DGUV Information 208-047 „Pedelec 25

208-047
DGUV Information 208-047
Pedelec 25
Fahrrad, Transportmittel - Elektromobilität
August 2015

Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet „Zustellung und stationäre Bearbeitung von Postsendungen“,
Fachbereich „Handel und Logistik“ der DGUV.
Mit freundlicher Unterstützung von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC)
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
Deutsche Post AG
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
velotech.de GmbH
ExtraEnergy e.V.
Layout & Gestaltung:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion
Ausgabe: August 2015
DGUV Information 208-047
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen

Pedelec 25
Fahrrad, Transportmittel – Elektromobilität
DGUV Information 208-047 August 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
Seite
Vorbemerkung........................ 5
10Akku....................................... 23
10.1
Sicherer Umgang.................... 23
10.2
Laden und Lagern................... 23
1Anwendungsbereich............... 6
2Begriffsbestimmungen............ 7
3
Nutzung und Verwendungszweck..................................... 9
4
Rechtliche Grundlagen............ 10
5
Bauformen und Antriebsarten. 11
Anhang 1 Das richtige Pedelec 25
auswählen ......................... 24
Anhang 2 Checkliste für die Auswahl... 26
Anhang 3 Verkehrsregeln für Radfahrer
– Besonderheiten............... 28
Literaturverzeichnis.............................. 29
6Ausrüstung............................. 13
6.1
Vorgeschriebene Ausrüstung... 13
6.2Empfehlenswerte
Zusatzausstattung.................. 14
7
Betriebliche Organisation....... 17
7.1Unterweisung ......................... 17
7.2Regelungen............................. 17
7.3 Wartung.................................. 17
8
Lenker und Sitzposition
richtig einstellen.................... 18
9
Sicherer Betrieb...................... 19
9.1
Vor Fahrtantritt........................ 19
9.2Beladen ................................. 19
9.3Fahren ................................... 20
9.4
Umgang mit verschiedenen
Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen ......................... 22
4
Vorbemerkung
Pedelecs 25 erobern zunehmend den Markt. Ihr Anteil am Straßenverkehr in
Deutschland steigt kontinuierlich. Die Vorteile liegen auf der Hand, längere
Strecken können leichter zurückgelegt und Steigungen besser bewältigt werden.
Zunehmend wird das Pedelec 25 auf dem Arbeits- oder Schulweg und gewerblich
eingesetzt, z. B. bei der Zustellung, als Fahrradtaxi und für Kurierfahrten. Durch
die Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten können Pedelecs 25 auch eine Alternative
zur Benutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren sein, was insbesondere
in Städten zur Verringerung von Abgasen und Lärm führt und einen Schritt in Richtung Elektromobilität darstellt.
5
1Anwendungsbereich
Diese Information gibt Hinweise für die Auswahl, den Einsatz sowie den Umgang mit Pedelecs 25 und unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Sie richtet sich an
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Versicherte. Dabei soll sie helfen, sicher und
unfallfrei mit dem Pedelec 25 umzugehen.
6
2Begriffsbestimmungen
Fahrrad
Zumeist zweirädriges einspuriges Fahrzeug,
das mit Muskelkraft durch Tretkurbeln angetrieben wird. Sonderformen wie z. B. Fahrradrikschas haben auch drei oder vier Räder,
wobei eine Breite von 2,00 m (§ 63 i.V.m. § 32
Absatz 9 Nr. 1b StVZO) nicht überschritten
werden darf.
Pedelec 45 (Schnelles Pedelec)
Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 45 km/h mit einer MotorNenndauerleistung bis 500 Watt. Es ist ein
Kraftfahrzeug und benötigt eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad und ein Versicherungskennzeichen. Pedelecs 45 sind nicht
Gegenstand dieser Information.
E-Bike
E-Bike ist der Oberbegriff für alle Zweiräder,
die mit einem Elektromotor ausgestattet
sind. Dazu zählen Pedelecs 25, Pedelecs 45,
Elektrofahrräder, Elektromofas, Elektrokleinkrafträder und Elektromotorräder. Auch
mehrspurige Fahrräder mit elektrischem
Antrieb fallen unter den Oberbegriff E-Bike.
Im europäischen Sprachraum wird das Pedelec auch als Fahrrad mit elektrischer Assistenz bezeichnet.
Pedelec 25
Das Pedelec 25 (Pedal Electric Cycle) ist ein
Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Sein
Motor unterstützt das Treten bauartbedingt
bis max. 25 km/h mit einer Motor-Nenndauerleistung bis 250 Watt. Ausschließlicher
Motorbetrieb ohne zu treten ist nicht möglich. Zusätzlich kann das Pedelec 25 mit
einer Anfahr-/Schiebehilfe ausgestattet sein,
die eine Motorunterstützung ohne Pedalbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von
6 km/h zulässt.
