Die Fusion VEBA/VIAG (zur heutigen E.ON) wurde von der

Diplomprüfung AVWL I - Wettbewerb, Wdh.-Klausur zum PT 2/2001
Die Fusion VEBA/VIAG (zur heutigen E.ON) wurde von
der Europäischen Kommission unter anderem mit der
Auflage genehmigt, dass sowohl RWE also auch E.ON
sich von ihrer Beteiligung an der ostdeutschen VEAG
trennen. Was hat sich die Kommission dabei wohl gedacht? [20 Punkte]
•
Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland nach
Überwindung der Auffassung, ein netzgebundenes Angebot (subadditive Kostenstruktur, „natürliches Monopol“) könne nur von einem Anbieter effizient realisiert
werden, und Verbreitung der Einschätzung, die Trennung von Produktion und Verbreitung (Netz) erlaube
Wettbewerb zumindest in der Produktion [3 Punkte]
•
Zuständigkeit der EU-Kommission für Veba/Viag
(Eon), da weniger als zwei Drittel des Gesamtumsatzes
in einem Mitgliedsstaat erzielt wurde, im Gegensatz zur
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Fusion RWE/VEW, für die entsprechend das Bundeskartellamt zuständig war [4 Punkte]
•
EU-Kommission befürchtete kollektive Marktbeherrschung von Eon und RWE
- Begriff der kollektiven Marktbeherrschung: Kein
oder nur geringer Wettbewerb zwischen den großen Anbietern, die gemeinsam nur geringem Wettbewerb von Randanbietern ausgesetzt sind; Gefahr
des Parallelverhaltens (Reaktionsverbundenheit)
[3 Punkte]
- kollektive Marktbeherrschung von Eon und RWE
(nach Verbindung mit VEW) auf Grundlage einer
nationalen (nicht wie vordem regionalen) Marktabgrenzung (Annahme eines zumindest zukünftig
funktionsfähigen Durchleitungswettbewerbs auf
nationaler Ebene; kein international funktionierender Wettbewerb aufgrund mangelnder Durchleitungs- („Interconnector“-) Kapazitäten) [4 Punkte]
3
•
Vermutung des Parallelverhaltens unterstützt durch:
- angenommene weitgehende Homogenität des Gutes Strom: Preis ist der vorrangige oder gar einzige
Wettbewerbsparameter[2 Punkte]
- die hohe Preistransparenz: Erleichterung von Vergeltungsmaßnahmen bei Verstößen gegen Preisabsprachen [2 Punkte]
- zahlreiche Verflechtungen zwischen Eon und
RWE: Interessenhomogenität [2 Punkte]
mit der Folge einer geringen Bereitschaft zu wettbewerblichem Verhalten und hoher Wahrscheinlichkeit
der Stabilität von Preisabsprachen
•
Kollektive Marktbeherrschung setzt voraus, dass die
kleineren Konkurrenten den Marktanteil der beiden
großen nicht nennenswert vermindern können. Auf dem
deutschen Strommarkt existieren jedoch (unter Berücksichtigung der gegebenen Importmöglichkeiten) so große Überkapazitäten, daß der Marktanteil der beiden
Großanbieter bei einem Versuch, den Preis durch eine
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Mengenreduktion nennenswert zu erhöhen (insbesondere so stark, dass der Preissteigerungseffekt den Gewinnrückgang aufgrund der Mengenreduktion überkompensieren würde), durch die Randanbieter auf etwa 4%
vermindert werden könnte. Von besonderer Bedeutung
sind dabei die Kapazitäten der VEAG, deren moderne
Kraftwerke variable Kosten aufweisen, die auch bei
niedrigem Strompreis regelmäßig unterhalb dieses Preises liegen, so dass die VEAG-Kapazität sinkende Angebotsmengen von Eon und RWE problemlos ersetzen
könnte und damit einen Mißbrauch der kollektiv marktbeherrschenden Stellung, d. h. eine Vergrößerung der
Preis-Grenzkosten-Marge, verhindern würde. [8 Punkte]
Die einzelnen Punktzahlen summieren sich zu mehr als 20 Punkten. Gleichwohl konnten für die
Aufgabe maximal 20 Punkte erreicht werden.