Nutzungseinheit vs. Brandabschnitt Jean-Pierre Jungo, Leiter Feuerinspektorat Gebäudeversicherung Freiburg Das neue Zauberwort: Nutzungseinheit 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 2 Inhalt • Begriffe und Definitionen • Anforderungen für bestimmte Nutzungen • Zusammenfassung / Fazit • Schlussbemerkungen 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 3 Begriffe und Definitionen Nutzung Brandabschnitt Nutzungseinheit 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 4 Begriffe und Definitionen Nutzung: Nutzung ist die Art der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen, Räumen und Betrieben. Für den Brandschutz ist diese von Bedeutung, soweit dafür besondere Anforderungen – einschliesslich der Personengefährdung – festgelegt sind. 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 5 Begriffe und Definitionen Brandabschnitt: Brandabschnitte sind Bereiche von Bauten und Anlagen, die durch brandabschnittsbildende Bauteile voneinander getrennt sind. 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 6 Begriffe und Definitionen Nutzungseinheit: Die Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von einzelnen Räumen mit vergleichbarer oder zusammengehörender Nutzung (z. B. Wohnung, Arztpraxis, Kombibüro, Schulräume, Wohngruppen, Kindertagesstätten, Hotelsuiten). Alle für die Flucht notwendigen Räume innerhalb der Nutzungseinheit sollen den Nutzern frei zugänglich sein, so dass diese die Nutzungseinheit über den Fluchtweg verlassen können. Innerhalb einer Nutzungseinheit können einzelne Räume als Brandabschnitte ausgebildet sein. 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 7 Begriffe und Definitionen Beispiele zu Nutzungseinheit: 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 8 Begriffe und Definitionen Feststellungen: • Eine gleiche Nutzung ist nicht zwingend eine Nutzungseinheit. • Eine Nutzungseinheit ist nicht zwingend ein Brandabschnitt. • Mehrere Räume zusammengefasst zu einem Brandabschnitt ist keine Nutzungseinheit. • Der Begriff «Nutzungseinheit» ist der Thematik «Fluchtund Rettungswege» zuzuordnen. 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 9 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Gebäude mit geringen Abmessungen: Nutzung Nutzungseinheit Brandabschnitt Schreinerei mit Wohnung 1. Wohnung 2. Schreinerei - Spritzraum - Räume für haustechnische Anlagen Werkstatt Gewerbe-, Büround Verkaufsräume - Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten - Räume für haustechnische Anlagen Brandschutzarbeitshilfe 1000-15 Gebäude mit geringer Abmessung 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 10 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Brandabschnitt: Spritzraum 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 11 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Wohnen: Nutzung Nutzungseinheit Brandabschnitt Mehrfamilienhaus Jede Wohnung - Wohnungen - Räume für haustechnische Anlagen Einfamilienhaus Hauptwohnung mit Einlegerwohnung - Räume für haustechnische Anlagen Parking Garage für MFZ - Parking - Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen Brandschutzarbeitshilfe 1001-15 Wohnbauten 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 12 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Büro: Nutzung Nutzungseinheit Brandabschnitt Büro Büroeinheit mit Kombizonen, Aufenthalt - Bürobetrieb zuordenbare Nutzungen - ohne Nachweis bis 3600 m2 - Brandabschnittsfläche geschossübergreifend Parking Garage für MFZ - Parking - Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 13 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Büro: Brandabschnittsfläche über 3 Geschosse 3600 m2 20 m Luftraum 60 m Tragwerk und Decken mit Feuerwiderstand 10 m 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 14 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Gewerbe und Industrie: Nutzung Nutzungseinheit Brandabschnitt Gewerbe und Industrie 1. 2. 3. 4. 