Diplomprüfung AVWL I - Wettbewerb, Wdh.-Klausur zum PT 2/2001 Die Fusion VEBA/VIAG (zur heutigen E.ON) wurde von der Europäischen Kommission unter anderem mit der Auflage genehmigt, dass sowohl RWE also auch E.ON sich von ihrer Beteiligung an der ostdeutschen VEAG trennen. Was hat sich die Kommission dabei wohl gedacht? [20 Punkte] • Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland nach Überwindung der Auffassung, ein netzgebundenes Angebot (subadditive Kostenstruktur, „natürliches Monopol“) könne nur von einem Anbieter effizient realisiert werden, und Verbreitung der Einschätzung, die Trennung von Produktion und Verbreitung (Netz) erlaube Wettbewerb zumindest in der Produktion [3 Punkte] • Zuständigkeit der EU-Kommission für Veba/Viag (Eon), da weniger als zwei Drittel des Gesamtumsatzes in einem Mitgliedsstaat erzielt wurde, im Gegensatz zur 2 Fusion RWE/VEW, für die entsprechend das Bundeskartellamt zuständig war [4 Punkte] • EU-Kommission befürchtete kollektive Marktbeherrschung von Eon und RWE - Begriff der kollektiven Marktbeherrschung: Kein oder nur geringer Wettbewerb zwischen den großen Anbietern, die gemeinsam nur geringem Wettbewerb von Randanbietern ausgesetzt sind; Gefahr des Parallelverhaltens (Reaktionsverbundenheit) [3 Punkte] - kollektive Marktbeherrschung von Eon und RWE (nach Verbindung mit VEW) auf Grundlage einer nationalen (nicht wie vordem regionalen) Marktabgrenzung (Annahme eines zumindest zukünftig funktionsfähigen Durchleitungswettbewerbs auf nationaler Ebene; kein international funktionierender Wettbewerb aufgrund mangelnder Durchleitungs- („Interconnector“-) Kapazitäten) [4 Punkte] 3 • Vermutung des Parallelverhaltens unterstützt durch: - angenommene weitgehende Homogenität des Gutes Strom: Preis ist der vorrangige oder gar einzige Wettbewerbsparameter[2 Punkte] - die hohe Preistransparenz: Erleichterung von Vergeltungsmaßnahmen bei Verstößen gegen Preisabsprachen [2 Punkte] - zahlreiche Verflechtungen zwischen Eon und RWE: Interessenhomogenität [2 Punkte] mit der Folge einer geringen Bereitschaft zu wettbewerblichem Verhalten und hoher Wahrscheinlichkeit der Stabilität von Preisabsprachen • Kollektive Marktbeherrschung setzt voraus, dass die kleineren Konkurrenten den Marktanteil der beiden großen nicht nennenswert vermindern können. Auf dem deutschen Strommarkt existieren jedoch (unter Berücksichtigung der gegebenen Importmöglichkeiten) so große Überkapazitäten, daß der Marktanteil der beiden Großanbieter bei einem Versuch, den Preis durch eine 4 Mengenreduktion nennenswert zu erhöhen (insbesondere so stark, dass der Preissteigerungseffekt den Gewinnrückgang aufgrund der Mengenreduktion überkompensieren würde), durch die Randanbieter auf etwa 4% vermindert werden könnte. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Kapazitäten der VEAG, deren moderne Kraftwerke variable Kosten aufweisen, die auch bei niedrigem Strompreis regelmäßig unterhalb dieses Preises liegen, so dass die VEAG-Kapazität sinkende Angebotsmengen von Eon und RWE problemlos ersetzen könnte und damit einen Mißbrauch der kollektiv marktbeherrschenden Stellung, d. h. eine Vergrößerung der Preis-Grenzkosten-Marge, verhindern würde. [8 Punkte] Die einzelnen Punktzahlen summieren sich zu mehr als 20 Punkten. Gleichwohl konnten für die Aufgabe maximal 20 Punkte erreicht werden.
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