208-047 DGUV Information 208-047 Pedelec 25 Fahrrad, Transportmittel - Elektromobilität August 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: [email protected] Internet: www.dguv.de Sachgebiet „Zustellung und stationäre Bearbeitung von Postsendungen“, Fachbereich „Handel und Logistik“ der DGUV. Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) Deutsche Post AG Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) velotech.de GmbH ExtraEnergy e.V. Layout & Gestaltung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion Ausgabe: August 2015 DGUV Information 208-047 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Pedelec 25 Fahrrad, Transportmittel – Elektromobilität DGUV Information 208-047 August 2015 Inhaltsverzeichnis Seite Seite Vorbemerkung........................ 5 10Akku....................................... 23 10.1 Sicherer Umgang.................... 23 10.2 Laden und Lagern................... 23 1Anwendungsbereich............... 6 2Begriffsbestimmungen............ 7 3 Nutzung und Verwendungszweck..................................... 9 4 Rechtliche Grundlagen............ 10 5 Bauformen und Antriebsarten. 11 Anhang 1 Das richtige Pedelec 25 auswählen ......................... 24 Anhang 2 Checkliste für die Auswahl... 26 Anhang 3 Verkehrsregeln für Radfahrer – Besonderheiten............... 28 Literaturverzeichnis.............................. 29 6Ausrüstung............................. 13 6.1 Vorgeschriebene Ausrüstung... 13 6.2Empfehlenswerte Zusatzausstattung.................. 14 7 Betriebliche Organisation....... 17 7.1Unterweisung ......................... 17 7.2Regelungen............................. 17 7.3 Wartung.................................. 17 8 Lenker und Sitzposition richtig einstellen.................... 18 9 Sicherer Betrieb...................... 19 9.1 Vor Fahrtantritt........................ 19 9.2Beladen ................................. 19 9.3Fahren ................................... 20 9.4 Umgang mit verschiedenen Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen ......................... 22 4 Vorbemerkung Pedelecs 25 erobern zunehmend den Markt. Ihr Anteil am Straßenverkehr in Deutschland steigt kontinuierlich. Die Vorteile liegen auf der Hand, längere Strecken können leichter zurückgelegt und Steigungen besser bewältigt werden. Zunehmend wird das Pedelec 25 auf dem Arbeits- oder Schulweg und gewerblich eingesetzt, z. B. bei der Zustellung, als Fahrradtaxi und für Kurierfahrten. Durch die Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten können Pedelecs 25 auch eine Alternative zur Benutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren sein, was insbesondere in Städten zur Verringerung von Abgasen und Lärm führt und einen Schritt in Richtung Elektromobilität darstellt. 5 1Anwendungsbereich Diese Information gibt Hinweise für die Auswahl, den Einsatz sowie den Umgang mit Pedelecs 25 und unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Sie richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Versicherte. Dabei soll sie helfen, sicher und unfallfrei mit dem Pedelec 25 umzugehen. 6 2Begriffsbestimmungen Fahrrad Zumeist zweirädriges einspuriges Fahrzeug, das mit Muskelkraft durch Tretkurbeln angetrieben wird. Sonderformen wie z. B. Fahrradrikschas haben auch drei oder vier Räder, wobei eine Breite von 2,00 m (§ 63 i.V.m. § 32 Absatz 9 Nr. 1b StVZO) nicht überschritten werden darf. Pedelec 45 (Schnelles Pedelec) Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 45 km/h mit einer MotorNenndauerleistung bis 500 Watt. Es ist ein Kraftfahrzeug und benötigt eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad und ein Versicherungskennzeichen. Pedelecs 45 sind nicht Gegenstand dieser Information. E-Bike E-Bike ist der Oberbegriff für alle Zweiräder, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind. Dazu