5. - zuordenbare Nutzungen zusammenfassen - ohne Nachweis bis 3600 m2 - Brandabschnittsfläche geschossübergreifend - Gefährliche Stoffe Parking Garage für MFZ 02.11.2015 Fabrikationen Werkstätten Lager Administration Garderoben - Parking - Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 15 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Schule: Nutzung Nutzungseinheit Brandabschnitt Schule 1. Schulzimmer mit Gruppenräumen 2. Eingangshalle, Kombizonen 3. Turnhallen, Garderoben, Tribünen 4. Administration - zuordenbare Nutzungen zusammenfassen - ohne Nachweis bis 3600 m2 - Brandabschnittsfläche geschossübergreifend - Spezialräume (Physik, Chemie, Werken, etc.) Kindertagesstätte 1. Kinderkrippe 2. Kinderhorte - zuordenbare Nutzungen zusammenfassen (Aufenthalt, Garderoben, Schlafräume, Spielen, etc.) Brandschutzarbeitshilfe 1002-15 Schulbauten 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 16 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Physik Chemie Luftraum Schule: Brandabschnittsfläche über 3 Geschosse 3600 m2 20 m Luftraum 60 m Spezialräume als Brandabschnitt Tragwerk und Decken mit Feuerwiderstand 10 m 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 17 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Landwirtschaft: Nutzung Nutzungseinheit Brandabschnitt Landwirtschaft Wirtschaftsteil - zuordenbare Nutzungen zusammenfassen - ohne Nachweis bis 3600 m2 zusammenhängende Brandabschnittsfläche - Brandmauer REI 90 bei Volumen > 3000 m3 - Räume zum Abstellen von MFZ Wohnen Wohnteil - Wohnungen - Räume für haustechnische Anlagen 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 18 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Beherbergungsbetriebe: Nutzung Nutzungseinheit Brandabschnitt Beherbergungsbetrieb [a] 1. Bettengeschosse 2. Küche, Cafeteria, etc. 3. Administration 4. Wohneinheit - Insassen-, Patientenzimmer - Aufenthaltskonzept - Behandlungs- und Laborbereiche - Räume für haustechnische Anlagen Beherbergungsbetrieb [b] und [c] 1. Bettengeschosse 2. Küche, Cafeteria, etc. 3. Empfang, Halle, etc. 4. Wellnessbereich - Gästezimmer / Suiten - Räume für haustechnische Anlagen 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 19 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Beherbergung [a]: Zimmer, Räume als separate Brandabschnitte Nutzungseinheit: Funktionell zusammengehöriger Bereich, z.B. gemeinsames und betreutes Wohnen. 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 20 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Verkaufsgeschäfte: Nutzung Nutzungseinheit Brandabschnitt Verkaufsgeschäft 1. Verkaufsflächen 2. Verwaltungsund Betriebsräume 3. Lagerbereiche - zuordenbare Nutzungen zusammenfassen - Brandabschnittsfläche geschossübergreifend - Verkaufsgeschäfte ab 2. UG geschossweise Brandabschnittsbildung Verkaufsräume Verkaufsfläche, Verwaltung, Betriebsräume, Lagerbereiche - zuordenbare Nutzungen zusammenfassen - Brandabschnittsfläche bis 1200 m2 - Räume für haustechnische Anlagen 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 21 Anforderungen für bestimmte Nutzungen Räume mit grosser Personenbelegung (> 300 P): Nutzung Nutzungseinheit Brandabschnitt Raum grosser Personenbelegung 1. 2. 3. 4. 5. - Raum grosser Personenbelegung als Brandabschnitt - zuordenbare Nutzungen zusammenfassen (Bühnen, Foyer, Garderoben, etc.) - Spezialräume 02.11.2015 Mehrzweckhalle Theater Kino Restaurant Verkaufsräume © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 22 Zusammenfassung / Fazit Merkmale zur Definition: Brandabschnitt (-seinheit) • Bereiche und Räume mit vergleichbaren Nutzungen und Brandgefahr können im gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden. auch geschossübergeifend Nutzungseinheit • Räume welche unter einander in einer funktionellen Beziehung stehen, können in einer Nutzungseinheit zusammengefasst werden. grundsätzlich auf dem Geschoss (Ausnahmen z.B. Wohnen, Landwirtschaft, Gebäude geringer Abmessung) 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 23 Zusammenfassung / Fazit Systematik in der Vorgehensweise: Nutzung • BS-Norm Art. 13 Definitionen • BS-Richtlinie 15-15 Tabelle 1-3 Brandabschnitt • BS-Richtlinie 15-15 Ziffer 3.7 Anforderungen für bestimmte Nutzungen und Gebäudearten Nutzungseinheit • BS-Richtline 16-15 Ziffer 3 Anforderungen für bestimmte Nutzungen und Gebäudearten 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 24 Schlussbemerkungen 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 25 © copyright Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Jean-Pierre Jungo [email protected] 02.11.2015 © VKF-Brandschutzfachtagung 2015 26
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