Akku bzw. Akkumulator
Ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie. Er wird umgangssprachlich
auch Batterie genannt. Jedoch ist eine Batterie im eigentlichen Sinne im Gegensatz zum
Akku nicht wiederaufladbar.
CE-Zeichen
CE steht für „Conformité Européenne“ (Euro­
päische Konformität). CE ist der Nachweis
einer Konformitätserklärung des Herstellers.
Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung
bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt
Pedelecs 25 fallen nicht unter den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70/71, bisher
BGV D 29 oder GUV-V D 29)
7
Begriffsbestimmungen
den geltenden EU-Richtlinien entspricht.
Beim Pedelec 25 sind das die Richtlinien für
Maschinen und für die Elektromagnetische
Verträglichkeit. Nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens muss der Hersteller die CE-Kennzeichnung am Produkt
„sichtbar, leserlich und dauerhaft“
anbringen.
Das CE-Zeichen bedeutet nicht, dass eine
unabhängige Prüfstelle das Produkt geprüft
hat oder dass es aus der Europäischen Union stammt. Es ist weder ein Prüfzeichen
noch ein Herkunftsnachweis.
8
GS-Zeichen
Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) hat
sich seit seiner Einführung 1977 zu einem
weltweit anerkannten Sicherheitszeichen
entwickelt. Grundlage für das GS-Zeichen ist
das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Mit
dem GS-Zeichen dürfen verwendungsfertige
Produkte versehen werden, wenn eine zugelassene, unabhängige Prüf – und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchgeführt und bestätigt hat, dass das Baumuster
den sicherheitstechnischen Anforderungen
des ProdSG entspricht (siehe § 21 Abs. 1
ProdSG). Die Prüf- und Zertifizierungsstelle
prüft regelmäßig, ob die in Verkehr gebrachten Serienprodukte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen (Kontrollmaßnahmen, siehe § 21 Abs. 5 ProdSG).
3 Nutzung und Verwendungszweck
Die speziellen Eigenschaften des Pedelec 25
bieten vielfältige Einsatz- und Nutzungsmöglichkeiten und stellen eine Alternative zu
anderen Fahrzeugen dar.
• Fortbewegungsmittel z. B. Arbeits-und
Schulweg, (inner-)betrieblicher Verkehr
• Lastenbeförderung mit und ohne Anhänger z. B. Zustelldienste, Kurierdienste
• Personentransport z. B. Fahrradtaxi,
Stadtbesichtigungen
Abb. 1 Einsatz – und Nutzungsmöglichkeiten des Pedelecs 25
9
4 Rechtliche Grundlagen
Pedelecs 25 mit und ohne Anfahr-/Schiebehilfe sind dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt (§ 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz).
Für das Fahren benötigt man kein Versicherungskennzeichen, keinen Führerschein und
keine Zulassung.
Tabelle: Geltenden Bestimmungen
Kriterium
Anforderung
Motornenndauerleistung
≤ 250 Watt
Elektromotorische Tretunterstützung bis max.
25 km/h
Ausrüstungspflicht
analog Fahrrad
Pedalbewegung
erforderlich1)
Versicherungspflicht
nein
Betriebserlaubnis bzw. Einzelzulassung
nein
Mindestalter
kein
Fahrerlaubnis
nein
Helmpflicht
nein
Straßenverkehrsrechtliche Einordnung (z. B. Benutzung von
Fahrradwegen)
analog Fahrrad
1)
Für Pedelecs 25 mit einer Anfahr-/Schiebehilfe erst ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h
Das Tragen eines
geeigneten Helms
wird dringend empfohlen
10
© brynner jun./Fotolia
Hinweis
5 Bauformen und Antriebsarten
Neben der Einteilung in Pedelecs 25 und
Pedelecs 45 unterscheiden sich die Pedelecs
noch in ihrer Bauform und Antriebsart. Ausschlaggebend dafür sind der Verwendungszweck und die Nutzungsbedingungen.
Abb. 2
Einspuriges
Pedelec 25
Abb. 3
Mehrspuriges
Pedelec 25
Bauformen von Pedelecs
• einspurig
• mehrspurig
Bauformen und Antriebsarten
Lage des Motors
Frontmotor
Der Motor befindet sich in der Nabe des
Vorderrades. Die Kombination mit jeder
Schaltung und Rücktrittbremse ist möglich.
Nachteilig kann mangelnde Traktion (Griffigkeit) speziell beim Anfahren am Berg und in
Kurven, auf rutschigem Untergrund sowie bei
heckseitigem Schwerpunkt sein.
