Der Stand des Breitbandausbaus heute Gemeindeprägung in Deutschland Städtisch ca. 21,92 Mio. Haushalte Halbstädtisch ca. 13,57 Mio. Haushalte Ländlich ca. 4,39 Mio. Haushalte Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien in Prozent der Haushalte Prägung ≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s Städtisch 100,0 100,0 99,7 96,6 91,5 85,8 Halbstädtisch 99,8 99,6 97,1 80,4 69,5 58,4 Ländlich 98,5 97,9 90,5 61,0 46,5 28,3 Gesamt 99,4 99,1 95,7 79,3 69,2 57,5 Quelle: TÜV Rheinland / BMVI Ende 2015 04.04.2016 Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 3 Der Stand des Breitbandausbaus heute Aktuelle Versorgung in den Bundesländern Haushalte [%] 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 mit ≥ 30 Mbit/s und ≥ 50 MBit/s alle Technologien (Haushalte in Prozent) 30 Mbit/s 04.04.2016 50 Mbit/s Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Quelle: TÜV Rheinland / BMVI Ende 2015 4 Bundesförderprogramm Breitband Zielsetzung Basiert auf der NGA-Rahmenregelung Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung mit mind. 50 Mbit/s bis 2018 Mittel: Erlöse aus der Frequenzversteigerung + Mittel aus dem Bundeshaushalt i.H.v. ingesamt ca. 2 Mrd.€ Ein weiterer Teil aus den Frequenzerlösen wurde zweckgebunden den Ländern zugeteilt (insgesamt 2,7. Mrd. Euro) Diverse weitere Programme werden installiert bzw. Sind nutzbar (GAK; GRW; ELER; etc..) 04.04.2016 Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 5 Bundesförderprogramm Breitband Auf einen Blick Beratungsleistungen 50.000 Euro (100 %) Wirtschaftlichkeitslückenförderung Betreibermodell Förderquote: 50-70 % Max. Förderhöhe: 15 Mio. Euro Bagatellgrenze 100.000 Euro Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Zweckverbände 04.04.2016 Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 6 Bundesförderprogramm Antragsstellung nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bundesförderprogramms Markterkundungsverfahren (4 Wochen) Wirtschaftlichkeitsabwägung (z.B. durch IBV oder Studie) Beginn des Baus Endgültiger Zuwendungsbescheid Zwischennachweise Endverwendungsnachweis 04.04.2016 Antragseinreichung (digital und Postweg) Ausschreibung Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Antragsprüfung Vorläufiger Zuwendungsbescheid 7 Schnittstellen mit dem Landesprogramm Pluspunkte im Scoring, wenn das Land mitfinanziert Beim Betreibermodell muss der Betreiber vor dem Baubeginn feststehen. Darf nicht der Landesbauplanung widersprechen (positive Stellungnahme des Landes erforderlich) 04.04.2016 Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 8 Verfahren nach Einreichung des Antrags Antragseinreichung in digitaler Form Antragseinreichung (Schriftlich/ per Fax) Prüfung des Antrags Nachforderungen Nachprüfung und Durchführung des Scorings Vorzeitiger Maßnahmebeginn Einzelfallentscheidung Förderfähigkeit sollte gegeben sein Risiko liegt beim Antragssteller Begründeter Nachteil bei späterem Beginn Z.B. Synergieeffekte nicht nutzbar Einbettung in andere Programme Empfehlung zur Bewilligung/ Ablehnung Zuwendungsbescheid 04.04.2016 Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 9 Begründungen im Antrag Topografische Schwierigkeiten Sollten begründet sein! Nachvollziehbar höhere Kosten verursachen! Innovative Verlegemethoden und Mitnutzung von vorhandenen Infrastrukturen sollten kostensparend wirken sind im Netzplan auszuweisen 04.04.2016 Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 10 Häufige Fragen Häufige Fragen Ist eine Kommunale GmbH antragsberechtigt? Muss der Ausbau bis 2018 fertig sein? Was muss die Wirtschaftlichkeitsabwägung enthalten ? Nutzen Sie den Leitfaden und die Formblätter! 2. Aufruf: 01.Februar 2016 – 29.April 2016 04.04.2016 Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 11 Aufgaben des Breitbandbüros des Bundes Qualifizierungsoffensive Seminare des BBB: Workshop zur Synergienutzung Praxis-Workshop Breitband Breitband-Workshop für Fortgeschrittene Beihilfen-Workshop für Landesbehörden und Kommunen Praxisworkshop für Bankenvertreter Schulungen zur Ausschreibungsdatenbank Workshop für kommunale Versorger 04.04.2016 Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 12 Bundesförderprogramm Kontaktdaten und Links Antragsunterlagen und Informationen auf der Internetseite http://www.bmvi.de/DE/DigitalesUndRaumentwicklung/Breitbandaus bau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html Bescheidübergabe: www.breitbandfoerderung-bmvi.de Antragseinreichung: www.breitbandausschreibungen.de Service-Telefon: 030/23 32 49 77 7 04.04.2016 Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 13 „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Zukunft vorauszusagen, sondern auf sie gut vorbereitet zu sein.“ Der attische Staatsmann Perikles 04.04.2016 Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Ansprechpartner: Tim Brauckmüller 04.04.2016 Breitbandbüro des Bundes Georgenstraße 24, 10117 Berlin Tel: 030 | 60 40 40 60 Fax: 030 | 60 40 40 640 E-Mail: [email protected] Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 15
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