zählen Pedelecs 25, Pedelecs 45, Elektrofahrräder, Elektromofas, Elektrokleinkrafträder und Elektromotorräder. Auch mehrspurige Fahrräder mit elektrischem Antrieb fallen unter den Oberbegriff E-Bike. Im europäischen Sprachraum wird das Pedelec auch als Fahrrad mit elektrischer Assistenz bezeichnet. Pedelec 25 Das Pedelec 25 (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 25 km/h mit einer Motor-Nenndauerleistung bis 250 Watt. Ausschließlicher Motorbetrieb ohne zu treten ist nicht möglich. Zusätzlich kann das Pedelec 25 mit einer Anfahr-/Schiebehilfe ausgestattet sein, die eine Motorunterstützung ohne Pedalbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h zulässt. Akku bzw. Akkumulator Ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie. Er wird umgangssprachlich auch Batterie genannt. Jedoch ist eine Batterie im eigentlichen Sinne im Gegensatz zum Akku nicht wiederaufladbar. CE-Zeichen CE steht für „Conformité Européenne“ (Euro päische Konformität). CE ist der Nachweis einer Konformitätserklärung des Herstellers. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt Pedelecs 25 fallen nicht unter den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70/71, bisher BGV D 29 oder GUV-V D 29) 7 Begriffsbestimmungen den geltenden EU-Richtlinien entspricht. Beim Pedelec 25 sind das die Richtlinien für Maschinen und für die Elektromagnetische Verträglichkeit. Nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens muss der Hersteller die CE-Kennzeichnung am Produkt „sichtbar, leserlich und dauerhaft“ anbringen. Das CE-Zeichen bedeutet nicht, dass eine unabhängige Prüfstelle das Produkt geprüft hat oder dass es aus der Europäischen Union stammt. Es ist weder ein Prüfzeichen noch ein Herkunftsnachweis. 8 GS-Zeichen Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) hat sich seit seiner Einführung 1977 zu einem weltweit anerkannten Sicherheitszeichen entwickelt. Grundlage für das GS-Zeichen ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Mit dem GS-Zeichen dürfen verwendungsfertige Produkte versehen werden, wenn eine zugelassene, unabhängige Prüf – und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchgeführt und bestätigt hat, dass das Baumuster den sicherheitstechnischen Anforderungen des ProdSG entspricht (siehe § 21 Abs. 1 ProdSG). Die Prüf- und Zertifizierungsstelle prüft regelmäßig, ob die in Verkehr gebrachten Serienprodukte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen (Kontrollmaßnahmen, siehe § 21 Abs. 5 ProdSG). 3 Nutzung und Verwendungszweck Die speziellen Eigenschaften des Pedelec 25 bieten vielfältige Einsatz- und Nutzungsmöglichkeiten und stellen eine Alternative zu anderen Fahrzeugen dar. • Fortbewegungsmittel z. B. Arbeits-und Schulweg, (inner-)betrieblicher Verkehr • Lastenbeförderung mit und ohne Anhänger z. B. Zustelldienste, Kurierdienste • Personentransport z. B. Fahrradtaxi, Stadtbesichtigungen Abb. 1 Einsatz – und Nutzungsmöglichkeiten des Pedelecs 25 9 4 Rechtliche Grundlagen Pedelecs 25 mit und ohne Anfahr-/Schiebehilfe sind dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt (§ 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz). Für das Fahren benötigt man kein Versicherungskennzeichen, keinen Führerschein und keine Zulassung. Tabelle: Geltenden Bestimmungen Kriterium Anforderung Motornenndauerleistung ≤ 250 Watt Elektromotorische Tretunterstützung bis max. 25 km/h Ausrüstungspflicht analog Fahrrad Pedalbewegung erforderlich1) Versicherungspflicht nein Betriebserlaubnis bzw. Einzelzulassung nein Mindestalter kein Fahrerlaubnis nein Helmpflicht nein Straßenverkehrsrechtliche Einordnung (z. B. Benutzung von Fahrradwegen) analog Fahrrad 1) Für Pedelecs 25 mit einer Anfahr-/Schiebehilfe erst ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h Das Tragen eines geeigneten Helms wird