Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Revision des Lebensmittelrechts Vorgaben für Gemeinschaftsbäder Pierre Studer Abteilung Lebensmittel und Ernährung Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV SVG - Tagung, Zurich, den 11. November 2015 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Das neue Lebensmittelrecht Bundesverfassung Volk PARLAMENT BRat Lebensmittelgesetz EDI V über Höchstgehalte an Pestizidrückständen V über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe V über technologische Verfahren und technische Hilfsstoffe V betreffend die Information über Lebensmittel V über Kontaminanten V über neuartige Lebensmittel V über Zusatzstoffe Hygieneverordnung V über Aromen V über die Hygiene beim Schlachten V über Aerosolpackungen V über die Qualität von Wasser für den menschlichen gebrauch Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt V über kosmetische Mittel V über Bedarfsgegenständ e V über die Sicherheit von Spielzeug Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung V über Nahrungsergänzungsmittel „Fukushima-Verordnung“ (Radionuklide) V über das Schlachten und die Fleischkontrolle V über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln V über gentechnisch veränderte Lebensmittel V über Lebensmittel für die Ernährung von bestimmten Bevölkerungsgruppen V über Getränke BLV V über Lebensmittel tierischer Herkunft V über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft EDI V. über den Nationalen Kontrollplan Vollzugsverordnung Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung „Tschernobyl“-Verordnung (Radionuklide) 2 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Änderungen • • • • • • Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit; Prinzips des Täuschungsschutzes und Ausweitung auf die Gebrauchsgegenstände; Verzicht auf das System der « Toleranz- / Grenzwerte » und Übernahme des Höchstmengensystems; Verankerung des Vorsorgeprinzips; Mehr Transparenz bei den Kontrollen der Vollzugsbehörden; Verstärkung des Prinzips der Rückverfolgbarkeit und Selbstkontrolle Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 3 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Hygiene • Hygieneverordnung • Keine grundlegenden materiellen Anpassungen • Selbstkontrolle • vereinfachte Anforderungen an die Selbstkontrolle und an die Dokumentation für Kleinstbetriebe (Betriebe bis 9 Mitarbeitende) LGV Art. 76 Branchenleitlinien 3 In den Branchenleitlinien können für Betriebe bis 9 Mitarbeitende (Kleinstbetriebe) vereinfachte Anforderungen an die Selbstkontrolle festgelegt werden. LGV Art. 81 Dokumentation der Selbstkontrolle 3 Kleinstbetriebe können die Dokumentation der Selbstkontrolle angemessen reduzieren. Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 4 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung LGV Selbstkontrolle Gebrauchsgegenstände 4. Kapitel: Grundsätze der Selbstkontrolle Art. 70 Für jeden Betrieb muss eine verantwortliche Person bezeichnet werden. Ansonsten ist die Betriebs- oder Unternehmensleitung für die Produktesicherheit des Betriebs verantwortlich. Oberste Verantwortung für: Sicherheit der Produktion Probe Massnahme Dokumentation Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 5 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Vertikales Verordnungsrecht • Grosser Umbau mit wenig neuen Inhalten Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft Verordnung über Getränke Verordnung über Wasser für den menschlichen Gebrauch Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 6 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Wasser für den menschlichen Gebrauch Anforderungen an Trinkwasser und; • Wasser, das dazu bestimmt ist, mit dem menschlichen Körper in Kontakt zu kommen, und das nicht dazu bestimmt ist, getrunken zu werden, wie namentlich das Dusch- und Badewasser in Spitälern, Pflegeheimen oder Hotels. • Bestimmungen zu Trinkwasser aus der Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser sowie Höchstwerte und Parameterwerte aus FIV und der HyV. • Liste der bewilligten Verfahren und Mittel zur Aufbereitung und zur Desinfektion von Trinkwasser • Legionellen in Sprudelbädern und im Warmwasserkreislauf Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 7 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Wasser in gemeinschaftlich genutzten Schwimmbädern… • Art. 10, Anhang 5: Mikrobiologische Anforderungen • Art. 11, Anhang 6: Höchst- und Mindestkonzentrationen von Desinfektionsmitteln • Art. 12, Anhang 7: Höchstkonzentrationen von Schadstoffen und bei der Desinfektion anfallenden Nebenprodukten • Art. 14: Aufbereitungsanlagen: …nach den anerkannten Regeln der Technik… • Art. 15: …über eine Fachbewilligung verfügen… Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 8 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Höchstwerte für Badewasser • Mikrobiologische Anforderungen für Wasser, … • In öffentlich genutzten Schwimmbädern • Mit biologischer Aufbereitung des Badewassers Wasser in Sprudelbädern, mit Aerosolbildung oder Dampfbad Legionella spp. max. 100 KBE/l Warmwasserkreislauf Legionella spp. Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung max. 1000 KBE/l 9 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Mikroorganismen im Wasser • Magen-Darm Entzündungen: • Bakterien* z.B. E.coli, Shigella, • Viren: Noroviren, Echoviren • Parasiten: Cryptosporidium, Giardia. • Dermale Infektionen: hauptsächlich Pseudomonas aeruginosa. • Atemwegsinfektionen: Legionellen* * In der Verordnung geregelt Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 10 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Mikrobiologie - Badewasser • Aerobe mesophile Keime • Escherichia coli • Pseudomonas aeruginosa Höchstwert 1000 KBE/ml nn/100 ml nn/100 ml Und dazu: Für Wasser in SprudelBädern oder Becken mit einer Aerosolbildung förderlichen Einrichtung: Legionella spp. 100 KBE / Liter Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 11 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung SIA: Abgestuftes Vorgehen bei Legionellenbefall >100 KBE/L Aerosolbildende Einrichtungen abschalten Filterspülung (HOCl- = >20 mg/l), Sprudelbecken entleeren, reinigen, desinfizieren Erneute Analyse nach 10 Tagen im Beckenwasser und Filtrat >10’000 KBE/L Becken für den Badebetrieb schliessen Stufenuntersuchung / Kontaminationsquelle lokalisieren ………… Bei Legionellen im Becken <100 KBE/L Becken für Badebetrieb freigeben Untersuchungen wöchentlich wiederholen, bis stabiler Betrieb bestätigt ist Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 12 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Höchstwerte für Badewasser • Desinfektion auf Chlor-, Chlor/Ozon- und Brombasis • Freies Chlor: 0.2 – 0.8 mg/l • Freies Brom: 0.7 – 1.4 mg/l • Ozon: 0.02 mg/l • Höchstkonzentrationen von Schadstoffen bei der Desinfektion anfallenden Nebenprodukten • Harnstoff, Chlorat, Bromat, • Gebundenes Chlor, Trihalomethane • Gebundenes Brom, Bromid • Ozon • Phosphor Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 13 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Kontrolle der Behörde: vorgeschlagene Frequenzen Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 14 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Legionärskrankheit: Hoteliers gegen strengere Bäder-Vorschriften Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 15 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Zeitplan Vernehmlassung zum Verordnungsrecht: 2. Quartal 2015 Dauer: 3 Monate (ohne Juli) ca. Juni – Oktober 2. Ämterkonsultation Frühling 2016 Inkrafttreten von Gesetz und Verordnungsrecht: 2. Jahreshälfte 2016 Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 16 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Abteilung Lebensmittel und Ernährung Fragen ? Pierre Studer, BLV, Abteilung Lebensmittel und Ernährung 17
© Copyright 2024 ExpyDoc