Nutzung

Nutzungseinheit vs. Brandabschnitt
Jean-Pierre Jungo, Leiter Feuerinspektorat
Gebäudeversicherung Freiburg
Das neue Zauberwort:
Nutzungseinheit
02.11.2015
© VKF-Brandschutzfachtagung 2015
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Inhalt
• Begriffe und Definitionen
• Anforderungen für bestimmte Nutzungen
• Zusammenfassung / Fazit
• Schlussbemerkungen
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Begriffe und Definitionen
Nutzung
Brandabschnitt
Nutzungseinheit
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Begriffe und Definitionen
Nutzung:
Nutzung ist die Art der Zweckbestimmung von Bauten,
Anlagen, Räumen und Betrieben. Für den Brandschutz ist
diese von Bedeutung, soweit dafür besondere
Anforderungen – einschliesslich der Personengefährdung
– festgelegt sind.
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Begriffe und Definitionen
Brandabschnitt:
Brandabschnitte sind Bereiche von Bauten und Anlagen,
die durch brandabschnittsbildende Bauteile voneinander
getrennt sind.
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Begriffe und Definitionen
Nutzungseinheit:
Die Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von
einzelnen Räumen mit vergleichbarer oder
zusammengehörender Nutzung (z. B. Wohnung,
Arztpraxis, Kombibüro, Schulräume, Wohngruppen,
Kindertagesstätten, Hotelsuiten). Alle für die Flucht
notwendigen Räume innerhalb der Nutzungseinheit
sollen den Nutzern frei zugänglich sein, so dass diese
die Nutzungseinheit über den Fluchtweg verlassen
können. Innerhalb einer Nutzungseinheit können
einzelne Räume als Brandabschnitte ausgebildet sein.
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Begriffe und Definitionen
Beispiele zu Nutzungseinheit:
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Begriffe und Definitionen
Feststellungen:
• Eine gleiche Nutzung ist nicht zwingend eine
Nutzungseinheit.
• Eine Nutzungseinheit ist nicht zwingend ein
Brandabschnitt.
• Mehrere Räume zusammengefasst zu einem
Brandabschnitt ist keine Nutzungseinheit.
• Der Begriff «Nutzungseinheit» ist der Thematik «Fluchtund Rettungswege» zuzuordnen.
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Gebäude mit geringen Abmessungen:
Nutzung
Nutzungseinheit
Brandabschnitt
Schreinerei mit
Wohnung
1. Wohnung
2. Schreinerei
- Spritzraum
- Räume für haustechnische
Anlagen
Werkstatt
Gewerbe-, Büround Verkaufsräume
- Lagerraum für brennbare
Flüssigkeiten
- Räume für haustechnische
Anlagen
 Brandschutzarbeitshilfe 1000-15 Gebäude mit geringer Abmessung
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Brandabschnitt:
Spritzraum
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Wohnen:
Nutzung
Nutzungseinheit
Brandabschnitt
Mehrfamilienhaus
Jede Wohnung
- Wohnungen
- Räume für
haustechnische Anlagen
Einfamilienhaus
Hauptwohnung mit
Einlegerwohnung
- Räume für
haustechnische Anlagen
Parking
Garage für MFZ
- Parking
- Räume zum Einstellen
von Motorfahrzeugen
 Brandschutzarbeitshilfe 1001-15 Wohnbauten
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Büro:
Nutzung
Nutzungseinheit
Brandabschnitt
Büro
Büroeinheit mit
Kombizonen,
Aufenthalt
- Bürobetrieb zuordenbare
Nutzungen
- ohne Nachweis bis 3600 m2
- Brandabschnittsfläche
geschossübergreifend
Parking
Garage für MFZ
- Parking
- Räume zum Einstellen von
Motorfahrzeugen
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Büro:
Brandabschnittsfläche über 3
Geschosse
3600 m2
20 m
Luftraum
60 m
Tragwerk und
Decken mit
Feuerwiderstand
10 m
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Gewerbe und Industrie:
Nutzung
Nutzungseinheit
Brandabschnitt
Gewerbe und
Industrie
1.
2.
3.
4.
5.
- zuordenbare Nutzungen
zusammenfassen
- ohne Nachweis bis 3600 m2
- Brandabschnittsfläche
geschossübergreifend
- Gefährliche Stoffe
Parking
Garage für MFZ
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Fabrikationen
Werkstätten
Lager
Administration
Garderoben
- Parking
- Räume zum Einstellen von
Motorfahrzeugen
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Schule:
Nutzung
Nutzungseinheit
Brandabschnitt
Schule
1. Schulzimmer mit
Gruppenräumen
2. Eingangshalle,
Kombizonen
3. Turnhallen,
Garderoben,
Tribünen
4. Administration
- zuordenbare Nutzungen
zusammenfassen
- ohne Nachweis bis 3600 m2
- Brandabschnittsfläche
geschossübergreifend
- Spezialräume (Physik,
Chemie, Werken, etc.)
