DIE LINKE Parteivorstand Informationen zum Versicherungsschutz der Partei, zu GEMA und zur Künstlersozialkasse 1. Versicherungsschutz der Partei Der Parteivorstand der Partei DIE LINKE hat Versicherungsverträge mit der AXA Versicherung zur Haftpflichtversicherung und Gruppenunfallversicherung für die Gesamtpartei abgeschlossen. Haftpflichtversicherung Versicherungsnummer: 10233264765 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Partei aus ihrer Eigenschaft als politische Partei und allen im Rahmen der politischen Aufgabenstellungen anfallenden Aktivitäten und Tätigkeiten (Versammlungen, Konferenzen, Veranstaltungen, einschließlich Wahlkampfveranstaltungen usw.). Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aller Vorstände, aller Angestellten und sämtlicher übriger Mitglieder der Partei aus deren Betätigung im Interesse und für Zwecke der Partei. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer DIE LINKE sowie die für die Partei handelnden Personen von Schadenersatzansprüchen, die gegen die Partei erhoben werden, freizustellen. Ausgeschlossen von der Haftpflichtversicherung sind insbesondere: - - Schäden, die der/die Einzelne selbst erleidet (z.B. Arbeitsunfälle); Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden; Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen (z.B. Raub, Diebstahl); Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen (z.B. Tontechnik); Strafen und Bußgelder; Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. (Dafür gibt des die Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung); Schäden an Sachen, mit denen aus betrieblichen Gründen umgegangen wird (z.B. Computertechnik). 2 Gruppenunfallversicherung Versicherungsnummer: 10140067605 Versichert sind die wirtschaftlichen Folgen von körperlichen Unfällen (Invalidität und Todesfall) für jedes Mitglied, das im Auftrag der Partei und ihrer Vorstände tätig ist. Mitversichert sind Unfälle auf direktem Wege von und zur versicherten Tätigkeit (ausgenommen Fahrten mit Luftfahrzeugen). Bei Veranstaltungen, deren Teilnehmerzahl voraussehbar 5.000 übersteigt, besteht Meldepflicht. Über Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern ist zu informieren. Veranstaltungsmeldungen und Schadensmeldungen sind zu richten an: entweder direkt an die Generalvertretung der AXA Versicherung AG Burkhard Timm Lebuser Chaussee 3 15234 Frankfurt (Oder) Tel.: 0335 / 541 700 Fax: 0335 / 541 701 oder an die Bundesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE Büro Bundesschatzmeister Kleine Alexanderstraße 28 10178 Berlin Tel.: 030 / 24009 460 Fax: 030 / 24009 250 Die Generalvertretung veranlasst im Auftrag der Partei die Bestätigung des Versicherungsschutzes bei Veranstaltungen – Deckungszusage – sowie die Schadensregulierung im Versicherungsfall. Als Veranstaltungsmeldung für die Deckungszusage bitte das beiliegende Formblatt verwenden! Für Schadensmeldungen sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. 3 Hinweise für Meldungen im Schadensfall 1. Meldepflichtige Angaben - Zeit des Schadenseintritts (Tag, Uhrzeit) Ort des Schadens Art des Schadens Umfang des Schadens, einschließlich des möglichen Schadensbetrages (geschätzt) Verursacher (Name, genaue Anschrift, Telefon) Geschädigter (Name, Firma, Anschrift, Telefon) Genaue Schilderung des Hergangs Zeugen (Name, Anschrift, Telefon) Polizei am Ort des Geschehens, Polizeidienststelle, ggf. Aktenzeichen Angaben zu den Personen, zur Verletzung, zur ärztlichen Ersten Hilfe (bei Personenschäden) Soweit möglich, sind die beschädigte Sache bzw. der Schadensort zu fotografieren. Der Film bzw. die Fotos sind der Schadensmeldung beizufügen. 2. Meldefristen - Personenschäden sofort - Sachschäden innerhalb von 3 Tagen Bitte beachten: - Keine Entschädigungsforderungen anerkennen und bei eventuellen Ansprüchen keinen Rechtsanwalt einschalten! - Schadensregulierungen und dazu notwendige Einschätzungen werden ausschließlich vom Versicherungsvertreter bzw. durch beauftragte Mitarbeiter/innen der Versicherungsgesellschaft vorgenommen. 4 2. GEMA Der Parteivorstand der Partei DIE LINKE hat mit der GEMA eine Pauschalvereinbarung abgeschlossen. Der Abschluss erfolgte über die: Bezirksdirektion Berlin Keithstr. 7 10787 Berlin Tel.: 030 / 212 92 - 578 Fax: 030 / 212 92 – 795 Die Kundennummer lautet: 02 160740 00. Der Parteivorstand entrichtet jährlich eine vereinbarte Pauschalgebühr an die GEMA für die Gesamtpartei, die auf die Landesverbände umgelegt wird. Damit sind sämtliche Musiknutzungen auf Veranstaltungen, die von der Partei bundesweit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt werden, abgegolten. Für die Parteiveranstaltungen sind somit keine GEMA-Gebühren zu entrichten. Nicht in die Pauschalvereinbarung eingeschlossen sind die Herstellungs- und Vervielfältigungsrechte von Ton- und/oder Bildtonträgern, Musiknutzungen im Rahmen von Internetauftritten und in Telefonwarteschleifen sowie Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung, für die Eintrittsgeld erhoben wird. Filmaufführungen fallen ebenfalls nicht unter diese Vereinbarung. Die Partei ist als Veranstalterin auf jeder Gliederungsebene verpflichtet, die Musikprogrammfolge für Veranstaltungen mit Live-Musik bei der GEMA-Bezirksdirektion Berlin einzureichen. Dazu sind Formulare zu nutzen, die die GEMA-Bezirksdirektion Berlin kostenlos zur Verfügung stellt bzw. die im Internet unter http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/veranstaltung.shtml heruntergeladen werden können. Die Musikprogrammfolgen sind von den Künstlern anzugeben. 3. Künstlersozialkasse Gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind alle Unternehmer bzw. Veranstalter, die Leistungen und Werke von selbstständigen Künstlern oder Publizisten verwerten, zur Zahlung von Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet. Zwischen der Partei DIE LINKE und der KSK besteht eine Vereinbarung zur Gründung einer Ausgleichsvereinigung gemäß § 32 KSVG. 5 Der Parteivorstand leistet auf dieser Grundlage die Zahlungen an die KSK und rechnet diese nach jährlicher Rechnungslegung durch die KSK mit den Landesverbänden ab. D.h., die Landesverbände und andere Gliederungen haben keine direkten Künstlersozialabgaben an die KSK zu leisten, sondern zahlen ihre Anteile auf der Grundlage der Jahresabrechnung an den Parteivorstand. Zum Zwecke der Kontrolle ist es ratsam, über die Inanspruchnahme künstlerischer und publizistischer Leistungen oder Werke in den Bereichen Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst den Nachweis zu führen.
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