dringend empfohlen 10 © brynner jun./Fotolia Hinweis 5 Bauformen und Antriebsarten Neben der Einteilung in Pedelecs 25 und Pedelecs 45 unterscheiden sich die Pedelecs noch in ihrer Bauform und Antriebsart. Ausschlaggebend dafür sind der Verwendungszweck und die Nutzungsbedingungen. Abb. 2 Einspuriges Pedelec 25 Abb. 3 Mehrspuriges Pedelec 25 Bauformen von Pedelecs • einspurig • mehrspurig Bauformen und Antriebsarten Lage des Motors Frontmotor Der Motor befindet sich in der Nabe des Vorderrades. Die Kombination mit jeder Schaltung und Rücktrittbremse ist möglich. Nachteilig kann mangelnde Traktion (Griffigkeit) speziell beim Anfahren am Berg und in Kurven, auf rutschigem Untergrund sowie bei heckseitigem Schwerpunkt sein. Mittelmotor Der Motor befindet sich im Bereich des Tretlagers. Die Lage des Schwerpunktes in der Mitte des Pedelec 25 ist für das Fahrverhalten im Vergleich zu den anderen Motoranordnungen von Vorteil. Abb. 4 Nabenmotor im Vorderrad Heckmotor Der Motor befindet sich in der Nabe des Hinterrades. Diese Antriebsart bietet Traktionsvorteile am Berg. Bei hecklastiger Beladung neigt das Pedelec 25 zum „Flattern“. Abb. 5Mittelmotor Hinweis Eine ausgewogene Lastenverteilung und elektronische Steuerungen, z. B. Schlupfregelung, können die Fahreigenschaften des Pedelec 25 positiv beeinflussen. Fachleute raten aus Sicherheitsgründen davon ab, ein handelsübliches Fahrrad mit einem Bausatz zu einem Pedelec umzurüsten. Abb. 6 Nabenmotor im Hinterrad 12 6Ausrüstung 6.1 Vorgeschriebene Ausrüstung Jedes Pedelec 25, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss entsprechend Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) mit folgenden Elementen ausgerüstet sein: Bremsen (§ 65 Abs. 1 StVZO) Pedelecs 25 müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben. Als besonders zuverlässig gelten hydraulische Scheibenund Felgenbremsen. Glocke (§ 64a StVZO) Pedelecs 25 müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Einrichtungen (wie z. B. Hupen, Radlaufglocken) für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. Lichttechnische Einrichtung (§ 67 StVZO) Pedelecs 25 müssen mit einem Scheinwerfer und mit einer Schlussleuchte ausgestattet sein. Sie können mit Strom aus einer Glocke Bremsen Großflächenrückstrahler (rot) Schlussleuchte (rot) Scheinwerfer (weiß) Rückstrahler (weiß) Rückstrahler (rot) Je Laufrad 2 Speichenrückstrahler (gelb) oder – wie hier abgebildet – retroreflektierende Streifen an den Reifen und/oder den Speichen Rutschfeste und fest verschraubte Pedale mit je zwei Rückstrahlern (gelb) Abb. 7 Vorgeschriebene Ausrüstung des Pedelec 25 13 Ausrüstung Lichtmaschine (Dynamo), aus Batterien oder aus dem Antriebsakkus betrieben werden. Diese dürfen auch unabhängig voneinander einschaltbar sein. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen am Pedelec 25 vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit (auch tagsüber) sein. Der nach vorne gerichtete Scheinwerfer muss dabei mit weißem Licht und die hintere Schlussleuchte mit rotem Licht ausgestattet sein. Zusätzlich müssen am Pedelec 25 ein nach vorne wirkender weißer Rückstrahler, ein nach hinten gerichteter roter Rückstrahler sowie ein roter Großflächenrückstrahler vorhanden sein. An den beiden Pedalen sind nach vorne und nach hinten wirkende gelbe Rückstrahler und an den Rädern Reflektoren erforderlich. Lenkeinrichtung (§ 64 StVZO) Pedelecs 25 müssen leicht lenkbar sein. Entsprechend Maschinenrichtlinie muss auf dem Pedelec 25 ein vollständiges Typenschild sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein. Abb. 8 Vollständiges Typenschild 14 6.2Empfehlenswerte Zusatzausstattung Neben den nach Abschnitt 6.1 notwendigen Ausrüstungen ist folgende Ausstattung darüber hinaus empfehlenswert: Fahrradlenker mit rutschfesten Griffen Lenkergriffe sollten ergonomisch geformt