Kindertagesstätte
1. Kinderkrippe
2. Kinderhorte
- zuordenbare Nutzungen
zusammenfassen
(Aufenthalt, Garderoben,
Schlafräume, Spielen, etc.)
 Brandschutzarbeitshilfe 1002-15 Schulbauten
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Physik
Chemie
Luftraum
Schule:
Brandabschnittsfläche über 3
Geschosse
3600 m2
20 m
Luftraum
60 m
Spezialräume als
Brandabschnitt
Tragwerk und
Decken mit
Feuerwiderstand
10 m
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Landwirtschaft:
Nutzung
Nutzungseinheit
Brandabschnitt
Landwirtschaft
Wirtschaftsteil
- zuordenbare Nutzungen
zusammenfassen
- ohne Nachweis bis 3600 m2
zusammenhängende
Brandabschnittsfläche
- Brandmauer REI 90 bei
Volumen > 3000 m3
- Räume zum Abstellen von
MFZ
Wohnen
Wohnteil
- Wohnungen
- Räume für haustechnische
Anlagen
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Beherbergungsbetriebe:
Nutzung
Nutzungseinheit
Brandabschnitt
Beherbergungsbetrieb [a]
1. Bettengeschosse
2. Küche,
Cafeteria, etc.
3. Administration
4. Wohneinheit
- Insassen-,
Patientenzimmer
- Aufenthaltskonzept
- Behandlungs- und
Laborbereiche
- Räume für haustechnische
Anlagen
Beherbergungsbetrieb [b] und [c]
1. Bettengeschosse
2. Küche,
Cafeteria, etc.
3. Empfang, Halle,
etc.
4. Wellnessbereich
- Gästezimmer / Suiten
- Räume für haustechnische
Anlagen
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Beherbergung [a]:
Zimmer, Räume als
separate
Brandabschnitte
Nutzungseinheit:
Funktionell
zusammengehöriger
Bereich, z.B.
gemeinsames und
betreutes Wohnen.
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Verkaufsgeschäfte:
Nutzung
Nutzungseinheit
Brandabschnitt
Verkaufsgeschäft
1. Verkaufsflächen
2. Verwaltungsund
Betriebsräume
3. Lagerbereiche
- zuordenbare Nutzungen
zusammenfassen
- Brandabschnittsfläche
geschossübergreifend
- Verkaufsgeschäfte ab
2. UG geschossweise
Brandabschnittsbildung
Verkaufsräume
Verkaufsfläche,
Verwaltung,
Betriebsräume,
Lagerbereiche
- zuordenbare Nutzungen
zusammenfassen
- Brandabschnittsfläche bis
1200 m2
- Räume für haustechnische
Anlagen
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Anforderungen für bestimmte Nutzungen
Räume mit grosser Personenbelegung (> 300 P):
Nutzung
Nutzungseinheit
Brandabschnitt
Raum grosser
Personenbelegung
1.
2.
3.
4.
5.
- Raum grosser Personenbelegung als
Brandabschnitt
- zuordenbare Nutzungen
zusammenfassen
(Bühnen, Foyer,
Garderoben, etc.)
- Spezialräume
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Mehrzweckhalle
Theater
Kino
Restaurant
Verkaufsräume
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Zusammenfassung / Fazit
Merkmale zur Definition:
Brandabschnitt (-seinheit)
• Bereiche und Räume mit vergleichbaren Nutzungen und
Brandgefahr können im gleichen Brandabschnitt
zusammengefasst werden.
 auch geschossübergeifend
Nutzungseinheit
• Räume welche unter einander in einer funktionellen
Beziehung stehen, können in einer Nutzungseinheit
zusammengefasst werden.
 grundsätzlich auf dem Geschoss (Ausnahmen z.B.
Wohnen, Landwirtschaft, Gebäude geringer Abmessung)
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Zusammenfassung / Fazit
Systematik in der Vorgehensweise:
Nutzung
• BS-Norm Art. 13 Definitionen
• BS-Richtlinie 15-15 Tabelle 1-3
Brandabschnitt
• BS-Richtlinie 15-15 Ziffer 3.7
Anforderungen für bestimmte
Nutzungen und Gebäudearten
Nutzungseinheit
• BS-Richtline 16-15 Ziffer 3
Anforderungen für bestimmte
Nutzungen und Gebäudearten
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Schlussbemerkungen
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Jean-Pierre Jungo
[email protected]
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