Informationen zum Versicherungsschutz der PDS, zu GEMA und zur

DIE LINKE
Parteivorstand
Informationen zum Versicherungsschutz der Partei,
zu GEMA und zur Künstlersozialkasse
1. Versicherungsschutz der Partei
Der Parteivorstand der Partei DIE LINKE hat Versicherungsverträge mit der AXA Versicherung
zur Haftpflichtversicherung und Gruppenunfallversicherung für die Gesamtpartei abgeschlossen.
Haftpflichtversicherung
Versicherungsnummer: 10233264765
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Partei aus ihrer Eigenschaft als politische Partei
und allen im Rahmen der politischen Aufgabenstellungen anfallenden Aktivitäten und Tätigkeiten (Versammlungen, Konferenzen, Veranstaltungen, einschließlich Wahlkampfveranstaltungen usw.). Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die persönliche gesetzliche
Haftpflicht der Mitglieder aller Vorstände, aller Angestellten und sämtlicher übriger Mitglieder der Partei aus deren Betätigung im Interesse und für Zwecke der Partei.
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer DIE LINKE sowie die
für die Partei handelnden Personen von Schadenersatzansprüchen, die gegen die Partei erhoben werden, freizustellen.
Ausgeschlossen von der Haftpflichtversicherung sind insbesondere:
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Schäden, die der/die Einzelne selbst erleidet (z.B. Arbeitsunfälle);
Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden;
Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen (z.B. Raub, Diebstahl);
Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen (z.B. Tontechnik);
Strafen und Bußgelder;
Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden.
(Dafür gibt des die Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung);
Schäden an Sachen, mit denen aus betrieblichen Gründen umgegangen wird
(z.B. Computertechnik).
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Gruppenunfallversicherung
Versicherungsnummer: 10140067605
Versichert sind die wirtschaftlichen Folgen von körperlichen Unfällen (Invalidität und
Todesfall) für jedes Mitglied, das im Auftrag der Partei und ihrer Vorstände tätig ist.
Mitversichert sind Unfälle auf direktem Wege von und zur versicherten Tätigkeit (ausgenommen Fahrten mit Luftfahrzeugen).
Bei Veranstaltungen, deren Teilnehmerzahl voraussehbar 5.000 übersteigt, besteht Meldepflicht. Über Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern ist zu informieren.
Veranstaltungsmeldungen und Schadensmeldungen sind zu richten an:
entweder direkt an die
Generalvertretung der AXA Versicherung AG
Burkhard Timm
Lebuser Chaussee 3
15234 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 / 541 700
Fax: 0335 / 541 701
oder an die
Bundesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE
Büro Bundesschatzmeister
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Tel.: 030 / 24009 460
Fax: 030 / 24009 250
Die Generalvertretung veranlasst im Auftrag der Partei die Bestätigung des Versicherungsschutzes bei Veranstaltungen – Deckungszusage – sowie die Schadensregulierung im Versicherungsfall. Als Veranstaltungsmeldung für die Deckungszusage bitte das beiliegende
Formblatt verwenden! Für Schadensmeldungen sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
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Hinweise für Meldungen im Schadensfall
1. Meldepflichtige Angaben
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Zeit des Schadenseintritts (Tag, Uhrzeit)
Ort des Schadens
Art des Schadens
Umfang des Schadens, einschließlich des möglichen Schadensbetrages (geschätzt)
Verursacher (Name, genaue Anschrift, Telefon)
Geschädigter (Name, Firma, Anschrift, Telefon)
Genaue Schilderung des Hergangs
Zeugen (Name, Anschrift, Telefon)
Polizei am Ort des Geschehens, Polizeidienststelle, ggf. Aktenzeichen
Angaben zu den Personen, zur Verletzung, zur ärztlichen Ersten Hilfe (bei Personenschäden)
Soweit möglich, sind die beschädigte Sache bzw. der Schadensort zu fotografieren. Der Film
bzw. die Fotos sind der Schadensmeldung beizufügen.
2. Meldefristen
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Personenschäden
sofort
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Sachschäden
innerhalb von 3 Tagen
Bitte beachten:
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Keine Entschädigungsforderungen anerkennen und bei eventuellen Ansprüchen keinen
Rechtsanwalt einschalten!
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Schadensregulierungen und dazu notwendige Einschätzungen werden ausschließlich
vom Versicherungsvertreter bzw. durch beauftragte Mitarbeiter/innen der Versicherungsgesellschaft vorgenommen.
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2. GEMA
Der Parteivorstand der Partei DIE LINKE hat mit der GEMA eine Pauschalvereinbarung abgeschlossen. Der Abschluss erfolgte über die:
Bezirksdirektion Berlin
Keithstr. 7
10787 Berlin
Tel.: 030 / 212 92 - 578
Fax: 030 / 212 92 – 795
Die Kundennummer lautet: 02 160740 00.
Der Parteivorstand entrichtet jährlich eine vereinbarte Pauschalgebühr an die GEMA für die
Gesamtpartei, die auf die Landesverbände umgelegt wird.
Damit sind sämtliche Musiknutzungen auf Veranstaltungen, die von der Partei bundesweit
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt werden, abgegolten. Für die
Parteiveranstaltungen sind somit keine GEMA-Gebühren zu entrichten. Nicht in die
Pauschalvereinbarung eingeschlossen sind die Herstellungs- und Vervielfältigungsrechte von
Ton- und/oder Bildtonträgern, Musiknutzungen im Rahmen von Internetauftritten und in
Telefonwarteschleifen sowie Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung, für die
Eintrittsgeld erhoben wird. Filmaufführungen fallen ebenfalls nicht unter diese Vereinbarung.
Die Partei ist als Veranstalterin auf jeder Gliederungsebene verpflichtet, die Musikprogrammfolge für Veranstaltungen mit Live-Musik bei der GEMA-Bezirksdirektion Berlin
einzureichen. Dazu sind Formulare zu nutzen, die die GEMA-Bezirksdirektion Berlin kostenlos zur Verfügung stellt bzw. die im Internet unter
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/veranstaltung.shtml
heruntergeladen werden können. Die Musikprogrammfolgen sind von den Künstlern anzugeben.
3. Künstlersozialkasse
Gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind alle Unternehmer bzw. Veranstalter,
die Leistungen und Werke von selbstständigen Künstlern oder Publizisten verwerten, zur
Zahlung von Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet.
Zwischen der Partei DIE LINKE und der KSK besteht eine Vereinbarung zur Gründung einer
Ausgleichsvereinigung gemäß § 32 KSVG.
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Der Parteivorstand leistet auf dieser Grundlage die Zahlungen an die KSK und rechnet diese
nach jährlicher Rechnungslegung durch die KSK mit den Landesverbänden ab. D.h., die
Landesverbände und andere Gliederungen haben keine direkten Künstlersozialabgaben an
die KSK zu leisten, sondern zahlen ihre Anteile auf der Grundlage der Jahresabrechnung an
den Parteivorstand.
Zum Zwecke der Kontrolle ist es ratsam, über die Inanspruchnahme künstlerischer und
publizistischer Leistungen oder Werke in den Bereichen Wort, Bildende Kunst, Musik und
Darstellende Kunst den Nachweis zu führen.