und rutschfest sein sowie aus wärmeisolierendem, hautverträglichem Material bestehen. Kettenschutz Der Kettenschutz verhindert, dass die Kleidung in die Kette gerät und Stürze verursacht. Es sollte ein geschlossener Kettenschutz oder eine Kettenschutzscheibe verwendet werden. Gepäckträger Am Gepäckträger muss die maximal zulässige Zuladung gut sichtbar angegeben sein. Radschützer Radschützer fangen Schmutz und Wasser ab und schützen die Kleidung. Schaltung Eine Schaltung ermöglicht die individuelle Kraftübertragung und damit die Anpassung an die topographischen Gegebenheiten sowie die zu befördernde Last. Ausrüstung Griffe Schaltung Gepäckträger Fahrradschloss Standlicht (vorn) Standlicht (hinten) Radschützer (vorn) Radschützer (hinten) Kettenschutz Fahrradständer Abb. 9 Empfehlenswerte Zusatzausstattung des Pedelec 25 Fahrradständer Fahrradständer sollen ein sicheres Abstellen des Pedelecs 25 ermöglichen. Gerade beim Transport schwerer Lasten auf dem vorderen und/oder hinteren Gepäckträger steht das Pedelec 25 auf einem zweibeinigen Ständer sicher, solange der Untergrund eben und fest ist. Fahrradschloss Zur Sicherung gegen Diebstahl und unbefugtes Benutzen empfiehlt sich die Verwendung eines Fahrradschlosses. Ausführungsart und Handhabbarkeit sind zu beachten. Standlicht Standlicht gibt mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Frontleuchten mit Standlicht verbessern die Sicht bei Dunkelheit. Werkzeug Für den Fall einer Panne ist es empfehlenswert, z. B. ein Multifunktionswerkzeug, Reifenreparaturset mitzuführen. Feststellbremse Mit der Funktion einer Feststellbremse lässt sich ein ungewolltes Wegrollen des Pedelec 25 verhindern. 15 Ausrüstung Lenkungsdämpfer Wird ein Pedelecs 25 auf einem Zweibeinständer abgestellt, hat in der Regel das Vorderrad keinen Kontakt zum Boden und schwebt frei. Ein Lenkungsdämpfer stabilisiert die Vordergabel in Fahrtrichtung beim Abstellen und verhindert damit ein unkontrolliertes Verdrehen des Lenkers. Somit wird das Beschädigen von z. B. elektrischen Leitungen und Bowdenzügen vermieden. Abb. 10Lenkungsdämpfer Abb. 11 Schrauben-und Inbusschlüsselset Abb. 12Feststellbremse 16 7 Betriebliche Organisation 7.1Unterweisung 7.3 Die Benutzung des Pedelec 25 ist mit spezifischen Gefährdungen verbunden. Beschäftigte sind vor der ersten Nutzung theoretisch und praktisch zu unterweisen. Zur Erhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit ist eine regelmäßige Instandhaltung notwendig. 7.2Regelungen Wartung Der Unternehmer berücksichtigt bei der Festlegung des notwendigen Prüfumfangs und der Wartungsintervalle die Einsatzbedingungen der Pedelecs 25. Folgende Sachverhalte und Situationen sollten geregelt und den Beschäftigten bekannt sein. • Mängelfeststellung, Mängelbeseitigung, Wartung • Verhalten bei Pannen und Notfällen • Bereitstellung und Benutzung von Schutzkleidung 17 8 Lenker und Sitzposition richtig einstellen Um eine angenehme, sichere und kraft-effiziente Sitzposition auf dem Pedelec 25 einnehmen zu können, ist die größenmäßige Anpassung des Pedelecs 25 an die jeweiligen individuellen Körpermaße des Benutzers erforderlich. Die benutzerabhängig erforderlichen Grundeinstellungen sollten vor Fahrtbeginn geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dies wird durch die richtige Einstellung von Sattel und Lenker erreicht. Abb. 13 Richtig eingestellte Sitzhöhe im Stand Einstellung der richtigen Sitzhöhe: Die Einstellung der richtigen Sitzhöhe resultiert aus der Verstellung der jeweiligen Sattelhöhe. Die Sattelhöhe ist richtig eingestellt, wenn Sie – auf dem Sattel sitzend – mit den Fußballen beider Füße den Boden soeben erreichen können. Beim Tretvorgang selbst sollte das Bein im Kniegelenk nahezu vollständig gestreckt werden können. Die Sattelstütze darf maximal bis zu der jeweiligen umlaufenden Markierung herausgezogen werden. Hierbei ist die Mindesteinstecktiefe der Sattelstütze konsequent einzuhalten. Einstellung der Lenkerhöhe: Die Lenkerhöhe sollte je nach Fahrradtyp und Nutzung so eingestellt sein, dass sie eine für Sie angenehme Sitzhaltung einnehmen können. Beachten Sie die Herstellerangaben in der Bedienungsanleitung. 