Sehr geehrte Damen und Herren! Die LBA veranstaltet ein Symposium zum Thema Widmung Freiland – Fluch oder Segen Themen der Raumordnung und Liegenschaftsbewertung für LBA-Absolventen und eingetragene SV-Kollegen, sowie Mitarbeiter der Gemeinden und des Landes Steiermark am Donnerstag 07.04.2016, 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Veranstaltungsort: Europasaal Wirtschaftskammer Steiermark mit folgendem Programm: Seminarleitung/Moderation: Ing. Mag. Georg Hillinger, MRICS CIS ImmoZert Vortragende: Heimo Degen, MSc – Internationale Immobilienbewertung, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, Immobilientreuhänder Mag. Gernot Paar, MSc – Internationale Immobilienbewertung Prok. Herbert Ribic, MSc– Internationale Immobilienbewertung, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, Immobilientreuhänder, Fachlicher Beitrag: Hofrätin Maga. Andrea Teschinegg, Referatsleiterin Bau- und Raumordnung Land Steiermark Seminarinhalt: Die Sonderstellung von Liegenschaften mit der Widmung Freiland, die vielfältige Nutzungsmöglichkeit, sowie die Herausforderung der Liegenschaftsbewertung solcher Liegenschaften waren die Ausgangsbasis für 3 ausgezeichnete Masterthesen zu diesem Thema an der Donauuniversität Krems. Im Rahmen der Veranstaltung sollen diese interessanten Beiträge und Fragen dazu durch Mitwirkung der Referatsleiterin der Abteilung für Bau- und Raumordnung des Landes Steiermark diskutiert werden. Anschließend an die Vorträge findet eine Podiums- und Publikumsdiskussion statt. Seminarbeitrag: Für LBA-Absolventen und SV Mitglieder: für alle anderen Teilnehmer: € 320,00 + 20 %USt € 350,00 + 20 % USt Im Seminarbeitrag enthalten sind zwei Kaffeepausen. Anmeldungen schriftlich bis längstens 29.03.2016: über das Formular der Homepage (www.lba-cvc.at/weiterbildung) per Fax: 0316 / 71 10 18-10 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Wir freuen uns, dass wir Ihnen diese interessante Veranstaltung anbieten können, die zweifellos für Ihre praktische Arbeit von großem Nutzen sein wird. Im Anschluss bitten wir zu einer Verkostung des Jahrganges 2015! Mit freundlichen Grüßen! Ing. Mag. Georg Hillinger MRICS CIS ImmoZert Geschäftsführer Graz, am 27.02.2016 In Kooperation mit: Beilage: Information zu den Vorträgen Mag. Gernot Paar, MSc: Schafft die Örtliche Raumplanung Werte oder vernichtet sie sie? „Bauerwartungsland“ – eine besondere Herausforderung für Immobilienbewerter. Dies vor allem deshalb, da Raumplanung in die Planungshoheit der Gemeinde fällt und somit der Gemeinderat über das Örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan autonom entscheidet. Was ist „Bauerwartungsland“ rechtlich, praktisch und faktisch? Welche Unsicherheiten wirken auf diese Gebiete bzw. Flächen und wie sind diese Risken abzuschätzen? Inwieweit sind die Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes vor allem in Verbindung mit etwaig erforderlichen Aufschließungskosten bei einer Bewertung zu berücksichtigen? Wie könnte eine Bewertung hinsichtlich der Rechtsunsicherheit einer künftigen Ausweisung als Bauland erfolgen? Welche raumordnungsfachlichen Voraussetzungen müssen vorhanden sein, um die Wahrscheinlichkeit einer Baulandfestlegung zu erhöhen? Heimo Degen, MSc : Bewertungspotenziale von Landwirtschaften“ Aufbauend auf den derzeit von Wissenschaft und Lehre verwendeten Bewertungsverfahren werden Möglichkeiten von gesetzeskonformen Liegenschaftspotenzialen aufgezeigt, die in die Bewertung von (ehemaligen) Landwirtschaften unter dem Blickwinkel des „highest and best use“ einfließen sollten. Marktsituation am Beispiel Steiermark Sind Landwirtschaften generell unterbewertet? Welche werterhöhende Maßnahmen sind bei landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes möglich? Beschreibung der Bewertungspotenziale hinsichtlich — Flächenwidmung, — Nutzungsänderungen, — Möglichkeiten für Um-, Zu- und Neubauten im Bereich der Hofstelle Prok. Herbert Ribic, MSc : Der Wert von bebauten Grundstücken ohne Baulandwidmung im Bereich der Einfamilienhausnutzung Bei der Bewertung von bebauten Liegenschaften im Freiland kann das Vergleichswertverfahren nicht angewandt werden, da die direkte Vergleichbarkeit mit gleichartigen unbebauten Liegenschaften fehlt. Die unterschiedlichen Bewertungsmethoden zielen darauf, eine Abminderung des Bodenwertes gegenüber Liegenschaften im Bauland zu erreichen. Ist die Abminderung des Bodenwertes bei der Bewertung berechtigt? Welche gesetzlichen Einschränkungen in der baulichen Nutzung bestehen tatsächlich bei solchen Liegenschaften gegenüber bebauten Liegenschaften im Bauland? Wie reagiert der Grundstücksmarkt generell auf bebaute Liegenschaften im Freiland? Welche Wertmaßstäbe gelten?
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