Mittelmotor
Der Motor befindet sich im Bereich des Tretlagers. Die Lage des Schwerpunktes in der
Mitte des Pedelec 25 ist für das Fahrverhalten im Vergleich zu den anderen Motoranordnungen von Vorteil.
Abb. 4 Nabenmotor im Vorderrad
Heckmotor
Der Motor befindet sich in der Nabe des
Hinterrades. Diese Antriebsart bietet Traktionsvorteile am Berg. Bei hecklastiger Beladung neigt das Pedelec 25 zum „Flattern“.
Abb. 5Mittelmotor
Hinweis
Eine ausgewogene Lastenverteilung
und elektronische Steuerungen, z. B.
Schlupfregelung, können die Fahreigenschaften des Pedelec 25 positiv
beeinflussen. Fachleute raten aus
Sicherheitsgründen davon ab, ein
handelsübliches Fahrrad mit einem
Bausatz zu einem Pedelec
umzurüsten.
Abb. 6 Nabenmotor im Hinterrad
12
6Ausrüstung
6.1
Vorgeschriebene Ausrüstung
Jedes Pedelec 25, das am Straßenverkehr
teilnimmt, muss entsprechend Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) mit folgenden Elementen ausgerüstet sein:
Bremsen (§ 65 Abs. 1 StVZO)
Pedelecs 25 müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben. Als besonders
zuverlässig gelten hydraulische Scheibenund Felgenbremsen.
Glocke (§ 64a StVZO)
Pedelecs 25 müssen mit mindestens einer
helltönenden Glocke ausgerüstet sein.
Andere Einrichtungen (wie z. B. Hupen, Radlaufglocken) für Schallzeichen dürfen an
diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein.
Lichttechnische Einrichtung (§ 67 StVZO)
Pedelecs 25 müssen mit einem Scheinwerfer
und mit einer Schlussleuchte ausgestattet
sein. Sie können mit Strom aus einer
Glocke
Bremsen
Großflächenrückstrahler (rot)
Schlussleuchte (rot)
Scheinwerfer (weiß)
Rückstrahler
(weiß)
Rückstrahler
(rot)
Je Laufrad 2 Speichenrückstrahler (gelb) oder
– wie hier abgebildet – retroreflektierende
Streifen an den Reifen und/oder den Speichen
Rutschfeste und fest verschraubte
Pedale mit je zwei Rückstrahlern (gelb)
Abb. 7 Vorgeschriebene Ausrüstung des Pedelec 25
13
Ausrüstung
Lichtmaschine (Dynamo), aus Batterien oder
aus dem Antriebsakkus betrieben werden.
Diese dürfen auch unabhängig voneinander
einschaltbar sein.
Die lichttechnischen Einrichtungen müssen
am Pedelec 25 vorschriftsmäßig und fest
angebracht sowie ständig betriebsbereit
(auch tagsüber) sein. Der nach vorne gerichtete Scheinwerfer muss dabei mit weißem
Licht und die hintere Schlussleuchte mit
rotem Licht ausgestattet sein.
Zusätzlich müssen am Pedelec 25 ein nach
vorne wirkender weißer Rückstrahler, ein
nach hinten gerichteter roter Rückstrahler
sowie ein roter Großflächenrückstrahler
vorhanden sein. An den beiden Pedalen sind
nach vorne und nach hinten wirkende gelbe
Rückstrahler und an den Rädern Reflektoren
erforderlich.
Lenkeinrichtung (§ 64 StVZO)
Pedelecs 25 müssen leicht lenkbar sein.
Entsprechend Maschinenrichtlinie muss auf
dem Pedelec 25 ein
vollständiges Typenschild sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein.
Abb. 8
Vollständiges Typenschild
14
6.2Empfehlenswerte
Zusatzausstattung
Neben den nach Abschnitt 6.1 notwendigen
Ausrüstungen ist folgende Ausstattung darüber hinaus empfehlenswert:
Fahrradlenker mit rutschfesten Griffen
Lenkergriffe sollten ergonomisch geformt
und rutschfest sein sowie aus wärmeisolierendem, hautverträglichem Material
bestehen.
Kettenschutz
Der Kettenschutz verhindert, dass die Kleidung in die Kette gerät und Stürze verursacht. Es sollte ein geschlossener Kettenschutz oder eine Kettenschutzscheibe
verwendet werden.
Gepäckträger
Am Gepäckträger muss die maximal zulässige Zuladung gut sichtbar angegeben sein.
Radschützer
Radschützer fangen Schmutz und Wasser ab
und schützen die Kleidung.
Schaltung
Eine Schaltung ermöglicht die individuelle
Kraftübertragung und damit die Anpassung
an die topographischen Gegebenheiten
sowie die zu befördernde Last.