18 Abb. 14 Richtig eingestellte Sitzhöhe beim Tretvorgang 9 Sicherer Betrieb 9.1 Vor Fahrtantritt Führen Sie vor Fahrtantritt an Ihrem Pedelec 25 eine Sicht- und Funktionsprüfung durch. Achten Sie insbesondere auf Folgendes: 1. Akku unbeschädigt und geladen? 2. Ein/AUS-Schalter auf „AUS“? 3. Schnellspanner und Verschraubungen fest? 4. Bremsen funktionstüchtig? 5. Pedale fest und unbeschädigt? 6. Sattel fest und richtig eingestellt? 7. Lenkeinheit fest und richtig eingestellt? 8. Lenkergriffe festsitzend? 9. Vorder- und Hinterrad unbeschädigt? 10. Reifendruck und Profil ausreichend? 11. Radschützer fest? 12. Kette/Zahnriemen richtig gespannt? 13. Beleuchtung in Ordnung? 14. Front-, Rück- und Speichenrückstrahler funktionstüchtig? 15. Glocke (Klingel) in Ordnung? 9.2Beladen Überladen Sie Ihr Pedelec 25 nicht, um Gefährdungen und Belastungen für sich selbst und andere sowie Schäden am Pedelec 25 oder an der Ladung zu vermeiden. Achten Sie beim Beladen insbesondere auf Folgendes: • sicheren Stand des Pedelec 25, • Einhaltung der maximalen zulässigen Nutzlast gemäß Betriebsanleitung des Herstellers/Betriebsanweisung, • gleichmäßige Lastverteilung, • keine zusätzlichen Lasten an Lenker, Vorder- oder Hinterradgepäckträger, • Sicherung der Ladung gegen Bewegung, nur die vorgesehenen Ladungsvorrichtungen (z. B. Gepäckträger, -taschen) nutzen, • räumliche Ladungsgrenzen des Pedelec 25. 19 Sicherer Betrieb 9.3Fahren 9.3.1 Verhalten im Straßenverkehr – Ihre Pflichten als Verkehrsteilnehmer Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Achten Sie insbesondere auf Folgendes: • Vorausschauend fahren, • Pedelecs 25 sind schneller und schwerer, dadurch kann sich der Bremsweg verlängern, • Pedelecs 25 mit Frontantrieb haben ein besonderes Kurvenverhalten, z. B. in engen Kurven nicht treten, • Vorhandene Radwege wenn möglich benutzen, • Nicht auf Gehwegen fahren – sondern schieben, • Nicht in Fußgängerzonen fahren – sondern schieben, • Nicht über Fußgängerüberwege fahren – sondern schieben, • Einbahnstraßen nicht entgegen der Fahrtrichtung benutzen – falls es nicht ausdrücklich durch Beschilderung gestattet ist, • Straßenbahnschienen und Bordsteinkanten möglichst rechtwinklig kreuzen, • Bei Fahrtrichtungswechsel/Abbiegen, Handzeichen geben und ggf. Blickkontakt suchen, • Bei schlechten Sichtverhältnissen Beleuchtung einschalten, • Vorder- und Hinterradbremsen gleichzeitig betätigen. 20 Abb. 15 Bei der Zustellung Abb. 16 Auf dem Weg zur Arbeit Sicherer Betrieb Abb. 16 Gefahr durch „Toten Winkel“ Beachten Sie besonders: • Lkw- und Bus-Fahrer können Sie nicht im toten Winkel erkennen. • Auf dem Pedelec 25 sind Sie gegen- über dem Kraftfahrzeug immer in der schwächeren Position. Verzichten Sie in einer Konfliktsituation auch einmal auf „Ihr Recht“. • Auch bei der Fahrt mit dem Pede- lec 25 ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung nicht erlaubt. 9.3.2Abstellen • Stellen Sie Ihr Pedelec 25 an geeigneter Stelle auf festem und ebenem Untergrund ab und benutzen Sie soweit vorhanden die Feststelleinrichtung. • Sichern Sie es durch den Ständer gegen Umkippen. • Sichern Sie Ihr Pedelec 25 gegen unbefugtes Benutzen. • Vermeiden Sie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. • Eine betrieblich geregelte Helm- pflicht. • Nutzen Sie ein Fahrsicherheits- training. 21 Sicherer Betrieb 9.4 Umgang mit verschiedenen Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen • Sehen und gesehen werden sind gerade in der dunklen Jahreszeit wichtige Voraussetzungen für sicheres Fahren. Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen am Pedelec 25 erhöht retroreflektierende Kleidung die Erkennbarkeit. • Besonders im Herbst und im Winter sind schlechte Wegeverhältnisse ein Problem. Nasse Straßen, Laub, Schnee und Eis, Sand und Splitt können schnell zum Wegrutschen führen. Zusätzlich beeinflussen schlechte Sichtverhältnisse bei Nebel, Dunkelheit oder Regen die Fahrt. Passen Sie Ihre Fahrweise an. • Insbesondere im Winter belasten Kälte und Nässe den Organismus. Tragen Sie deshalb angemessene, wärmende Kleidung, bzw. benutzen Sie die vom Unternehmer bereitgestellte Arbeits- und Schutzkleidung. • Fahren Sie gerade im Winter nur bei akzeptablen Straßen- und Wegeverhältnissen. Steigen Sie bei Glätte besser ab. 22 • Denken Sie rechtzeitig an geeigneten Hautschutz, erforderlichenfalls ergänzt durch Hautpflegemittel. Stirn und Ohren sind gegen Kälte sehr empfindlich. • Berücksichtigen Sie bei großer Hitze den erhöhten Flüssigkeitsbedarf, passen Sie Ihre Kleidung an und gönnen Sie dem Körper die notwendigen Ruhepausen. Angepasste, geeignete Kleidung, Kopfbedeckung und Hautschutzmittel schützen Ihren Körper vor Überhitzung und UVStrahlung. Z. B. schützt ein gut belüfteter Helm nicht nur bei Stürzen sondern gleichzeitig gegen Sonnenstich. • Schützen Sie Ihre Augen erforderlichenfalls vor Sonnenlicht, UV-Strahlung, Wind, Staub und anderen Fremdkörpern durch eine geeignete Brille. 10Akku 10.1 Sicherer Umgang • Beachten Sie die Bedienungsanleitung des Herstellers und interne Betriebsanweisungen. • Verwenden Sie beim Reinigen eines Pedelecs 25 keinen Hochdruckreiniger. • Entfernen Sie herausnehmbare Akkus, wenn das Pedelec 25 außen am Fahrzeug transportiert wird. • Führen Sie den Akku bei sichtbaren Beschädigungen, ungewöhnlichen Gerüchen und Verformungen einer sachgerechten Entsorgung zu, z.B. Fachhändler. • Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus z. B. durch Stürze. • Beachten Sie beim Transport von Akkus ggf. produktabhängige Transportbestimmungen (z.B. Gefahrgutverordnung). 10.2 Laden und Lagern • Laden Sie zur Verlängerung der Lebens- dauer den Akku nach jeder Nutzung. • Benutzen Sie nur die vom Hersteller zuge- lassenen Ladegeräte. • Laden Sie den Akku nur in Trockenräumen, idealerweise bei Raumtemperatur, Herstellerangaben beachten. • Laden Sie den Akku nicht in Flucht- und Rettungswegen. • Stellen Sie den Akku und das Ladegerät beim Ladevorgang auf eine schwer entflammbare Unterlage und decken Sie die Geräte nicht ab. • Lagern Sie den Akku bei Raumtemperatur und trocken. Zur längeren Lagerung, z.B. über den Winter, laden Sie den Akku auf. ✗ Abb. 17 Öffentliche Ladestation an einem Einkaufszentrum Abb. 18 Nicht empfehlenswert; Ladegeräte liegen auf dem Boden und sind über eine Mehrfachtseckdose unterverteilt (marktübliche Ladegeräte sind nur für die Benutzung in „trocknen Räumen“ geeignet) 23 Anhang 1 Das richtige Pedelec 25 auswählen Für die Auswahl sind die wesentlichen Produktmerkmale und Einsatzanforderungen so zu beschreiben, dass eine Vergleichbarkeit der Pedelecs 25 gegeben ist. Die folgende Zusammenstellung soll Ihnen dabei helfen. Einsatzbedingungen Verwendungszweck: • • • • • • • Einsatzbereich-/ Tätigkeitsbeschreibung Nutzer Fahrbahnbeschaffenheit Witterungsbedingungen Einsatzzeiten; Dauer, Tageszeiten Angaben zu Anhängerbetrieb Wendekreis bei mehrspurigen Pedelecs 25 Anforderungen Lastaufnahme, Ladegut: • Max. Zuladung in kg • Angabe des Herstellers zur zulässigen Gesamtmasse in kg beachten (Fahrer + Pedelec 25 + max. Zuladung) • Art, Anordnung und Erreichbarkeit der Ladung (z. B. Taschen, Behälter) • Sicherungsmöglichkeit Schaltung: • Art und Ausführung (z. B. manuell, automatisch; Anzahl der Schalt- Leistungsprofil: • Reichweite • Topographie • Einsatzcharakteristik Antrieb: • Lage von Motor