Informationsblatt

Pflegekasse bei der
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse
für Sachsen und Thüringen.
Informationsblatt zur Beantragung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben unabhängig von ihrer festgelegten Pflegestufe Anspruch auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und werden
nicht wieder verwendet. Bitte beachten Sie, dass vom Gesetzgeber ausschließlich die nachfolgend
aufgeführten Produkte benannt worden sind und gekauft werden können:








saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch in den Maßen 60 x 90
Fingerlinge für die private Pflegeperson
Einmalhandschuhe für die private Pflegeperson
Mundschutz für die private Pflegeperson
Schutzschürzen zum Einmalgebrauch für die private Pflegeperson
Schutzschürzen wiederverwendbar für die private Pflegeperson
Händedesinfektionsmittel nur in flüssiger Form
Flächendesinfektionsmittel (keine Wunddesinfektion) – nur in flüssiger Form
Diese Hilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz Ihrer privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen. Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
sind die einzigen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die direkt für den Pflegebedürftigen
vorgesehen sind.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind folgende Produkte nicht erstattungsfähig:















Zuzahlungen für Privatrezepte und Arzneimittel
Private Zuzahlungen (Aufpreis) bei höherwertigen Inkontinenzprodukten (Windelhosen)
Slip- und Hygieneeinlagen
Sämtliche Körperpflegeprodukte, wie z. B. Duschbad, Körperlotion, Pflegeschaum
Arztseife, z. B. von Sagrotan
Waschmittel jeglicher Art
Einmalwaschlappen, Einmalwaschhandschuhe
Desinfektionstücher und Pflegetücher jeglicher Art
Windeln und Windelhosen
Wunddesinfektionsmittel, Wundspüllösung
Reinigungsmittel – wie WC-Reiniger, Allzweckreiniger und ähnliches
Hygienespüler für die Wäsche
Lätzchen (jeglicher Art)
Pflaster und Mullkompressen jeglicher Art
Matratzenauflagen, wie Molton, PVC-Schutz, Spann- oder Frotteebetttücher
Wichtig: Benötigt der Pflegedienst bei der Durchführung seiner pflegerischen Tätigkeit zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, so handelt es sich hierbei um notwendige Betriebsmittel des
Pflegedienstes und sind durch diesen selbst zu beschaffen.
PF13020-09/2014
Die entstandenen Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bei der AOK PLUS bis zu einem Betrag von monatlich 40,00 EUR, bei Anspruch von Beihilfe bis
zu monatlich 20,00 EUR, erstattet. Aufwendungen, die über den Höchstbetrag hinausgehen, trägt
der Versicherte selbst.
Für Bewohner eines Pflegeheimes oder einer Einrichtung der Behindertenpflege stellt die Einrichtung die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
Sie haben die Wahl!
Sie lassen sich die Pflegehilfsmittel von einem Sanitätshaus oder einer Apotheke Ihrer Wahl liefern.
Der dafür erforderliche Antrag auf Kostenübernahme (Anlage 4) liegt bei Ihrem gewünschten Leistungserbringer vor.
 Ihr Vorteil: Die Lieferung der notwendigen Produkte erfolgt durch Ihren gewählten Leistungserbringer und die Abrechnung läuft unkompliziert direkt zwischen dem Leistungserbringer und der AOK PLUS ab.
 Kontaktieren Sie Ihren Wunschpartner und sprechen Sie die monatliche Belieferung ab.
oder
Sie kaufen sich, egal wo, die Pflegehilfsmittel selbst und wir erstatten Ihnen die Kosten.
Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, senden Sie uns bitte das beigefügte Antragsformular
ausgefüllt zurück und legen Sie Ihre Quittungen im Original zur Erstattung bei.
Können Sie uns für drei aufeinander folgende Monate nachweisen, dass die 40,00 Euro voll
ausgeschöpft werden (gilt nur für erstattungsfähige Produkte) , besteht die Möglichkeit, Ihnen
dies als dauerhafte Zahlung jeden Monat zu überweisen – der Nachweis würde dann zukünftig entfallen.
Bleiben Ihre Ausgaben unterhalb des Maximalbetrages von 40,00 EUR werden die Kosten entsprechend der eingereichten Quittungen einzeln erstattet.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
 Reichen Sie die Quittungen zur Erstattung unbedingt mit Ihrem Namen und/oder Ihrer Versichertennummer ein.
 Aus den Quittungen muss eindeutig hervorgehen um welche der oben genannten Produkte
es sich handelt.
 Quittungen müssen monatlich erstellt sein. Erstattungen sind nur für vergangene Zeiträume
möglich.
Wir behalten uns vor, Quittungen, welche keine erstattungsfähigen Produkte enthalten oder namentlich nicht zuordenbar sind, zu unserer Entlastung zu vernichten oder an Sie zurück zu senden.