Ausrüstung
Griffe
Schaltung
Gepäckträger
Fahrradschloss
Standlicht (vorn)
Standlicht (hinten)
Radschützer
(vorn)
Radschützer
(hinten)
Kettenschutz
Fahrradständer
Abb. 9 Empfehlenswerte Zusatzausstattung des Pedelec 25
Fahrradständer
Fahrradständer sollen ein sicheres Abstellen
des Pedelecs 25 ermöglichen. Gerade beim
Transport schwerer Lasten auf dem vorderen
und/oder hinteren Gepäckträger steht das
Pedelec 25 auf einem zweibeinigen Ständer
sicher, solange der Untergrund eben und fest
ist.
Fahrradschloss
Zur Sicherung gegen Diebstahl und unbefugtes Benutzen empfiehlt sich die Verwendung
eines Fahrradschlosses. Ausführungsart und
Handhabbarkeit sind zu beachten.
Standlicht
Standlicht gibt mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Frontleuchten mit Standlicht verbessern die Sicht bei Dunkelheit.
Werkzeug
Für den Fall einer Panne ist es empfehlenswert, z. B. ein Multifunktionswerkzeug, Reifenreparaturset mitzuführen.
Feststellbremse
Mit der Funktion einer Feststellbremse lässt
sich ein ungewolltes Wegrollen des Pedelec
25 verhindern.
15
Ausrüstung
Lenkungsdämpfer
Wird ein Pedelecs 25 auf einem Zweibeinständer abgestellt, hat in der Regel das Vorderrad keinen Kontakt zum Boden und
schwebt frei. Ein Lenkungsdämpfer stabilisiert die Vordergabel in Fahrtrichtung beim
Abstellen und verhindert damit ein unkontrolliertes Verdrehen des Lenkers. Somit wird
das Beschädigen von z. B. elektrischen Leitungen und Bowdenzügen vermieden.
Abb. 10Lenkungsdämpfer
Abb. 11 Schrauben-und Inbusschlüsselset
Abb. 12Feststellbremse
16
7 Betriebliche Organisation
7.1Unterweisung
7.3 Die Benutzung des Pedelec 25 ist mit spezifischen Gefährdungen verbunden. Beschäftigte sind vor der ersten Nutzung theoretisch
und praktisch zu unterweisen.
Zur Erhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit ist eine regelmäßige Instandhaltung
notwendig.
7.2Regelungen
Wartung
Der Unternehmer berücksichtigt bei der
Festlegung des notwendigen Prüfumfangs
und der Wartungsintervalle die Einsatzbedingungen der Pedelecs 25.
Folgende Sachverhalte und Situationen sollten geregelt und den Beschäftigten bekannt
sein.
• Mängelfeststellung, Mängelbeseitigung,
Wartung
• Verhalten bei Pannen und Notfällen
• Bereitstellung und Benutzung von
Schutzkleidung
17
8 Lenker und Sitzposition richtig
einstellen
Um eine angenehme, sichere und kraft-effiziente Sitzposition auf dem Pedelec 25 einnehmen zu können, ist die größenmäßige Anpassung des Pedelecs 25 an die jeweiligen
individuellen Körpermaße des Benutzers
erforderlich. Die benutzerabhängig erforderlichen Grundeinstellungen sollten vor Fahrtbeginn geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dies wird durch die richtige
Einstellung von Sattel und Lenker erreicht.
Abb. 13 Richtig eingestellte Sitzhöhe im Stand
Einstellung der richtigen Sitzhöhe:
Die Einstellung der richtigen Sitzhöhe resultiert aus der Verstellung der jeweiligen Sattelhöhe. Die Sattelhöhe ist richtig eingestellt, wenn Sie – auf dem Sattel sitzend
– mit den Fußballen beider Füße den Boden
soeben erreichen können. Beim Tretvorgang
selbst sollte das Bein im Kniegelenk nahezu
vollständig gestreckt werden können. Die
Sattelstütze darf maximal bis zu der jeweiligen umlaufenden Markierung herausgezogen werden. Hierbei ist die Mindesteinstecktiefe der Sattelstütze konsequent
einzuhalten.
Einstellung der Lenkerhöhe:
Die Lenkerhöhe sollte je nach Fahrradtyp
und Nutzung so eingestellt sein, dass sie
eine für Sie angenehme Sitzhaltung einnehmen können.
Beachten Sie die Herstellerangaben in der
Bedienungsanleitung.