und Akku entsprechend den Erfordernissen an Last- stufen, Übersetzungsbereich) verteilung und Fahrverhalten (Front-, Mittel-, Heckmotor) • Mit oder ohne Anfahr-/Schiebehilfe Lenkung: • Festsitzende Lenkergriffe, schadstoffarm Sicherung gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung: • Auswahl geeigneter Sicherungskonzepte, z. B. mechanisch, Ladegerät und Akku: • Ladegerät und Akku kompatibel • Ladegerät –– Ladezustandsanzeige • Akku –– Garantiebedingungen und Garantiedauer (mind. 2 Jahre, empfoh- elektronisch –– –– –– –– 24 len 5 Jahre) Ladezeit, Kapazität, Ladezyklen festeingebaut oder entnehmbar abschließbar Möglichkeit von Miete oder Leasing Das richtige Pedelec 25 auswählen Beleuchtung: • Als aktuelle optimale Lösung ist der Nabendynamo mit Front- und Heckbeleuchtung einschließlich Standlichtfunktion zu empfehlen. • Ggf. über die Grundausstattung hinausgehende Besonderheiten und Zusatzausstattungen z. B. Standlicht entsprechend StVZO, Lichtsensor Bremsen: • Art, Ausführung, Leistungsfähigkeit und Verschleiß der Bremsen • Ggf. zusätzliche Betriebsbremse • Ggf. erforderliche Feststellbremse (Ergonomie der Betätigungsele- Fahrradständer: • Betätigungsart • Auflagefläche/ Standsicherheit (möglichst Zweibein) Ergonomie: • Rahmenhöhe/-ausführung/ Radgröße: • Einstellmöglichkeiten (Lenker, Sattel) • Federung Stauraum: Möglichkeit des sicheren Anbringens von Stauraum (z. B. für Trinkflasche, Wetterschutz) Pedale: Rutschfest und festverschraubt mente, z. B. Kombination Feststellbremse/ Ständer) Nachweise und Dokumentationen Produktzuordnung: Schriftliche Bestätigung, dass es sich um ein Pedelec 25 handelt (§ 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz) EG-Konformitätserklärung / CE-Kennzeichnung: • EG-Konformitätserklärung des Herstellers/Importeurs • CE-Zeichen auf dem Pedelec25 Optionaler Prüfstatus: GS-Nachweis und entsprechende Kennzeichnung gewünscht Nachweise durchgeführter Prüfungen: Prüfberichte nach den Prüfgrundsätzen für sicherheitsrelevante Bauteile (z. B. Lenkeinheit, Rahmen, Gabel, Antrieb, Sitzeinheit) Kennzeichnungen: • vollständiges Typenschild auf dem Produkt • max. zulässiges Gesamtgewicht auf Rahmen im Sichtbereich • max. zulässige Beladung je Gepäckträger Dokumentation: • • • • • • Bedienungsanleitungen in Landessprache Schaltpläne Wartungsinhalte und Wartungsintervalle Prüfumfang und Prüffristen Stücklisten/ Ersatzteillisten Kennzeichnung der Festigkeitsklasse an sicherheitsrelevanten Schraubverbindungen Hinweis: Vergleichen Sie nach Möglichkeit unterschiedliche Modelle und Antriebsarten bei einer Probefahrt über einen längeren Zeitraum. Dabei lässt sich das Fahrverhalten des Pedelecs 25 am besten prüfen. 25 Anhang 2 Checkliste für die Auswahl Grundsätzliche Kenndaten Bauform (Anzahl der Spuren/Räder) Antriebsart (Front-, Mittel – Heckmotor) Anfahr-/Schiebehilfe nein ja Leermasse [kg] max. benötigte Nutzlast [kg] (Fahrer + Zuladung) vorgesehene Art des Ladegutes (Behälter, Tasche, geschlossen, offen) Lage/Anordnung des Ladegutes (vor/hinter dem Fahrer) Fahrzeuggeometrie (Rahmenhöhe/-Ausführung/ Reifengröße) min. Reichweite bei üblichem Fahrverhalten [km] Ausrüstung Bremsen (mechanisch/hydraulische, Trommel-, Scheiben-, Felgenbremsen, event. Bremsverzögerung) Feststellbremse Beleuchtung nein ja Dynamo Batterie Antriebsakku Nabe Kette stufenlos Zusatzbeleuchtung (Art und Umfang) Fahrradständer (Betätigungsart, einbeinig/zweibeinig) Schaltung (Anzahl der Gänge) Lenkeinrichtung (Form, Lenkergriffe schadstofffrei) Lenkungsdämpfer nein ja Federung (Federgabel, gefederte Sattelstütze) nein ja Kettenschutz nein ja 26 Checkliste für die Auswahl Radschützer nein ja Akku im Rahmen abschließbar nein Garantie [Jahre] 1 Lebensdauer [Ladezyklen] < 500 2 ja 3 500 1000 4 1500 5 2000 Kapazität [Ah] max. Ladezeit [h] Anmerkungen zur Probefahrt 27 