Professur für „Gesang“ - Hochschule für Musik | Detmold

An der Hochschule für Musik Detmold ist zum Wintersemester 2016/2017 eine
Professur für „Gesang“ (W 3 BBesO)
(Tenor, Bariton, Bass)
zu besetzen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit internationalen Erfahrungen als Opernsänger
und mit pädagogischer Eignung für den Hochschulbereich. Die Tätigkeit beinhaltet
die Arbeit mit Studierenden des Hauptfaches Gesang.
Die Planstelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt erfolgt die Beschäftigung zunächst in der Regel befristet für 3 Jahre durch
Übernahme in ein außertarifliches Privatdienstverhältnis mit einer Vergütung nach
Besoldungsgruppe W 3 BBesO analog. Nach entsprechender Bewährung ist ohne
erneutes Berufungsverfahren bei Vorliegen der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, andernfalls nach
entsprechender Bewährung ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, ebenfalls
ohne erneutes Berufsverfahren, beabsichtigt. Im Übrigen ergeben sich die Einstellungsvoraussetzungen aus § 29 Abs. 1 des Gesetzes über die Kunsthochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen (KunstHG).
Die Mitarbeit bei der weiteren Ausgestaltung des Studienangebots und in den Gremien der Hochschule gehört zum Aufgabenprofil. Des Weiteren vertritt die Hochschule für Musik Detmold ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und
erwartet deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule.
Der Umfang der Lehrverpflichtung beträgt zurzeit 18 SWS.
Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter sind erwünscht.
Der Bewerbung ist der Bewerbungsbogen der Hochschule beizufügen. Dieser kann
unter der Telefonnummer: 05231 975-711 oder im Internet unter der Adresse
http://www.hfm-detmold.de/service/karrieremoeglichkeiten angefordert werden.
Bewerbungen mit Lebenslauf und den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum
01.02.2016 an den
Rektor der Hochschule für Musik Detmold
Neustadt 22, 32756 Detmold
mit dem Zusatz „Bewerbung Gesang - vertraulich“
Reise-, Übernachtungs- und sonstige Kosten, die im Auswahlverfahren entstehen,
können leider nicht übernommen werden. Es wird gebeten, ausschließlich Kopien
von Bewerbungsunterlagen sowie evtl. Tonträgern vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden.