An der Hochschule für Musik Detmold ist zum Wintersemester 2016/2017 eine Professur für „Gesang“ (W 3 BBesO) (Tenor, Bariton, Bass) zu besetzen. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit internationalen Erfahrungen als Opernsänger und mit pädagogischer Eignung für den Hochschulbereich. Die Tätigkeit beinhaltet die Arbeit mit Studierenden des Hauptfaches Gesang. Die Planstelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt erfolgt die Beschäftigung zunächst in der Regel befristet für 3 Jahre durch Übernahme in ein außertarifliches Privatdienstverhältnis mit einer Vergütung nach Besoldungsgruppe W 3 BBesO analog. Nach entsprechender Bewährung ist ohne erneutes Berufungsverfahren bei Vorliegen der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, andernfalls nach entsprechender Bewährung ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, ebenfalls ohne erneutes Berufsverfahren, beabsichtigt. Im Übrigen ergeben sich die Einstellungsvoraussetzungen aus § 29 Abs. 1 des Gesetzes über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (KunstHG). Die Mitarbeit bei der weiteren Ausgestaltung des Studienangebots und in den Gremien der Hochschule gehört zum Aufgabenprofil. Des Weiteren vertritt die Hochschule für Musik Detmold ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und erwartet deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule. Der Umfang der Lehrverpflichtung beträgt zurzeit 18 SWS. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter sind erwünscht. Der Bewerbung ist der Bewerbungsbogen der Hochschule beizufügen. Dieser kann unter der Telefonnummer: 05231 975-711 oder im Internet unter der Adresse http://www.hfm-detmold.de/service/karrieremoeglichkeiten angefordert werden. Bewerbungen mit Lebenslauf und den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 01.02.2016 an den Rektor der Hochschule für Musik Detmold Neustadt 22, 32756 Detmold mit dem Zusatz „Bewerbung Gesang - vertraulich“ Reise-, Übernachtungs- und sonstige Kosten, die im Auswahlverfahren entstehen, können leider nicht übernommen werden. Es wird gebeten, ausschließlich Kopien von Bewerbungsunterlagen sowie evtl. Tonträgern vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden.
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