Anhang 3 Verkehrsregeln für Radfahrer – Besonderheiten • Auch für Rad fahrende Personen gilt das • An Ampeln wartende Fahrzeuge dürfen Rechtsfahrgebot, dennoch dürfen linke Radwege dann benutzt werden, wenn sie durch ein entsprechendes Verkehrszeichen freigegeben sind. Sind Radwege und Radfahrstreifen entsprechend StVO beschildert, müssen diese benutzt werden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn eine Benutzung unzumutbar wäre (z. B. bei nicht geräumten Wegen nach Schneefall). • Werden Wege von gehenden und Rad fahrenden Personen gemeinsam benutzt, müssen Radfahrerinnen und Radfahrer auf Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht nehmen. Radfahrerinnen und Radfahrer haben dort keinen Vorrang gegenüber zu Fuß gehenden Personen und müssen gegebenenfalls durch Klingeln rechtzeitig auf sich aufmerksam machen. In Fußgängerzonen ist das Radfahren nur dann erlaubt, wenn es durch eine entsprechende Beschilderung gestattet wird. Hierbei muss Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden und es gilt die vorgenannte Pflicht zur Rücksichtnahme. • Auch Sonderspuren für den Busverkehr können durch Rad fahrende Personen genutzt werden, wenn diese durch das Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ zur Nutzung freigegeben sind. Für das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung gelten die zuvor genannten Voraussetzungen analog. von Rad fahrenden Personen unter besonderer Vorsichtsmaßnahme und wenn ausreichend Raum vorhanden ist, rechts überholt werden. Besondere Gefahr besteht beim Losfahren der Fahrzeuge bzw. beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge, insbesondere Lkw (toter Winkel). • Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Rad fahrende Personen, z. B. in Tempo-30-Zonen und in verkehrsberuhigten Bereichen. • Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, z. B. in der Dämmerung oder Dunkelheit, muss die vorgeschriebene Beleuchtung eingeschaltet werden. Entsprechende Beleuchtungseinrichtungen sind auch am Tage mitzuführen bzw. müssen vorhanden sein. 28 Literaturverzeichnis Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften, Regeln und Informationen zusammengestellt. 1. Gesetze, Verordnungen Bezugsquelle: Buchhandel und Internet: z. B. www.gesetze-im-internet.de • Straßenverkehrsgesetz (StVG) 2. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bezugsquelle: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger und unter www.dguv.de/publikationen • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) • Batteriegesetz (BattG) • Straßenverkehrsordnung (StVO) Unfallverhütungsvorschriften: • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) • Fahrerlaubnisverordnung (FeV) • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) • Verordnung über Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (LasthandhabV) • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) Regeln • DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ • DGUV Regel 112-189 „Benutzung von Schutzkleidung“ (bisher BGR/GUV-R 189) Informationen • DGUV Information 208-035 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – Zustellen von Sendungen“ (bisher BGI/GUV-I 8637) 29 Literaturverzeichnis 3.Normen/VDE-Bestimmungen Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bzw. VDE-Verlag, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin • DIN EN 15194 Fahrräder - Elektromotorisch unterstützte Räder - EPAC-Fahrräder • DIN EN ISO 4210 Teil 1 – 9 (Norm-Entwurf) Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder • DIN EN 342 Schutzkleidung – Kleidungssysteme und Kleidungsstücke zum Schutz gegen Kälte • DIN EN 343 Schutzkleidung - Schutz gegen Regen 30 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: [email protected] Internet: www.dguv.de
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