18
Abb. 14 Richtig eingestellte Sitzhöhe beim
Tretvorgang
9 Sicherer Betrieb
9.1
Vor Fahrtantritt
Führen Sie vor Fahrtantritt an Ihrem Pedelec 25 eine Sicht- und Funktionsprüfung
durch. Achten Sie insbesondere auf
Folgendes:
1. Akku unbeschädigt und geladen?
2. Ein/AUS-Schalter auf „AUS“?
3. Schnellspanner und Verschraubungen
fest?
4. Bremsen funktionstüchtig?
5. Pedale fest und unbeschädigt?
6. Sattel fest und richtig eingestellt?
7. Lenkeinheit fest und richtig eingestellt?
8. Lenkergriffe festsitzend?
9. Vorder- und Hinterrad unbeschädigt?
10. Reifendruck und Profil ausreichend?
11. Radschützer fest?
12. Kette/Zahnriemen richtig gespannt?
13. Beleuchtung in Ordnung?
14. Front-, Rück- und Speichenrückstrahler
funktionstüchtig?
15. Glocke (Klingel) in Ordnung?
9.2Beladen
Überladen Sie Ihr Pedelec 25 nicht, um Gefährdungen und Belastungen für sich selbst
und andere sowie Schäden am Pedelec 25
oder an der Ladung zu vermeiden. Achten
Sie beim Beladen insbesondere auf
Folgendes:
• sicheren Stand des Pedelec 25,
• Einhaltung der maximalen zulässigen
Nutzlast gemäß Betriebsanleitung des
Herstellers/Betriebsanweisung,
• gleichmäßige Lastverteilung,
• keine zusätzlichen Lasten an Lenker, Vorder- oder Hinterradgepäckträger,
• Sicherung der Ladung gegen Bewegung,
nur die vorgesehenen Ladungsvorrichtungen (z. B. Gepäckträger, -taschen) nutzen,
• räumliche Ladungsgrenzen des
Pedelec 25.
19
Sicherer Betrieb
9.3Fahren
9.3.1
Verhalten im Straßenverkehr – Ihre
Pflichten als Verkehrsteilnehmer
Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Achten Sie insbesondere auf
Folgendes:
• Vorausschauend fahren,
• Pedelecs 25 sind schneller und schwerer,
dadurch kann sich der Bremsweg
verlängern,
• Pedelecs 25 mit Frontantrieb haben ein
besonderes Kurvenverhalten, z. B. in engen Kurven nicht treten,
• Vorhandene Radwege wenn möglich
benutzen,
• Nicht auf Gehwegen fahren – sondern
schieben,
• Nicht in Fußgängerzonen fahren – sondern
schieben,
• Nicht über Fußgängerüberwege fahren
– sondern schieben,
• Einbahnstraßen nicht entgegen der Fahrtrichtung benutzen – falls es nicht ausdrücklich durch Beschilderung gestattet
ist,
• Straßenbahnschienen und Bordsteinkanten möglichst rechtwinklig kreuzen,
• Bei Fahrtrichtungswechsel/Abbiegen,
Handzeichen geben und ggf. Blickkontakt
suchen,
• Bei schlechten Sichtverhältnissen Beleuchtung einschalten,
• Vorder- und Hinterradbremsen gleichzeitig
betätigen.
20
Abb. 15 Bei der Zustellung
Abb. 16 Auf dem Weg zur Arbeit
Sicherer Betrieb
Abb. 16 Gefahr durch „Toten Winkel“
Beachten Sie besonders:
• Lkw- und Bus-Fahrer können Sie
nicht im toten Winkel erkennen.
• Auf dem Pedelec 25 sind Sie gegen-
über dem Kraftfahrzeug immer in
der schwächeren Position. Verzichten Sie in einer Konfliktsituation
auch einmal auf „Ihr Recht“.
• Auch bei der Fahrt mit dem Pede-
lec 25 ist das Telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung nicht erlaubt.
9.3.2Abstellen
• Stellen Sie Ihr Pedelec 25 an geeigneter
Stelle auf festem und ebenem Untergrund
ab und benutzen Sie soweit vorhanden die
Feststelleinrichtung.
• Sichern Sie es durch den Ständer gegen
Umkippen.
• Sichern Sie Ihr Pedelec 25 gegen unbefugtes Benutzen.
• Vermeiden Sie eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer.
• Eine betrieblich geregelte Helm-
pflicht.
• Nutzen Sie ein Fahrsicherheits-
training.
21
Sicherer Betrieb
9.4
Umgang mit verschiedenen
Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen
• Sehen und gesehen werden sind gerade in
der dunklen Jahreszeit wichtige Voraussetzungen für sicheres Fahren. Zusätzlich zu
den vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen am Pedelec 25 erhöht retroreflektierende Kleidung die Erkennbarkeit.
• Besonders im Herbst und im Winter sind
schlechte Wegeverhältnisse ein Problem.
Nasse Straßen, Laub, Schnee und Eis,
Sand und Splitt können schnell zum Wegrutschen führen. Zusätzlich beeinflussen
schlechte Sichtverhältnisse bei Nebel,
Dunkelheit oder Regen die Fahrt. Passen
Sie Ihre Fahrweise an.
• Insbesondere im Winter belasten Kälte
und Nässe den Organismus. Tragen Sie
deshalb angemessene, wärmende Kleidung, bzw. benutzen Sie die vom Unternehmer bereitgestellte Arbeits- und
Schutzkleidung.
• Fahren Sie gerade im Winter nur bei akzeptablen Straßen- und Wegeverhältnissen.
Steigen Sie bei Glätte besser ab.
22
• Denken Sie rechtzeitig an geeigneten
Hautschutz, erforderlichenfalls ergänzt
durch Hautpflegemittel. Stirn und Ohren
sind gegen Kälte sehr empfindlich.
• Berücksichtigen Sie bei großer Hitze den
erhöhten Flüssigkeitsbedarf, passen Sie
Ihre Kleidung an und gönnen Sie dem
Körper die notwendigen Ruhepausen.
Angepasste, geeignete Kleidung, Kopfbedeckung und Hautschutzmittel schützen
Ihren Körper vor Überhitzung und UVStrahlung. Z. B. schützt ein gut belüfteter
Helm nicht nur bei Stürzen sondern gleichzeitig gegen Sonnenstich.
• Schützen Sie Ihre Augen erforderlichenfalls vor Sonnenlicht, UV-Strahlung, Wind,
Staub und anderen Fremdkörpern durch
eine geeignete Brille.
10Akku
10.1
Sicherer Umgang
• Beachten Sie die Bedienungsanleitung
des Herstellers und interne
Betriebsanweisungen.
• Verwenden Sie beim Reinigen eines Pedelecs 25 keinen Hochdruckreiniger.
• Entfernen Sie herausnehmbare Akkus,
wenn das Pedelec 25 außen am Fahrzeug
transportiert wird.
• Führen Sie den Akku bei sichtbaren Beschädigungen, ungewöhnlichen Gerüchen
und Verformungen einer sachgerechten
Entsorgung zu, z.B. Fachhändler.
• Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus
z. B. durch Stürze.
• Beachten Sie beim Transport von Akkus
ggf. produktabhängige Transportbestimmungen (z.B. Gefahrgutverordnung).
10.2
Laden und Lagern
• Laden Sie zur Verlängerung der Lebens-
dauer den Akku nach jeder Nutzung.
• Benutzen Sie nur die vom Hersteller zuge-
lassenen Ladegeräte.
• Laden Sie den Akku nur in Trockenräumen,
idealerweise bei Raumtemperatur, Herstellerangaben beachten.
• Laden Sie den Akku nicht in Flucht- und
Rettungswegen.
• Stellen Sie den Akku und das Ladegerät
beim Ladevorgang auf eine schwer entflammbare Unterlage und decken Sie die
Geräte nicht ab.
• Lagern Sie den Akku bei Raumtemperatur
und trocken. Zur längeren Lagerung, z.B.
über den Winter, laden Sie den Akku auf.
✗
Abb. 17 Öffentliche Ladestation an einem
Einkaufszentrum
Abb. 18 Nicht empfehlenswert; Ladegeräte liegen
auf dem Boden und sind über eine Mehrfachtseckdose unterverteilt (marktübliche
Ladegeräte sind nur für die Benutzung in
„trocknen Räumen“ geeignet)
23
Anhang 1
Das richtige Pedelec 25 auswählen
Für die Auswahl sind die wesentlichen Produktmerkmale und Einsatzanforderungen so
zu beschreiben, dass eine Vergleichbarkeit
der Pedelecs 25 gegeben ist. Die folgende
Zusammenstellung soll Ihnen dabei helfen.
