Widmung Freiland – Fluch oder Segen

Sehr geehrte Damen und Herren!
Die LBA veranstaltet ein Symposium zum Thema
Widmung Freiland – Fluch oder Segen
Themen der Raumordnung und Liegenschaftsbewertung
für LBA-Absolventen und eingetragene SV-Kollegen, sowie Mitarbeiter der
Gemeinden und des Landes Steiermark
am Donnerstag 07.04.2016, 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Veranstaltungsort: Europasaal Wirtschaftskammer Steiermark
mit folgendem Programm:
Seminarleitung/Moderation:
 Ing. Mag. Georg Hillinger, MRICS CIS ImmoZert
Vortragende:
 Heimo Degen, MSc – Internationale Immobilienbewertung,
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung, Immobilientreuhänder
 Mag. Gernot Paar, MSc – Internationale Immobilienbewertung
 Prok. Herbert Ribic, MSc– Internationale Immobilienbewertung,
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung, Immobilientreuhänder,
Fachlicher Beitrag:
 Hofrätin Maga. Andrea Teschinegg,
Referatsleiterin Bau- und Raumordnung Land Steiermark
Seminarinhalt:
Die Sonderstellung von Liegenschaften mit der Widmung Freiland, die
vielfältige Nutzungsmöglichkeit, sowie die Herausforderung der Liegenschaftsbewertung solcher Liegenschaften waren die Ausgangsbasis für 3 ausgezeichnete Masterthesen zu diesem Thema an der Donauuniversität Krems. Im
Rahmen der Veranstaltung sollen diese interessanten Beiträge und Fragen dazu
durch Mitwirkung der Referatsleiterin der Abteilung für
Bau- und
Raumordnung des Landes Steiermark diskutiert werden.
Anschließend an die Vorträge findet eine Podiums- und Publikumsdiskussion
statt.
Seminarbeitrag:
Für LBA-Absolventen und SV Mitglieder:
für alle anderen Teilnehmer:
€ 320,00 + 20 %USt
€ 350,00 + 20 % USt
Im Seminarbeitrag enthalten sind zwei Kaffeepausen.
Anmeldungen schriftlich bis längstens 29.03.2016:
 über das Formular der Homepage (www.lba-cvc.at/weiterbildung)
 per Fax: 0316 / 71 10 18-10
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen diese interessante Veranstaltung anbieten
können, die zweifellos für Ihre praktische Arbeit von großem Nutzen sein wird.
Im Anschluss bitten wir zu einer Verkostung des Jahrganges 2015!
Mit freundlichen Grüßen!
Ing. Mag. Georg Hillinger MRICS CIS ImmoZert
Geschäftsführer
Graz, am 27.02.2016
In Kooperation mit:
Beilage: Information zu den Vorträgen
Mag. Gernot Paar, MSc:
Schafft die Örtliche Raumplanung Werte oder
vernichtet sie sie?
„Bauerwartungsland“ – eine besondere Herausforderung für Immobilienbewerter. Dies vor
allem deshalb, da Raumplanung in die Planungshoheit der Gemeinde fällt und somit der
Gemeinderat über das Örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan autonom
entscheidet.
 Was ist „Bauerwartungsland“ rechtlich, praktisch und faktisch?
 Welche Unsicherheiten wirken auf diese Gebiete bzw. Flächen und wie sind diese
Risken abzuschätzen?
 Inwieweit sind die Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes vor
allem in Verbindung mit etwaig erforderlichen Aufschließungskosten bei einer
Bewertung zu berücksichtigen?
 Wie könnte eine Bewertung hinsichtlich der Rechtsunsicherheit einer künftigen
Ausweisung als Bauland erfolgen?
 Welche raumordnungsfachlichen Voraussetzungen müssen vorhanden sein, um die
Wahrscheinlichkeit einer Baulandfestlegung zu erhöhen?
Heimo Degen, MSc :
Bewertungspotenziale von Landwirtschaften“
Aufbauend auf den derzeit von Wissenschaft und Lehre verwendeten Bewertungsverfahren
werden Möglichkeiten von gesetzeskonformen Liegenschaftspotenzialen aufgezeigt, die in die
Bewertung von (ehemaligen) Landwirtschaften unter dem Blickwinkel des „highest and best
use“ einfließen sollten.
 Marktsituation am Beispiel Steiermark
 Sind Landwirtschaften generell unterbewertet?
 Welche werterhöhende Maßnahmen sind bei landwirtschaftlich genutzten Flächen im
Sinne des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes möglich?
 Beschreibung der Bewertungspotenziale hinsichtlich
— Flächenwidmung,
— Nutzungsänderungen,
— Möglichkeiten für Um-, Zu- und Neubauten im Bereich der Hofstelle
Prok. Herbert Ribic, MSc :
Der Wert von bebauten Grundstücken ohne Baulandwidmung im Bereich der Einfamilienhausnutzung
Bei der Bewertung von bebauten Liegenschaften im Freiland kann das Vergleichswertverfahren
nicht angewandt werden, da die direkte Vergleichbarkeit mit gleichartigen unbebauten
Liegenschaften fehlt. Die unterschiedlichen Bewertungsmethoden zielen darauf, eine
Abminderung des Bodenwertes gegenüber Liegenschaften im Bauland zu erreichen.
 Ist die Abminderung des Bodenwertes bei der Bewertung berechtigt?
 Welche gesetzlichen Einschränkungen in der baulichen Nutzung bestehen tatsächlich
bei solchen Liegenschaften gegenüber bebauten Liegenschaften im Bauland?
 Wie reagiert der Grundstücksmarkt generell auf bebaute Liegenschaften im Freiland?
 Welche Wertmaßstäbe gelten?