Einsatzbedingungen
Verwendungszweck:
•
•
•
•
•
•
•
Einsatzbereich-/ Tätigkeitsbeschreibung
Nutzer
Fahrbahnbeschaffenheit
Witterungsbedingungen
Einsatzzeiten; Dauer, Tageszeiten
Angaben zu Anhängerbetrieb
Wendekreis bei mehrspurigen Pedelecs 25
Anforderungen
Lastaufnahme, Ladegut:
• Max. Zuladung in kg
• Angabe des Herstellers zur zulässigen Gesamtmasse in kg beachten
(Fahrer + Pedelec 25 + max. Zuladung)
• Art, Anordnung und Erreichbarkeit der Ladung (z. B. Taschen, Behälter)
• Sicherungsmöglichkeit
Schaltung:
• Art und Ausführung (z. B. manuell, automatisch; Anzahl der Schalt-
Leistungsprofil:
• Reichweite
• Topographie
• Einsatzcharakteristik
Antrieb:
• Lage von Motor und Akku entsprechend den Erfordernissen an Last-
stufen, Übersetzungsbereich)
verteilung und Fahrverhalten (Front-, Mittel-, Heckmotor)
• Mit oder ohne Anfahr-/Schiebehilfe
Lenkung:
• Festsitzende Lenkergriffe, schadstoffarm
Sicherung gegen Diebstahl
und unbefugte Benutzung:
• Auswahl geeigneter Sicherungskonzepte, z. B. mechanisch,
Ladegerät und Akku:
• Ladegerät und Akku kompatibel
• Ladegerät
–– Ladezustandsanzeige
• Akku
–– Garantiebedingungen und Garantiedauer (mind. 2 Jahre, empfoh-
elektronisch
––
––
––
––
24
len 5 Jahre)
Ladezeit, Kapazität, Ladezyklen
festeingebaut oder entnehmbar
abschließbar
Möglichkeit von Miete oder Leasing
Das richtige Pedelec 25 auswählen
Beleuchtung:
• Als aktuelle optimale Lösung ist der Nabendynamo mit Front- und
Heckbeleuchtung einschließlich Standlichtfunktion zu empfehlen.
• Ggf. über die Grundausstattung hinausgehende Besonderheiten und
Zusatzausstattungen z. B. Standlicht entsprechend StVZO, Lichtsensor
Bremsen:
• Art, Ausführung, Leistungsfähigkeit und Verschleiß der Bremsen
• Ggf. zusätzliche Betriebsbremse
• Ggf. erforderliche Feststellbremse (Ergonomie der Betätigungsele-
Fahrradständer:
• Betätigungsart
• Auflagefläche/ Standsicherheit (möglichst Zweibein)
Ergonomie:
• Rahmenhöhe/-ausführung/ Radgröße:
• Einstellmöglichkeiten (Lenker, Sattel)
• Federung
Stauraum:
Möglichkeit des sicheren Anbringens von Stauraum (z. B. für Trinkflasche, Wetterschutz)
Pedale:
Rutschfest und festverschraubt
mente, z. B. Kombination Feststellbremse/ Ständer)
Nachweise und Dokumentationen
Produktzuordnung:
Schriftliche Bestätigung, dass es sich um ein Pedelec 25 handelt (§ 1
Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz)
EG-Konformitätserklärung /
CE-Kennzeichnung:
• EG-Konformitätserklärung des Herstellers/Importeurs
• CE-Zeichen auf dem Pedelec25
Optionaler Prüfstatus:
GS-Nachweis und entsprechende Kennzeichnung gewünscht
Nachweise durchgeführter
Prüfungen:
Prüfberichte nach den Prüfgrundsätzen für sicherheitsrelevante Bauteile (z. B. Lenkeinheit, Rahmen, Gabel, Antrieb, Sitzeinheit)
Kennzeichnungen:
• vollständiges Typenschild auf dem Produkt
• max. zulässiges Gesamtgewicht auf Rahmen im Sichtbereich
• max. zulässige Beladung je Gepäckträger
Dokumentation:
•
•
•
•
•
•
Bedienungsanleitungen in Landessprache
Schaltpläne
Wartungsinhalte und Wartungsintervalle
Prüfumfang und Prüffristen
Stücklisten/ Ersatzteillisten
Kennzeichnung der Festigkeitsklasse an sicherheitsrelevanten
Schraubverbindungen
Hinweis: Vergleichen Sie nach Möglichkeit unterschiedliche Modelle und Antriebsarten bei
einer Probefahrt über einen längeren Zeitraum. Dabei lässt sich das Fahrverhalten des Pedelecs 25 am besten prüfen.
25
Anhang 2
Checkliste für die Auswahl
Grundsätzliche Kenndaten
Bauform
(Anzahl der Spuren/Räder)
Antriebsart
(Front-, Mittel – Heckmotor)
Anfahr-/Schiebehilfe
nein
ja
Leermasse [kg]
max. benötigte Nutzlast [kg]
(Fahrer + Zuladung)
vorgesehene Art des Ladegutes
(Behälter, Tasche, geschlossen, offen)
Lage/Anordnung des Ladegutes
(vor/hinter dem Fahrer)
Fahrzeuggeometrie
(Rahmenhöhe/-Ausführung/ Reifengröße)
min. Reichweite bei üblichem Fahrverhalten [km]
Ausrüstung
Bremsen
(mechanisch/hydraulische, Trommel-, Scheiben-,
Felgenbremsen, event. Bremsverzögerung)
Feststellbremse
Beleuchtung
nein
ja
Dynamo
Batterie
Antriebsakku
Nabe
Kette
stufenlos
Zusatzbeleuchtung
(Art und Umfang)
Fahrradständer
(Betätigungsart, einbeinig/zweibeinig)
Schaltung
(Anzahl der Gänge)
Lenkeinrichtung
(Form, Lenkergriffe schadstofffrei)
Lenkungsdämpfer
nein
ja
Federung
(Federgabel, gefederte Sattelstütze)
nein
ja
Kettenschutz
nein
ja
26
Checkliste für die Auswahl
Radschützer
nein
ja
Akku
im Rahmen abschließbar
nein
Garantie [Jahre]
1
Lebensdauer [Ladezyklen]
< 500
2
ja
3
500
1000
4
1500
5
2000
Kapazität [Ah]
max. Ladezeit [h]
Anmerkungen zur Probefahrt
27
Anhang 3
Verkehrsregeln für Radfahrer – Besonderheiten
• Auch für Rad fahrende Personen gilt das
• An Ampeln wartende Fahrzeuge dürfen
Rechtsfahrgebot, dennoch dürfen linke
Radwege dann benutzt werden, wenn sie
durch ein entsprechendes Verkehrszeichen freigegeben sind. Sind Radwege und
Radfahrstreifen entsprechend StVO beschildert, müssen diese benutzt werden.
Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn
eine Benutzung unzumutbar wäre (z. B. bei
nicht geräumten Wegen nach Schneefall).
• Werden Wege von gehenden und Rad
fahrenden Personen gemeinsam benutzt,
müssen Radfahrerinnen und Radfahrer auf
Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht
nehmen. Radfahrerinnen und Radfahrer
haben dort keinen Vorrang gegenüber zu
Fuß gehenden Personen und müssen gegebenenfalls durch Klingeln rechtzeitig auf
sich aufmerksam machen. In Fußgängerzonen ist das Radfahren nur dann erlaubt,
wenn es durch eine entsprechende Beschilderung gestattet wird. Hierbei muss
Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden und es gilt die vorgenannte Pflicht zur
Rücksichtnahme.
• Auch Sonderspuren für den Busverkehr
können durch Rad fahrende Personen
genutzt werden, wenn diese durch das
Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ zur Nutzung freigegeben sind. Für das Befahren
von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung gelten die zuvor genannten Voraussetzungen analog.
von Rad fahrenden Personen unter besonderer Vorsichtsmaßnahme und wenn ausreichend Raum vorhanden ist, rechts überholt werden. Besondere Gefahr besteht
beim Losfahren der Fahrzeuge bzw. beim
Rechtsabbiegen der Fahrzeuge, insbesondere Lkw (toter Winkel).
• Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten
auch für Rad fahrende Personen, z. B. in
Tempo-30-Zonen und in verkehrsberuhigten Bereichen.
• Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern,
z. B. in der Dämmerung oder Dunkelheit,
muss die vorgeschriebene Beleuchtung
eingeschaltet werden. Entsprechende
Beleuchtungseinrichtungen sind auch am
Tage mitzuführen bzw. müssen vorhanden
sein.
28
Literaturverzeichnis
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften,
Regeln und Informationen zusammengestellt.
1.
Gesetze, Verordnungen
Bezugsquelle:
Buchhandel und Internet: z. B.
www.gesetze-im-internet.de
• Straßenverkehrsgesetz (StVG)
2.
Vorschriften, Regeln und
Informationen für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit
Bezugsquelle:
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger und unter www.dguv.de/publikationen
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
• Batteriegesetz (BattG)
• Straßenverkehrsordnung (StVO)
Unfallverhütungsvorschriften:
• DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der
Prävention“
• Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO)
• Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
• Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
• Verordnung über Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit
(LasthandhabV)
• Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
(PSA-BV)
Regeln
• DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der
Prävention“
• DGUV Regel 112-189 „Benutzung von
Schutzkleidung“ (bisher BGR/GUV-R 189)
Informationen
• DGUV Information 208-035 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – Zustellen
von Sendungen“ (bisher BGI/GUV-I 8637)
29
Literaturverzeichnis
3.Normen/VDE-Bestimmungen
Bezugsquelle:
Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6,
10787 Berlin
bzw. VDE-Verlag, Bismarckstraße 33, 10625
Berlin
• DIN EN 15194
Fahrräder - Elektromotorisch unterstützte Räder - EPAC-Fahrräder
• DIN EN ISO 4210 Teil 1 – 9 (Norm-Entwurf)
Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder
• DIN EN 342
Schutzkleidung – Kleidungssysteme und Kleidungsstücke zum
Schutz gegen Kälte
• DIN EN 343
Schutzkleidung - Schutz
gegen Regen
30
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dguv.de